Wozu noch ein Darknet, wo es doch Facebook gibt? – Teil 2

Jetzt sind schon Waffen, Drogen und Falschgeld erhältlich

Haben wir bislang „nur“ über gefälschte Markenartikeln, falsche Führerscheine und geklonte Kreditkarten berichtet, die man via entgeltlicher Anzeigenschaltung auf Facebook erwerben kann, sind wir nun einen Schritt weitergekommen. Schon wieder auf Facebook, dass ist jenes soziales Netzwerk bei denen man sehr großen Wert auf die Gesellschaftsstandards legt, ist uns gestern eine entgeltliche Anzeige für den Erwerb von Drogen, Waffen und Falschgeld ins Auge gestochen.

Zum Schein haben wir Interesse gezeigt und wollten Infos zur Abwicklung des Geschäftes haben, welche wir auch prompt erhielten. Einzelheiten lassen wir hier absichtlich aus.

Den uns angebotenen Blick in den „Einkaufsladen“ auf Telegram, wollen wir unserer Leserschaft aber nicht verwehren.

Ob dieses völlig verantwortungslose Verhalten von diversen „Sozialen Netzwerken“, bei denen man gegen Bezahlung augenscheinlich jedes – noch so kriminelles – Inserat schalten kann, möglicherweise schon unter Beitragstäterschaft fallen könnte, sollten die zuständigen Behörden prüfen.

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Pecunia non olet oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht!

Gegen Geld kann man auf Facebook augenscheinlich so ziemlich alles inserieren

Facebook ist eine Plattform, deren Verantwortliche eine Kontrolle von entgeltlicher Werbung scheinbar nicht für notwendig halten. Unzählige Betrüger und andere Kriminelle tummeln sich auf besagte Social-Media-Plattform und sponsern diese mit ihren kriminellen Inseraten. Heute fiel uns beispielsweise eine entgeltliche Anzeige eines anonymen Inserenten auf der vorgibt, der Lebensmittel-Discounter HOFER zu sein oder zumindest in dessen Namen agiert.

Für den Preis von 129,- Euro wird eine Uhr der Premium-Marke „Breitling“ angeboten. Der vorgeschobene Grund ist, dass HOFER angeblich einen neuen Shop eröffnet.

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Allerdings weiß man bei HOFER weder von einer zurzeit stattfindenden Shop-Eröffnung in Deutschland, noch von dem dubiosen Uhren-Angebot. Das Ganze dürfte schlichtweg ein Betrug sein. Was erstaunt ist allerdings die Tatsache, dass Facebook einerseits auf seine „Gemeinschaftsstandards“ sehr viel Wert legt und jeden User sperrt, der dagegen verstößt, aber andererseits Unmengen von Betrügern auf der Plattform – natürlich gegen Bezahlung – ihren betrügerischen Tätigkeiten nachgehen können.

Selbst der dümmste Admin oder Faktenchecker hätte bei diesem Beispiel erkennen müssen, dass es um 129,- Euro keine Uhr der Premium-Marke „Breitling“ gibt. Aber wie sagten schon die alten Römer: „Pecunia non olet“.

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Die Kronen Zeitung geht der Tagespresse auf den Leim


Scheinbar kann man bei Österreichs auflagenstärkster Tageszeitung alles inserieren

 

Einen besonders geschmacklosen Scherz, erlaubte sich ein „Spaßvogel“ via Inserat in der heutigen (15.01.2019) Kronen Zeitung. Das Foto zeigt den Rechtsextremen Gottfried Küssel und der Gratulant ist ein gewisser „Heinz-Christian“. Nun braucht man kein Einstein zu sein um daraus zu folgern, dass damit der FPÖ-Chef und Vizekanzler Strache gemeint ist.



 


Die Tagespresse, ein Satire-Magazin, heftet sich das besagte Inserat auf ihre Fahnen. Wir finden, dass damit die Grenze zur Satire und die des guten Geschmackes überschritten wurde. Dass man bei der Kronen Zeitung derart naiv war ein derartiges Inserat anzunehmen und zu veröffentlichen, steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.



