„Er hat nur seinen Job gemacht …..“
Es ist echt erstaunlich, wie man bei „Islamisches Erwachen“ das Urteil eines österreichischen Gerichtes kommentiert, welches über einen 20-fachen Mörder lebenslange Haft verhängte. Tja, wenn die Islamisierung Europas derart weiter fortschreitet und vielleicht in naher Zukunft Islamisten die Richterposten besetzen werden, wird man sich auch hierzulande warm anziehen müssen.
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2017-05-13
Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben
Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch die Freiheitlichen Arbeitnehmer NÖ (FA NÖ). Bekannterweise haben diese in ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht, um auf die Justizpolitik der SPÖ (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut Kronen Zeitung will Anzböck klagen. Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung von symbolischen 10.000,- Euro sind sein juristisches Ziel. Das Geld soll an die
Familie des verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden. Über allfällige Honorarforderungen
ist bis dato nichts bekannt – aber wir nehmen an, dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl äußerte sich in Reaktion auf die nun
angekündigte Klage des Fritzl-Masseverwalters: „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn verlangt wird, dass der Täter nie wieder in Freiheit gelangen soll, ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle aus. Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer, mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“, so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert, die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen. 25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man habe mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt, was passiere, wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich, dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl abschließend, der sich sicher ist, dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung des Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben, dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir haben im Beitrag „Die Scheinheiligkeit der …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell und unter Umständen als primitiv bezeichnet. Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da wir dies nun von einem anderen Standpunkt aus sehen. Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter vielleicht geschmacklos erscheinen, bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23
Jeder vierte Kinderschänder wird rückfällig
Screen: gegensexuellegewalt.at
Der 49-jährige Norbert K. wurde nun zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechts-
kräftig. Der einschlägig Vorbestrafte war als geheilt beurteilt worden, missbrauchte aber über
Monate hinweg in einem Wiener Gemeindebau weiterhin Kinder. Dieses Martyrium für die drei
Buben wäre aber leicht zu verhindern gewesen, wenn man diesen Mann in weiterhin in
Gewahrsam gehalten hätte.
Laut der in der medizinischen Fachzeitschrift CliniCum veröffentlichten Studie werden bei den
Sexualstraftätern 14,7 Prozent rückfällig. Bei Kriminellen, die Kinder missbraucht haben, liegt
die Rückfallsquote sogar bei 24 Prozent. Das heißt im Klartext, dass bei Kinderschändern
jeder Vierte in sein altes Verhaltensmuster zurückfällt.
Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, warum ein derart hohes Risiko zu Lasten von
Kindern eingegangen wird und solche kriminellen Triebtäter wieder auf die Menschheit losge-
lassen werden. Wenn ein Techniker bei einer behördlichen KFZ-Überprüfung feststellt, dass
bei einem Auto jeder vierte Tritt auf die Bremse wirkungslos ist, würde er dieses ohne zu
diskutieren aus dem Verkehr ziehen.
Da erscheint es uns erstaunlich, dass es einige sogenannte Experten gibt, die sich zwar des
Risikos bewusst sind, aber trotzdem glauben Sexualstraftäter – insbesondere Kinderschänder
– wären therapierbar. Solche Individuen erneut in die Gesellschaft integrieren zu wollen, ist
ein nicht abzuschätzendes Risiko.
Um auf unseren etwas hinkenden Vergleich mit dem Auto zurückzukommen: Dieses muss
repariert und neuerlich überprüft werden, um wieder auf der Straße fahren zu dürfen. Eine
solche Reparatur wäre auch bei Kinderschändern – in Form einer chemischen und wenn
notwendig auch einer chirurgischen Kastration – erforderlich.
Erst dann dürfte eine genaueste und ausführliche Überprüfung stattfinden, ob dieses Subjekt
wieder in die Gesellschaft eingliederbar ist. Um jegliches Risiko auszuschließen wäre es aber
ratsamer, Kinderschänder für immer wegzusperren.
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2013-02-07
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21
Filmproduzent ermordet und zerstückelt
Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen. Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.
Der Musterhäftling
Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe. Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab. In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.
Streit um Wahlrecht
Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.
Vom VFGH bis zum EGMR
Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an. Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.
Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht
Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.
Es gibt keine Ex-Mörder
Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben. Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
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2010-07-01
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
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2010-06-10
Vorläufiges Ende
Gestern wurde der bulgarische Doppelmörder, welcher das Pachfurther Heurigenwirtsehepaar
Christoph und Monika T. erschossen, sowie deren Tochter Tamara schwer verletzt hatte, zu
lebenslanger Haft verurteilt.
