Kindermesser bei „XXL Sports & Outdoor“
Erstaunliches beim Mindestalter
Messer sind in Österreich in letzter Zeit sehr gefragt. Da die Nachfrage das Angebot regelt, dürfte die Firma „XXL Sports & Outdoor“ dies in ihrem Warenangebot berücksichtigt haben. So wurde gestern, in einem – in der Kronen Zeitung beigelegten – Flugblatt, ein Kindermesser (Fahrtenmesser) beworben.
Allerdings werden wir aus einer Einschränkung nicht schlau. Nämlich jener des Mindestalter von 18 Jahren. Ein Kindermesser ist schon der Bezeichnung nach für Kinder gedacht. Da dürfte den Werbestrategen bei „XXL Sports & Outdoor“ ein erstaunlicher Fehler unterlaufen sein. Denn in Österreich ist dem Gesetz nach ein Mensch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Ausnahme Salzburg – bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ) ein Kind. Danach gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendlicher. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gilt man als Erwachsener!
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2019-01-25
In Wien sitzen die Messer locker
Ein Österreicher namens Mohamed
An tägliche Einzelfälle, wie beispielsweise den Drogenverkauf durch illegale Scheinasylanten, hat man sich in Wien offenbar schon gewöhnt. Neu hingegen sind Messerattacken, die nun augenscheinlich täglich stattfinden. Da gab es einen Afghanen, der weil er schlecht drauf war, einfach auf vier völlig unbeteiligte Personen mit einem Messer einstach.
Nur wenige Stunden später wollte ein Algerier seine Meinung mit dem Messer durchsetzen und attackierte seinen Widersacher. Und nun (wieder nur einige Stunden später) attackierte – man höre und staune – ein „Österreicher“ namens „Mohamed“ einen Soldaten, der zur Bewachung der iranischen Botschaft – im 13. Wiener Gemeindebezirk – abgestellt war, ebenfalls mit einem Messer. Dabei hatte der Soldat noch Glück im Unglück, denn er trug eine stichsichere Weste und diese rettete ihm das Leben. Der Aggressor hatte allerdings Pech, denn der Soldat war mit einer Schusswaffe bewaffnet und setzte sich im Rahmen der Notwehr zur Wehr. Der Ordnung halber halten wir fest, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.
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2018-03-12
Bandenkrieg mitten in Wien
Ein Friedensangebot sieht anders aus
„Nach Bandenkrieg: Tschetschenen wollen ´Frieden´. Nach der blutigen Auseinander- setzung unter rivalisierenden Banden in Wien – eine Gruppe Tschetschenen war von zahlreichen Afghanen mit Messern, Holzlatten und Eisenstangen attackiert worden – sind nun gegen fünf Täter Anträge auf Untersuchungshaft gestellt worden. Positiv: In sozialen Netzwerken ruft die tschetschenische Community zur Mäßigung auf.“ ..So ist es unter anderem in der heutigen Kronen Zeitung zu lesen. Ob hier die Herrschaften bei der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs nicht einem Irrtum unterliegen? Wir haben uns in den tschetschenischen Communitys in den sozialen Netzwerken umgesehen und sind zu einem ganz anderen Eindruck gelangt. Nachfolgend nur einige Kommentare von zahlreichen Postings einer tschetschenischen Facebook-Seite:

Solidarität mit dem Polizistenmörder
Abartiger Beitrag auf politisch links orientierter Webseite
Normalerweise beschäftigen wir uns nicht mit Themen, die keinen Bezug zu Österreich haben. Aber ein extrem abartiger Beitrag auf der politisch links orientierten Webseite „linksunten.indymedia.org“, die auch eine eigene Rubrik für die Alpenrepublik hat, ver- anlasst uns dazu eine Ausnahme zu machen. Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, wurde am Weihnachtsabend in Herborn (Deutschland) ein Polizist erstochen und sein Kollege mit einem Messer schwer verletzt. Beim mutmaßlichen Täter handelte es sich um einen betrunkenen und wegen Gewaltdelikten unter Bewährung stehenden 27-jährigen Mann, der sich keiner Fahr- scheinkontrolle unterziehen lassen wollte. Die Polizisten versuchten den Angriff abzu- wehren und machten von einer Schusswaffe Gebrauch. Dabei wurde der mutmaßliche Täter verletzt. Als ob der Mord an dem Polizisten nicht schon schlimm genug wäre und diesen verurteilt, solidarisiert man sich stattdessen auf der politisch links orientierten Webseite „linksunten. indymedia.org“ mit dem mutmaßlichen Polizistenmörder.
