Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Letzte Generation

Es ist höchst an der Zeit, dass die Justiz dem Treiben der Klima-Kleber ein Ende setzt

Geschockt zeigt sich die „Letzte Generation“, besser unter der Bezeichnung „Klima-Kleber“ bekannt, dass die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen gegen sie eingeleitet hat. Sie empfinden es als angsteinflößend, kündigen aber an, ihre Proteste fortsetzen zu wollen.

Abgesehen davon, dass sich die sogenannten „Proteste“ nicht nur durch Verursachung von Chaos im Straßenverkehr auszeichnen, gehen mit diesen Sachbeschädigungen wie beispielsweise an Fahrbahnen, Häuserfassaden und Geschäftsauslagen einher. Von der Gefährdung von Menschenleben durch Behinderungen von Einsatzfahrzeugen und das Verschütten von Öl auf Fahrbahnen erst gar nicht zu reden. Es ist daher höchst an der Zeit, dass die Justiz diesem Treiben ein Ende setzt. Die widerrechtlichen Aktionen werden von der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, um die Einstufung der ‚Letzten Generation‘ als kriminelle Vereinigung zu prüfen.

Der Großteil der Bevölkerung – und nicht nur die Autofahrer – haben für die Klima-Kleber kein Verständnis. Wenn auch die bloße absichtliche Behinderung der Bevölkerung, die zur Arbeit, zum Arzt oder anderen wichtigen Terminen muss, bis dato rechtlich noch nicht als Nötigung gesehen wird, ist diese zumindest moralisch zutiefst verwerflich.

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Kein Freund und Helfer


Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt

und musste nun seinen Führerschein abgeben

Es vergeht wohl kein Tag,  an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden.   So auch
die  FF Maria  Rain  (Kärnten),  die  wegen  eines   Brandeinsatzes  am   23.07.2013  alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt  die  Florianijünger  (die  übrigens  ihre  Hilfsbereitschaft  in  ihrer  Freizeit zur Verfügung
stellen)  darüber  in  Kenntnis,  dass  sie  sich  zwecks  eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar  beim  o.a.  Rüsthaus  hatte  sich  zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese  hatten  das  Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für  jeden  normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar,  dass man wohl kaum mit
30 km/h  dahinschleicht,  wenn  es  gilt  einen  Brand  zu  löschen  und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht  so die blitzenden Polizisten.   Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige.  Auch
für  den  Strafreferenten  dürfte  Feingefühl  ein  Fremdwort  sein,  denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es  gibt  zwar  keine  Regelung,  die  eine  Ausnahme  für die  Fahrt  mit  dem Privatauto zum
Rüsthaus  besagt,  wenn  diese  zum  Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient.  Allerdings
wäre  seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht  aus  Jux  und Tollerei  geschehen  ist.   Immerhin  geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“.  Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten  via Facebook folgendes aus:   „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat  „Dein Freund und
Helfer“  verdient.
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2013-11-06

Ordensinflation in Oberösterreich


Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen

Über  Sinn  und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag  „Orgie der
Orden“ berichtet.  War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“  am  vergangenen  Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
 
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol  Dr. Luis Durnwalder,  der  Landeshauptmann  von  Wien  Dr. Michael Häupl,  der
Landeshauptmann  von  Niederösterreich  Dr. Erwin Pröll  und  der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
 
Abgesehen  von  der  Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland  Oberösterreich getan haben,  fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen.   Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar,  warum  fürstlich  bezahlte  Landeshauptmänner  für  das  Erledigen  ihres  Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
 
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört?  Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
 
Keine  Mutter  bekommt  ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern.   Kein Maurer
erhält einen Orden,  wenn er ein Haus gebaut hat.  Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet.  Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
 
Ehrenzeichen  sollten  eigentlich  nur  auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden.   Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe,  sofern  dies  durch  Personen  geschieht,  die nicht damit professionell  be-
schäftigt sind.   Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten,  deren  ehrbare  Leistung  in  Ausübung  einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht. 
 
Es  erhält  ja  auch  kein Arzt,  der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann,  der
einen Brand löschte einen Orden.   Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum  fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden,  wenn sie
ihren Job erledigen.  Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
 
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht,  wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit,  deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen.  Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
 
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2012-05-26
 

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