Alle Rechtsmittel
Der Bulgare legte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist. Zahlreiche Zeugenaussagen belegten, dass der Pkw des Mannes mehrfach
in Pachfurth gesehen wurde. Auch die Tochter des ermordeten Ehepaares konnte den Mann,
an Hand von Fotos eindeutig identifizieren.
Kirschenpflücken
Zur Rechtfertigung seines Aufenthaltes in Pachfurth gab der Bulgare an, er sei lediglich zum
Kirschenpflücken dort gewesen. Doch die DNA-Spuren bewiesen eindeutig, dass der Mann
im Heurigenlokal aufhältig gewesen sein muss.
Bulgaren stellten Bedingungen
Ein erstaunliches Justizkuriosum begleitet jedoch den ganzen Fall. Der Bulgare, der nach der
Tat in sein Heimatland geflüchtet war, wurde nur unter zwei Bedingungen an die österreich-
ische Justiz ausgeliefert.
Erstens wurde von den Bulgaren auferlegt, dass dem Mann innerhalb von 6 Monaten der
Prozess zu machen sei. Diese Auflage hatte die österreichische Justiz, aus welchen Gründen
auch immer, erfüllt.
“Rechter“ Politiker
Die zweite Bedingung lautete, dass im Falle einer Verurteilung der Mann nach Bulgarien
auszuliefern sei. Unter Bedachtnahme das es sich bei dem Bulgaren um einen „rechten“
Kommunalpolitiker handelt, erscheint diese Bedingung in einem erstaunlich defusen Licht.
14 Jahre für Mord?
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald schreibt in einem Blog-
beitrag auf „B&G“, dass in Bulgarien die Höchststrafe für Mord nur 14 Jahre beträgt.
Wir wissen zwar nicht woher der Mann diese Weisheit hat, gehen aber davon aus, dass dies
stimmen könnte.
Lasst ihn hier in einer Zelle verrotten
Sollte die österreichische Justiz den nächsten Kniefall vor den Bulgaren machen hieße das,
dass der Mann für einen Doppelmord und einen Mordversuch maximal 14 Jahre Haft zu
verbüßen hätte. Auch schließen wir nicht aus, dass es sich der Bulgare in seinem Heimat-
land eventuell „richten“ könnte.
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2009-12-01
Verdächtiger ausgeliefert
Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.
In U-Haft
Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.
Groteske Auflagen
Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.
Tatverdächtiger nur ausgeborgt
Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.
Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl
als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.
Bulgarien das Menschenrechtsland
Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.
Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist
noch nicht alles.
Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen
Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.
Bulgaren wollen ihn wieder haben
R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.
Was ist da wirklich los ?
Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.
Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein
bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.
Korruptionsfrei
Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.
Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man
kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.
Stauni
2009-07-30
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Gestern wurde die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung, des verurteilten
Heurigenwirtes Helmut Osberger vom OGH abgewiesen.
Osberger war wegen versuchten Mordes, an dem Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger,
zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.
Mit so einer Praline, wurde der Spitzer Bürgermeister vergiftet
Die Wahrheit kennt nur Einer
In einem Indizienprozess kam man zum Schluss, dass der Heurigenwirt den Spitzer
Bürgermeister mit einer vergifteten Praline, nach dem Leben getrachtet hat.
Wir maßen uns hier nicht an zu urteilen, ob Osberger die Tat wirklich begangen hat, oder
ob die Justiz ein Fehlurteil gefällt hat.
Die „wirkliche“ Wahrheit weiß nur Osberger selbst.
Die vom Verteidiger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde begründete sich unter anderem
auch darauf, dass ein Geschworener während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen
ist und ein schlafender Geschworener könne so auch nicht dem ordnungsgemäßen Verlauf
einer Gerichtsverhandlung folgen.
Erstaunlicher Vergleich
Vom OGH wurde diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Es wäre alles zu verstehen, wenn wir nicht diese erstaunlichen Zeilen in der Wiener Zeitung
und in der Presse entdeckt hätten.
Einen der eingebrachten Kritikpunkte von Osbergers Verteidiger, wonach ein Geschworener
während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei, verglich der Vorsitzende und
Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer „kaputten Glühbirne“, deretwegen
man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich „einmal
kurz nicht aufmerksam“ gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler
im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen
Sollte dieses Zitat der Wahrheit entsprechen, ist dies sehr bedenklich und unserer Meinung
nach, ist diese Aussage eines Richters nicht würdig.
