Sinn- und nutzlose Petition
Morgen Sonntag, dem 15.12.2013, läuft die Frist zu einer nicht ganz unberechtigten Petition
aus. Montag, dem 16.12.2013, ist nämlich Abgabetermin an die Staatsanwaltschaft Wien.
Screen: secure.avaaz.org
„Vor der NR-Wahl wurden rd. 6,3 Mio. wahlberechtigte ÖsterreicherInnen insbesondere von den
2 Koalitionsparteien ÖVP & SPÖ in den TV-Konfrontationssendungen arglistig getäuscht, was
das Milliardendefizit des Staates anbelangt. Wo noch vor dem 29. Sep. 2013 von verschiedenen
Entlastungen gesprochen und damit um Wählerstimmen geworben wurde, taucht „plötzlich“
Wochen später ein Schuldenberg von zusätzlichen 24,x Mrd. auf, der drastische Auswirkungen
für das Land und Generationen haben wird“, so die Organisatoren der Petition.
An und für sich wäre es wünschenswert, dass man Politiker(innen) für bewusst getätigte Lügen
zur Verantwortung zieht. Speziell dann, wenn diese zum Stimmenfang dienen. Die Organisatoren
der Petition beabsichtigen Anzeige zu erstatten, auf das die Staatsanwaltschaft Anklage gemäß
Paragraph 263 StGB Abs.1 gegen die beiden wahlwerbenden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP
erhebt.
Die ganze Sache hat nur zwei Schönheitsfehler. Nummer 1: Man benötigt keine Petition um eine
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln, denn das steht ohnehin jeder
Einzelperson zu.
Nummer 2: Kein Staatsanwalt dieser Republik wird in dieser Causa eine Anklage gegen die SPÖ
oder die ÖVP erheben. Selbst wenn einer so tollkühn wäre seine Karriere zu gefährden, wird es
zu keine Anklageerhebung kommen. Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte und unter-
stehen dem Justizministerium. Dieses Ressort untersteht der ÖVP und eine derartige Aktion
würde von dort aus sofort unterbunden werden.
Also wie naiv muss man sein um zu glauben, dass ein Minister einer Regierungspartei seelen-
ruhig dabei zusehen würde, wie ein Staatsanwalt gegen die eigene Partei Anklage erhebt?
Selbst sollte die gewünschte Anzahl von 10.000 Unterzeichner(innen) erreicht werden, wird
dies an den Fakten nichts ändern.
Es wird immer Politiker(innen) geben, welche die Bevölkerung anlügen um Vorteile für sich
selbst oder für ihre Partei zu lukrieren. Dem Abhilfe zu verschaffen liegt in der Verantwortung
der Bevölkerung. Diese müsste einmal beginnen nicht alles blauäugig zu glauben, sondern
Versprechungen zu hinterfragen und dementsprechend zu handeln. Eingangs angeführte Peti-
tion ist zwar gut gemeint aber leider völlig sinn- und nutzlos.
