Clan-Chefs sollen im Bandenkrieg vermitteln

Damit würde sich der Rechtsstaat abschaffen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, liefern sich in Wien ausländische Gangs (Banden), nebst zahlreichen Messerattacken seit Jahresbeginn – nun seit letzter Woche regelmäßig Straßenschlachten. Zum Einsatz kommen nebst Messer nun auch schon Schusswaffen. Passanten müssen im Kugelhagel in Deckung gehen, um nicht getroffen zu werden. Zahlreiche Projektile blieben aber in abgestellten Autos stehen, wobei für den Schaden natürlich niemand aufkommt, es sei denn, der getroffenen Pkw ist Vollkasko versichert.

Bei den Gangs handelt es sich um syrische, tschetschenische und afghanische Banden, die sich gegenseitig bekämpfen, um – wie sie selbst kolportieren – die Kontrolle über die Straße zu bekommen. Vorwiegend dürfte es sich um Revierkämpfe im Drogenhandel handeln.

Anstatt die Polizei hart durchgreifen zu lassen und dieses kriminelle Gesindel von der Straße zu holen, um dieses in weiterer Folge abzuschieben, lässt man mit einer absurden Idee aufhorchen. Und zwar, sollen nun Clan-Chefs vermitteln. Da stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage: „Geht´s noch?“

Will man Recht und Gesetz in die Hände von Kriminellen geben? Damit würde sich der Rechtsstaat abschaffen. Was wäre der nächste Schritt? Islamische Friedensrichter, welche die österreichische Justiz ignorieren und selbst Urteile fällen? Damit wäre es zu einem Kalifat und der Scharia nicht mehr weit.

Wem auch immer die Idee „Clan-Chefs sollen vermitteln“ gekommen ist, der ist auf seinem Posten fehl am Platz. Einzig ein hartes Durchgreifen der Polizei und Abschiebungen sind die richtige und vor allem gesetzlich gedeckte Gangart gegen kriminelle Bandenmitglieder.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Letzte Generation

Es ist höchst an der Zeit, dass die Justiz dem Treiben der Klima-Kleber ein Ende setzt

Geschockt zeigt sich die „Letzte Generation“, besser unter der Bezeichnung „Klima-Kleber“ bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen gegen sie eingeleitet hat. Sie empfinden es als angsteinflößend, kündigen aber an, ihre Proteste fortsetzen zu wollen.

Abgesehen davon, dass sich die sogenannten „Proteste“ nicht nur durch Verursachung von Chaos im Straßenverkehr auszeichnen, gehen mit diesen Sachbeschädigungen wie beispielsweise an Fahrbahnen, Häuserfassaden und Geschäftsauslagen einher. Von der Gefährdung von Menschenleben durch Behinderungen von Einsatzfahrzeugen und das Verschütten von Öl auf Fahrbahnen erst gar nicht zu reden. Es ist daher höchst an der Zeit, dass die Justiz diesem Treiben ein Ende setzt. Die widerrechtlichen Aktionen werden von der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, um die Einstufung der ‚Letzten Generation‘ als kriminelle Vereinigung zu prüfen.

Der Großteil der Bevölkerung – und nicht nur die Autofahrer – haben für die Klima-Kleber kein Verständnis. Wenn auch die bloße absichtliche Behinderung der Bevölkerung, die zur Arbeit, zum Arzt oder anderen wichtigen Terminen muss, bis dato rechtlich noch nicht als Nötigung gesehen wird, ist diese zumindest moralisch zutiefst verwerflich.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Gewährt die Justiz den Klima-Klebern Narrenfreiheit?

FPÖ-Politiker handelt sich wegen Kritik an Klima-Klebern eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung ein

Wie kann oder darf man wohl Personen bezeichnen, die Fahrbahnen, Kunstwerke, Fassaden oder Auslagenscheiben mit Farbe beschmieren, Öl auf Fahrbahnen gießen und damit in Kauf nehmen, dass Zweiradfahrer stürzen und sich dabei verletzen oder gar zu Tode kommen können, sich auf Fahrbahnen ankleben oder sogar einbetonieren und damit Autofahrer zum Stillstand zu nötigen oder sich polizeilichen Anweisungen widersetzen? Auch der volkswirtschaftliche Schaden den die Klima-Kleber bis dato angerichtet haben, dürfte nicht unerheblich sein.

In Deutschland – exakt im Freistaat Bayern – hat man mittlerweile für diese Truppe eine amtliche Bezeichnung und zwar „Kriminelle Vereinigung“. Dies wurde vom Landesgericht München I festgestellt. Bei unserer Justiz, unter der Federführung der Grünen Justizministerin Zadic, scheinen die Uhren anders zu ticken.

Der Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete Dominic Maier, äußerte sich bereits im März 2023, in einem TikTok-Video (welches noch bis dato abrufbar ist) wie folgt:

@dominic__maier Klimakleber nun auch in Salzburg. Grüne Störaktionen unter dem Vorwand des Klimaschutzes haben bei uns keinen Platz und fallen dann doch eher in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zuletzt wurden solche Klimachaoten auch von Funktionären der Wiener ÖVP unterstützt. Bei den Salzburger Stadt-Freiheitlichen gibt es für solche Störaktionen weder Toleranz noch Verständnis. #dominicmaier #fpösalzburg #fpoesalzburg #klimaklebersalzburg ♬ Originalton - dominic__maier

Wie nun gestern zu erfahren war, brachte ihm das eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Da darf man ruhig staunen, denn nicht einmal mit viel Fantasie kann man erkennen, dass ein gefordertes Kriterium des § 283 StGB erfüllt werden dürfte. Zudem hat Maier weder zu Gewalt oder Hass gegen die Klima-Kleber aufgerufen.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Ministerin Zadic und die Staatsanwaltschaft begeben sich damit auf dünnes Eis. Dieses Vorgehen ist hanebüchen und ein gefährlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit sowie der Versuch, kritische Politiker mit dem Gewaltmonopol des Staates mundtot zu machen. Die Bezeichnung der Straßenkleber als Öko- oder Klimaterroristen ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich terrorisieren sie mit ihren Aktionen die arbeitende Bevölkerung und gefährden damit auch Menschenleben, wenn beispielsweise Rettungskräfte in den von ihnen verursachten Staus feststecken.“

Wie die SN berichtet, wandte sich die Staatsanwaltschaft an die Landtagspräsidentin und ersuchte um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss des Landtags tritt nun am 13. Dezember zusammen und wird die Immunität wohl aufheben. Auch die FPÖ werde dem zustimmen, sagte Klubchef Andreas Schöppl den „SN“. Es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

SPÖ-Deutsch: Tiefer Fall von Kurz und türkiser ÖVP, enormer Schaden für Österreich


Kanzler setzt Angriffe auf Parlamentarismus fort und will selbst bei Anklage nicht zurücktreten –

 

Kurz schadet Österreich und unserem internationalen Ansehen

 


„Anstatt Österreich aus der Pandemie und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu führen, führt Sebastian Kurz die ÖVP und damit die gesamte Regierung in eine veritable Krise. Sein gestriges Interview in der ‚ZIB 2‘ zeigt, wie tief der Kanzler und die türkise ÖVP mittlerweile gesunken sind. Seine hilflosen Gegenangriffe auf Justiz und Parlament machen deutlich, dass ihm das Wasser bis zum Hals steht. Skandalös ist, dass Kurz nicht nur seine Attacken auf Justiz und Parlament fortsetzt, sondern sogar weiter versucht, mit Unwahrheiten Stimmung zu erzeugen. Dass er der Öffentlichkeit weismachen will, dass nicht die Justiz sondern die Opposition Ermittlungen gegen ihn führe, schlägt dem Fass den Boden aus. Und mit seinem Nicht-Bekenntnis zur Wahrheitspflicht im U-Ausschuss rüttelt Kurz an den Grundfesten unserer Demokratie. Der Schaden für Österreich und das internationale Ansehen unseres Landes wird Tag für Tag größer“, so fasst SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch heute, Donnerstag, das ZIB 2-Interview des Bundeskanzlers gegenüber dem SPÖ-Pressedienst zusammen.

 


„Bei einer Anklage ist eine rote Linie überschritten. Ich kann mich hier nur den Stimmen mehrerer Experten und Verfassungsrechtlern anschließen: In jedem anderen zivilisierten und demokratischen Rechtsstaat tritt ein Regierungsmitglied zurück, wenn Anklage erhoben wird“, so Deutsch weiter

 


Deutsch erinnert dabei auch an die Expertise von Verfassungsjurist Heinz Mayer, dass in demokratischen Rechtsstaaten die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erheben kann, wenn nach den Ermittlungen die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. „Offenbar stellen sich Kurz und seine Anhängerschaft ohnehin bereits auf eine Anklage ein“, so Deutsch, der abschließend noch einmal bekräftigt: „Ein angeklagter Bundeskanzler muss die Konsequenzen ziehen und zurücktreten. Alles andere wäre fatal für unsere demokratischen Grundprinzipien und das Ansehen Österreichs!“ (Quelle: APA/OTS)

 


*****

 


13.05.2021


Innenminister Nehammer ist rücktrittsreif


Politik der Unwahrheiten wurde bei Pressekonferenz fortgeführt


Nach der heutigen Erklärung von Innenminister Karl Nehammer zu den bereits in diversen Medien berichteten Pleiten und Pannen in seinem Innenministerium rund um den islamistischen Terroristen von Wien steht für FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz fest: „Der Innenminister ist rücktrittsreif! Nehammer setzt seine Desinformationspolitik der Öffentlichkeit weiter fort. Er hat keine einzige Frage zu den von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl präsentierten Fakten beantwortet. Teils wurde aber auch Journalisten wieder die Unwahrheit gesagt. So wurde jede Nachfrage mit Verweis darauf, dass es sich um geheimdienstliche Informationen handeln würde, vom Tisch gewischt. Faktum ist. Die Kommunikation mit den slowakischen Behörden ist ganz normal über das Bundeskriminalamt — Europol gelaufen. Der durchsichtige Versuch, die Schuld auf Herbert Kickl abzuwälzen, scheitert schon allein daran, dass wichtige Informationen gar nicht über das BVT gelaufen sind, sondern über das BK“, stellte Schnedlitz die unwahren Behauptungen des Ministers bei seiner Pressekonferenz richtig.


