Die Kronen Zeitung geht der Tagespresse auf den Leim
Scheinbar kann man bei Österreichs auflagenstärkster Tageszeitung alles inserieren
Einen besonders geschmacklosen Scherz, erlaubte sich ein „Spaßvogel“ via Inserat in der heutigen (15.01.2019) Kronen Zeitung. Das Foto zeigt den Rechtsextremen Gottfried Küssel und der Gratulant ist ein gewisser „Heinz-Christian“. Nun braucht man kein Einstein zu sein um daraus zu folgern, dass damit der FPÖ-Chef und Vizekanzler Strache gemeint ist.
Die Tagespresse, ein Satire-Magazin, heftet sich das besagte Inserat auf ihre Fahnen. Wir finden, dass damit die Grenze zur Satire und die des guten Geschmackes überschritten wurde. Dass man bei der Kronen Zeitung derart naiv war ein derartiges Inserat anzunehmen und zu veröffentlichen, steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.
*****
2019-01-15
Bundeskanzler gesucht
Matura keine Voraussetzung
Wie heute bekannt wurde, hat Werner Faymann das Hangerl geschmissen. Er trat von
allen seinen Funktionen zurück. Damit ist auch der Posten des Bundeskanzlers vakant.
Wahrscheinlich erschien deswegen auf der Internetplattform „karriere.at“, heute nach-
folgendes Inserat:

***** 2016-05-09
A G´spür für Wien
Heute sponsern wir die SPÖ und die Grünen
Nachdem uns immer wieder FPÖ-Lastigkeit „vorgeworfen“ wird, stellen wir heute der rot/grünen Wiener Stadtregierung eine ganzseitige Werbeeinschaltung unent- geltlich zur Verfügung. Unser Karikaturist hat sich redlich bemüht, die Botschaft des Noch-Wiener Bürgermeisters zur anstehenden Wien-Wahl zu treffen. Ob Frau Maria Vassilakou das auch g´spürt hat?
Männliche Hausdame gesucht
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG I. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden. Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein. Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem unrühmlichen „Binnen – I“. Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts- neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber- (innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen. Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits vergeben ist. Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt, beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
WKO verschleudert Geld ihrer Zwangsmitglieder
Gewerbescheine und WKO-Mitgliedschaft für Bankräuber?
Auf Seite 13 berichtete heute die kunterbunte Postille ÖSTERREICH über den mutmaßlichen Serienbankräuber Sasa M. Dieser soll drei Überfälle bei Knast-Freigängen verübt haben. Viel interessanter – allerdings im negativen Sinne – erschien uns nachfolgendes ¼ seitiges Inserat, welches unter dem Artikel stand.
Screen: ÖSTERREICH (Printausgabe vom 10.04.2014) Abgesehen davon, dass wir nicht erkennen können welchen Zweck diese entgeltliche Ein- schaltung der WKO hat, ist es uns auch nicht klar, welche Zielgruppe damit angesprochen werden soll. Jedenfalls haben die WKO-Zwangsmitglieder, wenn auch nicht freiwillig, das sinnlose Inserat gesponsert.
Gibt es etwa schon Gewerbescheine für Banküberfälle und müssen Bankräuber jetzt auch zwangsweise einen Obolus an die Wirtschaftskammer entrichten? Nun aber Scherz beiseite – wer bis bislang nur vermutete, dass die WKO Geld ihrer Zwangsmitglieder beim Fenster hinauswirft, dem wird mit dem obig gezeigten Inserat nun der Beweis dafür geliefert. ***** 2014-04-10
Der Genderwahn treibt erstaunliche Stilblüten
Technische Universität Wien sucht ???
Nachfolgendes Stelleninserat war in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung zu lesen:
Polizei-Training
Erstaunlich womit man Geld verdienen kann
Nachfolgendes Inserat ist in der heutigen Kronen Zeitung unter der Rubrik „Diverses Personal“ zu lesen.

