Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht bei „exxpress.at“?

Unrichtige Schilderung des Tatablaufes bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim

So traurig und entsetzlich die ganze Angelegenheit auch ist, sollte man bei der Berichterstattung doch bei der Wahrheit bleiben. In einem heutigen Beitrag des Online-Magazins „exxpress.at“,  ist bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim (durch einen islamistischen Asylanten) wie folgt zu lesen:

„Rouven A. konnte den Afghanen stoppen, rang ihn zu Boden. Doch dabei stach ihm der Migrant mit seinem Messer in den Kopf.“

Das ist definitiv falsch, wie es auch im – mittlerweile im Internet zig-tausendfach geteilten Live-Tatortvideo – zu sehen ist. Der Polizist rang nämlich – aus welchem Grund auch immer – einen Helfer zu Boden und fixierte diesen. Dadurch bekam der islamistische Täter augenscheinlich freie Bahn, lief zu dem Polizisten (der den Helfer am Boden fixierte) und rammte diesem das Messer mehrmals in den Nacken.

Ob die falsche Schilderung des Tatablaufes bei „exxpress.at“ auf Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht beruht, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Gedanken zum Nationalfeiertag


Weil man nie weiß, was morgen kommt

 

Nachfolgendes Sujet des Bundesheeres erschien rechtzeitig vor dem Nationalfeiertag.

 

Foto: erstaunlich.at

 

Bedenkt man, dass Österreichs Grenzen sperrangelweit und unkontrolliert offen stehen – und damit Drogendealern, Vergewaltigern, Mördern und islamistischen Terroristen ungehindert der illegale Grenzübertritt ins Bundesgebiet ermöglicht wird, kann man es sich auf einer Hand ausrechnen, was „morgen kommt“.

 

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2017-10-26


„Islamisches Erwachen“ missfällt Urteil gegen 20-fachen Mörder


„Er hat nur seinen Job gemacht …..“

 

Es ist echt erstaunlich, wie man bei „Islamisches Erwachen“ das Urteil eines österreichischen Gerichtes kommentiert, welches über einen 20-fachen Mörder lebenslange Haft verhängte.  Tja, wenn die Islamisierung Europas derart weiter fortschreitet und vielleicht in naher Zukunft Islamisten die Richterposten besetzen werden, wird man sich auch hierzulande warm anziehen müssen.

 

 

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2017-05-13


Erstaunliche Personen im Unterstützungskomitee für Van der Bellen


Mörder und Despot wird statt demokratisch gewählten Präsidenten bevorzugt

 

 

Der politisch links orientierte Journalist Klaus Kufner, der im „Unterstützungskomitee für Van der Bellen“ aufscheint, würde also lieber in einem Österreich leben wollen, das von einem Mörder und Despoten tyrannisiert wird, als unter der Regentschaft eines demokratisch gewählten Präsidenten – wie beispielsweise Norbert Hofer, den er im gleichen Atemzug als Nazi bezeichnet. Damit hat wieder ein Mitglied der „geistigen linken Elite“ und Van der Bellen-Unterstützer öffentlich bewiesen, wessen Geistes Kind er ist.

 

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2016-11-28


Wem schreiben nun die Linken den Massenmord in Nizza zu?


Im Fall Breivik waren ja laut unzähligen Linken,

rechtspopulistische Parteien schuld


Dem  deutschen  Systemmedium  „Tagesschau (ARD)“  wird wohl niemand antiislamische
Tendenzen  vorwerfen  und deswegen verlinken wir betreffend der Wahnsinnstat in Nizza,
auf deren Internetportal.   Hier der LINK zum Liveticker.
Auf diversen islamischen Facebook-Seiten, sieht man die Angelegenheit anders. Da übt
man  sich  fleißig  in  Verschwörungstheorien.   Auch die Postings sind nicht ohne.  Nach-
folgend davon zwei,  stellvertretend für unzählige andere Kommentare.

Während  man  sich  auf  fast  allen  linken Facebook-Seiten in vornehmes Schweigen
hüllt,  haben wir nach einiger Suche zwei politisch links orientierte Accounts gefunden,
auf denen der Lastwagenfahrer als irrer Einzeltäter dargestellt wird.
Wir  finden  das  erstaunlich,  weil  genau  diese  Herrschaften  dies beim norwegischen
Massenmörder,  Anders  Behring  Breivik,  ganz  anders  sahen.   Dessen Wahnsinnstat
wurde sofort rechtspopulistischen Parteien zugeschrieben, obwohl Breivik ebenfalls ein
irrer  Einzeltäter  war.   Manche Linke gingen sogar soweit,  Breivik direkt mit der FPÖ in
Verbindung  zu bringen oder ihn mit H.C. Strache zu vergleichen und diesen als „geist-
igen Ziehvater“  des irren Massenmörders zu bezeichnen.
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2016-07-15

Bei den Grünen kommt man zur späten Erkenntnis …..


