Anzahl ausländischer Häftlinge im Vorjahr weiter angestiegen

Haftanstalten platzen aus allen Nähten, aber Justizministerium will Überbelegung auf mindestens 115% aufstocken

Das Ergebnis einer von FPÖ-NAbg. Christian Lausch gestellten parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Zadic (Grüne) ist schockierend. In ihrer Anfragebeantwortung stellte sich nämlich heraus, dass knapp zehntausend Insassen (exakt 9.989) in heimischen Haftanstalten über keine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Das entspricht einem Anteil von 56 Prozent und bedeutet eine Erhöhung gegenüber 2022, wo rund 52 Prozent der Häftlinge keine Österreicher waren. Was beinahe täglich in den Medien zu lesen ist, schlägt sich nun auch in der Statistik nieder. Obwohl in Österreich nur rund 19 Prozent Ausländer leben, ist mehr als jeder Zweite in österreichischen Gefängnissen kein Österreicher. Diese Entwicklung ist in der Tat schockierend und nicht ungefährlich.

Die Justizwache leidet unter Personalnot, aktuell sind vier Prozent der Planstellen nicht besetzt, wobei gleichzeitig viele Gefängnisse aus allen Nähten platzen. Im Vorjahr sind 17 Justizanstalten zumindest teilweise überbelegt gewesen. Es soll aber noch schlimmer kommen: „So soll das Ministerium die Devise ausgegeben haben, wonach die Anstalten auf 115% Auslastung kommen sollen. Wo soll das enden? Gangbetten, Matratzenlager, Unterbringung im Mehrzwecksaal? In den Zwei-Mann-Hafträumen noch ein zusätzliches Bett hineinstellen oder überhaupt nur eine Matratze auf den Boden legen?“ – fragt sich Lausch, im Zivilberuf Justizwachebeamter, der in der angeschafften Überbelegung auch eine Gefahr für die Justizwachebeamten sieht, da diese so personell immer mehr in Unterzahl geratet.

„Die Justizwache pfeift aus dem letzten Loch, aber für die Insassen wird alles getan. Sie kommen in den Genuss von wahren ‚Luxus-Menüs‘ mit einem Anteil von 25 Prozent an Bio-Lebensmitteln. Das hat mir Justizministerin Zadic bestätigt. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 55 Prozent steigen. Und das alles in einer Zeit, wo sich die Menschen aufgrund der Teuerung das Einkaufen kaum noch leisten können“, ärgerte sich der FPÖ-Politiker.

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Das Fritzl-Interview


Interview mit einem Psychopathen

Die Gratiszeitung  „Heute“  berichtet heute ganz groß, über Fritzls erstes Interview.  Dem
Reporter der deutschen Bildzeitung, Wolfgang Ainetter, ist es gelungen den wegen Mord,
Sklavenhaltung,  Freiheitsentziehung,  schwere Nötigung  und Blutschande,  in der JVA –
Stein einsitzenden Josef Fritzl zu interviewen.

Wie sinnvoll es ist, mit eine Psychopathen der seine Tochter 24 Jahre lang in ein Keller-
verlies  einsperrte  und diese fast täglich vergewaltigte,  ein Interview  zu führen  sei da-
hingestellt. Vermutlich hat die deutsche Bildzeitung für dieses Interview dementsprech-

end viel Geld bezahlt, dass hoffentlich den Opfern zu Gute kommen wird.

Marcus J. Oswald und sein Traum

Von einem Fritzl-Interview hätte der einstig selbsternannte Online-Gerichtsreporter Mar-
cus J. Oswald sicherlich geträumt. Allerdings ist er schon bei der Verhandlung aus dem
Pressezelt geflogen,  da er nicht einmal einen  Presseausweis besaß.  Nun aber wieder
zurück zum Thema. Fritzl wird wegen Selbstmord- und Mordgefahr rund um die Uhr von
Justizwachebeamten überwacht.

Kann sich jeder Besucher in der JVA-Stein frei bewegen?

Daher ist auch davon auszugehen,  dass die Beamten beim  Interview anwesend waren.
Wir denken auch, dass für einen derartigen  Interview-Termin das Einverständnis der An-
staltsleitung vorgelegen sein muss und die ganze Angelegenheit höchst offiziell über die
Bühne ging.  Wir können es uns  nämlich beim  besten Willen nicht vorstellen,  dass man
sich in der JVA-Stein als Besucher völlig frei bewegen und Interviews  durchführen kann
wie es einem beliebt.

Interview war nicht genehmigt

Da waren wir aber höchst erstaunt, als wir in einer heutigen  Aussendung des Bundesmin-
isteriums für Justiz lesen mussten, dass das Fritzl-Interview ein offensichtlicher Missbrauch
der Verhörzone war. Laut Justizministerium bedürfen Interviews von Straf- und  Untersuch-
ungshäftlingen  grundsätzlich der  Genehmigung der  Vollzugsdirektion  beziehungsweise
des zuständigen Haftrichters.

Gut, für Fritzl ist der Haftrichter nicht mehr zuständig, da er sich bereits im Strafvollzug be-

findet. Also bleibt nur mehr die Vollzugsdirektion übrig. Laut der Aussendung wurde aber
keine derartige Genehmigung erteilt. Also stellt sich die berechtigte Frage, wie das Fritzl-
Interview zustande gekommen ist.

Hoffentlich plaudert der Anwalt nicht

In der Aussendung des  Justizministeriums meint man wörtlich:  „Offensichtlich ist das nun
zur Veröffentlichung gekommene Interview in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe
eines Rechtsanwalts entstanden.“
  Man habe auch den betroffenen  Anwalt zu einer Stell-
ungsnahme aufgefordert.

Nun werden vermutlich einige Leute zittern, dass jener Rechtsvertreter in seiner Angst um
seine Karriere  nicht zu plaudern beginnt.  Denn dann könnte der Umstand eintreten, dass

man in Stein wieder Personalbedarf hat. Gut dass das Bundesheer noch nicht alle arbeits-
losen Soldaten zur Finanz geschickt hat und eventuell noch einige Beamte nach Stein um-
leiten kann.

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2010-11-02
 

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