Was sind Auszeichnungen an Politiker(innen) wirklich wert?
Weihnachten ist zwar erst in rund 3 ½ Monaten, aber dem Noch-Bürgermeister von
Wien, Dr. Michael Häupl, gelüstete es schon heute diversen Schmuck aufzuhängen.
Diese Schmückung fand im Verteilen von Orden bzw. Ehrenzeichen statt. Es ist
wohl überflüssig zu erwähnen, dass alle Geehrten Mandatare der SPÖ sind.
Das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich erhielt
die Dritte Präsidentin des Wiener Landtages Marinna Klicka.
Das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich erhielten
die Abgeordneten zum Wiener Landtag Franz Ekkamp, Heinz Hufnagl, Siegfried
Lindenmayr und Kurt Stürzenbecher.
Das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich erhielten die
Bezirksvorsteherin von Penzing Andrea Kalchbrenner und die Bezirksvorsteherin von
Favoriten Hermine Mospointner.
Das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich erhielt Bezirksvor-
steher-Stellvertreter (bis Jänner 2015) von Hietzing Reinhard Feistritzer.
Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ) hielt die Laudatio. Er würdigte die ausgezeich-
nete Arbeit aller Geehrten für die Menschen in ihren jeweiligen Bezirken, aber auch in
ganz Wien.
Da staunen wir aber, denn bei den Geehrten ging es nicht um ehrenamtliche Mitarbeiter-
(innen), die ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung stellten, sondern um hochbezahlte
Politiker(innen). Deren Pflicht besteht ohnehin darin einen guten Job abzuliefern.
Allerdings fragen wir uns, was in den Köpfen von Leuten vorgeht, wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit, deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständ-
lichkeit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen. Gauben diese tatsächlich,
dass sie die Auszeichnung wirklich verdient haben?
Uns ist beispielsweise kein Maurer bekannt, der von Häupl einen Orden bekommen
hätte, weil er besonders schöne Häuser baut. Dieses Beispiel ließe sich zigfach fort-
setzen.
Aber vielleicht will der Wiener Bürgermeister auch nur, dass ihn seine Genoss(innen) in
guter Erinnerung behalten, bevor er nach dem 11. Oktober 2015 seinen Hut nimmt.
Denn die Ehrenzeichen wurden von ihm persönlich überreicht.
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2015-09-09
NoVA-Erhöhung: Knapp 73 Prozent aller Neuwagen werden teurer
Am härtesten trifft die Erhöhung der NoVA wieder einmal den Mittelstand. Vor allem jene
Menschen, die darauf angewiesen sind mit dem Auto in die Arbeit zu fahren, sind die Leid-
tragenden. Da die NoVA nicht vom Einkommen des Fahrzeughalters abhängt, trifft es
Personen mit geringerem Verdienst unverhältnismäßig stärker.
Die Entwicklung der KFZ-Abgaben und Steuern der letzten 14 Jahre zeigen ohnehin ein
erschütterndes Bild. An erster Stelle liegt unangefochten die Autobahnvignette. Der Preis
der Vignette hat sich seit dem Jahr 2000 um unglaubliche 106,8 Prozent erhöht und somit
mehr als verdoppelt.
Die motorbezogene Versicherungssteuer verzeichnet einen Anstieg von 74,3 Prozent. Die
NoVA wurde um 67,5 Prozent angehoben. Im Vergleich zu den Erhöhungen liegt die In-
flation zwischen dem Jahr 2000 und 2014 zwar bei 29 Prozent, jedoch damit deutlich
niedriger als als jene Abgabenerhöhungen, mit welchen Autobesitzer(innen) für ihren fahr-
baren Untersatz zur Staatskasse gebeten werden.
