Werbung auf Facebook für Lehr-Video für Islamisten

Die Doppelmoral bei Facebook

Facebook ist unter den den sozialen Medien wohl kaum an Doppelmoral zu überbieten. Beispielsweise wurden Account-Betreiber, die sich kritisch zu den überzogen und teils menschenrechtsfeindlichen Corona-Maßnahmen äußerten, gnadenlos gesperrt. Auch in Prüderie ist Facebook im Spitzenfeld. Wagt ein User ein Bild zu posten auf dem vielleicht ein wenig der Busen einer Dame blitzt, darf er sich einer Sperre erfreuen.

Auch Abbildungen des Kindermärchens Rotkäppchen sind für Facebook gewalttätig.

Dagegen darf ein Vertreiber von Videospielen, natürlich gegen Bezahlung, auf Facebook ein Game als „beste Survival-Spiel des Jahres 2023“ bewerben, obwohl dieses widerlich und abstoßend ist.

Wie man im Video-Ausschnitt sehen kann, geht es darum mit einem LKW so viele Fußgänger wie möglich zu überfahren. Da werden Erinnerungen an den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz oder ähnliche Vorfälle wach. Wir wissen zwar nicht welche Personen ein derartig perverses Video-Game spielen, aber als Lehrvideo für Islamisten ist es eine perfekte Vorlage.

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Terroranschlag mit LKW in Jerusalem


Unzählige Muslime bejubeln die Wahnsinnstat in den sozialen Netzwerken

 

Mindestens vier Menschen sind bei einem Terroranschlag mit einem LKW am Sonntag in Jerusalem ermordet worden. Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, fuhr ein Lastwagen auf einer Straße im Stadtteil Armon Hanaziv in eine Menschenmenge.  Nach vorläufigen Berichten sind drei Frauen und ein Mann, alle zwischen 20 und 30 Jahre alt, ums Leben gekommen.  Fünfzehn weitere Personen sind teilweise schwer verletzt worden.

 

Wie bereits bei derartigen Anschlägen im vorigen Jahr in Nizza und Berlin, wurde die gestrige Wahnsinnstat von unzähligen Muslimen in den sozialen Netzwerken bejubelt.  Als Beispiel dafür, führen wir stellvertretend die muslimische Facebook-Seite „Islamisches Erwachen“ an und bringen auszugsweise einige von zahlreichen Kommentaren:

 

 

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2017-01-09


Sind SUV eine Gefahr für die Verkehrssicherheit?


Wie viele Kinder fahren die Herrschaften beim VCÖ jährlich nieder?

Geländewagen  und  SUV  gefährden  also  alle am Verkehr beteiligten Personen stärker als
konventionelle Fahrzeuge?!   Offenbar hat man bei VCÖ keinen einzigen Blick in die Unfall-
statistik  riskiert,  denn  sonst  hätte  man  festgestellt,  dass SUV- Fahrzeuge in dieser kaum
vertreten sind.  Und dafür gibt es mehrere Gründe.
Zum  Ersten sind es die gemäßigten Fahrer  (kein Raser kauft sich einen SUV),  zum Zweiten
verlocken diese Autos nicht zum rasen  (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist
es  die  geringere erreichbare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungs-
wert  eines  SUV,  warum diese Fahrzeuge kaum in  Unfälle verwickelt sind.  Ein permanenter
oder zuschaltbarer Allrad, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.
Auch  der Vergleich,  dass die Verletzungsgefahr bei einem Unfall zwischen Kleinwagen und
SUV  für die Insassen des Kleinwagens rund vier Mal höher ist,  hinkt gewaltig.  Unter diesem
Gesichtspunkt wären nämlich auch Kleinbusse, Autobusse und LKW heranzuziehen.
Besonders erstaunlich erscheint uns die Feststellung, dass bei SUV-Fahrzeugen – insbeson-
dere  für  Kinder,  die  zu  Fuß  unterwegs  sind – ..die  Gefahr  schwerer  und tödlicher Verletz-
ungen  bei  einem  Unfall  hoch  sind.    Da  fragen  wir  uns  doch,  wie  viele  Kinder  von  den
Mannen  und  Frauen des  VCÖ  jährlich niedergefahren werden,  um zu so einer Aussage zu
gelangen.
Erstaunlich  ist  die  Aussage  des  VCÖ bzgl.  Sicherheit der  Kinder  auch deswegen,  weil
wesentlich  mehr  Kinder  mit  ihren  Fahrrädern  verunglücken,  als  zu Fuß auch nur in die
Gefahr zu geraten,  von einem  SUV angefahren zu werden.   Und gerade bei dem für Kin-
der erhöhten Unfallrisiko mit Fahrrädern,. sprach sich der VCÖ gegen eine Helmpflicht .für
unter 12-Jährige aus.
Folgt  man den erstaunlichen Ausführungen des VCÖ,  kann man durchaus zum Schluss
gelangen,  dass  nur  PKW in Größe eines SMART zur Verkehrssicherheit beitragen.  Gut,
anderes  kann  man  sich  auch  vom  grün-affinen Verkehrsclub Österreich  (VCÖ)  nicht
erwarten.
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2015-12-12

Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten


Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun

Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa.  Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese  Uhrzeit .   Da  erblickte  ein  Polizist,  der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war.  Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt  (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW  samt  Anhänger  (komplette Zuglänge zirka 14 Meter  und Breite rund  2,40 Meter) in der
o.a.  Ausfahrt  stoppte,  um  ein  Organstrafmandat auszustellen.   Dass  dadurch der gesamte
Verkehr in der  Ausfahrt  behindert  wurde  störte den Polizeibeamten wenig.  Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt,  muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles.   Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder  er  hatte  eine  Sehschwäche.   Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger  von  einem  PKW  zu  unterscheiden,  obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat?   Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04