Arbeit durch Innovation
Warum wirbt Novomatic im VORmagazin?
VORmagazin – der schnellste Fahrplan durch die Stadt! Hier erfahren Sie, was in und um Wien los ist. Präsent in allen Öffis in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland (195.000 Leser pro Ausgabe). Aufgelegt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Wiener Linien, der Badener Bahn, der Schnellbahn und in den Zügen des ÖBB-Nahverkehrs in Wien, in Niederösterreich und im Burgenland. So wird die bunte – SPÖ-nahe (um nicht zusagen parteieigene) – Postille von der eigenen Geschäftsführung vorgestellt und beworben. Als Zielgruppe werden die jährlich mehr als 800 Millionen Passagiere der öffentlichen Ver- kehrsmittel im Verkehrsverbund Ost Region angepeilt. Bedenkt man, dass das VORmagazin 12 x im Jahr erscheint, sind 195.000 Leser pro Ausgabe mehr als dürftig. Also dürfte sich auch der Werbeeffekt dieser Zeitschrift in sehr engen Grenzen halten. Wobei der Preis eines ganzseitigen Inserats mit Euro 4.900,– exkl. Steuern eher nicht zu den Schnäppchen zählt. Aber das hindert die Firma Novomatic – Erzeuger und Aufsteller von Glücksspielautomaten – nicht daran, im VORmagazin zu inserieren. Allerdings erschließt sich für uns der Sinn des Inserates nicht, denn die Werbung ist nicht produktbezogen.
Männliche Stubenmädchen gesucht
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG I. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden. Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein. Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem berühmten „Binnen – I“. Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts- neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber- (innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen. Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits vergeben ist. Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt, beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.
Investor gesucht
Hohe Rendite erforderlich?
Nachfolgendes Inserat ist in der heutigen Kronen Zeitung auf Seite 44 zu lesen:
***** 2013-07-28
Ein wirklich erstaunliches Inserat
Gefälschte Pässe und andere Ausweispapiere
Da staunten wir nicht schlecht, als wir heute nachfolgendes Inserat auf der Internet-Plattform „meininserat.com“ entdeckten. Vergrößerung: Bild mit rechter Maustaste anklicken und Option „Grafik anzeigen“ auswählen.
Männliches Mädchen gesucht
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG I. Teil Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden. Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein. Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem berühmten „Binnen – I“.Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts- neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber- (innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen. Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits vergeben ist. Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt, beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.

Totschlag durch Chili
Makabre Platzierung
Hier dürfte jemanden bei der Platzierung des Inserates in der heutigen Kronen Zeitung
ein makabrer Fehler unterlaufen sein.

2013-01-10
Die Übergebliebenen
Aus der Not eine Tugend gemacht
Das BZÖ erinnert uns an den alten Kinderreim „Zehn kleine Negerlein… da waren´s nur
mehr….“. Das – in der heutigen Kronen Zeitung – geschaltete Inserat bewegt eher zum
Schmunzeln, als es wirklich ernst zu nehmen.

Wäre da nicht folgender Werbeslogan glaubhafter gewesen?

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2012-10-28
Fundstück der Woche 22/2012
Pott mit Gold gefunden
Nachfolgendes Inserat erinnert eher an einen Phishing-Versuch als an eine seriöse
Werbeeinschaltung. Entdeckt haben wie dieses in der Kronen Zeitung, dem beliebten
Familienblatt mit den vielen Sexinseraten und der innenpolitisch korrekten Berichter-
stattung.
Der textliche Inhalt des Inserates ist wohl mehr ins Reich der Gebrüder Grimm zu
verweisen, denn es dürfte nicht der Realität entsprechen, dass Leute permanent ver-
steckte Goldschätze zu Hause finden. Dieser Umstand dürfte bei der Kronen Zeitung
offenbar nicht so wichtig sein, solange der Inserent 22.204,- Euro auf den Tisch des
Hauses blättert, denn so viel kostet diese erstaunliche Werbeeinschaltung.



