Immer tiefere Abgründe bei rot-schwarzem Salzburger Finanzskandal
Immer tiefere Abgründe tun sich im Salzburger Spekulationsskandal auf. So hat das Land
Salzburg neben den offiziellen 50 Derivatgeschäften noch 253 Derivatgeschäfte laufen,
von denen bisher nichts bekannt gewesen ist. Man darf gespannt sein, was in diesem rot-
schwarzen Finanzskandal noch an die Oberfläche kommt. Es ist zu befürchten, dass es sich
erst um die Spitze eines in seinen gigantischen Dimensionen noch nicht abschätzbaren Eis-
bergs handelt.
Begonnen hätten die Malversationen unter einer ÖVP-Landesregierung, um dann von der
SPÖ nahtlos fortgeführt zu werden. Zudem kann eine Landesbeamtin kein Konto für ein
Bundesland eröffnen. Dies funktioniert nur mit beglaubigten Unterschriften von Mitgliedern
der Landesregierung bzw. durch persönliches Erscheinen der Landesregierungsmitglieder
bei der Bank.
2008 ist die Bank sogar gewechselt worden. Auch damals müssen die Landesregierungs-
mitglieder den Wechsel des Kontos persönlich und beglaubigt unterfertigt haben. Hier
kann keine Fälschung passiert sein.
Außerdem stellt sich die Frage, wer bei den vielen Millionen die fetten Provisionen kassiert
habt, die wohl mindestens 20 Millionen Euro ausmachen müssten. Schließlich werden bei
jeder Finanztransaktion Provisionen ausgezahlt. Gibt es hier versteckte Parteienfinanzier-
ung oder gar eine persönliche Bereicherung von Politiker(innen)? Eines ist jedenfalls klar,
nämlich dass alles konsequent aufgeklärt werden muss.
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2012-12-12
Mahnung trotz fristgerechter Bezahlung
Wenn es Beamte nicht gäbe, dann müssten sie erfunden werden. Denn etliche dieser Spezies
sorgen dafür, dass pflichtbewusste Bürger(innen) unnötig mit Arbeit und Kosten belastet
werden. Ein typisches Beispiel ist unser folgender Fall.
Herr M. ist ein Kleinunternehmer aus Niederösterreich, der seinen Verpflichtungen gewissen-
haft nachkommt. Also war er dementsprechend verwundert, als er nachfolgendes Schreiben
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in seinem Postkasten vorfand.
Screen: © erstaunlich.at
Im obigen Schreiben (datiert mit 23.01.12) wird Herr M. von der NÖGKK aufgefordert, den
ausständigen Betrag von 1.111,64 Euro für den Zeitraum Dezember 2011 zu begleichen.
Natürlich zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen. Sollte er eine Frist von 2 Wochen unge-
nützt verstreichen lassen, werden ihm „alle erforderlichen Maßnahmen zu Hereinbring-
ung dieser Schuld“ angedroht.
Odyssee durch den Beamtendschungel
Herr M. suchte sich aus seinen Buchhaltungsunterlagen den Zahlungsbeleg heraus. Wie im
nachfolgenden Screen einwandfrei zu erkennen ist, hatte er den Krankenkassen-Beitrag für
Dezember 2011, ordnungsgemäß und fristgerecht bereits am 11.Jänner 2012 einbezahlt.
Screen: © erstaunlich.at
Der Kleinunternehmer rief bei der NÖGKK an, da er den Sachverhalt aufklären und den Zahl-
ungsbeleg faxen wollte. Daraufhin begann eine gut zweistündige Odyssee durch den
Beamtendschungel. Keiner wollte bei der Krankenkasse für sein Problem – welches in die-
ser Tintenburg verursacht wurde – zuständig sein und Herr M. wurde von einer Amtsleitung
zur anderen verbunden.
Wie bereits erwähnt, dauerte es zwei Stunden bis bei der NÖGKK endlich klar war, dass der
angeblich aushaftende Betrag doch fristgerecht auf deren Konto eingelangt war. Warum das
Mahnschreiben an Herrn M. erging konnte allerdings niemand erklären.
