Im Netz der Betrüger

Die Arbeiterkammer hat Tipps, wie man sich vor digitalen Fallen schützen kann

Immer mehr Opfer von Online-Betrügern wenden sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Die Betrugsmaschen der Kriminellen werden immer raffinierter, die Schadenssummen immer höher. Das transferierte Geld zurückzubekommen, ist in den meisten Fällen nicht möglich.

„Der effektivste Schutz gegen Cyberkriminelle ist, sich der Gefahren im digitalen Raum bewusst zu werden. Wer im Internet unterwegs ist, trifft immer wieder auf Fallen von Internetbetrügern. Wichtig ist es, diese zu erkennen und richtig zu handeln, damit einem sicheren Surf-Vergnügen nichts im Wege steht“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Die Watchlist Internet ist eine gute Adresse, um sich über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren. Anlässlich der ausgerufenen #10TagegegenPhishing, haben die AK-Konsumentenschützer wichtige Tipps zusammengefasst, wie man mit Fake-Shops, Phishing-Mails, dubiosen SMS, Abo-Fallen & Co. umgeht:

Nicht auf verlockende Angebote reinfallen

Eine wichtige Regel lautet: Je verlockender ein Angebot im Internet ist, umso alarmierter sollte man sein. Denn: Wird man über Nacht reich, erhält man eine unverhoffte Erbschaft bzw. einen Gewinn, oder kostet ein Produkt deutlich weniger, ist man nicht seine Sorgen, sondern stattdessen meist sein Geld los.

Webshops auf Echtheit prüfen

Bevor Konsumenten online einkaufen, sollten sie die Onlineshops auf Echtheit überprüfen, zum Beispiel mit dem Fake-Shop Detector. Die Historie eines Webshops kann außerdem auf „Internet Archive“ eingesehen werden. Existiert ein Webshop schon mehrere Jahre, kann diesem größeres Vertrauen entgegengebracht werden. Wird in einem Onlineshop nur Vorauskasse akzeptiert, sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt die Alarmglocken läuten und der Kauf abgebrochen werden.

Mails und SMS unbekannter Absender ungeöffnet löschen

Erhält man eine SMS oder eine E-Mail, in der sofortiger Handlungsbedarf suggeriert wird, sollten darin enthaltene Links oder Anhänge (bspw. PDF-Dateien oder Bilder) niemals geöffnet werden. Um sicher zu gehen, können Links auf Phishing Link and URL Checker überprüft werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das Unternehmen auf einem anderen Kanal zu kontaktieren und die Echtheit der Nachricht zu hinterfragen.

Im Zweifel Konto und Karte sperren lassen

Haben Konsumenten ihre Kontodaten auf einer gefälschten Login-Seite preisgegeben, haben Kriminelle potenziellen Zugriff auf das Konto. Die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut sollte darüber rasch informiert werden. Je nach Sachverhalt müssen Zugänge und Karten gesperrt werden. Bei finanziellen Schäden ist es notwendig, auch eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Anschließend ist es wichtig, beim Zahlungsdienstleister Einspruch gegen die nicht genehmigten Transaktionen zu leisten. Zum Beispiel mit Hilfe des Musterbriefs der AK OÖ. Wurde eine Transaktion ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt, wird diese bei erteiltem Einspruch innerhalb von 13 Monaten seitens der Bank rückerstattet.

Achtung, Abo-Fallen!

Eine weitere Gefahr im Internet sind Abo-Fallen. Diese schmerzliche Erfahrung musste auch eine junge Innviertlerin machen. Sie hatte sich im Jahr 2023 bei einer Dating-Plattform für einen Probetag angemeldet und dafür unter Angabe ihrer Bankdaten eine Belastung von zwei Euro autorisiert. Seither zog das Unternehmen regelmäßig Gebühren von ihrem Girokonto ein. Da die junge Frau lediglich eine Transaktion in Höhe von zwei Euro autorisiert hatte, wurden ihr, nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, die zu Unrecht abgebuchten Gebühren wieder rückerstattet. Bei Abschluss von Probeabos ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass man nicht unwissentlich in eine Abofalle tappt. Mit Hilfe des Musterbriefs „Rücktritt Internetfalle“ der AK OÖ können Sie möglicherweise bestehenden Verträgen den Rücktritt erklären.

Banken und Zahlungsdienstleister haften bei sorgfältigem Umgang mit Daten

Was passiert, wenn man Opfer einer Phishing-Attacke wurde? Die Möglichkeit der Rückerstattung von unautorisierten Beträgen hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet man mit bis zu 50 Euro, für grob fahrlässiges bzw. betrügerisches Verhalten müssen Betroffene für den gesamten Schaden haften. Welche Verhaltensweisen als grobe Fahrlässigkeit zu definieren ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut dem OGH beispielsweise dann vor, wenn man einem angeblichen Bankmitarbeiter telefonisch einen per SMS zugesendeten TAN-Code mitteilt, der laut Aussage gerade eben von diesem vermeintlichen Mitarbeiter übermittelt wurde.