2012-06-02
Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten
Kurswechsel in der Werbemethode
Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren Beiträgen „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“ das Selbstbeweihräucherungs- Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben, erfolgte werbemäßig offenbar ein Kurswechsel. Unsere in den Raum gestellte Behauptung wird durch ein heutiges Inserat in der Kronen Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten. Um sich eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung „Omnia Online Medien GmbH“ in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert. Allerdings konnten wir nicht einwandfrei nachvollziehen in welchem Auftrag dieses Krone- Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“ – http://www.spieler- info.at – keine bösen Wörter über die Dualisten „Casinos Austria“ oder „Novomatic“ und deren Konzerntöchter verloren werden.
Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt
Interessant ist auch die Aussage, dass Automaten die ohne Konzession betrieben werden auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel- automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste. Er bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus. Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der Filiale Feldkirch des Casinobetreibers, einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab. Anstatt dem Mann seinen Gewinn auszubezahlen, reklamierte man seitens von „Casinos Austria“ einen Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot. Der betroffene Spieler, der Schweizer Merlaku, klagte daraufhin die „Casinos Austria“ auf fünf Millionen Euro. Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus, da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu- strecken, denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro. Mit diesem Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben. Die Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro, belaufen sich auf rund 62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen. Möglicherweise wollte man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro als Vergleichssumme an. Dieser lehnte jedoch ab. Dass es zu einem Prozess kommen wird wagen wir zu bezweifeln. Wir vermuten eher, dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum Schweigen verpflichtet. Mit diesem Beitrag wollen wir keinesfalls eine Lanze für Betreiber von illegalen Glücksspielen brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks- spielbranche angewandt werden.Unser Fazit ist daher: Jegliche Art von Glücksspiel kann Spielsucht auslösen und Existenzen gefährden, wenn nicht gar vernichten. Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele konzessioniert und legal sind oder nicht. ***** 2012-03-03
Traumfrau gesucht
Schlauer sucht Frau
Nachfolgendes Inserat haben wir in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung entdeckt.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.02.12)
Diesen Wunsch haben vermutlich viele Männer. Aber ob das Inserat zielführend sein wird,
wagen wir zu bezweifeln. Aber wie heißt es so schön: „Probieren geht über Studieren!“
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2012-02-03
Moral ist vom Geld abhängig
Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral
Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“ haben wir über die Neustrukturierung
der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag auch angemerkt, dass sich an der Doppelmoral der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs vermutlich nichts ändern wird.
Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut- igen Ausgabe der Kronen-Zeitung. So echauffiert man sich über einen Swinger-Club im oberösterreichischen Weißenbachtal.

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14
Beim Geld hört sich die Moral auf
An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran, wenn sich moralisch gefestigte
Personen oder Medien an sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese mit ihren moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.
Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von
anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus- gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11
Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG. legen. Und so stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass Moral offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.
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2011-09-08
Kein Job für Christen
Erstaunliches Inserat
Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen welche gestellt werden, die mit der eigentlichen Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ
Auf Grund dieser Stellenausschreibung werden Personen gesucht, welche die Rechte
der Frauen vertreten und gegen die Vorherrschaft der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.
Antikapitalistisch
Die gesuchte Person soll auch antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung, welche die freie Verfügung über das Privateigentum schützt, muss abgelehnt
werden. Diese Eigentumsordnung ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob. Man könnte sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken, statt diese
beim Chef abzuliefern. Dies wäre durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.
Antiklerikalismus als Bedingung
Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen, katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits kriminell und diskriminierend. Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung
Erinnern wir uns an den „Damenschneider“, welcher sich vor etwas über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben war, brachte ihm das umgehend eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates, wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt. Erstaunlich finden wir nur, dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
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2011-02-28
Gedanken zum Nationalfeiertag
Was wird am 26.Oktober eigentlich gefeiert?
Das Begehen von Feiertagen ist immer eine erfreuliche Sache. Morgen ist es wieder soweit,
denn die jährliche Wiederholung des österreichischen Nationalfeiertages, am 26.Oktober ist
wieder Programm.
Vermutlich weiß ein Großteil der neuen österreichischen Bürger mit Migrationshintergrund
gar nicht, welche Bedeutung dieser Tag eigentlich hat. Da wollen wir uns doch die Freiheit
nehmen und ein wenig Geschichte in Kurzform publizieren.
Auf Grund des am 15.Mai 1955 unterzeichneten Staatsvertrages mit den Signatarstaaten
Vereinigte Staaten, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion, musste bis am 25.
Oktober 1955 der letzte Besatzungssoldat, österreichisches Hoheitsgebiet verlassen haben.
Damit war Österreich ab dem 26.Oktober 1955 wieder frei. Bis zum Jahre 1964 wurde die-
ser Tag als „Tag der Fahne“ begangen und seit 1965 als Nationalfeiertag gefeiert. Seit
1967 wurde dieser Tag den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt
und ist daher seitdem arbeitsfrei.
Erstaunliches Inserat in der Krone
Nun müssen wir ein wenig die Front wechseln, um zum eigentlichen Thema unseres heut-
igen Beitrags zu gelangen, obwohl dieser mit dem Staatsfeiertag zu tun hat. In der ges-
trigen Kronen Zeitung (Printausgabe), erschien folgendes ganzseitiges Inserat.


