Das Wiener Hunde-Team ist ab sofort in der ganzen Stadt unterwegs

Die Truppe ist in der ganzen Stadt unterwegs und ist zu unterschiedlichen Tageszeiten in fast allen Bezirken der Stadt anzutreffen

Und wieder gibt es eine Amtskapperl-Truppe mehr in Wien, nämlich das Wiener Hunde-Team. Dieses besteht aus Mitarbeiter(innen) des Veterinäramts, die das ganze Jahr über in Wien unterwegs sein werden. In diesem Team arbeiten rund 20 Personen, die eine Lehre als Tierpfleger oder ein Studium der Veterinärmedizin abgeschlossen und eine Ausbildung zum Tierschutzkontrollorgan absolviert haben. Die Teams sind sowohl in Zivil, als auch mit eindeutigen erkennbaren Jacken und Abzeichen unterwegs und weisen sich mit einem Dienstausweis aus. Sie kontrollieren die Einhaltung der vorhandenen Regeln für die Hundehaltung und beraten vor Ort – auf der Straße, in Hundezonen und Parkanlagen. Zudem wird bei Bedarf gleich vor Ort überprüft, ob der Hund gechippt und registriert ist. Das Team wird auch die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht und den Hundeführerschein kontrollieren.


Dazu Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ): „Gerade in den ersten Wochen stehen Beratung und Information im Vordergrund. Die Beratungsstände des Wiener Hunde-Teams sind zum Beispiel bei Hundezonen oder in Parks zu finden. Viele Menschen haben sich bereits vorab mit Fragen an das Hunde-Team gewandt. An den Beratungsständen können sie sich nun persönlich informieren und ins Gespräch kommen!“ Laut Czernohorszky sollen Hundehalter die Chance nutzen und das Wiener Hunde-Team kennen lernen. So soll es Beratung zum richtigen tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund, das korrekte Verhalten in der Großstadt oder über alle Vorschriften, die es einzuhalten gilt geben.

Die persönliche Beratung wird durch spezielle Broschüren mit wichtigen Informationen „rund um den Hund“ ergänzt. Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden zur Kassa gebeten. Es können Organstrafmandate verhängt oder auch Anzeigen erstattet werden, wenn etwa beispielsweise ein Hund nicht in der Heimtierdatenbank aufscheint, keine Hundesteuer bezahlt wird oder Hunde ohne Leine oder Maulkorb unterwegs sind.

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Nepp: FPÖ protestiert gegen SPÖ-Hundetötungsgesetz


Wiener Freiheitliche verhindern willkürliche Massentötungen

 

„Die SPÖ hat aufgrund unseres Drucks quasi über Nacht die Bestimmungen hinsichtlich der angedachten Hundetötungen teilweise modifiziert“, so Vizebürgermeister Dominik Nepp, der heute im Vorfeld der Landtagssitzung gemeinsam mit seinem Hund Enzo und den Abgeordneten der Wiener Freiheitlichen gegen das SPÖ-Hundetötungsgesetz protestiert hat.

 

„Der unausgereifte Vorschlag der Rathausroten hätte vor der nun formulierten Entschärfung wohl tausende Hunde das Leben gekostet – selbst wenn diese ihre Halter vor Angriffen verteidigt oder geschützt hätten“, erinnert Nepp an die ursprüngliche Fassung. „Es ist unser Erfolg, dass diese willkürliche Massentötung verhindert wurde“, zeigt sich Nepp erfreut.

 

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2018-11-22


FP-Guggenbichler verspricht heiße Debatte um `Tiertötungsgesetz´ am 22.Nov. im Wr. Landtag

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SPÖ und Grüne wollen Tierfreunden die Haltung von

Hunden offenbar so unangenehm wie möglich machen

 

„Das ganze Gesetz zielt offenbar darauf ab, Tierfreunden den Weg zum eigenen Hund so unangenehm wie möglich zu machen, sodass sie davon Abstand nehmen“, fasst der Tierschutzsprecher der Wiener FPÖ. LAbg. Udo Guggenbichler, die Ergebnisse der heutigen Pressekonferenz der Verantwortlichen von SPÖ und Grünen zusammen.

