Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht bei „exxpress.at“?

Unrichtige Schilderung des Tatablaufes bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim

So traurig und entsetzlich die ganze Angelegenheit auch ist, sollte man bei der Berichterstattung doch bei der Wahrheit bleiben. In einem heutigen Beitrag des Online-Magazins „exxpress.at“,  ist bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim (durch einen islamistischen Asylanten) wie folgt zu lesen:

„Rouven A. konnte den Afghanen stoppen, rang ihn zu Boden. Doch dabei stach ihm der Migrant mit seinem Messer in den Kopf.“

Das ist definitiv falsch, wie es auch im – mittlerweile im Internet zig-tausendfach geteilten Live-Tatortvideo – zu sehen ist. Der Polizist rang nämlich – aus welchem Grund auch immer – einen Helfer zu Boden und fixierte diesen. Dadurch bekam der islamistische Täter augenscheinlich freie Bahn, lief zu dem Polizisten (der den Helfer am Boden fixierte) und rammte diesem das Messer mehrmals in den Nacken.

Ob die falsche Schilderung des Tatablaufes bei „exxpress.at“ auf Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht beruht, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Gratisarbeit und Kondomverzicht


Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen

Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem  „Beitrag“  hin. In diesem geht es um einen  „Artikel“  auf der
Webseite  „die-frau.at“,  in dem Frauen angeraten wird,  beim Geschlechtsverkehr  auf ein
Kondom zu verzichten,  weil deren Verwendung  Asthma,  Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen,  ja sogar zu  Selbstmordversuchen führen kann.  Diese absurde  Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.

Der  „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich

Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei  „die-frau.at“,  als auch bei der Webseite „mokant.at“  redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame,  man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen.  Da dieses weder  beleidigend oder diskriminierend ist,  können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.

Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen  Beitrag über eine  Empfehlung zum Kondomverzicht,  nur annähernd in

Verbindung gebracht wird.

Dies  dürfte  möglicherweise mit ein  wenig schlechtem  Gewissen  zu tun haben,  denn in

ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein,  dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen  zu tun  hatte.  Zu ihrer  Ehrenrettung teilt  sie  jedoch  mit,  und  wir  zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.

Journalisten gesucht

Jedenfalls war dies für uns ein Anlass,  der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch  abzustatten und  haben dort  ein erstaunliches  Angebot entdeckt. Im
Beitrag  „Journalisten gesucht“  haben  wir  uns über  ein  unmoralisches   Angebot  der
Tageszeitung „Die Presse“  gewundert.  Diese bot  Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.

Ein Job zum Nulltarif

Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin  kann es wesentlich besser,  wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.



Screen: die-frau.at

Für diese  im Stellenangebot  umfangreich angeführte  Tätigkeit ohne Entlohnung,  werden

sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen.  Dies könnte allerdings zur Folge haben,  dass der IQ der
Bewerberinnen  die Zimmertemperatur  nicht überschreiten wird.  Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.

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2011-02-19
 

Bei Hofer Diesel und Benzin um die Hälfte


Kaum zu glauben

Nachfolgenden Screenshot haben wir heute um 10:15 Uhr von der Webseite www.orf.at an-
gefertigt.

.
(Screen: www.orf.at)

Wir konnten es kaum glauben. Diesel um 0,525 und Benzin um 0,592 Eurocent. Entweder

sind diese Preisangaben ein Irrtum  oder es stellt sich die berechtigte Frage,  wieviel Geld
verdienen die restlichen Tankstellen in Österreich wirklich an ihren Kunden?

Dort liegen die Preise nämlich für die gleichen Treibstoffe ab einem Euro und mehr.  Nach-
dem der Diskonter Hofer auch nichts zu verschenken hat, müssen die Gewinne der ständig
jammernden Mineralölfirmen ernorm hoch sein.

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2010-08-07
 

Totgesagte leben länger


Bestens betreut?

(Screen: www.linzag.at)


Immer bestens betreut, sah sich Frau Christine R. nicht. Denn die Linz AG teilte ihr Mitte Juni
schriftlich mit, dass sie verstorben sei. Das entsprach natürlich nicht der Realität und sie ver-
suchte wochenlang diesen Irrtum aufzuklären.

Begonnen hatte alles damit, dass die betagte Nachbarin von Christine R., deren Sachwalterin

sie war, verstarb. Da sie in dieser Funktion auch die Post der mittlerweile Verstorbenen erhielt,
unter der auch Rechnungen der Linz AG waren, teilte sie am 1.Juni den Todesfall dem Staats-
betrieb mit.

Sie hat tot zu sein

Irgendwie schien ein Beamter dies verwechselt zu haben und erklärte Christine R. für tot. Und
wenn ein Beamter jemanden für tot erklärt, dann ist dieser Mensch auch tot. Obwohl die für tot
erklärte, quicklebendige 58-Jährige mehrere Fax und E-Mails an die Linz AG schickte, erhiel-
ten die „Hinterbliebenen“  ein Schreiben der  Beamtenburg, in dem um Nennung einer Kon-
taktperson ersucht wurde, um die notwendigen Formalitäten für den Todesfall abzuwickeln.