Warum sinnlos?
Die Bewerbung von Museen oder anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten finden wir in
Ordnung, jedoch bedürfen diese sicherlich nicht eines derartigen Inserates. Aber was
soll´s, Dichands Erben werden sich sicher freuen.
Sinnlos erscheint uns die Werbung für das Bundesheer. Abgesehen dass die Truppen-
parade nach alter kommunistischer Vorlage Unsummen an Steuergeld verschlingt, ergibt
ein derartiger Aufmarsch in Österreich nicht den geringsten Sinn.
Österreich wird weder von Nachbarstaaten, oder sonstigen imaginären Feinden bedroht.
Wir leisten uns sogar den Luxus einen Zivildiener als Verteidigungsminister zu haben. Dass
heißt im Klartext, dass der oberste Chef der Armee aus pazifistischer Überzeugung noch
nie eine Waffe in der Hand gehabt hat, aber am Nationalfeiertag Kampfesstärke demon-
strieren lässt.
Wenn diese Nummer nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. Eines steht
für uns definitiv fest. Ein Pazifist und Zivildiener als Verteidigungsminister und das Demon-
strieren von Kampfesstärke des Heeres passt beim besten Willen nicht zueinander und ist
Geldverschwendung in Reinkultur.
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2010-10-25
Erstaunliches Inserat
O h n e W o r t e

2010-09-01
Der Fehlerteufel
Traurige Tatsache
Österreich wird für den Pleitestaat Griechenland in den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd.
Euro zur Verfügung stellen, für den Euro-Schutzschirm werden Kredithaftungen bis zu 15 Mrd.
Euro ermöglicht.

2010-05-19
Geld zu verschenken




(Screens von: https://www.bmf.gv.at/) Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be- staunt werden.
Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt
Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.
Griechen wollen keinen Sparkurs
Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.
Realitätsverweigerung
Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.
Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess
Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
*****2010-04-30
Naturfranzösisch Spezial
Doppelmoral vom Feinsten
Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.
Gesundheit auch egal?
Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.

Alles freiwillig?
Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.

Zuhälter(innen)-Inserate
Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.

Krone verschließt beide Augen
Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
*****2010-04-16
Eiertanz TEIL2
Rechenprobleme
Neben offensichtlich fehlendem Demokratieverständnis, dürften die Verantwortlichen
der obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ ein Problem mit Zahlen
haben. Möglicherweise haben sie auch die Mathematikstunden in der Schule geschwänzt.
In einer heutigen APA-OTS Aussendung wollen sie den geneigten Lesern glaubhaft
machen, dass bei der gestrigen Veranstaltung 9.000 Menschen ein Zeichen für Vielfalt,
Zivilcourage und Solidarität gesetzt haben.
Ein Kandidat ist genug
Abgesehen davon, dass nicht einmal 3.000 Personen am Ballhausplatz waren, fragen wir
uns für welche Vielfalt diese Leute eingetreten sind. Möglicherweise meinen sie, dass
ein einziger Kandidat für eine BP-Wahl ausreichend ist. Das erinnert doch ein wenig an
vergangene Ostblockpolitik.
Das mit der Solidarität ist verständlich. Denn diese wird den zur Zeit amtierenden Bundes-
präsident Heinz Fischer betreffen. Und sowie sich die Sachlage zu entwickeln scheint, wird
er auch jede Menge davon brauchen.
Law&Order Austria
Das mit der Zivilcourage ist uns nicht ganz klar. Gegen wen treten die unerschrockenen
Kämpfer für Law&Order denn an? Gegen eine unbescholtene 50-jährige Frau und zehn-
fache Mutter?
Vielleicht sollten sich diese Heros einmal vor Augen führen, dass Barbara Rosenkranz
ein politisches Amt bekleidet, welches sie durch eine demokratische Vorgangsweise
erreicht hat. Aber Demokratie scheint bei diversen linkslinken Anarchos nicht hoch
im Kurs zu stehen.
Primitive Hexenjagd
Sich mit einem politischen Gegner auseinander zusetzen ist völlig legitim. Allerdings
die Art mit welcher der BP-Kandidatin Rosenkranz begegnet wird, lässt jegliche polit-
ische Kultur und Demokratieverständnis missen.
Wird einem H.C. Strache immer wieder „tiefe“ Wahlwerbung attestiert, so erscheint
dieser Mann wie ein Sängerknabe gegen jene Akteure, die eine regelrechte Hexenjagd
gegen Barbara Rosenkranz veranstalten.
Uns ist schon bewusst, dass ein Wahlkampf kein Kindergeburtstag ist, aber gewisse
gesellschaftliche Regeln und Höflichkeitsformeln sollten dabei trotzdem eingehalten
werden.
Wo bleibt der Gentleman H. Fischer?
Wir halten den BP Heinz Fischer eigentlich für einen seriösen Menschen und Gentle-
man. Daher ist es erstaunlich, dass dieser noch kein Machtwort gesprochen hat, um
diese skurrile Treibjagd gegen eine legitime Gegenkandidatin zu beenden.
Wir glauben, dass ihm ein stummes Zusehen mehr schaden als nützen wird. Erstaunlich
ist auch, dass der Schauspieler Alfons Haider mit Aussagen wie: „Wir brauchen niemanden,
der einen Notariatsakt braucht, um zu sagen, das hat es gegeben“ oder „Jede weiße Stim-
me ist eine Ohrfeige für die Demokratie“ aufhorchen lässt.
Verlogen und verschissen
Es ist noch nicht gar lange her, da bezeichnete Haider in der TV-Sendung „Willkommen
Österreich“ exakt dieses Land als „verlogen und verschissen“. Da verwundert es doch
sehr, dass gerade dieser Mann, plötzlich um die Demokratie in Österreich besorgt ist.
Sonderangebote
Sollte wieder ein „Lichtertanz“ geplant sein und es an Fackeln fehlen, haben wir dieses
„Inserat“ entdeckt. In Anbetracht des herannahenden Osterfestes wäre es aber sinnvoller,
die nächste Veranstaltung „Eiertanz“ zu nennen.
Geeignete Accessoires werden in diesem „Beitrag“ angeboten. Das Herkunftsland stimmt
auch mit der politischen Gesinnung der Veranstalter überein. Außerdem besteht der Vorteil,
dass sie rot oder grün eingefärbt werden können.
*****2010-03-26
Männliches Stubenmädchen gesucht
Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem gehtes um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderinfür seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider- meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wennein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen, wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder Mann“.
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2009-12-29Cyberstalking TEIL 2
Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“. Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell- ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda- mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.