Vor der Nationalratswahl haben SPÖ und ÖVP versprochen, dass es keine Steuererhöhungen
und zusätzliche Belastungen geben wird. Nicht einmal vier Monate nach der Wahl zeigt sich
ein anderes Bild. Dass Wahlversprechen nicht ganz ernst zu nehmen sind sollte jedermann
wissen, jedoch derart zu lügen, dass sich die Balken biegen, entspricht leider dem Sittenbild
der rot/schwarzen Regierungsvertreter(innen).
Das entsprechende NoVA-Gesetz wird zwar erst mit 1. März 2014 wirksam, in Wahrheit gilt
aber die NoVA-Neu bereits ab 16. Februar 2014, denn nicht das Zulassungsdatum gilt als
Stichtag für die NoVA-Neu, sondern das Datum der Vertragsunterzeichnung. Auch eine
erstaunliche Methode, die ohnehin schon mit horrenden Steuern und Abgaben belastete
Bevölkerung zusätzlich abzuzocken.
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2014-02-07
Rechenunfähigkeit oder Mega-Inflation?
Dass die Weichwährung Euro jeden Tag weniger wert wird, ist bereits hinlänglich be-
kannt. Allerdings war uns bis dato nicht bekannt, dass dieser einer derartigen Inflation
unterliegt, wie auf nachfolgendem Foto abgebildet.
Die Firma ZILLERTALER TRACHTENWELT verspricht, die im Inserat angepriesenen
Waren um den halben Preis abzugeben. Da bleiben doch in der Tat von beispiels-
weise in die Hälfte geteilten 69,- Euro, nur mehr 10,- Euro übrig. Tja, offenbar
verfügt man bei TRACHTENWELT über Informationen die Otto Normalverbraucher
noch nicht weiß, oder man ist dort einfach nicht in der Lage eine simple Bruchrech-
nung durchzuführen.
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2013-12-02
Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen. Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzier-
ung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der
Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Es wäre daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären, in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze. Alleine dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung
daheim. Dringendste Maßnahme wäre nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzu-
passen.
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2013-04-06
Gespart wird nur auf Kosten des kleinen Mannes
Während die Bundesregierung zu Lasten der Bevölkerung rigorose Sparmaßnahmen vor-
nahm, ließ sie die üppigen Politiker-Pensionen beim Sparpaket unangetastet. Von den jetzt
geltenden Regelungen könnten nämlich dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker
profitieren. Und das nicht zu knapp.
Als im Sommer 1997 die Regierung – auch damals eine rot-schwarze Koalition – die Privi-
legien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um
einen Monat nach hinten verschoben (Dieses „Gerücht“ hält sich hartnäckig). Denn mit dem
Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen
Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson.
Wenn Molterer 2020 regulär mit 65 in Pension gehen wird, stehen ihm dann mindestens
rund 12.300 Euro brutto zu. Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die Hälfte
bezogen. Nämlich 7.500 Euro Rente nach vier Jahren.
Aus Sicht der aktuellen Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast
obszön: Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension
zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro
(abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).
Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die Geldleistungen fielen gerin-
ger aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungs-
grundlage in Pension gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das waren die Grundvoraus-
setzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten, um im alten System
zu bleiben.
Allerdings konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden, wenn
Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit
waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro. Rund 26 Millionen Euro
flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und
Waisen.
Doch es sind nicht nu r „Altgranden“ wie Wolfgang Schüssel, Karl Blecha und Elisabeth
Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler, denen die Höchstpension zusteht. Wer die Zugangs-
voraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich
auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinde-
rats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staats-
sekretärin auf zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre gutge-
schrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf
Hundstorfer hat als ehemaliger Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund
6.000 Euro Rente.
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre kommenden Pensions-
privilegien zu verzichten. Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche
privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu optieren. Wie nicht anders
zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt rühmen sich die Regierung sowie auch Blecha und Kohl, dass sie für die Pensionisten
eine Pensionserhöhung um 1,8 % ausverhandelt haben. 2,8% betrug die Inflation zwischen
August 2011 und Juli 2012. Nachdem das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pen-
sionen in die Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert – die Pensionserhöhung
2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
Einzig die knapp über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen (Ausgleichszulage) erhalten
die vollen 2,8% Pensionserhöhung – reich werden sie damit aber wohl trotz nicht. Für die
rund 2,2 Mio. restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr nicht ein-
mal die Inflation.
