„Jeder kennt jemanden, der die Corona-‚Impfung‘ bereut“

Eine lesenswerte Presseaussendung des MFG Landtagsklubs OÖ

Am 5. Februar jährte sich der Tag des Inkrafttretens des COVID-19-Impfpflichtgesetzes zum zweiten Mal. Die Wut über dieses freiheitsberaubende, evidenzlose – und mittlerweile entsorgte – Schandgesetz ist nach wie vor groß. Und auch der Schaden bleibt: „Jeder kennt jemanden, der es bereut, dass er sich in die Nadel hat treiben lassen. Im Gegensatz dazu kenne ich niemanden, der es bereut, dass er sich nicht hat impfen lassen – das sagt wohl alles“, bringt LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann, die allgemeine Gemütslage auf den Punkt.

Für viele Österreicher brauchte es damals eine große Portion Mut, dem enormen psychischen Druck seitens der Öffentlichkeit oder des Arbeitgebers standzuhalten und sich nicht einer vermeintlich „nebenwirkungsfreien“ und „vollimmunisierenden“ Injektion auszusetzen, die so gut wie nichts hielt, was die Heerscharen von „Experten“ und Politikern versprachen. „Das ist absurd. Es sollte keinen Mut erforderlich machen, um zu so etwas Verrücktem wie einer unerprobten und brandgefährlichen Impfung Nein zu sagen. Es muss selbstverständlich sein, dass solche Entscheidungen ausschließlich aus freien Stücken getroffen werden. Es waren die schwärzesten Tage in Sachen Demokratie und Menschenrechte seit dem Beginn der Zweiten Republik“, so Joachim Aigner.

Fakt ist auch: Praktisch jeder kennt jemanden, der es bereut, die Corona-„Impfung“ in Anspruch genommen zu haben. Kritische Menschen haben von Anfang an davor gewarnt, dass die schlecht erforschte mRNA-Injektion potenziell gefährlich ist. Dass dies nicht nur eine reine Befürchtung, sondern tatsächlich der Fall ist, zeigt die große Zahl der Impfopfer: Beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) etwa, wurden bis 31.12.2023 52.618 Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Injektion gemeldet. Berücksichtigt man das bei jeder Art von Medizin oder Impfung stattfindende Underreporting – laut Pharmig werden nur rund 6 Prozent von Arzneimittelnebenwirkungen gemeldet –, ist von mindestens 876.967 Fällen von Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Injektion in Österreich auszugehen.

Die Pflicht zur COVID-19-„Impfung“ wurde vor zwei Jahren vom Nationalrat beschlossen. Bundespräsident Alexander van der Bellen nannte die Impfpflicht eine „Menschenpflicht“ und unterschrieb das unsägliche und menschenverachtende Gesetz anstandslos. Gelten sollte die Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahre mit Wohnsitz in Österreich. Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung betrug bis zu 3.600 Euro. Politiker überboten diesen ohnehin schon hohen Rahmen mit immer absurderen Aussagen und Forderungen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler meinte gar, mit der Einführung der Impfpflicht sei „es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein.“ Zudem sei es „wahrscheinlich auch möglich, jemanden zu kündigen, der nicht geimpft ist“, so die eiskalte Edtstadler damals.

Ex-Bundeskanzler Alexander Schallenberg, der auch heute noch als Außenminister ein „hohes Amt“ in der Republik bekleidet, wollte alle ungeimpften Österreicher über die Weihnachtsfeiertage daheim einsperren und sprach von „ungemütlichen Weihnachten für Ungeimpfte“. So kam es dann auch: Über Ungeimpfte wurde ein dreimonatiger Lockdown verhängt. Der dritte Präsident des Oö. Landtags, Peter Binder (SPÖ), forderte Haftstrafen für Ungeimpfte. „Die Allmachtsfantasien einiger steigerte sich ins End- und Maßlose, es war erschreckend und entlarvend zugleich“, so Joachim Aigner, dessen Bewegung MFG als Einzige ohne jeden Kompromiss gegen dieses Gesetz auftrat: „Sogar einzelne FPÖ-Politiker gingen bei diesem Irrsinn mit. Der Linzer Gesundheitsstadtrat Michael Raml etwa, ließ sich mehrmals mit dem Corona-Impfbus ablichten, der sogar vor Schulen Station machte.“

Für den oberösterreichischen blauen Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner war damals eine Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal denkbar. Joachim Aigner: „Das ist Wählerverrat! Wir werden nicht vergessen – und auch die Wähler nicht.“

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Ergebnisse der drei Volksbegehren

Alle Volksbegehren schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften

Bis zum 13. November 2023, 20:00 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgte im Rahmen der Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
Zahl der Eintragungen: 27.624
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
Zahl der Eintragungen: 11.561
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
Zahl der Eintragungen: 17.083
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist, verlautbart das Bundesministerium für Inneres. Die Anmerkung „augenscheinlich“ erscheint uns interessant, weil ja nach eigenen Angaben des Innenministeriums alle drei Volksbegehren das Mindestestlimit von 100.000 Unterschriften überschritten haben.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende November 2023 bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle drei Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.