Wissensmangel beim Stronach-Verkehrssprecher


Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen

„Wir  fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen.   Das würde die Sicher-
heit  aller  Verkehrsteilnehmer  erhöhen“,  erklärt  Team Stronach  Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein.   Hagen, der
selbst  Exekutivbeamter ist,  kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver:  „Oft dauert es Minuten,  bis ein Lkw den anderen überholt hat.   Das führt zu
Staus  und  gefährlichen  Bremsmanövern,  oft auch zu Unfällen.“   Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar  kennt  Hagen,  die  ohnehin  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht.  Dieses
Faktum  ist  deshalb  doppelt so traurig,  da der Mann Polizist ist.  Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für  LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied  beim  Überholen  beträgt  auf  österreichischen Autobahnen
20 km/h.   Dass  LKW-Fahrer  mit  ihren Fahrzeugen  mit weit mehr als  60 km/h unterwegs
sind,  müsste  dem  Stronach-Verkehrssprecher  aus  seiner  aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass  Hagen  gerade  an  Bures  seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend.  Denn
dieses  Thema  gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen  Bestimmungen  ebenfalls  nicht.   Gut,  Bures ist gelernte  Zahnarztassistentin.
Dass  sie  da  mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich.  Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt.  Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.

Christoph Hagen  ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute  in  seinem  Team aus.   Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt.   Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er  ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“  – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23

Damit Tirol grün bleibt

Baulöwe, Profitgeier und LKW-Schlange

Nachfolgend können sich unsere werten Leser(innen) einen Wahlwerbe-Spot der Tiroler
Grünen zur Tiroler Landtagswahl 2013 ansehen, die am 28. April stattfinden wird.
 
Quelle: youtube.com

In der  ERSTAUNLICH-Redaktion ist man sich bis jetzt noch immer nicht ganz sicher, ob dieses Wahlwerbe-Video der Grünen für Kindergartenkinder oder für geistig zurück-gebliebene Erwachsene produziert wurde.  

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 2013-04-02 

Alle Jahre wieder


Schneechaos auf der Ostautobahn

Von  der Erfüllung des nachfolgenden Versprechens der  ASFINAG konnten Autofahrer(innen),
die heute die A4 (Ostautobahn) benützten nur träumen.
 
Screen: APA/OTS
 
Die Fahrbahn der A4 war durchgehend mit Schnee bedeckt und es kam zu zahlreichen Unfällen.
LKWs blieben in den Zu- und Abfahrten hängen. Nachfolgende Fotos entstanden heute zwischen
09:00 und 10:00 Uhr.  Von Räumfahrzeugen war weit und breit nichts zu sehen.
 
 
Fotos: © erstaunlich.at

In Wien sah es nicht besser aus

Aber  auch  die  Verantwortlichen  der Straßenräumung der Stadt Wien,  waren offenbar wieder
einmal vom „überraschenden“ Wintereinbruch überrascht. Nachfolgende Fotos wurden ebenfalls
heute Vormittag,  im 10. Wiener Gemeindebezirk geschossen.
 
 
 
 
Fotos: © erstaunlich.at
 
Tja,  wie  könnte  man  auch  nur zur Annahme kommen,  dass es Mitte Jänner zu schneien be-
ginnt.   Aber  der  nächste  Frühling  kommt  bestimmt  und  damit  wird  die  weiße Pracht mit
absoluter Sicherheit wieder verschwinden.
 
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2013-01-14
 

Horror-Autobahn A4


Einsame Spitzenreiter bei  Verkehrsunfällen:

LKW-Lenker aus dem ehemaligen Ostblock

 
Kaum ein Tag vergeht,  an dem es auf der A4 (Ostautobahn) nicht mindestens zu leichten
bis  mittelschweren Verkehrsunfällen kommt.   Und kaum eine Woche vergeht,  wo es auf
dieser  Strecke  nicht  so richtig kracht und Schwerverletzte oder sogar Todesopfer zu be-
klagen sind.
 
Unfallverursacher  sind  zumeist  LKW-Fahrer.   Diese  Tatsache  ist  eigentlich  erstaunlich,
denn man könnte doch annehmen, dass die Kapitäne der Landstraße Profis sind. Dass dem
nicht so ist zeigt die traurige Unfallbilanz.
 
Unter  den  Unfallverursachern  sind LKW-Lenker aus den ehemaligen Ostblockländern ein-
same  Spitzenreiter.   Sie  scheren  sich  meist  um keine Verkehrsregeln und sind oft mit
schrottreifen Fahrzeugen unterwegs.
 
Wir  könnten  diese  Webseite  mit Fotos füllen,  die unsere Behauptungen untermauern.
Stellvertretend präsentieren wir eine gestrige (vormittags) aufgenommene Bilderstrecke.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}a4lkw{/besps}
 
Nachdem  der  LKW-Lenker  aus  Tschechien sein tonnenschweres Gefährt, ohne Rücksicht
auf  Verluste brutal auf die Überholspur gelenkt hatte,  überholte er etliche Lastkraftwagen
die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur fuhren. Durch das rücksichtslose Ausscheren
des  LKW-Fahrers  mussten zahlreiche nachkommende Pkw-Lenker abrupt abbremsen, um
einen Verkehrsunfall zu vermeiden.
 
Der Überholvorgang dauerte mehrere Minuten, wodurch sich hinter dem überholenden LKW
eine Kolone bildete. Ganz nebenbei sei erwähnt,  dass an der in den Bildern dokumentierten
Örtlichkeit  (Höhe Göttlesbrunn)  ein  gekennzeichnetes  Überholverbot  für  LKW  über 7,5 t
besteht.
 
