Telefonieren wäre nur unter Lebensgefahr möglich
Das „jedmayer“, eine Einrichtung der Suchthilfe Wien GmbH, am Gumpendorfer
Gürtel 8, im 6. Wiener Gemeindebezirk, bereitet der dort ansässigen Bevölkerung
täglich Kummer und Sorgen. Das ist auch keine Wunder, wenn man sieht, welches
Klientel sich dort herumtreibt.
Einzig die schwarzafrikanischen Dealer. – in der U-Bahnstationen vis a vis –. in deren
Hand der Drogenverkauf liegt, haben ihre Freude. Denn die Kundschaft hat es nicht
weit zu ihnen. Aber was gekauft wird, will ja auch konsumiert werden. Und so
wurde eine Telefonzelle beim „jedmayer“ kurzerhand in einen Drogenkonsumraum
umfunktioniert.
In der gezeigten Telefonzelle zu telefonieren wäre lebensgefährlich. Abgesehen das
diese total verdreckt ist, liegen gebrauchte Spritzen herum. Der gf. Bezirkspartei-
obmann der FPÖ Mariahilf, Leo Kohlbauer, spricht sich für eine Entfernung der
besagten Telefonzelle aus. Er wird bei der nächsten Sitzung im Bezirksparlament
einen dementsprechenden Antrag stellen.
Leo Kohlbauer wird einen Antrag auf Entfernung stellen!
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2016-04-02
Michael Schuhmacher schwebt in Lebensgefahr
Bekannterweise verunglückte Michael Schuhmacher gestern bei einem Skiunfall in den
französischen Alpen. Der Rekord-Weltmeister der Formel 1 liegt zurzeit im Universitäts-
krankenhaus von Grenoble. Sein gesundheitlicher Zustand soll sehr sehr kritisch sein. Laut
Meldungen zahlreicher Medien schwebt er in Lebensgefahr und wurde in ein künstliches
Koma versetzt.
Angesichts dieses traurigen Ereignisses fragen wir uns, was muss in den Köpfen jener
Personen vorgehen, die nachfolgende Facebook-Seiten erstellt haben?
Dieser User sagt den Tod für morgen voraus. Abartiger geht es wohl nicht mehr!
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2013-12-30
Österreichischer Tierschutzverein warnt vor Tuberkuloseansteckung
Bereits 2011 wurde das Mähnenrobbenbaby DIEGO mit der Begründung eines angeborenen
Herzfehlers euthanasiert, 2012 starb auch seine Mutter ENYA, angeblich ebenfalls an ihrem
angeborenen Herzfehler. Spätestens nach DIEGOS Tod hätte der Tiergarten ENYA untersuchen
und sie von der weiteren Zucht ausschließen müssen.
Es ist ethisch verwerflich und auch tierschutzwidrig, ein unter einem Herzfehler leidendes Tier
in die Zucht aufzunehmen und somit weiteren ungesunden Nachwuchs zu zeugen. Und das in
einem angeblich wissenschaftlich geführten Zoo! Nun wurde ein weiteres Jungtier Opfer eines
angeborenen Herzfehlers. Für den Österreichischen Tierschutzverein ist dies entweder ein deut-
liches Anzeichen für ein Inzuchtproblem, oder die Verschleierung eines großen Hygiene-
problems.
Beim Tod der Robbe MONEDA im Dezember 2012 in Schönbrunn war als Todesursache Tuber-
kulose festgestellt worden. Im Mai 2013 wurden zwei weitere Mähnenrobben wegen Tuber-
kulose (TBC) eingeschläfert. Liegt hier also in Wirklichkeit ein weiterer Fall von TBC vor?
Warum sollte die Öffentlichkeit davon nichts erfahren?
Susanne Hemetsberger, Geschäftsführerin des Österreichischen Tierschutzvereins vermutet:
„Tuberkulose kann auch beim Menschen tödlich enden. Das Übertragungsrisiko ist sehr hoch.
Vielleicht wurde deshalb der erneute Ausbruch der Krankheit verschwiegen. Tuberkulose tritt
übrigens bei freilebenden Tierarten nicht auf und ist demzufolge, wie viele andere Zoo-Krank-
heiten auch, nur auf die nicht-artgerechte Zoo-Gefangenschaft zurückzuführen.“
Wildtiere werden in Zoos also nicht nur ihrer Freiheit beraubt, sondern auch Gesundheitsrisiken
ausgesetzt, die sie in freier Wildbahn nicht fürchten müssten. Der berühmte Eisbär KNUT starb
an einem Pferde-Herpesvirus. Die Übertragung von Krankheiten von einer Tierart auf die andere
kommt nur bei derartig unnatürlichen Tieransammlungen vor und auch Menschen sind davor
nicht sicher.