 

Am schwersten wiegt für Guggenbichler das Gesetz, wonach Hunde, die durch einen Biss einen Menschen schwer verletzen, ohne Rücksicht auf die Situation automatisch – „ex lege“- einzuschläfern sein werden. „Wenn Sima jetzt sagt, es werde Ausnahmen geben, dann soll sie diese in ihr Gesetz schreiben. Bis jetzt steht davon im Gesetz nichts drinnen und sieht keine Ausnahmen vor“, stellt Guggenbichler klar.

 

Aber auch andere Novellen hätten nichts mit Tierschutz, sondern eher mit Schikanen für Tiere und deren Halter zu tun. Das Alkoholverbot für Halter von Listenhunden etwa sei völlig überzogen. „Wer mit seinem Listenhund beim Heurigen zwei Vierterl trinkt, darf ihn nicht einmal selbst zum Taxi führen. Muss man dann einen Taxilenker mit Hundeführschein bestellen?“, schüttelt Guggenbichler den Kopf. Auch der Ankündigung, dass Listenhunde auf nicht eingezäunten Hundezonen nur mit Beißkorb spielen dürfen, kann der Tierschützer nichts abgewinnen. „Sima soll mir zeigen, wie ein Hund mit Beißkorb einen Ball oder einen Stock apportieren soll“, so Guggenbichler.

 

Alles in allem ziele das neue Tiertötungsgesetz offenbar darauf ab, Hundehaltern das Leben unnötig schwer zu machen und sie davon abzuhalten, sich einen Hund anzuschaffen. Zudem befürchtet Guggenbichler den Anstieg von „schwarzen“ – also nicht angemeldeten – Hunden, da auch die finanziellen Hürden für sozial Schwache und Mindestpensionisten durch das neue Gesetz völlig unnötig anstiegen.

 

Die FPÖ-Wien protestiert morgen – Donnerstag dem 22.11.2018 um 8.30 Uhr – am Friedrich Schmitt-Platz 1 gegen das von Rot-Grün entworfene Gesetz und wird auch im morgigen Wiener Landtag versuchen, die unnötigen Verschärfungen gegen Tierfreunde aus dem Gesetz zu argumentieren. Die FPÖ wird für die eingebrachten Initiativanträge Absetzungsanträge stellen, um einen weiteren Versuch zu starten, das unsägliche Gesetz zu verhindern. Zudem fordern die Freiheitlichen eine namentliche Abstimmung, damit sich kein Abgeordneter hinter seinem Klub verstecken kann und die Bürger genau wissen, wer wofür bzw. wogegen gestimmt hat „Das wird eine heiße Debatte“, verspricht Guggenbichler abschließend.

 

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2018-11-21


Stoppt den Haustierabschuss

Kampagne des Österreichischen Tierschutzvereins

für ein gesetzliches Abschussverbot

Anlässlich  der  Messe  „Hohe Jagd und Fischerei“  im  Messezentrum  Salzburg von 20.-.23.
Februar macht der Österreichische Tierschutzverein auf einen großen Missstand in der Jagd
aufmerksam. Haustiere werden wegen „Wilderns“ erschossen
Foto: Österreichischer Tierschutzverein
Alljährlich  werden geschätzte dreißigtausend (!) Hunde und Katzen von Jäger(innen) erschos-
sen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen legal und fällt in den Jagdgesetzen unter den
Begriff  „Jagdschutz“.   Die  Jägerschaft wird in diesem Kontext nicht müde,  Hunde als Bestien
hinzustellen, die das wehrlose Wild grausam töten würden.
Ihre  Motivation ist jedoch keineswegs der Wildtierschutz,  sondern die Wahrung eigener Inter-
essen.   Freilaufende  Hunde  könnten  das  durch  Fütterungen  im Revier gehaltene Wild auf-
scheuchen und vertreiben.  Ein kapitaler Hirsch könnte in ein anderes Revier abwandern und
stünde dann nicht mehr für den eigenen Abschuss zur Verfügung.
Im  Jahr  2011  kamen  ca. 80.000  Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode,  durch landwirtschaft-
liches  Gerät  werden  jährlich  Tausende  Rehkitze  und  junge  Feldhasen  getötet  und alle 35
Sekunden stirbt ein Wildtier durch Jägerhand. Im Vergleich dazu ist die Anzahl der tatsächlich
durch Hunde gewilderten Tiere verschwindend gering.
Obwohl der Österreichische Tierschutzverein Hundehalter keineswegs aus der Verantwortung
für  ihr Tier (Leinen- bzw.  Aufsichtspflicht) entlassen will,  ist der Abschuss des geliebten Vier-
beiners  ein  tiefer  Einschnitt  und  für  Kinder  oftmals  eine  traumatische  Erfahrung.   Daher
fordert der Österreichische Tierschutzverein ein Verbot des Haustierabschusses.
Um  die Öffentlichkeit auf dieses Thema hinzuweisen,  startet der Österreichische Tierschutz-
verein  eine Aufklärungsaktion.  Wie schon anlässlich des Jägerballs in Wien,  werden soge-
nannte Promo-Bikes durch die Salzburger Altstadt fahren. Die großen Fahrradanhänger mit
dem  aktuellen  Sujet  „Stoppt den Haustierabschuss“  werden  auf  diese  Weise  von vielen
Menschen gesehen.
Die darauf gezeigten Fotos vermisster Hunde und Katzen machen deutlich,  dass der Verbleib
unzähliger vierbeiniger  Familienmitglieder wegen des legalen Haustierabschusses ungeklärt
ist.   Auch   Flyer werden  an  interessierte   Passanten  verteilt,  um  viele  Unterstützer  für  das
Abschussverbot zu gewinnen. Unterzeichnen der Petition ist unter diesem LINK möglich.
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2014-02-15

