Terroranschlag mit LKW in Jerusalem
Unzählige Muslime bejubeln die Wahnsinnstat in den sozialen Netzwerken
Mindestens vier Menschen sind bei einem Terroranschlag mit einem LKW am Sonntag in Jerusalem ermordet worden. Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, fuhr ein Lastwagen auf einer Straße im Stadtteil Armon Hanaziv in eine Menschenmenge. Nach vorläufigen Berichten sind drei Frauen und ein Mann, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt, ums Leben gekommen. Fünfzehn weitere Personen sind teilweise schwer verletzt worden.
Wie bereits bei derartigen Anschlägen im vorigen Jahr in Nizza und Berlin, wurde die gestrige Wahnsinnstat von unzähligen Muslimen in den sozialen Netzwerken bejubelt. Als Beispiel dafür, führen wir stellvertretend die muslimische Facebook-Seite „Islamisches Erwachen“ an und bringen auszugsweise einige von zahlreichen Kommentaren:
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2017-01-09
Sind SUV eine Gefahr für die Verkehrssicherheit?
Wie viele Kinder fahren die Herrschaften beim VCÖ jährlich nieder?
Geländewagen und SUV gefährden also alle am Verkehr beteiligten Personen stärker als konventionelle Fahrzeuge?! Offenbar hat man bei VCÖ keinen einzigen Blick in die Unfall- statistik riskiert, denn sonst hätte man festgestellt, dass SUV- Fahrzeuge in dieser kaum vertreten sind. Und dafür gibt es mehrere Gründe.Zum Ersten sind es die gemäßigten Fahrer (kein Raser kauft sich einen SUV), zum Zweiten verlocken diese Autos nicht zum rasen (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist es die geringere erreichbare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungs- wert eines SUV, warum diese Fahrzeuge kaum in Unfälle verwickelt sind. Ein permanenter oder zuschaltbarer Allrad, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit. Auch der Vergleich, dass die Verletzungsgefahr bei einem Unfall zwischen Kleinwagen und SUV für die Insassen des Kleinwagens rund vier Mal höher ist, hinkt gewaltig. Unter diesem Gesichtspunkt wären nämlich auch Kleinbusse, Autobusse und LKW heranzuziehen. Besonders erstaunlich erscheint uns die Feststellung, dass bei SUV-Fahrzeugen – insbeson- dere für Kinder, die zu Fuß unterwegs sind – ..die Gefahr schwerer und tödlicher Verletz- ungen bei einem Unfall hoch sind. Da fragen wir uns doch, wie viele Kinder von den Mannen und Frauen des VCÖ jährlich niedergefahren werden, um zu so einer Aussage zu gelangen. Erstaunlich ist die Aussage des VCÖ bzgl. Sicherheit der Kinder auch deswegen, weil wesentlich mehr Kinder mit ihren Fahrrädern verunglücken, als zu Fuß auch nur in die Gefahr zu geraten, von einem SUV angefahren zu werden. Und gerade bei dem für Kin- der erhöhten Unfallrisiko mit Fahrrädern,. sprach sich der VCÖ gegen eine Helmpflicht .für unter 12-Jährige aus. Folgt man den erstaunlichen Ausführungen des VCÖ, kann man durchaus zum Schluss gelangen, dass nur PKW in Größe eines SMART zur Verkehrssicherheit beitragen. Gut, anderes kann man sich auch vom grün-affinen Verkehrsclub Österreich (VCÖ) nicht erwarten. ***** 2015-12-12
Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten
Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun
Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring- autobahn S2 – in Höhe Aderklaa. Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um diese Uhrzeit . Da erblickte ein Polizist, der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war. Dass war natürlich der Verkehrssicherheit abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt (Hermann Gebauer Straße) hin- aus gelotst. Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den LKW samt Anhänger (komplette Zuglänge zirka 14 Meter und Breite rund 2,40 Meter) in der o.a. Ausfahrt stoppte, um ein Organstrafmandat auszustellen. Dass dadurch der gesamte Verkehr in der Ausfahrt behindert wurde störte den Polizeibeamten wenig. Wenn der Amts- schimmel einmal zu wiehern beginnt, muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen. Foto: © Privat Aber das ist noch nicht alles. Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen oder er hatte eine Sehschwäche. Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt Anhänger von einem PKW zu unterscheiden, obwohl er sogar den Zulassungsschein in seinen Händen hatte.Fotos: © Privat Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der Polizeischule geschafft hat? Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden. ***** 2013-08-04
Wissensmangel beim Stronach-Verkehrssprecher
Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen
„Wir fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Das würde die Sicher- heit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen“, erklärt Team Stronach Verkehrssprecher Christoph Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein. Hagen, der selbst Exekutivbeamter ist, kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher Überholmanöver: „Oft dauert es Minuten, bis ein Lkw den anderen überholt hat. Das führt zu Staus und gefährlichen Bremsmanövern, oft auch zu Unfällen.“ Deshalb, appellierte Hagen an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken ein Lkw-Überholverbot einführen. Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen- bar kennt Hagen, die ohnehin bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Dieses Faktum ist deshalb doppelt so traurig, da der Mann Polizist ist. Aber wir sind gerne behilf- lich. Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon Für LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen beträgt auf österreichischen Autobahnen 20 km/h. Dass LKW-Fahrer mit ihren Fahrzeugen mit weit mehr als 60 km/h unterwegs sind, müsste dem Stronach-Verkehrssprecher aus seiner aktiven Dienstzeit als Polizist doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch ein Überholverbot. Dass Hagen gerade an Bures seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend. Denn dieses Thema gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht. Gut, Bures ist gelernte Zahnarztassistentin. Dass sie da mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld- bar aber verständlich. Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher Qualifikation besetzt. Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet. „Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“. Christoph Hagen ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach- leute in seinem Team aus. Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema „Überholverbot für LKW“ gefehlt. Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat er ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“ – und da zählt Polemik vermut- lich doch mehr als fundiertes Fachwissen. *****2013-05-23
Alle Jahre wieder
Schneechaos auf der Ostautobahn
Von der Erfüllung des nachfolgenden Versprechens der ASFINAG konnten Autofahrer(innen),
die heute die A4 (Ostautobahn) benützten nur träumen.
Screen: APA/OTS Die Fahrbahn der A4 war durchgehend mit Schnee bedeckt und es kam zu zahlreichen Unfällen. LKWs blieben in den Zu- und Abfahrten hängen. Nachfolgende Fotos entstanden heute zwischen 09:00 und 10:00 Uhr. Von Räumfahrzeugen war weit und breit nichts zu sehen. Fotos: © erstaunlich.at
In Wien sah es nicht besser aus
Aber auch die Verantwortlichen der Straßenräumung der Stadt Wien, waren offenbar wieder
einmal vom „überraschenden“ Wintereinbruch überrascht. Nachfolgende Fotos wurden ebenfalls
heute Vormittag, im 10. Wiener Gemeindebezirk geschossen.
Fotos: © erstaunlich.at Tja, wie könnte man auch nur zur Annahme kommen, dass es Mitte Jänner zu schneien be- ginnt. Aber der nächste Frühling kommt bestimmt und damit wird die weiße Pracht mit absoluter Sicherheit wieder verschwinden. *****
2013-01-14
Horror-Autobahn A4
Einsame Spitzenreiter bei Verkehrsunfällen:
LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock
Kaum ein Tag vergeht, an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten bis mittelschweren Verkehrsunfällen kommt. Und kaum eine Woche vergeht, wo es auf dieser Strecke nicht so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be- klagen sind. Unfallverursacher sind zumeist LKW-Fahrer. Diese Tatsache ist eigentlich erstaunlich, denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz. Unter den Unfallverursachern sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein- same Spitzenreiter. Sie scheren sich meist um keine Verkehrsregeln und sind oft mit schrottreifen Fahrzeugen unterwegs. Wir könnten diese Webseite mit Fotos füllen, die unsere Behauptungen untermauern. Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke. Fotos: © erstaunlich.at {besps}a4lkw{/besps} Nachdem der LKW-Lenker aus Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht auf Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte, überholte er etliche Lastkraftwagen die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren des LKW-Fahrers mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt, dass an der in den Bildern dokumentierten Örtlichkeit (Höhe Göttlesbrunn) ein gekennzeichnetes Überholverbot für LKW über 7,5 t besteht. Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht. Dabei wäre dies eine hervorragende Präventivmaßnahme. Offensichtlich zieht es die Behörde aber lieber vor, versteckte Radargeräte – die rein zur Abzocke dienen – nach Ausfahrten der Ostautobahn zu montieren, als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen zu lassen. *****2012-09-27
Glawischnig mit 160 km/h on Tour?
Geschwindigkeit ist geil
Folgendes Video haben wir heute im Internet gefunden:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Das Video zeigt offenbar ein mit 160 km/h über die A 2 rasendes Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne: Das wirft natürlich einige Fragen auf: War die Grünen
-Chefin am 3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin, die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja, ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie? Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen? Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die Fahrweise sind die Ausreden der Grünen. Die hielten nämlich vorerst fest, dass das
Video offenbar von einem FPÖ-Sympathisanten gedreht wurde. Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte. Auch unterstellen sie, dass die Behauptungen unrichtig sind.