Tuberkulose-Erreger werden nämlich am häufigsten durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen
übertragen. Solche Tropfen entstehen durchaus auch bei der so genannten „Robben-Show-
Fütterung“, beim Reinigen der Anlage mit Hochdruckreinigern oder beim direktem Kontakt zu
Tierwärtern oder Besuchern.
Der Österreichische Tierschutzverein fordert eine unabhängige Untersuchung der TBC-Erkrank-
ung in Schönbrunn, auch an weiteren TBC-anfälligen Tierarten und die Information der
Öffentlichkeit über jeden Schritt. Den Steuerzahlern, die den Zoo in Milliardenhöhe unterstützen,
steht es zu, selbst über die Sinnhaftigkeit dieser Institution zu entscheiden. Dazu müssen end-
lich Unterlagen über Sterbefälle und Krankheiten im Tiergarten öffentlich zugänglich gemacht
werden. (Quelle: APA/OTS)
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2013-08-14
US Chemie-Riesen setzen europäische
Autohersteller mit Brüsseler Hilfe unter Druck
Autohersteller wehren sich vehement gegen das für Klimaanlagen neuer Autos seit Januar
2011 EU-weit vorgeschriebene Kältemittel R1234yf. Offenbar zu Recht, denn Crashtests
belegen nämlich, dass das leicht entflammbare Kältemittel, bei der Verbrennung hochgiftige
Flusssäure freisetzt, deren Kontakt für Unfallopfer wie für Helfer lebensbedrohliche Folgen
haben kann.
Aber anstatt diese Kältemittel genauer zu untersuchen und /oder zu bannen, sollen nun
widerspenstige Autohersteller – wie Daimler – gezwungen werden das zwar als umwelt-
freundlich titulierte, aber im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährliche Kältemittel zu ver-
wenden.
EU-Industriekommissar Antonio Tajani droht gar mit Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-
Staaten, die Fahrzeuge mit dem altbewährten Kühlmittel in einem EU-Staat zulassen würden.
Damit zwingt die EU Autohersteller ein lebensgefährliches Kältemittel in Autoklimaanlagen
einzusetzen
Diese Vorgehensweise ist ein Skandal erster Klasse und belegt einmal mehr, dass Brüssel die
Interessen multinationaler Konzerne – in diesem Fall der US-Chemie-Riesen Dupont und
Honeywell, die Produzenten von R1234yf – besser schützt, als die Gesundheit der EU-Bür-
ger. Dieses Gesetz gehört umgehend nachjustiert. Brandgefährliche Klimamittel haben in
Autos nicht verloren.
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2013-04-18
In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein
Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein. Stellen Sie sich vor, Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
Für diese Stellenausschreibung erhalten Sie dann einen Strafbescheid, weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch, genau dies passierte einer Grazer Tankstellenpächterin. Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot: „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom Magistrat Graz, Referat für Strafen. Begründet wurde dieser damit, dass die Unter-
nehmerin gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen habe und verwies auf die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und unangemessen hoch“ sei. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit, dass
in ihrem Betrieb strenge technische, hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten. Die müsse man verstehen, denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und Schmierstoffen nicht nur sein eigenes, sondern auch fremdes Leben. Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
Da staunen wir gleich dreimal. Erstens hieß es im Stellenangebot nicht „Muttersprache
Deutsch“, wodurch Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache auch nicht unter
Umständen ausgeschlossen wurden. Zweitens fragen wir uns, wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
Und zum Dritten ist es für uns unklar, warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht haben soll, von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen. Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt wird ist es von Nöten, die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben Wünsche und Fragen, die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen, der auf
Grund nicht ausreichender Deutschkenntnisse nur mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist. Zudem kann ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb – lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
Von einer Putzfrau, einem Tellerwäscher odgl. verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse. Bei diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf: „Ich
sagen, du machen“ beschränken. Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
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2012-07-13
Einbrüche an der Tagesordnung
In unserem Beitrag „Lebensgefahr an der March“ haben wir über die Zustände am
Grenzfluss zwischen Österreich und der Slowakei berichtet. Es vergeht kaum ein an-
gemessener Zeitraum, in der es in dieser Region nicht zu kriminellen Handlungen
kommt. Wie die Webseite „nordbahn.com“ erst kürzlich berichtete, kam es auf
österreichischer Seite des Marchflusses zu zahlreichen Einbrüchen in Fischerhütten.