 


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2019-01-15


Bundeskanzler gesucht


Matura keine Voraussetzung

Wie  heute  bekannt wurde,  hat Werner Faymann das Hangerl geschmissen.   Er trat von
allen  seinen Funktionen zurück.   Damit ist auch der Posten des Bundeskanzlers vakant.
Wahrscheinlich  erschien  deswegen  auf  der Internetplattform „karriere.at“, heute nach-
folgendes Inserat:
Screen: www.karriere.at
Bewerber(innen)  brauchen  nicht ihr Maturazeugnis zu suchen,  denn die Matura ist
laut dem Inserat keine Qualifikationsanforderung.   Ebenfalls wird keine Taxilenker-
berechtigung  gefordert.  Das mit dem Essensmarkerl und dem Wohnzuschuss ge-
fällt  uns  besonders  gut.   Das  monatliche  Salär von  21.715,70 Euro ist allerdings
auch  nicht  zu verachten.   Schade  ist  nur,  dass  sich der Aussender,  des gut ver-
fassten Satire-Inserates, nicht geoutet hat.
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2016-05-09

A G´spür für Wien


Heute sponsern wir die SPÖ und die Grünen

Nachdem  uns  immer  wieder  FPÖ-Lastigkeit  „vorgeworfen“  wird,  stellen wir heute
der  rot/grünen Wiener Stadtregierung  eine  ganzseitige  Werbeeinschaltung  unent-
geltlich zur Verfügung.   Unser Karikaturist hat sich redlich bemüht, die Botschaft des
Noch-Wiener Bürgermeisters zur anstehenden Wien-Wahl zu treffen.  Ob Frau Maria
Vassilakou das auch g´spürt hat?
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2015-10-06

Männliche Hausdame gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut   obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen  „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht,  dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.    Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es   wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es eine männliche Haus-
dame gibt.   Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
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2015-02-04

WKO verschleudert Geld ihrer Zwangsmitglieder


Gewerbescheine und WKO-Mitgliedschaft für Bankräuber?

Auf  Seite 13  berichtete  heute  die  kunterbunte Postille ÖSTERREICH über den mutmaßlichen
Serienbankräuber Sasa M.   Dieser soll drei  Überfälle bei Knast-Freigängen verübt haben.  Viel
interessanter – allerdings  im  negativen  Sinne – erschien uns nachfolgendes ¼ seitiges Inserat,
welches unter dem Artikel stand.

Screen: ÖSTERREICH (Printausgabe vom 10.04.2014)
Abgesehen davon,  dass wir nicht erkennen können welchen Zweck diese entgeltliche Ein-
schaltung  der WKO hat,  ist es uns auch nicht klar, welche Zielgruppe damit angesprochen
werden soll.  Jedenfalls haben die WKO-Zwangsmitglieder,  wenn auch nicht freiwillig,  das
sinnlose Inserat  gesponsert.
Gibt  es  etwa  schon  Gewerbescheine  für  Banküberfälle und müssen Bankräuber jetzt auch
zwangsweise einen Obolus an die Wirtschaftskammer entrichten? Nun aber Scherz beiseite –
wer  bis  bislang  nur  vermutete,  dass  die  WKO  Geld  ihrer  Zwangsmitglieder beim Fenster
hinauswirft,  dem wird mit dem obig gezeigten Inserat nun der Beweis dafür geliefert.
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2014-04-10

Der Genderwahn treibt erstaunliche Stilblüten


Technische Universität Wien sucht ???

Nachfolgendes  Stelleninserat  war  in  der  heutigen  Ausgabe  der Kronen Zeitung zu
lesen:
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
Einen  viel dümmeren Satz (rot umrandet) haben wir selten gelesen.  Abgesehen davon,
dass  dieser  einer  geschlechtsneutralen   Stellenausschreibung  widerspricht,  führt  sich
dieser bezüglich der Suche nach einem „MITARBEITER (männlich)“ selbst ad absurdum.
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2014-02-07

