Behörden gelang koordinierter Schlag gegen organisiertes illegales Glücksspiel

19 Hausdurchsuchungen bei Operation Ikarus in Österreich und Griechenland durchgeführt

In der vergangenen Woche wurden 19 Hausdurchsuchungen in der illegalen Glücksspielszene in Österreich und Griechenland durchgeführt. Gegen die organisierte Tätergruppe, die mehrere illegale Glücksspiellokale sowie ein Netzwerk von Tarn- und Scheinfirmen betrieb, wurde seit mehreren Monaten in kooperativer Fallbearbeitung mit dem Bundeskriminalamt und dem Amt für Betrugsbekämpfung im BMF intensiv ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Leiterin des Ermittlungsverfahrens legt den Tätern Abgabenbetrug in zweistelliger Millionenhöhe, organisierte Schwarzarbeit sowie Sozialleistungsbetrug zur Last.

Zum Anordnungszeitraum schritten im Auftrag der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft insgesamt 165 Einsatzkräfte der Finanzpolizei, der Steuerfahndung, des Finanzamtes für Sonderzuständigkeiten, des Zollamtes Österreichs, des Bundeskriminalamtes, des EKO Cobra, des Landeskriminalamtes Wien und des SRK Oberösterreich an 16 Einsatzorten in Ober- und Niederösterreich ein. Parallel dazu wurden von der griechischen Finanzpolizei drei Hausdurchsuchungen in Athen und Umgebung durchgeführt.

Dabei wurden zahlreiche Objekte – darunter Spiellokale, Firmenzentralen und Privatwohnungen der Tätergruppe – durchsucht und mehrere hundert Glücksspieleinrichtungen, PCs, unzählige Unterlagen, hohe Bargeldbeträge inklusive Inhalte von Bankschließfächern beschlagnahmt sowie Konten eingefroren. Die Täter betrieben durch ein Netzwerk von Tarnfirmen und Scheinwohnsitzen dutzende Lokale mit illegalen Glücksspielautomaten in Oberösterreich, die von Griechenland aus elektronisch gesteuert und überwacht wurden.

In enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und Referat zur Bekämpfung des organisierten Glücksspiels des Bundeskriminalamtes wurden seit geraumer Zeit Ermittlungen unter dem Namen „OP IKARUS“ gegen mehrere Personen der griechisch-österreichischen Tätergruppe geführt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass allein an Glücksspielabgabe und Umsatzsteuer mehr als zehn Millionen Euro hinterzogen wurden. Darüber hinaus besteht auch der konkrete Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro durch organisierte Schwarzarbeit der Sozialversicherung vorenthalten und auch entsprechende Ertragssteuern niemals abgeführt wurden. Mehrere Personen bezogen zudem Arbeitslosengeld, während sie aber einer Tätigkeit in den illegalen Glücksspiellokalen nachgingen.

Lagerhalle diente als Werkstatt für Glücksspielautomaten. Im Zuge der Durchsuchungen wurden sämtliche Beschuldigte erkennungsdienstlich behandelt und vernommen. In Folge wurde auch eine Lagerhalle im Bezirk Linz-Land durchsucht, die als Service- und Reparaturwerkstatt diente und von der aus sämtliche illegalen Lokale mit Automaten versorgt wurden. Neben der hochprofessionellen Werkstatt konnten auch umfangreiche Erkenntnisse zur Überwachung der illegalen Lokale gewonnen werden. Die Tätergruppe wollte sich absichern und hatte sämtliche Lokale mit elektronischen Zugangsbeschränkungen, einer umfangreichen Videoüberwachung rund um die Uhr sowie einem Fernzugriff auf die Geräte ausgestattet, um behördliche Kontrollen zu vereiteln. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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Hausdurchsuchung beim ehemaligen FPÖ-Chef Strache


Erklärung von HC Strache

 

Wie bereits heute fast alle Medien berichten, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montag dem 12.08.2019, bei HC Strache, beim ehemaligen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus, und beim Casinos-Austria-Vorstand Peter Sidlo Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der Standard berichtet als Erster darüber.

 

In einer erst kürzlich veröffentlichten Presseaussendung schreibt die Tageszeitung ÖSTERREICH, dass im Zuge der Hausdurchsuchung, das Handy und ein privater Tischkalender des Ex-FPÖ-Chefs konfisziert wurden.