Polizeistreifen zur Überwachung des Verkehrs sieht man auf der A4 so gut wie nicht.  Dabei
wäre  dies  eine  hervorragende  Präventivmaßnahme.  Offensichtlich  zieht  es die Behörde
aber  lieber vor,  versteckte Radargeräte   – die rein zur Abzocke dienen –  nach Ausfahrten
der Ostautobahn zu montieren,  als diese gefährliche Strecke durch die Polizei überwachen
zu lassen.
 
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2012-09-27
 

Glawischnig mit 160 km/h on Tour?


Geschwindigkeit ist geil

Folgendes Video haben wir heute  im Internet gefunden:
 
Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
 
Das  Video  zeigt  offenbar  ein  mit  160 km/h  über  die  A 2  rasendes  Werbe-Fahrzeug der
„Glawischnig on Tour“-Kampagne:   Das  wirft  natürlich  einige  Fragen auf:  War die Grünen
-Chefin am  3.8.2012 um 9:20 Uhr selbst die Raserin,  die sich nicht ans Tempolimit auf Auto-
bahnen hält? Wenn ja,  ist der geläufige Ausdruck des gesetzlich vorgeschrieben „Sicherheits-
abstandes“ ein Fremdwort für sie?   Musste sie deshalb so rasen, um die immer mehr davon-
laufenden Grünwähler(innen) einzuholen?  Warum saß sie in einem Auto und nicht im Zug?
 
Dies veranlasste den freiheitlichen Labg. Anton Mahdalik zu Rückfragen und erstaunlicher als
die  Fahrweise  sind  die  Ausreden  der Grünen.   Die hielten nämlich vorerst fest,  dass das
Video  offenbar  von  einem  FPÖ-Sympathisanten  gedreht  wurde.   Als ob es nicht egal ist,
wer diesen Clip drehte.   Auch unterstellen sie,  dass die Behauptungen unrichtig sind.
 

Stellungnahme der Grünen im O-Ton

Der  Fahrer  des  Elektrofahrzeuges sagt auf Rückfrage , dass er,  nachdem er durch einen
durch einen Unfall bedingten Stau in Wien aufgehalten wurde, flott unterwegs gewesen sei,
um mit Eva Glawischnig rechtzeitig in Puchberg anzukommen,  und kann eine geringfügige
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ausschließen.
 
Die Behauptung der FPÖ eines Tempos von 160 ist insoweit unglaubwürdig,  als auf dem
Video  ein  Kleintransporter und  LKW im annähernd gleichen Tempo zu sehen sind.  Die
Fahrer der Tour sind angewiesen, die StvO strikt einzuhalten.
 

Seh- und Leseschwäche bei den Grünen?

Jener Fahrer der das Video drehte hielt fest, dass er mit  mindestens 160 Sachen vom Tour-
fahrzeug – Glawischnig überholt wurde. Er hat nicht behauptet, dass diese Geschwindigkeit
fortgesetzt wurde, denn wie aus dem Clip einwandfrei erkennbar ist, fuhr der Tour-Wagen
auf einen vor ihm fahrenden Wagen auf. Der Lenker dieses Fahrzeuges hielt sich offenbar
an die Geschwindbegrenzung und ließ sich auch nicht vom eingeschalteten „linken Blinker“
des Glawischnig-Tourwagens beeindrucken.
 
Jedenfalls quittierte der Lenker des Grün-Autos offenbar seinen Unmut damit,  dass er dem
vor ihm fahrenden Pkw sehr dicht auffuhr,  wodurch der gesetzlich vorgeschriebene Sicher-
heitsabstand  nicht  mehr gegeben war.   Das dürfte die Grünen-Chefin aber offenbar nicht
gestört haben.
 
Jedenfalls löst sich die Ausrede mit dem LKW und dem Kleintransporter in Schall und Rauch
auf.   Erheiternd finden wir die Aussage:   „Die Fahrer der Tour sind angewiesen, die StVO
strikt einzuhalten.“   Dem Lenker des gefilmten Tour-Wagens dürfte diese Anweisung aller-
dings egal gewesen sein und die Grünen-Chefin,  Eva Glawischnig,  scheint offenbar keine
mahnenden  Worte  für  ihren  Fahrer gefunden zu haben.   Und wiederum ist ein Beweis
erbracht,  dass man bei den Grünen zwar Wasser predigt aber selbst Wein trinkt.
 
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2012-08-06
 

Highway to Hell


Fast täglich schwere Verkehrsunfälle

Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien  mit  dem  Grenzübergang Nickelsdorf.   Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
 
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren  „Highway to Hell“  gemacht.  Kaum ein Tag vergeht, an dem
es  auf  der A4 nicht richtig  „crasht“.   Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
 
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
 
Besonders  undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer.  Unzählige  Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur  ohne  den F ahrtrichtungsanzeiger  zu betätigen ist an der Tagesordnung.  Wenn
man Glück hat,  kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
 
Bei  weniger Glück kommt dann das heraus,  was im Video zu sehen ist.   Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
 
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen  100 km/h – Begrenzungszonen  fleißig
Fotos  schießen.   Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld.   Was zählen da
schon einige  Verletzte  oder  gar  Tote,  die  mit  Präventivfahrten  der Exekutive verhindert
werden könnten.
 
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2012-06-08
 

Cabrios wider Willen


Günstige Cabrios?

Pünktlich zum Schönwetterbeginn lechzen Frischluftfanatiker nach einem Cabrio. Für diese
Menschen  ist ein pures  Vergnügen sich den  Fahrtwind durch die Haare sausen zu lassen.
Aber was tun, wenn kein derartiges Gefährt verfügbar ist?
Keine  Bange,  denn  wer  heute gegen  08:30 Uhr  am Matzleinsdorfer Platz im 10. Wiener
Gemeindebezirk  unterwegs war,  hatte möglicherweise die  Gelegenheit ein Cabrio günstig
zu ergattern.
f
Fotos: © erstaunlich.at
Ein  niederländischer  Lkw-Lenker  unterschätzte   augenscheinlich die Höhe seines Trucks.
Das  wiederum  hatte  zur  Folge,  dass er mit dem  Autotransporter die Unterführung am
Matzleinsdorfer Platz streifte und den oben geladenen Autos die Dächer wegrasierte.
 