Polizei-Training


Erstaunlich womit man Geld verdienen kann

Nachfolgendes Inserat ist in der heutigen Kronen Zeitung unter der Rubrik   „Diverses
Personal“ zu lesen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.12.2013)
Wer nun glaubt, es handelt sich um eine offizielle Webseite des Innenministeriums oder der
Polizeidirektion,  der befindet sich gewaltig im Irrtum.   Unter „www.polizei-training.at“ landet
man  nämlich  auf  der  Homepage  eines  gewissen  Peter L. Hroch.   Der  Mann ist vielseitig
begabt,  ist er doch laut Firmen A-Z  der WKO gewerblicher Dienstleister für: Berufsdetektive,
Bewachungsgewerbe, Humanenergetiker und Elektroeinzelhandel.
So die Aufmachung der Homepage von Peter L. Hroch
Screen: polizei-training.at
Alle diese Fähigkeiten scheinen ihn zu befähigen, Vorbereitungen und Tipps für die Aufnahme-
prüfung  für  den  Polizeidienst zu erteilen.   Auf seiner Webseite verspricht Hroch:  „ Zur Vervoll-
ständigung  der persönlichen Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung optimieren wir Ihre Fähig-
keiten  und  Kenntnisse.“ Üben und  lernen  müssen  Personen,  die  zum  Eignungstest  für die
Polizeigrundausbildung antreten wollen – natürlich in ihrer Freizeit.
In  zwei  (2)  Unterrichteinheiten  zu  jeweils  50  Minuten,  befasst  man  sich  mit  Kopfrechnen,
Schätzen, Runden, logische Folgen, Textbeispiele, Rechtschreibung, Grammatik, Satzbildung,
Logik,   Merkfähigkeit,  Beobachtungsgabe  und  Exploration.   Diese  2 UE  schlagen  sich  mit
240,- Euro zu Buche.
Da  ein Bewerber für den Polizeidienst natürlich auch fit sein muss,  hat Hroch auch hier ein
dementsprechendes Angebot.   Für weitere schlappe 360,- Euro gibt es drei (3) Termine zu
ca.  180 Minuten.   In dieser Zeit wird die Leistungskapazität geprüft und Tipps für das Lauf-,
Kraft- und Schwimmtraining gegeben.  Geübt muss natürlich wieder in der Freizeit werden.
Auch die Übung einen Parcours erfolgreich zu bewältigen und das Erproben einer Bergung
und Rettung einer verunfallten Person steht auf dem Programm.  Als Krönung wird ein Prüf-
ungsablauf unter Wettkampfbedingungen simuliert.
Die  Teilnahme  an  Hrochs  Veranstaltungen  garantieren natürlich nicht das erfolgreiche Be-
stehen  der  Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst oder dienen auch nicht als Ersatz für das
Aufnahmeverfahren.  Trotzdem muss der Mann gute Verbindungen zur Polizei haben.  Denn
auf  seiner Homepage ist zu lesen,  dass sein Team aus staatlich geprüften Trainern  (welche
Prüfung diese auch immer haben mögen) und Einsatzbeamten der WEGA besteht.
Unser Fazit:   Erstaunlich womit  man  Geld  verdienen  kann.   Wir  können nur jedermann(frau)
anraten,  sich  die  600,-  Euro  zu  sparen und einen dementsprechenden  Aufnahmetest direkt
bei der Polizei zu absolvieren. Denn bei Bestehen von diesem besteht zumindest die Garantie
als Staatsdiener aufgenommen zu werden.
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2013-12-28

Arbeit durch Innovation


Warum wirbt Novomatic im VORmagazin?

VORmagazin – der  schnellste  Fahrplan durch die Stadt! Hier erfahren Sie, was in und um Wien
los  ist.   Präsent  in  allen  Öffis in Wien,  Niederösterreich  und  dem Burgenland (195.000 Leser
pro  Ausgabe).   Aufgelegt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der  Wiener Linien, der Badener
Bahn,  der  Schnellbahn und in den  Zügen des  ÖBB-Nahverkehrs  in Wien,  in Niederösterreich
und  im Burgenland. So wird die bunte  – SPÖ-nahe  (um nicht zusagen parteieigene) – Postille
von der eigenen Geschäftsführung vorgestellt und beworben.
Als  Zielgruppe  werden  die  jährlich  mehr  als  800 Millionen  Passagiere der öffentlichen Ver-
kehrsmittel im Verkehrsverbund Ost Region angepeilt.  Bedenkt man, dass das VORmagazin
12 x im  Jahr  erscheint,  sind  195.000 Leser  pro  Ausgabe  mehr als dürftig.   Also dürfte sich
auch der Werbeeffekt dieser Zeitschrift in sehr engen Grenzen halten.   Wobei der Preis eines
ganzseitigen  Inserats  mit  Euro 4.900,–  exkl. Steuern eher nicht zu den Schnäppchen zählt.
Aber  das hindert die Firma Novomatic  – Erzeuger und Aufsteller von Glücksspielautomaten –
nicht daran,  im VORmagazin zu inserieren.   Allerdings erschließt sich für uns der Sinn des
Inserates nicht,  denn die Werbung ist nicht produktbezogen.
Quelle: VORmagazin (Printausgabe)
Unter  dem  Slogan  „Arbeit durch Innovation“  wird eine hübsche  Dame mit einem Super-
women-Umhang präsentiert,  die den Betrachter lasziv anlächelt.   Was will Novomatic mit
dem Inserat eigentlich bezwecken und mit dem Werbespruch zum Ausdruck bringen?
Nun,  wir  wollen  es auf den  Punkt bringen:  Novomatic kann nur Arbeitsplätze schaffen und
diese  sichern,  wenn  es  genug Dumme oder Spielsüchtige gibt,  die in ihre Glücksspielauto-
maten Geld einwerfen, um ein paar bunte Lämpchen flimmern zu sehen. Das als „Innovation“
zu  titulieren  finden wir dreist,  denn durch das Glücksspiel  – und dazu zählen natürlich auch
Glücksspielautomaten –  werden jährlich unzählige Existenzen vernichtet.
Aber  bei  Novomatic  ist  man  nicht dumm,  denn sonst hätte es der  Firmengründer Johann
Graf sicher nicht zum Milliardär gebracht.   Wir glauben nicht,  dass man Novomatic an einen
Werbeeffekt  dieses  Inserates  glaubt.   Dazu  hätte man das Produkt  – also das Glücksspiel
bewerben müssen und das hätte sicher keinen schlanken Fuß gemacht.
Könnte es sein, dass das „Larifari-Inserat“ eine Art Spende ist.  Denn so bestünde die Möglich-
keit, sich bei der nächsten Konzessionsvergabe für Glücksspielautomaten bei den Verantwort-
lichen in Erinnerung zu rufen und von diesen nicht übersehen zu werden.
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2013-09-12