Christine R.  begab sich nun persönlich ins  Kundencenter der  Linz AG,  um den Irrtum aufzu-

klären. Dort nahm man die Fakten auf und versprach eine Antwort. Nachdem bis vorige Woche
nichts geschehen war, wandte sich die 58-jährige Arzthelferin an die „Oberösterreichischen
Nachrichten“, welche die Linz AG aus ihrer Totenstarre erweckten.

Ignoranz oder Unfähigkeit?

Es ist erstaunlich mit welcher Ignoranz Beamte der Linz AG in ihrer Meinung verharrten, obwohl
das Gegenteil bewiesen wurde. Erst auf Druck der Medien, erwachte der Staats-Moloch aus sei-
nem Dornröschenschlaf.

Die  Linz AG bedauert  nun den Vorfall:  „Das war eindeutig unser Fehler. Das dürfte nicht pas-

sieren“, sagt Sprecherin Karin Penn. Die betroffenen Mitarbeiter seien bereits deutlich auf das
Fehlverhalten hingewiesen worden, der Leiter des Kundenservice werde sich persönlich bei
der Kundin entschuldigen. Penn verspricht: „Wir werden daraus lernen.“

Was  hätte die  Linz AG wohl  gemacht, wenn die totgesagte Christine R.  ihre  Stromrechnung

nicht mehr bezahlt hätte? Dieser erstaunliche Vorfall beweist wieder einmal, dass sich so man-
cher Beamte in der „freien Wildbahn“ nicht einmal ein Semmerl verdienen könnte.

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2010-07-14
  

Bundeskriminalamt irrt


Die neue Kriminalstatistik ist da

Beim heutigen Studieren der APA-OTS Pressemeldungen, stießen wir auf eine Aussendung
des Bundeskriminalamtes. Dieses lädt die Vertreter der Medien zu einem Pressetermin,
zwecks Präsentation der „Kriminalstatistik NEU“ ein.
Ort des Geschehens ist das  Bundeskriminalamt in Wien 9., Josef Holaubek Platz 1.
 

Zu spät kommen ist nicht möglich

Erstaunlich ist allerdings der Termin für diese  Einladung, denn laut Ausschreibung findet,
bzw. fand dieser am „12.Jänner 2009“ statt. Das heißt zu diesem Konvent braucht
sich niemand zu beeilen, denn zu spät kommen ist nicht mehr möglich.
Wir hoffen nur, dass die „Kriminalstatistik NEU“ korrekter verfasst ist, als diese Presse-
einladung. Denn sich um ein ganzes Jahr und zusätzlich einen Monat zu irren, ist schon
erstaunlich.

Beim Strafzettel austeilen, ein bisschen Nachdenken

Wäre diese Presseaussendung ein Kurzparkschein, würde die Angelegenheit mindestens
21,- Euro kosten. Dies sollte sich der eine oder andere uniformierte Vertreter des Gesetzes vor
Augen führen, wenn er(sie) dem nächsten Autofahrer einen Strafzettel in einer Kurzparkzone
verpasst, nur weil sich dieser am Jahresanfang in der Angabe des Jahres verschrieben hat.
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2010-02-11
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Kronzeuge Oswald


Harmloser Beginn

Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.

Hausdurchsuchungen

Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.

Computer beschlagnahmt

Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.

Vom Zeugen zum Beschuldigten

Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.

Oswald betritt die Bühne

All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.

In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.

Will Oswald die Polizei diskriminieren?

Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.

Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.

Wer ist Admin von Genderwahn?

Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.

Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht.  Oswald ist laut eigenen

Angaben, im Besitz folgender Daten.  Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
  veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
  zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)

Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen

von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.

1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
    ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
    schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.

2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-

     sonen damit beauftragen wollte.

3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-

     geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.

Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem

nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.

Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-

Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.

Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten

was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.

Stauni

  
2009-11-14
  

Machtgelüste


Volltreffer

Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007  Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.

Thronfolger?

Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.

Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in

seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?

Erinnerungslücken

Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.

Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert  Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter

Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.

Geistige Selbstbefriedigung

Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.

Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.

Beweise auf Computer

Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.

Entgültige Abfuhr

Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten:  „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.

Anubix in großer Gefahr?

Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.

Stolpergefahr

Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.

Stauni

  
2009-11-08
  

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Der Schmäh mit dem Preis

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen  frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.

Lockangebote

Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz  „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.

Preisliche Überraschungen

Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.

Preisdumping

Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“  hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
  

Alles ein Irrtum

Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.

Gezielte Werbung ?

Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.

Kaufvertrag ungültig

Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche  Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.

Kostenlose Stornos ?

Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
  
2009-07-31
  

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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