Einen Menschen zu verurteilen und seinen Versuch seine Freiheit wieder zu erlangen, mit
dem Auswechseln einer „kaputten Glühbirne“ zu vergleichen, ist in der Tat erstaunlich.
Wird Widerspruch belohnt ?
Die Erhöhung des Strafmaßes von 20 Jahre auf „Lebenslang“, erscheint uns subjektiv
betrachtet wie eine „Belohnung“ dafür, dass man es gewagt hatte eine Nichtigkeitsbe-
schwerde einzubringen.
Laut Verteidiger N. Rast liegen bereits Beweise vor, welche die Unschuld von Osberger
bestätigen sollen.
Aus diesem Grund wird man sich auch um ein Wiederaufnahmeverfahren bemühen.
Sollte dieses Verfahren auch in die Hose gehen, kann Osberger, wiederum subjektiv
betrachtet froh sein, dass es in Österreich keine Todesstrafe mehr gibt.
Stauni
2009-03-20
Touristenattraktion
Wer kennt sie nicht, die Zoos in aller Welt, die in jedem Touristenprospekt als
„kulturelles Highlight“ jeder Stadt angepriesen werden.
Wird ein neuer Zoo oder eine neue „Abteilung“ eines Zoos eröffnet, findet das unter
größtem „Tra-Tra“ mit Blaskapelle statt. Kommunalpolitiker aller Fraktionen ereifern
sich, wer als Erster das Band „in die neue Gefangenschaft“ durchschneiden darf.
Lebenslang eingesperrt, aber warum ? ? ?
Autoabgase pur für Wildtiere
Zoos gibt es in allen Größen und Spielarten, vom klassischen Tiergarten mit Käfigen und
sogenannten „Freigehegen“ bishin zu Safariparks, wo man dann zwischen Tieren hindurch-
fahren kann, die von Natur aus gar nicht wissen was ein Auto ist, aber dafür die gestei-
gerten Abgase einatmen dürfen.
Um die Einnahmen der Zoos zu steigern gibt es dann die „beliebten Shows“. Da müssen
dann die ohnehin verstörten Tiere oft dieselben abnormalen Kunststücke vollführen wie ihre
leidgeprüften Artgenossen im Zirkus.
Würde das ein Elefant in der Wildnis auch machen ? ? ?
Weiterbildung ?
Die Betreiber von Zoos geben vor, die Menschen weiterzubilden und die Arten zu schützen.
Bei den dürftigen Informationen auf den Hinweisschildern, dürfte das wohl kaum der Fall
sein.
Unter Artenschutz verstehen wir auch, daß ein Tier artgerecht leben kann. Ob das für die
meisten Tiere, die in der Natur unendliche Weiten gewöhnt sind zutrifft, möge dahinge-
stellt bleiben.
Unendliche Weiten sehen anders aus
Man sieht es auch am Verhalten der Tiere, wenn z.b. Elefanten mit völlig stumpfen Blick,
grundlos ihren Kopf endlos hin- und herschwingen, oder an den Raubkatzen die ständig
von einem zum anderen Ende ihres Gefängnisses, der Wand entlang hin – und herlaufen.
Haben Sie schon einmal in einem Dokumentar-Tierfilm einen Löwen gesehen, der ständig
zwischen zwei Bäumen hin- und herläuft ?
Wir könnten hier endlos lang weiter Beispiele, über die durch Zoo-Psychose gezeichneten
Tiere, anführen.
Natürliche Triebe abgestumpft
Auch „müssen“ immer öfter künstliche Befruchtungen durchgeführt werden, da bei den
meisten Tieren der Fortpflanzungstrieb durch die Gefangenschaft abhanden gekommen ist.
Also wenn das artgerechte Tierhaltung ist möchten wir gar nicht wissen, wie eine nicht
artgerechte Tierhaltung aussieht.
Vielleicht verstehen die Zoobetreiber, den russischen Tanzbären am Nasenring, darunter.
Orientierung am schlechten Beispiel
In der „guten“ alten Zeit
Könnte man eventuell Verständnis dafür aufbringen, dass in vergangenen Zeiten keine tech-
nische Möglichkeit vorhanden war, um einem Kind zu zeigen wie ein lebensechter Löwe aus
-sieht, ist dies in der heutigen Zeit völlig anders.
Multimedia in 3D-Technik und Internet-Zeitalter lassen den Dschungel samt Tierwelt
direkt ins Wohnzimmer kommen. Zoos sind nicht mehr zeitgerecht, waren schon immer
Tierquälerei und diese ist auf Grund des heutigen technischen Standes, in keiner Weise
mehr zu rechtfertigen.
Stauni
2009-03-04