Den Internet-Betrügern wird ihr Handwerk leicht gemacht

Der Verkauf von Daten sollte eigentlich verboten werden

Wer hat sie noch nicht bekommen, die lästigen Betrug-Mails? Bei der „Erbschaft“ des reichen Onkels aus Amerika oder unerklärliche Zuwendungen in Millionenhöhe aus einem nigerianischen Königshaus, kann man ja noch schmunzeln. Der Betrugsversuch ist in solchen Fällen ganz offensichtlich.

Ganz anders liegt der Fall aber, wenn man vorgetäuschte Mails von offiziellen Stellen erhält. Wie uns eine Leserin berichtet, ist sie seit heuer bei der SVS und hat auch einen Internetanschluss von Magenta. Im voraus sei gesagt, dass besagte Leserin weder Schulden bei Magenta noch ein Guthaben bei der SVS hat. Dies hat sie stutzig werden lassen und damit die Mails sofort als Betrugsversuch erkannt.

Was wir uns fragen ist, woher bekommen die Betrüger die Daten? Hacken diese die Server der Institutionen oder können sie diese einfach kaufen? Wie wir im Internet recherchieren konnten, kann man ganze Daten-Pakete einfach kaufen. Dieser Umstand ermöglicht erst, dass Internet-Betrüger ihrem Handwerk nachgehen können. Im Sinne der Sicherheit und Wahrung persönlicher Daten, gehört eigentlich der Verkauf dieser verboten.

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Zum Betrügen zu dumm

Trotzdem solche Mails nicht öffnen sondern löschen

Betrüger sind normalerweise gewieft, um andere Menschen betrügen zu können. Aber es gibt auch echte Idioten unter dieser Spezies, wie obig gezeigter Screenshot unter Beweis stellt.  Unter dem Namen „oesterreich.gv.at“ versenden diese Dumpfbacken Mails, in denen sie ihren Opfern ihre Kreditkartendaten herauslocken wollen, um sich daran zu bedienen.  Und da gilt keine Unschuldsvermutung!

Allerdings sind diese Kriminellen derart dumm, dass es einem schon weh tut. Sie gaukeln ihren vermeintlichen Opfern nämlich vor, dass die „Regierung der Österreichischen Regierung“ eine Rückerstattung eines Betrages von 2.579,00 Euro vornehmen will. Dazu wird auch noch wörtlich vermerkt:

„Ꭰer letzte Restbetrag Ihres Ꮶontos wurde aufgrund eines Systemfehⅼers doppelt ausgezahlt. Bitte fullen Sie einen Antrag aus, um die Ruckerstattung zu erhaⅼten.“

Abgesehen vom teilweisen schlechten Deutsch und dass es keine „Regierung der Österreichischen Regierung“ gibt, sagt der Text aus, dass man aufgrund eines Systemfehlers irgendeine Zahlung doppelt erhalten hätte. Nun wäre es nur logisch, dass man in einem solchen Fall mit einer Rückforderung konfrontiert wäre, aber keinesfalls den irrtümlich doppelt erhaltenen Betrag nochmals bekäme.

Ob derart dumme Betrüger mit ihren Mails Erfolg haben werden sei dahingestellt. Jedenfalls raten wir trotzdem an, solche Mails nicht zu öffnen und diese in den Papierkorb zu verschieben.

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Betrug mit Namen von Magenta Telekom

Magenta-Kunden sollten bei solchen Mails besonders aufpassen

Schon wieder eine neue Betrugsmasche. Nachfolgendes Mail befand sich heute in unserem virtuellen Briefkasten.

Wir glauben den Betrügern – die sich als Magenta Telekom ausgeben – auch auf´s Wort, dass sie den Betrag nicht von unserem Konto einziehen konnten.  Der Grund dafür ist ganz einfach: Wir haben nämlich überhaupt keine Geschäftsbeziehung mit Magenta Telekom und deswegen gibt es auch keinen SEPA-Auftrag.  Tja, dumm gelaufen für die Betrüger.

Auf jeden Fall sollten Magenta-Kunden besonders aufpassen, wenn sie ein derartiges Mail erhalten.  Denn in der Eile oder nicht gebotener Vorsicht, könnte man den Kriminellen auf den Leim gehen.

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Viel Geld kommt auf uns zu

Der satirische Wochenbeginn

In den letzten drei Tagen sind wir wahrlich vom Glück gesegnet. Organisationen mit denen wir gar nichts zu tun haben bzw. die wir gar nicht kennen, wollen uns mit Geld überhäufen.  Auch tauchen da Vermögenswerte auf, von denen wir gar nicht wussten, dass wir diese haben bzw. hatten.  Tja, dann werden wir mal den virutellen Mistkübel betätigen und diese Mails dorthin verfrachten, wo sie hingehören.

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Betrugsversuch unter dem Namen der ÖGK

Keinesfalls den Link öffnen

Mit einem „Guten Morgen“ meldete sich heute früh, angeblich die ÖGK per Mail und teilte uns mit, dass wir auf eine Rückerstattung über 124,42 Euro Anspruch hätten. Um eine schnelle Online-Zahlung zu akzeptieren, sollten wir auf den im Mail platzierten Link klicken und die Rückerstattungsinformationen speichern.

Was für uns eigentlich gleich als Betrug erkennbar war, das muss nicht bei allen Empfängern eines solchen Mails zutreffen. Sicher gibt es zahlreiche Menschen, die Rechnungen (beispielsweise Wahlarzt-Rechnung) bei der ÖGK eingereicht haben und weniger gut informiert im Umgang mit betrügerischen Mails sind (z.B.: Erkennen der Absender-Mailadresse).

Was die Betrüger genau beansichtigen, können wir nicht sagen. Jedenfalls hat dies auch schon die ÖGK mitbekommen und warnt auf ihrer Webseite vor dem Betrugs-Mail.

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Nie wieder Fake News?

Wer sind die Faktenchecker?

„Nie wieder Fake News!“, so heißt es in einem Mail im Namen von A1. Eine Browsererweiterung deren Partner erlaubt dem User, sofort festzustellen, ob eine von ihm besuchte Nachrichtenseite eine zuverlässige Quelle ist. Da stellt sich allerdings die Frage, wer bestimmt ob eine Nachrichtenseite eine zuverlässige Quelle ist? Was qualifiziert diese Leute dazu zu bestimmen, was falsch und was richtig ist?

Wenn man sich speziell an die Corona-Zeit erinnert, wurde die Bevölkerung auch von den Systemmedien mit Falschmeldungen gefüttert. Dass das später aufflog ist nur dem Umstand zu verdanken, dass es nicht so lief, wie es sich gewisse Herrschaften vorgestellt hatten.

Mit der angebotenen Browsererweiterung ist es natürlich auch möglich, Informationsquellen die den Machthabern nicht passen, als Fake-News-Seite zu diskreditieren. Wir sind der Meinung, dass es den Menschen selbst überlassen sein sollte zu unterscheiden, was falsch und was richtig ist. Dazu braucht es keiner „Wahrheits-Browsererweiterung“, denn die meisten Menschen haben ohnehin das richtige Bauchgefühl dafür.

Übrigens, zu diesem Thema haben wir folgenden Cartoon gefunden:

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Weihnachtszeit ist Internet-Betrugszeit

Kleinvieh macht auch Mist

Zur Weihnachtszeit und knapp davor, bestellen unzählige Menschen im Internet Geschenke für ihre Liebsten. Diese lässt der Online-Handel dann in der Regel mit einem Paketdienst zum Kunden liefern. Das heißt im Klartext, dass viele Pakete erwartet werden. Dies machen sich Betrüger, in verschiedensten Betrugsvarianten, zunutze. Wobei die Fälschungen von Mail-Benachrichtigungen diverser Paketdienste immer besser werden. Heute Früh haben wir nachfolgendes Mail erhalten, obwohl wir gar kein Paket erwarten:

In Erwartung eines Paketes werden wohl zahlreiche Menschen sich dazu verleiten lassen, den geforderten Betrag zu bezahlen, der eigentlich mit ihrer tatsächlichen Bestellung nichts zu tun hat, sondern ein reiner Betrug ist. Nun klingen 2,99 Euro vorerst nicht viel. Bedenkt man aber, dass diese Betrüger ihre Masche zig-tausende Male abziehen, was mittels Mail kein Kunststück ist, kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Ganz nach dem Motto: „Kleinvieh macht auch Mist!“

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Internetbetrug boomt nach wie vor

Dubiose Mails sofort löschen

Ist das Mail (Screenshot) der Kriminellen Dreistigkeit oder schlichte Dummheit? Diese Frage stellen wir uns angesichts der Tatsache, dass Betrüger vorgaukeln Betrugsopfer entschädigen zu wollen. Dabei bedienen sie sich der Lüge, dass der Internationale Währungsfonds, der via Western Union Vergütungen überweisen will. Ergänzend faseln sie dann noch was von einer täglichen Überweisung von 5.000,- Euro, bis die Gesamtsumme von 1.500.000.00,- Euro vollständig überwiesen wurde.

An und für sich müssten auch gutgläubige Menschen, das besagte Mail als Betrug erkennen können. Wir sind uns aber leider sicher, dass es auch Personen geben wird, die auf diesen dreisten Betrug reinfallen werden. Unser Tipp: Derartige Mails sofort löschen.

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Cyberkriminelle haben wieder Hochsaison


Mails keinesfalls öffnen sondern sofort löschen

Cyberkriminelle haben sind wieder höchst aktiv.   Nebst Betrugsmails,  die schon ein Blinder
mit  Krückstock erkennt,  gibt  es  aber  auch durchaus professionell gestaltete Fälschungen,
wie nachfolgende Screenshots dokumentieren.
Eine  überhöhte  A1-Online-Rechnung soll den Mail-Empfänger dazu verleiten,  den Button
„Ansicht einer Rechnung“ anzuklicken.
Beim obigen Mail wird der Nutzer,  im Namen der Bank Austria, zu einem Sicherheits-Check
aufgefordert.
Allen Empfängern solcher Betrugsmails kann nur geraten werden, den Anweisungen nicht
Folge  zu  leisten.   Mit dem Anklicken eines Buttons,  wird ein Trojaner  auf dem jeweiligen
Rechner  installiert.   Einzig  vernünftige  Vorgangsweise  ist,  solche  Mails  nicht zu öffnen
sondern sofort zu löschen.
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2016-08-23

Betrügerische Mails werden immer perfekter


Betrüger haben bereits Deutsch gelernt

Nachfolgendes Mail, welches natürlich ein Fake ist,  sieht verdammt echt aus.  Die Betrüger
haben sich alle Mühe gemacht und dieses in einem perfekten Deutsch verfasst. Scheinbar
sind  die Zeiten holpriger  Sätze in deutscher Sprache vorbei.   Tja,  auch Betrüger müssen
sich bilden, wenn sie weiterhin am Markt bleiben wollen.
Allerdings sind solche Mails, die ausschließlich zu betrügerischen Zwecken versendet werden,
trotzdem  leicht zu entlarven.   Keine Bank versendet ein derartiges  Schreiben per E-Mail.  Im
anzuklickenden  Online-Formular  werden  außer  den  persönlichen  Daten  noch Passwörter
verlangt.  Auch das macht kein Geldinstitut.  Also ab damit in den virtuellen Papierkorb.
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2015-12-19

Achtung vor neuer Betrugsmasche


Mails werden im Namen von „DHL“ versendet

Mails  in Betrugsabsicht, die eine Gewinnbenachrichtigung oder eine Aufforderung zur
Aktivierung des Bankkontos beinhalten sind nicht neu.   Neu hingegen sind sind Mails,
die unter dem Namen „DHL“ versendet werden.
Screen: erstaunlich.at
Screen: erstaunlich.at
Wir werden in letzter Zeit mit den in obigen Screenshots gezeigten Mails  (Beispiele)
regelrecht  bombardiert,  obwohl wir keinerlei Waren bestellt haben.  Bei DHL (nach
tel. Rücksprache) zeigt man sich ebenfalls überrascht und sagte zu,  sich dieser An-
gelegenheit schnellstens annehmen zu wollen.
Sinn  dieser  Mails  ist  es,  dass der Empfänger den angeführten Link anklickt.  Das
sollte man tunlichst unterlassen,  denn damit installiert man sich einen Trojaner auf
seinem Rechner.
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2015-06-09

Mieser Lausch-Angriff verhöhnt Rechtsstaat


Politische Linke schreckt nicht einmal vor Rufmord zurück

„Was sich derzeit rund um den freiheitlichen Personalvertreter und NAbg. Christian Lausch
abspielt  ist  ein  Justiz- und  Medienskandal  erster  Güte“,  kommentierte der freiheitliche
Generalsekretär  NAbg.  Harald Vilimsky  die  miese Hetze und Menschenjagd gegen einen
beliebten  FPÖ-Politiker und erfolgreichen Aufdecker von Justizskandalen.   „Der mit Hilfe
der  Grünen  vom  Stadtmagazin Falter ‚aufgedeckte‘ Fall ist 2006 nicht nur wegen Verjähr-
ung,  sondern auch wegen offensichtlicher Unglaubwürdigkeit der Vorwürfe rechtswirksam
eingestellt worden“, so Vilimsky.
 
Abgesehen davon,  dass in einem Rechtsstaat der Beschuldigte nicht seine Schuldlosigkeit
nachweisen  müsse,  sondern  seine  Schuld  bewiesen  werden  müsse,  sei  es ein Justiz-
Skandal,  dass  Akten  aus  dem  Justizministerium  Medien  zugespielt  worden seien,  so
Vilimsky,  der  eine  Untersuchung  forderte.   „Die Justiz muss endlich jene Mitarbeiter zur
Verantwortung ziehen,  die rechtswidrig und vielleicht auch mittels Korruption,  vertrauliche
Akten  an  die  Öffentlichkeit  spielen,  nur  um  der  FPÖ  parteipolitisch  zu schaden“, so
Vilimsky.
 
Fakt  sei  jedenfalls,  dass  die  „Vorfälle“ angeblich 2003 passiert sein sollen, jedoch erst
2005 zur Anzeige gebracht worden seien. Just zu jenem Zeitpunkt, als Lausch zum Dienst-
stellenausschussobmann in der JA Wien Josefstadt gewählt geworden sei.  „Die politische
Motivation in dieser Sache ist also offensichtlich“, so Vilimsky.
 
Einen  Beweis,  der  die  Schuld  Lauschs eindeutig  belegen würde,  gebe es freilich nicht,
betonte Vilimsky.   Dies halte den politischen Gegner jedoch nicht davon ab, eine letztklas-
sige,  miese und schäbige Menschenhatz gegen einen erfolgreichen und beliebten freiheit-
lichen Personalvertreter anzuzetteln, so Vilimsky.
 
„Wie  immer  wenn  es darum geht einen freiheitlichen Politiker zu verunglimpfen,  spielen
manche  Medien  breitwillig mit.   Offenbar gilt in Österreich nicht die Unschuldsvermutung
für FPÖ-Politiker, sondern das genaue Gegenteil“, kritisierte Vilimsky die unseriöseMedien-
berichterstattung zu dieser Rufmordkampagne.
 
Selbst  Top-Verdiener  Armin Wolf entblöde sich nicht,  die mehr als wackelige Geschichte
mit   den  Worten:  „Wenn es stimmt was mehrere Frauen behaupten…“,  anzumoderieren,
kritisierte  Vilimsky.   In  einer  anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt wäre ein derart
unseriöser Beitrag wohl der letzte des betreffenden Redakteurs gewesen.
 
Dieser Beitrag erinnert frappant an die Licht-Esser- Story“, so Vilimsky,  der der ORF-Führ-
ung nahe legte,  ihre selbstverliebte Moderatorenriege einzubremsen und zu entschnöseln.
Unter  dem Strich bleibe  der Versuch des politischen Gegners,  sich eines politisch Unbe-
quemen entledigen zu wollen, fasste Vilimsky die Rufmordmethoden zusammen.
 
„Ein  rechtlich seit 2006 abgeschlossener Justizakt wird mittels Amtsmissbrauch,  politisch
motiviert,  an den linken Falter zugespielt.   Fakten werden einfach negiert und ein Mensch
der  sich  nichts  zu  Schulden kommen hat lassen,  wird politisch für vogelfrei erklärt“,  so
Vilimsky,  der  abschließend  ein  Zitat von Solschenizyn in Erinnerung rief,  der gesagt hat:
„Die Kommunisten verschonen wirklich Kriminelle, kriminalisieren jedoch Andersdenkende!“
„Genau das erleben wir hier“, so Vilimsky. (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-03-23
 

Die FalterTop(f)-Stories


Falter bringt 10 Jahre alten und abgehakten „Fall“ unter Top-Stories

Die  in  der  Wochenzeitschrift  „Falter“  erhobenen  Vorwürfen  gegen  den freiheitlichen
Abgeordneten  Christian Lausch,  sehen  wir  etwas anders.   Erstaunlich finden wir auch,
dass  der  Falter-Journalist, Florian Klenk,  einen 10 Jahre alten und bereits abgehakten
„Fall“  unter Top-Stories bringt. 
Der Falter schreibt wörtlich:  “Wie hat das Justizministerium reagiert?   Man kann es kurz-
fassen:   Die Frauen wurden  komplett im Stich gelassen.   Die Disziplinarkommission des
Justizministeriums  hatte  zwar am 17. November 2005 einen Bescheid erlassen, dass die
Vorwürfe  so  massiv  seien,  dass  eine mündliche Verhandlung vonnöten sei.   Doch der
Bescheid wurde erst am 27. März 2006, also vier Monate später, zugestellt. Angenehmer
Nebeneffekt: Der Fall verjährte.“
Obiges Falter-Zitat kann daher so verstanden werden, als wenn das Justizministerium die
Disziplinaranzeige verjähren hätte lassen.   Das ist unrichtig.   Der „Fall“ wurde nicht vom
Justizministerium geprüft und eingestellt,  sondern von der Disziplinaroberkommission im
Bundeskanzleramt.
Die  politische  Motivation in dieser ist Sache offensichtlich,  denn die Vorfälle sind angeb-
lich  2003  passiert.   Die Disziplinaranzeige wurde jedoch erst im Jahr 2005 eingebracht.
Interessanter  Weise  genau  zwei Monate nachdem NAbg. Lausch AUF Dienststellenaus-
schussobmann in der JA Wien Josefstadt geworden ist.
Offenbar um ihn mit dieser Anzeige politisch zu schaden,  ist es dem politischen Gegner
damit  gelungen,  C. Lausch  kurzfristig  während  der  Disziplinaruntersuchungen als DA-
Obmann ruhig zu stellen – weil er seine Funktion während der Untersuchungen nicht aus-
üben konnte. Das damalige politische Ziel wurde also erreicht.
Der  Falter  berichtet  weiters,  dass  Lausch  anzügliche  Mails an eine Beamtin geschickt
haben soll.   Aus zuverlässiger Quelle wissen wir, dass die angesprochenen Mails nie von
Lausch verschickt wurden. Um das zu untermauern hat Lausch sogar beantragt, dass ein
Sachverständiger  den  Disziplinaruntersuchungen beigezogen wird und ein Gutachten er-
stellt wird, welches diese Sachlage bestätigt und Lausch entlastet.
Bezüglich  der  angeblich  von Lausch getätigten anzüglichen Aussagen,  hat dieser in der
Disziplinaruntersuchung selbst angeregt,  alle Zeugen einzuvernehmen,  welche diese an-
geblich gehört haben sollen.  Interessant ist auch die Tatsache, dass ausgerechnet jenes
Mail,  das  Beweiskraft gehabt hätte,  nämlich das Bild seines Brustwarzenpiercings,  von
der besagten Beamtin gelöscht wurde. Ist das nicht ein Zufall?
Dieser  nunmehr  über  zehn  Jahre  zurückliegende  „Fall“  ist nach unserer Ansicht daher
auch keiner,  sondern  soll einem  politischen Gegner einmal mehr dazu dienen, in diesem
Fall die FPÖ und/oder  deren  Abgeordnete in ein schiefes Licht zu bringen.  Denn nicht zu
vergessen, heuer finden Nationalratswahlen statt.
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2013-03-20
 

Grüne üben sich in Schadensbegrenzung


Spätes Mail

Nachfolgendes Mail (Screenshot) erhielten wir gestern um 23:10 Uhr.   Da als Absender die
Grünen  aufschienen  dachten wir,  dass das nun die angekündigte   „Stalking-Anzeige“  der
allseits „beliebten“  Wiener Vizebürgermeisterin,  Maria Vassilakou,  sei.   Auf diese warten
wir nämlich schon sehnsüchtig.
 
 

Wollen uns die Grünen besänftigen?

Aber  weit gefehlt,  denn nach Öffnung des Mails stach als erstes ins Auge,  dass der Heraus-
geber dieses Online-Magazins als „Lieber Erich“ und mit einem vertrauten „Du“ angesprochen
wird.   Und  so  viel Hinterlist trauen wir nicht einmal der grünen Wiener Vizebürgermeisterin
zu,  dass sie jemanden der sie  „Bei Wasser predigen und Wein trinken“ erwischt als „Lieber“
anspricht.
 
Allerdings  wissen  wir  noch  immer  nicht,  wie wir in den  „Genuss“ dieses Mails gelangen,
welches einen sehr interessanten Inhalt birgt.   Vielleicht wollen uns die Grünen besänftigen
und  versuchen  auf diesem Wege uns zu bewegen von Beiträgen abzusehen,  in denen wir
immer wieder deren politisches Fehlverhalten aufdecken.
 

Interessantes aus dem Mail

Interessant  sind  Sätze wie:   „Wenn man dieser Tage das Wort Politik in den Mund nimmt,
dann reagieren viele von uns mit einem Abwehrreflex.“     „..…das Gefühl,  dass die Men-
schen nicht mehr im Mittelpunkt stehen.“
 
Damit hat der Mailverfasser Martin Radjaby,  Leiter der Grünen Kampagnenkommunikation,
absolut recht. Vor allem wenn  man die Abkassier- und „übers Volk Drüberfahr“- Politik von
Maria Vassilakou betrachtet.   Auch diverse Aussagen in TV-Auftritten von Glawischnig oder
Chorherr, in denen das Volk zur Nebensache erklärt wird, tun ihr Übriges dazu bei.  Fehlen-
des Demokratieverständnis scheint bei den Grünen zur Selbstverständlichkeit geworden zu
sein.  Dies  haben  sie  mit  etlichen  ihrer  Handlungen  und/oder Aussagen wiederholt be-
wiesen.
 
Zwei  Beispiele  von vielen:   Die Wiener Grünen negieren über  150.000 Unterschriften zu
einer Volksbefragung bezüglich der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die Bundes-
Grünen  geben  ihre  Zustimmung   zum  ESM und machen sich dabei mitschuldig,  die Sou-
veränität  von  Österreich  zu  untergraben.  Wie  gesagt,  das  sind nur zwei Beispiele.  In
diesem Online- Magazin finden sich etliche andere Beiträge  die beweisen, dass die Grünen
zwar Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
 
Den Satz im Mail:   „Wir nehmen diese Unzufriedenheit vieler BürgerInnen und das Gefühl,
dass  sich  die  Dinge in Österreich in die falsche Richtung entwickeln, sehr ernst“, nehmen
wir allerdings nicht ernst und stellen in den Raum,  dass jenes Mail (vermutl. Massen-Mail)
lediglich zur Schadensbegrenzung dienen soll. Offenbar hat man in der Grünen Basis schon
erkannt, dass es mit der grünen Partei abwärts geht.
 
Den unvollendeten Schlusssatz:  „Bis zum nächsten Mal, wir legen dann mal los…“  wissen
wir nicht zu deuten. Könnte dieser eine gefährliche Drohung sein?  Dann wollen wir einmal
hoffen,  dass dem nicht so ist.
 
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2012-07-20
 

WARNUNG!


Bitte an alle Internet-Nutzer weiterleiten!

Es kursiert momentan eine Power Point Präsentation unter dem Titel „Das Leben ist
wunderschön“, „Life is beautiful“, „La vida es bella“. Bitte auf gar  keinen Fall öffnen.
Bitte sofort löschen.
 
Beim Öffnen dieser Mail erscheint der Text  „It is too late now,  your life is no longer
beautiful“, „Jetzt ist es zu spät, dein Leben ist nicht mehr wunderschön“, „Ahora es
tarde, su vida no es mas bella“.
 
Danach verschwinden alle Daten aus Ihrem PC, und die Person, die Ihnen diese Mail
geschickt hat, hat Zugang zu allen Ihren Informationen,  Mail-Postfächern und Pass-
wörtern.
 
Dies  ist  der  neueste  Virus,  der seit Samstags Abend kursiert.  Kein Antivirenprog-
ramm  ist  zurzeit fähig ihn zu vernichten.  Ein Hacker namens  „Life Owner“  hat ihn
eingeschleust und beabsichtigt  so viele PCs wie möglich vernichten.
 
Geben Sie diese Nachricht an so viele Personen und so rasch wie möglich weiter!
 
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2012-03-22
 

VOYCER.DE


Abo-Markt im Internet

Am 5. Februar 2011 verfassten wir den Beitrag „Achtung! Abo-Falle“.   Es handelte sich um
die übliche Geschäftpraktik, per Internet Abos an die Bevölkerung zu bringen. Wir erhielten
einen virtuellen Fragebogen per nachfolgenden E-Mail.
Zirka zwei Stunden später trudelte ein neuerliches E-Mail ein, welches u.a. die Bestätigung
einer Abo-Bestellung zum Inhalt hatte.

Der Ablauf war schlüssig

Das erste Mail war von einer gewissen Frau Isabella L. mit dem Username „islok“ abgesandt
worden.  Im zweiten Mail  war dann  plötzlich der  Username der Dame mit dem Rang eines
Admins versehen. Durch diesen Umstand kamen wir zum Schluss, dass Frau L. mit der Be-
stätigung einer unserseits nicht getätigten Abo-Bestellung etwas zu tun haben musste.
Bis gestern haben wir der Angelegenheit keine besondere Bedeutung zugemessen, da Abo-
Verkäufe jeglicher  Art übers  Internet alltäglich  sind und  daher nichts  Außergewöhnliches
darstellen. Wie gesagt bis gestern, da erreichte uns nämlich ein Mail der Umfrage-Starterin
Isabella L. alias “islok”.
 

Umfragestarterin hatte keine Ahnung

Frau L. versicherte auch in ihren Kommentaren im betreffenden Beitrag glaubhaft, dass sie
von einer Abo-Einladung an jene,  die an der Umfrage teilgenommen  haben nichts wusste
und dies ihr auch mit keinem Wort mitgeteilt wurde, während sie die Umfrage erstellte.
Ferner fügte sie hinzu,  dass das  Abo-Schreiben,  sowie die Hinzufügung ihres Usernamen
ohne ihr  Wissen erfolgte.  Sie ersuchte  uns auch  um Anonymisierung  ihrer persönlichen
Daten. Diesem Ersuchen haben wir unverzüglich entsprochen und möchten hier unserem
Bedauern Ausdruck  verleihen,  dass wir  angenommen haben  sie könnte mit der Abo-Be-
stellung etwas  zu tun  haben.   Allerdings der Ablauf des  Geschehnisses ließ  uns im guten
Glauben zu dieser Annahme kommen.
Wir haben nun ein wenig weiter recherchiert und fanden auf der Webseite von voycer.de
folgenden Eintrag.
Screen: voycer.de

Wer schrieb dieses E-Mail?

Damit dürfte klar sein, dass Frau L. tatsächlich für ihre Umfragen die Dienste von „voycer.
de“ in Anspruch nimmt oder genommen hat.  Erstaunlich ist allerdings, dass L. alias „islok“ 
nicht über die Abo-Einladung informiert wurde. Noch erstaunlicher ist allerdings dieses Mail.

Behördliche Überprüfung wird angeraten

Nun darf  dreimal geraten  werden wer das  größte Interesse  daran hat,  dass Abos von
„voycer.de“ unters Volk gebracht werden.  Richtig geraten, nämlich „voycer.de“ selbst.
Allerdings bleibt es im Unklaren wer diesbezüglich ein Mail versendet, von dem der eigent-
liche Absender, im konkreten  Fall Isabella L.  alias „islok“ , keine Ahnung hatte. Möglicher-
weise kann uns  „voycer.de“  diesbezüglich Auskunft erteilen, welche wir gerne veröffent-
lichen werden. Frau L. kann nur angeraten werden, diese Angelegenheit in ihrem eigenen
Interesse behördlicherseits überprüfen zu lassen.

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2011-03-21

Update am 14.04.2011

Nachdem wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen, informieren wir unsere
Leser(innen) von einem Schreiben der Firma „voycer.de“, welches uns von einem Vertreter
des Unternehmes gemailt wurde.  Folgender Ausschnitt aus  dem Mail betrifft die Berichter-
stattung von ERSTAUNLICH.



Damit stellt  „voycer.de“ klar,  dass es sich bei  den zugesandten  „Abos“ um einen kostenlo-
sen Dienst handelte. Damit ist die Bezeichnung „Abo-Falle“ für  „voycer.de“  nicht zutreffend.

Allerdings muß sich „voycer.de“  folgende Fragen von uns gefallen lassen.  Die Vorgangs-
weise  des Unternehmens  war sehr  ungeschickt.  In unserer hochsensiblen  Zeit schliesst
vermutlich jeder Computernutzer sofort auf ein kostenpflichtiges Abo, wenn er aufgefordert
wird eine  Abo-Bestätigung durchzuführen,  obwohl er kein Abo bestellt hat.  Auch der Aus-
druck „Abo“  war in diesem Fall sehr unglücklich gewählt.

Noch ungeschickter war es natürlich ohne Wissen der Studentin Isabella L., diese zur Ad-
min von „voycer.de“ zu machen und unter ihrem Usernamen „islok“ ein offizielles Mail an
jenen User zu versenden, der unverbindlich an einer Umfrage dieser Studentin teilnahm.

Wir hoffen  mit diesem  Update eventuelle  Missverständnisse  aus dem Weg geräumt zu
haben.

Die Redaktion

2011-04-14

 

Sexistische Kunst


Was ist Sexismus?

Zum gestrigen Beitrag „Sexistische Werbung?“ haben wir außer etlichen Kommentaren, auch
einige E-Mails erhalten. In einem davon wollte ERSTAUNLICH-Leserin Frau Margit S. von uns
wissen, was wir als sexistische Darstellung werten.
Wie es der Zufall wollte, haben wir heute ein Musterbeispiel für Sexismus gefunden. Im heu-
tigen Kulturteil der Kronen-Zeitung wird ausführlich über die Uraufführung der Rihms Oper
„Dionysos“ berichtet.
(Quelle: Kronen Zeitung Printausgabe vom 29.07.10)

So sehen es die SPÖ-Bundesfrauen

Wenn Frauen auf eine herabwürdigende Art auf ihre Sexualität und Haarfarbe reduziert und
in herabwürdigender und verachtenswerter Weise dargestellt werden, sehen  die wackeren
SPÖ-Bundesfrauen, sowie die Frauenstadträtin Frauenberger,  den Tatbestand des Sexismus
erfüllt.

Hängebrüste und überdimensionale Vagina

Ein altes Sprichwort sagt, dass Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden sind. Allerdings gibt
es auch eine Grenze des guten  Geschmackes.  Diesen sehen wir darin, wenn zum  Beispiel
wie  in dieser Opernaufführung,  eine Frau mit  künstlich angefertigter, überdimensionaler
Vagina und Hängebrüste bis zum Bauchnabel, über die Bühne hüpft.
Eine derartige Darstellung einer weiblichen  Person gilt für uns als Sexismus,   auch wenn es
als Kunst verkauft wird. Diese Figur stellt eine Frau in eindeutig verachtenswerter und herab-
würdigender Weise dar.

Kein Ton von den  Sexismus-Bekämpferinnen

Dagegen ist das Hirter Bier Werbeplakat eine Augenweide. Auf diesem sind drei Frauen in
ästhetischer Weise abgebildet, auch wenn die Werbung nicht produktbezogen ist. Wir fra-
gen uns schon, warum es bei dieser perversen  Darstellung einer weiblichen Person in der
besagten Opernaufführung keinen Aufschrei der Sexismus-Bekämpferinnen gibt.
Vielleicht liegt es daran, dass diese Aufführung staatlich subventioniert ist und so sich einige
Herrschaften  aus Bund oder Gemeinde eine goldene Nase daran verdienen.  Dies trifft bei
der Firma Hirter natürlich nicht zu, denn bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen
Privatbetrieb.
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2010-07-29
 

Sexistische Werbung?


SPÖ-Frauen im Kampf gegen Sexismus

Die Wiener  Frauenstadträtin  Sandra Frauenberger will nun ein deutliches Zeichen gegen
Sexismus in der Werbung setzen. Dabei kann sie sich der Unterstützung der SPÖ-Bundes-
frauen erfreuen.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Wie die SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz heute in eine Presseaussend-
ung festhält, geht es um die Würde der Frauen und auch um stereotype Rollenbilder, die
durch herabwürdigende und verachtenswerte  Darstellungen suggeriert werden.
Zum Zwecke der Untermauerung ihrer kämpferischen Absichten, wurde unter diesem Link
ein Download-Musterbrief eingerichtet, um Frauen die Möglichkeit zu geben, sich mittels
Brief gegen sexistische Werbung zu beschweren.

Ein höchst erstaunlicher Grund

Harte Geschütze die da aufgefahren werden dachten wir uns und wollten natürlich wissen,
welche spezielle  Art der Werbung derartige Kampfmassnahmen erfordern.  Wir ersuchten
im Büro der Frau Andrea Mautz,  um genaue Aufklärung  zu diesem Thema  und erhielten
prompt nachfolgendes E-Mail.

Zitat aus dem Mail: Die Werbung suggeriert: „Wer das entsprechende Bier konsumiert,
bekommt die dazupassende Frau.“

Die Hirter Bier Werbung war also Stein des Anstoßes. Zugegeben, sehr produktbezogen
ist dieses Sujet nicht. Die drei sehr attraktiven Damen dienen offensichtlich als Blickfang
für den Gerstensaft.
Das Erstaunliche daran ist, dass das angeblich sexistische Sujet auf den gemeindeeigenen
Werbeflächen  plakatiert wird. Bei Gewista ist man eben anderer Meinung, als bei den SPÖ-
Bundesfrauen.  Auch scheint man dort  auf die  Meinung von  Sandra  Frauenberger keinen
besonderen Wert zu legen.

Zu jeder Flasche eine Frau

Wir sehen in diesem Werbeplakat keine herabwürdigende Art auf Sexualität und Haarfarbe.
Es gibt ein altes Sprichwort das besagt, sowie der Schelm denkt, so ist er. Man muss schon
über eine sehr ausschweifende Fantasie verfügen um in dieser Werbung zu erkennen, dass
zur betreffenden Biersorte, die dazupassende Frau erhältlich ist.
Das Werbung in sehr vielen Fällen nicht produktbezogen ist, ist eine Tatsache. In der Werb-
ung werden auch Dinge oder Ereignisse versprochen, von denen ein jeder normaldenkender
Mensch weiß, dass diese nicht eingehalten werden können.
Wenn es Frauenberger und ihren Mitstreiterinnen darum geht, dass Werbesujets in denen
Frauen vorkommen nur realitätsbezogen sein dürfen um nicht als sexistisch zu gelten, frag-
en wir uns wie in der Praxis dann ein  Werbeplakat für  Tampons oder  Monatsbinden aus-
sehen soll.

Attraktive Frauen sind Werbeträgerinnen

Attraktive Frauen spielen in der Werbung eine sehr wichtige Rolle als Werbeträgerinnen. Es
liegt in der Natur der Sache, dass hübsche Frauen ein Blickfang sind und dies auch von der
Werbeindustrie ausgenützt wird.
Bei jeder Autosalon-Ausstellung posieren äußerst attraktive Models, obwohl diese mit den
Blechkarossen im eigentlichen Sinn nichts zu tun haben. Auch wird niemand auf die Idee
kommen, dass er zum passenden Auto die dazugehörige Frau erhält.

Realitätsbezogene Werbung

Aber kommen  wir zur realitätsbezogenen Werbung.  Wir haben im  Internet zwei sehr
schöne Beispiele dafür gefunden.  Ein Fitnessstudio wirbt für den Besuch in seinen Hal-
len und die allseits bekannte Firma Palmers bewirbt auf diesem Plakat Strumpfhosen.
(Fotoquelle: watchgroup-sexismus.at)
 
Das Werbeplakat vom  Fitnessstudio Atrium wird als sexistisch verurteilt.  Wäre es weniger
sexistisch wenn statt dem knackigen Frauen-Po, ein von Zellulitis zerfurchtes Hinterteil zu
sehen wäre. Vermutlich wäre dieses zwar  realitätsbezogener, aber dem  Studiobetreiber
ging es offenbar darum, den Erfolg eines durchgeführten Fitnessprogramms aufzuzeigen.

(Fotoquelle: http://www.epamedia.at)
Dass der Großteil der Frauen nicht so aussieht, wie die auf dem Palmers-Plakat abgebildeten
Models, dürfte jeder(frau) klar sein.  Hier wird allerdings ganz realitätsbezogen für Damenbe-
kleidung Werbung gemacht. Ist auch dieses Sujet sexistisch und herabwürdigend?

Futterneid und Konkurrenzdenken

Beim Thema sexistische Werbung kommt eines immer wieder klar in den Vordergrund. Die
Frauen die auf den Plakaten abgebildet sind oder in diversen Werbespots mitspielen, sind
zum überwiegenden Teil äußerst attraktiv.
Nun liegt bekanntlicher  Weise zwar die  Schönheit im Auge des  Betrachters,  aber es ist
schon auffällig dass jene Damen die am lautesten Sexismus rufen, nicht unbedingt zu den
attraktiven weiblichen Geschlechtsgenossinnen zählen.
Daher drängt sich für uns der Verdacht auf, dass es hier vordergründig gar nicht um Sexis-
mus in der Werbung geht, sondern dieses Thema als Vorwand für vorhandenen Futterneid
und/ oder Konkurrenzdenken verwendet wird.
*****
2010-07-28
  

Baby muss für Homo-Werbung herhalten TEIL2

 

Zensur gefordert

Zu unserem Beitrag „Baby muss für Homo-Werbung herhalten“ haben wir heute folgenden-
des Mail erhalten.
 
Dieses oben abgebildete Mail dürfte die beiden nachfolgenden Kommentare im selbigen
Beitrag betreffen.

Wir danken für die Sorge

Da wir unsere journalistische Sorgfaltspflicht sehr ernst nehmen, wollen wir zu dem Mail,
sowie auch zu den beiden betreffenden Kommentaren Stellung nehmen. Wir danken
vorerst dem Mailverfasser „Cybaerman“  dafür, dass er/sie sich um eventuell rechtliche
Schritte gegen dieses Magazin sorgt.
Es ist schon richtig wenn er /sie behauptet, dass Meinungsfreiheit dann aufhört wenn
geltende Gesetze verletzt werden. Auch finden wir es positiv, wenn die Polizei solche
Fälle in letzter Zeit sehr sorgfältig prüft.

Diese Werbung ist Kindesmissbrauch

Allerdings dürfen Menschen, die nachfolgendes Foto als Werbung für ihre sexuelle
Ausrichtung anfertigen und verwenden nicht verwundert sein, wenn sie ins Kreuz-
feuer der Kritik geraten.
(Fotoquelle: www.thinkoutsideyourbox.net)

Emotionale Reaktion

Im Angesicht der Tatsache, dass hier ein Säugling für die Werbung der homosexuellen
Ausrichtung missbraucht wird, ist die Bezeichnung „kranke Schwuchtel“ eher eine
emotionale Reaktion, als der Bruch eines bestehenden Gesetzes.
Wir finden dass hier der Fotograf, bzw. der Promoter dieses Bildes einen Gesetzesbruch
begangen haben und nicht der User „Grazbiker“. Für uns bedeutet dieses Bild Kindes-
missbrauch.

Mit seiner Meinung nicht allein

Nun zum User „Patriot“, der meint dass Homosexuelle eine Fehlsteuerung im Gehirn haben
und deshalb auf das selbe Geschlecht stehen. Mit dieser Meinung ist „Patriot“ nicht allein,
denn zahlreich namhafte Politiker, sowie auch hohe religiöse Würdenträger verschiedener
Konfessionen vertreten den selben Standpunkt.
Das heißt in Folge, wenn mit dieser Meinung eine Gesetzesverletzung vorliegt, sich all diese
Personen strafbar gemacht haben. Das dem nicht so sein kann ergibt sich daraus, dass diese
Personen weiterhin zu dieser Meinung stehen und diese nach wie vor öffentlich von sich
geben.

Interessante Kommentare bei Schreuder

Der Herausgeber dieses Magazins vertritt die Meinung,  dass Homosexualität evolutions-
bedingt nicht normal ist.  Dieser Standpunkt wurde  bereits in etlichen Beiträgen über
das Thema Homosexualität  festgehalten.
Daher werden wir die beiden Kommentare nicht entfernen und sehen eventuellen recht-
lichen Konsequenzen mit Gelassenheit entgegen. Aber bleiben wir gleich beim Thema.
Der Grüne Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder bringt heute auf seinem Blog einen
interessanten „Beitrag“.
Dieser beschäftigt sich damit, in welchen Ländern Homosexualität illegal, bzw. legal ist.
Schreuder kommt zu der Feststellung, dass diese in  76 Ländern verboten ist. Interessant
sind vor allem die beiden widersprüchlichen Kommentare die anonym abgegeben wurden.
(Screen: www.marco-schreuder.at)
Über die rot markierte Aussage sollte man vielleicht doch ein wenig nachdenken. Der
Ordnung halber möchten wir User welche diesen Beitrag kommentieren ersuchen, die
Netiquette einzuhalten und von diskriminierenden Kommentaren Abstand zu nehmen.
*****

2010-05-17
  

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Richter von eigenen Gnaden


Wir haken nach

Wir haben vorgestern den Beitrag „Cyberstalking TEIL 3“ verfasst. In diesem ging es um
die Berichterstattung des Marcus J. Oswald, seines Zeichens selbsternannter „Machtfak-
tor des Internet“.
An und für sich wollten wir uns mit dem Thema nicht weiter beschäftigen, aber die selbst-
herrliche Art des Herrn Oswald, mit der er seinen Beitrag auf seinem Blog B&G nachge-
bessert hatte, veranlasste uns dazu.

Rückschau

Für die Einleitung unseres Beitrages müssen wir ein wenig ausholen. Im Februar dieses Jahres
haben wir den Beitrag „Genderwahn(sinn)“ verfasst. Darin ging es um die unkultivierte und
beleidigende  Art, so einiger User im besagten Forum.

Selbsternannte Richter

Der nach einem,  im LG Wien stattgefundenen Medienprozess festgenommene Herwig
Baumgartner, dürfte offensichtlich einer dieser User von „Genderwahn“ sein. Wir kennen
diesen Mann nicht und maßen uns auch nicht an, zu beurteilen ob dieser Unrecht getan hat.
Dies zu entscheiden bleibt ausschließlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten.  Erstaun-
licherweise gibt es zwei Blogger, die sich jedoch berufen fühlen Richter zu spielen. Der eine
betreibt einige linksgerichtete Billigblogs und ist für uns nicht wichtig genug, in diesem
Magazin namentlich erwähnt zu werden.

Schiefgelaufene Revolution

Beim anderen handelt es sich um Marcus J. Oswald. Eine selbsternannte Größe im Internet.
In seinem Beitrag auf B&G fiel uns folgender Satz auf:  „07-2007  Handstreichartige Über-
nahme des Forums im Sommer 2007 durch Herwig Baumgartner…“
Richter von eigenen Gnaden
Analysiert man obige Worte liegt der Schluss nahe, dass diese aus Enttäuschung oder Wut
geschrieben wurden. Also begannen wir zu recherchieren, was wirklich dahinter steckt.

Kein Job für Oswald

Und wir sind fündig geworden. Oswald selbst hatte offensichtlich große Ambitionen, dass
Forum zu übernehmen, wie es folgender Originalauszug eines Mails von ihm untermauert:
„Ich wollte und musste Admin werden, weil ich rund um die Uhr online bin und es keine
Belastung gewesen wäre und zweiten, weil ich das muss, da ich als einziger auf meine
Webseite intensiv aufs Forum verlinkt habe……“

Oswald gibt nicht auf

Mit der handstreichartigen Übernahme des Forums durch Baumgartner, hatte dieser dem
Oswald einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wahrscheinlich kündigte der selbster-
nannte Machtfaktor auch aus diesem Grund dem Baumgartner die Freundschaft, welche
sie in der JVA Simmering geschlossen hatten.
Oswald postete jedoch fleißig auf Genderwahn weiter, obwohl er dort derart geschasst wurde.
Seit 17.02.2007 erstellte er immerhin 396 Beiträge. Über deren qualitativen Inhalte, sollte sich
der geneigte Leser im besagten Forum selbst ein Bild machen.

Rechtsexperte Oswald

Ein Oswald, der einschlägig gerichtsbekannt ist, dem bereits der Provider von „twoday.net“ ,
seinen Blog wegen Beitragsinhalte abgedreht hatte und der laut eigener Aussage sich von
keinem Gericht  erpressen lässt und sich auch grundsätzlich keine Gerichtspost abholt, maßt
sich an ein Gerichtsurteil zu prognostizieren.
Obwohl für Baumgartner, wie auch für jeden anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung
gilt, meint Oswald dass dieser weit über zehn Jahre in Haft verbringen wird. Aber es kommt
noch dicker, auch wenn man es kaum glaubt.

Man soll den Machtfaktor nicht reizen

Womit begründet Oswald seine Voraussage? Wir zitieren wörtlich aus seinem Beitrag auf
B&G:  „Er hat sich mit dem Herausgeber dieses Journals angelegt, obwohl ihm mehrmals
gesagt wurde, dass er das unterlassen soll. Er hat die Rechnung am Tisch.“

Größenwahn?

Wir erzittern vor Ehrfurcht. Der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald glaubt die
österreichische Justiz soweit in der Hand zu haben, dass diese sicher zehn Jahre Haft über
eine Person verhängen wird, weil diese sich mit dem Herausgeber von B&G angelegt hat.
So, wir hoffen nun, uns auch ausreichend mit dem Machtfaktor und Herausgeber des Blogs
B&G angelegt zu haben und harren gespannt der Dinge. Der Herausgeber dieses Magazins
hat schon seine Zahnbürste eingepackt. Man weis ja nie, was Marcus J. Oswald einfällt.
Stauni
  
2009-11-06
  

Cyberstalking TEIL 3


Festnahme bei Medienprozess

Im Anschluss eines gestrigen Medienprozesses im Landesgericht Wien, wurde der Beklagte
Mag. Herwig Baumgartner von der Polizei festgenommen. Wir kennen diesen Mann nicht
und auch der Grund seiner Festnahme ist uns unbekannt.

Genderwahn

Dieser Vorfall selbst ist nicht Thematik unseres heutigen Beitrages, sondern die Bericht-
erstattung des selbsternannten Machtfaktors des Internet, Herrn Marcus J. Oswald. Beim
Medienprozess ging es um das Webforum „Genderwahn“, in dem auch Oswald  sehr lange
Zeit fleißig postete. Sein letzter Beitrag stammt vom 31. Okt 2009, 06:47 Uhr.

Erstaunliche Loyalität

Oswald schrieb nun wörtlich: „Was Baumgartner nun droht, wurde diesem ein Jahr lang immer
wieder gesagt. Er wollte nicht hören.  Trotz Loyalität in der Sache: Irgendwann ist genug.“
Allerdings vergaß er dabei anzugeben, was in diesem Jahr immer wieder gesagt wurde und
auf wem Baumgartner nicht hören wollte. Dem geneigten Leser auf B&G bleibt nur übrig,
sich in seiner Fantasie auszumalen, um was es eigentlich geht.

Aber er bekundet zumindest Loyalität in der Sache, auch wenn nicht ersichtlich ist in
welcher. Die Loyalitätsbekundung von Oswald erscheint uns aber doch etwas fragwürdig.
Uns wurde ein E-Mail übermittelt, in dem Oswald dem Empfänger wörtlich mitteilt:
„Ich habe eigentlich keinen guten Grund, dem Herwig Baumgartner zu helfen oder Gutes
zu tun.“ Na ja, unter dem Wort Loyalität verstehen wir etwas anderes.
Dabei hatte die Männerfreundschaft so schön begonnen. Beide lernten sich bei einem
staatlich subventionierten Urlaub in der JVA Simmering näher kennen. Ihre Suiten lagen
auf dem selben Trakt.

Das Fähnlein im Wind

Einige Zeilen später im gleichen E-Mail schreibt Oswald: „Frag den Nechvatal. Ich halte
ihn zwar für einen Vollnazi, aber er ist als Fotograf gut einsetzbar und hilfsbereit.“ Dieser
Satz hat es in sich.
Oswald sieht den Wiener Anwalt Mag. Werner Tomanek im rechten Eck der politischen
Gesellschaft und bezeichnet diesen wortwörtlich als: „Ratte unter den Wiener Anwälten“
(Originalauszug aus einem Mail).
In einem B&G-Beitrag warf er dem Herausgeber von „Erstaunlich“ vor sich mit diesen, in
seinen Augen offensichtlich unwürdigen Mann, zwecks einer geschäftliche Besprechung
getroffen zu haben.
Da erscheint doch der selbsternannte Machtfaktor des Internet wie ein Fähnlein im Wind,
denn er richtet sich’s  wie er es braucht. Er empfiehlt oder setzt einen Mann ein, den er laut
eigener Aussage für einen „Vollnazi“ hält.
Sonst ist über die äußerst nebulose Berichterstattung von Oswald, nichts nennenswertes zu
erwähnen. Wahrscheinlich wissen nur Insider, warum es zur Festnahme des Mag. Herwig
Baumgartner mit einem derart großen Polizeiaufgebot gekommen ist.

Cyberstalking ?

Ein pikantes Detail am Rande des Machtfaktors hätten wir doch.  Einer nicht in der Öffent-
lichkeit stehenden Privatperson ging es offensichtlich auf den Geist, ständig im Blog des
Marcus J. Oswald erwähnt und zusätzlich mit E-Mails bombardiert zu werden.
Also was machte der gute Mann? Er wendete sich ans Gericht und ersuchte dort um Hilfe.
Eine Richterin erließ eine „einstweilige Verfügung“ gegen Oswald, um die Privatsphäre
dieser Person zu schützen.  Da dieser laut eigener Aussage, wie er selbst in einem E-Mail
schreibt, keine Gerichtspost abholt und sich auch nicht von Gerichten erpressen lässt, ver-
säumte er die Rechtsmittelfrist.

Anzeige gegen Richterin

Also erwuchs die „einstweilige Verfügung“ in Rechtskraft. Was tat nun der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet? Er zeigte die Richterin MMag. Renate Thumb bei der
Staatsanwaltschaft Wien an.
Wahrscheinlich wird man sich dort über die Anzeige von Oswald krumm lachen und das
dürfte ihm auch bewußt sein. Also sucht er via seinem Blog B&G, Informationen zu der
Richterin.
Wir zitieren wörtlich aus B&G: „Daher ist diesem Journal jeder Hinweis willkommen, welche
Akten die Richterin Renate Thumb vom BG Wien-Josefstadt noch bearbeitet.“
Soviel zur Verbundenheit zur österreichischen Rechtsordnung, eines Marcus J. Oswald.
Stauni
  
2009-11-04
  

Fangnummer

 

Ein Leser teilt mit

Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
  
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“
office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten!  ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
>       */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
>       deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
>       sagen
>       wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.

Vertragsverhältnis

Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.

Die Kassa klingelt

Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .

Ruf verbessern

Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg

Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
  
2009-09-25
 

Ausgepirscht RokkerMur

 

Info über Story

Ende Mai dieses Jahres, wurden wir von einem Leser auf eine erstaunliche Geschichte
aufmerksam gemacht. Wir haben dann am 31.05.2009 nachfolgenden Beitrag darüber
geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=259;neuer-akh-skandal-&catid=1;erstaunliches

Der o.a. Leser Wolfgang K.,  betreibt den Webblog „Warteschlange“ und nennt sich selbst

„RokkerMur“. Es ist eine sozialkritische Website, eher links orentiert und Vorfälle über die in
dieser Seite geschrieben werden, sind mehr oder weniger satirisch kommentiert.

Der Kontakt

Mit der Zeit entwickelte sich ein lockerer E-Mail Kontakt, der im Zeitraum von Anfang Juni be-
gann und mit 8.Juli 2009 endete. Dieser Mailverkehr bestand aus 11 Mails von denen 9 Beant-
wortungen von Anfragen seitens der Warteschlange waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen
unserseits, bezüglich des etwas erstaunlichen Benehmens des Wolfgang K.

Die wirkliche Absicht

Der Betreiber der „Warteschlange“ hatte uns nämlich mehrmals via E-Mail „bedrängt“,
einen Permanent-Link zu seiner Webesite zu setzen. Falls Herr K. diesen Umstand vergessen
hat, sind wir gerne bereit  die betreffenden Mails zu veröffentlichen.

Ja, nein, ja, nein….

Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben diese Linksetzung nicht gemacht. Das führte dann am
8.Juli 2009 offensichtlich zu einem „Hausverbot“ auf der Website von Wolfgang K.
An diesem Tag erhielt er auch sein letztes Mail von uns, in dem wir ihm mitteilten das wir dies
zur Kenntnis nehmen und es für uns auch nicht besonders wichtig ist.

Umso erstaunter waren wir, als uns in einem Mail von Wolfgang K., am 11.Juni 2009, sowie

über das Forum „Genderwahn“ mitgeteilt wurde, dass das Hausverbot wieder aufgehoben sei.

Abgelehnt

Da wir allerdings keinen Wert mehr auf einen Kontakt mit Herrn Wolfgang K. legten, lies der
Herausgeber dieses Magazins, über einen Bekannten, dass von ihm nachfolgend verfasste
Schreiben ebenfalls über „Genderwahn“ veröffentlichen:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4174&sid=221f00905d3e5af8da6f38014cfdfe78&p=15710#p15710

Beginn des Schreibens

Auf WARTESCHLANGE am Samstag, 11. Juli 2009, 00:18 erschienen:
==========================================================
Hausverbote in der warteschlange:
Anm: Marcus J.Oswald (blaulicht & graulicht) hat auf der warteschlange Hausverbot.
Herr Reders Hausverbot wurde in eine bedingte umgewandelt
und ist daher aufgehoben.

Das finde ich wirklich „ERSTAUNLICH“ das sich ein Wolfgang K. anmasst, bedingte Sank-

tionen auszusprechen. Vielleicht verwechselt er sich mit einer Behörde oder einem Gericht.
Ausserdem erhielt ich vom Selbigen ein E-Mail,das ich auszugsweise zitiere:

Betreff: Umwandlung des Hausverbotes in eine bedingte Attachment
Von: Kirchleitner Wolfgang <kirchleitner@gmail.com>
Datum: 11.07.2009 07:38
An: <office@erstaunlich.at>
Hallo Stauni !
Grund: Mit Oswald wollen wir dich nicht in einen Topf werfen,
das der Pädo ist war mir klar………………………
MfG
Wolfgang

Es ist mir gänzlich egal für was Wolfgang K. den Oswald hält. Wenn er mit diesem ein Prob-

lem hat, soll er es selbst lösen. Ich löse meine Probleme auch selbst.
Ich persönlich lege keinen Wert mehr darauf, irgendwelche Kontakte mit Wolfgang K. oder
seiner Website WARTESCHLANGE zu pflegen.
Ich halte es wie vor 4 Wochen, wo ich weder Wolfgang K. noch seine HP gekannt habe.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt ganz gut gelebt und werde auch weiter ganz gut leben.
Herr Wolfgang K. darf jetzt wieder sein bedingtes, in eine festes Hausverbot bezüglich
meiner Person umwandeln.
======================================================================

Ende des Schreibens

 

RokkerMur begreift nicht

Wir sind einem Herrn Wolfgang K. nicht vom „Buckel“ heruntergerutscht und daher möge
er seine Spielchen mit Seinesgleichen betreiben.

Allerdings dürfte das o.a. Schreiben den Warteschlangenbetreiber voll ins Ego getroffen

haben, denn er postet heute wieder auf Genderwahn folgendes:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4179&st=0&sk=t&sd=a

Bis gestern war es anders da hat mich der Herr mit mails überflutet.
Selber Hirn einschalten wenn man nichts genaues weiß.
Er wollte Infs noch und noch, Tierschützer, AKH-der Kriminalfall usw.
Ich bin genauso froh wie ERSTAUNLICH das ich keine Mails mehr von ihm bekomme.

===================================================================

Zeitverschiebung

Herr Wolfgang K., gestern war der 11.Juni 2009 und dass letzte Mail haben Sie am
8.Juli 2009 erhalten. In Ihrer Zeitrechnung kann irgendetwas nicht stimmen.

Wie bereits oben angeführt, bestand der Mailverkehr aus ganzen 11 (!) E-Mails, bei denen

9 Beantwortungen Ihrer Anfragen waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen, bzw. Anfragen
unserseits.

Erstickt in Post

Der Zeitraum dieses Mail-Verkehrs erstreckte sich über 6 Wochen. Wenn sie dies als
„Überflutung“ sehen, dürften Sie eine sehr dürftige Mailkorrespondenz haben.
Allerdings wäre das bei Ihrem Benehmen auch nicht sehr erstaunlich.

Doppelgleisig

Allerdings erstaunlich finden wir die „Gangart“ von Herrn Wolfgang K.
Einerseits verurteilt er das Forum „Genderwahn“  auf das Schärfste, während er ander-
seits darum bettelt auf Selbigen posten zu dürfen.

Herr Wolfgang K., bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass „ERSTAUNLICH“ mit Ihnen nichts

mehr zu tun haben will. Sie haben sich an uns „angepirscht“ also pirschen Sie sich wieder
weg.   

Stauni 

  
2009-07-12
  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Der Machtfaktor

 

Spammails

Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.

http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/

Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist

vielleicht langweilig.

In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-

mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.

Hacker am Werk ?

Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.

Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941

Mag. W. Tomanek

Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.

Wer bezahlt, bekommt gute Presse

Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“

Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und

dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.

Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-

gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.

Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch

bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.

Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.

Austeilen ja, einstecken nein

Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.

Der Machtfaktor

Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15

Oswald kommt um Hilfe

Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.

Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses

Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-

gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.

ERSTAUNLICH wurde geboren

Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008  mit „ERSTAUNLICH“ online.

Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-

auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
   
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.

Recherchenauftrag den es nie gab

Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.

Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-

nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.

Oswald wird ignoriert

In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.

Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser

ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“.  Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.

Aufforderung zum Einbruch ?

Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.

Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden

den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.

Stauni

 
2009-07-05
      

Inhalts-Ende

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