Oswalds Zukunft ?
Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“ bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
2009-09-28
Der neue AWD
Valentinstag
Am 14.Februar 2009, haben wir den Beitrag Farce AWD-Klage passend zum Valentinstag
verfasst.
Nach den Troubles rund um den Finanzoptimierer AWD dachten wir, dass sich kein ver-
nünftiger Mensch mehr von dieser Firma beraten lassen würde. Auch die Prozessflut die
der VKI angekündigt hatte, veranlasste uns zu glauben, dass AWD Insolvenz anmelden
würde.
Wie ein Phönix aus der Asche
Da waren wir doch sehr erstaunt, als uns in der heutigen Ausgabe der „Kronenzeitung“
dieses ganzseitige Inserat entgegenprangte, vor allem weil diese erst vor einem halben Jahr,
kein gutes Haar an dem Finanzoptimierer AWD gelassen hatte.

Keine kritischen Worte mehr
Jedenfalls dürfte man bei der auflagenstärksten Tageszeitung einen Sinneswandel gehabt
haben, denn statt kritischer Worte gab es heute eine ganze Seite für den AWD. Selbstver-
ständlich war dies nicht gratis, denn eine ganzseitige Einschaltung in der „Kronezeitung“
für Österreich kostet schlappe 37.764,- Euro.
Auch vom Konsumentenschützerverein VKI ist kein Bild und Ton im negativen Sinne zu
vernehmen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass sich die Herrschaften im März dieses
Jahres, bei einem Prozess gegen den AWD eine blutige Nase geholt haben. 1:0 für den
AWD
Perfektion?
Erstaunlich ist auch der Slogan des AWD: „Perfektion? Oft versucht, aber nur selten
erreicht.“ Was damit wohl gemeint sein mag? Man sollte vielleicht die 8.000 betroffenen
Österreicher(innen) fragen, die Unsummen an Geld verloren haben, weil sie sich den
geschulten Beratern des Finanzoptimierers anvertraut hatten.
Stauni
2009-09-07
Leihopa unerwünscht Teil 2
Pädophil ?
Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können. http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte. Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der Kinder missbraucht“ begründet.
Geschlechtsneutral ?
Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.
Parlamentarische Anfrage
Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.