Psychopathen im Internet


Primitive und perverse Webseite

Dass  im  Internet  zahlreiche Psychopathen ihr Unwesen treiben ist eine bekannte Tatsache.
Auch  der  Betreiber  der  Webseite  http://www.gegenhund.org  dürfte  zu  dieser  Spezies
gehören.   Nachfolgend  präsentieren  wir  unseren  Leser(innen)  einen kleinen Auszug aus
dessen perversen Machwerk.
 
Screen: gegenhund.org
 
Auch Hundebesitzer kommen nicht gut weg. Dabei hat sich der Webseiten-Betreiber Prominente
herausgepickt,  die auf der Webseite  „gegenhund.org“ aufs Tiefste beleidigt werden.  Hier eine
kleine Demonstration:
 
Screen: gegenhund.org
 
Aber  der  Betreiber  der  perversen  Webseite  geht noch einen Schritt weiter.   Mit dem so-
genannten  „Giftköderli-Rechner“  können Hundefeinde errechnen,  welche Menge an Gift sie
benötigen, um einen Hund zu töten.
 
Screen: gegenhund.org
 
Und war es bis jetzt  „nur“ geschmacklos und primitiv, wird es nun kriminell.  Hundefeinde die
keine Lust und Liebe verspüren einen ihnen verhassten Hund selbst zu töten,  können dies bei
„gegenhund.org“  in Auftrag geben.
 
Screen: gegenhund.org
 
Als besonderes Service bietet der Betreiber der Webseite noch an,  den Hundehalter – dessen
Hund von ihm oder seinen Team getötet wird –  zur Verantwortung zu ziehen.
 

Natürlich anonyme Webseite

Im Impressum finden sich natürlich reine Fantasieangaben.
 
Technischer Anbieter:
GegenHund.info
– Linh Wang –
3617 Tower 1 Lippo Centre
89 Hong Kong
Kontakt der Redaktion:
e-Mail: info[at]gegenhund.org
Website: www.gegenhund.org
 
Tja es scheint sich die Tatsache zu bestätigen, dass Psychopathen wie der Betreiber der Web-
seite www.gegenhund.org offensichtlich nicht genug Mumm haben zu ihrer Meinung zu stehen
und sich daher hinter einem Fantasie-Impressum verstecken.
 
Angesichts  solch perverser Irrer  – die es zuhauf im Internet gibt –  stellt sich die Frage ob es
nicht  sinnvoll wäre,  eine Registrierungspflicht für Webseiten- und Forenbetreiber einzuführen.
Jedes  offizielle  Medium  ist  verpflichtet ein ordnungsgemäßes und den gesetzlichen Bestimm-
ungen  entsprechendes  Impressum  auszuweisen.   Warum soll dies für Privatpersonen  – der
sich wie in unserem heutigen Fall sogar als Menschenfreund ausgibt –  nicht gelten?
 
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2012-09-22
 

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Inhalts-Ende

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