Stellungnahme der Grünen im O-Ton
Der Fahrer des Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er, nachdem er durch einen durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei, um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen, und kann eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen. Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig, als auf dem Video ein Kleintransporter und LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind. Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?
Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit, dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr, wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand nicht mehr gegeben war. Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf. Erheiternd finden wir die Aussage: „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“ Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin, Eva Glawischnig, scheint offenbar keine
mahnenden Worte für ihren Fahrer gefunden zu haben. Und wiederum ist ein Beweis
erbracht, dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
***** 2012-08-06
Highway to Hell
Fast täglich schwere Verkehrsunfälle
Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien mit dem Grenzübergang Nickelsdorf. Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren „Highway to Hell“ gemacht. Kaum ein Tag vergeht, an dem
es auf der A4 nicht richtig „crasht“. Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
Besonders undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer. Unzählige Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur ohne den F ahrtrichtungsanzeiger zu betätigen ist an der Tagesordnung. Wenn
man Glück hat, kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
Bei weniger Glück kommt dann das heraus, was im Video zu sehen ist. Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen 100 km/h – Begrenzungszonen fleißig
Fotos schießen. Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld. Was zählen da
schon einige Verletzte oder gar Tote, die mit Präventivfahrten der Exekutive verhindert
werden könnten.
***** 2012-06-08
Cabrios wider Willen
Günstige Cabrios?
Pünktlich zum Schönwetterbeginn lechzen Frischluftfanatiker nach einem Cabrio. Für diese
Menschen ist ein pures Vergnügen sich den Fahrtwind durch die Haare sausen zu lassen.
Aber was tun, wenn kein derartiges Gefährt verfügbar ist?
Keine Bange, denn wer heute gegen 08:30 Uhr am Matzleinsdorfer Platz im 10. Wiener
Gemeindebezirk unterwegs war, hatte möglicherweise die Gelegenheit ein Cabrio günstig
zu ergattern.
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Fotos: © erstaunlich.at
Ein niederländischer Lkw-Lenker unterschätzte augenscheinlich die Höhe seines Trucks.
Das wiederum hatte zur Folge, dass er mit dem Autotransporter die Unterführung am
Matzleinsdorfer Platz streifte und den oben geladenen Autos die Dächer wegrasierte.
Warum sich der Brummi-Fahrer verschätzte wissen wir leider nicht, aber möglicherweise besuchte er vor Fahrtantritt noch schnell einen Coffeeshop. *****
2012-03-16
Polizist mit Sehschwäche
Der Kriminalfall der Woche
Den Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha. Er
ertappte einen LKW-Fahrer auf frischer Tat. Sein Verbrechen war es einen LKW zu
lenken, ohne den dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.
Foto: © erstaunlich.at Zuhause angekommen sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer an und staunte nicht schlecht. Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte, war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem amtshandelten Polizeibeamten auch der Zulassungsschein – auf Verlangen – ausge- händigt worden war, in dem deutlich sichtbar das Wort „LASTKRAFTWAGEN“ zu ersehen ist. Foto: © erstaunlich.at Nun ist es eine unumstößliche Tatsache, dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe- dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind. Allerdings sollte man sich von einem Polizisten schon erwarten dürfen, dass er den Unterschied zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, sollte er zumindest die Daten im Zulassungsschein lesen können. ***** 2012-01-13
Rettungsgassen-Chaos
Wo gibt es in Österreich solche Autobahnen?
Betrachtet man nachfolgendes Plakat des staatlichen Autobahnbetreibers „Asfinag“ könnte man glauben, dass die Autobahnen in Österreich allesamt drei bis vierspurig sind. Wie weit die Asfinag von der Realität entfernt ist untermauern unsere Beiträge „Ungültige Mautkont- rollen“ und „Gefährliche Vignettenkontrolle – TEIL1 und TEIL2“. Daher sind wir über dieses fantasievolle Plakat nicht wirklich erstaunt.
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Foto: © erstaunlich.at
Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen
Seit 1.1.2012 ist das Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspur- igen Schnellstraßen in Kraft getreten. Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Ver- kehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bisher befuhren diese bei Staubildung den Pannenstreifen.
Auf zweispurigen Autobahnen müssen nun Fahrzeuglenker, die sich auf der linken Fahrspur befinden nach links und jene auf der ersten Spur nach rechts auf den Pannenstreifen aus- weichen und anhalten.
Auf Grund der zahlreichen Radio-Verkehrsdurchsagen dieser Woche, die vermehrt Staus wegen gescheiterte Versuche zur Bildung von Rettungsgassen meldeten, haben wir nachfolg- endes Video gedreht.
