Wenig Verwunderung bei der FPÖ
Wenig verwundert zeigt sich der freiheitliche Klubchef im Wiener Rathaus, Mag. Johann
Gudenus über die Reaktion von Bürgermeister Häupl, der allen voran die Erhöhung der
Mittel für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lobte... „Hier wird das Pferd von hinten
aufgezäumt“, kritisiert Gudenus, der lediglich ein Verschieben der Flüchtlingsproblematik
ortet und einmal mehr betont, dass der gangbarste Weg die Errichtung von Flüchtlings-
zentren direkt in Afrika bzw. in sicheren Gebieten nahe der betroffenen Krisenländer
wäre.
EU, USA und UNO sollen endlich an einem Strang ziehen, Bildungs- und Arbeitsmöglich-
keiten schaffen sowie medizinische Versorgung sicherstellen. Zudem könnte man vor
Ort bereits Asylverfahren und – Prüfungen durchführen und hätte somit auch nicht länger
das Problem illegaler Zuwanderung in Form von Wirtschaftsflüchtlingen.
Dazu merkt Gudenus an:. „Dass sich die NGOs gegen diese Idee mit Händen und Füßen
wehren, ist wenig verwunderlich, weiß man doch, dass gerade diese gut an der Flüchtlings-
politik verdienen.“
„50 unbegleitete Flüchtlinge sollen von Traiskirchen nun nach Wien übersiedeln. Ihre
Betreuung übernehmen wieder einmal private Vereine. Kein Wunder, dass sich diese
über die Erhöhung der Tagsätze freuen. Schließlich dürfte auch für sie nun mehr Geld
herausspringen“, kritisiert Gudenus dieses Vorhaben abschließend.
Nur „ mehr Geld herausspringen“ halten wir für eine maßlose Untertreibung, denn wie
wir gestern berichteten, ist die Aufnahme von unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge
ein Top-Geschäft, das seinesgleichen sucht.
So werden nämlich die von Gudenus angeführten 50 Flüchtlingskinder, von der SPÖ
Ottakring aufgenommen und in einer leerstehenden Einrichtung im 16. Wiener
Gemeindebezirk untergebracht, die vom Arbeiter-Samariter-Bund Wien geführt wird.
Damit haben sich die Genossen jedenfalls ein Stück vom Kuchen gesichert. Warum die
Sozialisten allerdings nur Mädchen aufnehmen entzieht sich unserer Kenntnis und dies-
bezüglich gibt es auch keine Erklärung seitens der SPÖ.
*****
2015-08-01
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-08-12
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren. In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw. Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden, rasch und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden. Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings darf der wirkliche Grund einer Absage nicht mitgeteilt werden. Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen, dass es ein männliches Kinder-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
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2013-04-20
Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Versuch einer emotionslosen Analyse
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams, welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden, emotionslos und
nüchtern zu analysieren.
Mohammed war laut Richterin nicht pädophil
In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, argumentierte die Richterin, Bettina Neubauer, in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte. Sabaditsch-Wolff wurde zu 480,- Euro Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.
Strafgesetzbuch § 206 StGB
Da werden die Pädophilen nun aufjubeln, denn folgt man der Urteilsbegründung der
Richterin im Sabaditsch-Wolff – Prozess, bräuchten diese neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und wären somit straffrei. Sie müssten aber darauf achten, dass sich ihre sexuellen
Handlungen mit Kindern, zu denen mit erwachsenen Frauen in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch. Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt. Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at
Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar
Für uns stellt sich die Frage, wo die Richterin bei der Äußerung „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann in unserem bestehenden Rechtssystem nicht als Pädophiler bezeichnet werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der gute Mann allerdings rechnen, nämlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
Ein sehr männliches Mädchen
(Screen: gebimair.blogspot)
Nun fehlt uns aber der Durchblick. Nach den in letzter Zeit in Mode gekommenen Schwu-
len und Lesben-Diskussionen und deren zahlreichen Beiträge im Internet, dachten wir
nur Männer können schwul und Frauen nur lesbisch sein.
Da haben wir uns offensichtlich geirrt, folgt man dem Foto (obiger Screen) welches wir
auf dem Blog des schwulen Tiroler Landtagsabgeordneten Gebi Mair gefunden haben.
Auf der angekündigten Veranstaltung werden „schwule Mädchen“ tanzen.
Wenn es unsere Zeit erlaubt, werden wir aus reiner Neugier eine(n) Mitarbeiter(in) zu
dieser Veranstaltung entsenden. Hoffentlich wird er/sie nicht gleich als Hetero geoutet,
sowie Gebi Mair an Hand von Fotos den FPÖ-Chef H.C. Strache, als Kokser erkannt
haben will.