Warum  sich der Brummi-Fahrer verschätzte wissen wir leider nicht,  aber möglicherweise
besuchte er vor Fahrtantritt noch schnell einen Coffeeshop.
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2012-03-16
 

Polizist mit Sehschwäche


Der Kriminalfall der Woche

Den  Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha.  Er
ertappte  einen LKW-Fahrer  auf frischer Tat.   Sein Verbrechen  war es einen LKW zu
lenken,  ohne  den  dafür  gesetzlich  vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt  angelegt  zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.

Foto: © erstaunlich.at
Zuhause  angekommen  sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer
an  und  staunte  nicht  schlecht.   Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte,
war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem
amtshandelten  Polizeibeamten  auch  der  Zulassungsschein  – auf  Verlangen –  ausge-
händigt  worden war,  in dem  deutlich sichtbar das Wort  „LASTKRAFTWAGEN“  zu
ersehen ist.
Foto: © erstaunlich.at
Nun  ist  es eine unumstößliche Tatsache,  dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe-
dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind.  Allerdings
sollte  man  sich von  einem  Polizisten  schon erwarten dürfen,  dass er den Unterschied
zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen
auch  immer nicht  möglich ist,  sollte er zumindest die Daten im  Zulassungsschein lesen
können.
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2012-01-13
 

Rettungsgassen-Chaos


Wo gibt es in Österreich solche Autobahnen?

Betrachtet man nachfolgendes Plakat des staatlichen Autobahnbetreibers „Asfinag“ könnte
man glauben,  dass die Autobahnen in Österreich allesamt drei bis vierspurig sind.  Wie weit
die  Asfinag von der Realität  entfernt ist untermauern  unsere Beiträge  „Ungültige Mautkont-
rollen“  und   „Gefährliche Vignettenkontrolle  – TEIL1 und TEIL2“.  Daher sind  wir über
dieses fantasievolle Plakat nicht wirklich erstaunt.

<< 

Foto: © erstaunlich.at

 

Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen

Seit 1.1.2012 ist das Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspur-
igen Schnellstraßen in Kraft getreten.   Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Ver-
kehrs  eine Gasse zu bilden,  um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bisher
befuhren diese bei Staubildung den Pannenstreifen.

 

Auf  zweispurigen Autobahnen müssen nun Fahrzeuglenker,  die sich auf der linken Fahrspur
befinden  nach  links und jene auf der  ersten Spur nach rechts auf den  Pannenstreifen aus-
weichen und anhalten.

 

Auf  Grund  der  zahlreichen  Radio-Verkehrsdurchsagen  dieser  Woche,  die vermehrt Staus
wegen gescheiterte Versuche zur Bildung von Rettungsgassen meldeten,  haben wir nachfolg-
endes Video gedreht.

 

{mp4-flv img=“videos/rg01.jpg“ showstop=“true“}rgavier{/mp4-flv}

Video: © erstaunlich.at

 

In  der praxisfernen Theorie soll  eine Rettungsgasse  ein rascheres Fortkommen von Einsatz-

fahrzeugen gewährleisten und das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wie es unser Video beweist.
Lastkraftfahrzeuge sind bis zu 18 Meter Lang und über zwei Meter breit.   Um einen Sattelzug
oder  Lkw mit Anhänger  auf den Pannenstreifen zu lenken und anzuhalten,  benötigen selbst
routinierte Lenker die doppelte Länge ihres Schwerfahrzeuges.

 

Diese  Wegstrecke ist in der Praxis  schon bei aufkommender Staubildung nicht mehr vorhan-
den.  Daher wird das  Heck des Fahrzeuges zum  Teil in die erste Fahrspur  hineinragen und
diese blockieren.  Wie unser Video beweist  ist es auch Lenkern, die sich auf der linken Fahr-
spur  befinden  fast  unmöglich  weiter  nach  links  auszuweichen,  da sie ansonsten mit der
Betontrennwand kollidieren.

 

Chaos: Rettungsgassenbildung auf  2-spurigen Autobahnen

Die Bildung einer Rettungsgasse ist  auf drei- oder noch mehr spurigen Autobahnen möglich.

Allerdings  auf zweispurigen Autobahnen  (wie in unserem Video die A4)   führen Versuche

eines  solchen Unterfangens mit Sicherheit zu vermehrter Staubildung und zur Blockade von

Einsatzfahrzeugen.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

Realität auf der Autobahn                                   Fantasieplakat der Asfinag

 

Für  uns stellt sich daher die Frage,  warum man zumindest auf 2-spurigen Autobahnen nicht

am  altbewährten  Prinzip  „Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge“  festgehalten hat.  Mit
dem  neuen  praxisfernen Gesetz sind Staus und chaotische Situationen so gut wie sicher vor-
programmiert.   Dass dies einem  rascherem  Fortkommen von  Einsatzfahrzeugen abträglich
ist,  wird wohl jedermann(frau) erkennen.

 

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2012-01-05
 

Rost-LKW im Lagerhaus-Fuhrpark


Der tägliche Unfall-Wahnsinn

Dass Lastkraftwagen tagtäglich in Verkehrsunfällen verwickelt sind ist leider traurige Realität.
Meist  liegt es an  der Übermüdung  der Fahrer oder  den oft desaströsen  Zuständen ihrer
Fahrzeuge.  So geschah es gestern in Pachfurth (NÖ) – nächst der A4 -,  dass ein Brummi-
fahrer wieder in einem Verkehrsunfall involviert war.   Gott sei Dank ging die Angelegenheit
glimpflich aus und es entstand nur geringer Sachschaden.