Die Regierungsfraktionen und die Grünen haben im Verfassungsausschuss am 27.11.2012
beschlossen, dass die Pensionen und Gehälter der Politiker jedoch um 1,018% erhöht wer-
den. Der Unterschied zu den (Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin, dass eine Erhöhung
bei den Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr ausmacht als bei
den meisten Pensionisten.
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2012-12-08
Verlierer-Koalition kürzt erneut Heizkostenzuschuss
Mindestens 4,3 Milliarden Euro haben die Wiener Sozialisten bei Bauskandalen in den Sand
gesetzt, rechnete jüngst die Kronen Zeitung vor. Hinzu kommt eine widerwärtige Günstlings-
politik, die derzeit den Grünen massiv zugutekommt. Da wurden und werden völlig überflüs-
sige und sinnbefreite Posten von „Beauftragten“ kreiert, um Parteigünstlinge Versorgungs-
posten zu sichern.
Bestes Beispiel dafür ist das Büro und die Privatsekretärin um jährlich 210.000 Euro für
Landtagsabgeordneten Van der Bellen, der über ein monatliches Einkommen von mehr als
13.000 Euro verfügt. Die Folge dieser völlig irregeleiteten Politik und die damit verbundene
Steuergeldvernichtung von Rot-Grün ist, dass mehr als jeder fünfte Wiener sein Leben an
oder unter der Armutsgrenze fristen muss.
Und dann setzt diese Stadtregierung ausgerechnet bei diesen Ärmsten der Armen, die sie
ohnedies schon durch Gebührenwucher ausplündern, eiskalt den Sparstift an. Erst haben
die Sozialisten und ihr grünes Anhängsel den Heizkostenzuschuss halbiert. Dann haben sie
die Gebührenschraube völlig unsozial immer weiter angezogen, die gekürzte Hilfe für die
Schwächsten unserer Gesellschaft aber unverändert gelassen, was durch die Inflation eine
erneute Reduktion bedeutet.
Und jetzt wollen sie die Auszahlung überhaupt stoppen, um möglicherweise das Geld in
ihre eigenen Taschen schaufeln oder damit weiterhin irgendwelche dubiose Vereine zu
subventionieren. Stattdessen schicken sie den Hilfsbedürftigen Energieberater ins Haus,
die ihnen gut zureden sollen. Wären da nicht Hypnotiseure angebrachter, denn diese
könnten doch den Frierenden suggerieren, dass minus 10 Grad eigentlich hochsommer-
liche Temperaturen sind und man daher keiner Heizung bedarf.
Eine derart unsoziale Politik sucht ihresgleichen. Allerdings wenn es um die eigenen
Pfründe oder um die Absicherung ihres Vorteils geht, sind Rot-Grün sehr kreativ.
Mittels Beschlussantrages will die rotgrüne Wiener Stadtregierung, durch neue Steuern
die Gehälter ihrer Politiker(innen) absichern und somit zukünftig Nulllohnrunden für
diese verhindern.
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2012-11-07
ESM mit unbegrenzter Liquidität auszustatten ist völliger Irrsinn
Die Ausstattung des ESM mit unbegrenzten Mitteln, ist ein völliger Irrsinn und führt in
ein wirtschaftspolitisches Armageddon. Diese Strategie kann nur direkt in eine Mega-
Inflation führen.
Bisher ist die Wirtschaftskrise von den Banken auf die Staaten, von diesen auf die Bonität
Einzelner und weiter auf das Wirtschaftswachstum verlagert worden. Jetzt soll es offen-
sichtlich mit Inflation weitergehen. Damit würde aber die Krise der Eurozone tatsächlich
zu einer Krise des Euro, der seine Funktionalität auf breiter Front einzubüßen droht.