Man darf schon gespannt sein, ob dem Willen des Volkes Genüge getan wird, oder ob die drei Volksbegehren schubladiert und in einer Schreibtischlade verstauben werden.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Heutige Sondersitzung des Nationalrates


FPÖ hegt weiter Zweifel an der Sicherheit von COVID-19-Impfungen


FPÖ-Abgeordneter Wurm zeigte sich in der heutigen Sitzung des Nationalrats nicht zufrieden mit der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage, die er an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenhang mit der Verabreichung von COVID-19-Impfungen gestellt hat. Die FPÖ verlangte daher die Abhaltung einer Kurzen Debatte zur Anfragebeantwortung durch Bundesminister Wolfgang Mückstein im Nationalratsplenum.


Ausgangspunkt der Anfrage war die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI), bei intramuskulären Injektionen, wie sie bei der COVID-19-Impfung zur Anwendung kommen, auf eine so genannte „Aspiration“ zu verzichten. In der Anfrage verwies Wurm auf eine Debatte unter FachärztInnen im Internet, die in diesem Zusammenhang zum Risiko einer versehentlichen Verabreichung der Impfung in Blutgefäße geführt wurde. Dabei sei auch die Frage aufgeworfen worden, ob eine falsch verabreichte Injektion bereits bekannte und häufige Nebenwirkungen, wie etwa venöse Thrombosen, begünstigen könne. Wurm wollte vom Gesundheitsminister wissen, ob er sich dafür einsetzen werde, Sicherheitsmaßnahmen wie die Aspiration zu setzen, um die Gefahr von Impfschäden zu minimieren.


Wurm befürchtet hohe Dunkelziffer bei Impfschäden


In seiner Begründung der Anfrage wies Peter Wurm (FPÖ) auf eine Reihe von offenen Fragen hin, die aus seiner Sicht weiterhin rund um die Sicherheit der COVID-19-Impfung und mögliche Impfschäden bestehen. Aufgrund fehlender Daten müsse man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Vor allem gebe ihm zu denken, dass die Pharmafirmen zwar stets die Sicherheit der Impfung betonen würden, aber keine Haftung für Impfschäden übernehmen. Vielfach fehle es an ausreichenden Studien zu wichtigen Fragen, etwa dazu, wie lange nach einer Genesung von COVID-19 ein Immunschutz bestehe. Diese werde in Österreich, Deutschland und der Schweiz völlig unterschiedlich beantwortet. Die FPÖ habe jedenfalls nie von der Impfung abgeraten, aber auf der Freiwilligkeit bestanden, betonte Wurm. Seine Partei habe auch nie die Tatsache von COVID-19 bestritten, aber darauf hingewiesen, dass die Gefahr weit geringer sei, als von der Bundesregierung behauptet, und jedenfalls nicht die massiven Maßnahmen der Bundesregierung rechtfertige, die zu riesigen Kollateralschäden geführt hätten. Die Koalition habe gemeinsam mit ihren „Beitragstätern“ aus den Reihen der SPÖ und NEOS viele rote Linien überschritten, meinte Wurm. Die FPÖ werde das nicht vergessen und immer wieder darauf hinweisen.


Mückstein: Alle in Österreich zur Anwendung kommende Impfstoffe sind sicher


Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte, dass er die Gelegenheit nutzen wolle, um festzuhalten, dass alle Evidenz dafürspreche, dass sämtliche in Österreich zur Impfung eingesetzten Impfstoffe sicher sind. Die Aspiration bei einer intramuskulären Injektion bedeute nur eine Kontrolle der Lage der Nadel, um zu vermeiden, dass große Gefäße getroffen werden, führte der Gesundheitsminister aus. Bei der COVID-19-Impfung sei sie nicht von Bedeutung, da sich in den Muskelpartien, in die geimpft werde, nur sehr kleine Blutgefäße vorhanden seien. Auch gebe es keinen nachweislichen Zusammenhang zwischen der Art der Verabreichung der Injektion und gelegentlich auftretenden Thrombosen. Daher könne er in der Behauptung, es komme bei Impfungen zu Verletzungen, nur den Versuch einer gezielten Verunsicherung der Bevölkerung und einer Herabwürdigung der wichtigen Arbeit des Gesundheitspersonals sehen, das die Impfungen durchführe. Diese weise er klar zurück. Im Übrigen appelliere er an die BürgerInnen, zur Impfung zuverlässige Quellen zu konsultieren, Impfmythen zu hinterfragen und keine Fake News zu verbreiten.