„Zudem ist bereits bekannt, dass auch von der Justiz nicht das BVT, sondern das LVT informiert wurde. Der Minister muss endlich seine Politik der Unwahrheiten beenden. Österreich hat ein Anrecht auf vollste Transparenz und die Wahrheit im Zusammenhang mit dem feigen Anschlag. Stattdessen holte Nehammer zu einem peinlichen Rundumschlag eines sprichwörtlich ertrinkenden Innenministers aus. Der Innenminister soll doch offen legen, was im Detail Herbert Kickl veranlasst hätte, was zum Versagen des Innenministeriums unter Minister Nehammer geführt hat. Die Antwort kann nur lauten: Nichts. Der Versuch, sich an anderen abzuputzen, folgt dem Grundsatz, die ÖVP ist nie an etwas schuld. Gleichzeitig zeigt es aber, dass Kurz und Nehammer nicht mehr bereit dazu sind, in diesem Land Verantwortung zu tragen“, so Schnedlitz.


„Faktum ist mittlerweile: Der Anschlag hätte verhindert werden können. Es wurde beobachtet, aber nicht gehandelt. Nehammer trägt die politische Verantwortung dafür, dass der Terrorist nicht aus dem Verkehr gezogen wurde. Während weitere schwere Vorwürfe im Raum stehen und teilweise bewiesen sind, versucht die ÖVP weiterhin, die Bevölkerung, die Medien, aber auch die Hinterbliebenen hinters Licht zu führen. Allein wegen des bewussten Verbreitens falscher Informationen und des Versuchs der Vertuschung ist Nehammer rücktrittsreif. Gleichzeitig muss nicht erwähnt werden, was der Innenminister zu machen hat, nachdem der Terrorist nicht aus dem Verkehr gezogen wurde, obwohl nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht dazu bestanden hätte“, hält Schnedlitz abschließend fest. (Quelle: APA/OTS)


*****

04.11.2020


Freibrief für ausländischen Berufsverbrecher?


Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen


Am 7. März 2020 brach ein 28-jähriger slowakischer Krimineller, in Wien Favoriten, in die Wohnung einer 53-jährigen Österreicherin ein. Der Hausmeister des Wohnhauses bemerkte dies und verständigte sofort die Polizei. Diese konnte den Einbrecher festnehmen, bevor dieser noch Gegenstände an sich bringen konnte. Beim Einbruch entstand jedoch ein erheblicher Sachschaden. Der Täter wurde – wie meist bei ausländischen Kriminellen – auf freiem Fuß angezeigt.


So weit, so nicht gut. Was dann geschah, könnte man wohl als Justiz-Posse bezeichnen. Die Wohnungseigentümerin erhielt bis dato weder eine Vorladung zur Einvernahme bei der Polizei oder Gericht, noch sonst irgendeine Verständigung.


Stattdessen wurde dem Hausmeister in der vorigen Woche, eine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Wien zu gestellt. In dieser wird er – aus unerfindlichen Gründen – als Opfer geführt und über die Einstellung des Verfahrens informiert.


So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.




Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

 

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.


*****


24.08.2020


Kommentar mit Empfehlung zur Selbstjustiz auf der Facebook-Seite von Karl Öllinger


Die Grünen und ihre Skandale

 

Bei den Grünen jagt neun Tage vor der Nationalratswahl, ein Skandal den anderen.  Der seit gestern ausgetretene, ehemalige Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr, steht im Fokus der Justiz.

 

Aber auch der ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen, Karl Öllinger, musste wiederholt vor Gericht und wie von etlichen Medien bereits berichtet, wurde er gestern erstinstanzlich wegen „Übler Nachrede“ verurteilt (Urteil nicht rechtskräftig).

 

Wiederholt vor Gericht deshalb, weil uns zumindest ein Fall – der den Herausgeber dieses Online-Magazins selbst betraf – bekannt ist.  Auch damals wurde er zu einer Zahlung verurteilt.  Hier der L I N K zum damaligen Beitrag.

 

Nun hatte Öllinger offenbar nichts Besseres zu tun, als sich auf seinem Facebook-Account in die Opferrolle zu begeben.  Aber wir billigen ihm diese zu, denn möglicherweise hat er es noch nicht begriffen, dass man ohne politische Immunität für seine getätigten Äußerungen geradestehen muss.

 

Nicht zu billigen sind jedoch die Kommentare auf seiner Facebook-Seite, zu dem von ihm veröffentlichten Posting. Diese reichen von unterschwelligen und primitiven Angriffen auf die Justiz, bis hin zur Empfehlung zur Selbstjustiz.

 

 

Der Wahlwerbe-Slogan der Grünen „WEN WÜRDE DER ANSTAND WÄHLEN?“ könnte zum Rohrkrepierer, wenn nicht gar zu einem Schuss ins eigene Knie werden. Übrigens, der Thread selbst und alle dazu getätigten Postings wurden im Quellcode gesichert, um ein eventuell späteres Abstreiten zu verhindern.

 

*****

2019-09-20


Anklage wegen Dumpstern – Gericht stellt Verfahren ein


Lebensmittel nicht wegwerfen, sondern verteilen


Zwei Studenten haben in Wien bei einer Billa-Filiale einen Zaun überstiegen und aus dem Müllcontainer fünf Säcke Orangen, zwei Packungen Fruchtsalat der Marke „Freshy“, eine Paprika sowie drei Blumensträuße entnommen. Sie waren der Meinung, dass Sachen, die ein Konzern wegwirft ungestraft entnommen werden dürften.


„Diese Form der Lebensmittelweiterverwendung nennt man „Dumpstern“ und es hat sich geradezu eine Bewegung gebildet, die nicht zusehen will, wie wertvolle Lebensmittel einfach weggeworfen werden,“ erklärt Peter Kolba, Jurist und Verbraucherschützer.


Die Studenten wurden von einer Polizeistreife erwischt und angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit viel Begründungsaufwand die beiden wegen Einbruchsdiebstahl angezeigt. Immerhin steht auf Einbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe unter drei Jahren.


Der Einzelrichter teilte die Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht. Wer Sachen wegwirft würde sich des Eigentums daran entledigen und daher liege kein Diebstahl vor.


Gegen diese Einstellung der Klage erhob die Staatsanwaltschaft eine ausführlich begründete Beschwerde. Nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz gehe das Eigentum am Müll privater Haushalte und von Gewerbebetrieben sowie in den Altstoffsammelzentren auf die Stadt Wien über. Der Müll „gehört“ also der Stadt Wien und kann daher „gestohlen“ werden.


Das Oberlandesgericht Wien wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Doch es bestätigte die Argumentation der Staatsanwaltschaft von der „Diebstahlfähigkeit“ von Müll in Wien und stellte nur ein, weil der „Störwert der Handlung“ als „gering“ einzustufen sei. Die Angeklagten hätten ein Geständnis abgelegt, ein „sittlich verständliches Motiv“ und einen bisher „ordentlichen Lebenswandel“. Damit ist das Verfahren endgültig zu Ende.


„Die Justiz klagt – zu Recht darüber – kaputtgespart zu werden. Wenn es aber um das Setzen von Prioritäten geht, scheint der Staatsanwaltschaft Wien das nötige Maß hier entglitten zu sein. Dieser Aufwand an Arbeit, um zu einer naheliegenden Entscheidung zu kommen, ist bei knappen Mitteln nicht zu rechtfertigen,“ sagt Kolba und hofft, dass die nächste Bundesregierung nicht nur Lebensmittelverschwendung publikumswirksam beklagen wird, sondern das Dumpstern gesetzlich so regelt, dass dafür niemand mehr verfolgt wird.


*****


2019-09-11


Licht ins Dunkel


Vilimsky fordert Prüfung von Firmengeflechten

und Aufsichtsratsbesetzungen im rot-grünen Wien

 

FPÖ-Generalseretär Harald Vilimsky forderte heute eine unabhängige Prüfung der Aufsichtsratsbesetzungen im rot-grünen Wien sowie der Firmengeflechte (Verlagswirtschaft, Versicherungen, Wohnbaugesellschaften usw) im Umkreis der SPÖ-Wien.  „Beispielsweise werden in Summe in Wien knapp 46 Millionen Euro an Vereine vergeben, in denen die SPÖ direkt oder indirekt Einfluss ausübt.  Die dubiose Vereinswirtschaft im rot-grünen Wien mit ihren Querfinanzierungen sind an Undurchsichtigkeit nicht zu überbieten und gehört lückenlos durchleuchtet“, so Vilimsky

 

Vilimsky verwies in diesem Zusammenhang auf eine bedenkliche Entwicklung des Dirty Campaignings in der Vorwahlzeit.  „Derzeit gibt es offenbar eine Flut von anonymen Vernaderungsanzeigen als silbersteinähnliches Stilmittel im Wahlkampf.  Offenbar soll hier die Justiz zur Wahlbeeinflussung missbraucht werden”, warnte der FPÖ-Generalsekretär.

 

Vilimsky plädiert daher dafür, die Bestellung der Aufsichtsräte im rot-grünen Wien sowie auch jene in den Bundesländern zu durchleuchten.  Gerade in der Bundeshauptstadt erwartet sich Vilimsky einige „Funde“, wo Besetzungen einzig und allein zur Bedienung roter und grüner Seilschaften durchgeführt wurden.  In vielen dieser Vereine sitzen rot-grüne Parteigünstlinge im Vorstand oder üben dort andere Funktionen aus.  Auch die von der FPÖ-Wien initiierte gemeinderätliche Untersuchungskommission wird hier viel Licht ins Dunkel bringen“, ist der freiheitliche Generalsekretär überzeugt.

 

*****

2019-08-25


Die Strategie der Karrieristen


Wer seine Kameraden verrät, hat schon verloren

(Gastkommentar von Florian Hitzenberger)

 

Eines unserer Hauptprobleme ist die Wohlstandsverwahrlosung. Es gibt kaum echte Risiken im Leben. Risiken, wo es um alles geht, die man nur meistern kann, wenn man sich auf seine Kameraden und Mitstreiter blind verlassen kann. Viele Menschen kennen das Prinzip, niemals einen Kameraden zurückzulassen, bestenfalls aus dem großen Pathos des Hollywood-Kinos. Ausnahmen sind all diejenigen, welche ihr Leben im Dienst der Allgemeinheit einsetzen, die bei Polizei und Rettung Dienst tun. Ansonsten lernt man ab der Schulzeit, sich rücksichtslos mit Zähnen und Ellbogen nach oben zu kämpfen. Mir das meiste, die anderen sind egal.