Eine Inflation ist nicht plan- oder gestaltbar und bewirkt immer eine große Gleichmach-
erei der ihr unterworfenen Wirtschaftssubjekte. Schulden werden zwar entwertet, parallel
dazu aber auch Vermögen. Da aber Kapitalakkumulation (das heißt Sparen im volkswirt-
schaftlichen Sinn) in nahezu allen Wachstumstheorien einer der Haupttreiber für Wirt-
schaftswachstum und Fortschritt ist, würde sich Europa auf viele Jahre hinaus seiner
eigenen Wachstumschancen berauben.
Inflation bewirkt weiters eine Verelendung der breiten Masse. Uns stünden dann Zeiten
enormer Unsicherheiten, mit Funktionsverlust der Währung und zwangsläufiger Währ-
ungsreformen bevor, die einem vernünftigen und produktiven Handeln nicht gerade zuge-
tan sind.
Europa steht daher vor der Entscheidung mit einem gemeinsamen Euro unter zu gehen,
oder die Währung in einen harter Nord-Euro und einen weicher Süd-Euro zu teilen.
Mario Draghis Wunschkonzert des Erhalts der Eurozone, der in unserem Fall nur das
Zahlen bis in alle Ewigkeit bedeutet, darf sich daher nicht erfüllen.
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2012-08-01
Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen
Über Sinn und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag „Orgie der
Orden“ berichtet. War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“ am vergangenen Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol Dr. Luis Durnwalder, der Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl, der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll und der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
Abgesehen von der Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland Oberösterreich getan haben, fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen. Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar, warum fürstlich bezahlte Landeshauptmänner für das Erledigen ihres Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört? Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
Keine Mutter bekommt ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern. Kein Maurer
erhält einen Orden, wenn er ein Haus gebaut hat. Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet. Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
Ehrenzeichen sollten eigentlich nur auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden. Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe, sofern dies durch Personen geschieht, die nicht damit professionell be-
schäftigt sind. Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten, deren ehrbare Leistung in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht.
Es erhält ja auch kein Arzt, der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann, der
einen Brand löschte einen Orden. Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden, wenn sie
ihren Job erledigen. Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht, wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit, deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen. Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
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2012-05-26
Jetzt dürfen die Kunden herhalten
Nach diversen Aussagen von Peter Hochegger im parlamentarischen U-Ausschuss kann
man durchaus zum Schluss gelangen, dass die Telekom mit Geld nur so um sich geworfen
hat. Diese Beträge scheint man nun nach der Fusionierung -Telekom mit A1- wieder her-
einbringen zu wollen.
Vermutlich erhielt dieser Tage jeder A1-Kunde nachfolgendes Schreiben des Telekommuni-
kationsanbieters. Da wird dem Kunden im knappen Kasernenhofton mitgeteilt, dass man
es „gerade heraussagt“, dass es ab 1.April 2012 zu Preiserhöhungen kommt.
Seit Jahren in Kenntnis und trotzdem Flaterate-Verträge
Interessant ist eines der Argumente welches man seitens von A1 für die Preiserhöhung
angibt. „Und andererseits treibt die Inflation schon seit Jahren unsere Kosten in die Höhe“,
so steht es in dem Schreiben wörtlich zu lesen. Das überrascht uns ein wenig, den erstens
wurden Kunden bei der Telekom bis zur Fusionierung mit Flatrate-Angeboten geködert und
zweitens erhielten A1-Kunden nach dem Zusammenschluss im August 2011 nachfolgendes
Schreiben.
In diesem Schreiben versicherte A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz Fusionierung mit
der Telekom alle Tarife unverändert bleiben. Erstaunlich, da man doch bei A1 seit Jahren
in Kenntnis darüber ist, dass die Inflation die Kosten in die Höhe treibt bzw. getrieben hat.