{mp4-flv img=“videos/rg01.jpg“ showstop=“true“}rgavier{/mp4-flv}
Video: © erstaunlich.at
In der praxisfernen Theorie soll eine Rettungsgasse ein rascheres Fortkommen von Einsatz-
fahrzeugen gewährleisten und das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wie es unser Video beweist. Lastkraftfahrzeuge sind bis zu 18 Meter Lang und über zwei Meter breit. Um einen Sattelzug oder Lkw mit Anhänger auf den Pannenstreifen zu lenken und anzuhalten, benötigen selbst routinierte Lenker die doppelte Länge ihres Schwerfahrzeuges.
Diese Wegstrecke ist in der Praxis schon bei aufkommender Staubildung nicht mehr vorhan- den. Daher wird das Heck des Fahrzeuges zum Teil in die erste Fahrspur hineinragen und diese blockieren. Wie unser Video beweist ist es auch Lenkern, die sich auf der linken Fahr- spur befinden fast unmöglich weiter nach links auszuweichen, da sie ansonsten mit der Betontrennwand kollidieren.
Chaos: Rettungsgassenbildung auf 2-spurigen Autobahnen
Die Bildung einer Rettungsgasse ist auf drei- oder noch mehr spurigen Autobahnen möglich.
Allerdings auf zweispurigen Autobahnen (wie in unserem Video die A4) führen Versuche
eines solchen Unterfangens mit Sicherheit zu vermehrter Staubildung und zur Blockade von
Einsatzfahrzeugen.
Fotos: © erstaunlich.at
Realität auf der Autobahn Fantasieplakat der Asfinag
Für uns stellt sich daher die Frage, warum man zumindest auf 2-spurigen Autobahnen nicht
am altbewährten Prinzip „Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge“ festgehalten hat. Mit dem neuen praxisfernen Gesetz sind Staus und chaotische Situationen so gut wie sicher vor- programmiert. Dass dies einem rascherem Fortkommen von Einsatzfahrzeugen abträglich ist, wird wohl jedermann(frau) erkennen.
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2012-01-05
Rost-LKW im Lagerhaus-Fuhrpark
Der tägliche Unfall-Wahnsinn
Dass Lastkraftwagen tagtäglich in Verkehrsunfällen verwickelt sind ist leider traurige Realität.
Meist liegt es an der Übermüdung der Fahrer oder den oft desaströsen Zuständen ihrer
Fahrzeuge. So geschah es gestern in Pachfurth (NÖ) – nächst der A4 -, dass ein Brummi-
fahrer wieder in einem Verkehrsunfall involviert war. Gott sei Dank ging die Angelegenheit
glimpflich aus und es entstand nur geringer Sachschaden.
Allerdings war der LKW in einem Zustand der jeder Beschreibung spottete und auch für den Laien erkennbar, dass dieser nicht der Verkehrssicherheit entsprach. Nachfolgende Bilder stellen dies eindeutig unter Beweis.
Foto: © erstaunlich.at
Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Verrostungen aufwies, fehlte die Kühlerab- deckung. Eine potentielle Verbrennungsgefahr vor allem für Kinder, die mit dem unge- schützten Kühler dieses LKWs in Berührung kommen.
Ein Karosserieteil (mittiger Rammschutzbügel) wurde mit einem Draht am LKW befestigt. Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass eine ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war. Mit diesen Mängeln entsprach das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen werden dürfen.
Foto: © erstaunlich.at
Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik- schlauch. Der übergelaufene Dieseltank garantierte Sturzgefahr für jeden einspurigen Ver- kehrsteilnehmer, der den Weg dieses LKWs kreuzte.
Pickerl in hauseigener Werkstatt
Nun ist man diese Zustände von LKWs aus den ehemaligen Ostblockländern gewohnt. Diese
werden auch reihenweise von der Exekutive aus dem Verkehr gezogen.
Bei österreichischen Fahrzeugen findet man normalerweise keine derartig desolaten Zustände auf. Umso erstaunlicher ist es daher, dass der abgebildete LKW einer renommierten österreich- ischen Firma gehört. Der Besitzer dieses Lastkraftwagens ist nämlich das Raiffeisen Lagerhaus NÖ-Süd.
Wir kontaktierten den zuständigen Fuhrparkleiter beim Lagerhaus. Dieser gab an, von den Mängeln am LKW nichts gewußt zu haben und versicherte, dass dieser erst im Oktober 2011 eine Überprüfungsplakette in der hauseigenen Werkstatt erhalten habe. Foto: © erstaunlich.at Irgendwie praktisch! Das Lagerhaus überprüft seine Fahrzeuge selbst Allerdings sicherte er zu, die von uns aufgedeckten Mängel, welche der Verkehrssicherheit abträglich sind, umgehend beheben zu lassen. Das Fahrzeug ist laut Fuhrparkleiter erst sieben Jahre alt. Betrachtet man die nicht unerheblichen Rostschäden an den Karosserie- teilen stellt sich jedoch die Frage, ob beim Raiffeisen Lagerhaus die Fahrzeuge nicht sorg- fältig gewartet werden.