 

Nun sollte man glauben, dass für eine rechtskonservative Partei gerade die althergebrachten Tradition der Kameradentreue als Ehre und Pflicht gilt. Dass Menschen, welche sowohl den Dienst an der Gesellschaft als auch im Militär hoch schätzen, ein besonders ausgeprägtes Wertebewusstsein haben. Doch ist das so?

 

HC Straches FPÖ hat gezeigt, dass wirklich jeder Kamerad beliebig am Feld zurückgelassen wird, sobald der linke Feind auf ihn zu schießen beginnt. Die Partei unter Straches Führung hat jedem kleinen Funktionär, jedem Wähler gezeigt: Wenn du dich öffentlich zu laut, zu konkret, zu emotional zu den Themen äußerst, woran wir angeblich alle glauben, an Heimat, Familie, Kultur, Volk, Staatsgrenzen, lassen wir dich fallen. Am härtesten musste dies die patriotische Zivilgesellschaft spüren, welche sich unter dem Banner der stets friedlich und rechtskonform auftretenden Identitären unter dem Motto „Heimat-Freiheit-Tradition“ versammelten.

 

So wie das Vorgehen gegen Parteifreunde befremdete, die sich von heute auf morgen – ob begründet oder unbegründet – im medialen Sperrfeuer wiederfanden, so unverständlich war der offene Hass, der sichtlich auf linke Bestellung den Identitären entgegenschlug. Spitzenfunktionäre der FPÖ überboten sich stündlich darin, härtere Worte zu finden. Ganz offensichtlich war dies von oben so angeordnet worden. Jeder, der sich auch nur entfernt positiv äußerte, wurde dazu gezwungen, seine Meinung um 180 Grad zu drehen und machte dies auch. Einzig Herbert Kickl hielt sich aus dem Wahnsinn heraus. Dadurch, dass er sich nie positiv äußerte, musste er sich auch nie distanzieren. Das macht er bis heute nicht. Während Kickl die eingangs erwähnten, konservativ-freiheitlichen Werte lebt, muss man die Frage stellen, was andere eigentlich antreibt? Vielleicht muss man sogar die Frage stellen, was sie für ihre Position qualifiziert.

 

Und hier sind wir wieder beim gelernten österreichischen Karrieristen, der – hinter mir die Sintflut – für sich selbst das meiste herausschlagen will, ohne auf andere Rücksicht zu nehmen. Diesen Vorwurf muss man leider auch HC Strache machen. Es darf nun niemanden überraschen, dass diese von ihm nicht nur akzeptierte sondern auch praktizierte Vorgangsweise heute gegen ihn angewandt wird.

 

Dazu zitiere ich den von vielen als „genialen Denker und Ideologen“ gelobten Norbert Hofer im ORF-Interview, Sommergespräch, ab Minute 13. „Also, zunächst, was Strache gesagt hat, das ist nicht zu entschuldigen. Ich habe immer festgehalten, das ist fürchterlich, was dort gesagt worden ist.“ Jetzt würde mich interessieren, ob der durchschnittliche Österreicher das auch so sieht. Ob der FPÖ-Wähler das so einschätzt.

 

Das meiste, das Strache in Ibiza sagte, kennt jeder ältere Österreicher aus seiner Lebenserfahrung, egal ob es große Firmen, Job- und Auftragsvergaben oder die Redlichkeit der Medien betrifft. So lächerlich und unglaubwürdig es beim politischen Gegner erscheint, sich künstlich und theatralisch darüber aufzuregen, so unverständlich ist es, diese Worte in dieser Form – ohne Not – aus dem Mund des aktuellen Parteichefs zu hören. Natürlich sind die Worte Straches erklärbar und alles andere als fürchterlich. Sie behandelten nichts als die Wahrheit und Lebensrealität dieses strukturell korrupten Landes, welche viele nicht laut ausgesprochen hören wollen aber von klein an kennen.

 

Diese Worte zeigen dem unbedeutendsten FPÖ-Sympathisanten ein weiteres Mal auf, was er zu erwarten hat, wenn es hart auf hart kommt: Dass die eigene Partei, dass all die Menschen, die man vor Minuten noch für Freunde hielt, auf ihn eintreten werden, anstelle ihn zu schützen. Das, und nur das ist eigentlich unentschuldbar. Dabei könnte die FPÖ durchaus von den anderen Großparteien lernen. Keine SPÖ, keine ÖVP und auch keine Grünen würden jemals einen der ihren fallen lassen, nur weil ideologische Anwürfe oder eine „falsche Meinung“ in der Kritik stehen. All diese Parteien stehen nach außen hin zusammen und regeln Probleme gegebenenfalls intern. Manchen Parteien ist sogar egal, ob Verbalradikale mehrfach verurteilt wurden, sie sind noch in ihren Funktionen. Sogar Gewalttäter im Umfeld der NOWKR oder anderer linksextremer Ausschreitungen werden nicht nur gedeckt sondern auch finanziert und mit Anwälten und Räumlichkeiten ausgestattet.

 

Was aber machte die HC Strache FPÖ mit Menschen, die ähnlich ticken wie sie, die am gleichen Strang ziehen, die mit Sicherheit dieselben Ideale vertreten und das Kreuzerl an der „richtigen“ Stelle machen? Sie verleugnen sie und überlassen sie einer ideologisch motivierten Justiz und Gerichtsbarkeit, für welche sich ein echter Rechtsstaat schämen müsste. Dieses Verhalten scheint unter Hofer vielleicht abgeschwächt aber immer noch präsent zu sein.

 

Und so ist es ein weiteres Mal nicht verwunderlich, dass die Kritik am unfassbaren Skandal, den die Justiz an HC Strache verübte, sehr, sehr leise ausgesprochen wird. Man stelle sich vor, eine anonyme Anzeige, gänzlich ohne Beweise, nur auf Hörensagen beruhend und mit sachlich inkorrekten Inhalten, führt zu einer Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen Vizekanzler der Republik! Das riecht nach Amtsmissbrauch erster Güte, nach der Instrumentalisierung der Organe des Landes im Wahlkampf aber auch zur kompletten persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Vernichtung eines Menschen.

 

Aber hat Strache sich für Martin Sellner eingesetzt, als diesem dasselbe Unrecht widerfuhr? Als man seine Wohnung mehrfach durchsuchte, ohne dass es dafür eine sinnvolle Grundlage gab? Als man illegal alte Gerichtsakten an die Öffentlichkeit brachte? Als man seine Menschen- und Bürgerrechte vielfach missachtete und mit Füßen trat? Strache trat nach. Dass er schon so bald von derselben Medizin kosten müsste, hat er sich wohl nicht ausgemalt. Das hat niemand. Doch hier bewahrheitet sich der alte Spruch: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg´ auch keinem anderen zu. Es wäre auch jedem anderen Spitzenkandidaten der FPÖ anzuraten, zu überlegen, welche Auswirkungen es hätte, wenn am nächsten Tag die Polizei vor der Tür steht und alle Handys und Computer kassiert. Wenn dann der politische Feind oder der ehemalige politische Partner über die bekannten Seilschaften in der Exekutive und Justiz an interne Daten und interne Kommunikation gelangen.

 

Es ist naiv von mir, anzunehmen, dass es irgendeinen Karrieristen zum Umdenken bringen wird. Aber es ist nun mehr als bewiesen: Wer nur an sich selbst und nicht an andere denkt, übersieht, dass es auch viele andere gibt, die genau so denken. Der Erfolg von heute, während man mit dem Stiefel auf den Köpfen anderer ruht, kann abrupt darin enden, dass einen ebendiese Köpfe morgen lachend in den Abgrund stürzen und noch ein paar Mal nachtreten.

 

Rechtskonservative Politik, eine stabile Erneuerung Österreichs und Europas, kann nur auf Brüderlichkeit aufgebaut werden. Schulter an Schulter, Seite an Seite, Rücken an Rücken muss man gegen das Unrecht der Freiheitsräuber, der Plünderer und Unterdrücker antreten. Nicht mit den Methoden und Worten der Gegner – sondern mit eigenen Mitteln und mit eigener, althergebrachter Sprache und ehrenwertem Handeln. Ohne echte Kameradschaft, auf welche jeder Mitstreiter vertrauen kann, sollte man sich nicht einmal die Stiefel anziehen, um in den Kampf aufzubrechen, denn man hat bereits verloren.

 

Florian Hitzenberger

2019-08-20


Heutiger Amtsantritt des neuen Innenministers


Dr. Eckart Ratz übernahm Amtsgeschäfte von Herbert Kickl

 

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres hat heute, 22. Mai 2019, der neue Ressortverantwortliche Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz vor den Führungskräften die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Herbert Kickl übernommen. „Es geht heute um Verantwortung für Österreich. Ich habe mein ganzes berufliches Leben stets diese Verantwortung in einem anderen Bereich wahrgenommen“, betonte Innenminister Ratz eingangs. Sein größtes Ziel bis zu den vorgezogenen Neuwahlen sei nicht, das „von seinem Vorgänger Geleistete abzubauen oder die Pferde in der Mitte des Flusses zu wechseln“, sondern „das Garantieren der staatlichen Institutionen, im Sinne einer Außensicht dieser staatspolitischen Institutionen“, unterstrich Ratz.

 

„Es gibt diese ganz selbstverständliche Beziehung zwischen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Polizei und somit das Innenministerium auf der anderen. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen. Gerichtsbarkeit ist ohne Polizei schlicht handlungsunfähig. Die Polizei ist ohne die Gerichtsbarkeit auch nicht das, was man sich von einem modernen Rechtsstaat erwartet“, führte Innenminister Eckart Ratz seinen Zugang zu Justiz und Sicherheitsbehörden weiter aus.