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2013-12-14
LESERBRIEF
Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle würden davon profitieren. Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt. Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen wäre sofort abrufbar. Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es könnten mit einer Sendung bis zu hundert Schriftstücke gleichzeitig verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellverfahrens. Zweitens am Unver-
mögen der Österreichischen Post, ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach. Empfänger erhielten weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung. Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten. RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es Probleme mit einem Zustellungsdatum, also dem Fristbeginn, war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender, ohne Aktenzahl. Ein Nachweis der Zustellung ist dem Empfänger damit
nicht mehr möglich; eine krasse Benachteiligung von Parteien in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen! Was nur beweist, dass das Ministerium
tatsächlich keine Ahnung von Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellver-
fahrens hat. Empfängern wurde damit alle Möglichkeit genommen, festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und wann können Sie Ihr Dokument abholen? Es steht klein, aber deutlich links
auf den großen gelben Zetteln. Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung eingetragen. Abgeholt kann aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch die Post kann es noch besser. Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein? Aber nicht doch! In vorgedruckten Briefen teilt der Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche Sendungen – RSa- und RSb-Briefe – sind gewöhnliche Briefsend-
ungen, deren Verlauf aus technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Daher
können wir keine Feststellungen darüber treffen, ob diese der Österreichische
Post AG zur Beförderung übergeben wurden bzw. ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung eingetreten sind.“ Heißt im Klartext: der Empfänger ist erst recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der erste: Ein Schippel RSa-Briefe wurde ohne Zustellung abgegeben. Der
Empfänger kann nicht feststellen, wann; den Absendern wurde von der Post
gemeldet, ein Bevollmächtigter habe unterschrieben. Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung Justiz“, keine Aktenzahl. Aber hinterlegt worden ist nichts. Wen soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem Justizministerium wäre dringend zu empfehlen, dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23
Politische Linke schreckt nicht einmal vor Rufmord zurück
„Was sich derzeit rund um den freiheitlichen Personalvertreter und NAbg. Christian Lausch
abspielt ist ein Justiz- und Medienskandal erster Güte“, kommentierte der freiheitliche
Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky die miese Hetze und Menschenjagd gegen einen
beliebten FPÖ-Politiker und erfolgreichen Aufdecker von Justizskandalen. „Der mit Hilfe
der Grünen vom Stadtmagazin Falter ‚aufgedeckte‘ Fall ist 2006 nicht nur wegen Verjähr-
ung, sondern auch wegen offensichtlicher Unglaubwürdigkeit der Vorwürfe rechtswirksam
eingestellt worden“, so Vilimsky.
Abgesehen davon, dass in einem Rechtsstaat der Beschuldigte nicht seine Schuldlosigkeit
nachweisen müsse, sondern seine Schuld bewiesen werden müsse, sei es ein Justiz-
Skandal, dass Akten aus dem Justizministerium Medien zugespielt worden seien, so
Vilimsky, der eine Untersuchung forderte. „Die Justiz muss endlich jene Mitarbeiter zur
Verantwortung ziehen, die rechtswidrig und vielleicht auch mittels Korruption, vertrauliche
Akten an die Öffentlichkeit spielen, nur um der FPÖ parteipolitisch zu schaden“, so
Vilimsky.
Fakt sei jedenfalls, dass die „Vorfälle“ angeblich 2003 passiert sein sollen, jedoch erst
2005 zur Anzeige gebracht worden seien. Just zu jenem Zeitpunkt, als Lausch zum Dienst-
stellenausschussobmann in der JA Wien Josefstadt gewählt geworden sei. „Die politische
Motivation in dieser Sache ist also offensichtlich“, so Vilimsky.
Einen Beweis, der die Schuld Lauschs eindeutig belegen würde, gebe es freilich nicht,
betonte Vilimsky. Dies halte den politischen Gegner jedoch nicht davon ab, eine letztklas-
sige, miese und schäbige Menschenhatz gegen einen erfolgreichen und beliebten freiheit-
lichen Personalvertreter anzuzetteln, so Vilimsky.
„Wie immer wenn es darum geht einen freiheitlichen Politiker zu verunglimpfen, spielen
manche Medien breitwillig mit. Offenbar gilt in Österreich nicht die Unschuldsvermutung
für FPÖ-Politiker, sondern das genaue Gegenteil“, kritisierte Vilimsky die unseriöseMedien-
berichterstattung zu dieser Rufmordkampagne.
Selbst Top-Verdiener Armin Wolf entblöde sich nicht, die mehr als wackelige Geschichte
mit den Worten: „Wenn es stimmt was mehrere Frauen behaupten…“, anzumoderieren,
kritisierte Vilimsky. In einer anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt wäre ein derart
unseriöser Beitrag wohl der letzte des betreffenden Redakteurs gewesen.