***** 2015-12-27
PROBLEM? BITCH.
Gewalt geht nicht nur immer von Männern aus
Beim weiblichen Geschlecht scheinen momentan die Messer sehr locker zu sitzen. Erst heute war in der Kronen Zeitung zu lesen, dass in Oberösterreich eine 36-jährige Frau, ihrem Ehe- mann mehrere Male ein Messer in den Bauch gerammt hat. Die Berichterstattung über die Tat war dem beliebten Familienblatt ganze 7(!) Zeilen (inkl. Überschrift) wert. Wie auch zahlreiche Medien bereits ausführlich berichteten, erstach die 15-jährige Tülin K. (Es gilt die Unschuldsvermutung) am Morgen des vergangenen Mittwochs, ihre angebliche beste Freundin Melissa (16). Motiv der Bluttat dürfte ein vorausgegangener Streit um einen Liebhaber gewesen sein. Hier ein Foto, dass augenscheinlich noch knapp vor der Tat entstanden ist. Das Messer (spätere Tatwaffe) und ausreichend Alkohol befinden sich auf dem Tisch.


Blutige Chance
Gewalttaten und Drogenhandel
Es ist noch kein Monat her, da setzte es seitens der Favoritner Bevölkerung massive Pro-
teste gegen die Wiedereröffnung des Flüchtlingsheimes in Wien 10., Zohmanngasse 28.
Im besagten Haus ist neben den männlichen Flüchtlingen, das gesamte Büro der Ute Bock
samt ihrem Mitarbeiterstab untergebracht.
Das Haus in der Zohmanngasse 28 ist kein unbekanntes Gebäude. Gewalttaten und Drogen-
handel waren in der Flüchtlingsunterkunft und in dessen Umfeld an der Tagesordnung. Im
Jahr 1999 beendete die Polizei das kriminelle Treiben, indem sie das Haus in einer groß
angelegten Razzia stürmte. Zur allgemeinen Erleichterung der Anrainer wurde die Flücht-
lingsunterkunft geschlossen.
Das Gebäude verfiel zusehend und wurde letztes Jahr mit Unterstützung des SPÖ-nahen
Bauunternehmers, Hans-Peter Haselsteiner, renoviert und an die Gutmenschin Ute Bock,
zwecks Fortführung eines Obdachlosenheimes für Flüchtlinge übergeben.
Wie bereits eingangs erwähnt, kam es zu Protestkundgebungen der Anrainer. Diesen
waren die kriminellen Vorgänge vor 13 Jahren noch in zu guter Erinnerung. Die FPÖ unter-
stützte die zu Recht aufgebrachten Bürger(innen), was ihnen den Vorwurf einbrachte, eine
Schmutzkübel-Kampagne zu betreiben.
Gegen den Willen der dort ansässigen Bevölkerung wurde das Flüchtlingsheim am 7.Mai
mit massiver politischer Unterstützung der SPÖ und der Grünen eröffnet. Diese argumen-
tierten u.a., man möge doch der Ute Bock und ihren Schützlingen eine Chance geben.
Zohmanngasse 28 reloaded
Welchen guten Riecher die Freiheitlichen bewiesen, sollte jedoch nur wenige Tage nach
der Eröffnung des Heimes unter Beweis gestellt werden. Am 20. Mai, also nur 13 Tage
nachdem das Flüchtlingsheim in Betrieb ging, kam es in dessen unmittelbarem Umfeld zu
einer schweren Gewalttat .
Zwei Bewohner des Heimes, beide gebürtige Tschetschenen, gerieten nahe ihrer Unterkunft
in Streit. Bei dieser Auseinandersetzung zog einer der beiden Männer ein Messer und stach
es seinem Kontrahenten in den Rücken. Der lebensgefährlich verletzte Mann wurde mit dem
Hubschrauber ins AKH geflogen. Der Messerstecher wurde von der Polizei festgenommen.
Mag sein, dass man in Tschetschenien Meinungsverschiedenheiten mit Waffen klärt, jedoch
ist dies in Österreich nicht üblich. Jedenfalls wird durch den gewalttätigen Vorfall die These
untermauert, dass sich in der Thematik Zohmanngasse 28 offenbar nichts geändert hat, auch
wenn im Vorfeld der Wiedereröffnung an die aufgebrachten Anrainer appelliert wurde: „Gebt
uns eine Chance!“
Die erste Chance hat soeben blutig geendet. Auch wenn es die Gutmenschen nicht wahrhaben
wollen, wird diese Messerstecherei vermutlich erst der Anfang sein. Es wird aller Wahrschein-
lichkeit nach dort weitergehen, wo es vor 13 Jahren geendet hat. Eigentlich nur schade, dass
jene Politiker von Rot und Grün, welche die Wiedereröffnung des Heimes befürworteten und
unterstützten, keine Anrainer von diesem sind.
***** 2012-05-22
Überfall und Geiselnahme im Parlament
Pressaussendung der Parlamentsdirektion
Heute, Samstag, gegen 13.00 Uhr bedrohte ein offenbar geistig verwirrter, etwa 40-jähriger Mann im Besucherzentrum des Parlaments Mitarbeiter des Hauses tätlich. Nach Auslösen des Sicherheitsalarms gelang es, die Person bei einem weiteren Versuch, sich Zutritt zum Inneren des Parlamentsgebäudes zu verschaffen, in die Räumlichkeiten der Sicherheitsabteilung abzudrängen.
Dabei konnte der Täter eine Mitarbeiterin der Sicherheitsabteilung des Parlaments in seine Gewalt bringen. Die bereits alarmierte Einsatzgruppe WEGA konnte nach etwa 20 Minuten die Mitarbeiterin unverletzt befreien und den Täter festnehmen.
Die notwendigen Ermittlungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terror- ismusbekämpfung Wien wurden eingeleitet. Die für Nachmittag geplanten Führungen durch das Parlamentsgebäude wurden abgesagt.
Political Correctness
Der Text der obigen Absätze ist der Originalwortlaut einer heutigen Presseaussendung der Parlamentsdirektion. Allerdings wurde in Folge politischer Korrektheit vergessen, einige wichtige Informationen mitzuteilen. Wer war der Mann, was wollte er und wie gelang es ihm eine Geisel zu nehmen.
Da wir auf „Political Correctness“ etwas weniger Wert legen und in unseren Beiträgen stets das Kind beim Namen nennen, haben wir uns ein wenig schlau gemacht. Bei dem Mann handelt es sich um einen 36-jährigen Iraner. Dieser kam gegen 13 Uhr ins Be- sucherzentrum des Parlaments, begann laut zu schreien und warf mit Steinen um sich.
Eine der anwesenden Besucherinnen versuchte dem tobenden Mann, durch die Sicher- heitsschleuse zu entkommen. Dieser wollte dies jedoch verhindern und zückte ein Messer. Einer Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes gelang es, die Besucherin in Sicher- heit zu bringen, wurde aber dabei selbst zur Geisel des Iraners.
Anschließend verschanzte sich der iranische Geiselnehmer mit seiner Geisel in einem Raum des Parlamentsgebäudes. Beamte der Spezialeinheit WEGA beendeten die Geiselnahme nach rund 30 Minuten und nahmen den Mann fest. Die als Geisel ge- nommene Frau blieb körperlich unverletzt. Ziel des Iraners war es, zum Bundespräsi- denten vorzudringen.
Musterbeispiel an misslungener Integration
Als integrierter Zuwanderer, Asylant oder welchen Status der Mann sonst innehat hätte er wissen müssen, das der Bundespräsident in der Hofburg residiert. Weiters wäre ihm bekannt gewesen, dass er Politiker(innen) am Wochenende nicht im Parla- ment antrifft. Diese pflegen spätestens Freitags zu Mittag , ins Wochenende abzu- rauschen.
Auch scheint der Iraner nicht zu wissen, dass man in Österreich seinem Anliegen nicht mit Waffen oder Geiselnahmen Gehör verschafft. Möglicherweise ist dies im Iran Sitte, jedoch nicht in der Alpenrepublik.
Wir wünschen niemanden eine böse Erfahrung, aber hätte der Geiselnehmer seine Aktion nicht während der Woche veranstalten können? So hätten Politiker(innen) mit eigenen Augen sehen können, welche Auswirkungen es hat jedes Gesindel ins Land zu lassen.
Solche Typen gibt es hierzulande leider zahlreich und die Leidtragenden sind die Ein- heimischen, welche sich mit diesem Gesindel täglich herumschlagen müssen. Solche Typen kommen unter den verschiedensten Vorwänden nach Österreich und werden hier aufgenommen und versorgt. Wenn diesen Typen dann etwas nicht in den Kram passt, versuchen sie mit Gewalt ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Political Correctness statt Allgemeinwohl
Die Geiselnahme im Parlament war ein Paradebeispiel dafür. Wehe wenn dann kritische Stimmen laut werden und nach Abschiebung rufen. Diese Kritiker werden umgehend von den linkslinken Gutmenschen als Nazis abgestempelt. Es gibt in Österreich genug Kriminelle und daher haben wir es nicht notwendig, zusätzlich welche zu importieren.
Nur mit geregelter Zuwanderung, strengen Asylverfahren und sofortiger Abschiebung bei Straffälligkeit, kann man die Ausländerkriminalität halbwegs in den Griff bekommen. Aber solange linkslinke Volksvertreter jeden ins rechte Eck stellen, der sich für die von uns beschriebenen Maßnahmen ausspricht, wird wohl „Political Correctness“ über dem Wohl der österreichischen Bevölkerung stehen.
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2011-08-27
Gleiches Recht für alle?
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren Kopf lichterloh in Flammen stand.Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklageund dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde denRahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.
Quelle: andreas-unterberger.at
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2011-03-02Sind Taser bei Frauen wirkungslos?
Erstaunliche Meldung in Heute
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf http://www.heute.at gelesen. In der Nacht
zum Montag, rastete eine 38-jährige Türkin aus. Sie bedrohte ihren Ehemann, mit einem
Küchenmesser in der einen und einer Stichsäge in der anderen Hand, mit dem Umbringen.


Polizeistreife war ratlos
Nachbarn welche die lautstarke Auseinandersetzung hörten, verständigten die Polizei.
Die am Tatort in Wien 15., Hütteldorferstrasse eingetroffenen Beamten waren aber außer-
stande die Tobende zu beruhigen.
WEGA wurde angefordert
Also sahen sich die Streifenpolizisten genötigt, die Eliteeinheit WEGA anzufordern. Aber
auch diese wurde von der weiblichen Gewalttäterin ignoriert und so sah sich ein WEGA-
Polizist bemüßigt, einen sogenannten „Taser“ zum Einsatz zu bringen.

Die Dame war resistent
Selbst der Elektroschock von 50.000 Volt konnte die gewalttätige Türkin nicht ruhigstellen.
Erst der körperliche Einsatz eines muskelbepackten WEGA-Beamten machte dem Spuk ein
Ende und verhinderte dadurch einen körperlichen Schaden am Ehemann.
Jetzt fragen wir uns allen Ernstes, warum der Elektroschocker bei der Dame keine Wirkung
gezeigt hatte. Vielleicht liegt es ja daran, dass sie möglicherweise den Umgang mit batterie-
betriebenen Geräten innerhalb ihres Körpers gewöhnt ist?

Feministinnen werden sicherlich trauern
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus bei Seite. Die viel zitierte Theorie von feministischen
Frauengruppen, dass häusliche Gewalt immer vom Mann ausgeht, ist zumindest durch diese
Aktion widerlegt.
***** 2009-12-22