 

HC Strache selbst, gab vor wenigen Minuten nachfolgende Erklärung ab:

 

Am 12.08.2019 wurden aufgrund einer anonymen Anzeige und des hiernach gegen mich erhobenen Vorwurfes der Bestechlichkeit im Rahmen von Hausdurchsuchungen meine privaten Wohnräumlichkeiten durchsucht. Ich habe mich den Beamten der Strafverfolgungsbehörde gegenüber uneingeschränkt kooperativ verhalten und werde auch die weiteren Ermittlungen nach besten Kräften uneingeschränkt unterstützen.

 

Der gegen mich erhobene Vorwurf entbehrt jeder Grundlage und ist daher lediglich ein weiterer politischer Angriff auf meine Person. Offenbar wird in Fortsetzung der Erstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, deren Initiatoren und Hintermänner sich ebenfalls bis heute in der Anonymität verstecken, fortgesetzt versucht, mich zu diskreditieren und mundtot zu machen. Aber auch dieser Versuch wird misslingen. Ich habe mir keinerlei Verhalten – weder in diesem, noch in anderen Zusammenhängen – vorzuwerfen, das den Straftatbestand der Bestechlichkeit erfüllt.

 

Ich bin daher davon überzeugt, dass gründliche Ermittlungen mich vollständig rehabilitieren werden und auch dieser feige Angriff auf meine Glaubwürdigkeit gut sechs Wochen vor den Neuwahlen sein Ziel verfehlen wird.

 

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2019-08-13


Verfahren gegen BVT-Mitarbeiter: Goldgruber widerspricht medialen „Fake News“


Generalsekretär Peter Goldgruber stellt richtig:

 

 

Mag. Peter Goldgruber, Generalsekretär im Bundesministerium für Inneres, widerspricht aktuell in den Medien „profil“ und „Standard“ verbreiteten Spekulationen über die derzeit gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geführten staatsanwaltlichen Ermittlungen.

 

„Die Verfahren gegen Mitarbeiter des BVT werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden daher ebenfalls von Staatsanwälten geleitet, die allfällige Daten mit eigenem Personal gesichert und auch mitgenommen haben.  Die für den Einsatz angeforderte Polizeieinheit EGS hat diese staatsanwaltlichen Aktionen lediglich begleitet.  Welche Daten bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden, entzieht sich der Kenntnis des Innenministeriums sowie der eingesetzten EGS-Polizisten, die zu keinem Zeitpunkt in Besitz dieser Daten waren.

 

Die Daten liegen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und werden von dieser ausgewertet.  Die medial konstruierte Geschichte, das BMI habe sich durch eine von einem FPÖ-Mitglied geführte Einheit Zugang zu Rechtsextremismus-Daten verschafft bzw. verschaffen wollen, verweist sich anhand der geschilderten Tatsachen von selbst ins Reich der ‚Fake News‘.“ (Quelle: bmi.gv.at)

 

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2018-03-09


Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Beamte des Verfassungsschutzes


Innenministerium bestätigt Ermittlungen gegen Beamte des BVT

 

Laut einem Beitrag auf der Online-Plattform der Kronen Zeitung, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

 

„Mindestens drei dortige Mitarbeiter stehen in Verdacht, Daten missbräuchlich verwendet und sogenanntes Zundgeld, also Zahlungen für Informanten, in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bei den Daten soll es unter anderem um Nordkorea gehen.  Der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, musste sich einer Einvernahme über seine Mitarbeiter stellen.  Drei Beamte wurden vorläufig vom Dienst suspendiert.“ So ist es unter anderem auf  www.krone.at zu lesen.

 

Das Innenministerium bestätigt heute via Presseaussendung (nachfolgender Text), die Ermittlungen gegen Beamte des BVT:

 

Derzeit werden durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mehrere Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt.  Diese Ermittlungen betreffen Vorgänge, die längere Zeit zurück liegen.

 

„Im Auftrag von Bundesminister Kickl ist festzuhalten, dass das BMI höchstes Interesse daran hat, dass die im Raum stehenden Verdachtsmomente restlos geklärt werden. Für das BMI ist die volle Kooperation und die vollinhaltliche Unterstützung der ermittelnden Staatsanwaltschaft eine Selbstverständlichkeit.  Dies auch deshalb, weil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihren Dienst treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch verrichten, geschützt werden müssen. Die Öffentlichkeit muss vollstes Vertrauen in unsere Arbeit haben können“, sagt Generalsekretär Mag. Peter Goldgruber.