Dabei ist das A1-Schreiben gerade einmal ein halbes Jahr alt.
Friss Vogel oder stirb
Nun scheinen die Zusagen von A1, sowie die rechtsgültig bestehenden Telekomverträge
für Festnetz-Internetanschlüsse keine Gültigkeit mehr zu haben. Für Zweifler wird noch
lakonisch auf die AGB hingewiesen. Das ist jenes kleingedruckte Machwerk, das sich kein
Kunde durchliest und selbst wenn er dies täte, müsste er eine juristische Ausbildung haben
um den Inhalt der AGB zu verstehen.
Natürlich stellt A1 jedem Kunden frei, bis zum 1.April 2012, betroffene Verträge kostenlos
kündigen zu können. Das mag in Großstädten sicher von Vorteil sein. Jedoch im ländlichen
Raum, wo es keine alternative Möglichkeit eines Festnetz-Internetanschlusses gibt, gilt hier
offenbar das Motto „Friss Vogel oder stirb.“
Für uns entsteht hier unweigerlich der Eindruck, dass die betroffenen abgeschlossenen Ver-
träge mit der Telekom, sowie die großmundigen schriftlichen Versprechungen von A1, das
Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.
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2012-02-20
Der Platz am Futtertrog macht´s möglich
Es ist doch recht erstaunlich in welchem Tempo sich die Wiener Grünen zu Ja-Sager
und Duckmäusern entwickelten, nachdem sie von Häupls Gnaden, am Futtertrog
im Wiener Rathaus Platz nehmen durften.
Von der einst rebellischen Maria Vassilakou ist kein Pieps mehr zu hören, seitdem sie
das Amt der Vizebürgermeisterin bekleidet. Ab und zu fällt sie auf, allerdings auch
nur dann, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr gewillt ist der Grünpolitikern zu dienen.
Wie bereits aus den Medien hinlänglich bekannt ist, kommt auf die Wiener(innen)
ein wahrer Gebührenerhöhungs-Tsunami zu. Irgendwie müssen ja die Verluste aus
diversen Spekulationsgeschäften, welche von roten Möchtegern-Finanzgenies verur-
sacht wurden und sonstige Geldverschleuderungsaktionen der rot-grünen Stadt-
regierung wieder wettgemacht werden.
Grüne befürworten Gebührenerhöhung
Unter anderem steht der Wiener Bevölkerung eine kräftige Erhöhung der Wasser-
gebühr (33 Prozent) ins Haus. Wäre diese Ankündigung vor dem 10. Oktober 2010
erfolgt, hätte es seitens der Grünen ein lautes Protestgeschrei gegeben. Nun hört
man von den Grünen bezügliche der Erhöhung rein gar nichts, sondern ganz im
Gegenteil wird diese befürwortet.
Der grüne Wiener Gemeinderat, Christoph Chorherr, schreibt in einem Blogeintrag
folgendes:
„Wassergebühren plus 33%. Das klingt nach viel. Das ist sehr viel. Diese beträchtliche
Erhöhung hat aber eine Ursache. Die Wassergebühr wurde, (und das war ein Fehler!),
seit 1995 nicht mehr erhöht.“ oder „Würden die Wasserwerke die volle Inflation
abgegolten bekommen, würde also Wasser „real“ genau so viel kosten wie 1995
müsste um 39% erhöht werden.“
Zu Duckmäusern und Ja-Sager mutiert
Da staunen wir aber, dass Chorherr die 33-prozentige Erhöhung damit rechtfertigt,
dass diese eigentlich 39 Prozent ausmachen müsste. Warum hat der gute Mann seine
Meinung nicht vor dem 10. Oktober 2010 öffentlich verlautbart? Ganz einfach, denn
da hätte es sicher keinen Platz am Futtertrog im Wiener Rathaus gegeben.