… allerdings wurden wichtige Fakten „vergessen“

Bei  den Grünen kommt man nun zur Erkenntnis,  dass es nicht mehr so weiter geht. Tja,
da kommen die Herrschaften mit erheblicher Verspätung drauf.  Erstaunlicherweise wird
da sogar der Ruf nach der Polizei laut.
Allerdings  „vergaß“  die  Grünpolitikerin  Birgit Hebein in ihrem Facebook-Posting zu er-
wähnen,  dass  es  sich  bei  den  Vergewaltigern  vom  Praterstern,  um drei afghanische
Asylwerber  gehandelt  hat.   Möglicherweise  liegt es  daran,  dass  sie. .und zu diesem
Schluss  gelangt  man  unweigerlich,  wenn  man  sich in ihrer Facebook-Seite einliest –
den Welcome-Klatscher(innen) zuzurechnen ist.
Auch  bei  jenem  Mörder,  der  eine  Frau  auf offener Straße erschlagen hat,  handelt es
sich um einen – abgewiesenen – Asylwerber aus Kenia. Der Mann hatte das Kunststück
zuwege  gebracht,   innerhalb  kürzester  Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Österreich,  18 (!)
Vorstrafen auszufassen.  Auch davon ist kein Wort im Posting von Hebein zu lesen.
Von  Recht  wegen  hätte  der  Kenianer  bereits abgeschoben werden müssen.  Warum
dies  nicht geschah ist unverständlich.   Allerdings  „vergaß“  Hebein in ihrem Facebook-
Posting anzugeben, dass die Grünen strikte Abschiebegegner sind. Erst 2014 finanzier-
ten  sie  im  Rahmen  der  „Wienwoche“  einen Kurzfilm der zeigt,  wie man die Rückführ-
ung eines Schubhäftlings im Flugzeug verhindert... LINK zum Presse-Artikel.
Und wer nicht weiß wer Birgit Hebein ist,  hier eine kurze Erläuterung:  Sie ist Abgeord-
nete  zum  Wiener  Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates der Grünen-Wien.
Zudem ist sie eine Verfechterin der Drogenlegalisierung.
Pikantes Detail am Rande:  Frau Hebein, die eine fleißige Facebook-Userin ist, hat über
einen  Zeitraum  von  knapp  7 (!)  Jahren nicht erkannt,   dass sie ihren Vornamen falsch
geschrieben hatte.  Hier der LINK zum Beitrag.
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2016-05-05

Ein peinlicher Internetauftritt eines Grün-Politikers


Michel Reimon beschuldigt den

Außenminister Tote zu verursachen

Michel  Reimon,  Spitzenkandidat  der  Burgenländischen Grünen bei der Landtagswahl
im  Burgenland  2010  und seit Anfang Juli 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments,
dürfte  den  wenigsten  Österreicher(innen)  bekannt  sein.   Das ist auch  irgendwie ver-
ständlich,  denn auch wir haben von diesem Mann noch nichts Produktives in Erfahrung
bringen können.
Nun ist es ihm endlich gelungen in die  Schlagzeilen zu geraten.  In einer Rede warf er
dem  Außenminister  S. Kurz  (ÖVP)  vor,  um Flüchtlinge von der  Balkan-Route abzu-
halten,  wollte  er humanitäre Missstände herbeiführen und gezielt hässliche Bilder zur
Abschreckung in Umlauf bringen.
Zudem bezeichnet er Kurz als einen menschenverachtenden Zyniker,  der Elend produ-
zieren will.   Reimons  Aussage  sorgte kurz für einen medialen Rummel.   Dieser ebbte
aber  voraussehbar  wieder  schnell  ab  und  Reimon  will  scheinbar nicht wieder in die
mediale  Versenkung  verschwinden.   Vielleicht  stellte  er  aus diesem Grund nachfolg-
enden Tweet auf seinem Twitter-Account ein:

Was  will  Reimon eigentlich  damit aussagen?   Jedenfalls scheint dem Grünpolitiker fast
jedes  Mittel  recht zu sein,  um in den Schlagzeilen zu bleiben.  Wir sind schon gespannt
wie  lange  es  dauern  wird,  bis die Systemmedien den obig gezeigten Tweet entdecken
und dem Grünen wieder etwas Aufmerksamkeit schenken werden.
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2016-03-13

Es wird natürlich keine IS Propaganda betrieben


Dazu ein aussagekräftiges Kommentar eines Users

Der  fremdländische Kulturimport hat uns unter anderem Bandenkriege, Vergewaltiger,
Räuber,  Diebe  und  auch  Mörder beschert.   Auch in religiöser Hinsicht gibt es immer
wieder von erstaunlichen Gegebenheiten zu berichten, sowie wir dies in regelmäßigen
Abständen tun.
Im Zuge unserer Recherchen sind wir auf die Facebook-Seite der islamischen Gemein-
schaft .„Gottergebenheit“. gestoßen.  Der  Beitreiber  der  Seite  (der sich bedeckt hält)
verabsäumt es natürlich nicht zu erwähnen,  dass er keine IS Propaganda betreibt.
Auch wenn der  IS das islamische Strafrecht in die Praxis umsetzt (wie beispielsweise
die  Amputation  der  Hand eines Diebes) – und diese Vorgangsweise vom besagten
Seitenbetreiber  geteilt  wird,  bedeutet  das für ihn nicht,  dass er IS Propaganda be-
treibt.

Sehr aussagekräftig ist auch der Kommentar eines Users,  der natürlich auch keine
IS oder sonstige radikale islamistische Propaganda darstellt.
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2016-03-10

SPÖ-Politiker verharmlost IS-Terroristen


„… ein paar Verrückte ….“

Der  durch  seine  beleidigende  Schreibweise bekanntgewordene  Wiener SPÖ-Bezirksrat,
Götz Schrage,  hat wieder einmal den Vogel abgeschossen.   Dies beweist eine Diskussion
auf seinem Facebook-Account,  mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins
Was und wer  IS-Terroristen sind,  dürfte jedem halbwegs  vernünftig denkenden Menschen
klar  sein.   Nämlich  Mörder,  die  keine  Skrupel kennen und auch vor Frauen und Kindern
nicht  Halt  machen.   Egal  ob  im  Nahen  Osten  oder in Europa,  ihr Ziel ist das Ermorden
unschuldiger Menschen.
Der  SPÖ-Bezirksrat Götz Schrage,  dürfte dies etwas anders sehen.   Er bezeichnete IS-
Terroristen  verharmlosend  lediglich  als. „ein paar  Verrückte“.   Selbst  auf  Nachfrage
rückte  der  SPÖ-Politiker  nicht  von seinem Standpunkt ab.   Tja,  bei der SPÖ scheinen
die Uhren möglicherweise etwas anders zu ticken.
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2016-02-05

Registrierkassenpflicht auch für Dealer und Schlepper


GASTAUTORENBEITRAG

Seit  einiger  Zeit ist die Katze aus dem Sack,  die Regierung hat sich in der sogenannten
„Barumsatzverordnung“ festgelegt, wer alles eine Registrierkasse benötigt und wer nicht.
Vorweg  ist  festzuhalten,  dass  der  OGH  bereits  folgendes (siehe LINK ) festgestellt  hat.
Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO sei ….. festgehalten, dass das durch
ein  strafgesetzwidriges  Tun …… gewonnene  Einkommen, ……,  nach ständiger Judikatur
sehr wohl die Einkommensteuerpflicht auslöst (RIS-Justiz RS0109799). …..
Der OGH hat auch bereits klar dargelegt, dass der Drogenhändler,  Schlepper etc. ja nicht
darlegen muß, wie er zu seinem Geld gekommen ist – Hauptsache, er lässt den Staat ord-
entlich mitschneiden.
Soweit  mit  der  Frage:  „was  der  Angeklagte  und  Beschwerdeführer  denn  nach Ansicht
des  Gerichts  und der Finanzbehörde hinsichtlich begangener  Malversationen im Namen
der Malerei  B***** Ltd.  in  seine  eigene  Einkommenssteuererklärung als Rechtstitel oder
Rechtsgrund für die fraudolös erlangten Beträge hinschreiben hätte sollen?!“,  unter Beruf-
ung auf grundrechtlich verbotenen Zwang zur  Selbstbezichtigung  (Art 6 MRK)  der Sache
nach  eine  abgabenrechtliche  Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1 FinStrG) in
Abrede gestellt wird, verschweigt die Beschwerde,  warum deren Befolgung einen Hinweis
auf  die betrügerische Herkunft von  Einkünften erfordert hätte  (vgl. im Übrigen RIS-Justiz
RS0109800).“
Es sollte daraus also klar ersichtlich sein, dass auch Drogenhändler, Schlepper etc. steuer-
pflichtig und damit aufzeichnungspflichtig sind (Ausnahmen: Erpresser und Mörder).
Die  in  Finanznöten  befindliche  Republik  Österreich  hat  dieses  Jahr  die  allgemeine
Registrierkassenpflicht  beschlossen,  damit  sie  den  grundsätzlich verdächtigen Unter-
tanen noch genauer auf die Finger schauen kann.   Mit Verordnung des Bundesminister-
iums  für  Finanzen vom 09.09.2015  (Barumsatzverordnung)  wurde die Katze aus dem
Sack gelassen, wer von dieser Registrierkassenpflicht befreit ist.
Drogenhändler,  Schlepper etc.  fallen eher nicht unter die Befreiung,  denn die Verord-
nung  besagt,  dass  die  (Erwerbs)-Tätigkeit  nicht  IN  oder  IN VERBINDUNG MIT fest
umschlossenen  Räumlichkeiten  stattfinden  darf  um  von  der Registrierkassenpflicht
befreit zu sein.
Nun,  viele  Drogenhändler werden sich nicht den Hintern abfrieren sondern eher ver-
suchen, ihre „Ware“ in warmen Discos, Cafes etc. an den Mann/Frau zu bringen. Dass
Schlepperei  in  der Regel mit sehr fest umschlossenen  „Räumlichkeiten“  stattfindet,
haben die mehr als 70 Toten im Kastenwagen eindrücklich unter Beweis gestellt.
Man  kann  also  davon  ausgehen,  dass  Drogenhändler  und  Schlepper sehr wohl der
Einkommensteuer- und der Registrierkassenpflicht unterliegen. Gott sei Dank hat Papa
Staat  aber mitgedacht und ist dabei drauf gekommen,  dass es sowohl einem Drogen-
händler  als  auch  einem Schlepper wohl kaum zumutbar ist,  mit einer Registrierkasse
unter dem Arm herumzulaufen.
Deswegen  gibt  es  hier  eine  Sonderregelung,  nämlich  die,  dass  bei  Leistungen von
Leuten auf Achse  (Drogenverkauf,  Schlepperei) die Umsätze erst nach Rückkehr in die
Betriebsstätte erfasst werden müssen – allerdings in einer Registrierkasse die auch jeder
Drogenhändler, Schlepper etc. schön brav bei sich zu Hause stehen haben muss, da er
sich andernfalls ja strafbar machen würde.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2015-10-26

1. Mai – Gedenken der besonderen Art


Erinnerung an die Opfer des „realen Sozialismus“

Seit Oktober 2008, huldigen Wiens Sozialisten dem Terroristen und Mörder Che Guevara
mittels eines Denkmals im Wiener Donaupark.
Bei  der  (obiger  Screenshot)  feierlichen  Eröffnung  des  Denkmals,  fungierten  SPÖ-
Bürgermeister Michael Häupl und SPÖ-Ex-Inneminister Karl Blecha als Festredner,  die
Che Guevara als außergewöhnlichen Menschen und Freiheitskämpfer lobten.
Nicht uninteressant ist die Tatsache, dass es sich bei der Che-Guevara-Gedenkbüste im
Wiener  Donaupark,  um  das  einzige  Denkmal dieser Art in einer europäischen Haupt-
stadt handelt.  Augenscheinlich will man im roten Wien,  die Folgen des „realen Sozialis-
mus“,  für den auch ein Guevara seine Taten beging,  wohlweislich verschweigen.
Aber  nicht  alle Menschen beugen sich dem linken Meinungsdiktat und so fanden sich
welche,  die  an  die Folgen des   „realen Sozialismus“  erinnern.   Aktivisten  verhüllten
in  der  Nacht  von  gestern  auf  heute,  das  Antlitz  von  Che Guevara  und  errichteten
neben dessen Büste, ein dreiseitig beschriebenes Mahnmal im Wiener Donaupark.
{besps}che{/besps}
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2015-05-01

Ist die LINKSWENDE ein Fall für den Verfassungsschutz?


Warnungen vor dem IS als Panikmache gewertet


Dass der IS  (Islamischer Staat) eine Truppe aus Mördern ist,  daran dürfte jeder normal
denkende Mensch keine Zweifel hegen. Scheinbar haben wir eine Ausnahme entdeckt.
Die  linksextreme  Bewegung  LINKSWENDE  sieht im IS eine politische Bewegung mit
erstaunlich erfolgreicher Miliz.
Screen: facebook.com
Interessant ist auch nachfolgende Aussage der LINKSWENDE:

Screen: facebook.com
„Die  öffentliche  Panikmache  der  Medien  über den IS  (Islamischer Staat) …“ ..Diese
Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.   Öffentliche Warnungen vor der
islamistischen  Mörder-Truppe  als  Panikmache zu werten,  zeigt wessen Geistes Kind
man bei der LINKSWENDE ist.
Langsam aber sicher stellen wir uns die Frage, ob diese linksextreme Bewegung nicht
ein Fall für den Verfassungsschutz darstellt?
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2014-12-02

Linksextremisten tragen Antisemitismus offen zur Schau


SS-Scherge Amon Göth sorgt bei Linken für Erheiterung

Im  Beitrag „Linksextremisten drehen auf Facebook durch“ haben  wir über die linksextreme
Facebook-Gruppe „AK Deutsch für FPÖ-Anhänger“ berichtet.  Nach ihrer Abschaltung durch
Facebook hat sich die Gruppe neu formiert und nennt sich nun sinniger Weise „AK Deutsch
für FPÖ-Anhänger (und Rinnen)“.
Wir haben uns nun den besagten Account, auf dem sich zahlreich User(innen) der Facebook-
Seite  „Heimat ohne Hass“  tummeln,  etwas näher angesehen und sind auf folgendes Posting
gestoßen:
Screen: facebook.com (Account: „ AK Deutsch für FPÖ-Anhänger (und Rinnen)“
Die  auf  dem  Bild  dargestellte  Szene  stammt  aus  dem Film  „Schindlers Liste“ und
stellt  den  SS-Schergen  und Mörder, Amon Leopold Göth, dar.   Die Szene:  Er erschießt
im Konzentrationslagers Płaszów bei Krakau, vom Balkon seiner Wohnung aus, jüdische
Lagerinsassen.
Auf  dem  Bild  prangen  noch die Worten: „…. und ob Ihr alle richtig steht, merkt Ihr, wenn
das Licht ausgeht ….“ Perverser geht es wohl nicht!   Die Userin Ayse Ayse, auf Grund ihres
Namens schließen wir dass sie Muslimin ist,  kommentiert das Foto sarkastisch mit:  .„Ohne
Worte“.   Vier andere User gefällt das  Posting von Ayse offenbar derart,  sodass sie dieses
liken.
Die Userin Helga Haunold scheint das ganze überhaupt zu erheitern und kommentiert: „nur
für die slide show! hihih“.   Auch  ihr  Kommentar  erhielt  ein  Like.   Wir  möchten nochmals
in Erinnerung rufen, dass es sich nicht um eine Webseite a la  „Alpen Donau Info“,  sondern
um einen linksextremen Facebook-Account handelt.   Dort scheint man offenbar kein Prob-
lem  damit zu haben,  Antisemitismus offen zur Schau zu tragen und sich über die Ermord-
ung von KZ-Insassen lustig zu machen.
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2014-10-28

Freiheitliche mit Islamisten in einen Keller sperren


Sollen den Freiheitlichen auch die Köpfe abgeschnitten werden?

Screen: twitter.com (Account: Michel Reimon)
Mit   seinem   Eintrag  auf  Twitter,  offenbart . Michel  Reimon . sein  wahres   Gesicht.  Dies
ist   ganz  augenscheinlich von antidemokratischer und totalitärer Einstellung geprägt.  Mit
seinem Tweet: „Schad, dass man Freiheitliche und Islamisten nicht in einen Keller sperren
und mit sich allein lassen kann“,  lässt  der  Grünpolitiker seine  Geisteshaltung  erkennen.
Nur  in  totalitären  Regimen werden politisch Andersdenkende rechtswidrig eingesperrt.
Aber dem nicht genug.  Reimon findet es schade, dass jene Personen, die nicht in sein
politisches  links-grüne  Weltbild passen,  nicht zusammen mit Islamisten in den Keller
gesperrt werden können.
Dass  Reimon mit Islamisten nicht friedfertige Moslems meint,  dürfte klar auf der Hand
liegen.  Er meint damit ganz offensichtlich jene brutalen Massenmörder, welche zurzeit
im Nahen Osten,  politisch andersdenkenden  und/oder religiös andersgläubigen Men-
schen, auf grausamste Art und Weise die Köpfe abschneiden,  Massenmorde begehen
und für unfassbares Leid und Vertreibung verantwortlich sind.
Was erwartet Reimon eigentlich,  wenn man Freiheitliche mit diesen Mördern in einen
Keller  sperren  könnte  und  mit sich allein lässt?   Sollen den Freiheitlichen auch die
Köpfe abgeschnitten werden?
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2014-09-15

Wien-Ottakring ist ein Hotspot der Kriminalität


Wachzimmerschließungen bei steigender Kriminalität beabsichtigt

Es  grenzt  schon  an  Wahnsinn,  in  Zeiten  steigender  Kriminalität – die wir vorzugsweise den
sperrangelweit  offenen  und  unkontrollierten Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten zu
verdanken  haben – Polizeiinspektionen  schließen zu wollen.   Wie die Wiener Zeitung in ihrer
gestrigen  Online-Ausgabe berichtete,  beabsichtigt die Innenministerin demnächst bis zu 100
Wachzimmer schließen zu lassen.
Wie nun aus gut informierten Kreisen zu vernehmen ist,  soll das Wachzimmer Maroltingergasse
im 16. Wiener Gemeindebezirk eines der Ersten sein, welches von der Schließungsorgie betrof-
fen  sein  soll.   Was  denkt  sich  Mikl-Leitner wohl dabei,  in einem  Hotspot der Kriminalität eine
Maßnahme zu setzen, die der Sicherheit der Bevölkerung abträglich ist?
Wien-Ottakring (16. Bezirk)  ist  schon  jetzt  ein Eldorado für Verbrecher,  Gewalttäter,  Schutz-
gelderpresser,  Diebe,  Räuber,  Mörder  und Banden mit mafiösen Strukturen.   Auch Banden-
kriege sind in Ottakring keine Seltenheit.  Statt den Polizisten ihre Räumlichkeiten zu nehmen
und  damit  auch Bürgern die Möglichkeit,  sich jederzeit hilfesuchend an die Exekutive vor Ort
wenden  zu  können,  sollte  das  Wachzimmer eher ausgebaut bzw.  saniert und modernisiert
werden.
Die  Kriminalität  im  16. Bezirk  ufert  aus und der zuständigen Ministerin fällt nichts Besseres
ein, als Wachzimmer zu schließen.   Erst letztes Wochenende ging eine Handgranate los. Ein
deutscher  Staatsbürger  und  ein SPÖ-Gemeinderat mit Migrationshintergrund,  kamen durch
diese  Granate  ums  Leben,  welche  in  einem  in  Bulgarien  geleasten Luxusgeländewagen
explodierte.
Im  Oktober 2013  wurde  eine  Pensionistin  durch eine Messerattacke getötet.   Im September
2013  schoss  ein  Zuwanderer  auf  seine  Freundin.   Ein Tschetschene  schoss  im  März 2013
einen  Landsmann nieder und im Februar desselben Jahres fand ein Schusswechsel zwischen
Türken  und  Albanern  statt,  welcher  zwei  Schwerverletzte zur Folge hatte.   Das einmal ganz
abgesehen  von  der  Vielzahl  an  diversen  anderen  kriminellen  Handlungen,  die  laufend in
Ottakring passieren.
Mikl-Leitner  soll lieber schnellstens dafür Sorge tragen,  die Exekutive endlich personell eklatant
aufzustocken und ihnen in den Polizeiinspektionen ordentliche Arbeitsbedingungen zu schaffen,
ohne  dass  Stühle  und Tische auseinander oder Waschbecken aus der Verankerung fallen. Nur
dann  können  die Beamten ihrer Aufgabe,  nämlich Verbrechen zu bekämpfen,  auch in vollem
Ausmaß und wirksam nachkommen.
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2014-01-14

U-Bahnpolizei gegen ausländische Dealerhorden gefordert


Rot-Grün greift Rauschgifthändler weiter mit Samthandschuhen an

„Ungeniert  in  den Wagengarnituren und Stationen der Wiener U-Bahnen ihr Unwesen treibende
Drogendealer  machen  die von der FPÖ seit Jahren geforderte U-Bahnpolizei notwendiger denn
je“, sagt der Wiener FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik.
Die  durch  permanente Störungen ohnehin an Attraktivität einbüßenden Öffis dürfen durch un-
gestörten Rauschgifthandel nicht noch mehr in Misskredit gebracht werden, beinhartes Durch-
greifen gegen die fast durchwegs ausländischen „Mörder auf Raten“ ist mehr als überfällig.
Die  Aufstellung  einer  eigenen,  ständig  patroullierenden  U-Bahnpolizei  muss seitens der rot-
grünen Rathausregierung vom inaktiven Wiener SPÖ-Polizeipräsident Pürstl endlich vehement
eingefordert  werden,  statt  weiter  den  Konsum  und Verkauf von Drogen augenzwinkernd zu
verharmlosen.
„Die U-Bahn muss wieder sicher, die Rauschgifthändler aus aller Herren Länder endlich in die
Schranken  gewiesen werden“,  betont Mahdalik und fordert von SPÖ und Grünen die Abkehr
von ihrer drogenfreundlichen Politik. (Quelle: APA/OTS)
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2014-01-06

Treffen islamistischer Hassprediger in Wien


Bezahlt die Bundesregierung Schutzgeld?

Am  kommenden  Samstag werden sich fünf berüchtigte islamistische Hassprediger in Wien
treffen – offiziell, um Spenden zu sammeln. Es darf aber mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit  angenommen  werden,  dass  diese Männer ihren Auftritt dazu nutzen werden,
um  vor  dem  „Unheil der Demokratie“  zu warnen und demokratisch gesinnte Menschen als
„blutrünstige,  geldgierige  Mörder“ zu beschimpfen.   Erstaunlich  ist,  dass  der Verfassungs-
schutz darüber Bescheid weiß,  sich aber auf Weisung des Innenministeriums auf das Beob-
achten der Extremisten beschränken muss.
Dazu  Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus:
„Das  ist  ein  Skandal,   die  Bundesregierung  macht  Wien   systematisch  zur  bedeutendsten
internationalen  Terror-Drehscheibe.   Bei  uns  dürfen  radikale  Islamisten  offenbar  ungestört
hetzen,  Geld  für  Anschläge  sammeln  und Gotteskrieger für den Kampf gegen die, ihrer Mein-
ung nach,  Ungläubigen anwerben.   Das ist unverantwortlich! Diese fünf Hassprediger müssen
festgenommen, ausgewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt werden!“
Wer  nun  Gudenus  Aussage als  Hetze abtun will,  den müssen wir eines Besseren belehren.
Selbst  die  Menschenrechtssprecherin  der  Grünen, Alev Korun,  äußert  ihre Bedenken zum
Treffen der salafistisch-radikalen Predigern in Wien.
„Offensichtlich  benützen  radikale Prediger den Krieg in Syrien auch in Europa als Deckmäntel-
chen, um gefährliches Gedankengut in der muslimischen Glaubensgemeinschaft zu verbreiten.
Ziel  muss  die Vorbeugung von Radikalisierung sein,  wenn nötig gezieltes  Eingreifen des Ver-
fassungsschutzes  und  Verhinderung  von  Hasspredigten“,    so  die  Grünpolitikerin  mit  türk-
ischem Migrationshintergrund.
Aber  auch  liberale  Muslime  fordern Verbote von Radikalen.   Die Tageszeitung HEUTE be-
richtete  heute  auf  ihrer  Webseite: Regelmäßig  treffen  laut  einer Aussendung der Initiative
Liberaler  Muslime  Österreich  (ILMÖ)  Islamisten-Führer  aus  Österreich  während Besuchen
in  Katar  den  Hassprediger  und  Muslimbruder-Führer  Yusuf al-Qaradawi,  der  Selbstmord-
attentate,  Jihad und Terror befürwortet.   Die  ILMÖ  verurteilt solche Kontakte und fordert den
Rücktritt  von Omar al-Rawi und Fuat Sanac wegen ihrer Treffen mit extremistischen ausländ-
ischen  Salafisten-Führern. Jetzt  sollten  die  Verantwortlichen  in  der  SPÖ  schön  langsam
aber sicher zum Nachdenken anfangen.
Es  kann  wohl  kein  Verständnis  dafür  aufgebracht werden,  dass die Bundesregierung bei
islamistischem  Hass  wohlwollend wegschaut. Hetzen,  Geld sammeln und Gotteskrieger an-
werben  dient  nur der Vorbereitung von Anschlägen.   Es entsteht hier der Eindruck, dass es
eine  geheime  Vereinbarung  mit  den  islamistischen Terroristen gibt,  dass Österreich nicht
gefährdet wird, wenn sie hier in Ruhe „arbeiten“ dürfen.
Wenn  dies  tatsächlich  so  ist  und  die  Bundesregierung eine Art Schutzgeld dafür bezahlt,
um  in  Ruhe  gelassen zu werden,  wäre das ein Offenbarungseid.   Ein Staat kann und darf
sich nicht erpressen lassen. Islamistischer Terrorismus ist ein internationales Problem.  Alle
zivilisierten  Länder,  also  auch  Österreich,  haben  die  moralische  Verpflichtung,  alles zu
unternehmen, um diese Fanatiker zurückzuschlagen.
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2013-10-08