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Internetbetrug boomt nach wie vor

Dubiose Mails sofort löschen

Ist das Mail (Screenshot) der Kriminellen Dreistigkeit oder schlichte Dummheit? Diese Frage stellen wir uns angesichts der Tatsache, dass Betrüger vorgaukeln Betrugsopfer entschädigen zu wollen. Dabei bedienen sie sich der Lüge, dass der Internationale Währungsfonds, der via Western Union Vergütungen überweisen will. Ergänzend faseln sie dann noch was von einer täglichen Überweisung von 5.000,- Euro, bis die Gesamtsumme von 1.500.000.00,- Euro vollständig überwiesen wurde.

An und für sich müssten auch gutgläubige Menschen, das besagte Mail als Betrug erkennen können. Wir sind uns aber leider sicher, dass es auch Personen geben wird, die auf diesen dreisten Betrug reinfallen werden. Unser Tipp: Derartige Mails sofort löschen.

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Alte Abzock-Webseite wieder aktiv


ACHTUNG: Abzocker lauern auf arglose Internet-User

 

Schon vor knapp drei Jahren warnte man bei „Watchlist Internet“ vor der Abzock-Webseite „www.avenue-shopping.de“.  Die bereits einschlägig bekannte „Abzock-Webseite“ betätigt sich wieder neu.  Obwohl uns die betreffende Webseite unbekannt ist, geschweige denn wir uns dort eingeloggt haben, erhielten wir vor drei Tagen nachfolgende Rechnung (für eine nicht näher genannte Leistung) via E-Mail:

 

 

Scheinbar arbeiten die Betreiber der Abzock-Webseite „www.avenue-shopping.de“ nach der gleichen Methode wie jene von „maps-24-routenplaner.com“, über die wir schon berichtet haben.  Unser Fazit: Ab in den virtuellen Papierkorb mit derartigen Mails und keinesfalls irgendwelche Geldüberweisungen tätigen.

 

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2017-04-30


Internetbetrug im Namen der Polizei


Polizei wurde selbst Opfer von Cyberkriminellen

Die  Polizei  berichtet  regelmäßig  über die Cyberkriminalität und gibt Ratschläge wie man ver-
meiden  kann,  Opfer dieser  Internet-Kriminellen zu werden.  Nun scheint es so,  als ob diese
selbst in eine Opferrolle gedrängt wurde.
Als  heute  der  Computer  in  der  ERSTAUNLICH- Redaktion  hochgefahren  wurde,  erschien
folgendes  Bild auf dem Monitor.   Leider war die Anfertigung eines Scrennshots nicht möglich
und daher wurde der Bildschirm abfotografiert. 
Fotos: © erstaunlich.at
Unser  Techniker  behob  die  Computersperre  innerhalb weniger Minuten und eliminierte den
Computervirus.  Er stellte fest, dass uns ein Trojaner mittels E-Mail  (Violet@arbeitdeutschland.
com) eingeschleust wurde.
Aber zurück zum Thema Cyberkriminalität. Hier versuchen unbekannte Täter(innen) im Namen
der  Polizei  ihr  kriminelles Ding abzuziehen.   Sie wollen Computerbesitzern Glauben machen,
dass diese strafbare Handlungen begangen haben.
Gegen  eine Geldbuße von 100,- Euro  – zahlbar über ein PayPal-Konto wird zugesichert,  dass
der  Computer  wieder entsperrt und von einer Strafverfolgung Abstand genommen wird. Wir
raten dringend an, keine Bezahlung an diese Kriminellen zu leisten.
Ein kleiner Tipp für all jene, die eventuell zukünftig von diesen Betrügern heimgesucht werden.
Kaltstart  am  PC  durchführen  (Ctrl+Alt+Entf. – Tasten  gleichzeitig  drücken  und  für  einige
Sekunden  halten).   Anschließend  die  Option „Abmelden“  (erscheint auf Bildschirm) wählen.
Computer fährt dann selbständig runter und wieder hoch.
Sobald die Fehlermeldung „Internet-Explorer funktioniert nicht mehr….“  am Monitor erscheint,
diese mit „Abbrechen“ quittieren.  Abschließend ein geeignetes Virenschutzprogramm aufrufen
und den Trojaner eliminieren.
Nun  gibt  es  zahlreiche Betrüger im Internet,  die mit verschiedensten Tricks Betrügereien ver-
suchen. Allerdings ein krummes Ding im Namen der Polizei abzuziehen, müsste diese eigentlich
im eigenen Interesse auf den Plan rufen.   Denn immerhin ist deren ihr Ruf gefährdet und wem
soll man dann noch vertrauen können, wenn nicht der Polizei.
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2012-11-02

Inhalts-Ende

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