Jufina und Ottakring-Bezirksvorsteherin: „Bundesregierung kann Geschäftsmodell ´Parkplatzfalle´ beenden“
Ottakring-Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp und Jufina-Vorstand Stefan Schleicher parken in Parkplatzfalle und präsentieren bundesweiten Lösungsvorschlag
Im Kampf gegen sogenannte „Parkplatzfallen“ – schlecht gekennzeichnete Privatgrundstücke, bei denen nach kurzem Halten oder Parken mit einer Klage gedroht und ein Geldbetrag gefordert wird – haben der Prozesskostenfinanzierer Jufina und Stefanie Lamp (SPÖ), Bezirksvorsteherin in Ottakring, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag präsentiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde Parkplatzfallen als Geschäftsmodell unrentabel machen. Bei einer Pressekonferenz stellten sie ein Auto mit der Aufschrift „Ich bin (k)eine Besitzstörung“ in eine bekannte „Falle“ in Ottakring.
Einschüchterung als Geschäftsmodell
Das „Geschäftsmodell“ funktioniert so: Man kauft oder mietet eine Fläche des ruhenden Verkehrs, wie verlassene Tankstellen oder Parkflächen geschlossener Supermärkte, und kennzeichnet sie nur schlecht sichtbar als Privatgrund. Sobald jemand dort hält, werden Fotos angefertigt. Dann folgt ein Anwaltsbrief: Klagedrohung wegen Besitzstörung. Ein Schuldspruch wäre teuer, die Verfahrenskosten betragen 700 bis 900 Euro.
Doch die Kläger bieten einen Ausweg: Zahlt man sofort einen Pauschalbetrag (meist 400 bis 500 Euro) und unterzeichnet dazu eine Unterlassungserklärung, erspart man sich den Prozess. Zusätzlichen Druck erzeugen oft mitgeschickte Unterlagen wie geschwärzte Schuldsprüche in ähnlichen Fällen oder ÖAMTC-Mails, die scheinbar von Gegenwehr abraten.
Stefan Schleicher, der als Vorstand des Prozesskostenfinanzierers Jufina viele solcher Fälle betreut, sagt dazu: „Das ist brutale Einschüchterung. Oft handelt es sich gar nicht um eine Besitzstörung, weil man etwa nur sehr kurz angehalten hat. Aber viele Betroffene wollen schlicht kein Verfahren riskieren. Aus Angst zahlen sie den Pauschalbetrag. So machen die ‚Fallensteller‘ ihren Umsatz.“
„Hydra“: Parkplatzfalle kehrte zurück
Über die Parkplatzfalle in der Hasnerstraße und die damit verbundene Klagewelle berichteten bereits zahlreiche Medien. Herr Schleicher unterstützte mehrere Betroffene juristisch, Bezirksvorsteherin Lamp erreichte im Februar die Zwangsräumung der klagenden Firma. Doch seit einigen Wochen ist die Falle zurück.
Dazu sagt Lamp: „Zu mir kommen völlig verzweifelte Menschen mit dem Drohbrief in der Hand. Wenn man angesichts der Teuerung kaum bis zum Monatsende auskommt, sind die 500 Euro zum ‚Freikaufen‘ eine schwere Belastung – und erst recht die 900 Euro bei einem verlorenen Verfahren. Darum habe ich mich persönlich gegen die Falle eingesetzt. Nachdem sie jetzt zurückgekommen ist, wurde Herrn Schleicher und mir klar: Es bringt nichts, dieser ‚Hydra‘ immer nur einen Kopf abzuschlagen. Es braucht eine echte, endgültige Lösung.“
Lösungsvorschlag: Verfahrenskosten für „Fallensteller“ auch bei Schuldspruch
Um Parkplatzfallen zu bekämpfen – nicht nur in Wien, sondern bundesweit – ist es laut Lamp und Schleicher notwendig, sie als Geschäftsmodell unattraktiv zu machen. Zu diesem Zweck schlagen sie vor, ein neues Kostenrisiko für die Fallensteller zu schaffen: Kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess über ihre Besitzstörungsklage, sollen Gerichte künftig die Freiheit erhalten, ihnen Verfahrenskosten (700 bis 900 Euro) zuzuteilen – unabhängig vom Schuldspruch. Und zwar dann, wenn die Richterinnen und Richter ein Profitinteresse hinter den Klagen erkennen.
Dieses Prinzip nennt sich „Billigkeitsentscheidung“ (in Deutschland „Gerechtigkeitsentscheidung“) und wird in Österreich beispielsweise bei Verfahren wegen überhöhter Mieten angewandt. In der Praxis würde es bei Parkplatzfallen bedeuten: Selbst wenn rein formaljuristisch eine Besitzstörung vorliegt, könnte das Gericht unabhängig davon feststellen, ob die Klage als legitimer Schutz von Besitz – wie einer verparken Ausfahrt – oder als Teil eines Geschäftsmodells eingebracht wurde. Kriterien dafür wären etwa, welches Ausmaß die Störung tatsächlich hatte, ob auffallend viele Fälle am selben Ort zusammenkommen oder ob der Privatgrund nur minimal ausgeschildert ist. In so einem Fall können Gerichte den Klägern zwar Recht geben, ihnen aber trotzdem Verfahrenskosten zusprechen.