 

Das Bundesministerium für Inneres steht in ständigem Kontakt mit der WKStA.  Auf Grundlage erster Erhebungsergebnisse wurden bislang gegen drei Beamte des BVT auch dienstrechtliche Schritte eingeleitet.  Es handelt sich dabei um vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung gegenüber allen Beteiligten.

 

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2018-03-03


Hohe Spenden von Bau-Investoren für Verein des Grünen Christoph Chorherr

Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht, Chorherr sieht keine Unvereinbarkeiten

 

Der Wiener Gemeinderat Christoph Chorherr ist als Planungssprecher der Grünen nicht nur für Planung und Wohnbau in Wien zuständig, sondern er ist auch gleichzeitig Obmann in einem karitativen Architektur-Verein. Dieser „Verein für soziale und nachhaltige Architektur“, der Schulen in Südafrika finanziert, bringt ihn nun in Erklärungsnot.  Dem KURIER liegen „Spendenbestätigungen“ vor, die hohe Zahlungen ausgerechnet von Hedgefonds und Immobilien-Investoren an den Verein belegen.  Ein früherer Manager eines Londoner Investmentfonds spendete laut Abrechnungen 300.000 Euro – das ist fast ein gesamtes Jahresbudget des Vereins. Mehrere Zahlungen von bis zu 100.000 Euro sind in den Papieren genannt.

 

Chorherr weist jegliche Zusammenhänge zwischen dem Verein und seiner politischen Arbeit vehement zurück.  Es gebe „Tausende Spender“, die er gar nicht alle kenne.  Der Verein finanziere sich vor allem über „Benefizveranstaltungen wie der Versteigerung von Bildern oder Golfturnieren“.  Der Grüne Planungssprecher ortet im KURIER-Gespräch eine „Kriminalisierung von Spendenaktivisten.“  Nun gibt es eine Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, berichtet der KURIER in seiner Donnerstagsausgabe.

(Quelle: APA/OTS  –  Aussender: KURIER)

 

Ein wirklich treffender Kommentar dazu kommt von Krone-Redakteur Richard Schmitt via Twitter:

 

 

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2017-10-25

Nächste Schritte nach den Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl


Originaltext einer heutigen

Presseaussendung des Innenministeriums

Nachdem in fünf Bezirken Österreichs Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl bekannt
geworden  waren,  erstattete  das  Innenministerium  Anzeige  bei der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft.    Innenminister  Mag.  Wolfgang  Sobotka  vertraut  auf
die  Justiz,  dass  die  Fälle lückenlos aufgeklärt werden und wird die weiteren Schritte
präsentieren. (Quelle: APA/OTS)
Wir fragen uns, ob die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten nur die Spitze des
Eisberges sind.  Wahrscheinlich werden wir es nie erfahren, denn wir vermuten, dass
man  Gras  über  die  Sache wachsen lassen will und hofft,  dass kein Kamel kommt,
dass dieses wieder abgrast.
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2016-05-27

Anzeige gegen Akkılıç


Politischer Farbwechwesel des Wiener

Landtagsabgeordneten hat juristische Folgen

Der  Polittransfer  von  Grün  zu  Rot  hat  für den Wiener Landtagsabgeordneten Şenol
Akkılıç, nun auch juristische Folgen. Die Parlamentspartei Neos hat eine Sachverhalts-
darstellung  bei  der  Wirtschafts – und  Korruptionsstaatsanwaltschaft  eingebracht.  In
der  Sachverhaltsdarstellung,   die  NEWS  vorliegt,  wird  die  Prüfung,  ob  die  Tatbe-
stände  der  Bestechlichkeit  oder  Vorteilsannahme  durch  Şenol Akkılıç und auf der
anderen Seite durch Personen innerhalb der SPÖ Wien erfüllt seien, angeregt.
Die verschärften Bestimmungen des Korruptionsstrafgesetzes könnten auch im Fall
des  Parteiwechsels  von Senol Akkilic Anwendung finden.  Wenn nämlich der Mein-
ungswandel  von  Akkılıç  im  Bezug auf die Abstimmung zur Änderung des Wiener
Wahlrechts,  mit  dem  Versprechen,  in Aussicht stellen oder Einfordern eines Man-
dates verbunden wäre.
Neos-Justizsprecherin  Beate Meinl-Reisinger:  „Wir schließen nicht aus, dass in der
Causa  Akkılıç  das Gesetz verletzt wurde.   Und es geht hier immerhin um Gesetze,
die  unser  Land vor Korruption und Machtmissbrauch schützen sollen.“   Für Şenol
Akkılıç gilt selbstverständlich uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Quelle: APA/OTS-Aussendung
der Verlagsgruppe NEWS
2015-04-03

