AK NÖ erstritt für junge Frau 2.300 Euro für geleistete Mehrstunden

AK-Wieser: „All-in-Regelung deckt nicht grenzenlos Stunden ab“

Eine junge Frau wollte neben dem Studium etwas eigenes Geld dazuverdienen. Sie suchte sich einen Nebenjob in einem Einkaufszentrum im Wiener Umland für neun Stunden pro Woche. Immer wieder musste sie einspringen und mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten. Das Problem daran: Der Arbeitsvertrag enthielt eine All-in-Klausel, dass sämtliche Mehr- und Überstunden mit einer viel zu niedrigen Pauschale – nämlich knapp 17 Euro pro Monat für im Schnitt 20 zusätzliche Stunden – abgegolten seien. „Unsere Arbeitsrechts-Experten intervenierten für die junge Frau. Dadurch bekam sie 2.300 Euro für die vielen offenen Mehrstunden nachbezahlt“, weiß AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser zu berichten

Von Mai weg arbeitete eine junge Frau Anfang 20 geringfügig als Verkäuferin. Eigentlich waren neun Stunden pro Woche vereinbart. Regelmäßig wurden es aber mehr. An sich waren die durchschnittlich 20 Mehrstunden pro Monat kein Problem für die Studierende, nur: Die Bezahlung dafür fiel mehr als dürftig aus. Schuld daran war eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag. Diese besagte, dass sämtliche Mehr- und Überstunden mit 17 Euro brutto abgegolten seien.

Nachdem die Frau mehrmals erfolglos das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber gesucht hatte, wandte sie sich an die AK. Zum Glück hatte sie ihre Arbeitszeiten sehr sorgfältig dokumentiert. Dadurch konnten die Experten errechnen, dass sie über die sechs Monate ihrer Beschäftigung mehr als 125 Mehrstunden geleistet hatte. Dafür bekommen hatte sie um die 100 Euro brutto – was rund 80 Cent pro Arbeitsstunde entspricht.

All-in bedeutet nicht, dass grenzenlos Stunden durch die Vereinbarung abgedeckt sind. Und: Die Entlohnung darf auch bei All-in-Verträgen nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. „Unsere Expert:innen errechneten, wie viel Geld der jungen Frau für ihre Mehrarbeit zusteht – fast 2.300 Euro. Dieser Betrag wurde beim Betrieb eingefordert“, sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Mittlerweile ist das Geld auf dem Konto der Frau eingelangt.

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Gehälter sind kein Betriebsgeheimnis mehr


Löhne müssen offen gelegt werden

Sollten  Sie  heute  die  Stellenangebote  – für  Arbeitsunwillige,  pardon  Arbeitslose  sehr

interessant –  in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.

 

Waren  und sind doch Löhne zu Recht  ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis,  wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird.  Ursache dafür ist
ein Gesetz,  dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.

 

Vorschriften  der  Novelle  zum  Gleichbehandlungsgesetz  schreiben  nämlich  Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen

Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.

 

Damit  hat das Gleichbehandlungsgesetz  wiederholt gezeigt,  dass es  eigentlich in Schilda

seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,

in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.

 

Darum  ist es auch  nicht nachvollziehbar,  dass Frauenministerin  Gabriele Heinisch-Hosek

der Meinung ist,  dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,

die  nicht  verhandlungsgeübt  sind,  oder keinen Einblick in  Lohnsysteme im  Arbeitsmarkt

haben.   Ob die Unfähigkeit  einen  Blick in  den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche  Auskünfte  bei  der Arbeiterkammer einzuholen  die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.

 

Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz

Aus  den obig angeführten Gründen,  haben bis dato  kaum  Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben  in ihren geschaltenen  Stelleninseraten veröffentlicht.   Aber nun ist Schluss mit
lustig,  denn ab heute wird gnadenlos abgezockt,  pardon abgestraft.

 

Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben  – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag –   werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.

 

Die  skurrile gesetzliche Vorschrift enthält  noch eine zusätzliche  Erstaunlichkeit. Zu den Ge-

haltsangaben  müssen noch eventuelle Überzahlungen   – aus welchem Grund auch immer –

des  Kollektivvertrags veröffentlicht werden.   Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-

nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne

nach  dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben.   Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.

 

Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,

sondern  die Medien in denen die Annoncen geschalten werden.   Denn jedes Wort wird in

diesen  auf  die  sprichwörtliche  Goldwaage  gelegt und  natürlich  verrechnet.   Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes,  enthalten die Inserate naturgemäß mehr

verrechenbare Wörter.

 

Der ORF als (negatives) Musterbeispiel

Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-

schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011

nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.

 

Screen: kritikus.at

 

Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß.   Wurde doch bereits am 23.12.2011

für  jedermann(frau) hörbar verlautbart,  dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka,  den Job

erhält und das obwohl es eine  gesetzliche Vorschrift zur  Stellenausschreibung gibt.

 

Als  der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF,  dass sich Pelinka  ganz normal um

den Job bewerben müsse.  Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind

uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn

alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.

 

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2012-01-01
 

Hungerlohn beim Standard?


Landplage Rad-Rowdys

Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden.  Wer
kennt sie nicht,  die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer,  die wie von einer Tarantel ge-
stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen.  Jedermann(frau) der/die nicht recht-
zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn
man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“  auf das
Gröbste beschimpft.

 

Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind,  denn sie sind nicht in der  Lage ein rotes
Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote  – wie
z.B. Fußgängerzonen-  in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven,  ohne ihr
Vehikel zu beleuchten.

 

Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone
in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten.  Zusätzlich war das Licht am Fahrrad
nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war.   Der Beamte bat den Ver-
kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.

 

Prominenter Verkehrssünder

Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody,  sondern um Tom Schaffer.

Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir
wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
 
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien.  Also ein vielver-
sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs.  Ferner ist er
Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs  „zurPolitik.com“.

 

In seiner  journalistischen Laufbahn  wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil.  Er
durfte den Bundespräsidenten der Republik  Österreich und das ehemalige  Präsidiums-
mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer,
interviewen.  Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be-
kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.

 

Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches  Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor-
zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen,  verdient sich der
studierende  Journalist seine Brötchen selbst.   Allerdings hat er es finanziell wesentlich
schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.

 

Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn

Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten  Internetportal  „Online-Standard“.
Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner  Ideologie auch recht gut vereinbar.   Allerdings waren
wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann
beim rosaroten Online-Standard verdient.

 

Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online
-Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats-
lohn  -mit einer 40-Stundenwoche-  hochgerechnet.  Die offizielle Berechnungsformel
laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.

Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe  454 Euro und 65 Cent monat-
liche Entlohnung,  bei einer 40-Stundenwoche.   Wir hoffen für Schaffer,  dass dieser
Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.


Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:

Screen: „zurPolitik.com“

 

Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird,
sondern in einem ordentlichen  Dienstverhältnis steht.   Er sollte um seiner selbst Willen,
so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Nur so ganz nebenbei sei  erwähnt,  dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile
einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern.  Diese Forderung ist zwar
utopisch und auch nicht realisierbar,  aber als wir den  Monatslohn von  Tom Schaffer
errechneten, waren wir mehr als erstaunt.

 

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2011-08-26
 

Inhalts-Ende

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