Soviel zu den Wiener Grünen und ihrem Köpfe nicken, kuschen und applaudieren,
wenn der Wiener Landesfürst und sein Stab eine Entscheidung zu Lasten der
Wiener Bevölkerung trifft. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Wiener(innen) bei
der nächsten Wahl an den Sinneswandel – der schon an Mutation grenzt – der
Grünen erinnern und ihnen dafür die Rechnung präsentieren.
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2011-08-21
Das „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot
Bislang dachten wir, dass bei McDonald’s Österreich ein Euro wirklich einen Euro wert
ist. Zu dieser Annahme kamen wir, da im bekannten McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ –
Angebot bislang alle Speisen und Getränke tatsächlich um einen Euro erhältlich waren.
Screen: mcdonalds.at
Ferner sind im McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot die Speisen bzw. Getränke
Kaffee Classico, o,25l Shake, Fruchttüte, Schoko Donut, McSundae enthalten. Über den
Nährwert dieser kann man geteilter Meinung sein, aber für den kleinen Hunger zwischen-
durch reicht es allemal.
Rechenfehler bei McDonald’s?
Außerdem wo bekommt man schon für einen Euro einen Burger oder Softdrink, denn dies
ist nämlich die Aussage des McDonald’s – „EIN MAL EINS 1€“ – Angebots. Nun scheint
beim Fastfood-Riesen eine Inflation ausgebrochen zu sein oder man ist dort des Rechnens
nicht mehr mächtig.
Den im 1 Euro Angebot von McDonald’s fanden wir folgende Speisen, für die allerdings
1,30 Euro zu berappen sind.
Screen: mcdonalds.at
Aber McDonald’s kann es noch besser. Der Veggie Burger im „1 Euro-Angebot“, kostet in
Wirklichkeit 1,50 Euro.
Screen: mcdonalds.at
Kein Druckfehler
Dass die obig angeführten 1 Euro-Produkte, die tatsächlich zwischen 1,30 und 1,50 Euro
kosten, kein Druckfehler in der Webseite des Fastfood-Riesen sind, stellt McDonald’s mit
einer gestrigen APA-OTS-Aussendung selbst unter Beweis.
Die neueste Kreation, der Snack Wrap, ergänzt laut McDonald’s Österreich die beliebte
„1 Plus“ Linie des McDonald’s „Ein mal Eins“, um ein weiteres attraktives Angebot. Aller-
dings zu einem Preis von 1,50 Euro.
Der Snack Wrap
Fotocredit: McDonald’s Österreich
Ein Produkt um einen Euro, so sagt es die Werbung
Wie bereits eingangs erwähnt, kann man über den Nährwert der bei McDonald’s erhält-
lichen Speisen und Getränke geteilter Meinung sein. Beim „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot
ist es jedoch recht eindeutig. Das Angebot suggeriert dem Kunden, dass alle angebot-
enen Produkte um einen Euro erhältlich sind. Bei den von uns aufgezeigten Produkten
steht dann ganz klein und kaum leserlich, dass für das jeweilige Produkt 1,30 bzw. 1,50
Euro zu bezahlen sind.
Da stellt sich die berechtigte Frage ob ein Konzern wie McDonald’s es notwendig hat, sich
den Werbemethoden eines Eck-Autohändlers zu bedienen? Wie erklären deren Verkäufer
-(innen) Kindern die mit einem Euro aus dem „EIN MAL EINS 1€“ – Angebot ein Produkt
erwerben wollen, dass bei McDonald’s 1 Euro nicht immer 1 Euro ist? Der potentielle Kun-
dennachwuchs des Fastfood-Riesen wird deren Rechenkünste jedenfalls nicht nachvoll-
ziehen können, denn aus dem lapidaren und nichtssagenden Hinweis „1 PLUS“ ist der
erhöhte Verkaufspreis nicht abzuleiten.
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2011-06-02