Es gab auch keine Entschuldigung oder ähnliches und unter dem Aspekt, dass Herr M. zwei
Stunden seiner Zeit unnötig opfern musste, hört sich der Satz auf der Mahnung „Betrachten
Sie diese Mahnung als gegenstandlos, wenn in der Zwischenzeit die Einzahlung erfolgte“ wie
blanker Hohn an.
Die Frage im Mahnschreiben „Warum bedienen Sie sich nichts eines Abbuchungsverfahrens?
Sie ersparen sich dadurch Zeit, Ärger und Kosten!“ können sich die Beamt(innen) bei der
NÖGKK leicht selbst beantworten. Kein halbwegs normaler Mensch lässt jemanden, der nicht
fähig ist Kontoeingänge ordentlich zu registrieren, auf seinem Konto herumbuchen.
Zeit, Ärger und Kosten würden den Bürger(innen) erspart bleiben, wenn so mancher Beamter
seinen Job ordentlich erledigen würde. Was uns eigentlich verwundert ist die Tatsache, dass
Beamte für ihre Fehler nicht haften müssen. Immerhin verursachen sie damit den Bürger/innen
unnötigen Zeitaufwand und vermeidbare Kosten.
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2012-01-29
Ein Muss bei Facebook zu sein?
Vor einigen Tagen erklärte ein Bekannter dem Herausgeber dieses Online-Magazins, dass
es in der heutigen Zeit unerlässlich sei ein Konto bei Facebook zu haben. Also wurde für
www.erstaunlich.at ein derartiges Konto auf der weltgrößten Webseite eingerichtet.
Wir haben ein wenig in den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen von Facebook ge-
schmökert und möchten diese unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen. Folgende Zei-
len von Punkt 1. bis Punkt 12. stammen aus den Sicherheitsbestimmungen bei Facebook.
Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen
1. Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf
Face book versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.
2. Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper)
keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook
zugreifen, sofern du nicht unsere Erlaubnis hast.
3. Du wirst keine rechtswidrigen Strukturvertriebe, wie beispielsweise Schneeballsysteme,
auf Facebook betreiben.
4. Du wirst keine Viren oder anderen bösartigen Code hochladen.
5. Du wirst keine Anmeldeinformationen einholen oder auf ein Konto zugreifen, das einer
anderen Person gehört.
6. Du wirst andere Nutzer weder tyrannisieren noch einschüchtern oder schikanieren.
7. Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornograf-
isch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten.
8. Du wirst keine externen Anwendungen entwickeln oder unterhalten, die alkoholspezif-
ische oder andere für Minderjährige ungeeignete Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen)
enthalten, ohne entsprechende Altersbeschränkungen einzuhalten.
9. Ohne unsere schriftliche Einwilligung wirst du keine Wettbewerbe, Werbegeschenke oder
Preisausschreiben („Werbeaktionen“) auf Facebook anbieten. Wenn wir unsere Einwillig-
ung dazu geben, übernimmst du die vollständige Verantwortung für die Werbeaktion und
wirst dich an unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze halten.
10. Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder dis-
kriminierende Handlungen durchzuführen.
11. Du wirst keine Handlungen durchführen, welche das einwandfreie Funktionieren von
Facebook blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-
Service Attacken.
12. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.
Wird doch lieber Wein getrunken?
Sehr schön dass man bei Facebook um alle möglichen Sicherheitsrisken besorgt ist, dachten
wir zumindest bis wir auf dieses Konto stießen.
Screen: www.facebook.com
Entweder predigt man bei Facebook Wasser und trinkt doch lieber Wein, oder nehmen die
Betreiber der weltgrößten Webseite ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen nicht so wirklich
ernst.
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2011-03-19
Diskussionen um Bankgeheimnis
In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.
Weitergabe von Daten
Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.
Die Ahnungslosen in Brüssel
Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.
Generelle Legitimationspflicht
Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
2009-02-21