Finanzpolizei deckt betrügerisches „Franchisesystem“ bei Kaffeehäusern auf

Unwissender Drittstaatenangehöriger als Gewerbeinhaber von vier Betrieben mit 14 Angestellten registriert

In einer umfassenden Ermittlungsaktion der Finanzpolizei wurden in Wien vier Kaffeehäuser aufgedeckt, die im Zentrum eines ausgeklügelten Franchisesystems mit illegalen Praktiken standen. Die Betriebe wurden dabei unter dem Namen eines ahnungslosen libanesischen Staatsbürgers geführt, der als Gewerbeinhaber registriert, aber über seine Rolle und die bei seinem Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht informiert war. Mutmaßlicher Drahtzieher war ein fremdenpolizeilich gesuchter Pakistani.

„Dieser Fall zeigt deutlich, dass unser Kampf gegen Steuerbetrug und illegale Beschäftigung mit aller Härte fortgesetzt wird. Wir werden nicht zulassen, dass kriminelle Netzwerke unsere Wirtschaft unterwandern und legale Unternehmer sowie den Staat schädigen. Die Finanzpolizei wird weiterhin entschlossen und zielgerichtet Maßnahmen gegen solche Praktiken setzen“, heißt es seitens der Finanz.

Die Betriebe wurden aufgrund einer Anzeige durch die Abgabensicherung als auffällig eingestuft. Die Untersuchung offenbarte, dass der offiziell registrierte Gewerbeinhaber – ein Libanese mit Fremdenpass, der Grundsicherungsleistungen bezog – von seiner Rolle als Unternehmer nichts wusste. Auch die bei diesen Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die größtenteils geringfügig beschäftigt sind, waren dem vermeintlichen Inhaber unbekannt.

Die Ermittlungen der Finanzpolizei zeigten, dass die Umsätze in den Lokalen teilweise über Kassensysteme erfasst wurden, die auf Scheinunternehmen liefen. Dies ermöglichte es den mutmaßlichen Verantwortlichen, Einnahmen systematisch am österreichischen Staat vorbeizuleiten.

14 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer waren insgesamt bei den Betrieben angemeldet. Vor Ort angetroffene Personen gaben sich als Angestellte oder Untermieter aus und verwiesen auf den ahnungslosen Gewerbeinhaber als Chef. Dessen Steuerkonto wies lediglich Arbeitnehmerveranlagungen auf.

Der Gewerbeinhaber gab bei Befragung durch die Finanzpolizei an, den mutmaßlichen Drahtzieher, einen 52-jährigen zur Ausweisung gesuchten pakistanischen Staatsbürger, über einen nicht zur Ausübung befugten Steuerberater zu kennen.

Diese Praktik ist eine systematische Verschleierung und Ausnutzung von Personen, die kaum der deutschen Sprache mächtig sind, was die Ermittlungen der Finanzpolizei herausfordernd machte. Ermittelt wird nun wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigtengesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, Hinterziehung sämtlicher Steuerarten, Lohnabgaben, Sozialversicherungsabgaben und Einkünfte.

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Gilt das Rauchverbot in der Gastronomie schon ab heute?


Zwangsmitglieder wurden allein im Regen stehen gelassen

Über Sinn und Unsinn des  Rauchens lässt sich streiten.  Fakt ist jedoch, dass der National-
rat,  mit  den Stimmen der SPÖ,  der ÖVP und der Grünen,  in diesem Monat ein komplettes
Rauchverbot  (in dem unsinnigerweise sogar die E-Zigarette enthalten ist)  beschlossen hat.
Das Verbot tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.
Dieses  Rauchverbot wird der Gastronomie – vorzugsweise den kleinen Kaffeehäusern und
Beisln – schweren  finanziellen  Schaden zufügen.  Von der Wirtschaftskammer wurden die
Zwangsmitglieder allein im Regen stehen gelassen. Von dort kam kein ernstzunehmender
Widerstand.   Eher  agierten  die  Herrschaften nach dem Motto:  „Wasch mir den Pelz, aber
mach mich nicht nass.“
Aber  scheinbar  kann  es  den Herrschaften der Zwangsvereinigung  „Wirtschaftskammer“
mit dem Rauchverbot nicht schnell genug gehen. Dies schließen wir aus dem Betreff eines
heutigen E-Mails der Kämmerer.
Screen: erstaunlich.at
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2015-07-21

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

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2011-09-11
 

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