Leitbetriebe Austria


…. zeichnet ein nicht unumstrittenes Unternehmen aus

Bei unseren Recherchen im Internet, sind wir heute auf die Webseite der „Leitbetriebe
Austria“ gestoßen.
Wer  und  was ist  „Leitbetriebe  Austria“?.. Wir zitieren aus deren Webseite: „Leitbetriebe
Austria  ist  ein unabhängiges, branchenübergreifendes Wirtschaftsnetzwerk,  das die vor-
bildhaften   Unternehmen  der   österreichischen  Wirtschaft   auszeichnet  und  verbindet.
Nachhaltiger   Unternehmenserfolg,   Innovation  und   gesellschaftliche  Verantwortung
stehen bei der Zertifizierung an erster Stelle.“.Weitere Ausführungen unter diesem LINK.
Bei weiteren Recherchen sind wir auf der Webseite von  „Leitbetriebe Austria“  auf einen
Artikel vom 29. Jänner 2015 gestoßen.   Dabei ist uns der Satz „Als erstes Unternehmen
im  Jahr  2015  zeichnete Rintersbacher am Dienstagabend Lyoness aus“.. ins Auge ge-
stochen.  Weitere Ausführungen unter diesem LINK.
Wir haben über die Firma Lyoness ein wenig recherchiert und Google geizte nicht mit
Informationen.   Google-Ergebnisse unter diesem LINK.
Auch auf Wikipedia war Interessantes über die Firma Lyoness zu finden. Nachfolgend
ein kleiner Auszug:
Screenshot vergrößern: Bild mit rechter Maustaste
anklicken und  „Grafik anzeigen“  bestätigen!
Screen: wikipedia.org
Nun darf man getrost zu dem  Schluss kommen,  dass Lyoness nicht ganz unumstritten ist.
Also wollten wir von  „Leitbetriebe Austria“  wissen,  unter welchen Gesichtspunkten dieses
Unternehmen von ihnen ausgezeichnet wurde.
Leider blieb man uns die Antwort schuldig, denn man wollte sich dazu partout nicht äußern.
Das  wiederum  wirft  für uns die Frage auf,  welchen Wert eine derartige Auszeichnung dar-
stellt bzw. eine solche aussagt?
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2015-02-04

Freunderlwirtschaft oder gar Korruption?


Mahü – 100.000 Euro-Auftrag ein Fall für den Staatsanwalt?

„Da  sowohl  Planung  als  auch  Durchführung  und  Kommunikation beim rot-grünen Fiasko
Mariahilfer Straße-Neu  unter jeder Kritik waren,  bekommt der 100.000 Euro-Auftrag für eine
SPÖ-nahe  Werbeagentur einen immer strengeren Geruch nach Freunderlwirtschaft oder gar
Korruption“,  meint   FPÖ-Verkehrssprecher  LAbg.  Toni Mahdalik.   Ein  gewichtiger  Grund,
warum  SPÖ und Grüne  die von der FPÖ beantragte Sondersitzung des Verkehrsausschus-
ses abwürgen wollen, könnte die Angst vor folgenden Fragen sein:
1.Warum wurde der 100.000 Euro-Auftrag gerade an eine SPÖ-nahe Werbeagentur
vergeben?
2.Wo war die Leistung der SPÖ-nahen Werbeagentur?
3.Warum wurde die Kommunikation für das Projekt nicht von der für solche Zwecke mit
einem  Budget  von  8,9 Mio.  Euro  bis  2015  ausgestatteten  Mobilitätsagentur  vorge-
nommen?
4.Geht Wirtschaft doch nicht ohne Freunderln?
„Wenn diese Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, könnte der übel riech-
ende  100.000  Euro-Auftrag  durchaus  ein  Fall  für  die Korruptionsstaatsanwaltschaft
werden“,  kündigt Mahdalik an.
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2013-09-10