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2010-09-19
Geldprämien
Mädchen und Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts in vielen Bereichen und verschie-
denster Form benachteiligt. Diese Meinung vertritt die Frauenabteilung der Stadt Wien MA 57.
Nachdem offensichtlich dem weiblichen Geschlecht die ständige Doktrine vom armen und be-
nachteiligten Weiblein zum Halse heraushängt und dass erwartete Echo der Damen ausblieb,
hat die Frauenabteilung beschlossen mit Geldprämien nachzuhelfen, um doch noch einige
benachteiligte Frauen zu finden.
Es wurde ein Fördertopf für eine Mädchen- und Frauenaktionen ins Leben gerufen, welcher
bis zu 5.100,- Euro pro Projekt dotiert ist. Projektanträge können noch bis 15.11.2010 einge-
bracht werden. Gefördert werden kann nur ein nach dem Vereinsgesetz 2002 konstituierter
Verein.
Der Kreavität sind keine Grenzen gesetzt
Um die Wirkung von frauen- und genderspezifische Aktivitäten in Wien entfalten zu können,
sollen Frauenvereine Projekte einreichen. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger meint: „Ob
ein Schnupperkurs für Mädchen mit Schwerpunkt Naturwissenschaften und Mathematik, Ge-
haltsverhandlungstraining für Frauen oder ein Heimwerkerinnennetzwerk, der Kreativität sind
keine Grenzen gesetzt.“
Und damit sind wir beim Stichwort „Kreativität“. Dass dieser sind keine Grenzen gesetzt sind,
hat Frauenberger bei ihrem Angriff auf die „Hirter-Bier Werbung“ eindrucksvoll bewiesen. Mit
dieser Gender-Attacke ist sie zur Lachnummer der Nation avanciert.
Wieviel die armen und benachteiligten Models wohl für diese Werbung erhalten haben?
Bei den Schwulen suchen
Möglicherweise funktioniert es diesmal, denn im Angesicht einer 5.100,- Euro Kopfprämie
könnte sich die eine oder andere Dame doch noch benachteiligt fühlen. Und falls es trotz-
dem nicht klappt, sollte sich Sandra Frauenberger an eine Schwulenbewegung wenden.
Dort finden sich mit Sicherheit etliche sexuell anders ausgerichtete Männer, die sich ständig
diskriminiert und benachteiligt fühlen.
*****
2010-08-09
Erstaunlicher Asylgrund
Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. „Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.
Verursachen Beschneidungen Schäden?
Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.
Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.
Ist das männliche Geschlecht wertlos?
In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.
Asylbetrug leicht gemacht
Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.
Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.
Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?
Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.
Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten „kleinen Schamlippen“, also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.
Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.
Kein Unterschied
Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.
Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.
*****
2010-02-04
Hausfrau verprügelt Achtjährige
Also das feministische Wunschbild, dass Gewalt immer vom männlichen Geschlecht ausgeht,
scheint immer mehr zu verblassen. Während gestern eine 38-jährige „Türkin“ ihren Ehemann
abschlachten wollte und erst durch massives Einsschreiten der Polizei daran gehindert
werden konnte, verprügelte heute eine Hausbesitzerin in Imst (Tirol) ein achtjähriges
Mädchen, wie auf „http://tirol.orf.at“ zu lesen ist.
Was war der Anlass?
Was hatte die böse Gör denn schreckliches angestellt um von einer erwachsenen Frau
zusammengeschlagen zu werden? Hatte sie etwa das Auto der Schlägerin zerkratzt oder
die Reifen ihres Vehikels aufgestochen, um diese Furie derart in Rage zu versetzen.
Nein, drei Kinder lieferten sich eine Schneeballschlacht und einige „Blindgänger“
trafen den Gartenzaun der Hausbesitzerin. Das versetzte die Tirolerin derart in Wut,
dass sie mit „Kampfgeschrei“ aus dem Haus stürmte.
Zwei Kinder konnten flüchten
Während zwei Kindern die Flucht gelang, erwischte die Frau das kleine Mädchen und
schlug sie zusammen. Durch die Schläge in den Bauch und ins Gesicht, wurde die Acht-
jährige erheblich verletzt. Die Schlägerin wurde angezeigt.
Gewalt gibt es und wird es immer geben
Also werte Emanzen, welche Ihr immer Gewalt den Männern in die Schuhe schiebt. Ver-
abschiedet Euch endlich von Eurem Fantasie-Weltbild und begebt Euch endlich auf den
Boden der Realität.