Was uns zusätzlich verwundert ist die Tatsache, dass es sich beim Lagerhaus um keine „Pimperl-Spedition“ sondern um ein großes und renommiertes Unternehmen handelt. Das wirft wiederum die Frage auf, warum ein Angestellter dieser Firma einen Lastwagen in Betrieb nimmt und mit diesem Frachtgeschäfte erledigt, obwohl das Fahrzeug ganz augenscheinlich nicht den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht.
Man kann nur hoffen, dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall gehandelt hat und dies nicht der Regelfall beim Raiffeisen Lagerhaus ist. Jedenfalls werden wir die LKWs dieser Firma zukünftig etwas genauer im Auge behalten.
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2011-11-08
Der tägliche Horror auf der A4
Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf der Ostautobahn (A4) kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet. Besonders häufig sind LKW´s in diese Unfälle verwickelt. Heute krachte
es gegen 08:00 Uhr, knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West
Fahrdisziplin lässt missen
Und wieder war ein LKW mit von der Partie. Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen. Regelmäßig kann man die Kapitäne der Landstraße beim Telefon-
ieren, Essen und Trinken, ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren beim Fahrstreifenwechsel und kilometerlange Elefantenrennen
trotz Überholverbots, tun ihr übriges dazu um die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend. Die Ordnungshüter ziehen es lieber vor, gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
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2011-06-17
Kinder-Radhelmpflicht
Die irrealen Ansichten der Grünen
Von den Grünen ist man ja einiges gewöhnt, wenn es um das Thema Strassenverkehr
geht. So werden zum Beispiel sichere Fahrzeuge wie SUV als gefährlich verteufelt, wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft. Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.
Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar
bei einer Kollision zwischen einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag- ischen Ereignis kommen wird es egal sein, ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-
ter und die allseits beliebten Familien-Vans verteufelt werden. Von Fahrzeugen wie Lkw’soder Bussen gar nicht zu sprechen.
Politisches Kleingeld um jeden Preis
Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen, auch wenn ihre Aussagen völlig sinnlos und widersprüchlich sind. Eineheutige Aussendung ist allerdings mehr als erstaunlich.
In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-
seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser- iös sein?Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten: „Für die vorgebliche Familien-
partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unab- hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“ (Quelle: APA-OTS)Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten, wenn
diese mit dem Fahrrad stürzen und sich dabei ihren ungeschützten Kopf verletzen. Die obskurse Begründung zur Ablehnung der vorgesehenen Kinder-Radhelmpflicht vertretenTanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech- erin der Grünen damit, dass den Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht völlig korrekt trägt.
Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?
Hier soll offenbar der Eindruck entstehen, dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick darüber haben, ob Kinder bis zum 12. Lebensjahr ohne Helm radfahren, weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind. Möglicherweise sind die Grünen nicht in Kenntnis
der Strassenverkehrsordnung in der festgehalten ist, dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht, für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.
Vielleicht sollte den Grünen bewusst werden, dass Kinder nur in Begleitung einer Auf-
sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen sie ohnehin unter ständiger Beobachtung dieser Person. Sollte diese ihre Aufsichtspflicht verletzten und zulassen dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.Eltern haften immer für ihre Kinder
Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration. Ein Kind zertrümmert beim Fussballspielen eine Auslagenscheibe. Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.
Es ist in der Tat erstaunlich wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-
gezogenen Argumenten, die Sicherheit von Kindern aufs Spiel setzen, nur um politisches Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die Grünen nicht einmal in ihrer eigenen Domäne, nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh- men sind.*****
2011-04-06Alle Jahre wieder
Verwunderung über Schnee im Dezember
Als es vorgestern (Mittwoch) nachmittags in der Bundeshauptstadt heftig zu schneien be-
gann, war das Chaos wieder einmal perfekt. In und rund um Wien ging gar nichts mehr. Die
MA 48 war wie jedes Jahr überrascht, dass es im Dezember schneit.
Aber lassen wir den Mittwoch noch als Überraschungseffekt für die Verantwortlichen bei der
MA 48 gelten. Spätestens am Folgetag, hätten diese gewarnt und für den Wintereinsatz ge-
wappnet sein müssen. Doch das Wetter am Donnerstag (tagsüber) erwies sich als gnädig
und ein leichter Temperaturanstieg ließ die weiße Pracht dahinschmelzen.