 

Karoline Edtstadler, die Ratz aus ihrer Zeit im Justizministerium kennt, sagte: „Wir sind in einer Situation, in der wir Stabilität sicherstellen müssen. Das sind wir der Bevölkerung Österreichs schuldig. Für diese Stabilität steht Bundesminister Eckhart Ratz.“

 

Sektionschef Karl Hutter begrüßte, als Vertreter der Beamtenschaft des BMI, den neuen Minister: „Wir haben den Auftrag, Österreich zum sichersten Land der Welt, mit der höchsten Lebensqualität zu machen, dazu wollen wir mit ihnen, Herr Bundesminister, einen Beitrag leisten.“

 

Der 65-jährige, gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz studierte Jus und promovierte in Innsbruck. Von 1980 bis 1994 war Ratz Richter am Bezirks- und Landesgericht in Feldkirch, danach war er Richter am Wiener Straflandesgericht (Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen), ehe er 1997 an den OGH wechselte.

 

2007 wurde Ratz Senatspräsident des OGH, 2011 Vizepräsident des OGH und 2012 Präsident des OGH. Dieses Amt hatte Ratz bis zu seinem Pensionsantritt am 30. Juni 2018 inne.

 

Eckart Ratz ist in Fachkreisen durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Strafrecht, Medienrecht und Grundrechtsschutz und als Autor und Herausgeber der „Wiener Kommentare“ zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht bekannt.

 

*****

2019-05-22


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

 


Widersprüchlicher geht es wohl nicht mehr?!

 


 

So weit, so gut. Im obig gezeigten Screenshot (Textausschnitt aus einer heutigen Presseaussendung) stellt Wiens SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher klar, dass IS-Kämpfer(innen) keinen Platz in Wien (Anm. der Red.: Gilt hoffentlich auch für das restliche Österreich) haben.  Aber schon die nächsten Zeilen seiner Presseaussendung haben es in sich.

 


 

Da ist Taucher plötzlich der Meinung, dass für österreichische Staatsbürger(innen), die sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig ist.  Das heißt im Klartext, dass uns diese Verbrecher(innen) erhalten bleiben und daher ihren Platz in der Alpenrepublik finden werden.

 

Anstatt für eine Abschiebung für IS-Rückkehrer(innen) an den Ort ihrer Verbrechen und für eine Verurteilung durch die dort zuständigen Justiz zu plädieren, spricht sich Taucher damit für den Verbleib dieser Personen in Österreich aus.  Denn auch IS-Kämpfer(innen) werden in Österreich nicht ewig im Gefängnis sitzen.

 

*****

2019-02-27


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen


Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen

 

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt der Klubobmann des FPÖ-Landtagsklubs Oberösterreich Herwig Mahr heute unmissverständlich fest.

 

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

 

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘. Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

 

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“ (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2019-01-16


„Medialer“ Stern von Aras Bacho ist im Sinken


Kurswechsel: Statt schwingen der Nazikeule, jetzt angeblicher Erhalt von Drohpostings

 

Aras Bacho, ist laut eigenen Angaben jesidischer Flüchtling aus Syrien und Kolumnist bei der Huffingtonpost-Deutschland und der Tageszeitung ÖSTERREICH. Ferner gibt er an, Menschenrechtler, kritisch und Flüchtlingshelfer zu sein.  In Österreich erlangte der junge Mann traurige Berühmtheit, in dem er im vorigen Jahr, dem jetzigen Vizekanzler H.C. Strache einen rotzfrechen Brief schrieb.

 

Wovon Bacho seinen Lebensunterhalt bestreitet entzieht sich unserer Kenntnis, denn auf eine Anfrage von uns, erhielten wir nur eine unsinnige Antwort. Jedenfalls ist der Flüchtling aus Syrien, nebst Facebook, auf Twitter sehr aktiv.  Nach der Häufigkeit seiner Postings zu urteilen, muss er jedenfalls einen erheblichen Zeitaufwand dafür aufbringen.

 

In seinen auf Twitter eingestellten Beiträgen geht es im Prinzip immer ums Gleiche. Wer die Flüchtlingspolitik von Merkel oder gar Flüchtlinge kritisiert, ist automatisch – im besten Fall ein Rechtsextremer, im schlechtesten Fall ein Nazi.  Tja, mit der Toleranz zur Meinungsfreiheit Andersdenkender, dürfte Bacho nicht viel am Hut haben.

 

Jedenfalls nutzt sich – wie es sich seit geraumer Zeit immer wieder zeigt – die Nazikeule von selbst ab und ist auch für einen Aras Bacho kein geeignetes Instrument mehr, Andersdenkende zu diffamieren und zu diskreditieren.

 

Also musste sich der junge Mann etwas anderes einfallen lassen.  Seit einigen Tagen ist er in die Opferrolle geschlüpft und fühlt sich massiv bedroht.  Als „Beweis“ veröffentlicht er Twitter-Kommentare, die angeblich an ihn gerichtet wurden.

 

 

Wer sich nun obige Screenshots betrachtet wird feststellen, dass allesamt anonymisiert wurden und auch keine sonstigen Quellen ersichtlich sind. Es fehlen natürlich auch Verlinkungen (Retweets) zu den Drohenden.  Nun nehmen wir mit ziemlicher Sicherheit an, wenn diese Drohpostings tatsächlich real wären, dass keiner der Drohenden (bei nicht Anonymisierung) rechtlich Schritte – die in einem realen Fall ohnehin nicht durchzusetzen wären – gegen Bacho unternehmen würde, da er sich in diesem Fall selbst an die Justiz ausliefert.

 

Uns drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, dass Aras Bacho derartige Tweets bzw. Screenshots selbst erstellt, um wieder mehr Aufmerksamkeit zu erhaschen.  Denn mittlerweile dürfte er wahrscheinlich begriffen haben, dass sein „medialer“ Stern im Sinken ist.

 

*****

2018-10-05


Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?


In Frankreich wir das Aufzeigen von Gräueltaten des IS,

mit Anklage und zwangsweiser Psychiatrisierung geahndet

 

Man muss Madame Le Pen nicht mögen, allerdings was die französische Justiz aufführt, geht keinesfalls auf die sprichwörtliche Kuhhaut.  Weil die französische Rechtspopulistin, die sich in bisherigen Wahlen recht gut geschlagen hat – im Jahr 2015 Videos von Gräueltaten des IS auf ihrem Twitter-Account geteilt und damit aufgezeigt hat wie gefährlich und brutal diese Islamisten sind, hat sie ein laufendes Verfahren am Hals.  Dieses Verfahren (mit einem Strafrahmen bis zu 3 Jahre Haft und 75.000,- Euro Geldstrafe) wird mit „Verbreitung von Gewaltbildern“ begründet, welches angeblich zum Schutz von Minderjährigen dienen soll. Wenn dem wirklich so ist bleibt nur zu hoffen, dass in Frankreich keine Horror – Kriegs – und Kriminalfilme ausgestrahlt werden.

 

 

Zusätzlich zum Verfahren, verlangt nun die französische Justiz ein psychiatrisches Gutachten.  In diesem soll geklärt werden, ob Le Pen zurechnungsfähig war, als sie im Dezember 2015, die besagten Videos auf Twitter geteilt hat.  Zudem soll geprüft werden, ob – und das lasse man sich auf der Zunge zergehen – „der geistige Zustand der Betroffenen, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen bedroht“.  Tja, auch so kann man sich politischer Gegner entledigen. Die diktatorischen Systeme dieser Welt lassen recht herzlich grüßen.

 

Unser Fazit: Man sollte in Frankreich nie Horrortaten des IS aufzeigen. Da reagiert die französische Justiz sensibel, klagt den Aufzeiger an und schickt diesen zum Psychiater.  In Frankreich ist es besser, die Horrortaten des IS zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren.  Was ist eigentlich aus der ehemals „Grande Nation“ geworden?

 

*****

2018-09-22


BVT-Affäre schlägt auch im Parlament hohe Wellen


Opposition blitzt mit Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl ab

 

Die Causa BVT schlägt auch im Parlament hohe Wellen. Die Opposition nutzte die von ihr verlangte Sondersitzung des Nationalrats dazu, um massive Kritik an den „überfallsartigen“ Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionsbekämpfung zu üben. Es stehe der Verdacht im Raum, dass es um parteipolitisch motivierte Umfärbungen beim Staatsschutz gehe, waren sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz einig. Insgesamt 40 Detailfragen zu vier Themenkomplexen richtete SPÖ-Chef Christian Kern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an Innenminister Herbert Kickl, mit den Antworten waren aber weder er noch die beiden kleinen Oppositionsparteien zufrieden. Ein von der Liste Pilz eingebrachter Misstrauensantrag fand jedoch keine Mehrheit.

 

Innenminister Kickl wertete die Anschuldigungen als haltlos. Es sei Zeit, zu den Fakten zu kommen und die Verschwörungstheorien beiseite zu legen, hielt er in Richtung Opposition fest und bekräftigte mehrfach, dass es sich bei den Hausdurchsuchungen um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren handle. Zudem wies er auf die Zuständigkeit des Justizministeriums hin. Hinter Kickl stellten sich auch die Abgeordneten der FPÖ und ÖVP.

 

Gleich zu Beginn der Sitzung hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka an die Abgeordneten appelliert, angesichts des sensiblen Themas Sicherheit das Gebot der Sachlichkeit zu beachten und einander in der Debatte respektvoll zu behandeln. Bereits vergangene Woche hatte sich der Bundesrat mit der BVT-Affäre befasst, dort auf Basis von zwei Dringlichen Anfragen der Grünen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 281/2018).

 

SPÖ zieht Dringlichkeit der Hausdurchsuchung in Zweifel

 

Wie die SPÖ in der Dringlichen Anfrage festhält, gibt es in der Causa BVT nach wie vor viele offene Fragen. So zieht SPÖ-Chef Christian Kern die behauptete Dringlichkeit der Hausdurchsuchung beim BVT und in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern in Zweifel. Die Behörden hätten schon seit geraumer Zeit im Umfeld des BVT ermittelt, seit Anfang Februar sei dies auch dem – inzwischen suspendierten -BVT-Leiter Peter Gridling bekannt gewesen. Warum sich die Lage am 27. Februar dann offenbar so dramatisiert hat, dass um 22.30 Uhr eine mündliche richterliche Genehmigung von einem Journalrichter eingeholt werden musste, ist für ihn nach wie vor ein Rätsel. Die in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen seien jedenfalls voll von Widersprüchen. Kern vermutet, dass es darum gegangen ist, die MitarbeiterInnen des BVT einzuschüchtern.

