Die Zahl der Meldungen, welche bei Stopline, der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung, als zutreffend eingestuft wurden, stieg 2023 deutlich an: Von über 33.000 eingegangenen Hinweisen wurden knapp 11.000 Inhalte als illegal eingestuft.
Wie der aktuelle Stopline Jahresbericht zeigt, wurden 2023 insgesamt 33.349 Meldungen zu sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet an Stopline übermittelt. Das entspricht in etwa dem Meldungseingang von 2022 (33.257), der damit vor allem seit Corona im langjährigen Durchschnitt markant hoch bleibt. Bei den zutreffenden Meldungen gibt es jedoch eine neue Höchstmarke: Von den eingegangenen Meldungen klassifizierten die Mitarbeiter:innen der Stopline 33 % der gemeldeten Inhalte, nämlich 10.850, als tatsächlich gesetzwidrig. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung gegenüber 2022 mit 4.048 illegal eingestuften Meldungen.
Auffallend ist: Die Sensibilität der Internet-Nutzer:innen für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist seit vielen Jahren unverändert hoch. Meldungen in dieser Kategorie machen über 99 % der als illegal eingestuften Inhalte aus.
Österreich ist weltweit seit Jahren zu einem der unattraktivsten Hosting-Standorte für illegale Inhalte geworden. 2023 wurden von Stopline keine Meldungen zu Inhalten auf österreichischen Servern als illegal eingestuft. Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär ist überzeugt: „“Löschen statt Sperren hat sich als erfolgreiches Modell im Kampf gegen illegale Inhalte bewährt. Es macht sich bezahlt, dass die heimischen Internetanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Die geteilte Verantwortung zwischen Meldestelle, Providern und Behörden im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist besonders wirkungsvoll. Denn damit illegale Inhalte im Internet nicht mehr auffindbar sind, ist das rasche Handeln aller Beteiligten erforderlich.“
Oberstes Ziel der Stopline ist die schnelle und unbürokratische Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet. Dies ist nicht nur aufgrund der raschen und professionellen Bearbeitung des Stopline Teams möglich. Dank starker Partnerschaften und internationaler Kooperationen kann dieses Ziel Jahr für Jahr erreicht werden. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der Stopline, berichtet stolz: „“Obwohl Stopline eine der kleineren Meldestellen im Netzwerk der mittlerweile mehr als 50 weltweiten Partner-Hotlines ist, waren wir eine jener Hotlines, welche die meisten Meldungen zu illegalen Inhalten in die gemeinsame INHOPE Datenbank eingepflegt haben.““
Da im Jahr 2023 alle, also 100 % der illegalen Inhalte im Ausland gehostet wurden, informierte Stopline in diesen Fällen die Partner-Hotlines im jeweiligen Host-Land. Um den Austausch weiter zu fördern, unterstützt Stopline – als Gründungsmitglied von INHOPE – den Ausbau weiterer Partner-Hotlines weltweit.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die weitere Steigerung der Bekanntheit der österreichischen Meldestelle, die 2023 ihr 25-jähriges Bestehen feierte. Denn nur wenn Internet-Nutzer:innen vermeintlich illegale Inhalte melden, kann Stopline aktiv werden und einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Internet für alle leisten.
Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen informiert Stopline regelmäßig in Sozialen Medien über illegale Inhalte und wie Herausforderungen im Internet gemeistert werden können. Weiters organisiert die Meldestelle Treffen (z. B. Stopline-Beirat) und nimmt als Mitglied in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen teil, wie dem Nationalen Forum gegen Antisemitismus, dem EU Safer Internet Forum in Brüssel oder dem Safer Internet Day in Österreich. (Quelle: Stopline)
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Tod einer acht Jahre alten Kindsbraut
Das Mädchen Rawan war laut Medienberichten am Samstag während ihrer Hochzeitsnacht
in einem Hotel der jemenitischen Stadt Hardh gestorben. Ihre Gebärmutter riss durch den
Geschlechtsverkehr mit dem erwachsenen Bräutigam. Nach Angaben von Menschen-
rechtlern hatte Rawans Stiefvater für das Mädchen von dem Saudi 10.000 Rial (2.024 Euro)
erhalten.
