Löhne müssen offen gelegt werden
Sollten Sie heute die Stellenangebote – für Arbeitsunwillige, pardon Arbeitslose sehr
interessant – in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.
Waren und sind doch Löhne zu Recht ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis, wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird. Ursache dafür ist
ein Gesetz, dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.
Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreiben nämlich Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen
Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.
Damit hat das Gleichbehandlungsgesetz wiederholt gezeigt, dass es eigentlich in Schilda
seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,
in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.
Darum ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
der Meinung ist, dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,
die nicht verhandlungsgeübt sind, oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt
haben. Ob die Unfähigkeit einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche Auskünfte bei der Arbeiterkammer einzuholen die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.
Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz
Aus den obig angeführten Gründen, haben bis dato kaum Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben in ihren geschaltenen Stelleninseraten veröffentlicht. Aber nun ist Schluss mit
lustig, denn ab heute wird gnadenlos abgezockt, pardon abgestraft.
Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag – werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.
Die skurrile gesetzliche Vorschrift enthält noch eine zusätzliche Erstaunlichkeit. Zu den Ge-
haltsangaben müssen noch eventuelle Überzahlungen – aus welchem Grund auch immer –
des Kollektivvertrags veröffentlicht werden. Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-
nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne
nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben. Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.
Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,
sondern die Medien in denen die Annoncen geschalten werden. Denn jedes Wort wird in
diesen auf die sprichwörtliche Goldwaage gelegt und natürlich verrechnet. Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes, enthalten die Inserate naturgemäß mehr
verrechenbare Wörter.
Der ORF als (negatives) Musterbeispiel
Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-
schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011
nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.
Screen: kritikus.at
Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß. Wurde doch bereits am 23.12.2011
für jedermann(frau) hörbar verlautbart, dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka, den Job
erhält und das obwohl es eine gesetzliche Vorschrift zur Stellenausschreibung gibt.
Als der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF, dass sich Pelinka ganz normal um
den Job bewerben müsse. Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind
uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn
alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.
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2012-01-01
Landplage Rad-Rowdys
Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden. Wer
kennt sie nicht, die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer, die wie von einer Tarantel ge-
stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen. Jedermann(frau) der/die nicht recht-
zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn
man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“ auf das
Gröbste beschimpft.
Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind, denn sie sind nicht in der Lage ein rotes
Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote – wie
z.B. Fußgängerzonen- in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven, ohne ihr
Vehikel zu beleuchten.
Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone
in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten. Zusätzlich war das Licht am Fahrrad
nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war. Der Beamte bat den Ver-
kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.
Prominenter Verkehrssünder
Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody, sondern um Tom Schaffer.
Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir
wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien. Also ein vielver-
sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs. Ferner ist er
Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs „zurPolitik.com“.
In seiner journalistischen Laufbahn wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil. Er
durfte den Bundespräsidenten der Republik Österreich und das ehemalige Präsidiums-
mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer,
interviewen. Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be-
kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.
Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor-
zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen, verdient sich der
studierende Journalist seine Brötchen selbst. Allerdings hat er es finanziell wesentlich
schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.
Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn
Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten Internetportal „Online-Standard“.
Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner Ideologie auch recht gut vereinbar. Allerdings waren
wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann
beim rosaroten Online-Standard verdient.
Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online
-Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats-
lohn -mit einer 40-Stundenwoche- hochgerechnet. Die offizielle Berechnungsformel
laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.
Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe 454 Euro und 65 Cent monat-
liche Entlohnung, bei einer 40-Stundenwoche. Wir hoffen für Schaffer, dass dieser
Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.
Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:
Screen: „zurPolitik.com“
Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird,
sondern in einem ordentlichen Dienstverhältnis steht. Er sollte um seiner selbst Willen,
so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Nur so ganz nebenbei sei erwähnt, dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile
einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern. Diese Forderung ist zwar
utopisch und auch nicht realisierbar, aber als wir den Monatslohn von Tom Schaffer
errechneten, waren wir mehr als erstaunt.
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2011-08-26