Dieser Beitrag erinnert frappant an die Licht-Esser- Story“, so Vilimsky, der der ORF-Führ-
ung nahe legte, ihre selbstverliebte Moderatorenriege einzubremsen und zu entschnöseln.
Unter dem Strich bleibe der Versuch des politischen Gegners, sich eines politisch Unbe-
quemen entledigen zu wollen, fasste Vilimsky die Rufmordmethoden zusammen.
„Ein rechtlich seit 2006 abgeschlossener Justizakt wird mittels Amtsmissbrauch, politisch
motiviert, an den linken Falter zugespielt. Fakten werden einfach negiert und ein Mensch
der sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, wird politisch für vogelfrei erklärt“, so
Vilimsky, der abschließend ein Zitat von Solschenizyn in Erinnerung rief, der gesagt hat:
„Die Kommunisten verschonen wirklich Kriminelle, kriminalisieren jedoch Andersdenkende!“
„Genau das erleben wir hier“, so Vilimsky. (Quelle: APA/OTS)
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2013-03-23
Falter bringt 10 Jahre alten und abgehakten „Fall“ unter Top-Stories
Die in der Wochenzeitschrift „Falter“ erhobenen Vorwürfen gegen den freiheitlichen
Abgeordneten Christian Lausch, sehen wir etwas anders. Erstaunlich finden wir auch,
dass der Falter-Journalist, Florian Klenk, einen 10 Jahre alten und bereits abgehakten
„Fall“ unter Top-Stories bringt.
Der Falter schreibt wörtlich: “Wie hat das Justizministerium reagiert? Man kann es kurz-
fassen: Die Frauen wurden komplett im Stich gelassen. Die Disziplinarkommission des
Justizministeriums hatte zwar am 17. November 2005 einen Bescheid erlassen, dass die
Vorwürfe so massiv seien, dass eine mündliche Verhandlung vonnöten sei. Doch der
Bescheid wurde erst am 27. März 2006, also vier Monate später, zugestellt. Angenehmer
Nebeneffekt: Der Fall verjährte.“
Obiges Falter-Zitat kann daher so verstanden werden, als wenn das Justizministerium die
Disziplinaranzeige verjähren hätte lassen. Das ist unrichtig. Der „Fall“ wurde nicht vom
Justizministerium geprüft und eingestellt, sondern von der Disziplinaroberkommission im
Bundeskanzleramt.
Die politische Motivation in dieser ist Sache offensichtlich, denn die Vorfälle sind angeb-
lich 2003 passiert. Die Disziplinaranzeige wurde jedoch erst im Jahr 2005 eingebracht.
Interessanter Weise genau zwei Monate nachdem NAbg. Lausch AUF Dienststellenaus-
schussobmann in der JA Wien Josefstadt geworden ist.
Offenbar um ihn mit dieser Anzeige politisch zu schaden, ist es dem politischen Gegner
damit gelungen, C. Lausch kurzfristig während der Disziplinaruntersuchungen als DA-
Obmann ruhig zu stellen – weil er seine Funktion während der Untersuchungen nicht aus-
üben konnte. Das damalige politische Ziel wurde also erreicht.
Der Falter berichtet weiters, dass Lausch anzügliche Mails an eine Beamtin geschickt
haben soll. Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass die angesprochenen Mails nie von
Lausch verschickt wurden. Um das zu untermauern hat Lausch sogar beantragt, dass ein
Sachverständiger den Disziplinaruntersuchungen beigezogen wird und ein Gutachten er-
stellt wird, welches diese Sachlage bestätigt und Lausch entlastet.
Bezüglich der angeblich von Lausch getätigten anzüglichen Aussagen, hat dieser in der
Disziplinaruntersuchung selbst angeregt, alle Zeugen einzuvernehmen, welche diese an-
geblich gehört haben sollen. Interessant ist auch die Tatsache, dass ausgerechnet jenes
Mail, das Beweiskraft gehabt hätte, nämlich das Bild seines Brustwarzenpiercings, von
der besagten Beamtin gelöscht wurde. Ist das nicht ein Zufall?