Der Text des obigen Absatzes stammt nicht aus einer islamkritischen Publikation, sondern
von der Webseite des Staatsrundfunks „orf.at“ vom 9.September 2013. Forderungen für ein
Gesetz gegen die Verheiratungen Minderjähriger wurden bis dato von islamistischen Politikern
stets abgelehnt und entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht. Offensichtlich halten
diese Volksvertreter an Traditionen fest.
Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Was denkt sich heute wohl jene Richterin, welche die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, vor
2 ½ Jahren, wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilte, wenn sie nun vom Tod
der Achtjährigen liest? Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen,
den „relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Screen: derStandard.at
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2013-09-09
GASTAUTOREN – BEITRAG
Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien
Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt. Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr. Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So auch an diesem Nachmittag, wo man sich am sogenannten „Unieck“ sowie in der
Schottentorpassage versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln. Dies geschah teil-
weise auf recht drastische weise, da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte, der
die Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte. Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt. Der Vergleich zur Haft liegt da nahe, denn auch Freigängern im Justiz-
system ergeht es kaum anders! Darüber hinaus, werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach in Sonderschulen gesteckt, damit man sich offenbar nicht mit Hilfestellung beim
Lernen abplagen muss, dementsprechend gering sind dann die Berufsaussichten für
solche Kinder. Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert, da man
ihnen dort kaum soziale Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger, Kinderpsychiater in Wien bemängelte in einer Studie, dass bis in die 1990er
Jahre offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer Form gang und gäbe war. So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein, doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
Ebenso wird verboten (sowohl Eltern als auch dem Kind) über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen, ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen. Nicht
selten werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen! Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten Stellen versetzt oder auch gekündigt, denn eine Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So macht gerade das Wiener Jugendamt was es will, doch auch in den Bundesländern
sieht es kaum anders aus – wie man ja immer wieder hört. Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen. Erst wenn dann mal
wieder „die Kacke am dampfen ist“, dann werden die Medien hellhörig, wie auch u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten aufmerksam wurden, doch die breite Öffentlichkeit, von den Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber
2012-02-23
Der Willkür der Jugendämter endlich Einhalt gebieten
Die „Plattform Solidarität mit von Jugendamts-Willkür betroffenen Familien” (Kurzform:
“Plattform Willkür Jugendamt“) setzt sich gegen Leid und Unrecht, welches aus willkürlichen
Kindesabnahmen resultiert, ein. Auch wird die am 14.2.2012 von der „Plattform Kinder- und
Jugendhilfegesetz“ erhobene Forderung nach einer Reform des Jugendwohlfahrtgesetzes
begrüßt und unterstützt.
Allerdings gibt man zu bedenken, dass die „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ diese
überfällige Reform nur aus dem Blickwinkel der staatlichen und staatlich geförderten Ein-
richtungen einfordert. Angesichts der immer deutlicher zu Tage tretenden Fehlfunktionen
innerhalb der Jugendwohlfahrt sollte eine solche Reform aber endlich auch die Anliegen
derer berücksichtigen, die sich selbst als Opfer der Fehler dieser Einrichtungen sehen.
Aktuelle Medienberichte und Politiker bestätigen: Die Jugendwohlfahrt arbeitet willkürlich in
privatrechtlicher Rechtsschutzlücke in zahlreichen Fällen mit willkürlichen Fremdunterbring-
ungen. Minderjährige werden von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt plötzlich und unerwartet
aus ihren Familie herausgerissen und monatelang isoliert gehalten.
Die Leidtragenden sind meist die Kinder
Kinder und Familien leiden darunter sehr. De facto haben Betroffene keinen Rechtsschutz,
sondern werden von Gutachter zu Gutachter geschickt. Die Kosten für die Betroffenen der
staatlich beauftragten Gutachten explodieren. Die Plattform Willkür Jugendamt erkennt da-
bei in den Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Jugendwohlfahrt eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes Art 7B-VG.
Interessant dabei ist auch die Kritik aus den „eigenen Reihen“. Selbst der Sprecher der
Sozialarbeiter(innen) in Österreich, Georg Dimitz, weist klar und deutlich darauf hin, dass
ein Jahr der Fremdunterbringung ca. 63.000 bzw. 170 € / Tag kosten, das sind definitiv mehr
als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters.