 

Noch mysteriöser wird die Sache nach Meinung der SPÖ dadurch, dass zwei der vier anonymen Zeugen bei ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft von einem Kabinettsmitglied des Innenministeriums begleitet wurden. In diesem Zusammenhang wollte Kern von Kickl auch wissen, was es damit auf sich hat, dass diese Zeugen offenbar um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Zudem hinterfragte er die Beauftragung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit der Hausdurchsuchung sowie die Rolle des Generalsekretärs im Innenministerium, Peter Goldgruber, in der gesamten Causa.

 

Was die Suspendierung des BVT-Leiters, Peter Gridling, betrifft, stellte Kern den Verdacht in den Raum, dass es in Wahrheit um parteipolitisches Mobbing mit dem Ziel einer Umfärbung des Staatsschutzes geht. Darauf deuten ihm zufolge auch die massiven Attacken von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gegen das BVT hin. „Wir sind Zeugen eines Machtkampfs zwischen FPÖ- und ÖVP-Seilschaften im Innenministerium.“ Die Verlierer seien die PolizistInnen, die tägliche ihre Arbeit verrichten, die Bevölkerung und die Sicherheit, sagte Kern, der auch insgesamt den Umgang der Regierungsspitze mit der Causa kritisierte.

 

Ein eigener Fragenkomplex der Dringlichen Anfrage war der Beschlagnahmung von Unterlagen der Leiterin des Extremismusreferats des BVT gewidmet. Die Leiterin sei gerade dabei gewesen, Lageberichte über die Online-Plattform „unzensuriert.at“ und den „Kongress der Verteidiger Europas“ zu erstellen, wobei beide Plattformen als äußerst fremdenfeindlich mit antisemitischen Tendenzen beurteilt werden, heißt es dazu im Begründungstext. Kern sieht nicht zuletzt deshalb einen engen Konnex zum Innenministerium, da Kickl den Kongress im Herbst 2016 besucht habe und der ehemalige Chefredakteur von „unzensuriert.at“, Alexander Höferl, nunmehr Kommunikationschef im Innenministerium ist. Kern fragt sich, was nun mit den sichergestellten Daten passiert.

 

Der Innenminister habe keine 100 Tage gebraucht, um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in den Sicherheitsapparat zu erschüttern, lautete Kerns Conclusio. Das BVT sei regelrecht lahmgelegt worden. Das schade auch der internationalen Reputation Österreichs und wirke sich negativ auf die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus aus.

 

Diese Einschätzung teilte auch SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder. Er ortet einen internen Machtkampf im Innenministerium „schwarz gegen blau“, den Kickl offenbar für sich entscheiden wolle. Schieder forderte Kickl auf, Rechtsstaatlichkeit zu achten, Kontrolle sicherzustellen und für Transparenz zu sorgen. Sich hinter dem Generalsekretär des Justizministeriums zu verstecken, sei keine Option. Auch dass Bundeskanzler Sebastian Kurz schweigt, ist Schieder ein Dorn im Auge.

 

Kickl fordert „Fakten statt Verschwörungstheorien“

 

„Jetzt ist es Zeit dafür, dass wir zu den Fakten kommen und dass wir die Verschwörungstheorien zur Seite legen“, leitete Innenminister Herbert Kickl die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ein. Bei den durchgeführten Hausdurchsuchungen handle es sich um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren, das noch dazu nicht in seine Verantwortung, sondern in jene des Justizministeriums fällt, sagte er. Es sei die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die als Herrin des Verfahrens die Ermittlungen leite und auch die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen beurteile. Dieser rechtsstaatliche Vorgang werde von der SPÖ verunglimpft und skandalisiert, kritisierte Kickl.

 

Kickl vermutet, dass es der SPÖ nur darum geht, ihn anzupatzen, da sie mit seiner Politik – etwa der strengen Trennung von Asyl und Migration oder der Abschiebung abgelehnter AsylwerberInnen nach Afghanistan – nicht einverstanden sei. Er lasse sich dadurch aber nicht davon abhalten, gesetzeskonform zu agieren, betonte er. „Ich sage Ihnen klipp und klar: Mich werden Sie nicht mundtot machen.“

 

Stutzig mache ihn auch, dass die SPÖ jene, die einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, so hinstelle, als ob diese die Täter wären, sagte Kickl. Gleichzeitig würden die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Opfer dargestellt und Verstöße gegen den Datenschutz bagatellisiert. Er habe nichts gegen Gridling, versicherte Kickl und sogar dem Bundespräsidenten dessen Funktionsverlängerung vorgeschlagen, er könne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den BVT-Leiter aber nicht ignorieren. Schließlich werde dieser nach wie vor als Beschuldigter geführt. Mit parteipolitischer Umfärbung habe das nichts zu tun. Auch die Kritik am Einsatz der EGS ließ Kickl nicht gelten: Diese habe nichts anderes gemacht, als den Auftrag der Staatsanwaltschaft sauber und korrekt durchzuführen.

 

Die Sicherheit Österreichs sieht Kickl durch die Causa nicht in Gefahr. Die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten gehe sehr gut weiter. Zudem könne man nicht von einer Bedrohung der Sicherheit sprechen, nur weil gegen fünf Beamte – von insgesamt 33.000 -ermittelt werde. In Zweifel zog Kickl die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsausschusses.

 

Insgesamt 58 Personen bei Hausdurchsuchungen im Einsatz

 

Auch in Beantwortung der einzelnen Fragen verwies Kickl immer wieder auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Justizministeriums. So bekräftigte er, dass die Betrauung der EGS mit der Hausdurchsuchung beim BVT durch die Staatsanwaltschaft erfolgte. Die EGS habe über den Einsatzort und die Einsatzzeit hinaus auch keinerlei Informationen erhalten. Falsch seien auch Berichte, wonach die EGS-BeamtInnen Langwaffen, Sturmhauben oder Helme getragen hätten, einige waren Kickl zufolge aber mit Unterschutzwesten, Polizeijacken und einer Dienstwaffe ausgerüstet. Aufgabe der EGS sei es gewesen, darauf zu achten, dass keine Gegenstände beseitigt werden. Insgesamt waren bei den Hausdurchsuchungen laut Innenminister 58 Personen im Einsatz. Die Arbeit des Extremismusreferats sei durch die beschlagnahmten Daten nicht gefährdet.

 

Dass ein Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums zwei Zeugen zur Staatsanwaltschaft begleitet hat, erfolgte laut Kickl auf Wunsch der beiden. Er habe diese Beiziehung weder beauftragt noch sei er davon in Kenntnis gewesen. Was die befürchtete Gefahr für Leib und Leben der Zeugen betrifft, verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden.

 

Gegen Gridling ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kickl zufolge wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Durch diese Verdachtsmomente habe sich dessen Suspendierung als unumgänglich erwiesen. Neben Gridling sind noch drei weitere Beamte des BVT vorläufig suspendiert, zusätzlich ist ein Vertragsbediensteter vom Dienst frei gestellt. Ein Disziplinarverfahren wurde noch nicht in die Wege geleitet.

 

Das Dekret zur Weiterbestellung Gridlings als BVT-Leiter lag laut Kickl bis zum Tag vor der erfolgten Übergabe beim Leiter der Sektion I des Innenministeriums. Der nunmehrige provisorische Leiter des BVT Dominik Fasching sei bereits von Gridling als dessen Stellvertreter eingesetzt worden, ausgeschrieben werden soll die Stelle in den nächsten Tagen. Der Vorwurf des Innenministeriums gegenüber Medien, „Fake news“ zu verbreiten, hat sich laut Kickl auf die falsche mediale Darstellung der Rolle der EGS bei der Hausdurchsuchung und deren Ausrüstung bezogen.

 

Amon: Justiz entscheidet über Korrektheit der Hausdurchsuchungen

 

Auch wenn manche der Meinung sein mögen, dass die durchgeführten Hausdurchsuchungen überschießend waren und man das Ganze mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit im Dienstweg erledigen hätte können, letztendlich sei es die Justiz, die entscheide, ob die Vorgangsweise gerechtfertigt war, sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Schließlich handle es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen nicht unwesentlichen Eingriff in Grundrechte. Dass es überhaupt dazu gekommen ist, daran trägt seiner Ansicht nach auch „SPÖ-Parteianwalt“ Gabriel Lansky einen nicht unwesentlichen Anteil, habe dieser doch eine Anzeige eingebracht. Lansky habe dafür gekämpft, dass Daten gelöscht werden, die offenbar auch für die SPÖ heikel seien. Vielleicht sei die SPÖ deshalb nervös, mutmaßt Amon.

 

Dem BVT gestand Amon zu, in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Österreich sei eines der sichersten Länder der Welt, warnte er davor, das Vertrauen in wichtige staatliche Einrichtungen zu gefährden. Was den in Aussicht gestellten Untersuchungsausschuss betrifft, meinte Amon, es sei der SPÖ unbenommen, einen solchen einzusetzen. Für ihn ist die Frage allerdings berechtigt, ob ein solcher zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Zunächst seien einmal die Gerichte und die Justiz am Wort.


Rosenkranz: Anschuldigungen gegenüber Innenministerium sind haltlos

 

Eine „große Blase“ und ein „Stürmchen im Wasserglas“ nannte Walter Rosenkranz (FPÖ) die Anschuldigungen gegen das Innenressort. Sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Beschlagnahme von Unterlagen seien auf Initiative der Staatsanwaltschaft erfolgt, machte er geltend. Zudem sei Kickl angesichts der Ermittlungen gegen Gridling nichts anderes übrig geblieben, als diesen zu suspendieren.

 

Dass die SPÖ trotzdem den Innenminister attackiert, führt Rosenkranz darauf zurück, dass dieser von Anfang an nicht das Vertrauen der Sozialdemokraten gehabt habe. Zu Unrecht, wie er meint. Auch der Vorwurf, dass das BVT gelähmt sei, geht für ihn angesichts des Umstands, dass lediglich fünf Personen suspendiert sind, ins Leere. Im Gegensatz zu Amon würde Rosenkranz einen Untersuchungsausschuss begrüßen: Es werde dabei nichts herauskommen und die SPÖ „sich bis auf die Knochen blamieren“, prophezeite er.