Dieser nunmehr über zehn Jahre zurückliegende „Fall“ ist nach unserer Ansicht daher
auch keiner, sondern soll einem politischen Gegner einmal mehr dazu dienen, in diesem
Fall die FPÖ und/oder deren Abgeordnete in ein schiefes Licht zu bringen. Denn nicht zu
vergessen, heuer finden Nationalratswahlen statt.
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2013-03-20
Viele Fragen aber kaum Antworten
Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz, noch von Seiten der
zuständigen Ministerien, Antworten auf so viele offene Fragen zu erhalten? Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin
wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-
recht mit Füßen getreten.
In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der
Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“
auf. Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt, dass
ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden
hat.
Eine weitere Ermittlungspanne, denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der
Person polizeilich nachzugehen. Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,
ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.
Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-
puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass
sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-
igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.
Nun ist uns aber kein Strafverfahren im Fall N. Kampusch bekannt, denn ein solches wäre
wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es
ist in einem Rechtsstaat unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt
unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften
nachgehen können, wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung, ja nicht einmal das
leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.
Daher wäre es im Interesse eines Rechtsstaates erforderlich, eine Wiederaufnahme des
Untersuchungsausschusses anzuordnen, um Antworten auf all die offenen Fragen zu er-
halten.
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2011-12-02
Interview mit einem Psychopathen
Die Gratiszeitung „Heute“ berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview. Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und Blutschande, in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.
Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies einsperrte und diese fast täglich vergewaltigte, ein Interview zu führen sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-
end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.
Marcus J. Oswald und sein Traum
Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen, da er nicht einmal einen Presseausweis besaß. Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.
Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?
Daher ist auch davon auszugehen, dass die Beamten beim Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging. Wir können es uns nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews durchführen kann
wie es einem beliebt.
Interview war nicht genehmigt
Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und Untersuch-
ungshäftlingen grundsätzlich der Genehmigung der Vollzugsdirektion beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.
Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-
findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.
Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht
In der Aussendung des Justizministeriums meint man wörtlich: „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“ Man habe auch den betroffenen Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.
Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere nicht zu plaudern beginnt. Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass
man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.
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2010-11-02
Nazis auf Facebook?
Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll – Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet. So steht es heute in einer APA-OTS Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.
(Screen: www.facebook.com)
Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun
Unechter Justizwachebeamter
Ob der gute Mann, der sich sinnigerweise mit einem Stahlhelm für ein Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.
Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-
de er wegen seiner privaten Meinungsäußerung auf Facebook, aus dem Dienst entlassen.
Die Justizministerin beeilte sich auch mit der Aussage, dass der Mann „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.
Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das sie ernsthaft der Meinung ist, dass etliche Justizwachebeamte nicht über ein derartiges
Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.
Unter Schwerkriminellen
Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein. Wie bereits erwähnt, war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein. In diesem Gefängnis sind ausschliesslich Schwerkriminelle unter-
gebracht.
Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-
lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?
Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?
Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.
Die Beamten haben in dieser Haftanstalt ausschliesslich mit Schwerverbrechern zu tun und
müssen ihre Sprache daher an diese Gegebenheit anpassen. Höfliche Wortfloskeln würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.
Entlassung war überzogene Reaktion
Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.
Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-
dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.
Privatmeinung ist nicht erwünscht
Eine Lehre sollten Beamte aus diesem Vorfall ziehen. Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner Vorgesetzten übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.
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2010-07-22
UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby
Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.
Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-
lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.
Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente
Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.
Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun
den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.
Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern
Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.
Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner
so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.
Bericht über Tierquäler-Politiker
Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Gefährlicher Kontakt
Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.
DDr. Balluch. Ist er der österreichische Osama Bin Laden?
Sind Tierschützer die Mafia?
Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.
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2010-02-06
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
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2010-01-28