SPÖ-Plakataffäre – Dringender Tatverdacht der Untreue


Einschreiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gefordert

Bundesgeschäftsführer Dr. Ronald Bauer, Team Stronach,  fordert angesichts der jüngsten SPÖ-
Plakataffäre  das  Einschreiten  der  Korruptionsstaatsanwaltschaft.   Nach  dem geltenden Klub-
finanzierungsgesetz  stehe  parlamentarischen  Klubs ein Beitrag zur Erfüllung Ihrer parlament-
arischen  Aufgaben,  nicht  jedoch  zur  Verschwendung  im Zuge von Wahlkampfaktionen, zu.
Laut  Bauer  bestehe  durch die offenkundig rechtswidrige Verwendung der dem SPÖ-Parlaments-
klub zur Verfügung stehenden Steuergelder, die Norbert Darabos (SPÖ) nach § 6 Parteiengesetz
überhaupt  nicht  hätte  annehmen  und  in  Form  von  Plakatkampagnen verwenden dürfen, der
offenkundige Tatverdacht der Untreue.
Bauer  geht  davon  aus,  dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien dieser Angelegenheit von
Amts  wegen  nachgehen  wird.   Konkret  sollten  nach  Meinung  des  Team  Stronach  Bundes-
geschäftsführers gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger Josef Cap (Klubobmann SPÖ)
und  Norbert Darabos  (Bundesgeschäftsführer SPÖ)  wegen  des Verdachts auf Missbrauch der
Ihnen  gesetzlich  eingeräumten  Befugnis  zur  Verfügung  über Steuergelder unverzüglich ent-
sprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. (Quelle: APA/OTS)
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2013-09-10

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen


Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen

bei Vergaben stehen im Raum

 
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER,  ermittelt die
Staatsanwaltschaft  bei Wiener Wohnen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus,  dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse  finden wird und  diese auch von  SPÖ-nahen Medien  nicht mehr
verschwiegen werden kann.
 
Der  KURIER  verlautbarte  wörtlich:  Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros  der  Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch,  Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
 
Ausgangspunkt  der  Ermittlungen  sind  Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen,  die für Ausschreibungen zuständig sind.   Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
 
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2013-03-15
 

Eine unendliche Geschichte


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das  Jugendamt  die Herausgabe eines  13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
 
 
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens  ins  Treffen,  denn  anders  wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen  nicht  möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
 
„Das  Mädchen  ist  nicht gefährdet in der Familie,  es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und  insbes.  dem  Vater;  somit  ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
 
Das  will  das  Jugendamt  Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
 
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R.  vom BG Hernals bezog man
sich  immer wieder auf den Vater,  denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den  Fall  öffentlich  zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
 
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“  zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
 
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie  aus  Tschetschenien  griff  zum  letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
 
Nur  dem  raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken,  dass
sich  die  Dame  nicht  aus dem Fenster stürzte.   Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem  Vater  den  sexuellen  Missbrauch  seiner Töchter vorwarf,  dies jedoch nie wirklich
bewies.
 
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt,  als letztes Mittel
der  Willkür des JA 21 zu entgehen.   Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
 
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der  Familie  rein  gar  nichts  vorzuwerfen  war  und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt,  doch  Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
 
Ähnlich  ergeht  es  der  Familie A. ,  welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen  Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?)  angetreten
zu  haben.   Dazu  hat  man  auch  nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt,  dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert,  ebenso wie die Beweisführung.   Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
 
Nachdem  dem  Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
 
Außerdem  wurd e durch  Prof. Friedrich  ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt,  welches  eindeutig  die  Ungefährlichkeit  der  Familie  für  das  Kind  bescheinigt!
U.a.  auf  Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist!   Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
 
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
 
Nun  ist  die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich.   Denn  da  der Richter  am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
 
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
 
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw.  den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben!   Denn studiert man den Akt A.,  so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
 
Da man immer wieder erfährt,  dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich,  nein  auch  strafbar für beide Seiten!   Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
 
Die  Familie  und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
 
Erich Weber

2012-10-27
 

Scheinanmeldungen bei Ute Bock?


Fragen eines Lesers

Zu  unserem  gestrigen  Beitrag  erhielten  wir  vom  ERSTAUNLICH-Leser  Johann A. heute
folgendes Mail:

Werte Redaktion
 
Sie Schreiben  „Die Wiener(innen) versorgen offiziell rund 7.000 Asylwerber.   Dazu kommen
nach Experten-  Schätzungen noch zirka 300.000 Illegale. Allein von der ehemaligen Detschn-
Verteilerin  Ute Bock  und  ihrem  Verein  werden  in etwa 1.400 Meldeadressen geführt,  an
denen  Ausländer  auftauchen  (die sich unter dem Deckmäntelchen der Verfolgung illegal in
Österreich aufhalten) um sich ihre Unterstützungen, Steuergeld der heimischen Bevölkerung,
abzuholen und wieder in die Illegalität abtauchen…“
 
Sind das echte Anmeldungen  mit Meldezettel usw.?  Wenn ja, dann sollte man doch prüfen,
ob  für  so  viele  Personen ( ca. 1.4oo ! )  in  diesem Haus Platz haben,  oder sind es „nur“
Scheinanmeldungen.
 