„Somit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jedem Fall rentabel – und daher schlicht uninteressant“, so Schleicher. „Viele Fallensteller würden es gar nicht mehr versuchen. Das würde schlussendlich auch unsere Gerichte entlasten, die sich derzeit mit vielen solcher Fälle befassen müssen.“ Laut den jüngsten Zahlen des Landesgerichts gab es in Wien 2023 insgesamt 2.869 Besitzstörungsklagen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da jene Betroffene nicht eingerechnet werden, die den Pauschalbetrag gleich zahlen – denn so kommt es nie zur Klage.
Bundesregierung versprach Schritte gegen „Abzocke bei Besitzstörung“
Zuständig für diese Reform ist das Justizministerium: Es kann „Geschäftemacherei“ in die Kriterien für gerichtliche Billigkeitsentscheidungen mit aufnehmen. Und tatsächlich versprach die Bundesregierung in ihrem Programm „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“.
Dazu Lamp: „Die Bundesregierung hat die Chance, dieses Geschäftsmodell zu beenden. Wir haben unseren Vorschlag bereits an sie übergeben und stehen im Austausch. Denn es darf sich niemals auszahlen, das Recht derart zu missbrauchen und Menschen brutal einzuschüchtern. Dafür werden wir beide uns weiterhin einsetzen.“
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- Beitrag veröffentlicht:17. Juni 2025






















Screen: facebook.com
Eine solche Sperre ist zwar ärgerlich, aber für uns nicht weiter von Bedeutung. Wir haben aus-
reichend Leser(innen), die unsere Beiträge auf ihren Facebook-Accounts verlinken. Allerdings
weckte diese Sperre unsere Neugier, denn es uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-
keit bewusst, dass sich weder die NSA, der CIA oder ein anderer US-Geheimdienst für dieses
Online-Magazin interessiert.
Also begannen wir zu recherchieren und schickten einen unserer Top-Recherchisten ins Rennen.
Unser Mann wurde sehr schnell fündig. In einem kleinen Kellerlokal hinterm Wiener Rathaus,
finden regelmäßig konspirative Treffen von politisch links orientierten Studenten statt. Einige
von ihnen verdienen sich zur Zeit ihr Taschengeld damit, dass sie im Auftrag des politischen
Gegners, bewusst Facebook-Profile von FPÖ-Politiker(innen), FPÖ-Ortsgruppen und FPÖ-freund-
lichen Medien sperren lassen. Gab es früher einige Schillinge dafür, die Wahlwerbeplakate des
politischen Gegners mit Hitlerbärtchen oder Hakenkreuze zu verunstalten, so haben sich im Inter-
netzeitalter die Methoden geändert.
Die Masche funktioniert eigentlich ganz simpel. Es werden auf Facebook etliche Fake-Accounts
angelegt. Mit diesen werden dann Beiträge von politischen Gegnern oder missliebigen Personen
gemeldet. Mittels eines vorgefertigten Pop up-Menü kann sich der Denunziant – beginnend von
„Mir gefällt dieser Beitrag nicht“ bis hin zu „Sexuell explizite Inhalte“ – aussuchen, mit welcher
Meldung er den jeweiligen Account-Inhaber verleumden will.
Screen: facebook.com
Bei Facebook wird weder der Wahrheitsgehalt der Meldung, noch der textliche Inhalt des
gemeldeten Beitrags überprüft. Bei einer gewissen Häufigkeit (genaue Zahl konnte leider
nicht eruiert werden) von Meldungen innerhalb von 24 Stunden, wird der betreffende
Facebook-Account gesperrt. Wie wir in Erfahrung bringen konnten, wurden allein in der
vorigen Woche über 150 Profile von FPÖ-Sympathisanten und/oder FPÖ-Politiker(innen) auf
dem sozialen Netzwerk gesperrt. Ein weiteres prominentes Opfer der Sperrorgie war Wiens
FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Daraufhin kontaktierten wir Facebook und zwar über eine Mail-Adresse, über die normaler-
weise von einem FB-Mitarbeiter persönlich geantwortet wird. Der betreffende Mail-Account
wird in der Regel bei Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Denn nichts fürchten
die Amis so sehr, wie eine Klage nach dem Urheberrecht. Deshalb sind wir uns absolut sicher,
dass man unser E-Mail gelesen hat.
In diesem wollten wir wissen, warum unser Profil für 24 Stunden gesperrt worden war. Ferner
unterrichteten wir Facebook über die missbräuchlichen Meldungen und wollten wissen, warum
sie sich für den Wahlkampf in Österreich missbrauchen lassen. Als Antwort erhielten wir nach-
folgendes E-Mail, in dem auf keine unserer Fragen eingegangen wurde. Wir werten dieses als
Geständnis der Hilflosigkeit oder der Gleichgültigkeit seitens Facebook.
Screen: (c) erstaunlich.at
Screen: