Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

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Fahrrad am Taxistandplatz


L E S E R B R I E F

Foto: Privat
Seit  rund  drei  Monaten  steht  der  Drahtesel  genau  am Taxistandplatz in Wien 16., Brunnen-
gasse/Thaliastraße. Nicht nur dass wir Taxifahrer beim Zu- bzw.  Wegfahren höllisch aufpassen
müssen  um  unsere  Autos nicht zu zerkratzen,  werden Fahrgäste beim Einsteigen behindert.
Zahlreiche  Anrufe  beim Magistrat brachten bislang keinen Erfolg.  Aber auch Telefonate mit
unserer  Zwangsvereinigung  „Taxiinnung“ fruchteten  nicht.   Ich  frage  mich  warum  wir  an
diese Zwangsbeiträge zahlen müssen, wenn die nicht einmal so ein Problem lösen können?
Leider  ist das Fahrrad so demoliert,  sodass sich nicht einmal ein Dieb dafür interessiert und
es mitnimmt.
Mit besten Grüßen
ein leidgeprüfter Taxifahrer
2014-07-24

Life Ball-Subvention sinnvoller verwenden


Starthilfe für neue Veranstaltungen

„Die  FPÖ  hat  heute  gegen die Subvention für den Life Ball gestimmt,  weil eine bestens
funktionierende  und sowieso schon intensiv geförderte Veranstaltung nicht noch 800.000
Euro  zusätzlich  überwiesen bekommen muss“,  erklären FPÖ-Stadtrat  David Lasar und
FPÖ-Gemeinderat  LAbg. Mag.  Gerald Ebinger.   Die  Mittel  sollen  in  ähnliche Initiativen
fließen, die noch nicht über Rang und Namen des Life-Balls verfügen.
Die  Freiheitlichen  haben  gegen  den  Life Ball an sich selbstverständlich nichts einzuwen-
den  und  sind  auch  über  dessen Werbewert für Wien und Österreich im Klaren.   Man darf
darüber jedoch nicht vergessen,  dass die Veranstaltung mit der kostenlosen Zurverfügung-
stellung des Wiener Rathauses samt Wasser, Strom, Überstunden zahlreicher Bediensteter
quasi  über  millionenschwere  Sach- und Personenspenden verfügen kann,  von den Blau-
lichtorganisationen ganz zu schweigen.
Zudem  sollten  SPÖ,  ÖVP und Grüne die Leitlinien des Magistrats für die Gewährung von
Subventionen  auch  in  diesem  Fall  nicht aus den Augen verlieren.   Darin heißt es unter
anderem, dass eine Förderung nur dann erfolgen darf, wenn das Vorhaben ohne sie nicht
oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann.
„Da  der  Life Ball 2013  aber einen Reingewinn von über 2,4 Mio. Euro erzielt hat, kommt
er auch ohne die zusätzlichen 800.000 Euro aus dem Wiener Steuertopf bestens zurecht“,
betonen Lasar und Ebinger und fordern eine entsprechende Umschichtung der Mittel.
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2014-04-29

Parlamentsdirektion liest ERSTAUNLICH


Elektronische Post von der Parlamentsdirektion

Unser  Beitrag „Erstaunliche Stellenausschreibung ……“ dürfte  in  der  Parlamentsdirektion
helle Aufregung ausgelöst haben, denn als Reaktion bekamen wir folgendes Mail:

Da  wir im Kommentar von „Patriot“ keine  verhetzenden, diskriminierenden oder beleidigenden
Inhalte  feststellten konnten,  haben wir bei der Dame rückgefragt wo sie Ausländer(innen)feind-
lichkeit ortet.

Die Antwort von Frau Dr. Häusler war mehr als interessant:

Zitat Häusler:
Bitte  lesen  Sie  den  Eintrag  von  „Patriot“  nochmals durch.  Er schreibt: „Sehr interessant, an
welche E-Mail-Adresse man die Bewerbung senden soll.“ Gemeint ist die angegebene Adresse
meiner  Mitarbeiterin  mit  einem  eindeutig slawischen Namen.   Schon dieser Satz ist diskrimi-
nierend.“
Es  käme  wohl  kaum  ein  Mensch auf die Idee,  dass beispielsweise Anmerkungen zu den
Namen  „Vranitzky  oder  Swoboda“  diskriminierend  oder ausländerfeindlich wären.  Daher
finden  wir  es  erstaunlich,  dass  schon  allein  die Bezugnahme auf den slawischen Namen
„Marinkovic“  diskriminierend  sein  soll.   Abgesehen  davon  ist  dieser Name  in  Österreich
sehr  gebräuchlich  und  lässt  nicht automatisch auf einen Ausländer schließen.   Hier sofort
Diskriminierung  zu  orten  bedarf  schon  einiger  Fantasie  und  für  uns nicht nachvollzieh-
bare Gedankengänge.
Warum kam es Häusler nicht in den Sinn, dass der User „Patriot“ möglicherweise eine Person
namens „Marinkovic“ (oder vielleicht sogar die Betreffende) kennt und es deshalb interessant
findet,  dass  sich  dieser  Namen in einem Mail-Account der Parlamentsdirektion wiederfindet.
Die  Parlamentsjuristin  scheint sich hier augenscheinlich in einer Einbahnstraße zu befinden,
die zur Sackgasse wird.
Zitat Häusler:
„Mich wundert nur,  dass in der Ausschreibung nicht steht: Ausländer bevorzugt.“ – Spätes-
tens  hier wird die Absicht des Schreibers klar:  Aus dem Namen der Mitarbeiterin wird auf
eine  (vom Verfasser offensichtlich nicht gutgeheißene)  Bevorzugung von Menschen aus-
ländischer Herkunft geschlossen.“
Wer obige Passage von „Patriot“ sinnerfassend liest wird feststellen, dass dieser auf die Parla-
mentsdirektion  und nicht auf Ausländer(innen) Bezug nimmt.   Was daran ausländerfeindlich
und/oder  diskriminierend sein soll,  wenn eventuelle Bevorzugungen (egal wen diese betref-
fen) nicht gutgeheißen werden, erschließt sich uns nicht.
Folgt  man  der  Denkweise  von Dr. Häusler würde das im Umkehrschluss bedeuten,  dass alle
Stellenanbieter, welche die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für einen Job
verlangen, sich diskriminierend und/oder ausländerfeindlich verhalten.  Da sei der Parlaments-
juristin  in  Erinnerung  gerufen,  dass es gerade  staatliche Stellen sind,  welche eine solche für
etliche Berufe voraussetzen.
Folgen  wir  der  Rechtsmeinung  des  Grazer Magistrates in der Causa Cathrin Rohrbacher, wäre
die Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion diskriminierend. Denn diese verstöße nämlich
gegen  das  normierte  Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung,  gemäß der Para-
grafen 23  und 24 des  Gleichbehandlungsgesetzes.   Die  geforderte  Sprachkompetenz  für  die
konkrete  Stelle  (Anm. d. Red.: Hausarbeiter – im Klartext: Hilfsarbeiter)  wäre  „überzogen und
unangemessen   hoch“.   Dadurch  würden  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache unter
Umständen ausgeschlossen werden.
Wir  hoffen  mit  diesem  Beitrag  ausreichende Klarstellung geboten zu haben.   Der Frau Dr.
Häusler  möchten  wir noch empfehlen,  sich das betreffende Inserat der Parlamentsdirektion
sinnerfassend durchzulesen.
Und  vor allem wäre es angebracht  Personen (die möglicherweise eine andere politische Mein-
ung haben) nicht zu unterstellen, dass sie ausländerfeindlich und/oder diskriminierend agieren,
obwohl  es  dafür  jeder  Grundlage  entbehrt  – sondern  dies  augenscheinlich  nur  der persön-
lichen  Interpretation  der  Parlamentsjuristin unterliegt.
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2013-12-12

Erstaunliche Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion


Weit übers Ziel hinausgeschossen

Strafe  für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden. Über  den  Vorfall  haben  wir
im  Vorjahr  diesen  BEITRAG geschrieben.   Die  Grazer  Tankstellenpächterin,  C. Rohrbacher,
erhielt  von  der  Behörde  einen Strafbescheid,  weil sie per Inserat Personal suchte in dem gute
Deutschkenntnisse gefordert waren.
Begründet  wurde der Strafbescheid damit,  dass die Unternehmerin gegen das normierte Gebot
der  diskriminierungsfreien  Stellenausschreibung  verstoßen   habe  und  verwies  auf  die Para-
grafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes. Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprach-
kompetenz für die konkrete Stelle „überzogen und unangemessen hoch“ sei.   Dadurch würden
Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
Da staunten wir aber nicht schlecht,  als wir nachfolgendes Stellenangebot in der
heutigen Kronen Zeitung lesen mussten:

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 07.12.2013)
Die Parlamentsdirektion sucht einen Hausarbeiter (auf gut Deutsch Hilfsarbeiter) und verlangt
von  diesem „sehr gute Deutschkenntnisse“ und  zudem noch „Grundkenntnisse in politischer
Bildung“.   Welches Parteibuch der Bewerber haben muss,  geht aus dem Inserat leider nicht
hervor.
Wie hätte wohl die betreffende Behörde reagiert, wenn die Grazer Tankstellenpächterin seiner-
zeit  einem  zukünftigen  Mitarbeiter  „politische Bildung“ abverlangt  hätte?   Man darf nun ge-
spannt sein,  ob das Wiener Magistrat der Parlamentsdirektion einen Strafbescheid zustellen
wird.
Wie  aus  der  Stellenausschreibung  hervorgeht,  wird  eine  Person  für Putz- und sonstige Hilfs-
dienste gesucht.  Hier schlägt die Parlamentsdirektion nochmals zu. Die geforderte Qualifikation
übersteigt bei weitem das Aufgabengebiet.   Wir vermuten stark, dass es im Parlament Politiker-
(innen) gibt,  die den Job als Hausarbeiter nicht bekommen würden,  weil sie das Anforderungs-
profil nicht erfüllen könnten.
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2013-12-07

Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz


Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren

nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein

Die  Inhaber  der  Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof  eingebracht.   Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz,  die nach
Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind.
In  drei  Lokalen  des  Schlossquadrats  wurden  im   Jahr 2010  Rauchertrennungen  errichtet
(Kosten:  50.000 Euro).   Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt-
nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in
den vergangenen Jahren bewährt,  die Gäste halten sich daran und sind zufrieden,  sagen die
Betreiber.
Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss-
quadrat-Lokale  erstattet.   Der  Wiener  Magistrat  leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich
auf  eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof.   Diese Aus-
legung  steht  freilich  in  deutlichem  Widerspruch  zum  früheren Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes.
„Das kann’s  doch nicht sein!“,  wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei
Höchstgerichte  kommen  zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt
werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“
„Verantwortlich  dafür  ist  der  Gesetzgeber“,  sagt dazu  Rechtsanwalt Karl Engelhart,  der die
Beschwerde  beim Höchstgericht eingebracht hat,  „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen
getroffen wurden“.
Nun  bleibt  abzuwarten,  was  das  Höchstgericht  sagt.   „Als  verfassungswidrig  galten  bisher
Strafbestimmungen,  wenn der Bürger nicht erkennen kann,  was er tun muss, um nicht bestraft
zu werden,  weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat,  was straf-
bar  ist  und  was  nicht“,  kommentiert  Wolf  Szymanski,  langjähriger  Sektionschef  im  Innen-
ministerium. Szymanski:   „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra-
phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“
„Wie  immer  das Verfahren ausgeht –  wir hoffen,  dass die Verfassungsrichter den Widerspruch
zu  ihren  Kollegen  vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“,  ergänzt Gergely.   Auch ein komp-
lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche
Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten.
Gergely:  „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz.   Ausserdem wäre es schade,  wenn der an
und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des-
halb  aufgegeben  wird,  weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist.  Wo bleibt der mündige
Bürger?“, fragt Gergely abschließend.   Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim
Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht.
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2013-11-25

WK-Wien agiert wirtschaftsfeindlich


Weihnachtsbeleuchtung – Bürokratieabbau schaut anders aus

Zugegeben, das Thema unseres heutigen Beitrag ist zeitmäßig etwas verfrüht.  Aber nach-
dem wir die  Weihnachtsbeleuchtung  schon gestern angesprochen haben,  wollen wir die
Sache zu einem Ende bringen.
Die  Wiener Wirtschaftskammer  irrt,  wenn  sie  davon spricht,  dass sich die Auflagen für die
Weihnachtsbeleuchtung  in  den  Geschäftsstraßen  nicht  geändert  hätten und nur in einem
Pflichtenheft  zusammengefasst  wurden.    „Es gibt nämlich bereits zwei umfangreiche Vor-
schriftensammlungen  (MA-33 u. MA-46)  aus dem Ressort Vassilakou, jene von den Wiener
Linien  soll  den Geschäftsleuten auch noch ins Haus stehen“,  macht FPÖ-Verkehrssprecher
LAbg. Toni Mahdalik  aufmerksam.  Zudem sind manche Auflagen dermaßen abstrus,  dass
man sich in Schilda dafür genieren würde.
Die Wirtschaftskammer sollte statt Beschwichtigungsparolen, die auch aus dem Rathaus stam-
men könnten,  besser Erklärungen für die betroffenen Wirtschaftstreibenden liefern.  Wer legt
fest,  ob die Festbeleuchtung eine verbotene „Zwangsfixation“ (Blickzuwendung) auslöst oder
nicht? Zudem ist eine Weihnachtsbeleuchtung ja dafür gedacht, dass die Kunden hinschauen,
oder hat sich da auch etwas in der Zielsetzung geändert?
Dürfen  die großen,  rot leuchtenden Kugeln in der Rotenturmstraße heuer nicht mehr aufge-
hängt werden, weil sie eine Blickzuwendung(!) auslösen könnten?   Welche Vorgangsweise
die WK-Wien vor, um „die Festbeleuchtung von Eiszapfen freizuhalten“?
Warum  macht  die Wirtschaftskammer beim weiteren Aufforsten des Bürokratie-Dschungels
mit  dem  Verkehrsressort  gemeinsame  Sache statt durch die notwendigen Auslichtung im
Interesse ihrer Zwangsmitglieder zu agieren?
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2013-07-19
 

Mariahilfer Straße wird systematisch kaputtgemacht


Weihnachtsbeleuchtung soll offenbar nicht mehr stattfinden

Das  18 Millionen  Euro  teure  Projekt  zur Umgestaltung der Mariahilfer Straße soll gegen den
Willen  der Geschäftsleute durchgezogen werden.  Geschäftsstörende Demos werden wöchent-
lich durch die Einkaufsmeile geschleust, die Umsatzrückgänge scheren weder Stadtregierung
noch Wirtschaftskammer.
„Der  jüngste  Anschlag besteht aus zwei Pflichtenheften aus dem Ressort Vassilakou (MA-33
und MA-46),  welche die Anbringung einer  Weihnachtsbeleuchtung massiv erschweren wenn
nicht  verunmöglichen“,  warnen  FPÖ-Landtagspräsident  Johann Herzog,  Verkehrssprecher
LAbg. Toni Mahdalik  sowie  KR Walter Bachofner  und  Dir. Erich Kremlicka vom  „Verein der
Kaufleute der Mariahilfer Straße“ in einem heutigen Pressegespräch.
Nicht einmal der Verein selbst wurde über diese Neuerungen informiert,  sondern jene Firma,
welche  die  Arbeiten  im  Vorjahr  durchgeführt  hatte.   Bei  einem Firmenwechsel wären die
Geschäftsleut e also  „deppat g’storben“.  Die neuen Vorschriften selbst dürften eher für einen
Kabarett-Abend gedacht gewesen sein. Betroffen wären übrigens alle Einkaufsstraßen Wiens.

Die Highlights des Programms

– Die Festbeleuchtung darf keine Zwangsfixation (Blickzuwendung) auslösen (Merke: Augen
zu Boden richten, ja nicht hinschauen!)
– Die Festbeleuchtung darf keine Texte enthalten, welche zu langen Lesezeiten führen („Die
Bürgschaft“ und „Die Glocke“ sind tabu! Diese Gedichte würden vermutlich heutzutage
ohnehin nur mehr „Eingeborene“ verstehen?! )
– Die Festbeleuchtung ist von Eiszapfen freizuhalten (Entweder großen Föhn besorgen oder
kälteunempfindlichen Hochseilartisten engagieren!)
Dazu  sind  noch statische Gutachten,  Prüfberichte der Zuglasttest der Verankerungshaken,
elektrotechnische  Vereinbarungen  (wer mit wem genau?)  und  technische(?)  Beschreib-
ungen der Motive vorgeschrieben.
Angesichts  dieses bürokratischen Amoklaufs ist es kein Wunder,  dass die Mariahilfer Straße
heuer vielleicht ohne Weihnachtsbeleuchtung auskommen muss. Kaufleute und FPÖ fordern
die zuständige Stadträtin Vassilakou daher auf,  den Schwachsinn zu stoppen und den Kauf-
leuten nicht länger Prügel vor die Beine zu werfen.
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2013-07-18
 

Geheim-Loge „Freunde der Donauinsel“


SPÖ-Getreue im Vorstand des Vereins

Ausgerechnet  vor  der Volksbefragung,  die  laut  SPÖ  die wenigen noch nicht von ihr privati-
sierten  Bereiche  vor dem  Zugriff  Dritter schützen sollte,  riss SPÖ-Stadträtin Ulli Sima das
Veranstaltungsmanagement  für  die Donauinsel  aus  dem Magistrat heraus und übergab es
einem privaten Verein.  Dieser nennt sich „Freunde der Donauinsel“.
 
Interessanterweise scheinen  im  Vereinsregister lediglich nur zwei organschaftliche Vertreter
auf.   Die  Zwei  sind  allerdings  keine Unbekannten.   Es handelt sich um die SPÖ-Getreuen
Sascha Kostelecky  (ehemaliger und langjähriger Projektleiter des Donauinselfestes)  und als
Vertreter der Senatsrat Gerald Loew (Chef der MA 45 „Wiener Gewässer“).
 
Screen: zvr.bmi.gv.at
 
Anzumerken  wäre,  dass  Vereine normalerweise folgende Funktionäre fürs Vereinsregister
angeben: Obmann,  Schriftführer und Kassier, sowie deren Stellvertreter.   Also 6 Personen.
Möglicherweise  wollte  Ulli  Sima  nicht zu viel über den Verein preisgeben.  Dies schließen
wir auch daraus,  dass wir kein Vereinslokal ausfindig machen konnten.   Auch konnten wir
keinerlei Hinweise darauf finden,  wie man diesem Verein beitreten kann.
 
Auf  uns  macht der Verein den Eindruck einer Geheim-Loge,  denn auch dessen Mitglieder
werden  geheim  gehalten.   Dabei  wäre  es durchaus  im  öffentlichen Interesse,  wer dem
roten  Privatverein  „Freunde der Donauinsel“  angehört.   Immerhin erhielt dieser 200.000,-
Euro Startgeld, für das die Steuerzahler(innen) aufkommen mussten.
 
Einerseits  wird  den  Bürger(innen)  gerade  in so einem langen Winter wie heuer der Heiz-
kosten-Zuschuss  gestrichen und andererseits werden Aufgaben,  die ohne Probleme vom
Magistrat  ausgeführt  werden  konnten,  privatisiert  und  mit  fürstlichen  Mitteln aus dem
Steuertopf  ausgestattet.   Zusätzlich  hüllt man  sich in vornehmes Schweigen.  Ulli Sima
lässt  hier  eindeutig,  die  von  der  SPÖ  vielgepriesene   – aber ohnehin nie ausgeführte –
Transparenz  missen.   Wieder  ein  treffendes  Beispiel für Wasser predigen,  aber selbst
Wein trinken.
 
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2013-04-09
 

SPÖ-Valentin verteidigt Privilegien-Stadel


Parkpickerl – Dienstauto-Privilegien müssen fallen

Wie den jüngsten Pressemeldungen zu entnehmen war,  könnten mehr als 800 Dienst-Pkw
der  Stadt Wien  und eine der Öffentlichkeit nicht bekannte Anzahl von Dienst-Pkw in Unter-
nehmen der Stadt Wien die Befreiung von der Parkometerabgabe mangels Kontrollen auch
dann in Anspruch nehmen,  wenn keine expliziten Dienst-  sondern Privatfahrten unternom-
men werden.
 
Diese  Praxis  würde eine sachlich ungerechtfertigte und gesetzlich ungedeckte Bevorzugung
gegenüber  „normalen“ Autobesitzer(innen) darstellen und erheblichen finanziellen Schaden
für  die  Wiener Steuerzahler(innen) nach sich ziehen.   Aus diesen Gründen forderte daher
der Verkehrssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Toni Mahdalik, im Zuge der heutigen Gemeinde-
ratssitzung, Dienst-Pkw der Stadt Wien und ihrer Unternehmen nur bei tatsächlichen Dienst-
einsätzen von der Entrichtung der Parkometerabgabe zu befreien.
 
Abgesehen davon gilt es zu klären,  wie viele Dienst-Pkw es insgesamt im Bereich der Stadt
Wien (Wiener Wohnen, KAV,  Wiener Holding,  Wien Energie, etc.) gibt und wie viele davon
trotz  Privatnutzung  keine  Parkometerabgabe leisten müssen.   Zudem stellt sich die Frage,
wie die Kontrolle, ob eine Fahrt bzw. das Parken dienstlich oder privat ist, erfolgt, um einen
Schaden für die Steuerzahler(innen) von jährlich 500.000 Euro und mehr zu verhindern.
 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Eine  Antwort  seitens der  SPÖ ließ nicht lange auf sich warten.   Der Wiener Gemeinderat
Erich  Valentin  meinte dazu wörtlich:  „Wir glauben an die Redlichkeit der Mitarbeiterinnen
und  Mitarbeiter  und  wollen  das in aller Deutlichkeit auch sagen.   Wir gehen daher auch
davon aus, dass Dienstautos ordnungsgemäß verwendet werden.“
 
Dass  dem  nicht so ist und Magistratsmitarbeiter(innen) Dienstautos auch privat verwenden,
darüber haben wir bereits im Beitrag „Erstaunlicher Parkplatz für Dienstfahrzeuge“ berichtet.
Täglich kann man beobachten,  wie Dienstfahrzeuge der Gemeinde Wien ganz offensichtlich
für private Zwecke verwendet werden.  Und dabei ist es egal, ob diese auf einen Baumarkt-
Parkplatz oder in einer Kurzparkzone (ohne Parkschein) abgestellt werden. Wir laden Herrn
Valentin  auf  diesem Wege herzlichst ein,  mit uns eine Tagesexkursion durch Wien mitzu-
machen, um sich der Realität zu stellen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Aber  der  SPÖ-Politiker setzt noch einen drauf.   Er meint: „Wir vertrauen den Magistrats-
mitarbeiter(innen),  die FPÖ hingegen will Gesellschaft splitten.  FP-Gemeinderat Mahdalik
hat  einnal  mehr  bewiesen:   Die FPÖ splittet die Gesellschaft und fördert die Neidgesell-
schaft. Sie findet es gut, wenn die Menschen vor Neid zerfressen sind. Das hat Wien nicht
notwendig, das unterscheidet uns – und darauf sind wir stolz.“
 
Da staunen wir aber,  dass Valentin die Forderung zur Herstellung von Gleichberechtigung
und  die  Abschaffung  von  Privilegien  mit einem splitten der Gesellschaft gleichsetzt und
weiters darin eine Förderung der Neidgesellschaft sieht.
 
Wir sehen in Valentins Aussage eher einen verzweifelten Versuch, ungerechtfertigte Privi-
legien  aufrecht zu erhalten.   Dabei unterstellt  er dem FPÖ-Verkehrssprecher folgendes:
„Für die FPÖ ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Magistrats jemand,  der sich
nicht vorschriftsmäßig verhält.“   In dieser Aussage erkennen wir den Versuch eines Split-
tings der Gesellschaft, allerdings seitens des SPÖ-Politikers.
 
Auch stellt sich für uns die Frage auf was Valentin eigentlich stolz ist.  Auf die Ungleichbe-
handlung der Autofahrer(innen)? Auf den Privilegien-Stadel? Oder dass durch die gängige
Praxis, die Steuerzahler(innen) geschädigt werden können?
 
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2013-01-30
 

Der Staat bittet das Rotlicht zur Kasse


Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen

Für  die  Rotlichtbranche  scheint es derzeit sehr eng zu werden.   Scheinbar scheint Vater
Staat,  seine  bis  dato  aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben  und  will  auch  in diesem Geschäft kräftig mitnaschen.   Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
 
War  es  früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich.  Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen.   Also vorbei die lustigen Zeiten  in  denen
sich  Prostituierte  als  Selbständige  anzumelden  hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
 
Der  Wegfall  der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder.   Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
 
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung  zu  erwartende  volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“  (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
 

Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012

Zudem  müssen  ab  1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale  als solche gemeldet,  umgebaut und behördlich genehmigt sein.   Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden.  Theoretisch dauert die behörd-
liche  Genehmigung etwa drei Wochen,  diese Zeit wird  in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
 
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
 
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde,  gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
 
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber  mit  den  tatsächlichen  Gegebenheiten  in  den Lokalen nicht übereinstimmten.  Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
 
Ferner  stimmt  bei  zahlreichen Lokalen die Bausubstanz,  nicht  mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein.   Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand  mehr,  wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat.   Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei.   Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
 
Rotlichtlokal-Betreiber  deren  Betriebe  ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien  entsprechen,  werden kräftig zur Kasse gebeten.   Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
 
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2012-10-06
 

Schandflecke am Donaukanal – TEIL 2


ERSTAUNLICH-Leser nicht nur virtuell aktiv

ERSTAUNLICH-Leser DI Wolfgang Klein begnügt sich nicht allein damit unsere Beiträge zu
lesen,  sondern  ist auch ein aktiver Bürger und setzt Taten.   Betreffend unseres Beitrags
„Schandflecke am Donaukanal“,  hat  er  ein Mail  an die verantwortlichen Politiker(innen)
gesendet.   Er  ersucht  uns dieses zu veröffentlichen und wir kommen diesem Ersuchen
gerne nach.


Das Mail

Von: Dipl.Ing.Wolfgang Klein [mailto:diklein1@speed.at]
Gesendet: Donnerstag, 20. September 2012 12:06
An: ‚GGr. Umwelt Post‘
Cc: Michael Häupl (michael.haeupl@wien.gv.at); Maria Vassilakou
(maria.vassilakou@wien.gv.at); Michael Ludwig (michael.ludwig@wien.gv.at);
Renate Brauner (renate.brauner@wien.gv.at); veronika.mickel@wien.gv.at
Betreff: Beseitigung von Wiener Schandflecken
Wichtigkeit: Hoch

Werte Frau Mag.a Ulli Sima und BOKU-Studienkollegin (bei mir hieß es noch GT+LMT!)
Werte Frau Zipper,
geschätzte Verantwortliche der Wiener Regierung & Stadtverwaltung,
 
ich freue mich über jede sichtbare Beseitigung von „Schandflecken“ und entsprechen
rasche und effiziente Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes!  Was mich aller-
dings  nicht  „sehr freut“  ist,  wenn  Behörden  & Verantwortliche & Magistrats  – und
Bezirksdienststellen, sich wechselseitig den Ball „zuspielen“ ,  ohne dass sich  „IRGEND-
JEMAND“ angesprochen und verantwortlich fühlt, diesen „Ringelpitz mit Anfassen“ zu
beenden und wirklich etwas konkretes + sichtbares  zu tun bzw. zu veranlassen!
 
In  diesem  Sinne  hoffe  ich,  dass ALLE ANGESPROCHENEN, endlich Taten, an Stelle
„blumiger & nichtssagender Wortspenden“ setzen und hoffe…
NICHT enttäuscht zu werden, nachdem ja „professionelle Stimmenfänger“ angeblich
IMMER daran Interesse haben, sichtbare Erfolge, sich auf „Ihre Parteifahne“ als Erfolg
heften zu können!
 
Mit optimistischen Grüßen
Dipl.Ing.Wolfgang Klein e.h.
*****

2012-09-25
 

Schandflecke am Donaukanal


GASTAUTOREN – BEITRAG

Am Ufer des Donaukanals sowie an den Promenaden sind verschiedene ehemalige Lokale,
welche  vor  sich  hin  verfallen.   Schandflecke die im touristischen Zentrum Wiens liegen
und so einen „guten Eindruck“ bei den Besuchern der Bundehauptstadt hinterlassen.
 
{besps}dk{/besps}
 
Ein  abgebranntes  Lokal  „Das Boot“,  welches schon Jahre leer stand und nun wohl einem
Pyromanen  zum  Opfer  fiel.   Gleich  dahinter auf der Promenade ebenso zwei ehemalige
Lokale, die seit Jahren leer stehen, in denen teilweise auch Obdachlose hausen (zumindest
nachts). Alles ruiniert und beschmiert und das an einer der schönsten Promenaden Wiens,
mitten in der Stadt!?
 
Gegenüber  räumt  die Stadt gerade eine ehemalige Lounge um wenigstens einen Schand-
fleck zu entfernen.  Doch andere wie das ehemalige Kassenhäuschen des  „Lobauschiffes“ 
werden stehengelassen und auch noch als Kunst bezeichnet.
 
Und dann noch die DDS Johann Strauß, das Partyschiff, welches trotz Nutzung verfällt und
langsam zur Gefahr für Wassersportler sowie Schiffe wird.   Nicht isolierte Kabel,  kaputte
Rohrleitungen und Verklausungen sorgen für Gefahrenpotential!
 
Geht man weiter Richtung Urania,  bietet sich einem ein ähnliches Bild und direkt unter der
Urania  befindet  sich  ein  altes  Häuschen,  welches wohl mal als Zugang zur Kanalisation
diente. Es stinkt raus, alles verdreckt und die Mauer teilweise eingerissen, ein Paradies für
Ratten und anderes Ungeziefer.   Kann sich das die Urania leisten oder muss sie es akzep-
tieren, weil die Stadt nichts tut gegen so einen Seuchenherd?
 
Gegenüber  befindet  sich die renommierte Strandbar Hermann,  von dessen „Sandstrand“
man direkt auf den Schandfleck sieht!  Des Nachts kann man von dort aus beobachten, wie
sich die Ratten tummeln in und um die Ruine. Außerdem wie Mensch & Tier es als Toilette
benützen oder sich dort „vergnügen“.
 
Zugegeben, die Stadt bemüht sich die Schandflecke zu entfernen,  doch die Stadtbürokratie
macht  wohl  die  Entfernung  schwierig  (wie auch auf der Coppa Kagrana!)  und  so bleibt
vieles  im Argen.   Flickwerk und Teilsanierung machen auch kein gutes Bild und so wird es
wohl noch Jahre dauern, bis alle Schandflecke entfernt oder saniert sind. Man dann endlich
wieder  auf  den  Promenaden  flanieren  kann,  Lokale  besuchen  und wieder ein schönes
Ambiente genießen.
 
Erich Weber

2012-09-08
 

Rot-Grün streicht 325 Mio. Euro an Investitionen


Rot:Grün: Weniger Investitionen für die Wirtschaft, dafür

mehr Subventionen für dubiose linksextreme Vereine

Rot-Grün  hat  auf  die  Wirtschaftskrise  völlig  falsch reagiert.  Das Budget gehört durch
strukturelle Reformen saniert. Nur so kann man Handlungsspielräume schaffen. Und was
macht Rot-Grün?   Diese Herrschaften kürzen bei den beschäftigungswirksamen Investi-
tionen.
 
Die  Investitionsquote  ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr von 16,7 Prozent auf 13,8 Pro-
zent zurückgefahren worden – ein Minus von fast 325 Millionen Euro.   Da braucht man
sich über die katastrophalen Arbeitslosen-Zahlen nicht zu wundern.
 
Für die Erhöhung von Subventionen an dubiose linksextreme Vereine und für die Mindest-
sicherung für Ausländer ist bei der linken Verlierer-Koalition immer Geld da.  Aber für die
Wirtschaft – und das sind Arbeitsplätze – gibt es nichts.  Im Gegenteil:  Die Förderung für
Klein- und Mittelbetriebe,  das Herzstück der Wiener Wirtschaft,  ist um zehn auf 39 Mil-
lionen Euro zusammengestrichen worden.
 
Für  die  gesamte Wirtschaftsförderung  gab es im Jahr 2011 um 27 Millionen, für den U-
Bahnbau  um  41 Millionen und  für  Wohnbauförderung  um  98 Millionen  Euro  weniger.
Die kommunalen Investitionen wurden insgesamt um 325 Millionen Euro zurückgefahren,
nachfragewirksame Ausgaben um 485 Millionen und bauwirksame Ausgaben um 57 Mil-
lionen.
 
Das ist die Politik von Rot-Grün und das ist genau der Grund,  weshalb die Wiener Stadt-
regierung für das Schicksal von mehr als 100.000 Arbeitslosen verantwortlich zu machen
ist.   Laut  Wirtschaftsforschungsinstitut  schaffen  100  Millionen  Euro  an  kommunalen
Investitionen mehr als 2.000 Arbeitsplätze. Durch die unsoziale Kürzung genau in diesem
Bereich hat Rot-Grün demnach mehr als 6.000 Arbeitsplätze verspielt.
 
Von  705 Dienstposten,  die eingespart wurden,  fielen 591 in den Wiener Spitälern weg.
Diese  Stadtregierung  spart  die Spitäler kaputt und leiden müssen die kranken Wiener-
(innen).
 

Neues Wirtschaftskonzept wird dringend benötigt

Wie wäre das Budget zu sanieren und damit andererseits die Wirtschaft ankurbeln, dass
Arbeitsplätze geschaffen werden?  Die wichtigsten Punkte zur Budget-Sanierung:
 
Einführung eines Risikomanagements in der Schulden- und Veranlagungspolitik. Es darf
nicht hemmungslos spekuliert werden.
 
Die Wiener Förderungsdschungel – insgesamt 250 Millionen Euro – gehört kahlgeschlagen.
Kein Steuergeld mehr für dubiose Vereine.
 
In den Anspruch der Mindestsicherung dürfen nur noch österreichische Staatsbürger kom-
men. Stopp der Grundversorgung für Asylbetrüger. Kein Steuergeld für Wirtschaftsflücht-
linge und Kriminelle.
 
Massiv verschärfte Kontrollen bei Bauprojekten mit Öffentlichkeitscharakter. Missbrauch
durch Kartellabsprachen gehört abgestellt.
 
Dem Wiener Magistrat gehört eine völlig neue Organisationsstruktur verpasst.  Weg mit
unnötigen Führungsebenen für Parteigünstlinge.
 
Die Stadtwerke muss man als Komplettanbieter von Strom, Gas, Wasser & Co. aufstellen.
Das bringt Synergien.
 
Eine Gesundheitsholding soll sowohl die Spitäler als auch den niedergelassenen Bereich
leistungsorientiert finanzieren.
 
Und nicht zuletzt soll auch der Flughafen bis zur Sperrminorität privatisiert werden. Nicht
nur, um Geld in die leeren Stadtkassen zu spülen, sondern auch um künftig Wahnsinnig-
keiten wie ein Skylink-Debakel zu vermeiden.
 
Überall  dort,  wo die SPÖ ihre Finger drinnen hat  – von BAWAG  über Konsum bis zum
Flughafen – wird Geld vernichtet. Damit muss endlich Schluss sein.
 
Aber  auch der Wiener Wirtschaft muss man nicht nur auf die Beine helfen,  sondern sie
auch zum Laufen, ja zum Sprinten bringen.   Dafür ist ein Sonder-Investitionsprogramm
nötig, etwa durch die Verdoppelung der Rate bei Schulsanierungen. Die Bezirksbudgets
gehören um 30 Prozent aufgestockt.
 
Der Ausbau der U-Bahn, die Investitionen in die Wiener Spitäler,  der Wohnbau  – wenn
da nicht endlich den Turbo einschaltet wird, dann geht es weiter in Richtung rot-grünem
Abgrund.
 
Gerade  in  schlechten Zeiten,  wie wir sie derzeit haben,  braucht es ein Hilfspaketes für
die gebeutelte Wiener Wirtschaft: Ein großzügiges Haftungspaket der Wirtschaftsagentur
Wien  für  die  Klein- und Mittelbetriebe, die Schaffung eines kapitalstarken Mittelstands-
fonds und eine Verdoppelung der Wirtschaftsförderung.
 
Um die Nachfrage zu stärken, müssen die Bürger(innen) entlastet werden: Strom minus
10,  Kanal  und  Müll minus 15,  Gas minus 20 und Wasser minus 30 Prozent.   Es muss
wieder Geld in die Taschen der Bürger kommen, damit sie die Wirtschaft beleben.  Die
Spirale geht, wenn man sich anstrengt und die richtigen Schritte setzt, auch hinauf.
 
*****

2012-06-19
 

Verkauft’s mei Gwand, I fahr in Himmel


Der versprochene Beitrag

Im Artikel „Kein Geld fürs AKH, aber Subventionen für Schwule“ haben wir unserer Leser-

schaft einen Beitrag versprochen, in dem wir auflisten werden welche Vereine im heurigen

Jahr mit Subventionen von der Gemeinde Wien bedacht wurden.

 

Wir entschuldigen uns dafür, dass dies eine Weile gedauert hat. Aber die  Recherchen waren

eine wirkliche Sisyphusarbeit.   Wir glauben auch nicht,  dass wir alle Subventionen recher-
chieren konnten,  sondern vermutlich nur die Spitze des Eisberges entdeckten.

 

Bei den von uns aufgelisteten Vereinen sind sicher etliche dabei,  die einer Subvention   – ohne

jegliche Diskussion darüber-   würdig sind. Allerdings erhalten zahlreiche  Organisationen öffent-

liche Gelder,  deren Zweck für uns nicht nachvollziehbar ist.   Auffallend ist auch, dass viele der

aufgelisteten Vereine ein SPÖ-Naheverhältnis aufweisen.

 

Subventionen 2011

Der Verein Hemayat – Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende erhielt 20.400 EUR. 

 

Das Vorhaben „Warenkorb“ erhielt für das laufende Schuljahr  3.650.000 EURO.

 

Der  Wiener Fußballverband erhielt 217.000 EUR.

 

Die Subvention für die Nachwuchssportförderung betrug  663.000 EURO.

 

Die Wiener Landessportorganisation für die Fachverbands- und Leistungssportförderung erhielt

184.000 EURO.

 

600.000 EURO erhielt das Projekt „Wickelrucksack – für jedes in Wien geborene Kind.“

 

Das Magistrat zur Förderung von Vereinen, Gruppen und Projekten im Alternativbereich erhielt

50.000 EURO. genehmigt.

 

14.340.000 EURO erhielt der Verein wienXtra – ein junges Stadtprogramm zur Förderung von
Kindern, Jugendlichen und Familien die in den Häusern in 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5 und 8,
Albertgasse 30 genutzten Räumlichkeiten der MA 13.

 

Die  MA 10 wurde ermächtigt,  für die Stadt Wien mit der  Hypo Noe Leasing GmbH die ent-
sprechenden Verträge für die Leasingfinanzierung sowie den Abbruch und die Neuerrichtung
des Kindergartens am Stadtpark abzuschließen und erhielt dafür  5.360.000 EURO.

 

Der  Jazz- und Musicclub Porgy & Bess erhielt 110.000 EURO.

 

Der  Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) erhielt  26.000 EURO.

 

Das Wiener Jeunesse Orchester erhielt  47.000 EUR .

 

Für die Umwidmung des Theatervereins Wien, flossen 200.000 EURO an den Betrieb des Kultur-

zentrums Kabelwerk.

 

Der  Verein Hunger auf Kunst und Kultur, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen
Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen  erhielt 80.000 EURO.

 

Die Tschauner Bühne GmbH erhielt  80.000 EURO.

 

Der  Verein IG Freie Theaterarbeit  51.000 EURO.

 

Für eine nochmalige nicht näher genannte Umwidmung erhielt das  Kulturzentrum Kabelwerk

nochmals eine Geldspritze von  insgesamt  314.000 EURO.

 

Der  Kunstverein Wien erhielt  1.551.900 EURO.

 

Die IG Bildende Kunst (Interessengemeinschaft Bildende Kunst) erhielt  26.000 EURO.

 

Die  Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession erhielt  310.000 EURO.

 

Der  Verein Springerin – Verein für Kritik und Kultur der Gegenwartskunst erhielt für die eng-
lische Online-Ausgabe  22.000 EURO.

 

Der  Verein „Unit F büro für mode“ erhielt  146.000 EURO.

 

Die  Wiener Kammeroper erhielt für den Internationalen Hans Gabor Belvedere Gesangswett-
bewerb 25.000 EURO.

 

Das Wiener Volksliedwerk erhielt für das Festival „Wean Hean“  65.000 EURO.

 

Der  Voice Mania Kulturverein erhielt für das Festival „Wien im Rosenstolz  15.000 EURO.

 

Die Gesellschaft der Musikfreunde erhielt für das Frühlingsfestival  140.000 EURO.

 

Die Stadtinitiative Wien – Konzerte erhielt für die eingereichten Konzertprojekte im Frühjahr

40.000 EURO.

 

Den Verein „DV8-Film“ erhielt für das Identities.Queer Film Festival  185.000 EURO.

 

Die Vienna Film Commission GmbH erhielt  100.000 EURO.

 

Zur strukturellen Unterstützung von Kinobetrieben sowie Kinoförderung wurden in Form einer

1. Rate,   250.000 EURO locker gemacht.

 

Der  Wiener Tourismusverband  14.000.000 EUR.  Und weil dieser Betrag offenbar nicht aus-

reichte, gab es einen Nachschlag von zusätzlichen  4.776.000 EURO.

 

Zur  Finanzierung notwendiger infrastruktureller Maßnahmen zur Einrichtung von Mingo-Büros

für Medien flossen  500.000 EURO für die Wirtschaftsagentur Wien.


Der  Verein zur Förderung und Unterstützung von Freien Lokalen Nichtkommerziellen Radiopro-
jekten (Kurzname: Freies Radio Wien) erhielt 280.000 EURO.

 

Der  Verein Forum Wien Arena erhielt  225.000 EURO.

 

Der  Verein „ICE – Internet Center for Education – Verein zur Förderung von Medienaktivitäten
im schulischen und außerschulischen Bereich“  erhielt 720.000 EURO.

 

Der  Verein Juvivo  erhielt 504.800 EURO.

 

Für die Errichtung von Fahrradstehern (Bügelmodell) auf öffentlichem Grund wurden 150.000
EURO locker gemacht.

 

Der Verein Projekt Integrationshaus erhielt  199.583 EURO.

 

An die Interface Wien GmbH flossen  2.920.882 EUR, davon  45.082 EUR als Kofinanzierung für

das EFF Projekt „MoWien“.

 

Die  Diakonie – Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH. INTO Wien – Integration von Flüchtlingen

erhielt  45.825 EURO.

 

Der  Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit erhielt  86.935 EURO.

 

Der Verein Station Wien – Verein zur Förderung des kulturellen Austausches zwischen In- und

Ausländern erhielt   643.942 EURO.

 

Der  Verein Schwarze Frauen Community für Selbsthilfe und Frieden erhielt  22.000 EURO.

 

Der  Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen erhielt  367.999 EURO.

 

Der  Verein Miteinander Lernen – Birlikte Öğrenelim, Beratungs-, Bildungs- und Psycho-

therapiezentrum für Frauen, Kinder und Familien erhielt  132.692 EURO.

 

Der  Verein Helping Hands Koordinationsbüros für integrative und antirassistische Projekte

erhielt  30.500 EURO.

 

Der  Verein für Beratung ausländischer Schülerinnen bzw: Schüler in Wien 15 REBAS 15 er-
hielt 52.078 EURO.

 

Der  Verein Vereinigung für Frauenintegration Amerlinghaus erhielt  63.678 EURO.

 

Für die Fortführung des Integrations- und Diversitätsmonitorings, die Erstellung eines Wiener

Integrations- und Diversitätsmonitors 2011 der Stadt Wien und die Durchführung des Diversi-
tätsmonitorings sowie die Berichterstellung durch einen externen Auftragnehmer, flossen ins-
gesamt 150.000 EURO.

 

Der  Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen erhielt  102.266 EURO.

 

Der Verein Peregrina – Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen erhielt

163.618 EURO.

 

Der  Verein Piramidops erhielt  86.019 EURO.

 

Der  Verein „WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser“ erhielt 37.301
EURO.

 

Der  Verein Orient Express – Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen erhielt 84.096
EURO. Aber weil das Geld offenbar nicht ausreichte, gab es einen Nachschlag von

89.500,06 EURO.

 

QWien – Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte erhielt für die Durchführung von

wissenschaftlichen Aktivitäten  120.000 EURO.

 

An die Planet Music & Media Veranstaltungs- und VerlagsgesmbH flossen 500.000 EURO für
die Sicherung des Veranstaltungsbetriebes, Personalkosten und Werbung der „Szene Wien“.

 

Der  Verein zur Veranstaltung und Organisation des Kultur- und Standortprojektes „Soho in

Ottakring“ erhielt für das laufende Projekt „Soho in Ottakring“ 60.000 EURO.

 

Der Verein Kunsthalle Wien erhielt  4.150.000 EUR.

 

Als zweite Rate der Subvention an den Verein Wiener Volksbildungswerk für den Betrieb, für
das Projekt „Wir sind Wien. Festival der Bezirke“ und für die Projektförderung inklusive „Cash
for Culture“ flossen  1.080.000 EURO.

 

Pro Jahr investiert die Stadt Wien 37.300.000 EURO an Subventionen für die Vereinigten Büh-
nen Wien.

 

Sparpaket und Schuldenbremse

In Zeiten wo wir täglich die Worte  „Schuldenbremse“ und  „Sparpaket“ seitens der Politik zu

hören bekommen ist es erstaunlich, wie locker die Wiener Stadtregierung mit dem ihr anver-

trauten Geld umgeht.   Ganz nach der Devise  „Verkauft’s mei Gwand, I fahr in Himmel“
wird hier Steuergeld mit beiden Händen beim Fenster hinausgeworfen.

 

Allerdings muss diese Geldvernichtung finanziert werden. Deshalb dürfen sich die Wienerinnen

und Wiener über satte Gebührenerhöhungen bei Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Hundesteuer und

Öffi-Fahrpreise erfreuen.

 

*****

2011-12-30
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

*****

2011-09-19
 

Monsterbau in Kleingartensiedlung


Ein Zeichen der Integration

Schrebergärten waren schon immer eine österreichische, im Speziellen eine wienerische An-
gelegenheit .  Der Wiener ist ein geselliger Mensch und dieses kulturelle Erbe ermöglicht
auch heute noch ein geselliges Miteinander der sogenannten Kleingärtner.
Mittlerweile haben auch schon  türkische Mitbürger, welche die ewige Grillerei auf der
Donauinsel satt haben,  die Kleingartenidylle entdeckt. Dagegen ist nichts einzuwenden,
denn dies ist ein deutliches Zeichen der Integration.

Strenge Bauordnung in KGV

Allerdings kann es nicht angehen, dass sich ein türkischer  Mitbürger über jegliche Gesetze
und Vorschriften hinwegsetzt. Die gesetzlichen Bestimmungen für Kleingärten finden Sie
unter diesem „Link“.
Im Leopoldstädter KGV „Wasserwiese“ spielt sich seit geraumer Zeit ein echter Skandal ab.
(Screen: http://members.chello.at)
Die Bauordnung in diesen Kleingartenvereinen wird normalerweise von der zuständigen
Magistratsabteilung rigoros überwacht um zu verhindern, dass in Schrebergärten Mon-
sterbauten errichtet werden, die nicht ins Ortsbild passen.

Gilt die Bauordnung nicht für Türken?

Um diese Bauordnung scheint sich der türkische Kleingartenbesitzer nicht zu scheren, denn
sein errichtetes  „Schrebergartenhaus“  hat wahrlich nichts mehr mit einem solchen zu
tun. Es überschreitet die zulässigen Maße erheblich.
Möglicherweise hat der gute Mann, die türkische mit der österreichischen Bauordnung
verwechselt und nach dem bei uns keine Erdbebengefahr herrscht, einen Monsterbau
hingestellt.
Zwischenzeitlich bereits fertiggestellt und bezugsfertig.

Kein Amt der Stadt Wien schritt ein

Das erstaunliche an der Angelegenheit war und ist jedoch, dass kein Amt während der
Bautätigkeit, in der sich schon die Größendimension herauskristallisierte, einen Grund
zum Einschreiten sah. Normalerweise ist die Stadt Wien mit einem Baustopp oder Ab-
bruchbescheid sehr schnell zur Stelle.
Auch die Abteilung „Büro für Sofortmaßnahmen“, die normalerweise gleich erscheint
wenn ein Hund am Gehsteig ein Häufchen macht, glänzte bis dato durch Abwesenheit.
Die zu Recht verärgerten Nachbarn vermuten eine Sonderbehandlung  des türkischen
Schrebergärtners durch die Stadt Wien.

Gerüchteküche

Ganz böse Zungen behaupten, dass dieser türkische Mitbürger ein Naheverhältnis zur
türkischen Freundin des Wiener Bürgermeisters unterhält. Von diesem Gerücht wollen
wir uns allerdings distanzieren, weil es keine Beweise dafür gibt.
*****

2010-05-20
  

Akademische Quäker als Bordellbetreiber


Die Ausnahme von der Regel

Normalerweise haltet sich ERSTAUNLICH aus der Berichterstattung über das Rotlicht her-
aus. Für diese Entscheidung hat der Herausgeber dieses Magazins  persönliche Gründe, die
wir hier nicht näher erläutern wollen. Nachfolgende APA-OTS Aussendung „zwingt“ uns
aber förmlich, ausnahmsweise auf dieses Thema einzugehen.

Völlig realitätsfremd

Wenn eine derartige Aussendung von den Grünen gekommen wäre, hätten wir das noch ver-
standen, da deren Statements meist realitätsfremd sind. Eine solche Aussage von der FPÖ
erstaunt uns allerdings.
Da meint der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ,  LAbg. David Lasar allen Ernstes, dass durch
regelmäßige Kontrollen und strengere Bestrafung von  Gesetzesübertritten, die Bildung
neuer krimineller Strukturen im Rotlichtmilieu verhindern kann.
Abgesehen davon, dass sich kriminelle Tatbestände wie Geldwäsche nicht nur aufs Rot-
lichtmilieu  beziehen, was soll die Stadt Wien diesbezüglich in einem Lokal denn kontrol-
lieren. Ob die Getränkekarte aufliegt, der Kellner angemeldet ist und die Notbeleuchtung
funktioniert?
Das wäre genauso wenn man Bankfilialen kontrollieren würde, um großangelegte Geld-
wäsche-Transaktionen oder Veruntreuungen von Anlegergelder, von Banken verhindern
oder aufdecken zu wollen.

Ermittlungen hatten ganz anderes Ziel

Erstaunlich ist auch die Feststellung, dass es der Polizei gelungen ist die kriminelle
Gürtelszene erfolgreich zu zerschlagen.  Hier wurde gar nichts zerschlagen, denn außer
dass einige Jugos die zuviel Mafiafilme gesehen haben aus dem Verkehr gezogen wur-
den, ist bezüglich Gürtel nichts passiert. In kürzester Zeit werden sich andere Personen
finden, die sich für Al Capone halten.
Gelungen ist etwas ganz anderes. Durch gewisse Verhaltensmuster welche an den Tag
gelegt wurden, sind Ermittlungsbehörden die sich mit Geldwäsche beschäftigen  aufmerk-
sam geworden und haben längere Zeit im Hintergrund ermittelt. Wir denken, dass es hier
noch die eine oder andere Überraschung geben wird.

Gefahrenpotential Strich und Escortservice

Dass Herr Lasar von der Szene keine Ahnung hat beweist die Aussage, dass Menschhandel
in Freudenhäusern stattfinden soll. Gerade fest etablierte Lokale wie Bars, Laufhäuser,
Saunas etc., werden permanent behördlich überprüft. Durch die Kontrollen verschiedener
Polizei- und Magistratsabteilungen, sind Lokalbetreiber und Damen behördlich bekannt.
Daher ist der Vorwurf des Menschenhandels hier nicht angebracht.
Menschenhandel gibt es aber schon, jedoch ist er wo anders zu suchen. Am Straßenstrich
und in den meist anonymen Escortservices kommt es schon zu diesem Delikt. Die Hinter-
männer die diese Geschäfte führen sind der Polizei meist nicht bekannt.

Und sollte eine Dame wirklich auspacken, macht sich der Manager schnellstens aus dem
Staub, da er in Ermangelung eines fixen Lokales sehr flexibel ist. Diese Flexibilität ver-
hilft ihm auch, an einem anderen Ort oder Bezirk seine Geschäfte wieder aufzunehmen.
Will man tatsächlich dem Menschhandel einen Riegel vorschieben wäre es angebracht,
diverse Bulgarenstriche und anonyme Escortservice mit wechselnden Fantasienamen
aufzulösen.

Gewaltfreier Akademiker gesucht

Erheiternd ist folgende Aussage von Lasar:  „Es könne nicht sein, dass praktisch jeder
befugt sei, ein Bordell zu betreiben, ohne besonders durchleuchtet zu werden.“ Nun
ja, wie soll man dieses Statement werten?
Müssen in Zukunft alle Personen die ein Bordell eröffnen wollen einen Hochschulab-
schluss vorweisen? Und was soll durchleuchtet werden? Das Vorleben der zukünftigen
Betreiber?
Wenn wir der Aussage von Lasar folgen, sieht der zukünftige  Bordellbesitzer folgender
Maßen aus. Theresianumschüler oder Sängerknabe, womöglich Quäker wegen der Gewalt-
losigkeit und nicht zu vergessen mindestens einen Hochschulabschluss. Allerdings stellt
sich die nicht ganz unberechtigte Frage, wie lange dieser Mann in der Branche überleben
würde.
Irgendwie erinnert uns der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ LAbg. David Lasar, an seinen
Namensvetter in der Filmkomödie „Police Academy“  aus dem Jahre 1984. Dort gab es
den gleichnamigen Leiter der Polizeischule, der ebenfalls das wirkliche Leben durch die
rosarote Brille betrachtete.
*****

2010-04-12
  

Homowerbung aus Strafgelder?

In welche Richtung gehen die Grünen?

Die Grünen werden nun demnächst in einen Interessenskonflikt geraten. Einerseits ver-
treten sie eine extrem Schwulen- und Lesbenfreundliche Linie, während sie anderseits
noch immer dogmatisch im Marxismus verharren und nicht gerade als Unternehmer-
freunde bekannt sind.

Die Aufteilung des Kuchens

Der Zwangsmitgliedsverein „Wirtschaftskammer“ der sich ausschließlich aus dem Geld
seiner  zwangsrekrutierten Mitglieder erhält, springt nun auf den Homozug auf. Alle in
der Kammer vertretenen Fraktionen, buhlen nun um die Stimmen der Homosexuellen.
Gut, es geht um die Aufteilung des Kuchens und da ist den Kämmerern fast jedes Mittel
recht. Erstaunlich ist allerdings, dass alle vertretenen Fraktionen eine  “Anti-Homophobie-
Kampagne” fordern, die mittels einer Werbekampagne unter die Zwangsmitglieder, sprich
Unternehmer gebracht werden soll.

Heterounternehmer werden nicht gefragt

Nachdem Werbung Geld kostet stellt sich die Frage, wie gedenkt die Wirtschaftskammer
diesen Werbefeldzug zu bezahlen.  Man braucht kein Hellseher zu sein um das zu erraten.
Aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen natürlich.
Das heißt, dass  Unternehmer(innen) die sich mit der Homosexualität nicht anfreunden
können oder wollen, diese Kampagne mitfinanzieren müssen. Sie haben nicht einmal die
Möglichkeit eines Protestes, indem sie aus der Wirtschaftskammer austreten, denn sie
sind ja Mitglieder ob es ihnen recht ist oder nicht.
Nicht einmal eine politische Partei hat den Status der Wirtschaftskammer. Denn dort treten
die Mitglieder freiwillig ein und auch wieder aus, wenn ihnen das Parteiprogramm zu wider
läuft.

Irgendwo muss man sie ja unterbringen

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Aller-
dings sehen wir auch ein, dass die Wirtschaftkammer aus Mitgliedermangel zusperren müsste,
wenn die Zwangsmitgliedschaft fallen würde.
Aus diesem Grund wird an dieser festgehalten und wo würde man denn die ganzen poli-
tischen Liebkinder unterbringen, wenn es diese Vereinigung nicht mehr geben würde.

Homowerbung aus Strafgelder?

Allerdings keimt in uns ein Verdacht auf. Vielleicht wird diese Werbekampagne aus den
überwiesenen Strafgelder der Gewerbebehörde finanziert. Sie wussten bis dato nicht, dass
die Wirtschaftskammer jene Gelder kassiert, welche von der Gewerbebehörde über Unter-
nehmer(innen) verhängt werden.?
Mach nichts, dies ist keine Bildungslücke. Dieser Zustand wurde so geheim gehalten, dass
es nicht einmal Kammerangestellte wussten. Hochrangige Funktionäre der Wirtschaftkam-
mer war erstaunt, als wir diesen Zustand aufgedeckt und veröffentlicht haben.

Viel Spaß beim Lesen

Zu Ihrer Information dürfen wir Sie auf folgende Beiträge in der Serie über die erstaunliche
Einnahmequelle der Wirtschaftskammer aufmerksam machen:
„Magistrat unterstützt Einbrecher“  „Arbeitsverbot für Selbständige“  „Sittenwidrig“
„Wirtschaftskammer Wien“  „Sittenwidrig Teil 2“  „Wirtschaftskammer und die Strafgelder“
 
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2010-01-21
  

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Das Geschäft mit dem Dreck

 

Ein Ex-Mitarbeiter packt aus

Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.

Krise auch bei den Hausreinigern

Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee.  Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.

Überteuerte Anbote

Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.

Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-

lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.

Penible Aufzeichnungen

Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.

Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-

trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.

KV wird gleich mitgeschickt

Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.

Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es

überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.

Besitzer lehen meist ab

Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.

Mafiamethoden

Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.

Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich

Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.

Anonyme Anzeigen

Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D.  im O-Ton.

Erstaunliche Feststellungen

Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.

Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot

als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.

Jagdsaison für Tauben und Ratten

Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.

Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so

kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.

Amtlicher Bescheid

Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem  zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.

Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.

Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.

Im Urlaub werden manche Beamte fleissig

Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.

HV versuchen Klienten zu schützen

Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.

Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,

die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
 
Stauni
  
2009-08-10
  

Sicherheitsrisiko Schule

 

Wie wohnt Herr Hohenberger ?

Wenn man bedenkt, dass Bezirksvorsteher Hohenberger und seine Verwandtschaft
mit Sicherheit bessere Quartiere bewohnen, ist es erstaunlich warum er zusieht wie ein
Gemeindebau verfällt. Wir haben im Betrag „Gemeindebau verfällt“ am 03.02.2009
ausführlich darüber berichtet.

Sicherheitsrisiko für Schulkinder

Dem jedoch nicht genug, wird jetzt auch die Sicherheit von Schulkindern aufs Spiel
gesetzt. Seit Jahren ist der bemitleidenswerte, bauliche Zustand der Schule Kleist-/
Kölblgasse ein Thema im 3. Bezirk.

  Ein baulicher Schandfleck des Bildungswesen mit Risikofaktor
  
Vor einigen Wochen stürzten erneut Fassadenteile der kooperativen Mittel- und Volksschule
auf die Straße. Zum Glück entstand nur Sachschaden, man möchte sich aber gar nicht aus-
malen wären hier gerade Schüler oder Passanten unterwegs gewesen.

 
Herabstürzende Mauer- und Fassadenteile gefährden Schulkinder und Passanten

 

Keine Reaktion

Laut Gemeinderat Matthias Tschirf (ÖVP) stoßen Forderungen zur Sanierung bei der Bezirks-
vorstehung seit Jahren auf taube Ohren.  Die Stadt Wien lehne sich mit der Aussage, dass die
Gespräche mit dem Bezirk noch nicht abgeschlossen wären, seit 11 Jahren zurück.
    Ein bleibender Eindruck fürs ganze Leben der Schulkinder
  

Was macht die Baupolizei ?

Wenn man obige Bilder betrachtet, stellt man sich die berechtigte Frage wo die vielen
fleißigen Baupolizisten sind, die wie bei jedem privaten Hausbesitzer sofort Gefahr im
Verzuge feststellen.
Auch die zuständige Magistratsabteilung übt sich hier in vornehmer Zurückhaltung.
Jedem privaten Hausbesitzer wäre in so einem Fall, längst ein amtlicher  Bauauftrag ins
Haus geflattert.
Wenn er diesen ignoriert hätte, wäre sicherlich eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt
worden.
  
Man darf gespannt sein, wie lange noch die Sicherheit von Kindern und vorbeigehenden
Passanten aufs Spiel gesetzt wird.
Stauni
 
2009-04-07
   

PUNKS – Wohnen macht frei

 

Das Punkhaus

Im Haus Johnstraße 45 wurde ein Wohnprojekt mit sozialarbeiterischer Betreuung für die Ziel-
gruppe Punks und andere sozial auffällige junge Erwachsene geschaffen. Doch nun stellte sich
heraus, was der Spaß kostet: 9.100,-  Euro pro Wohnplatz pro Person.
Lustige Fahnen mit allerlei intelligenten Aufschriften wehen von der Fassade

Anarchie wird proklamiert

In der Johnstraße 45, 1150 Wien, ist die Bleibe. Anarchie-Transparente hängen beim Fenster
heraus. Es ist ein Kultur- und Wohnzentrum, das die Stadt Wien geschaffen hat. Sozialarbeiter
haben, so Zeitungsberichte, fast keinen Zutritt mehr ins Haus. Die Punks wollen in Ruhe gelas-
sen werden und lassen die Sozialarbeiter teilweise nicht mehr hinein.
  
Einige Zeitungen schrieben, dass diese keinen Haustorschlüssel mehr haben. Denn Punks
mögen keine Sozialarbeiter. Bestensfalls am Sozialamt, wenn sie die monatlichen Unter-
stützung abholen. Denn einer Arbeit gehen die meisten nicht nach.

Kontrollamtsbericht

Das Kontrollamt hält fest, Seite 17 zum Punkhaus: „Wie in anderen Großstädten existiert auch
in Wien eine Gruppe von jungen, (temporär) obdachlosen Erwachsenen, die den so genannten
Punks zugeordnet werden.
Gemäß den vom Kontrollamt durchgeführten Recherchen im Internet stellt sich ein Punk gegen
alle Konventionen, die Konsumgesellschaft und das Bürgertum.“
Rund 30 akut obdachlose Punks, teilweise mit Haustieren, wohnen im Punkhaus Johnstraße,
nachdem das Ernst Kirchweger Haus in Wien Favoriten von der Gemeinde gekauft und unter
Aufsicht des Fonds Soziales Wien weitergeführt wurde.
  
Die anarchische Variante ist das Ersatzhaus in der Johnstraße 45 geworden. Dazu schuf man
auch im Herbst 2007 durch den Fachbereich „Betreutes Wohnen“ des Fonds Soziales Wien
ein „Wohnprojekt“ und stellte Sozialarbeiter ab.

Überteuert gekauft ?

Diese Betreuer kosten im Jahr, so der Kontrollamtsbericht, 216.548,58,-  Euro im Jahr (fünf
Sozialarbeiter). Kritikpunkt ist auch das Haus selbst: Es wurde um 800.000,-  Euro gekauft.
Das entspräche, sagen Kritiker, in dieser Wohnlage 25% über Verkehrswert.
  
Das Haus wurde mit Wiener Steuergelder saniert und es liefen weitere Kosten an.
In Summe gab Wien für die Johnstraße 45 1 Million 489.510,-  Euro (lt. Kontrollamt) aus.
Die Betriebskosten (Mietkosten gibt es ja keine) liegen bei 364.951,19 Euro für 40 Punk-Mieter.
Das macht: 9.123,- Euro pro Jahr.
Die Stadt Wien spricht heute von einer überstürzten Aktion mit dem Hauskauf. „Mit dem Projekt
Johnstraße 45 sollte zur Beruhigung der Lage im öffentlichen Raum sowie zur Vermeidung von
Krawallen bzw. weiteren Hausbesetzungen beigetragen werden“, so das Kontrollamt.
    
Daher sind die Punks, die nach einem Streit mit dem Fonds Soziales Wien aus dem Ernst
Kirchweger Haus ausgezogen waren, nun Hausbesitzer.
Die Opposition wie ÖVP und FPÖ fordert seit Bestand die sofortige Schließung des Hauses
Johnstraße 45.