Im  Burgenland  wird  derzeit gegen  ca. 15 Bürgermeister von der Korruptionsstaatsanwalt-
schaft  geprüft,  ob  ungarische  Kinder,  die  burgenländischen  Schulen  besuchten und im
Burgenland angemeldet worden sind, auch im Burgenland ihren Hauptwohnsitz hatten  und
nicht in Ungarn (was sehr wahrscheinlich ist, da Kinder in Österreich wohnen, die Eltern in
Ungarn.
 
Eine Verurteilung von Bürgermeistern gab es bereits, weitere werden folgen.
 
MfG Johann A.
 

Stellungnahme der Redaktion 

Auf  Grund der folgenden Aussage in einer Presseaussendung des  „Verein Ute Bock“,  an-
lässlich der Verleihung des „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“ schließen
wir,  dass  es  sich  um „echte“ Anmeldungen handelt und die betroffenen Personen auch
tatsächlich amtliche Meldezettel ausgestellt bekommen.
 
Screen: APA/OTS
 
Dass  in  Bocks  Vereinsbüro  wohl  kaum  alle angemeldeten Personen Platz haben,  dürfte
auf  der  Hand liegen.   Es  sei  denn,  dass  das  Büro die Größe eines mehrstöckigen Büro-
hauses hat.   Dass dem nicht so ist wissen wir und daher gehen wir davon aus, dass es sich
hier um Scheinanmeldungen handelt.
 
Wir  sind  auch  der  Meinung,  dass  derartige  Anmeldungen  gegen  das Gesetz verstoßen.
Allerdings  glauben wir kaum, dass weder Ute Bock noch ihr Verein dafür zur Verantwortung
gezogen werden.
 

Fotograf: Klaus Bock – Fotocredit: Verein Ute Bock
 
Denn  wenn eine Person mit dem  „Goldenen Ehrenzeichen für die Republik Österreich“  ausge-
zeichnet  wird,  obwohl sie in ihrer Funktion als Erzieherin wehrlose Kinder geschlagen hat und
noch dazu darüber in Kenntnis war, dass Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten bis das Blut
an die Wände spritzte  –  ohne  jedoch einzugreifen oder  wenigstens  eine  Anzeige  zu erstat-
ten, da ist wohl ein Vergehen gegen das Meldegesetz eine Lappalie.
 
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2012-10-24
 

Warum hat es die Kärntner SPÖ mit Neuwahlen so eilig?


Immunität von SPÖ-Klubobmann Rohr

wurde im Ausschuss aufgehoben

Im  zuständigen  Ausschuss des Kärntner Landtages wurde heute der Beschluss zur Aufheb-
ung  der Immunität von SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr gefasst.   Das teilt der Vorsitzende
des Immunitätsausschusses, FPK-Klubobmann Mag. Gernot Darmann mit.
 
„Nach  Befassung des Kärntner Landtages in der kommenden Sondersitzung können die Er-
mittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr,  SPÖ
-Chef  Dr. Peter Kaiser,  Ex-SPÖ-Chefin  Dr. Gabriele  Schaunig-Kandut und  Ex-Landesrat
Wolfgang Schantl in der SPÖ-Top-Team-Affäre beginnen“ , so Darmann.
 
Unter diesen Gegebenheiten erscheint es nicht erstaunlich,  dass Dr. Peter Kaiser (SPÖ) sich
heute wiederholt für Neuwahlen in Kärnten stark machte.  „Der letztmögliche Termin ist der
25. November“,  so der SPÖ-Landesparteivorsitzende und Landeshauptmannstellvertreter.
 

SPÖ drängt auf Neuwahlen im November dieses Jahres

Laut Kaiser könne man die verbleibende Zeit jetzt nutzen,  um eine Vereinbarung über eine
Wahlkampfkostenbeschränkung  in  Gesetzesform  zu bringen.   Da staunen wir aber,  von
welcher  Sorge  der  SPÖ-Politiker  plötzlich geplagt wird.   Er verwehrt sich auch  dagegen,
dass die FPK jetzt Gesetze auf den Weg bringen will,  die lediglich dazu dienen,  das Unver-
meidliche, nämlich Neuwahlen zu verhindern.
 
