Gesetzesverschärfung und Kontrollschwerpunkte gegen Anstieg bei getöteten Fahrradfahrern und E-Bikern

Lokalaugenschein von Innenminister Karner und Verkehrsminister Hanke bei Fahrrad-Schwerpunktaktion der LVA Niederösterreich

Innenminister Gerhard Karner und der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Peter Hanke, nahmen am 20. April 2026 an einer Fahrrad-Schwerpunktaktion der LPD Niederösterreich teil. Rund 10 Polizistinnen und Polizisten der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten führten unter der Leitung von Brigadier Willy Konrath, dem Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, schwerpunktmäßige Fahrrad- und E-Scooter-Kontrollen im Morgenverkehr durch.

Zahl der getöteten Fahrrad-, E-Bike-Fahrer steigt

2024 kamen 39 Fahrrad-, E-Scooter und E-Biker-Fahrerinnen und Fahrer auf Österreichs Straßen ums Leben. Mit 71 Todesopfern hat sich diese Zahl im Jahr 2025 fast verdoppelt. Besonders auffällig ist der Anstieg der tödlich verunglückten E-Biker: Waren 2024 noch 20 Todesopfer zu beklagen, stieg die Anzahl im Jahr 2025 auf 32 an – ein Anstieg, dem man konsequent entgegenwirken muss.

„Solche Schwerpunktaktionen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und damit Menschenleben zu retten“, sagte Innenminister Karner. „Jede und jeder Verletzte oder gar Tote im Straßenverkehr ist eine bzw. einer zu viel.“

„E-Scooter sind Fahrzeuge, keine Spielzeuge – und sie müssen auch so behandelt werden. Mit der StVO-Novelle setzen wir klare Regeln durch: für mehr Sicherheit, weniger Unfälle und letztlich zum Schutz von Menschenleben. Ich bin heute hier, weil Verkehrssicherheit keine Ressortfrage ist, sondern eine gesamtstaatliche Verantwortung“, so Verkehrsminister Hanke.

Kontrolldichte erhöhen, Gesetze verschärfen

Durch gezielte Kontrollen und Schwerpunkte von mehr als 50 Fahrradpolizistinnen und -polizisten in Niederösterreich (bundesweit sind rund 450 im Einsatz), unterstützt durch technische Geräte wie Rollentester, um illegales Tuning aufzudecken und zu ahnden, sowie durch gesetzliche Verschärfungen wird die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöht.

Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Mai 2026 in Kraft tritt, werden E-Scooter gesetzlich mit Fahrrädern bzw. E-Bikes gleichgestellt; bisher galten sie als „Kleinfahrzeuge“. Daraus ergibt sich die Helmpflicht für unter 16-Jährige, das Verbot der Mitnahme von Personen und die Herabsetzung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 Promille.

E-Mopeds, wie sie in den letzten Jahren gerade im städtischen Bereich vielfach von Essenslieferanten genutzt werden, werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssen somit mit Kennzeichentafeln ausgestattet werden. Für das Lenken wird demzufolge ein Führerschein benötigt und die Benützung von Radwegen, das aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten vielfach zu gefährlichen Situationen geführt hat, ist nicht mehr zulässig. Dieser Teil der Novelle tritt mit Oktober in Kraft, um den Anbietern die Möglichkeit zu geben, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.

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Seltsame Winterreifenpflicht

Das immer wieder Verkehrsunfälle auf Grund mangelnder Ausstattung von Kraftfahrzeugen passieren ist zwar traurig, aber Realität.
Unfälle passieren meist, wenn Vorschriften außer Acht gelassen werden.
Aus welchen Grund auch immer entschied sich der Gesetzgeber plötzlich dem Kraftfahrer eine Winterreifenpflicht per Datum

(ab November) vorzuschreiben.
Obwohl das bestehende KFG schon immer die witterungsbedingte Bereifung von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben hat.
Auf gut Deutsch, gibt es Schnee, brauchen Sie Winterreifen zum fahren oder Sie lassen das Auto stehen.
Wenn man sich nun die Winter der vergangenen drei Jahre ansieht (vor allem in den Großstädten) gab es nur ganz kurze Zeiträume
mit Niederschlägen die Schneefahrbahnen verursachten. Meist waren die Strassen trocken und sauber.
Auch die Temperaturen hielten sich im Plusbereich. Offensichtlich hat der Klimawandel voll zugeschlagen.
Auch heute am 6.November hat es angenehme 17 Grad plus.
Alle die bereits jetzt Winterreifen auf Ihren Autos haben, werden diese bis zum nächsten Schneefall (vielleicht im Jänner oder irgendwann) kaputtfahren.

 

Aber es kommt noch besser:

 

Gesetzestextausschnitt aus dem KFG:

 

(8a) Während des Zeitraumes von jeweils 15. November bis 15. März darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

Fahrzeuge an denen die sogenannten „ blauen Taferln“ montiert sind, brauchen keine Winterreifen.

Warum wird im Gesetz nicht erläutert.
Aber vielleicht ist der Autowäscher vom Autohändlereckplatz ein derart guter Autofahrer, dass er keine Winterreifen für die
Fahrt von A nach B braucht.

Offensichtlich geht es bei dem Gesetz nur darum, dem Otto Normalverbraucher Geld aus der Tasche zu ziehen, um damit die Gummiindustrie zu sponsern.
Man kann nur hoffen das der Gesetzgeber einsieht, dass er hier den selben Fehler wie mit dem seltsamen „Licht am Tag – Gesetz“ gemacht hat und diese Verordnung baldigst wieder zurücknimmt.

 

Stauni

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