Unsichtbare Räumfahrzeuge
Also verfiel man bei der MA 48 wieder in den Winterschlaf. Denn als es am Donnerstag ab-
ends, bis heute (Freitag) vormittags wieder kräftig zu schneien begann, gab es das näch-
ste Chaos. Schneemassen auf den Strassen und kein Räumdienst weit und breit. Obwohl
die Stadt Wien immer wieder über diverse Radiosender verlautbaren ließ, dass 400 Räum-
fahrzeuge im Einsatz wären, sah es auf Wiens Strassen wie folgt aus.
Auf der Laxenburgerstrasse in Wien 10., blieben sogar die Lastwägen hängen.
Diese Fotos wurden heute zwischen 9 und 11 Uhr, auf Hauptverkehrsstrassen in den Be-
zirken 2., 3., 4., und 10., geschossen. Sie dokumentieren eine weiße Winterlandschaft,
unberührt von jeglicher Schneeräumung. Aber dies ist nicht das Erstaunlichste am Ver-
halten der Verantwortlichen für die Schneeräumung.
Strafandrohungen für Hausbesitzer
Bei den bereits erwähnten Radio-Lobeshymnen über die 400 eingesetzten Räumfahrzeuge,
die offensichtlich über dass eigene Versagen hinwegtäuschen sollten, vergaß man nicht via
Äther den Hausbesitzern in Wien auszurichten, dass diese die Gehsteige zu räumen hätten.
Sollten Grundstücks- oder Hauseigentümer ihrer Pflicht zur Schneeräumung nicht nach-
kommen, würden empfindliche Geldstrafen drohen. Allerdings waren diese Herrschaften
weitaus pflichtbewusster als die Verantwortlichen der Schneeräumung bei der Stadt Wien.
Die meisten Gehsteige in Wien waren vorbildlich von den Schneemassen geräumt
Schneeschaufeln für Arbeitslose
Bevor die Verantwortlichen der Stadt Wien per Radio mit Strafen drohen, sollte diese lieber
vor der eigenen Haustüre, sprich öffentliche Strassen, den Schnee wegkehren. Vielleicht
würde es auch helfen, diese Herrschaften mit Strafen zu bedrohen um sie von der Devise
„Der nächste Frühling kommt bestimmt“ abzubringen.
Und eines wäre nicht zu vergessen. Haben wir doch in Wien eine große Anzahl von kräft-
igen und gesunden Arbeitslosen. Vielleicht wäre es nun an der Zeit, diesem Klientel eine
Schneeschaufel in die Hand zu drücken, so dass sich diese, an der Gesellschaft von der
sie leben, erkenntlich zeigen können.
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2010-12-03
Lebensgefährlicher Radweg
(Screen: www.jusline.at) Weiterlesen unter ….. Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver- kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher Unkenntnis der StVO, wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas- se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.
6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse
Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der Fahrbahn, Radwege geschaffen. Dazu wurde einfach die Fahrbahn beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen nicht möglich, an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.
Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter
Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert. Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.
Ein Radfahrer in 5 Stunden
Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung Steuergeld verschwendet. Zusätzlich wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
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2010-09-15
Bedarfsprüfung für Bordell
Starkes Verkehrsaufkommen
Eine Story zum Schmunzeln, die wir heute auf tirol.orf.at entdeckt haben, wollen wir Ihnen
nicht vorenthalten. Ein Bordellbetreiber will die starke Lkw-Verkehrsfrequenz auf der Fern-
passhöhe kommerziell ausnützen und ein Bordell errichten.
Er will ein seit Jahren stillgelegtes Gasthaus für diese Zwecke nutzen um den Brummi- fahrern das Leben etwas erfreulicher zu gestalten. Diesbezüglich hat er bereits Pläne am Gemeindeamt Nassereith vorgelegt und wartet auf behördliche Genehmigung.
Nun gibt es aber ein kleines Problem. In Tirol bestehen schon 6 Bordelle und so ganz neben- bei wurde bereits ein siebentes genehmigt. Also verlangt die Tiroler Landesgesetzgebung nach Handfestem.
Bedarfsprüfung für Bordell
Und jetzt kommt die Stelle zum Schmunzeln. Der zuständige Bürgermeister Reinhold
Falbesoner muss den Bedarf prüfen. Bedarfsprüfungen kennt man ja beispielsweise vom
Rauchfangkehrergewerbe und Apotheken. Früher gab es diese auch für das Taxigewerbe.
Bei diesen Prüfungen wird unter Berücksichtung der Bevölkerungsanzahl in Verbindung mit der zu erwartenden Inanspruchnahme des jeweiligen Gewerbes eruiert, ob zum Bei- spiel wirklich Bedarf an einem neuen Apothekenstandort besteht.