Allerdings war der LKW in einem Zustand der jeder Beschreibung spottete und auch für den
Laien erkennbar,  dass dieser nicht der Verkehrssicherheit entsprach.   Nachfolgende Bilder
stellen dies eindeutig unter Beweis.

Foto: © erstaunlich.at

Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Verrostungen aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung.   Eine potentielle Verbrennungsgefahr  vor allem für Kinder,  die mit  dem unge-
schützten Kühler dieses LKWs in Berührung kommen.

Ein Karosserieteil  (mittiger Rammschutzbügel)  wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war.   Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.

Foto: © erstaunlich.at

Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch.  Der übergelaufene Dieseltank garantierte Sturzgefahr für jeden einspurigen Ver-
kehrsteilnehmer,  der den Weg dieses LKWs kreuzte.

Pickerl in hauseigener Werkstatt

Nun ist man diese Zustände von LKWs aus den ehemaligen Ostblockländern gewohnt. Diese
werden auch reihenweise von der Exekutive aus dem Verkehr gezogen.

Bei  österreichischen Fahrzeugen findet man normalerweise keine derartig desolaten Zustände
auf. Umso erstaunlicher ist es daher, dass der abgebildete LKW einer renommierten österreich-
ischen Firma gehört.  Der Besitzer dieses Lastkraftwagens ist nämlich das Raiffeisen Lagerhaus
NÖ-Süd.

Wir  kontaktierten den zuständigen  Fuhrparkleiter beim Lagerhaus.   Dieser gab an, von den
Mängeln am LKW nichts gewußt zu haben und versicherte, dass dieser erst im Oktober 2011
eine Überprüfungsplakette in der hauseigenen Werkstatt erhalten habe.
Foto: © erstaunlich.at
 
Irgendwie praktisch!  Das Lagerhaus überprüft seine Fahrzeuge selbst
Allerdings sicherte er zu, die von uns aufgedeckten Mängel, welche der Verkehrssicherheit
abträglich sind,  umgehend beheben zu lassen.   Das Fahrzeug ist laut Fuhrparkleiter erst
sieben Jahre alt. Betrachtet man die nicht unerheblichen Rostschäden an den Karosserie-
teilen stellt sich jedoch die Frage,  ob beim Raiffeisen Lagerhaus die Fahrzeuge nicht sorg-
fältig gewartet werden.

Was  uns zusätzlich verwundert ist die Tatsache,  dass es sich beim Lagerhaus um keine
„Pimperl-Spedition“ sondern um ein großes und renommiertes Unternehmen handelt.
Das wirft wiederum die Frage auf,  warum ein Angestellter dieser Firma einen Lastwagen
in  Betrieb nimmt und mit diesem  Frachtgeschäfte erledigt,  obwohl das Fahrzeug ganz
augenscheinlich nicht den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht.

Man kann nur hoffen,  dass es sich um einen bedauerlichen  Einzelfall gehandelt hat und
dies nicht der Regelfall beim Raiffeisen Lagerhaus ist.  Jedenfalls werden wir die LKWs
dieser Firma zukünftig etwas genauer im Auge behalten.

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2011-11-08
 

Der tägliche Horror auf der A4

 

Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s

Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf  der Ostautobahn (A4)  kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet.  Besonders  häufig  sind  LKW´s  in diese  Unfälle verwickelt.  Heute krachte
es gegen  08:00 Uhr,  knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West  in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West

Fahrdisziplin lässt missen

Und  wieder  war ein  LKW mit von  der Partie.  Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen.  Regelmäßig  kann  man  die  Kapitäne der  Landstraße  beim Telefon-
ieren,  Essen und Trinken,  ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s  während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren  beim Fahrstreifenwechsel  und kilometerlange Elefantenrennen
trotz  Überholverbots,  tun  ihr  übriges dazu  um die Verkehrssicherheit  zu gefährden.  Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend.  Die Ordnungshüter  ziehen es  lieber vor,  gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
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2011-06-17
 

Kinder-Radhelmpflicht


Die irrealen Ansichten der Grünen

Von  den  Grünen  ist man  ja einiges  gewöhnt,  wenn es  um das  Thema  Strassenverkehr
geht. So  werden zum  Beispiel sichere  Fahrzeuge wie SUV als  gefährlich verteufelt,  wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft.  Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.

Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar

bei einer  Kollision zwischen  einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein,  ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.

Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-

ter und die allseits beliebten  Familien-Vans verteufelt werden.  Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.

Politisches Kleingeld um jeden Preis

Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen,  auch  wenn  ihre Aussagen  völlig sinnlos  und widersprüchlich  sind.  Eine
heutige Aussendung ist allerdings  mehr als erstaunlich.

In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-

seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?

Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten:  „Für die  vorgebliche Familien-

partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures,  die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin  stilisieren will,  sollte diese Schmerzgrenze  bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)

Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten,  wenn

diese  mit  dem  Fahrrad  stürzen und  sich dabei  ihren ungeschützten  Kopf verletzen.  Die
obskurse Begründung  zur Ablehnung der vorgesehenen  Kinder-Radhelmpflicht  vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill,  Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der  Grünen  damit,  dass den  Eltern oder  andere Aufsichtspersonen  aus der Familie
rechtliche  Schwierigkeiten  drohen,  wenn ein  Kind einmal  den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.

Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?

Hier soll offenbar der Eindruck entstehen,  dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick  darüber haben, ob Kinder  bis zum  12. Lebensjahr ohne Helm radfahren,  weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind.  Möglicherweise sind  die Grünen nicht in Kenntnis
der  Strassenverkehrsordnung  in der festgehalten  ist,  dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht,  für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.

Vielleicht  sollte  den  Grünen  bewusst  werden,  dass Kinder  nur in  Begleitung  einer Auf-

sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin  unter ständiger  Beobachtung dieser Person.  Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen  dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.