 

Strolz ortet Machtkampf im Innenministerium

 

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sprach sich auch NEOS-Chef Matthias Strolz aus. Es gebe nach wie vor viele Fragen, die nicht ausreichend geklärt seien, etwa was die Kriminalisierung des BVT-Leiters betrifft. Außerdem sei es keine Kleinigkeit, wenn Vizekanzler Heinz Christian Strache vermute, dass das BVT ein Staat im Staat und durch und durch korrupt sei, betonte er. Dazu kämen anonyme Anschuldigungen, die von sexuellen Übergriffen über kriminelle Geschäfte und Erpressung bis hin zum Missbrauch von Geheimdienstinformationen reichen. Letztlich gehe es um die Frage, ob sich die Bevölkerung auf die Regierung und die Polizei verlassen könne, so Strolz.

 

Strolz selbst ortet einen generellen Machtkampf im Innenministerium. Es liefen dort Dinge, „die jenseits von Gut und Böse sind“. Was sichtbar sei, sei nur die Spitze eines Eisbergs. Es gehe nicht nur um eine Umfärbung von schwarz auf blau, sondern auch um „einen schwarzen Bruderkrieg“. Auch die SPÖ, die laut Strolz ein „Stillhalteabkommen“ mit der ÖVP hatte, will der NEOS-Klubobmann nicht aus der Verantwortung lassen.

 

Liste Pilz spricht Kickl das Misstrauen aus

 

Die bisherigen Antworten seien nicht ausreichend, hielt auch Peter Kolba von der Liste Pilz fest. Die „überfallsartige Hausdurchsuchung“ werfe eine Reihe von dringlichen Fragen auf, die einer Aufklärung harren, meinte er. Stattdessen würde die Öffentlichkeit aber bewusst falsch informiert, „um die Dimension des Skandals zu vernebeln“.

 

Kolba ist überzeugt, dass es im Grunde darum geht, das BVT umzufärben. Durch das Vorgehen werde die Arbeit der Verfassungsschützer aber massiv behindert, und das im Vorfeld der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, kritisierte er. Innenminister Kickl habe dem BVT und dem Innenressort schweren Schaden zugefügt. Mit diesem Argument begründete Kolba auch die Einbringung des Misstrauensantrags.

 

Opposition sieht Vertrauen in den Rechtsstaat gebrochen

 

Auch der weitere Verlauf der Debatte stand im Zeichen heftiger Kritik seitens der Opposition an der Vorgangsweise gegenüber dem BVT, wobei die Wortmeldungen erkennen ließen, dass die Zeichen grundsätzlich auf Untersuchungsausschuss stehen.

 

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim erklärte die Art der Untersuchungen für fragwürdig und übte überdies auch heftige Kritik am EGS-Leiter Wolfgang Preiszler, dem er vorwarf, rassistische und antisemitische Kommentare in den sozialen Medien gepostet zu haben. Die Bevölkerung sei beunruhigt, das Vertrauen sei gebrochen, gehe es doch um die Sicherheit des Staates und um die Zukunft einer Behörde, die den Staat schützen soll, stellte seine Fraktionskollegin Angela Lueger fest. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass sensible Daten des Rechtsextremismus-Büros in unbefugte Hände gekommen seien, meinte sie ebenso wie Kai Jan Krainer (SPÖ), für den in Anbetracht der Umstände der Suspendierung Gridlings der Verdacht der parteipolitischen Umfärbung im Raum steht.

 

Seitens der NEOS sprach Stephanie Krisper von Machtübernahme im BVT mit der Brechstange und bezeichnete die Hausdurchsuchung als nicht gerechtfertigt. Vieles werde sich über den Rechtsweg klären lassen, die politische Ebene bleibe dabei aber unbeleuchtet, gab sie zu bedenken und plädierte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch nach Ansicht von Irmgard Griss (NEOS) ist das Vertrauen in den Rechtsstaat durch die BVT-Affäre grundlegend erschüttert worden. Kein Verständnis hat die ehemalige OGH-Präsidentin für das Weisungsrecht des Justizministers über die Staatsanwaltschaft, wobei sie unterstrich, erst wenn es in Österreich einen unabhängigen Generalstaatsanwalt gebe, werde das Vertrauen in die Justiz wieder hergestellt sein. Nicht durchsetzen konnte sich Griss mit einem Entschließungsantrag, in dem sie standardisierte und regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten verfassungsmäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit einmahnte.

 

Die Regierung habe das Vertrauen in eine der wichtigsten Sicherheitsbehörden erschüttert, schloss sich auch Alma Zadic (PILZ) dem Chor der KritikerInnen an. Es herrsche nun europaweit die Sorge vor, ob denn Österreich während der EU-Ratspräsidentschaft die Sicherheit der ausländischen Staats- und Regierungschefs gewährleisten könne. Auch Zadic forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zumal ihrer Meinung nach eine Reihe offener Fragen besteht. So sei nicht geklärt, welche Daten des Rechtsextremismus-Büros sichergestellt wurden und wer nun darauf Zugriff habe. Ihr Fraktionskollege Alfred Noll wiederum beleuchtete die juristischen Aspekte und stellte fest, die Position des Generalsekretärs im Innenministerium hätte ausgeschrieben werden müssen, auch seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung von BVT-Chef Gridling nicht vorgelegen. Man habe hier offenbar eine unliebsame Person aus dem Amt entfernen wollen.

 

ÖVP setzt auf die Arbeit der unabhängigen Justiz

 

Die Regierungsparteien wiesen die Behauptungen der Opposition einmal mehr mit Nachdruck zurück. So betonte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die Hausdurchsuchung sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem unabhängigen Richter bewilligt worden. Über die Rechtmäßigkeit werde nun ein unabhängiger Richtersenat entscheiden. Einen Untersuchungsausschuss parallel zu den Ermittlungen der Justiz hält Steinacker für nicht zielführend. Die unabhängige Justiz werde die in der Dringlichen aufgeworfenen Fragen klären, zeigte sich auch Karl Nehammer (ÖVP) überzeugt. Beleuchtet sollten seiner Meinung nach aber auch die Rolle von Gabriel Lansky bei der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen und die Betrauung des Rechtsanwalts mit einem ÖBB-Vertrag werden.

 

FPÖ und Kickl weisen Behauptungen der Opposition scharf zurück

 

Die SPÖ produziere eine Agentenkomödie und wolle damit nur vom Versagen ihres ehemaligen Bundeskanzlers Kern ablenken, verschärfte Johann Gudenus (FPÖ) den Ton. Die Regierung bewege sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, schaffe mehr Sicherheit und sorge für mehr Polizei. Nachdem gerade Kanzler Kern die Grenzen aufgemacht und den Terror importiert habe, sei nun das BVT umso wichtiger, steht für Gudenus fest. Die Opposition werfe mit unwahren Behauptungen um sich, die schon mehrmals entkräftet worden sind, pflichtete ihm auch seine Fraktionskollegin Marlene Svazek bei. Der Stoff, den die SPÖ vorlegt, eigne sich höchstens für einen mittelmäßigen „Tatort“, für das Hohe Haus sei er aber entbehrlich. Eine „Märchenstunde“ seien die Anschuldigungen, bekräftige auch Hans Jörg Jenewein (FPÖ), der dazu aufrief, mit parlamentarischen Instrumenten vorsichtiger umzugehen. Wenn es schon einen Untersuchungsausschuss geben wird, dann sollte dieser auch die Frage klären, wie es denn kommen konnte, dass in den letzten Jahren immer wieder geheime Akten an die Medien weitergeleitet wurden.

 

Von „Räubergeschichten“ im Zusammenhang mit der Sicherung der Daten des Rechtsextremismus-Büros sprach Innenminister Herbert Kickl. Als Ressortleiter habe er selbstverständlich seit seinem Amtsantritt jeden Zugriff zum Datenmaterial. Warum hätte er da „über zehn Ecken“ agieren sollen, wo doch ein Besuch bei der Behörde gereicht hätte, erwiderte Kickl auf die Anschuldigungen der Opposition. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2018-03-19


Elsner: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen“


Ex-Bawag-Generaldirektor rechnet im Interview auf „addendum.org“ ab

 

In den am Sonntag veröffentlichten Paradise Papers finden sich auch Hinweise auf den Bawag-Skandal: Der einstige Spekulant Wolfgang Flöttl soll mehrere Firmen auf der Karibikinsel Aruba besessen haben, die von der Justiz nicht unter die Lupe genommen worden sind. Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner rechnet im Interview auf addendum.org mit allen Beteiligten ab und fragt sich, warum die Justiz die Spur des Geldes nicht verfolgt hat: „Flöttl hat mindestens eine Milliarde gestohlen.“

 

Elsner, der über seinen Anwalt einen Wiederaufnahmeantrag eingebracht hat, erklärt unter anderem: „Es wird immer klarer, dass Wolfgang Flöttl im Verfahren bei Richterin Claudia Bandion-Ortner ein Lügengebäude errichtet hat. Er hat behauptet, ich hätte ihn zu Spekulationen veranlasst, obwohl inzwischen wohl eindeutig klar ist, dass er gar nicht verspekuliert, sondern veruntreut hat. Nur auf seine Aussagen hat Bandion-Ortner den Untreue-Vorwurf begründet. Die Informationen aus den Paradise Papers sind somit einmal mehr ein Hinweis, dass die Anklage von Staatsanwalt Georg Krakow und das Urteil von Richterin Bandion-Ortner ein Skandal sind. Ich habe meinen Anwalt angewiesen, die neuen Unterlagen aus den Paradise Papers als ergänzende Beweisstücke dem Wiederaufnahme-Antrag beizulegen.“

 

Darüber hinaus erklärt Elsner, der von 1995 bis 2003 an der Spitze der Bank stand, dass die Justiz Unterlagen über Flötts Geschäfte in der Karibik vernachlässigt habe: „Es hat sich niemand die Mühe gemacht, in Bermuda nachzuforschen. Bandion-Ortner hat zu Beginn des Verfahrens gesagt, Bermuda klammern wir einmal aus – um es dann nie mehr anzusprechen.“ Laut Elsner habe es eine Unterlage über die Bermudas gegeben: „Es handelt sich um ein Telefax vom Bundesministerium für Inneres an die Staatsanwaltschaft Wien. Betreff: Wolfgang K. Flöttl. Unten steht, dass ersucht werde, diese Information vorerst von der Akteneinsicht auszunehmen. Das ist offenbar bis zum Ende des Verfahrens passiert. In dem Fax steht, Flöttl habe versucht, 21 Millionen Dollar aus dem Verkauf einer Liegenschaft von den Bermudas abzuziehen.“

 

Das gesamte Interview finden Sie auf addendum.org. Für Wolfgang Flöttl, der in den letzten beiden Wochen über seinen Anwalt zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben wollte, gilt die Unschuldsvermutung. (Quelle: APA/OTS)

 

*****

2017-11-06


Einladung zum Familienfest


Kinderschutzorganisation „Väter ohne Rechte“ engagiert sich seit 10 Jahren

 

„Väter ohne Rechte“ engagiert sich seit 10 Jahren für Kinderrechte – besonders der, der Trennungskinder. Eine knapp 50%ige Scheidungsquote und noch höhere Trennungsquote schaffen eine Hunderttausendschaft von Trennungskindern.  Damit sind Trennungskinder, die am häufigsten von Verstößen gegen Kinderrechte betroffene Gruppe – noch vor von Gewalt betroffenen Kindern.