Bleiben wir beim Apothekenbeispiel. Auf Grund verkaufter Medikamente im Verhältnis zu den Kunden kann relativ leicht errechnet werden, ob neuer Bedarf besteht oder sich die Apotheken im Wege stehen würden.
Auch beim Rauchfangkehrer lässt sich leicht feststellen, ob neuerlicher Bedarf gegeben ist oder nicht. Anzahl der zu betreuenden Objekte im zuständigen Revier und eventuell neu errichtete Häuser in diesem.
Zugegebener Weise sind unsere oben angeführte Berechnungen etwas vereinfacht aus- gedrückt. Es spielen natürlich noch mehrere Komponenten bei einer solchen Bedarfs- prüfung mit.
Muss sich der Bürgermeister durchtesten?
Aber wie zum Teufel führt man eine Bedarfsprüfung für ein Bordell durch. Wir glauben
nicht das Bordellbesuche auf Krankenschein basieren, um so die Anzahl der liebeshung-
rigen „Patienten“ feststellen zu können. Auch wird Statistik-Austria über keine Auf-
zeichnungen von Bordellbesuche verfügen.
Neuer Beruf für Männer mit Standvermögen: Bedarfsprüfer für Bordelle
Also würde es uns brennend interessieren, was der Bürgermeister und seine Beamten an- stellen müssen, um festzustellen dass es für ein neues Bordell Bedarf gibt oder nicht. Vielleicht befindet sich unter unseren Leser(innen) eine fachkundige Kraft, die uns diese Frage beantworten kann.
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2010-04-14
Auf Kosten der Anderen
Strassenbahnunfälle häuften sich
Wir haben schon in einigen älteren Beiträgen, über die mangelnde Sicherheitsausstattungder öffentlichen Verkehrsmittel berichtet. In letzter Zeit häuften sich die Unfälle mit Strassen- bahnen, bezüglich eingeklemmter Fahrgäste während des Ein- oder Aussteigens derartig, sodass die Wiener Linien unter Druck gerieten.
(Fotoquelle:public.bay.livefilestore.com/)
Müssen überteuert nachgerüstet werden
Ausreden waren nicht mehr haltbar
Ausreden zur Ablehnung von fehlenden Rückspiegeln, wie „sinnlos wenn die Strassen-
bahn in einer gekrümmten Haltung steht“ waren nicht mehr haltbar. Klar war es den Ver-
antwortlichen der Wiener Linien lieber, keine Rückspiegel an den Strassenbahnzügen
montiert zu wissen, um sich im Falle eines Unfalles die Beantwortung der Frage: „Hatte
der Fahrer in den Spiegel gesehen“ zu ersparen.
Expertenteam entwickelt Rückspiegel
Es wäre nun kein Gemeindebetrieb, wenn man die Lösung des Problems nicht kompliziert
in Angriff nehmen würde. Für die Nachrüstung der rund 300 älteren Straßenbahnmodelle,
die noch keine Rückspiegel haben, wurde ein „Expertenteam“ eingesetzt.
Dieses Team soll einen Rückspiegel entwickeln, der sowohl nicht zu weit in die Fahrbahn
ragt, als auch bei Dunkelheit dem Fahrer den gewünschten Durchblick gewährleistet. Aus-
Die voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung werden etwa 1 Million Euro betragen. Das
bedeutet, dass der Steuerzahler pro Straßenbahngarnitur rund 3.333,- Euro berappen darf.
Natürlich vorausgesetzt, dass es keine Kostenexplosion gibt, wie dies bei Gemeinde- und
Staatsbetrieben oft genug an der Tagesordnung steht.
Erstaunliche Alternative
Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind dabei auf Erstaunliches gestossen. EineInfrarot-Aussenkamera, samt Monitor kostet zwischen 90,- und 100,- Euro im Einzelhandel.
Das ganze Ding ist sogar funkgesteuert und bedarf nicht einmal einer Verkabelung zwischen
Kamera und Monitor.
Diese elektronische Vorrichtung findet bei Lkw’s und Wohnmobilen ihre Anwendung und ist
behördlich genehmigt. Bei den Wiener Linien dürfte offensichtlich niemand auf die Idee
gekommen sein, sich in dieser Richtung schlau zu machen. Lieber erfindet man dort das
Rad neu und zwar zu erheblichen Kosten.
Wiener Linien veranschlagen über die 10-fachen Kosten
Diese älteren Straßenbahnmodelle haben meist drei Türen. Das heisst, zur Nachrüstungwürden 3 Kameras, sowie drei Monitore benötigt. Kostenpunkt 300,- statt 3.333,- Euro.
Gesamt hochgerechnet würde die Modernisierung für eine bereits erprobte und genehm- igte Variante 90.000,- Euro kosten.