Aber warum die plötzliche Eile der SPÖ? Das liegt für uns ganz klar auf der Hand, denn hier
spielt Zeit eine absolut wichtige Rolle.  Die nächsten planmäßigen Landtagswahlen finden in
Kärnten im März 2014 statt.
 
Sollte  sich  nun  der Verdacht der SPÖ-Top-Team-Affäre als wahr herausstellen und die er-
mittelnde  Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten,  hätte diese immerhin 1 ½
Jahre  Zeit  dazu.  Bis zum Termin 25. November 2012 ist es für die Behörde unmöglich ge-
naue und umfangreiche Ermittlungen durchzuführen.  Dazu ist die Materie zu komplex.
 
Also würde die SPÖ  – auch wenn die Vorwürfe wahr wären –  bei den Neuwahlen am 25.11.
2012 als Saubermann-Partei dastehen.   Werden die Wahlen planmäßig im März 2014 abge-
halten und sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft zwischenzeitlich ein Verfahren eingeleitet
haben  – vorausgesetzt  das sich der Verdacht bestätigt -,  wird die Kärntner SPÖ zum plan-
mäßig vorgesehen Wahltermin auf gut Deutsch gesagt „kein Leiberl mehr reißen“.
 
*****

2012-08-07
 

Selbstbedienungsladen Kärnten


Wer im Glashaus sitzt …….

Das Bundesland Kärnten scheint für Politiker(innen) ein regelrechter Selbstbedienungsladen
geworden zu sein. Kaum ein Monat vergeht, an dem nicht ein neuer Skandal auffliegt. Inter-
essanter Weise dürfte nun auch die SPÖ  – die permanent am lautesten nach Moral und An-
stand ruft –   in einem solchen verwickelt sein.
 
Verfolgt man die Pressemeldungen der letzten Tage,  sind die Kärntner SPÖ-Politiker Peter
Kaiser  (Landeshauptmannstellvertreter)  und  Reinhart  Rohr  (Klubobmann)  ebenfalls  in
einem  handfesten Skandal verwickelt.   Es steht nämlich der Verdacht im Raum,  dass der
parteinahen  Werbeagentur  Top Team-GmbH  ungerechtfertigt öffentliche Aufträge zuge-
schanzt zu wurden.
 
Weiters  gelte  es  zu  klären,  weshalb  die  im  100%-Eigentum  der  SPÖ befindliche Top-
Team GmbH  in einem undurchsichtigen SPÖ-Firmengeflecht versteckt wurde.   Die Korrup-
tionsstaatsanwaltschaft beginnt nun auch mit  Ermittlungen gegen vier SPÖ-Politiker(innen):
Wolfgang Schantl, Reinhard Rohr, Gabriele Schaunig-Kandut und Peter Kaiser. Erich Mayer,
der Sprecher der Behörde,  bestätigte, dass ein konkreter Anfangsverdacht vorliege.
 
Unter den obig angegebenen Tatsachen erscheint es verwunderlich,  dass die Salzburger
Landeshauptfrau,  Gabi Burgstaller  (SPÖ),  in einem heutigen Presse-Artikel rasche Neu-
wahlen in Kärnten fordert und sagt:   „Brauchen wieder mehr Moral in der Politik.  Es ist
unerträglich,  was  da  an die Oberfläche gespült wurde.“   Dass sie damit nicht den aus-
stehenden SPÖ-Top Team GmbH-Skandal meint, dürfte klar auf der Hand liegen.
 
Die  Antwort  auf  Burgstallers  Aussage kam prompt.   Der designierte FPK-Klubobmann
Gernot Darmann erinnert daran, dass LH Burgstaller in ihrer „Staatsbürgerschafts-Causa“
längst  vor  Gericht  gelandet  wäre,  wäre in den Ermittlungen der Justiz gegen die SPÖ-
Spitzenfunktionärin Burgstaller mit gleichem Maß gemessen worden, wie in Ermittlungen
gegen  erfolgreiche  politische Mitbewerber.  „Ich bin bereits gespannt,  ob Frau LH Burg-
staller diesbezüglich eine Klage ankündigen wird, da mir eine solche die Gelegenheit zum
Wahrheitsbeweis vor Gericht geben wird“,  so Darmann.
 

