Grün-interner Streit: Verhandlungstermin um Mittelfingerfoto steht fest

Petrovic: "Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet"

Wir hatten schon im Jänner 2024 darüber berichtet, dass sich die Grünen in einem internen Streit befinden. Und zwar zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Petrovic im Jänner: „Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm. Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt.“

Nun steht der Verhandlungstermin fest – und zwar ist dieser am Montag, dem 15. April 2024 um 10:45 Uhr, im HG Wien, Saal 2104. Dazu verfassten der „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ nachfolgende Presseaussendung:


Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird am Montag, dem 15. April 2024 vor dem Handelsgericht Wien erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.

Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. „Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.“ so Petrovic, „Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.“

Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. „Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.“ meint Petrovic.

Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.

Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.

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H.C. Strache geht gegen den Laufhauskönig Laskaris anwaltlich vor

Peter Lasakaris: " ...der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein .."

Der selbsternannte Laufhauskönig, Peter Laskaris, hat scheinbar einen Faible für FPÖ – oder Ex-FPÖ-Politiker. Er hatte schon einmal eine gerichtliche Niederlage gegen Johann Gudenus einstecken müssen, scheint aber daraus  nichts gelernt zu haben.

Diesmal war der Ex-FPÖ-Chef H.C. Strache, den man ohnehin schon übel mitgespielt hatte und nicht nur versucht hat, ihn finanziell uns sozial zu ruinieren, Objekt der virtuellen Begierde von Laskaris. Strache ist eigentlich zu bewundern, wie er Schläge unter der Gürtellinie wegsteckt und sich immer wieder mit diversen geschäftliche Betätigungen seinen Lebensunterhalt verdient.

Eines dieses Geschäfte von Strache war die Werbung für ein Energieprodukt in rosa Farbe gehaltenen Pulverform. In einem Videoclip bewirbt er dieses mit einer hübschen blonden Dame. Das rief den selbsternannten Laufhauskönig auf den Plan und dieser postete auf Instagram: “ …der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein ..“

Nun braucht man kein Drogenfahnder oder Drogenkonsument zu sein um zu wissen, was damit gemeint sein könnte. Im Milieu versteht man unter „Weißen“ die Droge „Kokain“. Dass sich das Strache natürlich nicht gefallen ließ, damit hätte Laskaris eigentlich rechnen müssen. Der Ex-FPÖ-Chef zeigte sich aber noch human und unterbreitete ihm noch ein – unserer Meinung nach – annehmbares Vergleichsangebot anstatt gleich zu klagen.

Wir haben Laskaris dazu befragt und dieser meinte: „Mich interessiert das Vergleichsangebot nicht. Ich lasse es auf eine Klage ankommen.“ Ob das klug ist, wollen wir einmal dahingestellt lassen. Wir werden vom Ausgang der Angelegenheit berichten.

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Baulöwe Haselsteiner verliert Prozess gegen Tiroler Blogger


Blogger Markus Wilhelm: „Klagewut tut selten gut.“

 

„Haselsteiner-Klage wegen Tweet: Kein Sohn von Ex-LH Wallnöfer“, so titelte der Kurier einen Beitrag am 6.Mai 2019.  Der Tiroler Blogger Markus Wilhelm hatte einen Zeitungsausschnitt aus dem Falter-Ranking „Best of Böse“ auf seinem Twitter-Account veröffentlicht.  In diesem war Haselsteiner wegen der Klagen gegen den Ötztaler Internet-Publizisten auf Platz 100 gelistet und mit einem wenig schmeichelhaften Foto abgebildet worden.

 

Wilhelms Tweet zu besagtem Zeitungsausschnitt lautete: „Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht“. Dies war Auslöser für die Klage von Haselsteiner gegen den Tiroler Blogger.  Begründet wurde diese, dass Wilhelm damit das sich seit vielen Jahren haltende Gerücht schüren würde, wonach der frühere Landeshauptmann von Tirol Eduard Wallnöfer der Vater des Klägers sein soll.

 

Haselsteiner begehrte Schadenersatz für die erlittene Kränkung sowie die Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern von ihm in diesem Zusammenhang.  Er sah auch das Recht auf das eigene Bild verletzt.

 

Heute, dem 22.Juni 2019, veröffentlichte der Tiroler Blogger – unter nachfolgendem Tweet – das (noch nicht rechtskräftige) Urteil – nämlich die kostenpflichtige Abweisung der Klage.

 


 


 

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2019-07-22


Just SPÖ-Baumgärtel echauffiert sich über eine Beleidigung


Dabei sparte der gute Herr Doktor in der Vergangenheit selbst nicht mit verbalen Ausritten

 

Zur Vorgeschichte: Im Beitrag: „Doppelmoral bei der SPÖ-Langenzersdorf“ haben wir darüber berichtet, wie empfindlich man bei den Genoss(innen) reagiert, wenn man sie beleidigt.  Nun soll man Unrecht nicht mit Unrecht aufrechnen, allerdings sei angemerkt, dass diese beim Austeilen keineswegs so empfindlich sind wie beim Einstecken.  Dies wird im genannten Beitrag sehr schön dokumentiert.

 

Nun setzt ein „Freund“ der SPÖ-Gruppe Langenzersdorf, Dr. Christoph Baumgärtel, der ganzen Angelegenheit noch ein Krönchen auf.  Er postet auf deren Facebook-Account wie folgt:

 

 

Irgendwie scheint es Baumgärtel noch nicht realisiert zu haben, dass es sich beim mutmaßlichen Beleidiger um keinen FPÖ-Politiker mehr handelt.  Dieser bekleidete vor Jahren, in einer kleinen Ortschaft, die Funktion eines Gemeinderates.  Gut, FPÖ-Politiker hört sich für die Genoss(innen) einfach besser an.

 

Erstaunlich finden wir es, dass Baumgärtel scheinbar hellseherische Fähigkeiten besitzen dürfte.  Denn wie dem obig gezeigten Screenshot zu entnehmen ist, scheint er jetzt schon zu wissen, dass dem Mann eine Verurteilung, mit einer empfindlichen Geldstrafe – in einem hohen vierstelligen, wenn nicht sogar niedrig fünfstelligem Bereich – droht.  Was wird denn der gute Herr Doktor sagen, wenn der mutmaßliche Beleidiger freigesprochen – oder die Klage bzw. Anzeige abgewiesen bzw. eingestellt – wird?

 

Das Beste haben wir uns aber für den Schluss aufgehoben.  Just ein Dr. Baumgärtel regt sich gar über eine Beleidigung auf, dabei scheint er ein wahrer Meister in dieser Disziplin zu sein.  Hier nur ein verbaler Ausritt (aus dem Jahr 2015) von vielen.  Unser Archiv – unter dem LINK – ist sehr gut gefüllt.

 

 

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2018-10-09


Schwere Beleidigung des FPÖ – Chefs auf der Facebook-Seite von Öllinger


Strache wörtlich als Volltrottel bezeichnet

 

Es ist in der Tat erstaunlich, dass es immer wieder Politiker(innen) der Grünen sind, die sich über angebliche Hass – und Hetzpostings auf der Facebook-Seite des FPÖ – Chefs aufregen.  Diesbezüglich werden auch Klagen einreicht und/oder Anzeigen erstattet.   Dabei sollte diese doch vor ihrer eigenen Facebook-Türe kehren, wie wir schon in etlichen Beiträgen dokumentiert haben.  Nachfolgend wieder ein Beispiel, diesmal auf der Facebook-Seite des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger.

 


 

Das obig gezeigte Posting des Users Mirko Kolo, steht bis dato (Zeitpunkt unsere Beitragserstellung) ungelöscht auf der Facebook-Seite des Grün-Politikers.

 

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2017-05-25


Grüne beabsichtigen nun auch Facebook vor Gericht zu zerren


Nicht alle gehen vor Eva Glawischnig in die Knie

Wie  nicht  unbekannt  sein  dürfte,  gehen  die  Grünen seit geraumer Zeit mit Klagen gegen
Poster(innen)  im  Internet  vor,  die ihrer  Meinung nach sogenannte  „Hasspostings“  verfas-
sen.  Da gab es beispielsweise einen gefakten Screenshot auf Facebook,  der das Konterfei
der  Grünen- Chefin,   Eva  Glawischnig,  zeigt.    Im  beigefügten  Text  wird  unter  anderem
fälschlicherweise  behauptet,  dass die Grünen im Parlament einen Antrag eingebracht hät-
ten, das Mindestalter für den Geschlechtsverkehr bei Mädchen auf 12 Jahre herabzusetzen,
da es sonst eine Diskriminierung muslimischer Mitbürger wäre.
Das  ist  natürlich  absoluter  Schwachsinn  und  war  als  solcher auch gleich erkennbar.  Die
Grünen  nahmen  diese  Posting aber zum Anlass, um User(innen) zu klagen,  die besagten
Fake  weiterverbreitet hatten.  Was sich FPÖ-Politiker(innen) tagtäglich auf linken Facebook-
Seiten,  wie  beispielsweise  „Blutgruppe …“  oder  „AK Deutsch ….“  gefallen lassen müssen,
wollen die Grünen offensichtlich nicht ungestraft hinnehmen.
Möglicherweise  liegen  bei  den  Grünen wegen der vergangenen Wahlniederlagen die
Nerven  blank und sind deswegen so dünnhäutig.   Der neueste Coup der Grünen – sie
beabsichtigen  nun auch Facebook vor Gericht zerren.   Grund dafür ist,  dass man sich
dort  weigert,  ein  von  den  Grünen  gemeldetes   Posting  mit  der  Begründung:. „nicht
gegen unsere Gemeinschaftsregeln verstößt“ .zu löschen.
Konkret  ging  es im besagten Posting darum,  dass eine Frau aus dem Bezirk Mödling der
Grünen-Chefin unter anderem die Aussage unterstellte,  dass „Schutzsuchende das Recht
haben müssen,  auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flücht-
lingen ist“. . Das  gerichtliche  Verfahren  wurde  laut Grünen mit einem Vergleich beendet,
nachdem die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche anerkannt hatte.​
Dazu  der  Mediensprecher  der  Grünen,  Dieter Brosz:.. „Nachdem wir bereits erfolgreich
gegen konkrete Hasspostings gerichtlich vorgegangen sind, erwägen wir nun auch gegen
Facebook vor Gericht zu gehen.“ ..Da dürfte der Mann nur bedingt recht haben, denn laut
unseren  Informationen  gab  es  bis  dato nur gerichtliche Erfolge,  wenn der/die beklagte
User(in)  in die Knie ging und sich auf einen Vergleich einließ.
Uns wurde ein Beschluss (Kopie) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zugespielt,
der  zumindest  vorerst  nicht  für  einen  gerichtlichen  Erfolg der Grünen zeugt.   Dieser User
ging  vor  Glawischnig  nicht in die Knie und ließ sich auch nicht vom Streitwert beeindrucken.
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2016-01-08

Die tägliche linke Hetze


Primitiv, primitiver, „AK-DEUTSCH..“

Erst  vor  wenigen Tagen,  hatte  man sich auf der mittlerweile. – im negativen Sinn –
bestens  bekannten  linksextremen  Facebook- Seite  „AK DEUTSCH ..“,  mit einem
Hetzbeitrag  über  den  Herausgeber  diese Online-Magazins,  bis auf die Knochen
blamiert  und  die  Admins  schrammten  haarscharf  an einer Klage vorbei.   (Siehe
nachfolgenden Screenshot).
Aber die Katze lässt bekannterweise das Mausen nicht und so suchte man sich auf
der  – durch  Primitivität  geprägten – .Facebook-Seite.. „AK  DEUTSCH ..“,  ein nicht
so wehrhaftes Opfer und zeigte wiederholt wessen Geistes Kind man ist.
Die 19jährige  Virginia Sch.  aus Traiskirchen  (Niederösterreich)  hatte es gewagt,
öffentlich  mit  Medien  über  die  Zustände in ihrer Heimatgemeinde zu sprechen.
Es  ist  ja kein Geheimnis,  dass die Einwohner(innen) von Traiskirchen durch das
dort herrschende Asylchaos (restlos überfülltes Flüchtlingslager) leiden.
Die  kritische  Aussagen  von Virginia Sch.,  wurden  von User(innen) auf der Face-
bookseite „AK DEUTSCH…“) in  äußerst  primitiver  und  beleidigender Form kom-
mentiert.   Von  „fetzenteppert“  über  „Discostadelprolet“  bis  hin zu „Medienhure“
ist  im Repertoire alles enthalten.   Im nachfolgenden  Screenshot präsentieren wir
einige  (stellvertretend  für zahlreiche andere Kommentare)  dieser „geistigen“ Er-
güsse.
Wir  können  Virginia Sch.  nur den Rat geben,  die Admins der Facebook—Seite
„AK DEUTSCH ..“ .aufzufordern  den Thread  zu  entfernen  und sollten diese der
Aufforderung nicht nachkommen, diese als Verantwortliche zu verklagen.
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2015-08-04

Beschimpfungen und Gewaltaufrufe gegen H.C. Strache


Kommentare auf der Facebook-Seite des Skandal-Rappers Nazar

Nachdem der Skandal-Rapper Nazar seinen Mund offenbar zu voll genommen hatte und
ihm  nun  eine  Klage  des  FPÖ-Chefs  ins  Haus steht,  jammert  er auf seiner Facebook-
Seite herum.   Knappe  3.000 User(innen)  goutierten  bislang  seinen  Eintrag  mit einem
„Like“, darunter auch die Tageszeitung KURIER.
Aber  auch  bei  der  Wiener SPÖ  hat  Nazar  seine  Groupies,  wie wir dies im Beitrag
SPÖ-Politikerin schickt dem Skandal-Rapper Nazar „Bussal“ schon berichteten.
Gestern  erklärte  eine  Lehrerin  des . „Lise Meitner  Realgymnasium“ .dem  Herausgeber
dieses  Online-Magazins  unter  anderem:. „Ja, Nazar ist für viele Jugendliche ein Vorbild“,
und dies meinte sie nicht im negativen Sinn.   Der betreffende Beitrag kann unter diesem
LINK aufgerufen werden.
Nun wollten wir wissen, welche Vorbildwirkung Nazar auf Jugendliche hat und besuchten
dessen Facebook-Seite.   Wir präsentieren unserer Leserschaft nur einige von hunderten
Kommentaren,  bei  denen die Vorbildwirkung des Rappers scheinbar schon ihre Spuren
bei den Jugendlichen hinterlassen hat.
Screen: facebook.com (Account: Nazar)
Die Bandbreite der Kommentare erstreckt sich von  Beschimpfungen bis hin zu Gewaltauf-
rufen.  Scheinbar färbt das „künstlerische Wirken“ des Skandal-Rappers auf seine Fans ab.
Die  Frage,  die  wir  uns  nun stellen lautet,  ob Nazar wirklich eine positive Vorbildwirkung
für Jugendliche hat?
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2015-02-23

Wort des Herausgebers zum Jahr 2014


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Wieder  ist  ein  Jahr  ins  Land  gegangen  und  dieses  Online-Magazin  besteht nun seit
6 Jahren.
Bei  ERSTAUNLICH  war man auch im heurigen Jahr bemüht, informative und erstaunliche
Beiträge  zu  bringen.   Das  Portfolio  erstreckte  sich  von medialer Hilfestellung für sozial-
schwache  Menschen,  sowie Aufdeckung von fragwürdigen  Geschäften großer Konzerne
oder politischer Skandale.
Den  Erfolg  eines investigativen Webmagazins kann man daran ablesen,  ob und wie oft
einzelne  Artikel   von den herkömmlichen Medien (Print+TV) übernommen werden.  Dies
geschah auch in diesem Jahr sehr häufig.
Im  Brennpunkt  der  ERSTAUNLICH-Beitragserstattung  im Jahr 2014,  stand der radikale
Islam,  der in Österreich leider überhand nimmt.   Aber auch Auswüchse des wachsenden
Linksextremismus wurden aufgedeckt.
Im  Alleingang  hätte  ich  das  wohl  alles  nicht  geschafft  und  so  möchte  ich  mich bei
meinem  Team,   bei den Gastautoren und bei jenen Personen bedanken,  die für dieses
Online-Magazin  wertvolle  Recherchearbeit  geleistet oder sich in sonstiger Weise einge-
bracht haben.
Leider  musste  ich  heuer  etwas  tun,  was  ich  normalerweise  ungerne und sehr selten
mache.   Ich musste einen  Mann klagen,  der offenbar zwischen konstruktiver Kritik und
beleidigender Diskreditierung nicht zu unterscheiden wusste. Es handelte sich dabei um
den Kriminalbeamten aus Linz, Uwe Sailer. .Eigentlich  finde  ich  es  traurig,  wenn  man
gewisse  Leute  erst durch eine Klage zur Vernunft  rufen  muss.   Ich  hoffe,  dass  Sailer
daraus gelernt hat und sich in Zukunft mir gegenüber zu benehmen weiß.
Ich  wünsche  allen   Leserinnen und  Leser von  ERSTAUNLICH  einen guten Rutsch und
ein erfolgreiches Jahr 2015. Bitte bleiben sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen sie es weiter.
Erich Reder
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2014-12-31
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„Heimat ohne Hass“ – Inhaber der Seite kann nicht zahlen


Keine Solidarität mit Ute Bock-Preisträger Sailer im linken Lager?

Hetze im Internet ist neuerdings auch ein Thema im ORF, zu dem Herbert Walter, der Sprecher
der  oben  genannten  Netzseite,  kürzlich im Report als  „objektive“  Auskunftsperson  zu Wort
kam.
„Verleumdungen,  Beleidigungen,  Aufrufe  zur Gewalt:  Immer mehr Menschen machen ihrem
Hass im Internet Luft und überschreiten dabei oft die Grenze zum Strafrecht“.   Uwe Sailer, der
diese Zeilen kürzlich auf Facebook unter der Überschrift „Hetze im Netz“ aussandte,  hält sich
aber selbst nicht an diesen Grundsatz.
„Wegen rufschädigender unwahrer  Behauptungen von mir verklagt,  verlegte er sich aufs  Bitten
und   bot  einen   Vergleich an,  bestehend  aus  einer   Entschädigungszahlung  und  einer,  auf
seinen  Facebook-Seiten  über  einen  angemessenen  Zeitraum zu veröffentlichenden, Ehren-
erklärung  bzw.   einem  Widerruf.    Offenbar  in  finanziellen  Schwierigkeiten,  ersuchte  er um
Ratenzahlung.  Diese  wurde  ihm von mir,  gutmütiger  Weise, zugestanden.   Nach Ablauf der
gestellten  Frist,  bat er aber über seinen  Anwalt neuerlich um Verlängerung für die erste Rate,
welche  ich  ihm  in  der  Hoffnung gewährte,  dass die Solidaritätsaufrufe seiner Freunde, etwa
des  Ex -Abgeordneten Öllinger,  Geld  in die klamme Kasse spülen würden.   Aber auch diese
Frist  ist  verstrichen  und  auch  die  zugesagte  Publizierung  der Ehrenerklärung erfolgte ver-
spätet,  unvollständig  und  wurde  mit  technischen  Spielereien  immer  wieder  gelöscht oder
versteckt“, erklärt Wiens FPÖ-Gemeinderat Mag. Wolfgang Jung.
„Es  wird  jetzt Zeit,  andere Saiten aufzuziehen – zivilrechtliche Klage, Pfändung…  Billig wird
das  für  den  Herrn  nicht  werden,  nicht  zuletzt  weil  sein  Schuldeingeständnis und daraus
folgernd, die Akzeptanz der Forderungen aus dem Vergleich ja bereits vorliegen. Außerdem
prüfe  ich  jetzt weitere Klagen,  aufgrund von gesicherten Facebook-Screeshots,  die ich bis-
her  zurückgestellt  habe.   Gegen  Leute  dieses  Schlages,  und  damit  meine  ich auch die
Betreiber  anderer  linker  Gruppen  im  Netz,  die  uns  Freiheitliche  als  Freiwild  behandeln
möchten,  kann  man  nur  so  vorgehen“,  schließt  Jung  und  gibt zu bedenken,  dass man,
auch  unter  Berücksichtigung der von ihm noch nicht geklagten Kommentare,  die mit  „sehr
spezieller  Wortwahl“   und  einer  seltsamen  Diktion  erfolgten,   die  Rückschlüsse  auf  die
psychische  Situation des Verfassers nahelegen,  überlegen müsste,  ob Sailer unter diesen
Umständen  überhaupt  noch  über  die  nötige Objektivität verfügt,  als Sachverständiger in
manchen Causen zu fungieren. (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-22

Schwere Schlappe für Uwe Sailer – TEIL 2


Wie ist Sailers Aussage zu verstehen?

Wie wir bereits im Beitrag „Schwere Schlappe für Uwe Sailer“ berichteten, wurde der
verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, vom Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten Mag. Wolfgang Jung geklagt.
Wie  die  FPÖ-Pressestelle  in einer  APA/OTS-Aussendung bekannt gab,  musste Sailer in
einem  Vergleich  gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsab-
geordneten Mag. Wolfgang Jung klein beigeben.  Voraussetzung für diesen Vergleich war
die  Veröffentlichung  einer  Ehrenerklärung.   Diese gab Sailer auf seiner Facebook-Seite
auch ab (siehe Screenshot).
So weit,  so gut.   Dann folgte allerdings eine Aktion von Sailer,  die vermutlich nicht nur
für  uns  unverständlich ist.  Er schrieb auf seiner Facebook-Seite in Richtung Wolfgang
Jung wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Welchen Schaden hat Jung mit seiner OTS-Aussendung angerichtet?  Und warum müssen
er und seine Freunde diesen  „wohl längerfristig“ tragen?  Was will Sailer damit aussagen?
Wurmen Sailer gar die Kosten, die er nun für sein Verhalten zu tragen hat?  Wir vermuten,
dass es um seine Finanzen nicht gerade zum Besten bestellt sein dürfte. Über diese Ver-
mutung  haben  wir  bereits im Beitrag „Uwe Sailer in finanzieller Not?“ berichtet.   Unsere
Annahme wird nun auch durch einen kürzlich veröffentlichten Spendenaufruf der politisch
links orientierten Organisation „Linkswende“ unterstützt.
Aber nochmals zurück zu Sailers Aussage: „So nicht Herr Jung! Den Schaden, den Sie mit
Ihrer  OTS-Aussendung  jetzt  angerichtet  haben,  werden  längerfristig  wohl  Sie  und Ihre
´Freunde´ tragen müssen,  Herr Brigadier a.D.“ . Vielleicht  könnte er über den  Sinn dieser
Aussage  Auskunft erteilen.  An einer solchen wären vermutlich nicht nur wir interessiert.
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2014-10-04

Schwere Schlappe für Uwe Sailer


Linker Forensiker muss Ehrenerklärung abgeben

Der König der linken Internetrechercheure, der Kripobeamte Uwe Sailer musste in einem
Vergleich  gegen den von ihm zu Unrecht beschuldigten Wiener FPÖ-Landtagsabgeord-
neten  Mag.  Wolfgang  Jung  klein  beigeben.   Voraussetzung  für diesen Vergleich  war
eine Ehrenerklärung mit folgendem Inhalt:
„Diese Behauptung ist unwahr. Ich ziehe sie daher – ebenso wie alle in der Folge ge-
äußerten,  beleidigenden,  Aussagen  über Herrn Mag. Jung – mit dem Ausdruck des
Bedauerns  und  meiner  Entschuldigung  zurück.   Ich  habe  mich  Herrn Mag. Jung
gegenüber  verpflichtet,  derartige   Äußerungen  bzw.   sinngemäß  gleichlautende –
künftig hin zu unterlassen.“
Da  der  Vergleich mit beträchtlichen Kosten in vermutlich fünfstelliger Höhe (Zahlung
an den Abgeordneten, Anwälte und Gerichtskosten) verbunden ist und der Aufforder-
ung  in  mehreren  linken Medien zur „Unterstützung“ anscheinend nicht ausreichend
nachgekommen  wurde   (mit  der  Solidarität  hapert  es  offenbar,  wenn es um Geld
geht – siehe Klage gegen die Linkswende),  ist anzunehmen, dass von FPÖ-Gegnern
künftig  von  unbeweisbaren  Beschuldigungen  und wilden Vergleichen Abstand ge-
nommen wird.  Im Übrigen erklärte Jung, dass sich, unter anderem der Akademiker-
ball  über eine Spende aus dem von ihm eingerichteten „Sailer-Fonds“ freuen dürfe.
(Quelle: APA/OTS)
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2014-10-02

Der Schmäh mit der Diskriminierung


Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage

Die  geplante  deutsche  PKW-Maut  sorgt  europaweit  für  erhebliches Aufsehen.   Den deut-
schen  Autofahrer(innen)  soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der  KFZ-Steuer refundiert
werden.   Auch  in  Österreich  erhitzen  sich  die Gemüter an diesem Thema.  Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen,  den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser  Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter  gestellt  werden  als   Deutsche  und  appelliert   an  die  SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris  Bures  ist  auch gleich  mit  dem  drohenden  Zeigefinger  zur Stelle.   Für sie gehe es
nicht  an,  dass  deutsche  Autofahrer(innen)  die   Kosten  der  Vignette  mit  der  Kfz-Steuer
gegen  verrechnen  können.   Sie  sehe  darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der  Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden.   Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“,  so  Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr  zur  Seite  eilte  sofort  jener  Mann,  dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben  ist.   Nämlich  der  glücklose   Ex-Verteidigungsminister  und  jetziger  SPÖ-
Bundesgeschäftsführer  Norbert  Darabos.   Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos  wörtlich.   Da  fragen  wir uns aber,  warum er diese  Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher  bei  einer  Neuwagen-Anschaffung  eine  Normverbrauchsabgabe  (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber  zurück  zum Thema,  der Autobahnmaut.   Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen,  könnte man die Sache ganz einfach regeln.  Man
müsste  nur  dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen,  dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In  diesem  Fall wäre  die  angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch.   Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung.  Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird,  dann gilt das für alle EU-Bürger(innen).  Da passt
Deutschland als  „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild.   Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08

Jungjournalistin Alvir droht männlichen Journalisten


Faust-Penetration im Gesicht und Schwänze abschneiden

Erst  kürzlich  haben wir  einen Beitrag über die politisch links orientierte Jungjournalistin
Olja  Alvir  verfasst.  Dass ist jene Dame, die gewaltfreie Demos langweilig findet.   Im be-
treffenden  Beitrag  haben wir folgendes wörtlich angemerkt:  „Bei den Angaben auf ihrer
Webseite hätte Olja Alvir der Vollständigkeit halber noch angeben können,  dass sie sich
auch für Gewalt begeistert.“
Daraufhin schrieb uns Alvir ein Mail, in dem sie uns mitteilte, dass sie obige Anmerkung als
Verleumdung  auffasse und wir den Beitrag binnen 2 Tage zu entfernen hätten,  andernfalls
sich  ihre  Anwältin  mit  uns  in  Verbindung setzen werde.    Auch darüber haben wir einen
Beitrag verfasst.    Wir  haben  natürlich  nichts   gelöscht  und warten  noch  immer  auf das
Schreiben ihrer Anwältin.
Aber  oft  spielt der Zufall eine Rolle im Leben und so konnten wir uns eines Lächelns nicht
erwehren,  als  wir  auf  folgenden Tweet von Rudi Fußi gestoßen sind.  Er gibt eine virtuelle
Diskussion (sofern man das überhaupt so nennen darf) zwischen ihm,  Peter Rabl und der
ach so gewaltfreien Olja Alvir wieder.
Screen: twitter.com (Account: Rudi Fußi)
Abgesehen  von den Fäkalausdrücken,  sprechen   „Penetrationstest meiner Faust ihn eurem
Gesicht“ und „…ich schneide euch beiden nächstes mal den  Schwanz ab…“ nicht  unbedingt
für  eine  gewaltfreie  Einstellung.   Also dürften wir mit unserer eingangs erwähnten Anmerk-
ung bzgl. Olja Alvir nicht so falsch gelegen sein.
Und  jetzt  darf  uns  Olja Alvir wieder ein Mail mit Androhung des Einschreitens ihrer Anwältin
schicken.   Denn  auch  diesen  Beitrag  werden  wir  nicht löschen.   Es wird uns im Fall einer
Klage ein Vergnügen sein, den in diesem Beitrag gezeigten und noch etliche andere Screen-
shoots, dem Gericht vorzulegen.
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2014-06-20

Uwe Sailer klagt


Werden nun die Verantwortlichen

von „Heimat ohne Hass“ genannt?

Wie  wir  bereits  in  unserem  Beitrag „Heimat ohne Hass ……“ berichtet haben,  hat es die
linksextreme Denunzianten-Webseite geschafft, mit einem unwahren Artikel – indem eine
völlig  unschuldige  schwer  kranke  Frau durch den Dreck gezogen wurde – in die Kronen
Zeitung zu gelangen.
Wir haben im obig erwähnten Beitrag auch angeführt, dass im Impressum besagter Webseite,
der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  aufscheint.   Weiters merkten
wir an, dass Sailer möglicherweise glaubt, dass er sich mit dem Satz:  „Für den redaktionellen
Teil   ist   die   Internet-Initiative   ´Heimat ohne Hass´  verantwortlich“,   der  Verantwortung  für
Berichterstattungen  entziehen  kann.   Dies  wird nun vermutlich ein Gericht zu klären haben,
denn  Sailer  kündigt  in  einem  Beitrag  an,  dass er die Kronen Zeitung bzw. die Journalistin
Sandra Ramsauer klagen will.
Da  es  sich  bei der Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ um eine völlig anonyme, nament-
lich  nicht  genannte  Gruppe  oder  Einzelperson handelt, schrieb die Krone-Journalistin den
Beitrag Uwe Sailer zu. Die Reaktion von Sailer lässt für uns erkennen, wie tief und schmutzig
der  besagte  Beitrag auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ sein muss.   Übrigens ist der dis-
kriminierende Beitrag nach wie vor online.
Wir  sind  nicht  der  Meinung,  dass  Sandra  Ramsauer  ein Recherchefehler unterlaufen ist
oder  diese  sogar  vorsätzlich gehandelt hat,  als sie Sailer diesen Beitrag zuschrieb.  Denn
im  Impressum  der  Denunzianten-Webseite  ist kein Verantwortlicher ausgewiesen.  Durch
die Namensangabe Uwe Sailer könnte durchaus der Schluss gezogen werden,  dass dieser
für  die  Webseite  verantwortlich  ist.    Aber wie bereits erwähnt,  dies zu klären wie die Auf-
gabe eines Gerichtes sein.  Man darf gespannt sein, welche Person der verhaltensauffällige
Kriminalbeamte  aus  Linz  angeben wird,  die für die Berichterstattungen verantwortlich ist.
Der  Name  Dr. Zanger,  den  Sailer als seinen Anwalt angibt,  wird die Kronen Zeitung wohl
kaum beeindrucken.  Denn diese haben auch hervorragende Anwälte.
Uwe  Sailer  schreibt  wörtlich:   „Herr  Uwe  Sailer ist mit Partnern Inhaber der Fa. Daten-
forensik.at.  Und  diese  Firma  hält  die  Rechte  an der Domain „heimatohnehass.at“. Es
ist  für uns erstaunlich,  dass es ein Kriminalbeamter (mit seinen Partnern) augenschein-
lich  zulässt,  dass unter  seiner  Domain  eine anonyme Initiative unwahre und diskrimi-
nierende Beiträge verfasst.  Denn es ist ja nicht der erste unwahre Beitrag.
Und  damit  sind  wir  auch  schon  bei  jenen Personen,  die sich offenbar wohlweislich
bedeckt halten.   Denn wenn man nachfolgende Rechtfertigung auf der gleichnamigen
Facebook-Seite liest, dann weiß man auch warum.
Screen: facebook.com (Account Heimat ohne Hass)
Da  staunen  wir  aber,  denn  die Schuldirektorin aus Schärding und die schwer kranke
Claudia M. durften  sich  schon  mit  der  medialen  Hetzkeule  von  „Heimat ohne Hass“
prügeln lassen.
Als  besondere Frechheit  empfinden wir die Aussage:   „Entschuldigen Sie, aber da müssen
wir  uns  sehr  wundern – umso  mehr,  als  hier  alle  ehrenamtlich  tätig  sind  und  keine be-
zahlten Profijournalisten wie die Frau Ramsauer, deren Job es ist, korrekt zu recherchieren!“
Folgt man der Logik von  „Heimat ohne Hass“,  dann brauchen Ehrenamtliche nicht korrekt
zu  recherchieren.   Diese Verpflichtung obliegt laut deren Meinung nur bezahlten Profijour-
nalisten. Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gelesen.
Jedenfalls räumt „Heimat ohne Hass“ mit ihrer Aussage ein, dass sie keine Profis sind.  Für
uns  sind  sie  nicht  einmal  Amateure sondern simple Stümper denen gut daran täte,  ihre
Finger von einer Computertastatur zu lassen.
*****
2014-06-12

Muss FPÖ-Politiker Detlef Wimmer um sein Leben fürchten?


Detlef wird es allerdings nicht überleben

Dass  der  verhaltensauffällige   Kriminalbeamte  Uwe Sailer und  der  FPÖ-Sicherheitsstadtrat
Detlef Wimmer (beide aus Linz) nicht die besten Freunde sind, kann man aus verschiedenen
Beiträgen auf Sailers Facebook-Seite ersehen.
Nun scheint Wimmer offenbar genug zu haben und will klagen. Auf Sailers Facebook-Seite
stellt  man  sich die Frage,  was dieser klagen will.  Offenbar ist man sich dort keiner Schuld
bewusst.   Aber man stelle sich gerne der Herausforderung – nun jetzt wird es bedenklich –
und meint:  „Detlef wird es allerdings nicht überleben.“
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Muss der FPÖ-Politiker nun um sein Leben fürchten,  wenn er den Rechtsweg beschreitet?
*****
2014-04-02

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
*****
2014-02-01

Linzer Kriminalbeamter diskreditiert Ballbesucher(innen)


Uwe Sailer vergleicht Ballbesucher mit Kriminellen

Am  heutigen  Abend  ist  es  so weit.  Da geht der Akademikerball 2014 über die die Bühne.
Über  die  Ankündigungen  gewaltbereiter  linker  Anarchos zur Verhinderung dieser Veran-
staltung, haben wir bereits im Vorfeld berichtet.
Wer  sind  aber  die Teilnehmer(innen) an dieser Ballveranstaltung?   Laut dem Linzer Kriminal-
beamten Uwe Sailer sind es Personen,  die sich für Leistungsträger halten aber dennoch nichts
anderes sind als gut gekleidete mit Orden behangene Kümmerlinge, die mit ihren Füßen, noch
dazu  in der Hofburg,  unsere Demokratie und unsere Verfassung mit Füßen niedertanzen und
niedertreten.
Zusätzlich  vergleicht  Sailer die Teilnehmer(innen) des Balls mit Betrüger,  denn diese treten
auch  mit Anzug,  Krawatte  und  redegewandt auf.   Nachfolgend ein Screenshot von Sailers
Facebook-Seite als Beweis für seine getätigte Aussagen:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Dass  jemand Sailer für diese Aussagen klagen wird glauben wir kaum, denn dazu ist seine
Person zu unwichtig.   Allerdings ist es erstaunlich, dass ein Polizeibeamter – der eigentlich
für  Recht  und  Ordnung  sorgen sollte – öffentlich derartig diskreditierende Aussagen tätigt.
Damit sollte sich zumindest sein Dienstgeber auseinandersetzen.
Unser  angekündigter Beitrag über den erstaunlichen Kriminalbeamten aus Linz verschiebt
sich noch ein wenig. Wir ersuchen unsere Leserschaft um Verständnis.  Danke!
*****
2014-01-24

Vassilakou klagt Facebook-User

Beweismaterial anzufertigen ist ungemein wichtig

 
Wie  die Tageszeitung HEUTE auf ihrer Internetplattform mitteilt,  klagt die  Wiener Vizebürger-
meisterin und Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou, einen Facebook-User.   Dieser hatte – laut
der Gratiszeitung – in einem Posting behauptet, Maria Vassilakou habe am 24. September auf
der  Wiener  Alserstraße  Fahrrad  fahrend eine rote Ampel ignoriert.   Von H. auf ihr Verhalten
hingewiesen, hätte ihm Vassilakou den Stinkefinger gezeigt.
 
Wir  wissen nicht ob dieser Vorfall der Realität entspricht,  da es kein Video und auch kein Foto
über den behaupteten Vorfall gibt.   Jedenfalls bestreitet Vassilakou die Anschuldigungen und
klagte auf Unterlassung und Gegendarstellung.  Streitwert:  8.720,- Euro.
 
Wenn  es  darum  geht  die  Wiener Autofahrer zur Kassa zu bitten,  zeigt sich Vassilakou nicht
sehr zart besaitet.  Dieser Gemütszustand schlägt allerdings sehr schnell um, wenn es jemand
wagt  ihre  Person  öffentlich  zu  kritisieren.   Da  ist  die Grünpolitikerin mit Anzeige- und Klag-
drohungen sehr schnell zur Hand.   Diese  Erfahrung  musste bereits der Herausgeber dieses
Online-Magazins erfahren,  bei dem sie jedoch auf Granit biss.
 
Bei ERSTAUNLICH recherchiert man nämlich gründlichst und fertigt auch Beweismaterial wie
z.B.  Fotos  oder  Videos an.   Allerdings fühlt sich Vassilakou beim Auftauchen eines solchen
Materials gleich immer verfolgt und/oder gestalkt.
 
Video: © erstaulich.at
Vassilakou wieder voll erwischt
 
Wir  können  nur  jedermann(frau) empfehlen  ebenfalls  Beweismaterial anzufertigen, wenn
diese(r)  vor hat,  an  der  Wiener Vizebürgermeisterin gerechtfertigt öffentlich Kritik zu üben.
Bei  ERSTAUNLICH  wartet  man  noch  immer  auf die Klage oder Anzeige von Vassilakou.
Warum eine solche wohl bis heute noch nicht erfolgt ist?!
 
 
*****
 
2013-11-19

Praktiken der Firma AH Future wurde Riegel vorgeschoben


Vertriebssystem war ein verbotenes Pyramidenspiel –

Klage der Bank auf Rückzahlung des Kredits wurde abgewiesen

Eisern  werben Firmen mit guten Zusatzverdiensten ohne finanzielles Risiko – so auch AH Future.
Konsumenten  mussten  „nur“ ein Kaffeesystem kaufen.   Hinterher  forderte  eine Bank die Kredit-
raten ein.   Was den Konsumenten nicht immer bewusst war: Der überteuerte Kaufpreis war über
eine Bank kreditfinanziert.
Die  AK  hat  nun  eine  Konsumentin  vor  dem  Bezirksgericht  Favoriten vertreten und recht be-
kommen:   Beim  Vertriebssystem  der AH Future handelt es sich um ein verbotenes Pyramiden-
spiel. Die Klage der Bank auf Kredit-Rückzahlung wurde abgewiesen.
„Toller  Zusatzverdienst  ohne  finanzielles  Risiko“ – die  Werbung  der  Wiener  Firma AH Future
Vertriebs GmbH klang verlockend. Die KonsumentInnen sollten nur Kaffeemaschinen und Tabs
verkaufen und neue Vertriebspartner anwerben.   Es wäre für sie mühelos, 1.000 Euro pro Monat
zu verdienen.
Der Haken: Um selbst Vertriebspartner, also Franchisenehmer, zu werden, mussten sie ein über-
teuertes  Kaffeesystem der Firma AH Future um knapp 4.000 Euro kaufen.   Der Kaufpreis wurde
meist  über  eine  Bank – in diesem Fall Denzel – kreditfinanziert.  Die Bank wurde von AH Future
vermittelt.
Und  so  sahen  sich  letztendlich  viele  KonsumentInnen mit Zahlungsaufforderungen der Bank
und sogar mit gerichtlichen Klagen konfrontiert.   „Manchen Konsumenten war gar nicht bewusst,
dass  sie  gleich einen Kreditvertrag mitunterschrieben hatten.   Sie waren ja nie bei einer Bank“,
weiß AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
„Wir  haben  eine  geschädigte Konsumentin vor Gericht unterstützt“, so Zgubic.  „Sie wurde von
der  Bank  auf Rückzahlung des Kredits geklagt.“   Die AK hat nun vom Bezirksgericht Favoriten
recht bekommen:  Beim Vertriebssystem der AH Future handelt es sich um ein verbotenes Pyra-
midenspiel.
Der  zwischen  der  Konsumentin  und AH Future geschlossene Vertrag ist sittenwidrig und daher
nichtig.   Diese Nichtigkeit schlägt auch auf den damit verbunden Kreditvertrag durch.  Die Klage
der  Bank  gegen  die Konsumentin auf Rückzahlung des Kredits wurde daher abgewiesen. Das
Urteil ist rechtskräftig.
„Konsumenten  können  verlangen,  dass  solche  sittenwidrigen und nichtigen Verträge genauso
wie  ein  damit  verbundener Kreditvertrag rückabgewickelt werden“, weiß Zgubic. „Das bedeutet,
der Kredit muss dann auch nicht zurückgezahlt werden.  Ebenso können bereits bezahlte Kredit-
raten  oder  der bar  bezahlte  Kaufpreis  zurückgefordert werden.   Im Gegenzug sind die Kaffee-
maschinen zurückzugeben.“ (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-10-17

Karl Öllinger und sein Verhältnis zur Wahrheit


Gerichtliches Nachspiel für den Grünpolitiker

Der  zukünftige  Ex-Nationalratsabgeordnete  der Grünen,  Karl Öllinger,  prangert zwar gerne
immer  wieder diskriminierende Postings auf anderen Facebook-Seiten an,  aber auf seinem
eigenen  Account  jedoch  scheint er es nicht so genau zu nehmen.  Diese persönliche Erfahr-
ung machte der Herausgeber dieses Online-Magazins.
Zum  Vorfall  selbst:   Eine  uns  unbekannte Userin setzte auf  Öllingers Facebook-Seite einen
Link  auf  ERSTAUNLICH.   Daraufhin  sahen  sich die Kampfposter Martin Leitner und Miroslav
Kolovic veranlasst,  den Herausgeber dieses Online-Magazins als „Peitscherlbua“ zu titulieren.
Diese  Bezeichnung  ist  ein  anderer Ausdruck für Zuhälter.   Da Zuhälterei ein strafrechtliches
Delikt  ist,  wurde  damit  der  Tatbestand der „Üblen Nachrede“ gesetzt. Öllinger wurde schrift-
lich aufgefordert,  die diskriminierenden Postings umgehend zu löschen.
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Obwohl man sich von einem Nationalratsabgeordneten – der immerhin Gesetze mitbeschließt –
eine umgehende Reaktion erwarten hätte können, wenn auf seiner Facebook-Seite das Gesetz
verletzt  wird,  reagierte  Öllinger  nicht.   Erst  ein  Anwaltsbrief  mit  der  Androhung  rechtlicher
Schritte, veranlasste den Grünpolitiker zu reagieren.
Er löschte die diskriminierenden und verleumderischen Postings, jedoch nicht ohne folgenden
Kommentar auf seiner Facebook-Seite abzugeben:
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Mit seiner Linksetzung auf laendleshirt.com wird auch klar,  dass K. Öllinger sehr wohl wusste,
was der Ausdruck „Peitscherbua“ bedeutet.

Screen: laendleshirt.com
Möglicherweise glaubte Öllinger,  sich auf Grund seiner parlamentarischen Immunität erlauben
zu  können,  geltendes  Recht  in Österreich nicht beachten zu müssen.  In diesem Fall irrte er.
Die Angelegenheit hatte nämlich ein gerichtliches Nachspiel.
Jedenfalls sollte jedermann(frau) aus dem Vorfall folgendes schließen: Man braucht, kann und
soll  sich  auch  von Typen wie einem Karl Öllinger nicht alles gefallen lassen.   Traurig war nur,
dass der Grünpolitiker nicht einmal Manns genug war vor Gericht zu erscheinen.
*****
2013-10-11

H.C. Strache auf Facebook-Seite als Sodomist dargestellt


Das ist keine Satire mehr sondern eine geschmacklose Beleidigung

Es ist durchaus legitim, sich in satirischer Form über gewisse Zustände oder über Personen des
öffentlichen Lebens lustig zu machen. Allerdings sollte dabei der Anstand gewahrt bleiben und
Personen  nicht  geschmacklos beleidigt werden.   Der nachfolgende Beitrag (Screenshot), den
wir  auf  der  Facebook-Seite  „Blutgruppe  HC Negativ“  entdeckt  haben,  hat  mit  Satire nichts
mehr zu tun.   Ebenso die primitiven und teils beleidigenden Kommentare der User(innen).
Screen: facebook.com (Account: Blutgruppe HC Negativ)
Interessant dabei ist, dass sich auf dem Facebook-Account zahlreiche User(innen) tummeln,
die auf der Facebook-Seite „Heimat ohne Hass“ angeblich diffamierende Beiträge oder Kom-
mentare  auf  FPÖ_nahen Seiten schärfstens verurteilen.  Solche finden sich auch unter den
Kommentatoren auf dem obig abgebildeten Screenshot wieder.
Der Autor des Beitrags merkt verhöhnend zu seinem primitiven Machwerk an: „… ja, das ist
letztklassig, untergriffig, niveaulos und pervers!“ Da stimmen wir ihm zu, allerdings meinen
wir  es  ernst.   Der FPÖ-Chef sollte ernsthaft eine Klage gegen den Verantwortlichen dieser
selbsternannten Satire-Webseite in Erwägung ziehen.
*****
2013-09-15

Klage gegen Fritzl-Plakat


Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben

Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch  die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  NÖ  (FA NÖ).    Bekannterweise  haben  diese  in  ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht,  um auf die Justizpolitik der SPÖ  (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut  Kronen Zeitung will Anzböck klagen.   Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung  von  symbolischen  10.000,- Euro  sind  sein  juristisches Ziel.   Das Geld soll an die
Familie  des  verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden.   Über allfällige Honorarforderungen
ist  bis  dato  nichts bekannt  – aber wir nehmen an,  dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg. Herbert Kickl  äußerte  sich  in  Reaktion auf die nun
angekündigte  Klage des Fritzl-Masseverwalters:   „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn  verlangt  wird,  dass  der Täter  nie wieder in  Freiheit gelangen soll,  ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle  aus.   Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer,  mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“,  so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert,  die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen.  25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man  habe  mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt,  was passiere,  wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich,  dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl  abschließend,  der sich sicher ist,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung  des  Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben,  dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir  haben  im Beitrag  „Die Scheinheiligkeit der  …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell  und unter Umständen als primitiv bezeichnet.   Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da  wir  dies  nun  von einem  anderen  Standpunkt  aus sehen.   Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter  vielleicht  geschmacklos  erscheinen,  bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
*****
2013-07-23

Facebook wird für den Wahlkampf missbraucht


Zur Zeit ist der Verleumdung und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Vorige  Woche  wurde  der  Facebook-Account  des  FPÖ-Chefs  H.C.  Strache ohne Angabe von
Gründen  für  30 Tage  gesperrt.   Bei der FPÖ vermutete man,  dass dies mit kritischen Postings
gegenüber  der USA bzgl. Edward Snowden zu tun hätte.   Es war die Rede davon, dass irgendein
US-Geheimdienst   – und  von  diesen  haben  die Amis ja jede Menge –   Einfluss  auf  Facebook
genommen habe.
Anfänglich dachten wir dies auch,  denn von jemanden der eigene  „Freunde“ ausspioniert,  kann
eine solche Einflussnahme durchaus angenommen werden.  Jedenfalls berichteten wir ebenfalls
über die Facebook-Sperre von H.C. Strache. Und man höre und staune, einen Tag nach unserer
Berichterstattung wurden wir mit einer 24-stündigen Sperre unseres Facebook- Accounts belegt.
Und dies ebenfalls ohne Angabe von Gründen.
Screen: facebook.com
Eine  solche  Sperre ist zwar ärgerlich,  aber für uns nicht weiter von Bedeutung.  Wir haben aus-
reichend  Leser(innen),  die  unsere Beiträge auf ihren Facebook-Accounts verlinken.  Allerdings
weckte  diese Sperre unsere Neugier,  denn es uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-
keit bewusst,  dass sich weder die NSA,  der CIA oder ein anderer US-Geheimdienst für dieses
Online-Magazin interessiert.
Also  begannen wir zu recherchieren und schickten einen unserer Top-Recherchisten ins Rennen.
Unser  Mann  wurde  sehr schnell  fündig.   In einem kleinen  Kellerlokal hinterm Wiener Rathaus,
finden  regelmäßig  konspirative  Treffen  von  politisch  links orientierten Studenten statt.  Einige
von  ihnen  verdienen  sich  zur  Zeit  ihr Taschengeld damit,  dass sie im Auftrag des politischen
Gegners,  bewusst Facebook-Profile von FPÖ-Politiker(innen),  FPÖ-Ortsgruppen und FPÖ-freund-
lichen  Medien  sperren lassen.   Gab es früher einige Schillinge dafür, die Wahlwerbeplakate des
politischen Gegners mit Hitlerbärtchen oder Hakenkreuze zu verunstalten, so haben sich im Inter-
netzeitalter die Methoden geändert.
Die Masche funktioniert eigentlich ganz simpel.   Es werden auf Facebook etliche Fake-Accounts
angelegt.   Mit diesen werden dann  Beiträge von politischen Gegnern oder missliebigen Personen
gemeldet.   Mittels eines vorgefertigten Pop up-Menü kann sich der Denunziant   – beginnend von
„Mir gefällt dieser  Beitrag nicht“  bis hin zu  „Sexuell explizite Inhalte“ –   aussuchen,  mit welcher
Meldung er den jeweiligen Account-Inhaber verleumden will.
Screen: facebook.com
Bei  Facebook  wird  weder  der  Wahrheitsgehalt  der Meldung,  noch der textliche Inhalt des
gemeldeten  Beitrags  überprüft.   Bei  einer gewissen Häufigkeit  (genaue Zahl konnte leider
nicht   eruiert  werden)  von  Meldungen   innerhalb  von   24  Stunden,  wird  der  betreffende
Facebook-Account  gesperrt.   Wie  wir  in  Erfahrung  bringen konnten,  wurden allein in der
vorigen  Woche über 150 Profile von FPÖ-Sympathisanten und/oder FPÖ-Politiker(innen) auf
dem  sozialen Netzwerk gesperrt.   Ein weiteres prominentes Opfer der Sperrorgie war Wiens
FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Daraufhin  kontaktierten  wir  Facebook  und zwar über eine Mail-Adresse,  über die normaler-
weise  von  einem  FB-Mitarbeiter  persönlich geantwortet wird.   Der betreffende Mail-Account
wird in der Regel bei Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen. Denn nichts fürchten
die Amis so sehr, wie eine Klage nach dem Urheberrecht.  Deshalb sind wir uns absolut sicher,
dass man unser E-Mail gelesen hat.
In diesem wollten wir wissen,  warum unser Profil für 24 Stunden gesperrt worden war.   Ferner
unterrichteten  wir Facebook über die missbräuchlichen Meldungen und wollten wissen,  warum
sie sich für den Wahlkampf in Österreich missbrauchen lassen.   Als Antwort erhielten wir nach-
folgendes E-Mail,  in dem auf  keine unserer Fragen eingegangen wurde.  Wir werten dieses als
Geständnis der Hilflosigkeit oder der Gleichgültigkeit seitens Facebook.
Screen: (c) erstaunlich.at
Man  darf  nur  hoffen,  dass  man  seitens Facebook Überlegungen anstellt wie der Übelstand der
missbräuchlichen Meldungen abgestellt werden kann. Es ist schon klar, dass Facebook bei einer
Milliarde User(innen) nicht in der Lage sein kann jedes einzelne Posting zu überprüfen.   Das darf
aber nicht dazu führen der Verleumdung und dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen.
*****
2013-07-17
 

Straffrei: Auf Uwe Scheuch wartet der Strick


Und wieder einmal wurde mit zweierlei Maß gemessen

Man  muss  den  ehemaligen  Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter  und  FPK-Chef, Kurt
Scheuch,  nicht  unbedingt mögen.  Auch bei  www.erstaunlich.at  halten sich die Sympathie-
werte  für  ihn  gegen  null.  Wir  finden,  dass der Mann mit seinem Verhalten,  dem ohnehin
schon  schwer  angeschlagenen  Image  des  Politikerstandes,  sowie  dem  Ansehen seiner
Fraktion Schaden zugefügt hat.
Aber all dies darf nicht dazu führen, wie ein Staatsbürger zweiter Klasse behandelt zu werden.
Ein gestriger Beitrag auf  „unzensuriert.at“  bringt es haargenau auf den Punkt, wie sowohl die
politische Linke, als auch wieder einmal die Justiz mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: www.unzensuriert.at
Was einen Herrn Öllinger betrifft, sollte dieser jene Maßstäbe bei sich anlegen,  die er so gerne
beim  politischen  Gegner  anlegt.   Der  Herausgeber  dieses Online-Magazins hat den grünen
Politiker geklagt.  Grund  für die Klage ist,  dass Öllinger erst nach  Intervention eines Anwaltes,
ein  diskriminierendes  Posting auf seiner Facebook-Seite gelöscht hat.   Wir werden vom Aus-
gang des Prozesses berichten.
*****
2013-06-24
 

SPÖ widerruft kleinlaut


Kräuter zu Rumpold-Anklage: „Strache von Vergangenheit eingeholt“

Im Zusammenhang mit der heute, Dienstag, bekannt gewordenen Anklage gegen den früheren
FPÖ-Werber  und  Generalsekretär  Gernot  Rumpold  wird  nun  FPÖ-Obmann Heinz-Christian
Strache von der Vergangenheit eingeholt,  so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter am
Dienstag.   Laut  Staatsanwaltschaft  Wien  sollen  im Vorfeld des EU-Wahlkampfes 2004 rund
600.000 Euro von der Telekom Austria AG via Gernot Rumpold zur FPÖ geflossen sein.
 
Kräuter:  „Strache,  schon  im Jahr 2004 Obmann der Wiener FPÖ,  hatte zu der Zeit,  als die
Malversationen  mit  mutmaßlicher  illegaler  Finanzierung des Wiener EU-Wahlkampfes statt-
fanden, eine gemeinsame Firma mit Rumpold. Ich gehe davon aus, dass Strache endlich sein
Wissen  oder  seine  Beteiligung an dem Deal eingesteht und sich nicht weiter mit faulen Aus-
reden vor der Verantwortung drückt.“
 
So  lautete eine haltlose und unwahre Presseaussendung  (obiger Text)  der SPÖ am 8.Jänner
2013.   Es  war  ja  nicht  das  erste  Mal,  dass  Genoss(innen)  über  den  FPÖ-Chef  Unwahr-
heiten  verbreiteten.  Jedenfalls  ließ sich das H.C. Strache nicht gefallen und stellte eine Klage
in Aussicht. Dazu meinte Kräuter, dass der Wahrheitsbeweis zur Strache-Klage ein Kinderspiel
sei.
 
Interessant ist noch die Tatsache, dass der SPÖ-Bundesgeschäftsführer, Günther Kräuter, die
berechtigte  Entrüstung  von  Strache  als  Beschimpfung empfand und dies als Ausdruck und
Eingeständnis dessen extremer Nervosität wertete.
 

Falsche Behauptung verbreitet

Nun hat es sich ausgespielt,  denn aus dem von Dr. Kräuter großspurig angekündigten Kinder-
spiel  wurde  zum  Leidwesen  der SPÖ nichts.   Nun mussten die Genoss(innen) die unwahre
Behauptung  über H.C. Strache widerrufen.   Dies taten sie heute Abend mittels einer Presse-
aussendung.
 
Screen: APA/OTS
 
Wir sind schon gespannt, ob die systemtreuen Medien diesen Widerruf veröffentlichen werden.
Und den Genoss(innen) sei ins Stammbuch geschrieben:  Zuerst denken und sorgfältig recher-
chieren –  und erst dann  sprechen und schreiben. Es sei denn, dass hinter den Verbreitungen
von  unwahren  Behauptungen  über politische Gegner(innen) System steckt.   Und das wollen
wir doch nicht hoffen.
 
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2013-02-21
 

Der arme Lindwurm


Verarmt die Kärntner Bevölkerung schon?

Dass sich in Kärnten einige Politiker(innen) die eigenen Taschen bzw. die Kassen ihrer Parteien
vollgestopft haben, kristallisiert sich nun langsam aber sicher heraus.   Aber dies restlos aufzu-
klären wird die Aufgabe der Ermittlungsbehörden sein.   Allerdings wussten wir nicht, dass das
Verhalten  dieser  Politiker(innen)  bereits zur teilweisen Verarmung der Kärntner Bevölkerung
geführt haben könnte.
 
Wie wir zu dieser Annahme kommen?   Nun,  im Beitrag  „Es geht abwärts….“  haben wir u.a.
einen  geistigen  Erguss  des  Standard– Kolumnisten  Thomas Rottenberg veröffentlicht,  den
dieser auf seinem Facebook-Account verfasste.  

 

Bei neuerlicher Nachschau auf Rottenbergs FB-Seite stellten wir fest,  dass seine Zeilen sogar
kommentiert wurden,  auch wenn das nur in spärlicher Form geschah.
 
Screen: facebook.com (FB-Account Thomas Rottenberg)

Ist Bernhard Torsch bereits das erste Opfer einer anrollenden Armutswelle?
 
Einer unserer „Lieblingsblogger“, nämlich der „selbsternannte Linksliberale“ und Betreiber des
Blogs „Lindwurm“,  Bernhard Torsch, hat bei Rottenberg sein Herz ausgeschüttet.   Wir hätten
ihn  als  Rassist und Antisemit verleumdet,  so Torsch.  Haben wir  den Links-Blogger wirklich
verleumdet?   Mit  absoluter  Sicherheit  nicht,  denn  wenn  wir ihn als solchen betitelt haben,
dann beruht dies auf wahrheitsgemäßen und nicht widerlegbaren Fakten.
 
Jedenfalls fühlte sich Torsch in seiner Ehre gekränkt – so interpretieren wir sein Kommentar –
und  konnte  uns laut eigener Aussage wegen Geldmangels nicht klagen.   Das bringt uns zur
eingangs  erwähnter  Annahme,  dass in Kärnten eine teilweise Verarmung der Bevölkerung
eingetreten sein könnte.
 
Aber zurück zum Betreiber des Blogs „Lindwurm“. Wer ein kritisches Medium (egal in welche
politische Richtung)  betreibt   – und ein solches ist Torschs Blog  –  der muss allerdings auch
damit rechnen, dass er geklagt wird.   Was macht Torsch in einem solchen Fall? Also können
wir ihm nur anraten,  sich einen Notgroschen für den Fall der Fälle zurückzulegen.
 
Apropos  Klage.  Die  Aussage von Torsch  „Rotlichttypen wie den Betreiber des Blogs“  und
damit  meint  er  zweifelsohne  den  Herausgeber von  www.erstaunlich.at,  ist in sich schon
schon abwertend und daher ehrenrührig.  Wir  nehmen  aber  Rücksicht  auf die finanziellen
Verhältnisse von Bernhard Torsch und werden ihn deswegen nicht klagen.
 
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2012-08-12
 

Die Nachwehen der Vogelgrippe


Exministerin Rauch-Kallat klagt

Wie  bereits  bekannt wurde,  klagt die Ex-Ministern Rauch-Kallat  das Nachrichtenmagazin
„Profil“  wegen Vorwürfe bezüglich ihres Ehemannes.   Anlass ist ein veröffentlichter Profil-
Artikel,  wonach der Gatte der Ex-Ministerin,  Alfons Mensdorff-Pouilly, auf der Gehaltsliste
der Firma Dräger gestanden sei.
 
Konkret geht es  dabei um einen Bericht über ihren Ehemann,  den Lobbyisten Mensdorff-
Pouilly.  Dieser soll 2006 auf der Payroll des deutschen Grippemasken-Herstellers Dräger
gestanden  sein,  zum  Zeitpunkt  als  Rauch-Kallat Gesundheitsministerin war.   Der ehe-
maligen  Gesundheitsministerin  und  ihrem damaligen Kabinettschef seien in dem Artikel
„unwahre Zusammenhänge zwischen Aktivitäten des Gesundheitsministeriums und Alfons
Mensdorff-Pouilly unterstellt“ worden.
 
Rauch-Kallat stellte klar, dass weder sie selbst, noch  das Ministerium „einen Auftrag an die
Firma Draeger“ erteilt haben. Das Gesundheitsministerium habe im Rahmen des Pandemie-
plans  gegen  die  Vogelgrippe  die  Bundesbeschaffungsagentur ersucht,  im Rahmen einer
Ausschreibung Schutzmasken für öffentliche Einrichtungen wie Spitäler, Rettung, Polizei und
Feuerwehr  zur  Verfügung zu stellen.   Im Zuge dieses Beschaffungsvorganges seien diese
mit insgesamt 14 Millionen Schutzmasken versorgt worden.
 

„Profil“  kontert Aussagen Rauch-Kallats

Das Nachrichtenmagazin  „Profil“  hält zu den jüngsten Aussagen von Ex-ÖVP-Gesundheits-
ministerin  Maria Rauch-Kallat  in  Zusammenhang mit der Beschaffung von Grippemasken
2006  folgendes fest:   Rauch-Kallat behauptet,  das Gesundheitsministerium habe lediglich
Verhandlungen  zwischen  großen  Handelsketten und möglichen Schutzmaskenlieferanten
initiiert   keinesfalls habe es eine Vergabe gegeben.
 
Dies steht im Widerspruch zu den Recherchen von „Profil“. Diesen zufolge wurde die Aus-
wahl  der  Lieferanten  Dräger und 3M sehr wohl vom Ministerium getroffen.   Wie Rauch-
Kallats  früherer  Kabinettschef  Clemens  Martin Auer  Donnerstag  vergangener  Woche
gegenüber „Profil“ erklärte, habe er selbst die Verhandlungen mit 3M und Dräger geführt.
Die Anbieter seien über eine Marktforschung ausfindig gemacht und für geeignet erachtet
worden.
 
„Profil“ verweist auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2008, in dem es heißt: „Das
Gesundheitsressort entschied sich für zwei weltweit tätige Produzenten von Schutzmasken.
Der RH vermerkte kritisch, dass die Auswahl der Hersteller durch das Gesundheitsressort
nicht dokumentiert und für ihn daher nicht nachvollziehbar war.  Details auf www.profil.at
 

Fall Mensdorff-Pouilly: Rolle der ÖVP bis ins Detail aufklären

Zu  den  nunmehr bekannt gewordenen Verbindungen des Lobbyisten Mendorff-Pouilly zum
deutschen Medizintechnik-Konzern Dräger hält FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer
fest, dass die gesamte Rolle der ÖVP in dieser Sache im Detail aufgelöst werden müsse.
 
„Die Tatsache, dass Mensdorff-Pouilly im Sold dieser Firma gestanden habe, und die darauf-
folgende  Auftragsvergabe  seiner  Ehefrau,  der  damaligen  Gesundheitsministerin  Maria
Rauch- Kallat,  für  den  Ankauf von Pandemie-Masken über Dräger erfordern eine haarge-
naue Aufklärung bis hin zu einer etwaigen Schadensersatzklage“, so Hofer.
 
„Die  Behauptung  der ehemaligen ÖVP-Bundesministerin,  sich nicht in die Vergabe einge-
mischt  zu  haben,  sei genauso unglaubwürdig wie die Behauptungen des ehemaligen VP-
Innenministers Strasser in der Blaulichtfunk-Affäre“, so Hofer abschließend.
 
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2012-06-25
 

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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2012-06-04
 

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