Politik verschließt vor dem Problem
mit Rad-Rambos einfach die Augen
Sie verletzen Fußgänger, beschädigen Autos und radeln ungeniert weiter. Das Problem
mit Rad-Rowdies droht in Wien zu eskalieren. Aber weil es politisch nicht erwünscht ist,
ist es der Polizei erst gar nicht erlaubt zu erfassen, wie viele Fälle von fahrerflüchtigen
Pedalrittern es gibt. Es gibt lediglich eine Zahl für die gesamte Deliktgruppe Fahrerflucht.
Eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Tätern und deren Fahrzeugen ist untersagt.
Die Innenministerin ist daher aufgefordert, umgehend für entsprechendes Zahlenmaterial
zu sorgen. Ein Problem wird nicht geringer, wenn man vor ihm die Augen verschließt. Es
ist schockierend, dass sich Mikl-Leitner offenbar von grün-anarchistischen Fahrrad-Feti-
schisten in Geiselhaft nehmen lässt und die Anzahl der entsprechenden Gesetzesbrüche
unter den Teppich kehrt. Man ist es den Opfern schuldig, dass die Wahrheit offengelegt
wird.
Auch eine erneute Forderung nach einer Kennzeichen- und Versicherungspflicht für Rad-
fahrer ist daher unerlässlich. Das ist im Interesse aller Beteiligten. Wie kommt die über-
wiegende Mehrheit der gesetzestreuen Pedalritter dazu, angefeindet zu werden, nur weil
sich einige rücksichtslose Rad-Rambos im Schutze der Anonymität auf den Straßen und
Gehsteigen austoben?
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2012-08-03
Radfahrer gefährden Passanten
Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und gefährden so die Fußgänger massiv. Vor allem Kleinkinder und ältere Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.
Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk) verboten ist, muss diesem illegalen Treiben endlich ein Riegel vorgeschoben
werden.
Verkehrssichernde Maßnahmen
Statt die große Anzahl an Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.
Nummerntafeln nach Schweizer Vorbild, Fahrradkleidung in Signalfarben mit Code-
nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.
Jedes Mofa muß eine Nummertafel und eine gesetzliche Haftpflichtversicherung haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht
einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.
Fahrerflucht an der Tagesordnung
Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen. Derzeit ziehen es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.
Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht. Immerhin haben Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.
Radfahrer sollen auch Pflichten und nicht nur Rechte haben. Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
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2011-06-26
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.

Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.

Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
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2010-10-13