Eltern haften immer für ihre Kinder

Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration.  Ein Kind  zertrümmert  beim  Fussballspielen  eine  Auslagenscheibe.  Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.

Es ist in  der Tat erstaunlich  wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-

gezogenen Argumenten,  die Sicherheit  von Kindern aufs Spiel setzen,  nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht  einmal in ihrer eigenen Domäne,  nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.

*****

2011-04-06
 

Alle Jahre wieder


Verwunderung über Schnee im Dezember

Als es vorgestern (Mittwoch)  nachmittags in der  Bundeshauptstadt  heftig zu  schneien be-
gann, war das Chaos wieder einmal perfekt. In und rund um Wien ging gar nichts mehr. Die
MA 48 war wie jedes Jahr überrascht, dass es im Dezember schneit.
Aber lassen wir den Mittwoch noch als Überraschungseffekt für die Verantwortlichen bei der
MA 48 gelten. Spätestens am Folgetag, hätten diese gewarnt und für den Wintereinsatz ge-
wappnet sein müssen.  Doch das Wetter am  Donnerstag (tagsüber)  erwies sich als gnädig
und ein leichter Temperaturanstieg ließ die weiße Pracht dahinschmelzen.

Unsichtbare Räumfahrzeuge

Also verfiel man bei der MA 48 wieder in den Winterschlaf.  Denn als es am Donnerstag ab-
ends, bis heute (Freitag) vormittags wieder kräftig zu schneien begann,  gab es  das näch-
ste Chaos. Schneemassen auf den Strassen und kein Räumdienst weit und breit.  Obwohl
die Stadt Wien immer wieder über diverse Radiosender verlautbaren ließ, dass 400 Räum-
fahrzeuge im Einsatz wären, sah es auf Wiens Strassen wie folgt aus.
Auf der Laxenburgerstrasse in Wien 10.,  blieben sogar die Lastwägen hängen.
Diese Fotos wurden heute zwischen 9 und 11 Uhr, auf Hauptverkehrsstrassen in den Be-
zirken 2.,  3.,  4., und 10., geschossen.  Sie dokumentieren eine  weiße Winterlandschaft,
unberührt von jeglicher Schneeräumung.  Aber dies ist nicht das  Erstaunlichste  am Ver-
halten der Verantwortlichen für die Schneeräumung.

Strafandrohungen für Hausbesitzer

Bei den bereits erwähnten Radio-Lobeshymnen über die 400 eingesetzten Räumfahrzeuge,
die offensichtlich über dass eigene Versagen hinwegtäuschen sollten, vergaß man nicht via
Äther den Hausbesitzern in Wien auszurichten, dass diese die Gehsteige zu räumen hätten.
Sollten  Grundstücks- oder  Hauseigentümer ihrer Pflicht zur  Schneeräumung  nicht nach-
kommen,  würden empfindliche  Geldstrafen drohen.  Allerdings  waren diese  Herrschaften
weitaus pflichtbewusster als die Verantwortlichen der Schneeräumung bei der Stadt Wien.
Die meisten Gehsteige in Wien waren vorbildlich von den Schneemassen geräumt

Schneeschaufeln für  Arbeitslose

Bevor die Verantwortlichen der Stadt Wien per Radio mit Strafen drohen, sollte diese lieber
vor der  eigenen Haustüre,  sprich öffentliche Strassen,  den Schnee wegkehren.  Vielleicht
würde es auch helfen,  diese Herrschaften mit Strafen zu bedrohen  um sie von der Devise
„Der nächste Frühling kommt bestimmt“ abzubringen.
Und eines wäre nicht zu vergessen.  Haben wir doch in  Wien eine große  Anzahl von kräft-
igen  und gesunden  Arbeitslosen.  Vielleicht wäre  es  nun an der Zeit,  diesem  Klientel eine
Schneeschaufel  in  die  Hand zu drücken,  so dass  sich diese, an der  Gesellschaft von der
sie leben, erkenntlich zeigen können.
*****

2010-12-03
 

Lebensgefährlicher Radweg


(Screen: www.jusline.at)
Weiterlesen unter …..
Diesen Paragrafen der Straßenverkehrsordnung dürfte sich der zuständige Stadt- und Ver-
kehrsplaner nicht durchgelesen habe. Abgesehen in offensichtlicher  Unkenntnis der StVO,
wurde im 10. Wiener Gemeindebezirk, in der Laaer Berg Straße , zwischen der Absberggas-
se und der Steudelgasse, eine absolut lebensgefährliche Situation für Radfahrer geschaffen.

6 Wochen Bauzeit für Schilda-Posse

Im oben genannten Straßenstück, wurden in zirka 6-wöchiger Bauzeit, an beiden Rändern
der  Fahrbahn,  Radwege  geschaffen.  Dazu wurde einfach die  Fahrbahn  beiderseitig mit
Bodenmarkierungen beschnitten. Und dass das Ganze noch Unsinn macht, wurden in der
Straßenmitte zusätzliche Verkehrsinseln integriert und Sperrflächen aufgemalt.
Wie anhand der o.a. Fotos unschwer zu erkennen ist, leben Radfahrer welche diesen Rad-
weg benützen absolut lebensgefährlich. Auf Grund der künstlich planlos geschaffenen Situ-
ation, ist es mehrspurigen Fahrzeugen  nicht möglich,  an einem Radfahrer vorbeizufahren,
ohne den gesetzlich geforderten, seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Fahrstreifenbreite von 2,22 Meter

Größere Fahrzeuge, wie z.B. Busse oder Lkws, müssen teilweise den Radweg mitbenützen,
da die Fahrstreifen über eine erhebliche Strecke sogar nur 2,22 Meter in der Breite aufwei-
sen. Durch diese hirnlose Schaffung der Verkehrssituation, gibt es im besagten Bereich für
Kraftfahrer nur die Möglichkeit hinter einem Radfahrer nachzufahren.
Dadurch wird auch der öffentliche Verkehr schwerstens behindert.  Dem Busfahrer bleibt
nur die Möglichkeit hinter dem Radfahrer nachzufahren, oder gesetzeswidrig die Verkehrs-
inseln oder die Sperrflächen zu überfahren, um den Radfahrer zu überholen.