 

Es ist immer wieder erstaunlich wie man quantitativ andere ebenso wichtige Kinderrechte thematisiert, die am größten betroffene Gruppe aber links liegen lässt. „Kinder haben das Recht auf beide Elternteile“ befindet die UN-Kinderrechtscharta und die österreichische Verfassung.

 

Nach 10 Jahre im Auftrag von Kindern ist es Zeit zu feiern.  „Väter ohne Rechte“ lädt Politik, Betroffene, Justiz, Journalisten, Hilfsorganisationen und Freunde ein, gemeinsam mit ihnen einige schöne Stunden bei einem Familienfest zu verbringen.  Ort der Veranstaltung: 1100 Wien, Columbusplatz – Datum: 2.6.2017 in der Zeit: 10:00 – 17:00 Uhr. „Väter ohne Rechte“ bietet dazu einiges auf: Künstler aus Österreich und Deutschland, eine Luftburg, Kinderschminken, Gutscheine, Kulinarik usw.  Bei der Kinderschutzorganisation freut man sich auf zahlreichen Besuch.

 

*****

2017-05-15


Neue gewaltbereite tschetschenische Gruppierung auf Facebook


Hasspostings, gefährliche Drohungen, gewalttätige Handy-Videos …

 

Wir beobachten die Aktivitäten der Tschetschenen-Szene in Österreich schon seit einiger Zeit und haben darüber auch schon etliche Beiträge gebracht. Interessanterweise lässt die Justiz bei gewalttätigen Tschetschenen immer wieder außerordentliche Milde walten und/oder wird erst dann aktiv, wenn der Druck in den Medien zu groß wird.  Aber selbst wenn endlich einer oder mehrere von diesen Leuten von der Straße geholt wird/werden, formiert sich sofort eine neue Gruppierung von gewaltbereiten Tschetschenen.

 

Seit einiger Zeit gibt es die tschetschenische Gruppierung „Die Sittenwächter – Chechens“ auf Facebook, die in kürzester Zeit über 1.600 „Likes“ erhielt. Übrigens, das soziale Netzwerk erfreut sich bei gewaltbereiten Tschetschenen höchster Beliebtheit, um Hasspostings, gefährliche Drohungen, gewalttätige Handy-Videos usw. zu verbreiten.

 

 

Besonders beliebt ist bei der besagten tschetschenischen Gruppierung, Handyvideos ins Netz zu stellen auf denen zu sehen ist, wie Leute brutal zusammengeschlagen werden, wenn sie nicht den Vorstellungen der selbsternannten Sittenwächter entsprechen.  Dabei wird nicht einmal vor Kindern Halt gemacht.

 

Bildausschnitte aus Handyvideos auf dem FB-Account „Die Sittenwächter Chechens

 

*****

 

2017-02-15


Tschetschenischer „Kieferbrecher“ droht Außenminister Kurz


„ ….. und nie wieder aufstehen …“

 

Der Tschetschene Abuu S., (lt. eigener Bezeichnung „Kieferbrecher“) – der dadurch traurige Berühmtheit erlangte, weil er ein 15-jähriges Mädchen verprügelte und sich auf Facebook nun „Dieser Abuu (Psycho)“ nennt, wurde wieder aktiv.  Er stellte einen Artikel der Tageszeitung HEUTE, welcher sich mit dem Burka-Verbot befasst, auf seinem Facebook-Account ein und postete dazu: „Derjenige der das so geschrieben &entschieden hat du HURENSOHN MELDE DICH BEI MIR ICH WERDE DEINE MUTTER DURCHNEHMEN!! UND IHR 150€ IN DEN ARSCH SCHIEBEN!!“ (sic!)

 

<<


 

Ein anderer User kommentierte dazu: „Sebastian kurz der unten rechts auf dem foto er hat das Gesetz so eingestellt jz�hauptsache Schlampen von Puff dürfen rumlaufen auf der Straße aber unsere bedeckten Schwestern nicht der Typ ist nd normal“. (sic!)

 

Das inspirierte Abuu S. zu einer weiteren Drohung und so postete er in Richtung des Außenministers Kurz: „Dieser hurensohn wird mir noch über den weg ,gehen und nie wieder aufstehen wo er mir über dem weg gegangen ist !“ (sic!)   Die Ankündigung gegenüber ein anderer Person (im Zusammenhang mit einem Zusammentreffen) dass diese nie wieder aufstehen könne, kann durchaus auch als Morddrohung aufgefasst werden.  Man darf gespannt sein, wie die Justiz reagieren wird.

 

*****

2017-02-02


Kontrollieren die Grünen ihre eigenen Facebook-Seiten nicht?


„Rechtsextrem, partiell neonazistisch, demokratie- und verfassungsfeindlich, Nazi-Verbrecher ….“

 


Interessanterweise sind es fast immer die Grünen, die sich über Hass- bzw. Hetzpostings in sozialen Netzwerken aufregen und deswegen in vielen Fällen auch die Justiz bemühen. Da ist es doch erstaunlich, dass nachfolgendes Posting (Textausschnitt) auf der Facebook-Seite der „Grünen Mariahilf“ seit Stunden zu lesen ist und nicht gelöscht wird.

 

 

*****

2016-11-22


UPDATE am 22.11.2016 um 23:06 Uhr

 

Dachten wir bislang, die Grünen-Mariahilf hätten das obige Posting übersehen, müssen wir uns nun korrigieren. Vor einigen Minuten kommentierten sie sogar dazu mit den Worten: „Es geht um die Wahl zum Bundespräsidenten. Alexander Van der Bellen ist der Beste.“ Damit tolerieren die Grünen das betreffende Posting sogar.


 

*****


Nächste Schritte nach den Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl


Originaltext einer heutigen

Presseaussendung des Innenministeriums

Nachdem in fünf Bezirken Österreichs Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl bekannt
geworden  waren,  erstattete  das  Innenministerium  Anzeige  bei der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft.    Innenminister  Mag.  Wolfgang  Sobotka  vertraut  auf
die  Justiz,  dass  die  Fälle lückenlos aufgeklärt werden und wird die weiteren Schritte
präsentieren. (Quelle: APA/OTS)
Wir fragen uns, ob die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten nur die Spitze des
Eisberges sind.  Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, denn wir vermuten, dass
man  Gras  über  die  Sache wachsen lassen will und hofft,  dass kein Kamel kommt,
dass dieses wieder abgrast.
*****
2016-05-27

Drohungen gegen die Polizei und die Justiz


Nebenerscheinungen zum Grazer Dschihadisten-Prozess

Gestern,  Donnerstag dem 03. März, gab es ein Urteil im ersten Grazer Dschihadisten-
Prozess.  Der Angeklagte, Fikret B., wurde zu acht Jahren Haft verurteilt und kommen-
tierte  die  Urteilsbegründung  unter  anderem  mit  den  Worten:. „Der  Krieg  ist nie zu
Ende.“ ..Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gestern, am Tag der Urteilsverkündung, wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.
Es  waren  deutlich  mehr  Polizisten  des  Sondereinsatzkommandos  Cobra zu sehen.
Dies dürfte auch seinen guten Grund gehabt haben, denn rund um den Prozess gab es
massive  Drohungen  gegen die  Polizei und die Justiz.   Folgende schriftliche Drohung,
die an die Behörde ging,   wurden uns heute zugespielt:
*****
2016-03-04

Amtsbekannter Tschetschene sucht Waffen über Facebook


Warum werden solche Personen nicht abgeschoben?

Im  Laufe  dieses  Jahres haben wir im Zuge von Beiträgen betreffend der  „Goldenberg-
Bande“,  über  einen  gewissen  Mansur  Goldenberg  berichtet.   Hier  die  Links  zu  den
damaligen Artikeln:..LINK 1LINK 2LINK 3.
Warum  dieser  Mansur  M.  (beim  FB-Nachnamen  handelt  es  sich um einen  „Künstler-
namen“) nicht  in sein Heimatland nach Tschetschenien abgeschoben wurde,  ist uns ein
Rätsel.  Denn verfolgt man  seine Aktivitäten auf Facebook, scheint er die österreichische
Justiz nicht ernst zu nehmen.
Die  in der vorigen Woche stattgefundenen Gerichtsverhandlung,  bei der er 2 Jahre
Haft  auf  Bewährung  (nicht rechtskräftig – Quelle: „Heute“)  erhielt,  kommentiert er
herablassend  mit  den  Worten:   „Sitzen  reden  aufstehen  gehen“.   Seinem Opfer
richtet er via Facebook aus, dass sie es bereuen werde, das getan zu haben. (Anm.
der Red.: Anzeige zu erstatten).
Möglicherweise um seiner Aussage Gewicht beizumessen,  sucht Mansur seit gestern
folgende  Waffen  über  Facebook:  „P99 oder P30“!   Es  könnte  natürlich  auch sein,
dass er diese Waffen für anderweitige Aktivitäten benötigt.
*****
2015-12-22

Offensive gegen Österreich angekündigt


NoWKR gibt auf!  Aber ist dem „Frieden“ zu trauen?

