Erste Runde im „Mittelfingerfoto-Prozeß“ ist geschlagen

Grünen-Chefin Sigi Maurer blieb der Verhandlung fern

Am Montag, dem 15. April 2024, fand im HG Wien – Saal 2104, die Verhandlung bzgl. des Mittelfingerfotos der Grünen-Chefin Sigi Maurer statt.  Die beklagte Partei „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ berichtet von dieser wie folgt:

Prozessauftakt: Maurer blieb fern – Parteien-Einvernahme vom Gericht als nicht notwendig erachtet

Überraschendes Vorgehen der Richterin im Prozess Sigrid Maurer gegen den Grünen Basisverein „GGI“. Ohne jegliche Beweisaufnahme und ohne Parteien-Einvernahme wurde das Verfahren geschlossen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen, eine Wiedereröffnung des Verfahrens ist jedoch möglich.

Heute war der erste und vielleicht auch schon letzte Verhandlungstag in der Rechtssache Sigrid Maurer gegen den Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI). Im Kern ging es darum, ob die Nutzung des berüchtigten Mittelfinger-Fotos im Rahmen der freien Werknutzung zulässig bzw. von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Verhandelt wurde am Handelsgericht in Wien von 10:45 – 11:15 Uhr vormittags. Die anfänglichen Vergleichsversuche scheiterten.


Kein Pouvoir für echte Vergleichsgespräche

Der Grüne Verein schlug vor, die Sache außergerichtlich zu besprechen und derweilen das Verfahren ruhen zu lassen. Daran hatte Maria Windhager, als Vertreterin von Sigrid Maurer, kein Interesse und von Maurer kein Pouvoir. Maurer selbst erschien nicht vor Gericht. Dafür war Madeleine Petrovic als Vertreterin der GGI anwesend.


Richterin verzichtet auf Einvernahmen

Die Richterin eröffnete das Verfahren und schloss überraschenderweise ohne Einvernahme der Parteien oder Zeugen, vorbehaltlich der Möglichkeit das Beweisverfahren zu eröffnen, sollten sich im Zuge der Urteilserstellung Sachfragen ergeben. Diese Entscheidung verwundert insofern, da es für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Fotos essenziell ist, in welchem Kontext dieses verwendet wurde. Die Standpunkte der Parteien sind hier diametral unterschiedlich, wenn es um die Bewertung dieser Frage geht. Relevant ist hier nicht, mit welcher Intention das Foto von Maurer gepostet wurde, sondern wie es bei der Zielgruppe (Twitter-User) aufgenommen wurde. Insofern kann die Richterin zur Beantwortung der Frage auch die Kommentare unter dem Originaltweet heranziehen.


(K)eine politische Angelegenheit?

Windhager argumentierte, es ginge nicht um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern nur darum, die Verwendung des Fotos zu unterbinden. Es handle sich nicht um eine politische Angelegenheit. Dem widerspricht der Anwalt der GGI, Dieter Rautnig. Zum einen ist die Verwendung eines veröffentlichten Fotos im Rahmen der Regeln der freien Werknutzung immer zulässig, daher ist ein vollständiges Unterbinden der Nutzung nicht möglich. Zum anderen gibt das Grüne Dialogbüro selbst an, dass Maurer nur in politisch relevantem Kontext klagen würde und Rautnig zitiert diesbezüglich aus einer E-Mail des Dialogbüros „Es wird leider öfters von politischen Gegner:innen aus dem Zusammenhang gerissen und für Angriffe gegen Sigrid Maurer verwendet. Dagegen wird immer geklagt, wenn eine gewisse politische Relevanz besteht.“


Unversöhnliche Klubobfrau

Zur Sprache kamen auch die verleumderischen E-Mails, welche das Grüne Dialogbüro seit einiger Zeit verschickt. Dort heißt es „Leider verbreitet ein Verein von Covidleugner:innen hier irreführende Behauptungen in den Medien über ein zivilrechtliches Verfahren, das schon seit längerer Zeit läuft.(…) Der Verein bezeichnet sich selbst als „grün“, hat jedoch mit den Grünen als politischer Partei nichts zu tun.“ Diese falschen Tatsachenbehauptungen gießen leider weiter Öl ins Feuer und verdeutlichen, dass Sigrid Maurer an keiner Versöhnung interessiert ist. Madeleine Petrovic äußert sich dazu enttäuscht: „Aus Rücksicht auf das Grüne Projekt und die Reputation der Leute in der GGI und meine Reputation habe ich die ungeheuerlichen Meldungen des Grünen Dialogbüros bisher nicht rechtlich bekämpft. Angesichts der Verweigerung einer internen Aussprache mit Klubobfrau Maurer – die Anwältin hatte kein Pouvoir dazu – wird wohl leider kein anderer Weg bleiben …“.

Der Grüne Basisverein erwartet nun gespannt das weitere Vorgehen im Prozess. „Dass es tatsächlich keine Parteieneinvernahme geben wird, ist unwahrscheinlich. Damit wäre eine Berufung praktisch vorprogrammiert – egal von welcher Seite,“ so Madeleine Petrovic.

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Grün-interner Streit: Verhandlungstermin um Mittelfingerfoto steht fest

Petrovic: "Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet"

Wir hatten schon im Jänner 2024 darüber berichtet, dass sich die Grünen in einem internen Streit befinden. Und zwar zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Petrovic im Jänner: „Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm. Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt.“

Nun steht der Verhandlungstermin fest – und zwar ist dieser am Montag, dem 15. April 2024 um 10:45 Uhr, im HG Wien, Saal 2104. Dazu verfassten der „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ nachfolgende Presseaussendung:


Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird am Montag, dem 15. April 2024 vor dem Handelsgericht Wien erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.

Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. „Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.“ so Petrovic, „Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.“

Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. „Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.“ meint Petrovic.

Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.

Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.

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