Zum Schandfleck gemacht

Das Erstaunliche ist auch der Zustand des Hauses. In kürzester Zeit wurde die Fassade
„liebevoll verziert“. Jeder private Hausbesitzer hätte sofort den Magistrat am Hals und
würde unmissverständlich dazu aufgefordert werden, einen ordnungsgemäßen Zustand
herzustellen.
Erstaunliche Stadtarchitekten bemühen sich um eine stilvolle Fassade
   
Nicht so beim Punkhaus in der Johnstrasse. Dort sieht man großzügig darüber hinweg,
wie das Stadtbild verunstaltet wird. Wahrscheinlich gibt es keinen Beamten des Magistrates,
der dort „freiwillig“ amtshandeln will.

Millioneninvestition für Stadtbild

 
Interessant ist auch, dass man vor nicht gar zu langer Zeit, den dort befindlichen Meisel-
markt um Millionen renovierte und in spätere Folge vis a vis eine Verschandelung des
Stadtbildes zulässt.
Auch die Besitzer und Bewohner der Nachbarhäuser haben ihre helle Freude an ihren
neuen Nachbarn , den Punkern.
Warum man ein derart „soziales“ Projekt nicht in einem aufgelassen Industriezentrum
angesiedelt hat, wird voll immer ein Geheimnis jener Leute bleiben, die eine Johnstrasse
45 ermöglicht haben.
Pikantes Detail am Rande. Die Punker reklamierten warum sie keine Mietverträge erhalten
haben. Erstaunlich das gerade jene Leute, die ganz offensichtlich Recht und Ordnung ab-
lehnen, diese Komponenten für sich einfordern.
Stauni
2009-03-24
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)  

 

Die Rathausfrau

 

Diese Meldung haben wir in einer Aussendung der  „GRÜNEN Wien“  entdeckt.
Am Wiener Rathaus prangt seit einer Ewigkeit eine eiserne Skulptur: der Rathausmann.
Wir finden, es wäre an der Zeit, ihm eine RathausFRAU zur Seite zu stellen.
Dringend Partnerin gesucht

Kein Aprilscherz

     
Was wir anfänglich für einen verfrühten Aprilscherz gehalten haben, hat laut den
„GRÜNEN“ in Wirklichkeit einen ernsten politischen Hintergrund. Man will mit dieser
Aktion darauf aufmerksam machen, dass Frauen die im Magistrat oder in der Privat-
wirtschaft arbeiten, den Männern gegenüber benachteiligt sind.
Da sind die Wiener mit ihrem feschen gestanden Rathausmann gegenüber den
Parisern eindeutig im Vorteil. Denn welche Frau würde schon gerne neben
Quasimodo im Glockenturm der Notre Dame arbeiten ?

Der Wettbewerb

Die „GRÜNEN“ haben dazu einen eigenen Wettbewerb ausgeschrieben und für
den besten Entwurf ein Preisgeld von 200,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Stadträtin Frau Monika Vana, die für diese Aktion offensichtlich Pat(e)in
steht, freut sich schon auf zahlreiche Zusendungen.
Wir unterstützen diese Aktion natürlich und schreiben ebenfalls ein Preisgeld aus.
Vorschläge mailen Sie uns bitte unter office@erstaunlich.at oder senden Sie
direkt an die Redaktion „ERSTAUNLICH“ Postamt Bruck/L. Leithagürtel 2
Postfach 6 A-2460 Bruck/Leitha. Einsendeschluss ist ebenfalls der 31.03.2009
Die Gewinnermittlung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Der beste Vorschlag, bzw. die beste Idee wird von uns mit einer Prämie von
100,- Euro belohnt. Der oder die Gewinner(in) wird von uns schriftlich ver-
ständigt. Bitte vergessen Sie daher nicht Ihre E-Mail Adresse anzugeben.
Das etwas geringere Preisgeld resultiert daraus, dass wir keine von Steuergeldern
subvensionierte Partei sind, sondern dieses aus eigener Tasche bezahlen.

Kanditatinnen bitte melden

Und nun zum heiteren Teil dieser Aktion. Da wir strikte Befürworter der Quoten-
regelung sind, fordern wir das eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, den
Arbeitsplatz an der Spitze des Rathauses mit beiderlei Geschlecht zu besetzen.
Geeignete Kanditatinnen mögen ihre Bewerbung bitte bei der MA 2412, zu Handen
Herrn Ing. Breitfuss abgeben.
Bewerbungsformulare können bei der Sachbearbeiterin Frau Knackal angefordert
werden.

Auch Palasatene ist noch solo

Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Die Quotenregelung muss natürlich
auch im umgekehrten Fall eingehalten werden. Es ist daher nicht einzusehen,
dass vor dem Parlament nur die Palasatene Dienst schiebt. Ein männlicher Part
muß unbedingt gefunden werden.
Fühlt sich auch einsam
Wir haben da an einen Palästinenser gedacht, der aber auf Grund unseres strengen
Ausländergesetzes, eventuell Schwierigkeiten bei der Arbeitsbewilligung haben
könnte.
Wir ersuchen daher die „GRÜNEN“ diesbezüglich ihren politischen Einfluss
geltend zu machen, so das dieser Mann unverzüglich seinen Dienst antreten
kann.

Mißachtung der Quotenregelung in der Werbung

Auch in der Werbung stimmt die Quotenregelung nicht ganz. Eine Vorreiterrolle
hat eindeutig die Firma Almdudler mit ihrem „Trachtenpärchen“. Das nennen
wir Gleichberechtigung in Reinkultur.

Ein Vorbild der Quotenregelung
Aber was ist mit „Red Bull“ oder „Meister Propper“. Hier wird das männliche
Geschlecht sowohl im tierischen, als auch im menschlichen Bereich eindeutig
bevorzugt.
So geht das nicht und wir fordern daher den Eigentümer vom roten Bullen auf,
sich unverzüglich mit der lila Kuh von Milka zu fusionieren.
 
      Diese Beweisfotos wurden von uns gesichert !
Unbestätigten Meldungen nach, hat bereits Frau Knackal von der MA 2412 ein
Auge auf den muskulösen Putzmann „Propper“ geworfen und wir ersparen uns
daher eine adäquate Partnerin für ihn zu suchen.
Nun wieder zum Ernst des Alltages. Das mit den 100,- Euro Preisgeld meinen wir
ernst und ersuchen Sie daher uns zahlreiche Entwürfe zu senden.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Stauni
  
2009-03-21
  

Gemeindebau verfällt

  

Gemeindebau weist starke Bauschäden auf

Wenn Frieda Nödl, den nach ihr benannten Gemeindebau im derzeitigen Zustand, der schon
so einige Zeit besteht, sehen könnte würde sie sich im Grab umdrehen.
Der  „Frieda Nödl Hof“  im dritten Wiener Gemeindebezirk, in der Rochusgasse 3-5, weist
massive Mängel auf. Seit Jahren verunsstaltet ein Holzgerüst die Fassade des Gemeinde-
baues.
    
Das Holzgerüst ist allerdings nur die Spitze des Eisberges,  wesentlich länger kämpfen die
Mieterinnen und Mieter für eine Sanierung der desolaten Zustände ihres Wohnhauses.
Risse und Sprünge in den Wänden und Decken, verrostete Abwasserrohre, sich auflösende
Fassadenteile sind nur einige sofort zu behebende Mängel.

  

   Fassadenteile lösen sich vom Haus
                       
Erstaunlich ist auch, daß das Holzgerüst den Mietern verrechnet wurde, daß zu einem
Geschäftseingang für die Gewerbetreibenden im Erdgeschoss führt.
Aber auch diese klagen über massive Umsatzeinbussen, der auf den vorhandenen Zustand
des Hauses mit Holzverschlag zurückzuführen ist.  
   

Das Holzgerüst lädt nicht unbedingt zum Einkaufsbummel ein
        

Vernichtende Gutachten und keine Reaktion  

Es wurden bereits mehrere Gutachten erstellt, in der die Fassade als gefährlich
eingestuft wurde.
Wiener Wohnen und der zuständige Wohnbaustadtrat waren bis zum heutigen
Zeitpunkt untätig.
   
Abgesehen das sich der Gemeindebau zum Schandfleck der Welthauptstadt Wien ent-
wickelt hat, kann den Bewohnern ein derartiger Zustand nicht länger zugemutet werden
und deshalb ist ein sofortige Sanierung notwendig.
Wegen der ständig auftretenden Risse und der kontinuierlichen Schimmelbildung
in und an den Wänden, haben die Mieter bereits aufgehört ihre Wohnungen
ausmalen zu lassen. 
 

Dem Bezirksvorsteher fällt nichts auf  

Der Zustand dieser Wohnhausanlage muß auch dem SPÖ-Bezirksvorsteher Hohenberger
aufgefallen sein, liegt doch der Gemeindebau mit dem „dekorativen Holzverschlag“
an der Fassade, in unmittelbarer Nähe der Bezirksvorstehung und somit auf seinem
Arbeitsweg.

 

Ein derart großes Gebäude kann man doch nicht übersehen ?

Kein Bauauftrag und daher auch keine Ersatzvornahme 

Erstaunlich ist auch, daß jeder private Hausbesitzer längst einen amtlichen Bau-
auftrag erhalten hätte, wenn sich sein Haus in so einem Zustand befände.
Und hätte dieser jahrelang nichts gemacht, sowie es hier der Fall ist, wäre schon
längst eine amtliche Ersatzvornahme durchgeführt worden.
     
Nur das Magistrat will es sich hier offensichtlich nicht mit dem größten Hausbesitzer
und ihrem Chef, nämlich der „Stadt Wien“ verscherzen.
Tja, Wien ist eben anders.
    
Stauni
      
2009-02-03

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

Inhalts-Ende

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