Am gestrigen Tag war es wieder einmal so weit. Allerdings spielte sich der Einbruchs-
versuch auf slowakischer Seite ab. Ein Fischerhüttenbesitzer auf der österreichischen
Seite des Flusses frönte gerade seinem Mittagsschlaf, als er durch Stimmengewirr
geweckt wurde. Er begab sich auf die Veranda seiner Hütte und erblickte am
gegenüberliegenden Ufer ein motorisiertes Schlauchboot liegen.
Einbruch verhindert
An der, in der Slowakei gelegenen Fischerhütte machten sich drei finstere Gestalten
zu schaffen. Offenbar hatten diese bemerkt, dass auf der Hütte am österreichischen
Ufer zur Zeit gerade jemand anwesend war und zogen es deshalb vor, den Einbruch
in der leerstehenden slowakischen Fischerhütte durchzuführen.
Nun kennt der österreichische Marchangler den slowakischen Besitzer (ein hochan-
ständiger Mensch) der slowakischen Fischerhütte, da sich die beiden Hütten bereits
seit Jahren gegenüberstehen. Also rief der Österreicher die drei Gestalten an, was
sie dort zu treiben hätten.
Als Antwort erfolgten Beschimpfungen und Drohungen im gebrochenen Deutsch,
seitens der Hütteneinbrecher. Daraufhin nahm der österreichische Marchangler
seinen Fotoapparat und begann die Szene zu fotografieren. Das gefiel den drei
Männern nicht und sie ergriffen die Flucht.
Seit der Grenzöffnung entsteht der Eindruck, dass die Slowakei ihren kriminellen Ab-
schaum in die Grenzregion zu Österreich ausgespuckt hat. Das Traurige an der Sache
ist nur, dass die österreichischen Sicherheitsbehörden in keiner Weise reagieren. Bleibt
nur zu hoffen, dass es zu keinem Eklat kommt, wenn sich irgendwann jemand selbst
hilft.
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2011-08-16
Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen
Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige, sowie überhöhte Abrechnungen, oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf ERSTAUNLICH hat Wien-Energie schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.
Zur Vorgeschichte
Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte sich damit, dass er vom Gaswerk sei und den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte, dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus komplimentiert. Der Hausherr meldete den Vorfall über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem Gaswerks-Angestellten, nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren. Nachfolgender Brief, flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.
Gaswerk kennt ihre Kunden nicht
Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage, das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand der Anschrift konnte jedoch verifiziert werden, dass es sich um
das betroffene Haus handeln musste. Das war aber noch der kleinste Fauxpas, den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen. Grund dafür
war, dass getätigte Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt, nicht mehr in Abrede gestellt
werden können.
Schlüsseln wurden deponiert
Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im Haus deponiert. Diese werden gegen Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels
Zu faul um den Schlüssel zu holen
Wie bereits in dem erstaunlichen Schreiben von Wien-Energie angeführt, verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen. Die Abholung des Kellerabgangschlüssel sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe, hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in Besitz des Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte. Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes. Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.
Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?
Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort, nicht den Vorgaben von Wien-Energie entspricht. Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert zu dieser Absperr-Vorrichtung gelangen würde und Manipulationen daran vornehmen
könnte. Ein derartiges Risiko welches mit Lebensgefahr verbunden ist, kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.
Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter
Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die Schlüsselbeschaffung im Haus aufzuwenden, oder er will den Hausbesitzer absichtlich
schikanieren. Dabei beruft er sich auf Verordnungen, bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns ein wenig schlau gemacht und die betreffenden Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur Hauptabsperreinrichtung herausgesucht. Der Zugang muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.
Tatsächliche Verordnungen
In den technische Richtlinien für Einrichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner wird auf die ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen. In dieser heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“ Soviel zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus, für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.
Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht
Aber das Beste haben wir uns für den Schluss aufgehoben. Es kann durchaus der Fall sein,
dass Gefahr im Verzug ist und das Haus vom Gas-Netz genommen werden muss. Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist auch völlig logisch, denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden, wenn möglicherweise die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist, Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
*****
2010-10-28
(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
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2010-02-03
Erstaunlicher Banküberfall
Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.
Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank. Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet
Das ganze war ein Irrtum
Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.
Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.
Menschen sind bereits übersensibilisiert
Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.
Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.
Maschinenpistole als Reisegepäck
Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.
Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.
Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
Rückkehr ist eine Frage der Zeit
Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.
Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.
Misslungenes Experiment
Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.
Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.
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2010-02-01