Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner als Rednerin auf einer Palästinenser-Demo

Israelische Regierung öffentlich als rechtextrem bezeichnet, die täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten verübt

In regelmäßigen Abständen kommt es in Wien immer wieder zu Anti-Israel-Demos. Von der letzten Demo (Donnerstag 18.01.24) weiß die Online-Plattform exxpress.at einiges zu berichten. Gelegentlich dürfen sich palästinensische Israel-Gegner sogar prominenter oder halb-prominenter Unterstützung erfreuen. Wir haben da auf der Facebook-Seite der bekannten Anwältin Dr. Astrid Wagner (das ist jene Dame, die sich für die Freilassung von Josef F. einsetzt) ein Video vom 30.12.2023 gefunden.

Was uns erstaunt ist die Tatsache, dass Dr. Wagner mit keinem einzigen Wort den mörderischen Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 auf ein Festival in Israel erwähnt, welche durch palästinensische Hamas-Terroristen durchgeführt wurde und zahlreiche meist jugendliche Festival-Teilnehmer(innen) brutal ermordet wurden. Insgesamt wurden bei dem feigen und hinterhältigen Terroranschlag zirka 1.700 Menschen ermordet. Dieser Terrorakt war Auslöser der völkerrechtlich legitimen israelischen Selbstverteidigungsaktion gegen die Hamas-Mörder in Gaza.

Im Video bezeichnet Dr. Wagner die israelische Regierung als „rechtsextrem“ und unterstellt dieser, täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten zu verüben. Weiter wollen wir das Video gar nicht kommentieren, möge sich unsere Leserschaft selbst darüber eine Meinung bilden.

Aber die Rechtsanwältin setzte noch einen drauf. Augenscheinlich ist sie mit der Staatsanwaltschaft nicht einer Meinung. Sie wundert sich, dass man in der Parole: „Free Palestine from the river to the sea“ eine Gutheißung terroristischer Straftaten erkennen kann. Auch hier wollen wir das Video vom 6. Jänner 2024 nicht weiter kommentieren und es unserer geneigten Leserschaft überlassen Schlüsse daraus zu ziehen.

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Was hat Bundeskanzler Nehammer mit Josef F. zu tun?

Der alte Herr ist ihr als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ....

Anwältin Dr. Astrid Wagner gesteht, dass ihr der alte Herr inzwischen auch als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ist. Ein für uns unverständlicher Satz wenn man bedenkt, dass es sich bei dem alten Herrn nicht um einen netten Pensionisten, sondern um Josef F. handelt, der seine eigene Tochter über zwei Jahrzehnte lang in einem Keller eingesperrt hat und diese sexuell missbrauchte. Aus diesen Vergewaltigungen gingen auch sieben Kinder hervor.

Und just dieser Josef F. soll nun aus der Haft (das Urteil lautete 2009 lebenslang) entlassen werden. Kritikern gegen diese Freilassung entgegnet Dr. Wagner beispielsweise, dass es in Gaza soundsoviel Tote gibt und Politiker wie Nehammer & Co uns einreden wollen, dass das Selbstverteidigung wäre. „Dagegen sollten Sie sich aufregen, und nicht wegen eines alten, kranken Mannes!“, so die Anwältin wörtlich.

Nun kann man ja über die Vorkommnisse in Gaza und auch über die Person eines Nehammers durchaus geteilter Meinung sein, was dies aber mit einem Josef F. und seiner abscheulichen Tat zu tun hat, erschließt sich – wahrscheinlich nicht nur uns – nicht.

Wir haben einige Kommentare zum Facebook-Thread von Dr. Astrid Wagner herauskopiert, um unserer Leserschaft die Möglichkeit zu bieten, sich ein eigenes Bild zu machen.

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Klage gegen Fritzl-Plakat


Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben

Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch  die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  NÖ  (FA NÖ).    Bekannterweise  haben  diese  in  ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht,  um auf die Justizpolitik der SPÖ  (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut  Kronen Zeitung will Anzböck klagen.   Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung  von  symbolischen  10.000,- Euro  sind  sein  juristisches Ziel.   Das Geld soll an die
Familie  des  verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden.   Über allfällige Honorarforderungen
ist  bis  dato  nichts bekannt  – aber wir nehmen an,  dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg. Herbert Kickl  äußerte  sich  in  Reaktion auf die nun
angekündigte  Klage des Fritzl-Masseverwalters:   „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn  verlangt  wird,  dass  der Täter  nie wieder in  Freiheit gelangen soll,  ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle  aus.   Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer,  mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“,  so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert,  die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen.  25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man  habe  mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt,  was passiere,  wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich,  dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl  abschließend,  der sich sicher ist,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung  des  Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben,  dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir  haben  im Beitrag  „Die Scheinheiligkeit der  …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell  und unter Umständen als primitiv bezeichnet.   Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da  wir  dies  nun  von einem  anderen  Standpunkt  aus sehen.   Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter  vielleicht  geschmacklos  erscheinen,  bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23

Die Scheinheiligkeit der politisch korrekten Personen


Was hat H.C. Strache eigentlich mit Adolf Hitler zu tun?

Nachfolgendes Plakat ließ gestern einen Aufschrei durch Österreichs Linke gehen. Es assoziiert
den  in  Österreich  allgemein  bekannten Josef Fritzl mit der Justizpolitik der SPÖ.   Zugegeben,
es  ist nicht besonders originell und man könnte es auch als primitiv bezeichnen.  Dass speziell
bei  den  Linken  immer  öfter Täterschutz  vor  Opferschutz  steht,  hätte  man auch anders aus-
drücken können.
Screen: facebook.com
Beim nachfolgenden Bild vermissen wir jedoch den Aufschrei der Linken oder den sonstig so
politisch  korrekten  Personen.   Was  hat  H.C. Strache  eigentlich  mit  Adolf  Hitler  zu  tun?
Warum  assoziiert man seine Person mit einem der größten Massenmörder der Geschichte?
Screen: facebook.com
Unseres  Wissens nach ist die FPÖ eine legale  – in Österreich zugelassene Partei, die mittels
demokratischen Vorgangs  (man nennt das Wahlen) den Einzug ins Parlament geschafft hat.
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2013-07-20
 

Das Fritzl-Interview


Interview mit einem Psychopathen

Die Gratiszeitung  „Heute“  berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview.  Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung,  Freiheitsentziehung,  schwere Nötigung  und Blutschande,  in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.

Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies  einsperrte  und diese fast täglich vergewaltigte,  ein Interview  zu führen  sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-

end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.

Marcus J. Oswald und sein Traum

Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen,  da er nicht einmal einen  Presseausweis besaß.  Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.

Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?

Daher ist auch davon auszugehen,  dass die Beamten beim  Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen  Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging.  Wir können es uns  nämlich beim  besten Willen nicht vorstellen,  dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews  durchführen kann
wie es einem beliebt.

Interview war nicht genehmigt

Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen  Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und  Untersuch-
ungshäftlingen  grundsätzlich der  Genehmigung der  Vollzugsdirektion  beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.

Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-

findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.

Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht

In der Aussendung des  Justizministeriums meint man wörtlich:  „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“
  Man habe auch den betroffenen  Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.

Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere  nicht zu plaudern beginnt.  Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass

man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.

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2010-11-02
 

Inhalts-Ende

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