Wenig Verständnis für Linie der FPÖ bei anderen Fraktionen


Werner Saxinger (ÖVP) meinte, die Beiträge der FPÖ zur Pandemiebekämpfung würden ihn an das Jugendwort 2021 „Cringe“ denken lassen, das Peinlichkeit und Fremdschämen meine. Jeder habe das Menschenrecht, hochgradigen Unsinn zu glauben, aber es gebe kein Menschenrecht, anderen schädliche Therapien zu empfehlen oder sie von sinnvollen Behandlungen abzuhalten. Die Pandemie verlange allen viel ab und erzeuge Ängste, die er durchaus verstehe. Die Impfung sei das beste Mittel, um eine hohe Erkrankungsrate und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der oft bemühte „Hausverstand“ sei jedenfalls nicht geeignet, um mit einer mehrere Jahre dauernden Pandemie umzugehen, hierzu brauche man die wissenschaftliche Logik und Erkenntnis. Die große Frage sei für ihn, wie das Vertrauen in die Wissenschaft wieder gestärkt werden könne. Die Antwort darauf laute Bildung.


Philip Kucher (SPÖ) meinte, die Anfrage von Abgeordnetem Wurm sei für ihn ein Zeichen dafür, dass dieser sich der Impfung zunehmend positiv annähere, von ihrer Wirkung überzeugt sei und unterdessen nur mehr die Sorge habe, ob diese auch richtig durchgeführt werde. Er halte es allerdings nicht für zielführend, wenn Abgeordnete jede Frage, die ihnen im Internet auffalle, zum Inhalt einer Anfrage mache, zumal sich die Frage von Abgeordnetem Wurm durch leicht auffindbare Fachinformationen rasch beantworten lasse.


Christian Hafenecker (FPÖ) kritisierte die Praxis der Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers, die stets höchst mangelhaft ausfallen würde. Tatsache sei, dass die Impfung eindeutig nicht vor der Omikron-Variante des Virus schütze. Daher sei es unverständlich, warum immer noch behauptet werde, dass die Impfung das Mittel der Wahl zur Pandemiebekämpfung sei und die Bundesregierung weitreichende Einschränkungen von Freiheitsrechten weiterhin aufrechterhalte. Diese Widersprüche werde die FPÖ weiterhin aufzeigen.


Ralph Schallmeiner (Grüne) meinte, das Verlangen auf eine Kurze Debatte habe offenbar nichts mit der Anfragebeantwortung selbst zu tun. Die FPÖ wolle vielmehr Abgeordnetem Wurm einmal mehr Gelegenheit geben, Zweifel an den COVID-19-Impfungen zu schüren. Faktum sei aber, dass die Impfungen höchst sicher seien. Das zeige sich etwa daran, dass pro 50.000 Impfungen bisher nur ein Antrag auf Erstattung möglicher Impfschäden gestellt worden sei. Die FPÖ habe immer wieder Zweifel an den Impfungen geschürt und dazu Zahlen herangezogen, die sich letztlich in keinem Fall bestätigt hätten.


Gerald Loacker (NEOS) kritisierte die Anfrage als Teil einer Inszenierung der FPÖ und Versuch, Ängste vor den Impfungen zu schüren. Bei 17 Millionen verabreichten COVID-19-Impfungen seien in Österreich bisher nur 186 Fälle von Herzmuskelentzündungen bekannt geworden, bei denen die Vermutung geäußert wurde, dass ein Zusammenhang zur Impfung bestehen könnte. Tatsächlich kritisieren müsse er allerdings „die grottenschlechte Datenlage in unserer Republik“, mit der die Pandemiebekämpfung nach wie vor zu kämpfen habe. Die Kritik der FPÖ an den hohen Kosten für die Impfung sei nicht glaubwürdig. Sie unterstütze sinnlose Massentestungen und übersehe, dass die Impfungen nachweislich viele Aufenthalte auf Intensivstationen verhindern, wo jeder Tag der Behandlung hohe Kosten verursache. Die FPÖ solle aufhören, mit den Ängsten der Menschen in der Pandemie zu spielen, sagte der NEOS-Abgeordnete, da sich bereits FPÖ-GesundheitspolitikerInnen öffentlich für die aktuelle Linie ihrer Partei entschuldigen würden. (Quelle: APA/OTS)


*****


20.01.2022


Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten