Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt
und musste nun seinen Führerschein abgeben
Es vergeht wohl kein Tag, an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden. So auch
die FF Maria Rain (Kärnten), die wegen eines Brandeinsatzes am 23.07.2013 alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt die Florianijünger (die übrigens ihre Hilfsbereitschaft in ihrer Freizeit zur Verfügung
stellen) darüber in Kenntnis, dass sie sich zwecks eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar beim o.a. Rüsthaus hatte sich zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese hatten das Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für jeden normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar, dass man wohl kaum mit
30 km/h dahinschleicht, wenn es gilt einen Brand zu löschen und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht so die blitzenden Polizisten. Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige. Auch
für den Strafreferenten dürfte Feingefühl ein Fremdwort sein, denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es gibt zwar keine Regelung, die eine Ausnahme für die Fahrt mit dem Privatauto zum
Rüsthaus besagt, wenn diese zum Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient. Allerdings
wäre seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist. Immerhin geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“. Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten via Facebook folgendes aus: „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat „Dein Freund und
Helfer“ verdient.
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2013-11-06
Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen
Über Sinn und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag „Orgie der
Orden“ berichtet. War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“ am vergangenen Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol Dr. Luis Durnwalder, der Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl, der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll und der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
Abgesehen von der Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland Oberösterreich getan haben, fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen. Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar, warum fürstlich bezahlte Landeshauptmänner für das Erledigen ihres Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört? Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
Keine Mutter bekommt ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern. Kein Maurer
erhält einen Orden, wenn er ein Haus gebaut hat. Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet. Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
Ehrenzeichen sollten eigentlich nur auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden. Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe, sofern dies durch Personen geschieht, die nicht damit professionell be-
schäftigt sind. Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten, deren ehrbare Leistung in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht.
Es erhält ja auch kein Arzt, der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann, der
einen Brand löschte einen Orden. Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden, wenn sie
ihren Job erledigen. Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht, wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit, deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen. Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
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2012-05-26