Screen: nowkr.at
Nachdem  zahlreiche  Hintermänner/-frauen von  NoWKR  Post  von  der Polizei bekommen
haben  und  mit  der Bestätigung des Urteils gegen Josef S.  auch die Justiz ein Zeichen ge-
setzt  hat,  verkündet  NoWKR  nun die Selbstauflösung.  Man fühle sich von der etablierten
Linken im Stich gelassen.
Diese  Entwicklung  ist  für  die  Organisatoren  und  Besucher(innen)  des  Akademikerballs
ebenso  erfreulich  wie  für  jene Wienerinnen und Wiener,  die seit Jahren unter den gewalt-
samen  Auswirkungen der Randalen gelitten haben.   Kontinuierliche Aufklärungsarbeit und
die  systematische  Dokumentation  der  Gewalt  konnten  letztlich auch in den Medien nicht
übersehen werden und haben maßgeblich zum  Umschwung der öffentlichen Meinung bei-
getragen.
Es  sei  aber  davor  gewarnt  zu  glauben,  dass  der  harte  Kern  der Anarchos nun aufhört
Aktionen  zu setzen.  Denn die Ankündigungen auf der Webseite von NoWKR wie. „Unsern
Hass  den  könnt  ihr  haben“ .und. „Offensive  gegen Österreich.  Wir laden alle autonomen,
antifaschistischen  Genoss_innen  ein,  daran  teilzuhaben,  in  welcher  Form  auch immer“
lassen nichts Gutes vermuten.
*****
2015-02-21

Im Clinch mit der Justiz


Berufungsverhandlung in Graz

Screen: justizopfer-andrea-juen.com
Der sicher nicht uninteressante  Prozess findet am Freitag,  dem 6. Februar 2015 um 11.30,
im  Saal  003 / Parterre  des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz, Hötzendorf Straße 41
statt.
*****
2015-02-03

Sieben Verurteilungen im Schlepper-Prozess


Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam

Heute  wurde  am  Landesgericht  Wiener  Neustadt  ein richtungsweisendes Urteil gegen
das  Schlepperunwesen  gefällt.   Der Tatvorwurf:   Die  Angeklagten  sollen  im  Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus  Pakistan,  Afghanistan  und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig).  Ein Freispruch erfolgte.
Die  Richterin  Petra  Harbich  verhängte .– nach  stundenlanger  Beratung der Schöffen –
teilbedingte  Freiheitsstrafen  von 7 bis 28  Monaten.   Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen  worden,  dass  sie  für  illegal  eingereisten  Landsleuten  die  Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen.   Interessanterweise  wurde  dieser  Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig  agiert  zu  haben.   Die  Anwälte  der  Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon  die  Verhandlungstage  waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden.  Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise   jubeln  Linke  und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann  zu,  wenn Urteile in ihrem  Sinn gefällt werden.   Wenn dem nicht so ist,  scheut man
bei diesen nicht davor zurück,  die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So  schreibt  heute  „Asyl in Not“  in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem  Gericht  mit  folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten  ´Schlepper´ ist  Ausdruck  eines  tief verwurzelten  Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint,  dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“  nennt  der   SOS-Mitmensch-Sprecher  und  selbsternannte   Sprachpolizist,
Alexander  Pollak,  in seiner heutigen  Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei.   Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit  einen  Schlepper  als Dienstleister,  der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also  hat  das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun.   Pollak hätte sich mit
Genner  vorher  absprechen  sollen,  bevor  er  den Ausdruck  „Fluchthilfe“  sehr eigenwillig
interpretiert.  Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte  Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen die nach Österreich gebracht wurden,   handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
*****
2014-12-05

Richter außerhalb des Gesetzes


Kindeswohl als leere Worthülse in Politik und Justiz

Richter  am  BG Hernals  verweist Vertrauensperson trotz Hinweises auf § 19 (5) AußerStrG
des Raumes. Der Verfahrenshelfer genügt. Jugendamt freut sich über „geheime“ Verhand-
lung,  da  die  Kinder so lange wie möglich unter schwerer Medikation in der Wohngemein-
schaft   verbleiben   sollen... Zweiter   Entschließungsantrag   gegen   parental  alienation
syndrome,  also  elterliche  Entfremdung,  im Parlament eingebracht.   Seit 2011 ignoriert.
Bürgerinitiative  Kinderrechte nicht zur Enquete  „25 Jahre Kinderrechtskonvention“  von
SPÖ  und ÖVP eingeladen,  da diese Initiative kritisch ist,  was  Kinderrechte betrifft.  „Ob
die  Kindeseltern  aktuell  eventuell  unter  Drogeneinfluss stehen ist unerheblich.“  Wozu
gibt es Gesetze in Österreich? Kindeswohl als leere Worthülse? Wie geht es den Kindern,
deren  Wohl unbeachtet  bleibt im Staate Österreich?   Dies alles und viel mehr in Wiens
erstem Speakers` Corner jeden ersten Freitag im Monat  14:00 bis 16:00 am Schottentor.

Speakers‘ Corner

Jeder, der von Behördenwillkür betroffen war oder ist,  bekommt beim Speakers` Corner
Gelegenheit, öffentlich seine Geschichte zu erzählen. Für eine Filmaufnahme muss eine
Unterschrift  vorliegen.   Der Text soll verständlich für Passanten sein und von den Betrof-
fenen  selbst  vorgetragen  werden.   Die  Redezeit beträgt höchstens 15 Minuten.  Jeder
der  Redner  ist  für  seine  Äußerungen selbst verantwortlich,  die BIK übernimmt hierfür
keine  Haftung.   Jeder  der  Vortragenden  beachtet  die  geltenden  Gesetze  und wählt
selbst,  ob  er  gefilmt  werden möchte oder nicht.  Auch eine anonyme Veröffentlichung
ist  wählbar,  Namen von Richtern oder anderen Personen sollten nicht genannt werden.
In  Anbetracht  des § 301 StGB ist dies anzuraten.   Anmeldung unter bi.kinderrechte@
gmail.com (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-09-22

Wiens Linke haben ein gewaltiges Antisemitismus-Problem


Getarnt als Israel-Kritik wird an diesem Wochenende

erneut Juden-Feindlichkeit auf den Straßen Wiens zelebriert

„Die  rot-grüne  Wiener  Stadtregierung  versucht  offenbar mit Blick auf die muslimischen Wähler,
ihre  unablässig  zur  Schau  gestellte  antifaschistische  Haltung  mit unappetitlichem Antisemitis-
mus  unter  einen  Hut  zu  bringen“,  macht  Wiens FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler darauf
aufmerksam, dass an diesem Wochenende erneut radikale Islamisten ihren Juden-Hass in Wien
auf  die  Straßen  tragen  dürfen.   Er  stellt  für  die  FPÖ  klar:   „Antisemitische   Demonstrationen
haben bei uns nichts verloren. Da darf man kein Auge zudrücken! So etwas gehört verboten!“

Es sei schon bemerkenswert, dass sich weder die Wiener Sozialisten,  noch die Wiener Grünen
zu einer ernsthaften Verurteilung von Juden-feindlichen Parolen durchringen können.  Guggen-
bichler: „Die Linke in dieser Stadt hat ein massives Antisemitismus-Problem.  Das ist aber nicht
Neues.   Schon  im  Jahr 2011 sind einerseits die grün-alternativen Studenten aus dem Bündnis
gegen  den  Ball  des  Wiener Korporationsrings  ausgetreten,  weil diesem auch antisemitische
Bewegungen  angehört  haben,  andererseits  sind  grüne  Politiker mit Vertretern genau dieser
Organisationen  dann  Seite  an  Seite  marschiert.   Oder  die  Wiener  SPÖ  hofiert  etwa  ganz
offen  den  Musiker  Nazar,  der  in  seinen  Liedern  die  islamistischen  Terror-Anschläge  vom
11. September in New York mit 3.000 Toten hochleben lässt.“

Dass  die  Linke  selbst  nicht  genau weiß,  wo  sie  steht,  soll  offensichtlich  mit  hysterischer
Demo-Industrie  überdeckt werden.   So sind an diesem Wochenende zusätzlich noch Kund-
gebungen gegen die (nicht rechtskräftige) Verurteilung des mutmaßlichen bundesdeutschen
Gewalt-Demonstranten  Josef S.  geplant.   „Der  Versuch,  die  unabhängige  österreichische
Justiz  durch  Druck  von  der  Straße  zu  beeinflussen,  ist  bereits  beim  Prozess schief ge-
gangen“, so Guggenbichler.  Kundgebungen gegen das österreichische Rechtssystem seien
ebenso  entbehrlich  wie  das  Bestreben  einiger  roter  und  grüner Politiker,  Demo-Rowdys
durch  die  Abschaffung  oder  Abänderung von Paragraphen des Strafgesetzes den Weg zu
ebnen. (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-07-26

Lieblingsrapper der SPÖ-Graz hetzt schon wieder


Die Katze lässt das Mausen nicht

Hatte der für seine Israel – und Judenfeindlichkeit bekannte Yasser Gowayed erst kürzlich
von  der  österreichischen Justiz einen Dämpfer verpasst bekommen,  so wird dieser nun
wieder aktiv.  Nachfolgenden Eintrag tätigte er gestern auf seinem Facebook-Account.
Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
Seine  Hasstiraden  richten  sich  nicht etwa gegen einen israelischen Militärschlag,  sondern
gegen  ein  Musikvideo  in  dem Israelis rappen.   Dieses ist im Vergleich zu Gowayeds Rap-
Videos relativ harmlos. Aber Yasser Gowayed lässt eben keine  Gelegenheit aus, um  gegen
Juden  zu  hetzen.   Dies wird auch durch das  demonstrative Zitieren eines  Verses aus dem
Koran unter Beweis gestellt.
Interessant  sind auch die Kommentare zum Facebook-Eintrag von Gowayed.   Wir fragen
uns,  ob er und Typen wie seine Kommentatoren stellvertretend für jene Leute stehen,  die
an der heutigen Anti-Israel-Demonstration in Wien teilnehmen werden?
*****
2014-07-20

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten