Kindersicherheitstag 2024: Trügerische Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Studie beweist: Eltern unterschätzen Unfallhäufigkeit zuhause

Eltern denken in erster Linie an Verkehrsunfälle, wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht. Tatsächlich aber lauern viele Unfallgefahren für Kinder gerade dort, wo wir uns am sichersten fühlen: zuhause.* Dass Eltern das eigene Zuhause als sicheren Ort einschätzen, belegt die aktuelle repräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Eltern der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e. V. zusammen mit ihren Kooperationspartnern Ariel und Lenor des Konsumgüterherstellers Procter & Gamble (P&G). Gemeinsam setzen sich die Partner deshalb auch dieses Jahr anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni 2024 für mehr Sicherheit zu Hause ein.

Der Studie zufolge hatte jedes fünfte Kind im vergangenen Jahr einen Unfall, der ärztlich behandelt werden musste. Knapp zwei Drittel der Unfälle von Kindern geschehen im häuslichen Umfeld.* Die Wahrnehmung der Eltern steht im deutlichen Widerspruch dazu: Über 80 Prozent der befragten Eltern wähnen ihr Kind zu Hause in Sicherheit, während nur jedes zehnte Elternteil von einem hohen Unfallrisiko in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus ausgeht. Deutlich mehr Eltern halten den Straßenverkehr für gefährlich (40 Prozent).

„Eltern neigen dazu, die Gefahren für Kleinkinder im häuslichen Umfeld zu unterschätzen“, erläutert Prof. Stefanie Märzheuser, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. und Direktorin der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie an der Universitätsmedizin Rostock. „Aus meiner langjährigen Praxis als Kinderchirurgin weiß ich, dass sich Kinder in den ersten Lebensjahren häufiger in der eigenen Wohnung verletzen als im Straßenverkehr.“

Gefragt nach den Verletzungsrisiken im Alltag schätzen viele Eltern jedoch die Gefahren zu Hause in der Tendenz richtig ein: Sie glauben, dass die größte Gefahr von Stürzen ausgeht (46 Prozent). Stürze sind das Unfallrisiko Nummer eins (56 Prozent). Auch bei Schnittwunden/Quetschungen entspricht die gefühlte Gefahr (31 Prozent) in etwa dem tatsächlichen Unfallgeschehen. Rund 22 Prozent der Unfälle entsprechen dieser Unfallart. Bei den Verletzungen durch Tiere, Vergiftungen, Ersticken und Ertrinken sieht es ähnlich aus, wobei die Gefahren leicht überschätzt werden.

Insgesamt fühlen sich Eltern über die Unfallgefahren der Kleinsten ausreichend informiert. Das gaben rund 70 Prozent der Befragten an. Die Unfallzahlen sprechen jedoch dagegen. Deshalb ist es besonders wichtig, Eltern weiterhin zu erreichen und Vorsichtsmaßnahmen zu vermitteln. Egal ob in der Küche, im Bad, im Wohnzimmer, im Garten oder auf dem Balkon: Besonders wichtig ist, dass Eltern in den eigenen vier Wänden vorausschauend handeln. Dabei helfen einfache Vorkehrungen, um die Wohnung kindersicher zu gestalten. So sollten beispielsweise Treppen, Steckdosen und der Herd gesichert und alle Wasch- und Reinigungsmittel ebenso wie Medikamente außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.

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Produktrückruf: GOOD Choice Wrap Thai Couscous, 170 g


HOFER und sein Lieferant Wojnar´s Wiener Leckerb. GmbH rufen den

Artikel „GOOD Choice Wrap Thai Couscous“ mit MHD 04.11.2020 zurück


Der Artikel GOOD Choice Wrap Thai Couscous von Wojnar‘s Wiener Leckerb. GmbH, mit Mindesthaltbarkeitsdatum 04.11.2020 wird aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes durch Wojnar‘s Wiener Leckerb. GmbH und die HOFER KG zurückgerufen.


In einer Probe des genannten Artikels wurden Listerien nachgewiesen. Listerien können Magen/Darmerkrankungen und grippeähnliche Symptome auslösen. Insbesondere bei Schwangeren, Kleinkindern sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem können in Folge des Verzehrs schwerwiegende Erkrankungen auftreten.


Das Produkt war in Österreich in allen Filialen der HOFER KG erhältlich. Der Verkauf des Produktes wurde sofort gestoppt. Das Produkt darf nicht verzehrt werden und kann in allen HOFER Filialen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller oder Vertreiber verursacht worden ist.


Für Rückfragen ist das HOFER Kundenservicecenter telefonisch unter (+43) 5 70 30 355 00 erreichbar (Mo-Fr 07:15-20:00 Uhr und Sa 07:15-18:00 Uhr).


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02.11.2020


Rad-Rowdys


Radfahrer gefährden Passanten

Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und  gefährden  so die Fußgänger massiv.  Vor allem Kleinkinder  und ältere  Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.

Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk)  verboten  ist,  muss  diesem  illegalen Treiben  endlich  ein  Riegel vorgeschoben
werden.

Verkehrssichernde Maßnahmen

Statt die große  Anzahl an  Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.

Nummerntafeln  nach Schweizer  Vorbild,  Fahrradkleidung in Signalfarben mit  Code-

nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.

Jedes Mofa  muß eine  Nummertafel und eine  gesetzliche Haftpflichtversicherung  haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht

einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.

Fahrerflucht an der Tagesordnung

Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen.  Derzeit ziehen  es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.

Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht.  Immerhin haben  Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.

Radfahrer sollen  auch Pflichten  und nicht  nur Rechte haben.  Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.

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2011-06-26
 

Der Ungesundheitsminister

 

Anstieg der Meningokokken-Erkrankungen

In der Steiermark hat sich ein besonders aggressiver Meningokokken-Stamm etabliert. Dabei
handelt es sich um keine Volksgruppe, sondern um eine heimtückische Krankheit. Die aktu-
ellen Daten 2009 zeigen für die Steiermark einen Anstieg und sogar mehr Krankheitsfälle als
in ganz Großbritannien.
Insgesamt waren 2009 in Österreich 100 Meningokokken-Erkrankungen und 11 Todesfälle zu
verzeichnen. Am meisten davon betroffen waren Kleinkinder. Das Heimtückische an dieser
Erkrankung ist, dass sie  plötzlich aus völliger Gesundheit hervortritt und so rasant fort-
schreitet,  dass binnen Stunden der Tod eintreten kann.
Überlebt ein Patient die Krankheit hat er mit  verheerenden Folgeschäden wie Taubheit,
amputierte Gliedmaßen, geistige Behinderung, Nierenversagen und Anfallsleiden zu
rechnen.  Schutz vor Meningokokken-Viren bietet nur eine Impfung.

Jährlich 18.000 Erkrankungen

Ähnlich verhält es sich auch mit den Pneumokokken-Viren. Die berüchtigte Krankheit
Meningitis kann auch als alleinige Ursache einer Pneumokokken-Infektion auftreten.
Durch diese Infektion  ist oft ein ganzer Lungenlappen betroffen, schweres Krankheits-
gefühl, Atemnot und hohes Fieber sind die Folge.
Auch das Rippenfell und der Herzbeutel können mitbetroffen sein. Werden die Bakterien in
die Blutbahn eingeschwemmt, kann es zu einer gefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) kommen.
Manchmal kann eine Pneumokokken-Infektion so rasch und aggressiv verlaufen, dass selbst
durch intensivmedizinische Maßnahmen der Tod des Patienten nicht zu verhindern ist.

Alte Menschen und Kleinkinder besonders gefährdet

Pneumokokken-Erkrankungen zählen hierzulande zu den häufigeren schwer verlaufenden
Infektionskrankheiten: Durch das Bakterium werden Schätzungen zufolge jährlich 18.000
Pneumonie-Fälle hervorgerufen. Besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern sowie Per-
sonen mit Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen kann es zu schweren Verlaufs-
formen kommen.
Zwar lässt sich eine derartige Virusinfektion  mittels Antibiotika bekämpfen, deren Einsatz
kommt aber manchmal zu spät. Einziger Schutz ist auch hier eine vorbeugende Impfung.

Sämtliche Anträge der Opposition abgelehnt

Nun sollte man glauben, dass der Regierung und speziell dem Gesundheitsminister an der
Gesundheit der heimischen Bevölkerung, vor allem an jener von Kindern gelegen ist und er
alles daran setzt, dass diese vor diesen Virenerkrankungen mittels einer Impfung geschützt
werden.
Das dem nicht so ist, beweist der heutige Gesundheitsausschuss im Parlament. Die Opposi-
tionsparteien hatten insgesamt 21 Anträge zum Gesundheitswesen eingebracht. Sämtliche
Anträge wurden von den Regierungsparteien abgeschmettert.
Unter diesen Anträgen waren unter anderem, die Kostenbefreiung von Kindern bei Spitals-
selbstbehalten, sowie die staatliche Kostenübernahme bei Pneumokokken- und Meningo-
kokken-Impfungen derselben.

Griechenlandhilfe auf Kosten der Gesundheit

Für die Ablehnung dieser Anträge wurde als erstaunliche Begründung angeführt, es seien
dafür keine finanziellen Mittel vorhanden, da man eisern sparen müsse. Da ist es doch er-
freulich, dass Österreich den  Griechen über 2 Mrd Euro spendiert.
Und nun kommt das Erstaunlichste an der ganzen Angelegenheit. In Griechenland werden
Kinder seit Jahren gegen diese Virenerkrankungen auf Staatskosten geimpft. Offensichtlich
dürfte dem Gesundheitsminister die Herabspielung des Käseskandals derart viel Energie
gekostet haben, sodass er sich auf seine eigentliche Aufgabe nicht mehr konzentrieren kann.
Diese wäre eigentlich alles zum gesundheitlichen Schutz der heimischen Bevölkerung zu tun.
Da Gesundheitsminister Stöger dieser Aufgabe offenbar nicht nachkommt, verleiht ihm dieses
Magazin den Titel eines „Ungesundheitsministers“. 
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2010-05-11
  

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