Weiters weist Georg Dimitz darauf hin, dass es viel zu viele Kindesabnahmen gibt mit dem
ausdrücklichen Argument der “Gefahr in Verzug”. Dimitz fordert u.a. mehr Unterstützung für
Familien und ambulante Angebote ein. Nur jedes zweite Kind müsse wegen ernstlicher
Gefährdung zu seinem Schutz aufgenommen werden. Bei den übrigen Kindern wolle man
Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen.
Daher fordert die Plattform „Willkür Jugendamt“:
A.) Politische, justizielle und legislative Verantwortung gegen willkürliche Fremdunterbring-
ungen von Minderjährigen durch die Jugendwohlfahrt, erwirkt durch eine Reform und klaren
Richtlinien der staatlichen und halbstaatlichen Jugendwohlfahrtseinrichtungen nach Grund-
sätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung (konkret: Mehrfachfunktion der Jugendämter
stoppen und die saubere Trennung der Aufgaben zwischen den beteiligten Institutionen und
entsprechende Sanktionen beim Fehlverhalten der handelnden Personen einfordern. Situa-
tionsanalyse und Erstellung von Stellungnahmen als primäre Aufgabe der Jugendwohlfahrt
(in Ausübung eines fachkundigen Juristen der Jugendwohlfahrt selbst) mit nachfolgender
Maßnahmenentscheidung durch unter Mitverantwortung des Gerichtes selbst.
B.) Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, Stärkung der Kinderrechte und Mitspracherechts
der Minderjährigen, wobei Armut kein staatlicher Vorwand für Kindesabnahmen sein darf.
C.) Optimierung der Verfahrensdauer, Unterbindung oftmaliger Richterwechsel und Verhinder-
ung richterlicher Verfahrenseinstellung trotz „Gefahr in Verzug“ laut dem Jugendamt. Der weit-
gehend willkürlich gehandhabte Begriff des Kindeswohls, die teilweise offen rechtswidrige
Vorgangsweise und die zunehmend als Strafsanktion gegen kritische Eltern eingesetzten
Kindesabnahmen sind Alarmsignale für eine grundlegende Fehlfunktion der Jugendwohlfahrt.
Aus Protest gegen diese Form der staatlichen Willkür veranstaltet die Plattform Willkür Jugend-
amt daher am 20.2.2012 ab 16:00Uhr bis 19:00 Uhr vor der Universität in Wien eine Demon-
stration zum Schutz der Menschenrechte der Familien. Die Plattform will eine Veränderung
zum Wohle und Schutz der Kinder erreichen und ersucht um Ihre Unterstützung.
Veranstaltungsort:
Schottentor Wien neben Hauptuniversität Wien
Nähere Auskünfte:
Presseteam der Plattform Willkür Jugendamt (Koordination: Martin Goldinger sen.)
oder http://willkuerjugendamt.npage.at
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2012-02-19
Asylbetrug
Nach einem Brand im Laura Gatner Haus, einem Flüchtlingsheim der Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen, so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.
Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest. Aber
wie sagt eine altes Sprichwort: „Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.“ Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern. Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich? Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11
Es ist schon erstaunlich, dass die Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,
dass diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden. Dies geschieht aus dem Grund, da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen werden, vom Staat versorgt und nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt
werden.
Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.
Ursache des Brandes?
Sehr interessant ist auch die Tatsache, dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache
des Brandes verschweigt. Man könnte durchaus zur Annahme kommen, dass es sich um
einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.
Da wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas behilflich sein und zitieren die Presse-
aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.
Screen: bundespolizei.gv.at
Hinsichtlich der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung „Laura Gartner Haus“ in 2552
Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen 15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.
Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden
seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben. Ein Beschuldigter wird über Weisung der
Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen. Der zweite Beschuldigte, welcher als
Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.
Da kann man von Glück sprechen, dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,
zwei 15jährige afghanische Asylwerber, so schnell ausfindig machte. Denn wäre das nicht
geschehen, hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache, beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.
*****
2011-12-08
Ein Muss bei Facebook zu sein?
Vor einigen Tagen erklärte ein Bekannter dem Herausgeber dieses Online-Magazins, dass
es in der heutigen Zeit unerlässlich sei ein Konto bei Facebook zu haben. Also wurde für
www.erstaunlich.at ein derartiges Konto auf der weltgrößten Webseite eingerichtet.
Wir haben ein wenig in den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen von Facebook ge-
schmökert und möchten diese unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen. Folgende Zei-
len von Punkt 1. bis Punkt 12. stammen aus den Sicherheitsbestimmungen bei Facebook.
Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen
1. Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf
Face book versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.
2. Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper)
keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook
zugreifen, sofern du nicht unsere Erlaubnis hast.
3. Du wirst keine rechtswidrigen Strukturvertriebe, wie beispielsweise Schneeballsysteme,
auf Facebook betreiben.
4. Du wirst keine Viren oder anderen bösartigen Code hochladen.
5. Du wirst keine Anmeldeinformationen einholen oder auf ein Konto zugreifen, das einer
anderen Person gehört.
6. Du wirst andere Nutzer weder tyrannisieren noch einschüchtern oder schikanieren.
7. Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornograf-
isch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten.
8. Du wirst keine externen Anwendungen entwickeln oder unterhalten, die alkoholspezif-
ische oder andere für Minderjährige ungeeignete Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen)
enthalten, ohne entsprechende Altersbeschränkungen einzuhalten.
9. Ohne unsere schriftliche Einwilligung wirst du keine Wettbewerbe, Werbegeschenke oder
Preisausschreiben („Werbeaktionen“) auf Facebook anbieten. Wenn wir unsere Einwillig-
ung dazu geben, übernimmst du die vollständige Verantwortung für die Werbeaktion und
wirst dich an unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze halten.
10. Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder dis-
kriminierende Handlungen durchzuführen.
11. Du wirst keine Handlungen durchführen, welche das einwandfreie Funktionieren von
Facebook blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-
Service Attacken.
12. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.
Wird doch lieber Wein getrunken?
Sehr schön dass man bei Facebook um alle möglichen Sicherheitsrisken besorgt ist, dachten
wir zumindest bis wir auf dieses Konto stießen.

Screen: www.facebook.com
Entweder predigt man bei Facebook Wasser und trinkt doch lieber Wein, oder nehmen die
Betreiber der weltgrößten Webseite ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen nicht so wirklich
ernst.
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2011-03-19
Erstaunliche Weihnachtsgeschichte
Die nachfolgende Geschichte kursiert auf einigen Seiten im Web. Leider konnten wir nicht
feststellen wer der Autor ist. Wir fanden sie aber so erstaunlich, dass wir sie hier wieder-
geben wollen.
Was wäre passiert, wenn Weihnachten nicht vor 2009 Jahren, sondern heute stattgefunden
hätte? Säugling in Stall gefunden, Polizei und Jugendamt ermitteln. Schreiner aus Naza-
reth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen. Das wären vermutlich die Schlagzeilen
in den Zeitungen gewesen.
Und nun zur Geschichte
BETHLEHEM, JUDÄA – In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem be-
sorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei
Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden,
einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Naza-
reth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.
Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., eben-
falls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt
von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des
Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.
Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen
Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach
Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land auf-
halten.
Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in
Besitz von Gold, sowie einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie wider-
setzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen,sofort nach Hause
zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemi-
kalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.
Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekanntgegeben. Eine schnelle
Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin
des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht voll-
jährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden
zueinander stehen.“
Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zu medizinischen und psychiatrischen Untersuch-
ungen. Sie kann mit einer Anklage wegen Fahrlässigkeit rechnen. Ihr geistiger Zustand wird
deshalb näher unter die Lupe genommen, weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der
Säugling stamme von Gott.
In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den
Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in
diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich ein-
stufen.
Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden,
vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle
Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer
Gesellschaft werden können.“
Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info. Die anwesenden Hirten behaupteten steif und fest,
dass ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken ihnen be-
fohlen hätte den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben
zu lassen.
Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede
eines vollgekifften Junkies, die ich je gehört habe.“
Dankeschön
Wir wollen uns bei dem unbekannten Autor bedanken und hoffen dass er uns es nicht krumm
nimmt, dass wir seine Geschichte auf ERSTAUNLICH veröffentlicht haben.
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2009-12-26