ÖAMTC begrüßt digitalen Zulassungsschein, fordert aber Gebühren-Abschaffung

Mehr als die Hälfte der Zulassungsgebühr geht an die Behörde

Der Mobilitätsclub begrüßt die Einführung des digitalen Zulassungsscheins in Österreich.   ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf: „Es ist eine Erleichterung für Autofahrer und Exekutive, dass künftig die gesamte Verkehrskontrolle mittels QR-Code erfolgen kann.“ Eine andere, längst fällige Reform ist hingegen noch offen: Bei jeder Zulassung eines Fahrzeugs, egal ob Wohnsitzwechsel oder Neuanmeldung, werden über 200 Euro fällig. Davon entfallen mehr als die Hälfte – aktuell 119,80 Euro – auf die Behördengebühr. Eine tatsächliche Gegenleistung von Seiten der Gebietskörperschaften gibt es dafür nicht. Für den ÖAMTC wäre die Gebühren-Abschaffung eine zeitgemäße und logische Maßnahme.

Angesichts der hohen finanziellen Belastungen, mit denen Autofahrer derzeit konfrontiert sind, fordert der Mobilitätsclub, dieses „Körberlgeld“ so schnell wie möglich abzuschaffen. Wolf: „Besonders absurd ist, dass bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk die gesamte Zulassungsgebühr von über 200 Euro noch einmal zu bezahlen ist. Wer also etwa berufsbedingt öfter umzieht, zahlt mehrfach – was beispielsweise Saisonarbeitskräfte massiv trifft.“ Dabei könne, so Wolf, die Änderung der Adresse unkompliziert durch Abgleich mit dem Zentralen Melderegister erfolgen: „Da im Zulassungswesen sowieso sämtliche Daten zentralisiert und digitalisiert sind, ist eine verpflichtende Abmeldung und Neuanmeldung eines Fahrzeugs antiquiert. Durch die Abschaffung dieses Prozedere wären nicht nur die Zulassungsbesitzer, sondern auch die Zulassungsstellen deutlich entlastet.“

Der ÖAMTC erinnert in diesem Zusammenhang auch an alternative Ideen: So könnte die Pflicht zum Kennzeichenwechsel bei einer Änderung des Wohnortes in einen anderen Bezirk gestrichen werden. „Damit würde auch die hohe Gebühr entfallen“, so Matthias Wolf. „Jedenfalls könnten mit einer Reform im Zulassungswesen finanzielle Hürden beim Wohnsitzwechsel abgeschafft und die Menschen nachhaltig entlastet werden, etwa auch weil eine vorhandene elektronische Mautvignette weiter gelten würde.“

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Immer mehr Radrowdys in Wien unterwegs

Überfahren roter Ampeln und Gefährdung

von Fußgänger sind an der Tagesordnung

 
Die Grünen setzen alles daran den Autofahrern das Leben zu vermiesen und betrachten
diese  als  Feindbilder.   Beim  eigenen  Klientel – den Radfahrern – zeigen  sie sich aber
sehr  tolerant.   Da spielt es scheinbar  auch keine Rolle,  wenn es diese mit der Straßen-
verkehrsordnung nicht so genau nehmen.  Die grüne Wiener Vizebürgermeisterin, Maria
Vassilakou, hat dies selbst schon sehr anschaulich demonstriert.  Im Beitrag „Vassilakou
wieder ….“ haben wir darüber berichtet.
 
 
Die Radfahrkünste von Vassilakou scheinen Vorbildwirkung für eine nicht unerhebliche
Anzahl  von  Radrowdys  zu haben.   Täglich kann man diese beobachten,  wie sie rote
Ampeln  missachten,  Fußgänger  gefährden  oder  sich  in sonstiger Weise nicht an die
Verkehrsregeln  halten.    Nachfolgendes .– heute  aufgenommenes –. Video  zeigt  ein
Musterbeispiel dieser Spezies.
 