Männliche Stubenmädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche Grund  einer  Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es  wird  wohl  kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-08-12

Investor gesucht


Hohe Rendite erforderlich?

Nachfolgendes Inserat ist in der heutigen Kronen Zeitung auf Seite 44 zu lesen:
Screen: Kronen Zeitung
Da  dürfte  der  gute Mann etwas verwechselt haben!   Hat wohl im Nightclub-Buchhaltungskurs
nicht gut aufgepasst. Aber zu seiner Ehrenrettung muss man gestehen, bei der Kronen Zeitung
ist  dieser  Fauxpas auch nicht aufgefallen.   Möglicherweise ist es egal welcher Schwachsinn in
einem Inserat angegeben wird,  hauptsache der Rubel  – pardon –  der Euro rollt.
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2013-07-28

Ein wirklich erstaunliches Inserat


Gefälschte Pässe und andere Ausweispapiere

Da staunten wir nicht schlecht, als wir heute nachfolgendes Inserat auf der Internet-Plattform
„meininserat.com“ entdeckten.
Vergrößerung: Bild mit rechter Maustaste anklicken und Option „Grafik anzeigen“ auswählen.
Screen: meininserat.com
Ein  Unternehmen welches über eine langjährige Erfahrung in der Produktion gefälschte Pässe
und andere Ausweispapiere verfügt?   Erstaunlich was man so alles im Internet erfahren kann
und vor allem welche Produkte käuflich erwerblich sind.
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2013-07-16
 

Männliches Mädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
                               I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9.  Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß  den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969,  oder  eine  mit  der  Arbeitsvermittlung betraute
juristische  Person  öffentlichen  Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur  für  Männer  oder  nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte   ausschreiben  lassen,  es  sei  denn,  ein  bestimmtes
Geschlecht  ist  unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen  Anmerkungen  enthalten,  die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In umgekehrter  Folge  natürlich  auch.  Sucht  ein  Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir  haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.

Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch und gezielt geeignetes  Personal für ihre Betriebe zu finden.  Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben,  die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum  führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es  wird  wohl  kein  vernünftiger  Mensch annehmen,  dass  es  ein männliches Kinder-
mädchen gibt.   Aber  Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-04-20
 

Totschlag durch Chili


Makabre Platzierung

Hier  dürfte  jemanden  bei  der  Platzierung des Inserates in der heutigen Kronen Zeitung
ein makabrer Fehler unterlaufen sein.
 
Screen: Kronen Zeitung (Seite 9  – Printausgabe vom 10.01.2013)
 
Ob  beim  Seat-Händler,  der obiges Inserat schalten ließ wirklich Freude aufkam, wagen
wir zu bezweifeln. Genau oberhalb seiner Anzeige  – in der er mit einem  CHILI – Bonus“
für  seine Autos wirbt –  steht  ein  Beitrag in dem zu lesen ist,  dass eine Stiefmutter ihr
2-jähriges Kind mittels Chili tötete.
 
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2013-01-10
 

Die Übergebliebenen


Aus der Not eine Tugend gemacht

Das  BZÖ  erinnert  uns  an  den  alten  Kinderreim  „Zehn kleine Negerlein… da waren´s nur
mehr….“.   Das  –  in  der  heutigen  Kronen Zeitung –  geschaltete  Inserat bewegt eher zum
Schmunzeln, als es wirklich ernst zu nehmen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.10.12)
 
Das Argument  „WIR LASSEN UNS  VON STRONACH NICHT KAUFEN!“  hat  nämlich keine
Bedeutung mehr,  denn die Einkaufstour des Austrokanadiers ist vorbei.  Er benötigte lediglich
nur  fünf  Abgeordnete einer Partei, um sich die Möglichkeit zu schaffen einen Parlamentsklub
gründen zu können.
 
