21-jährige Unternehmerin startet umstrittene App „Lernsieg“ im September neu
Lehrerbewertungsapp "Lernsieg" an Katharina Lang verkauft
Drei Jahre war sie das Schreckgespenst der Lehrergewerkschaft, dann ist sie von der Bildfläche verschwunden. Nun bekommt die seit ihrer Gründung im Jahr 2019 umstrittene Lehrerbewertungsapp „Lernsieg“ im September ihren Relaunch. Benjamin Hadrigan, Gründer der App, verkaufte die Mehrheit der Lernsieg GmbH (Kaufbewertung: 740.000 Euro) und trat damit die Geschäftsführung an die 21-jährige Unternehmerin Katharina Lang (Lang Invest GmbH) ab.
„Wir wollen Lernsieg in Österreich so schnell wie möglich wieder online bringen, um den Schülerinnen und Schülern wieder ihre Meinungsfreiheit zurückzugeben.“, so Katharina Lang, die bereits mit 18 Jahren ihre erste Kapitalgesellschaft gründete und jetzt die meistdiskutierte österreichische App nach den Sommerferien wieder auf den Markt bringen will.
Sie wollte sich ein Feedback von der Lehrergewerkschaft anhören und hat an Dr. Quind – Gewerkschaftspräsident – eine Einladung zum Gespräch geschickt. Dieser hat ihr schriftlich am 13.5. eine Absage erteilt und auf Paul Kimberger verwiesen, der die letzten Jahre zu keinem Gespräch bereit war.
„Ich habe dennoch Paul Kimberger um ein Gespräch gebeten, leider hat er mir noch nicht geantwortet. Bei seiner letzten Antwort teilte er mit, dass er sich selbst nicht als „Gestalter“ sehe, weshalb ich wenig Hoffnung habe, diesmal eine Zusage zu erhalten. Das fände ich allerdings schade, da durch weitere aussichtslose Rechtstreitigkeiten sowieso nur die Mitgliedbeiträge der GÖD-Mitglieder verbrannt werden“, so Lang.
Unterstützt wird sie dabei durch ein Schweizer Investorenkonsortium, das Lang für die nächsten fünf Jahre mit 1,8 Millionen Euro für künftige Rechtsstreitigkeiten absichert.
Der gesamte Übernahmeprozess wurde von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei „Knaipp Leopold Rechtsanwälte“ betreut, die die App bereits in den letzten Jahren erfolgreich gegen die Gewerkschaftsklagen vertreten hat und insbesondere auch das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof gewinnen konnte.
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- Beitrag veröffentlicht:15. Mai 2024
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