Abgesehen vom Freihändigen Radfahren, sind zwei Ampeln bei Rotlicht überfahren und
die  Gefährdung  einer  Fußgängerin,  die bei Grünlicht die Straße überquerte,  eine reife
Leistung  für  eine  Strecke  von  zirka  2 Kilometer.   Und dieser  Mann ist kein Einzelfall,
denn  diese  Radrowdys  sind  zuhauf  in Wien anzutreffen und vermehren sich von Tag
zu Tag.
 
Wir  möchten  uns den  Ausgang gar nicht ausmalen,  wenn ein Autofahrer mit dem bei
Rotlicht fahrenden Radfahrer zusammengestoßen wäre.  Möglicherweise hätte dies der
Radrowdy  mit  seinem Leben bezahlt.   Dazu wäre noch ein Sachschaden gekommen,
für den niemand aufgekommen wäre, denn für Radfahrer gibt es keine Versicherungs-
pflicht.
 
Die einzige Möglichkeit erzieherisch auf Radrowdys einzuwirken, ist eine Kennzeichen-
pflicht  für  Fahrräder.  Diese müsste auch mit einer  Haftpflichtversicherung verbunden
sein,  denn  passieren  kann  immer was.   Aber  es  sind  just die Grünen,  die sich mit
Händen und Füßen gegen eine solche vernünftige Maßnahme wehren.
 
 
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2014-12-11

Polizei darf fahrerflüchtige Radler nicht erfassen


Politik verschließt vor dem Problem

mit Rad-Rambos einfach die Augen

Sie verletzen Fußgänger, beschädigen Autos und radeln ungeniert weiter.  Das Problem
mit Rad-Rowdies droht in Wien zu eskalieren.  Aber weil es politisch nicht erwünscht ist,
ist  es der Polizei erst gar nicht erlaubt zu erfassen,  wie viele Fälle von fahrerflüchtigen
Pedalrittern es gibt. Es gibt lediglich eine Zahl für die gesamte Deliktgruppe Fahrerflucht.
Eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Tätern und deren Fahrzeugen ist untersagt.
 
Die Innenministerin ist daher aufgefordert, umgehend für entsprechendes Zahlenmaterial
zu sorgen. Ein Problem wird nicht geringer, wenn man vor ihm die Augen verschließt.  Es
ist  schockierend,  dass sich Mikl-Leitner offenbar von grün-anarchistischen Fahrrad-Feti-
schisten  in  Geiselhaft nehmen lässt und die Anzahl der entsprechenden Gesetzesbrüche
unter den Teppich kehrt.  Man ist  es den Opfern schuldig, dass die Wahrheit offengelegt
wird.
 
Auch  eine  erneute Forderung nach einer Kennzeichen- und Versicherungspflicht für Rad-
fahrer  ist daher unerlässlich. Das ist im Interesse aller Beteiligten.  Wie kommt die über-
wiegende Mehrheit der gesetzestreuen Pedalritter dazu, angefeindet zu werden, nur weil
sich  einige  rücksichtslose Rad-Rambos im Schutze der Anonymität auf den Straßen und
Gehsteigen austoben?
 
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2012-08-03
 

Rad-Rowdys


Radfahrer gefährden Passanten

Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und  gefährden  so die Fußgänger massiv.  Vor allem Kleinkinder  und ältere  Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.

Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk)  verboten  ist,  muss  diesem  illegalen Treiben  endlich  ein  Riegel vorgeschoben
werden.

Verkehrssichernde Maßnahmen

Statt die große  Anzahl an  Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.

Nummerntafeln  nach Schweizer  Vorbild,  Fahrradkleidung in Signalfarben mit  Code-

nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.

Jedes Mofa  muß eine  Nummertafel und eine  gesetzliche Haftpflichtversicherung  haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht

einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.

Fahrerflucht an der Tagesordnung

Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen.  Derzeit ziehen  es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.

Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht.  Immerhin haben  Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.

Radfahrer sollen  auch Pflichten  und nicht  nur Rechte haben.  Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.

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2011-06-26
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

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2010-10-13
 

Inhalts-Ende

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