HAKA-Küchen meldete Insolvenz an
Die fatale Wirtschaftspolitik der letzten Jahre trägt weiterhin Früchte
HAKA ist ein Österreichisches Familienunternehmen in dritter Generation und produziert seit über 90 Jahren Küchen und Möbel nach Maß in Tischlerqualität. HAKA-Küchen sind für ihre hohe Qualität bekannt, was durch verschiedene Gütesiegel und Zertifikate wie das Goldene M, Möbel Made in Germany und die PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft bestätigt wird.
Aber das nützt alles nichts, wenn durch eine fatale Wirtschaftspolitik florierende Unternehmen in den Ruin getrieben werden. Ob es die völlig unnötigen und geschäftsschädigenden Lockdowns während der Corona-Zeit waren oder die ebenfalls unnötigen Sanktionen gegen Russland, welche der Alpenrepublik exorbitante Energiepreise bescherten. All diese nicht notwendigen Maßnahmen hatten zur Folge, dass in Österreich ein Firmensterben eingesetzt hat und ein Ende ist noch nicht abzusehen.
Jedenfalls hat die HAKA-Küchen GmbH heute, Montag dem 18.08.2025, Insolvenz angemeldet. Insgesamt 158 Arbeitnehmer könnten an den Standorten Traun, Wien und Mondsee betroffen sein. Die Löhne und Gehälter für Juli wurden nicht mehr ausbezahlt, so eine Meldung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese sagt auch allen Arbeitnehmern beim Anmelden und Durchsetzen von Ansprüchen volle Unterstützung zu.
„Wir werden aktiv mit der Firma Kontakt aufnehmen und eine Betriebsversammlung organisieren. Diese wird entweder im Unternehmen selbst oder in einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer stattfinden“, kündigt AK-Präsident Andreas Stangl an und appelliert an die Betroffenen, ihrer Arbeitspflicht nachzukommen und keine unüberlegten Handlungen zu setzen.
Wie sollen Kunden reagieren?
Laut einem Informationsschreiben des Unternehmens an die Kunden, sollten keine Nachteile entstehen und Lieferungen termingerecht und vereinbarungsgemäß erfolgen. Bestehende Verträge bleiben aufrecht. Kunden haben kein Recht zur Vertragsauflösung. Vom Gericht wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser entscheidet, ob und welche Verträge erfüllt werden oder welche nicht. Kunden müssen abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter äußert. Tritt der Insolvenzverwalter in den Vertrag ein (d.h. die Ware wird geliefert), rät die AK, noch offene Zahlungen erst dann zu tätigen, wenn die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Übernimmt der Insolvenzverwalter Verträge nicht, können Konsument:innen die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Wollen Konsumenten noch bei der Firma einkaufen, empfiehlt die AK dazu, nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können, auszuwählen.
Gewährleistungsansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung bestanden haben, wandeln sich in Geldansprüche um und die Kunden müssen diese als Insolvenzforderungen beim Gericht anmelden. Allerdings kann der Insolvenzverwalter auch hier entscheiden, dass die Mängel noch verbessert werden.
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- Beitrag veröffentlicht:18. August 2025