Ein Radfahrer in 5 Stunden

Wir haben an der betreffenden Örtlichkeit einen Beobachter  postiert. In sage und schreibe
5 Stunden, konnte ein einziger Radfahrer ausgemacht werden, welcher den Radweg auch
tatsächlich benützte.
Ein Adrenalin-Junkie in 5 Stunden. Tja, Mut kann man nicht kaufen.
Die etwas vorsichtigeren Biker zogen es vor, ihr Rad am Gehweg zu schieben.
Diese erstaunliche Posse könnte sich durchwegs in Schilda abspielen und zeigt auf, wie die
Rote Stadtregierung  Steuergeld verschwendet.  Zusätzlich  wird der öffentliche Verkehr
behindert und die Gesundheit, sowie das Leben von Personen gefährdet.
*****

2010-09-15
 

Bedarfsprüfung für Bordell


Starkes Verkehrsaufkommen

Eine Story zum Schmunzeln, die wir heute auf tirol.orf.at entdeckt haben, wollen wir Ihnen
nicht vorenthalten. Ein Bordellbetreiber will die starke Lkw-Verkehrsfrequenz auf der Fern-
passhöhe kommerziell ausnützen und ein Bordell errichten.

Er will ein seit Jahren stillgelegtes Gasthaus für diese Zwecke nutzen um den Brummi-
fahrern das Leben etwas erfreulicher zu gestalten. Diesbezüglich hat er bereits Pläne am
Gemeindeamt  Nassereith vorgelegt und wartet auf behördliche  Genehmigung.

Nun gibt es aber ein kleines Problem. In Tirol bestehen schon 6 Bordelle und so ganz neben-
bei wurde bereits ein siebentes genehmigt. Also verlangt die Tiroler Landesgesetzgebung
nach Handfestem.

Bedarfsprüfung für Bordell

Und jetzt kommt die Stelle zum Schmunzeln. Der zuständige Bürgermeister Reinhold
Falbesoner muss den Bedarf prüfen. Bedarfsprüfungen kennt man ja beispielsweise vom
Rauchfangkehrergewerbe und Apotheken. Früher gab es diese auch für das Taxigewerbe.

Bei diesen Prüfungen wird unter Berücksichtung der Bevölkerungsanzahl in Verbindung
mit der zu erwartenden Inanspruchnahme des jeweiligen Gewerbes eruiert, ob zum Bei-
spiel wirklich Bedarf an einem neuen Apothekenstandort besteht.

Bleiben wir beim Apothekenbeispiel. Auf Grund verkaufter Medikamente im Verhältnis
zu den Kunden kann relativ leicht errechnet werden, ob neuer Bedarf besteht oder sich
die Apotheken im Wege stehen würden.

Auch beim Rauchfangkehrer lässt sich leicht feststellen, ob neuerlicher Bedarf gegeben
ist oder nicht. Anzahl der zu betreuenden Objekte im zuständigen Revier und eventuell
neu errichtete Häuser in diesem.

Zugegebener Weise sind unsere oben angeführte Berechnungen etwas vereinfacht aus-
gedrückt. Es spielen natürlich  noch mehrere Komponenten bei einer solchen Bedarfs-
prüfung mit.

Muss sich der Bürgermeister durchtesten?

Aber wie zum Teufel führt man eine Bedarfsprüfung für ein Bordell durch. Wir glauben
nicht das Bordellbesuche auf Krankenschein basieren, um so die Anzahl der liebeshung-
rigen „Patienten“ feststellen zu können. Auch wird  Statistik-Austria über keine Auf-
zeichnungen von Bordellbesuche verfügen.

Neuer Beruf für Männer mit Standvermögen: Bedarfsprüfer für Bordelle

Also würde es uns brennend interessieren, was der Bürgermeister und seine Beamten an-
stellen müssen, um festzustellen dass es für ein neues Bordell Bedarf gibt oder nicht.
Vielleicht befindet sich unter unseren Leser(innen) eine fachkundige Kraft, die uns diese
Frage beantworten kann.

*****

2010-04-14
  

Auf Kosten der Anderen


Strassenbahnunfälle häuften sich

Wir haben schon in einigen älteren Beiträgen, über die mangelnde Sicherheitsausstattung
der öffentlichen Verkehrsmittel berichtet. In letzter Zeit häuften sich die Unfälle mit Strassen-
bahnen, bezüglich eingeklemmter Fahrgäste während des Ein- oder Aussteigens derartig,
sodass die Wiener Linien unter Druck gerieten.

(Fotoquelle:public.bay.livefilestore.com/)

Müssen überteuert  nachgerüstet werden

Ausreden waren nicht mehr haltbar

Ausreden zur Ablehnung von fehlenden Rückspiegeln, wie „sinnlos wenn die Strassen-
bahn in einer gekrümmten Haltung steht“ waren nicht mehr haltbar. Klar war es den Ver-
antwortlichen der Wiener Linien lieber, keine Rückspiegel an den Strassenbahnzügen
montiert zu wissen, um sich im Falle eines Unfalles die Beantwortung der Frage: „Hatte
der Fahrer in den Spiegel gesehen“ zu ersparen.