Verheerende Optik

Und  damit  sind  wir  bei  dem mittlerweile aus seinen politischen Ämtern zurückgetreten
Uwe Scheuch.  Ob  es  wirklich  eine  Königsidee  war  Uwe  gegen  Kurt Scheuch  auszu-
tauschen, sei dahingestellt. Die Optik wirkt jedenfalls verheerend.  Während Uwe Scheuch
eher der einfach gestrickte und volksnahe Typ ist,  ist sein Bruder Kurt das  „Gehirn“  des
Scheuch-Clans. Und damit erfolgte nur eine unwürdige Fortsetzung der Polit-Posse.
 
Es  stellt  sich  für  uns auch die Frage,  ob es nicht taktisch klüger wäre, wenn die FPÖ ihr
Bündnis mit der FPK aufkündigen würde.  Denn rückwirkend betrachtet hat dieses Bündnis
der  FPÖ einen nicht unerheblichen Imageschaden gebracht.  Im Hinblick auf die kommen-
den Nationalratswahlen, werden dies die politischen Gegner sicherlich auszunützen wissen.
 
Apropos Wahlen. In Kärnten tauchte nachfolgendes „Wahlwerbeplakat“ der Linken auf.
 
Das Plakat lässt auf den Geisteszustand
seiner Entwerfer(innen) schließen
 
Noch  ist nicht klar welcher linken Gruppierung dieses primitive und schwachsinnige Plakat
zuzuordnen  ist.   Allerdings  sollten  sich  die  Kärntner(innen)  im Klaren sein was sie sich
einhandeln,  wenn sie „Links“ wählen.
 
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2012-08-05
 

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

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2011-06-30
 

Witzpartei ÖVP


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.
Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen. Anstatt den Mann mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm die  VP-Gemeinderäte in einer  Fraktionssitzung am selbigen Tag,  noch dass
Vertrauen aus.
Da erscheint  es doch direkt erfreulich,  dass er sich wenigstens  dazu entschlossen hatte,
mit 31. Oktober zurückzutreten.  Bleibt nur noch die Frage offen, wie ein Politiker der ein
Grundrecht einer Demokratie mit Füssen tritt, überhaupt noch einen einzigen Tag im Amt
bleiben kann.

ÖVP-Innenministerin als politische Slalom-Meisterin

Zuerst versuchte die steinerne Lady Maria Fekter die FPÖ rechts zu überholen. Arigona
Zogaj  und die Kosovo-Zwillinge Daniella und Dorentina Komani, sind mittlerweile jedem
Österreicher ein Begriff.
Als  dann die  Steiermark-Wahl nicht ganz dem  Geschmack der  ÖVP entsprach und die
Wien-Wahl für die Schwarzen in einem Desaster endete, drehte sich die Innenministerin
um 180 Grad.
Sie feuerte den obersten Beamten  der Fremdenpolizei  und ermöglicht den abgeschob-
enen Personen die Wiedereinreise nach Österreich.  Damit hat sie die Grünen eindeutig
auf der linken Spur überholt.  Hoffentlich  können wir im alpinen Skisport bei den heuri-
gen Slalom-Meisterschaften ebensolche Bravourstücke erleben.

ÖVP Justiz-Irrtums-Ministerin

Nachdem die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner die „Bawag-Bande“ samt ihren
Boss Helmut Elsner  so richtig  schön verknackt hatte,  avancierte  sie ganz zufällig zur
Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt Georg Krakow stieg eben-
falls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär von Bandion-Ortner auf.
Nun stellt just die Generalprokuratur als  oberste Anklagevertretung  fest, dass  etliche
Angeklagte im Bawag-Prozess freizusprechen gewesen wären. Noch dazu seien Urteils-
begründungen mangelhaft ausgeführt worden, was wahrscheinlich zur Folge hat, dass
der Bawag-Prozess wiederholt werden muss.
Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welch fachlicher  Qualifikation Frau Bandion-Ort-
ner, das Amt der Justizministerin erhielt und sich in diesem halten kann. Ihr emotionales
Plädoyer für die Mitbenützung der Busspuren in der Neustift- und Burggasse, wird wohl
kaum Anlass dafür gewesen sein.

Jedenfalls befinden sich Wilhelm Heissenberger, Maria Fekter und Claudia Bandion Ort-
ner noch immer in Amt und Würden.  Mit diesen drei  Personen in politischen Ämtern, ist
die ÖVP  nicht mehr ernst zu nehmen und  daher zur Witzpartei der österreichischen Polit-
landschaft mutiert.
*****
2010-10-20
 

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