Gewalt ist nie gut und auch keine Lösung für Konflikte. Leider lassen sich immer wieder
Personen dazu hinreissen, irgendwelche Problemsituationen durch physischen oder
psychischen Gewalteinsatz zu lösen.
SchwachsinnigeTheorie
Diese Welt ist nicht gewaltfrei und die Politik dient immer wieder als schlechtes Bei-
spiel dafür. Daran sind Männer und Frauen gleichermaßen beteiligt. Daher ist die viel-
geliebte Theorie von feministischen Frauengruppen, dass Gewalt immer vom Mann
ausgeht, ein reiner Schwachsinn.
*****
2009-12-23
Bordellgeher und Schläger
Seit geraumer Zeit kommt die Polizei nicht mehr aus den Negativ-Schlagzeilen.
Von Geiger über Horngacher zu WEGA-Polizisten die einen gefesselten Häftling
verprügeln, Zivilstreifen die einen Passanten krankenhausreif schlagen, weil dieser
bei „Rot“ die Strasse überquerte, bis zu den folgenden jüngsten Vorfällen.
14-Jährige schlägt zwei Polizisten
In Graz ist am Freitag ein 14-jähriges Mädchen wegen schwerer Körperverletzung festge-
nommen worden. Die Amtshandlung eskalierte weil die Jugendliche eine Zigarette
geraucht hatte und den kontrollierenden Polizisten einen falschen Namen und eine falsche
Adresse angab.
Einer der beiden Polizisten wurde bei der Festnahme des Teenies angeblich schwer ver-
letzt, weil sich diese der Festnahme körperlich widersetzte.
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Abgesehen von der (Un)sinnhaftigkeit
dieser Amtshandlung sind zwei Polizeibeamte nicht in der Lage ein unbewaffnetes
14-jähriges Mädchen in Gewahrsam zu nehmen, ohne das dabei einer schwer
verletzt wird.
Das Mädchen wurde vorübergehend wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt festgenommen.
Polizist als Nacktfotograf
In Oberösterreich laufen gegen einen dienstführenden Beamten der Polizeiinspektion
Lembach interne Ermittlungen, weil er mehr als 100 teilweise nackte Frauen fotografiert
haben soll.
Angeblich soll er sein Hobby in einer Privatwohnung oberhalb der Polizeiinspektion
betrieben haben.
Im Mittelpunkt der Erhebung stehen, ob dies in Uniform, während der Dienstzeit oder
gegen Vergünstigungen geschehen ist.
Da dürfte ein Kollege auf seinen Job scharf gewesen sein, denn Recherchen haben
bestätigt, daß das Hobby des Beamten in der Region und polizeiintern schon jahrelang
ein offenes Geheimnis war.
Sollten sich die Frauen von diesem Polizisten freiwillig fotografieren haben lassen,
weil es vielleicht auch ihr Hobby war, ist uns dieser Polizeibeamte weit aus genehmer
als seine prügelnden Kollegen.
Drogenfahnder verprügeln Lehrer
Vergangenen Mittwoch in der U-Bahn Station Spittelau in Wien, ereignete sich eben-
falls ein unglaublicher Vorfall. Ein farbiger US-Bürger der an einer renommierten
internationalen Schule, Englisch und Sport unterrichtet, soll von zwei Polizeibeamten
in Zivil angegriffen und verprügelt worden sein.
Nach Beendigung der Prügelorgie, sollen sich die beiden dann als verdeckte Ermittler
der Polizei zu erkennen gegeben haben.
Der Lehrer wurde mit schweren Verletzungen ins Krankehaus eingeliefert.
Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den Männern um Drogenfahnder, denen bei
der Verfolgung eines Dealers offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Mann
schwarzer Hautfarbe passiert ist.
Landespolizeikommandant Karl Mahrer erklärt: „Das Büro für besondere Ermittlungen
wurde eingeschaltet. Eine Verwechslung ist möglich, der Staatsanwalt ermittelt.“
Da fragt man sich doch, ob Beamte dieser Einheit nicht besonders geschult sind um
einen Farbigen von einem anderen Farbigen zu unterscheiden.
Soviel zu Vorfällen mit Polizeibeamten innerhalb einer einzigen Woche.
Wenn man bedenkt, daß jene Beamte eigentlich die Bevölkerung beschützen
sollten, dann ist es um die Sicherheit in Österreich traurig bestellt.
Stauni
2009-02-15