Expertenteam entwickelt Rückspiegel

Es wäre nun kein Gemeindebetrieb, wenn man die Lösung des Problems nicht kompliziert
in Angriff nehmen würde. Für die Nachrüstung der rund 300 älteren Straßenbahnmodelle,
die noch keine Rückspiegel haben, wurde ein „Expertenteam“ eingesetzt.

Dieses Team soll einen Rückspiegel entwickeln, der sowohl nicht zu weit in die Fahrbahn
ragt, als auch bei Dunkelheit dem Fahrer den gewünschten Durchblick gewährleistet. Aus-

serdem muss das Krümmungsproblem gelöst werden.

Die voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung werden etwa 1 Million Euro betragen. Das
bedeutet, dass der Steuerzahler pro Straßenbahngarnitur rund 3.333,- Euro berappen darf.
Natürlich vorausgesetzt, dass es keine Kostenexplosion gibt, wie dies bei Gemeinde- und
Staatsbetrieben oft genug an der Tagesordnung steht.

Erstaunliche Alternative

Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind dabei auf Erstaunliches gestossen. Eine
Infrarot-Aussenkamera, samt Monitor kostet zwischen 90,- und 100,- Euro im Einzelhandel.
Das ganze Ding ist sogar funkgesteuert und bedarf nicht einmal einer Verkabelung zwischen
Kamera und Monitor.

Diese elektronische Vorrichtung findet bei Lkw’s und Wohnmobilen ihre Anwendung und ist
behördlich genehmigt. Bei den Wiener Linien dürfte offensichtlich niemand auf die Idee
gekommen sein, sich in dieser Richtung schlau zu machen. Lieber erfindet man dort das
Rad neu und zwar zu erheblichen Kosten.

Wiener Linien veranschlagen über die 10-fachen Kosten

Diese älteren Straßenbahnmodelle haben meist drei Türen. Das heisst, zur Nachrüstung
würden 3 Kameras, sowie drei Monitore benötigt. Kostenpunkt 300,- statt 3.333,- Euro.
Gesamt hochgerechnet würde die Modernisierung für eine bereits erprobte und genehm-
igte Variante 90.000,- Euro kosten.

(Fotoquelle:xover.htu.tuwien.ac.at/)

Steuerzahler bitte zur Kassa

Aber Wien ist eben anders. Anstatt dem ökonomischen Prinzip zu folgen, werden lieber
910.000,- Euro zum Strassenbahnfenster hinausgeworfen. Für uns stellen sich daher
zwei Fragen. Ist man bei den Wiener Linien nicht fähig zu rechnen oder verdient sich
irgendwer eine goldene Nase.

*****

2010-03-07
  

Lautlose und unsichtbare Diebe


Bikeshop ausgeplündert

Einen erstaunlichen Einbruch entdeckten am Freitag in der Früh, die Angestellten eines
Motorradgeschäftes in Graz als sie zur Arbeit kamen. Aus dem Bikeshop wurden sage
und schreibe 40(!) Motorräder gestohlen.



Hohe Werte ungesichert

Laut Polizei hat das Geschäft zwar eine Alarmanlage, jedoch war diese so leise einge-
stellt, dass niemand auf den Einbruch aufmerksam wurde. Über eine Videoüberwachung
oder sonstige Alarmeinrichtung verfügt das Geschäft nicht. Auch mußten die Täter nur ein
einfaches Vorhangschloss aufbrechen, um in die Verkaufsräume zu gelangen.

Der angegebene Schaden wurde vom Ladenbesitzer mit zirka 400.000,- Euro beziffert.
Wir haben zum Nachrechnen begonnen. Der Durchschnittswert eines Motorrades
beläuft sich bei 10.000,- Euro. Also handelt es dabei schon um höherwertige Fahr-
zeuge, mit dementsprechenden Abmessungen.

Unsere Rechnung

Ein derartiges Motorrad wiegt durchschnittlich 220 Kilo. Das bedeutet ein Gesamtver-
ladegewicht von knappe 9 Tonnen. Den Platz den so ein Motorrad benötigt, beträgt
minimum 1 Meter für die Breite (inkl. Lenker) und 2 Meter für die Länge.

Ein 7.5 Tonnen-Lkw hat zirka eine 2 Meter breite und 10 Meter lange Ladefläche. Das
bedeutet dass für den Abtransport dieser Fahrzeuge mindest vier solche Lastwagen zur
Verfügung gestanden haben müssen. Ausserdem müssen diese alle mit einer Hebe-

bühne ausgerüstet gewesen sein, es sein den die unsichtbaren Diebe waren Bodybuilder.

Ferner müssen alle Bikes im Laderaum festgezurrt werden, um Schäden beim Transport
zu vermeiden. Gehen wir davon aus, dass jeder der vier Lkw’s mit Fahrer und Beifahrer
besetzt war, schätzen wir eine Gesamtarbeitszeit von mindestens 3(!) Stunden.

Der unbemerkte Tatablauf

Wir rekapitulieren. Unbekannte Täter fahren mit vier 7.5 Tonnen-Lastwagen vor ein
Geschäft vor, dass nicht gerade in einer versteckten Seitengasse liegt. Knacken das
einfache Vorhängeschloss des Ladens, der über keine Videoanlage verfügt und des-
sen Alarmanlage heiser vor sich hinschnurrt, aber in dem immerhin erhebliche Werte
gelagert sind.

Verladen und sichern 40(!) Motorräder in die Lastwagen, die ja immerhin vor dem Ge-

schäft gestanden haben müssen. Und diese Aktion, die mindestens 3(!) Stunden ge-
dauert haben muss, ist keinem Menschen aufgefallen.

Dieser Einbruchsdiebstahl erinnert uns an einen Autodiebstahl in Bratislava, bei dem
der Besitzer schon mit drei Leasingraten für sein Fahrzeug im Verzug war. Man darf
gespannt sein, was die behördlichen Ermittlungen ergeben.

*****

2010-01-16
  

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

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