Diese  fünf  Volksvertreter  rekrutierte Stronach aus dem ach so unbestechlichen BZÖ.  Augen-
scheinlich dürfte dies  Josef Bucher nicht wahrhaben wollen,  denn sonst würde er wohl kaum
probieren,  die Tugend der  „Unbestechlichkeit“  glaubhaft verkaufen zu wollen.
 

Wäre da nicht folgender Werbeslogan glaubhafter gewesen?

Abgeänderter Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.10.12) 
 
*****

2012-10-28
 

Fundstück der Woche 22/2012


Pott mit Gold gefunden

Nachfolgendes  Inserat  erinnert  eher  an  einen Phishing-Versuch als an eine seriöse
Werbeeinschaltung.   Entdeckt haben wie dieses in der Kronen Zeitung, dem beliebten
Familienblatt  mit  den  vielen Sexinseraten und der innenpolitisch korrekten Berichter-
stattung.
 
Der  textliche  Inhalt  des  Inserates  ist wohl mehr ins Reich der Gebrüder Grimm zu
verweisen,  denn es dürfte nicht der Realität entsprechen, dass Leute permanent ver-
steckte Goldschätze zu Hause finden.   Dieser Umstand dürfte bei der Kronen Zeitung
offenbar nicht so wichtig sein,  solange der Inserent 22.204,- Euro auf den Tisch des
Hauses blättert, denn so viel kostet diese erstaunliche Werbeeinschaltung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 01.06.2012)
 
Abgesehen vom textlichen Inhalt des Inserates, ziehen sich Satz- Fall- und Rechtschreib-
fehler durch den gesamten Text der Annonce,  wie nachfolgende Ausschnitte (Screens)
unter Beweis stellen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 01.06.2012)

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 01.06.2012)
 
Angesichts der in Wien jüngst durchgeführten Lesetests,  die ein katastrophales Ergebnis zu
Tage  förderten fragen wir uns,  ob dies bereits die ersten Auswirkungen der SPÖ-Bildungs-
politik sind?
 
*****

2012-06-02
 

Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten


Kurswechsel in der Werbemethode

Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen  „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“  das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben,  erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum  gestellte Behauptung wird  durch ein heutiges  Inserat in der  Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten.   Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung  „Omnia Online Medien
GmbH“  in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings  konnten wir nicht einwandfrei  nachvollziehen in welchem  Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“   – http://www.spieler-
info.at –  keine bösen Wörter über die Dualisten  „Casinos Austria“  oder  „Novomatic“  und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der  Herausgeber und Chefredakteur von  „Omnia Online“,  Gert Schmidt,  dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem  Onlineportal der „Presse“ folgt.  Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt,  Gesellschafter der  „Omnia Communication-Centers GmbH“,  einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)

Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant.   Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw.  Sanktionen gegen  Aufsteller von illegalen  Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.)  SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
                automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können.  Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung  „Hasard“  ins Spiel gebracht wird,  denn  „Hasard spielen“   bedeutet
nichts anderes,  als leichtfertig alles aufs Spiel setzen.   Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat  und daher  sind auch  typisierte und  kontrollierte  Automaten  dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.)  Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
                illegalen Geldspielgeräten!
Wäre  doch interessant gewesen zu erfahren,  wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen.   Über das scheint  sich die  legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.)  Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
                UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
                Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird.   Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt

Interessant ist auch die Aussage,  dass Automaten die ohne  Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste.  Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers,  einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab.  Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen,  reklamierte man seitens von  „Casinos Austria“  einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler,  der Schweizer Merlaku,  klagte daraufhin die  „Casinos Austria“  auf
fünf Millionen Euro.   Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken,  denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro.   Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die  Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro,  belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen.  Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an.   Dieser lehnte jedoch ab.   Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen  wir zu bezweifeln.   Wir vermuten eher,  dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit  diesem Beitrag wollen  wir keinesfalls eine  Lanze für Betreiber von illegalen  Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
 
Unser Fazit ist daher:  Jegliche Art von  Glücksspiel kann  Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden,  wenn nicht gar vernichten.   Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
*****
2012-03-03
 

Traumfrau gesucht


Schlauer sucht Frau

Nachfolgendes Inserat haben wir in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung entdeckt.


Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.02.12)

Diesen Wunsch haben vermutlich viele Männer. Aber ob das Inserat zielführend sein wird,
wagen wir zu bezweifeln. Aber wie heißt es so schön: „Probieren geht über Studieren!“

*****

2012-02-03

 

Moral ist vom Geld abhängig


Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral

Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“  haben wir über die Neustrukturierung

der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag
auch angemerkt,  dass sich an der Doppelmoral der  auflagenstärksten Tageszeitung
Österreichs vermutlich nichts ändern wird.

 

Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut-
igen Ausgabe der Kronen-Zeitung.   So echauffiert man sich über einen Swinger-Club
im oberösterreichischen Weißenbachtal.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14

 

Beim Geld hört sich die Moral auf

An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran,  wenn sich moralisch gefestigte

Personen oder Medien an  sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese  mit ihren
moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.

 

Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von

anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus-
gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11

 

Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent
harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG.  legen.   Und so
stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass
Moral  offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.

 

*****

2011-09-08
 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Gedanken zum Nationalfeiertag


Was wird am 26.Oktober eigentlich gefeiert?

Das Begehen von Feiertagen ist immer eine erfreuliche Sache. Morgen ist es wieder soweit,
denn die jährliche Wiederholung des österreichischen Nationalfeiertages, am 26.Oktober ist
wieder Programm.
Vermutlich weiß ein  Großteil der  neuen österreichischen Bürger mit Migrationshintergrund
gar nicht, welche Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Da wollen wir uns doch die Freiheit
nehmen und ein wenig Geschichte in Kurzform publizieren.
Auf Grund des am 15.Mai 1955  unterzeichneten Staatsvertrages  mit den  Signatarstaaten
Vereinigte Staaten,  Großbritannien,  Frankreich und  der Sowjetunion,  musste bis  am 25.
Oktober 1955 der letzte Besatzungssoldat, österreichisches Hoheitsgebiet verlassen haben.
Damit war Österreich ab dem 26.Oktober 1955 wieder frei. Bis zum Jahre 1964 wurde die-
ser Tag als  „Tag der Fahne“  begangen und seit  1965 als Nationalfeiertag gefeiert. Seit
1967 wurde dieser Tag den übrigen gesetzlichen  Feiertagen  in Österreich  gleichgestellt
und ist daher seitdem arbeitsfrei.

Erstaunliches Inserat in der Krone

Nun müssen wir ein wenig die Front wechseln, um zum eigentlichen Thema unseres heut-
igen Beitrags zu gelangen,  obwohl  dieser mit dem  Staatsfeiertag zu tun hat. In der ges-
trigen Kronen Zeitung (Printausgabe), erschien folgendes ganzseitiges Inserat.
(Quelle: Krone Print vom 24.10.2010)
Einerseits ermahnt der Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll zum Sparen und erhöht
Steuern,  während er anderseits in Zusammenarbeit mit dem  Bundeskanzler, ein derart
sinnloses Inserat auf Kosten der Steuerzahler schaltet.  Dieses kostet immerhin 31.959,-
Euro, exklusive Werbeabgabe und Mehrwertsteuer.
Aktuelle Preisliste der Kronen Zeitung

Warum sinnlos?

Die Bewerbung von Museen oder anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten finden wir in
Ordnung,  jedoch bedürfen diese sicherlich nicht eines derartigen Inserates.  Aber was
soll´s, Dichands Erben werden sich sicher freuen.
Sinnlos  erscheint uns die  Werbung für das Bundesheer.  Abgesehen dass  die Truppen-
parade nach alter kommunistischer Vorlage Unsummen an Steuergeld verschlingt, ergibt
ein derartiger Aufmarsch in Österreich nicht den geringsten Sinn.
Österreich wird weder von  Nachbarstaaten,  oder sonstigen imaginären Feinden bedroht.
Wir leisten uns sogar den Luxus einen Zivildiener als Verteidigungsminister zu haben. Dass
heißt im Klartext,  dass der oberste  Chef der Armee aus pazifistischer Überzeugung noch
nie eine Waffe in der Hand gehabt hat,  aber am Nationalfeiertag  Kampfesstärke demon-
strieren lässt.
Wenn diese Nummer nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. Eines steht
für uns definitiv fest.  Ein Pazifist und  Zivildiener als Verteidigungsminister und das Demon-
strieren von  Kampfesstärke des Heeres passt beim besten Willen nicht zueinander und ist
Geldverschwendung in Reinkultur.
*****

2010-10-25
 

Erstaunliches Inserat


O h n e    W o r t e

Quelle: Krone Print v. 01.09.2010
Trotz intensivster Recherche konnten wir nicht in Erfahrung bringen, welches öster-
reichische Ministerium Gewerbeberechtigungen ausstellt.
*****