(Fotoquelle:xover.htu.tuwien.ac.at/)
Steuerzahler bitte zur Kassa
Aber Wien ist eben anders. Anstatt dem ökonomischen Prinzip zu folgen, werden lieber
910.000,- Euro zum Strassenbahnfenster hinausgeworfen. Für uns stellen sich daher
zwei Fragen. Ist man bei den Wiener Linien nicht fähig zu rechnen oder verdient sich
irgendwer eine goldene Nase.
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2010-03-07Lautlose und unsichtbare Diebe
Bikeshop ausgeplündert
Einen erstaunlichen Einbruch entdeckten am Freitag in der Früh, die Angestellten einesMotorradgeschäftes in Graz als sie zur Arbeit kamen. Aus dem Bikeshop wurden sage und schreibe 40(!) Motorräder gestohlen.
Hohe Werte ungesichert
Laut Polizei hat das Geschäft zwar eine Alarmanlage, jedoch war diese so leise einge-stellt, dass niemand auf den Einbruch aufmerksam wurde. Über eine Videoüberwachung oder sonstige Alarmeinrichtung verfügt das Geschäft nicht. Auch mußten die Täter nur ein
einfaches Vorhangschloss aufbrechen, um in die Verkaufsräume zu gelangen.
Der angegebene Schaden wurde vom Ladenbesitzer mit zirka 400.000,- Euro beziffert.
Wir haben zum Nachrechnen begonnen. Der Durchschnittswert eines Motorrades
beläuft sich bei 10.000,- Euro. Also handelt es dabei schon um höherwertige Fahr-
zeuge, mit dementsprechenden Abmessungen.
Unsere Rechnung
Ein derartiges Motorrad wiegt durchschnittlich 220 Kilo. Das bedeutet ein Gesamtver-
ladegewicht von knappe 9 Tonnen. Den Platz den so ein Motorrad benötigt, beträgtminimum 1 Meter für die Breite (inkl. Lenker) und 2 Meter für die Länge.
Ein 7.5 Tonnen-Lkw hat zirka eine 2 Meter breite und 10 Meter lange Ladefläche. Das
bedeutet dass für den Abtransport dieser Fahrzeuge mindest vier solche Lastwagen zur
Verfügung gestanden haben müssen. Ausserdem müssen diese alle mit einer Hebe-
Ferner müssen alle Bikes im Laderaum festgezurrt werden, um Schäden beim Transport
zu vermeiden. Gehen wir davon aus, dass jeder der vier Lkw’s mit Fahrer und Beifahrer
besetzt war, schätzen wir eine Gesamtarbeitszeit von mindestens 3(!) Stunden.
Der unbemerkte Tatablauf
Wir rekapitulieren. Unbekannte Täter fahren mit vier 7.5 Tonnen-Lastwagen vor einGeschäft vor, dass nicht gerade in einer versteckten Seitengasse liegt. Knacken das
einfache Vorhängeschloss des Ladens, der über keine Videoanlage verfügt und des- sen Alarmanlage heiser vor sich hinschnurrt, aber in dem immerhin erhebliche Werte
gelagert sind.
Verladen und sichern 40(!) Motorräder in die Lastwagen, die ja immerhin vor dem Ge-
schäft gestanden haben müssen. Und diese Aktion, die mindestens 3(!) Stunden ge- dauert haben muss, ist keinem Menschen aufgefallen.Dieser Einbruchsdiebstahl erinnert uns an einen Autodiebstahl in Bratislava, bei dem
der Besitzer schon mit drei Leasingraten für sein Fahrzeug im Verzug war. Man darf
gespannt sein, was die behördlichen Ermittlungen ergeben.
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2010-01-16Schilda lebt
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als gespannt. Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten. Stauni 2009-05-23
Das Über(hol)verbot TEIL 2
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder- österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag. Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen. Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten einsparen. Stauni 2009-05-08
Das Über(hol)verbot
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert. „Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“, so die Verkehrsministerin. Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge- schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes…… Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer ….. Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn gefahren. (Anm. der Redaktion) § 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen: a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist,….. b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr- zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist,…. Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial beschaffen. http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen. Besser Fahren. Kontrollen vor dem Überholvorgang* Werde ich selbst überholt? * Reicht die Überholsichtweite aus? * Reicht die Fahrbahnbreite aus? * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich? * Ist das Einordnen sicher möglich? * Gilt ein Überholverbot? So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s über 3.5 t besteht.
Das Übergesetz
Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.
Warum ?
Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.
Neue Übergesetze müssen her
Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
2009-05-01
Neue Abzocke ?
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008 von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen, der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten zu führen. Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt, den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse Anzahl von Führerscheine einzuziehen. Stauni
2009-04-19