2010-09-01
 

Der Fehlerteufel

 

Traurige Tatsache

Österreich wird für den Pleitestaat Griechenland in den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd.
Euro zur Verfügung stellen, für den Euro-Schutzschirm werden Kredithaftungen bis zu 15 Mrd.
Euro ermöglicht.
Werte Leute der FPÖ. Für dieses Inserat solltet Ihr keinen einzigen Cent bezahlen, denn
entweder will man Euch mit Gewalt vorführen oder es hat sich ein erstaunlicher Fehler-
teufel eingeschlichen.
*****

2010-05-19
  

Geld zu verschenken

 



(Screens von: https://www.bmf.gv.at/)
Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann
noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be-
staunt werden.

Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt

Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.

Griechen wollen keinen Sparkurs

Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.

Realitätsverweigerung

Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst  finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.

Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess

Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
*****

2010-04-30
  

Naturfranzösisch Spezial


Doppelmoral vom Feinsten

Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.

Gesundheit auch egal?

Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.
AIDS-Risiko ist bei der Krone ein Fremdwort
Falls es sich noch nicht bis in die Räumlichkeiten der auflagenstärksten Tageszeitung herum-
gesprochen hat, ist ungeschützter Verkehr, egal oral, vaginal oder anal, die beste Möglichkeit
AIDS zu bekommen. Wenn die o.a. Inserate von Sex-Schmuddelblättern veröffentlicht
würden wäre dies noch zu verstehen, da sich diese nicht als Familienzeitung ausgeben.
Nicht so bei der Kronen Zeitung, die stets moralisierend den Zeigefinger über das Rotlicht-
milieu erhebt und vorgibt an der Gesundheit von Lesern interessiert zu sein. Diesbezüglich
gibt es sogar eigene Gesundheitsbeilagen mit allerlei Tipps, im moralisch gefestigten Fami-
lienblatt.

Alles freiwillig?

Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle  Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.
Diese Statistik sollte man bei Krone studieren

Zuhälter(innen)-Inserate

Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige  Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.
Nachdem diese Anzeige eindeutig in der Rubrik „Kontakte“ steht, wo sich ausschließlich
gewerbsmäßige Sexangebote befinden, kündigt diese Schaltung eine strafbare Handlung
an. Und zwar die „Zuführung zur Prostitution“.

Krone verschließt beide Augen

Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
*****

2010-04-16
  

Eiertanz TEIL2


Rechenprobleme

Neben offensichtlich fehlendem  Demokratieverständnis, dürften die Verantwortlichen
der obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ ein Problem mit Zahlen
haben. Möglicherweise haben sie auch die Mathematikstunden in der Schule geschwänzt.
In einer heutigen APA-OTS Aussendung wollen sie den geneigten Lesern glaubhaft
machen, dass bei der gestrigen Veranstaltung 9.000 Menschen ein Zeichen für Vielfalt,
Zivilcourage und Solidarität gesetzt haben.

Ein Kandidat ist genug

Abgesehen davon, dass nicht einmal 3.000 Personen am Ballhausplatz waren, fragen wir
uns für welche Vielfalt diese Leute eingetreten sind. Möglicherweise meinen sie, dass
ein einziger Kandidat für eine BP-Wahl ausreichend ist. Das erinnert doch ein wenig an
vergangene Ostblockpolitik.
Das mit der Solidarität ist verständlich. Denn diese wird den zur Zeit amtierenden Bundes-
präsident Heinz Fischer betreffen. Und sowie sich die Sachlage zu entwickeln scheint, wird
er auch jede Menge davon brauchen.

Law&Order Austria

Das mit der Zivilcourage ist uns nicht ganz klar. Gegen wen treten die unerschrockenen
Kämpfer für Law&Order denn an? Gegen eine unbescholtene 50-jährige Frau und zehn-
fache Mutter?
Vielleicht sollten sich diese Heros einmal vor Augen führen, dass Barbara Rosenkranz
ein politisches Amt bekleidet, welches sie durch eine demokratische  Vorgangsweise
erreicht hat. Aber Demokratie scheint bei diversen linkslinken Anarchos nicht hoch
im Kurs zu stehen.

Primitive Hexenjagd

Sich mit einem politischen Gegner auseinander zusetzen ist völlig legitim. Allerdings
die Art mit welcher der BP-Kandidatin Rosenkranz begegnet wird, lässt jegliche polit-
ische Kultur und Demokratieverständnis missen.
Wird einem H.C. Strache immer wieder „tiefe“ Wahlwerbung attestiert, so erscheint
dieser Mann wie ein Sängerknabe gegen jene Akteure, die eine regelrechte Hexenjagd
gegen Barbara Rosenkranz veranstalten.
Uns ist schon bewusst, dass ein Wahlkampf kein Kindergeburtstag ist, aber gewisse
gesellschaftliche Regeln und Höflichkeitsformeln sollten dabei trotzdem eingehalten
werden.

Wo bleibt der Gentleman H. Fischer?

Wir halten den BP Heinz Fischer eigentlich für einen seriösen Menschen und Gentle-
man. Daher ist es erstaunlich, dass dieser noch kein Machtwort gesprochen hat, um
diese skurrile Treibjagd gegen eine legitime Gegenkandidatin zu beenden.
Wir glauben, dass ihm ein stummes Zusehen mehr schaden als nützen wird. Erstaunlich
ist auch, dass der Schauspieler Alfons Haider mit Aussagen wie: „Wir brauchen niemanden,
der einen Notariatsakt braucht, um zu sagen, das hat es gegeben“ oder „Jede weiße Stim-
me ist eine Ohrfeige für die Demokratie“ aufhorchen lässt.

Verlogen und verschissen

Es ist noch nicht gar lange her, da bezeichnete Haider in der TV-Sendung „Willkommen
Österreich“ exakt dieses Land  als „verlogen und verschissen“. Da verwundert es doch
sehr, dass gerade dieser Mann, plötzlich um die Demokratie in Österreich besorgt ist.

Sonderangebote

Sollte wieder ein „Lichtertanz“ geplant sein und es an Fackeln fehlen, haben wir dieses
„Inserat“ entdeckt. In Anbetracht des herannahenden Osterfestes wäre es aber sinnvoller,
die nächste Veranstaltung „Eiertanz“ zu nennen.
Geeignete Accessoires werden in diesem „Beitrag“ angeboten. Das Herkunftsland stimmt
auch mit der politischen Gesinnung der Veranstalter überein. Außerdem besteht der Vorteil,
dass sie rot oder grün eingefärbt werden können.
*****

2010-03-26
 

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

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2009-12-29
  

Cyberstalking TEIL 2

 

Leserreaktion

Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.

In Rechtskraft

Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
  

Anwalt distanziert sich

Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
 
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   
 
Mit freundlichen Grüßen

Bild wird unklar

Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?

Oswalds Zukunft ?

Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“  bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
  
2009-09-28
   

Der neue AWD

 

Valentinstag

Am 14.Februar  2009, haben wir den Beitrag  Farce AWD-Klage passend zum Valentinstag
verfasst.
  
Nach den Troubles rund um den Finanzoptimierer AWD dachten wir, dass sich  kein ver-
nünftiger Mensch mehr von dieser Firma beraten lassen würde. Auch die Prozessflut die
der VKI angekündigt hatte, veranlasste uns zu glauben, dass AWD Insolvenz anmelden
würde.

Wie ein Phönix aus der Asche

Da waren wir doch sehr erstaunt, als uns in der heutigen Ausgabe der „Kronenzeitung“
dieses ganzseitige Inserat entgegenprangte, vor allem weil diese erst vor einem halben Jahr,
kein gutes Haar an dem Finanzoptimierer AWD gelassen hatte.
Bis zu 8.000 betroffene Österreicher können den unabhängigen Finanzoptimierer klagen, der
bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll, so stand es damals in der „Kronenzeitung“
zu lesen.

Keine kritischen Worte mehr

Jedenfalls dürfte man bei der auflagenstärksten Tageszeitung einen Sinneswandel gehabt
haben, denn statt kritischer Worte gab es heute eine ganze Seite für den AWD.  Selbstver-
ständlich war dies nicht gratis, denn eine ganzseitige Einschaltung in der „Kronezeitung“
für Österreich kostet schlappe 37.764,- Euro.
Auch vom Konsumentenschützerverein VKI ist kein Bild und Ton im negativen Sinne zu
vernehmen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass sich die Herrschaften  im März dieses
Jahres, bei einem Prozess gegen den AWD eine blutige Nase geholt haben.  1:0 für den
AWD  

Perfektion?

Erstaunlich ist auch der Slogan des AWD: „Perfektion? Oft versucht, aber nur selten
erreicht.“ Was damit wohl gemeint sein mag? Man sollte vielleicht die 8.000 betroffenen
Österreicher(innen) fragen, die Unsummen an Geld verloren haben, weil sie sich den
geschulten Beratern des Finanzoptimierers anvertraut hatten.
Stauni
   
2009-09-07
   

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Inhalts-Ende

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