FPÖ am Vierfachmord schuld?


Öllinger versucht aus Vierfachmord politisches Kapital zu schlagen

Uns ist allen noch der schreckliche Amoklauf in Niederösterreich in Erinnerung, der mit einem
vierfachen  Mord endete.   Nun  stellte  sich heraus,  das ein Polizist den mutmaßlichen Mörder
mit Munition beliefert hatte.  Es handelte sich dabei um Munition, die beim Scheibenschießen
Verwendung  findet.   Die  Tageszeitung ÖSTERREICH berichtete gestern darüber und stellte
auch nachfolgendes Interview mit dem betroffenen Polizisten auf ihrer Webseite online.
Obwohl Öllinger auf ÖSTERREICH verlinkt hat, dürfte er das Interview offenbar nicht gelesen
haben.   Da  uns  bekannt  ist,  dass  der  Grünpolitiker  ein  eifriger  ERSTAUNLICH-Leser ist,
bringen wir dieses nachfolgend in der Hoffnung,  dass Öllinger darüber stolpert.
Screen: österreich.at
So  schrecklich  diese  Morde  auch  waren  und  sind,  so  primitiv  ist  die Vorgangsweise des
Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger (Grüne), der auf seiner Facebook-Seite versucht, aus
diesem traurigen Vorfall politisches Kapital zu schlagen.
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Sarkastisch merkt er an: „Wie kann es sein, dass wir erst jetzt davon erfahren, dass ein Polizist
und  FPÖ-Kandidat  dem  Vierfach-Mörder  Huber Munition geliefert hat?“ ERSTAUNLICH übt
auch  öfters  Kritik  am  Verhalten  von Polizeibeamten,  aber Recht muss Recht bleiben.  Was
kann der Munitionslieferant  – über den wir übrigens auch schon kritisch geschrieben haben –
für  den Amoklauf?   Sind nun alle Waffengeschäftsinhaber,  bei denen Huber jemals Munition
gekauft  hat,  Schuld  an  der  Ermordung  von  vier  unschuldigen   Menschen?   Und  was hat
die  FPÖ  und/oder  die  Polizei  damit  zu tun.   Wir sind uns absolut sicher,  wenn der Beamte
ein Grüner gewesen wäre, würde dieser Umstand nicht auf Öllingers Facebook-Seite stehen.
Süffisant ergänzt Öllinger sein Kommentar noch mit: „Eh nicht die Muntion, mit der drei seiner
Kollegen  und  ein  Sanitäter  umgebracht  wurden,  beteuert der Lieferant!“ Eigentlich traurig
wie  ein  Grünpolitiker  versucht,  auf  Grund  der  Ermordung  von  vier Menschen,  politisches
Kleingeld zu wechseln.
Erstaunlich  ist  auch  die  Anmerkung:  „Ich fürchte,  da ist noch lange nicht alles auf dem Tisch!“
Was  soll diesbezüglich noch nicht auf dem Tisch liegen?  Ein Erkenntnis, dass die FPÖ an dem
Vierfachmord schuld ist? Denn zu diesem kommen augenscheinlich schon User(innen) auf Karl
Öllingers Facebook-Seite. (Siehe obigen Screenshot).
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2013-09-27

Türkische Kulturgemeinde ortet Verhetzung in LEGO-Spielzeug


Rette Han Solo aus Jabba´s Wüstenpalast!

In  Jabba’s Palace™  auf  dem  Planeten Tatooine versucht Prinzessin Leia in der Verkleidung
von  Boushh  den  in Karbonit eingefrorenen Han Solo und Chewbacca zu befreien.   Wird es
ihr gelingen,  sich an den Raketen auf dem Dach, den Wehranlagen und dem Überwachungs-
system  vorbeizuschleichen  und  zu  ihren Freunden zu gelangen?   Oder werden Jabba und
seine Handlanger die Prinzessin schnappen und sie am Fuße von Jabbas beweglichem Thron
fesseln? Enthält 9 Minifiguren: Jabba, Salacious Crumb, Bib Fortuna, Gamorreanische Wache,
Oola, Han Solo, als Boushh verkleidete Prinzessin Leia, Chewbacca und B’omarr Monk.
 
Screen: shop.lego.com
 
Eingangs  angeführter  Text  gehört  zu  dem  von LEGO angebotenen Spiel „Jabba’s Palace™“
aus  deren  „STAR WARS“ – Serie.   Wie sich jedermann(frau) mit eigenen Augen überzeugen
kann, sind in diesem keine Kampfhandlungen in der Türkei oder sonstigem orientalischen Land
beschrieben.   Auch  ist  das  Aussehen der Spielfiguren und deren Namen keinesfalls der türk-
ischen Bevölkerung oder anderen Orientalen nur annähernd ähnlich.
 
Screen: Wikipedia                                                      Screen: Google
 
Auch  können  wir keine 1:1 Kopie des Phantasiegebäudes  „Jabba’s Palace“   weder mit der
Hagia Sophia  in  Istanbul  noch  mit  der Moschee Jami al-Kabir in Beirut –  feststellen.  Denn
dies wird auf der Webseite der „Türkischen Kulturgemeinde Österreich“ behauptet.
 
Originalzitat:   „Bei genauerer Betrachtung sind das fertig zusammengebaute LEGO-Haus und
der  dazugehörige Turm tatsächlich aber ein 1:1-Abklatsch der Hagia Sophia in Istanbul oder
der Moschee Jami al-Kabir in Beirut und eines Minaretts. Die Figur im Turm (Gamorreanische
Wache)  wäre dann mit einem Vorbeter zu assoziieren  (als Krimineller mit Axt und Sturmge-
wehr!).“
 
Aber der Autor setzt noch einen drauf und meint: „Es ist offensichtlich, dass für die Figur des
hässlichen  Bösewichts  Jabba  und  die  ganze  Szenerie rassistische Vorurteile und gemeine
Unterstellungen gegenüber den Orientalen und Asiaten als hinterlistige und kriminelle Persön-
lichkeiten (Sklavenhalter,  Anführer von Verbrecherorganisationen,  Terroristen,  Verbrecher,
Mörder,  Menschenopferung)  bedient wurden.“    Tja, wenn die Spielfigur „Jabba“ und seine
Kumpanen  tatsächlich  Ähnlichkeiten  mit  Orientalen  und  Asiaten  hätten,  würde in diesen
Länder wohl die plastische Chirurgie boomen.
 
Jedenfalls wird festgehalten, dass sich die  „Türkische Kulturgemeinde Österreich“ juristische
Schritte  vorbehält  und überlegt,  in Deutschland nach StGB § 300 Volksverhetzung, in Öster-
reich  nach  StGB § 283  Verhetzung und in der Türkei Klage bei der jeweiligen Staatsanwalt-
schaft in Form einer Sachverhaltsdarstellung gegen LEGO einzureichen.
 
Nun  könnte  man  in  unzählige Spielzeuge oder Videogames (egal von welchem Hersteller)
Rassismus  oder Verhetzung hineininterpretieren.   Es kommt nur darauf an wie der Schelm
denkt und ein Erkenntnis eines alten Sprichwortes ist: „So ist er auch.“ Jedenfalls finden wir,
dass sich die Verantwortlichen, die im besagten LEGO-Spiel Verhetzung geortet haben, sich
selbst zu einer internationalen Lachnummer gemacht haben.
 
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2013-01-25
 

Donauinsel-Mörder ist tschetschenischer Asylbetrüger


Nach Bluttat in Wien setzte er sich in seine

Heimat ab, in der er angeblich verfolgt wird

Wegen  einer  Lappalie rammte Asylwerber Imran S. (27)  am 10. Juli 2011 auf der Donau-
insel  einem  Deutschen (29)  sein Messer in die Brust. Das Opfer starb wenig später.  Nun
wurde  der  Mörder  ausgeforscht  – in Tschetschenien, seiner Heimat,  in der er angeblich
so  massiv  verfolgt  wird,  dass  er  in  die  von  SPÖ,  ÖVP und Grünen gespannte soziale
Hängematte flüchten musste.
 
Dieser  Vorfall  stellt wieder einmal unter Beweis,  für welche Personen die österreichischen
Steuerzahler(innen)  aufkommen  müssen.  Denn  der Mörder war natürlich ebenso ein Asyl-
betrüger  wie  es  zumindest  90 Prozent  seiner  Landsleute in Österreich sind.   Dies belegt
neben sämtlichen internationalen Beurteilungen auch der Umstand,  dass die Tschetschenen
in Österreich über die Sommermonate massenweise in ihre angeblich so gefährliche Heimat
auf Urlaub fahren.
 
Es  reicht,  denn  das  kleine  Österreich  kann  nicht permanent Weltsozialamt spielen.  Das
Asylrecht ist ein hohes Gut und sollte nur jenen Personen  gewährt werden, die es brauchen
und  nicht  irgendwelchen  Scheinasylanten, die schlicht und einfach nicht arbeiten,  sondern
auf Kosten der fleißigen Österreicher(innen)  leben wollen.
 
Seit Jahren schon gibt es ein Rückführungsabkommen.   Nur die Innenministerin nutzt diese
Chance nicht –  und das, obwohl die Tschetschenen,  wie die Polizei regelmäßig betont und
auch dieser Mord wieder zeigt, zur gewalttätigsten Gruppe der Scheinasylanten zählen.
 
Aber in Sicherheitsfragen scheint die Innenminister noch immer in einem Dornröschenschlaf
zu verharren  – wie wir dies in unseren Beiträgen bzgl. der ausufernden Kriminalität entlang
der österreichischen  Grenze am Grenzfluss March unter Beweis gestellt haben.
 
Man  darf  gespannt sein,  wann Frau Mikl-Leitner erwacht und ihre Aufgabe  – nämlich den
Schutz der in Österreich lebenden Bevölkerung wahrzunehmen und Personen,  die das Asyl-
recht schamlos missbrauchen,  umgehend in ihre Heimat zurücktransportieren lässt.
 
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2012-09-08
 

Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
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2012-07-31
 

Mülleimer für menschlichen Abschaum


Keine U-Haft für ausländische Sniper und Mörder

Zu  unserem gestrigen Beitrag  „Arme Tschetschenen-Flüchtlinge….“  schrieb ERSTAUNLICH-
User „Herr Karl“ folgenden Kommentar:   „Das einst friedliche und schöne Österreich verfällt
immer mehr zum Müllereimer für den menschlichen Abschaum aus den ehemaligen Ostblock-
staaten . Während gewisse Politiker sich die Taschen vollstopfen und sich denken „hinter mir
die Sintflut“ verfällt Österreich immer mehr.“
 
Da  müssen  wir Herrn Karl leider korrigieren,  denn dies trifft offenbar nicht nur auf die ehe-
maligen Ostblock-Staaten, sondern weit über deren Grenzen hinaus zu. Zwei Schlagzeilen in
der heutigen Kronen Zeitung stellen dies unter Beweis.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
 
Drei  junge  Frauen  im Alter von 13,  17 und 22 Jahren sind am Sonntag im 10. Wiener Ge-
meindebezirk  durch  Schüsse aus Softgun- Waffen verletzt worden.   Eines der Opfer,  eine
17-jährige  Schülerin,  merkte  sich  das  Fahrzeug  der Täter sowie das Kennzeichen.   Da-
raufhin  konnte  die Polizei die Schützen,  zwei junge Russen im Alter von 20 und 24 Jahren,
ausforschen und festnehmen.
 
Bei  den  Tätern handelt es sich um  Ibragim A. (20) und Yusup S. (24).  Die beiden Burschen
gaben an,  dass sie es lustig fanden und  deshalb Passanten aus ihrem Pkw (einem 3er-BMW)
unter  Beschuss  nahmen.   Aber  der Oberhammer ist,  dass  die beide geständigen Schützen
auf  freiem Fuß angezeigt wurden,  anstatt in Untersuchungshaft zu wandern.  Nun gut, bleibt
den Beiden immerhin Zeit sich für ihren nächsten  „Jagdausflug“  scharfe Waffen zu besorgen.
 
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
 
Ein  etwas  Fortgeschrittener dürfte ein 25-jähriger Afghane sein.  Dieser begnügte sich nicht
mehr mit einer Softgun, sondern griff zur Kalaschnikow. Im Drogenrausch tötete er in seiner
Heimat  seine  Eltern  und zwei Brüder sowie seine Schwester.   Nach seiner Tat flüchtete er
nach Österreich. In Afghanistan wird fieberhaft von der Polizei gesucht.
 
Auch dieser Fall endet vorerst in einer Erstaunlichkeit.  Nach seinem Aufgriff durch die öster-
reichische Polizei und seinem Geständnis vor dieser,  suchte der Afghane prompt um Asyl an
und wurde anstatt in Untersuchungshaft, in das Lager Traiskirchen überstellt.
 
Der  geständige afghanische Fünffach-Mörder wird Österreich auch erhalten bleiben,  da ihn
in seiner Heimat der Strick erwartet und es daher zu keiner Auslieferung kommen wird.  Im
Klartext bedeutet das,  dass die Steuerzahler dieses schwerkriminelle Subjekt auf Lebenszeit
erhalten müssen.
 
Zum  Schluss  müssen wir Herrn Karl nochmals korrigieren.   Österreich verfällt nicht immer
mehr  zum  Müllereimer  für  menschlichen Abschaum aus aller Herren Länder,  sondern ist
dieser bereits.
 
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2012-07-31
 

Linke Narren


Sprengt alle Gefängnisse

Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation  „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“.   Zu diesem  Schluss kommen wir,  da diese Truppe in letzter  Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder  und  sonstiges  kriminelle  Gesindel  aus  den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
 
Erstaunlicher  Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen,  eine Gewaltbereit-
schaft  ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
 
Scheinbar  sind  der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt.   Da könnte ein
Ausflug nach  „Klein-Istanbul“   –  den Wiener  Ureinwohnern  noch  unter  dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“  zuhauf  bewundert  werden.   Leider konnten wir auf deren  (natürlich
impressumlosen)  Webseite  keine  Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
 
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2012-04-24
 

Stand dem Kindermörder die Invalidenrente zu Recht zu?


FPÖ-Winter: Grüne setzen sich für grausamen Kindermörder ein

Miloslav Maletic  ist  ein  grausamer  Kindermörder.   Er wurde von einem  Geschworenen-
gericht  einstimmig schuldig gesprochen.  Er hat den dreijährigen Cain brutal zu Tode ge-
prügelt.  Ein Gerichtsgutachter bezeichnete den Leichnam des Kleinkindes als „Trümmer-
feld“. Die Geschworenen waren schockiert.
 
Einzig auf der Homepage „stopptdierechten.at“ – deren Impressum der Grüne Parlaments-
klub innehat – bricht man augenscheinlich eine Lanze der Relativierung für den Kindermör-
der. Dabei geht es um die Artikel „Der rechtsextreme Mob und der Missbrauch der Opfer“,
sowie „Rechte Hassmails zu Pensionen II“.

Screen: stopptdierechten.at
 
Das Leid des jungen Cain wird dabei vernachlässigt und nicht gewürdigt. Forderungen nach
härteren Strafen für Kindermörder und –schänder  werden pauschal als rechtsextremistisch
abgetan. „Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.  Deshalb müssen sie
auch  entsprechend geschützt werden.   Es erfüllt mich mit Entsetzen, dass sich die grüne
Fraktion  für die Interessen eines grausamen Kindermörders einsetzt“,  kritisiert FPÖ-NAbg.
Dr. Susanne Winter die Betreiber der genannten Homepage.
 
Während man am Leid des Kindes vorbeiginge,  mache man sich für die Invaliditätspension
des  jungen  Serben  stark.   Es dürfe kein mildes Klima für entsprechende Straftaten ge-
schaffen werden.
 
Das Impressum hat der Grüne Parlamentsklub inne.  Karl Öllinger ist einer der Hauptprota-
gonisten  der  Homepage.   Er  schreibt  in regelmäßigen Abständen Kommentare.   „Ich
fordere  die  Grünen und insbesondere Herrn Öllinger auf, sich öffentlich von dieser Seite
zu  distanzieren  und  sich bei den Österreicherinnen und Österreichern für diese skanda-
lösen und menschenverachtenden Beiträge zu entschuldigen“, fordert Winter.
 
Die Grünen müssten sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekennen und ihr ge-
recht werden.   Die  Verfasser  der  Beiträge  seinen mit allem gebotenen Nachdruck zur
Verantwortung ziehen. Winter kündigt entsprechende parlamentarische Anfragen an.
 

Karl Öllinger ortet parteipolitische Polemik der FPÖ

Karl Öllinger (Grüne)  kritisiert postwendet die scharfen Worte von Susanne Winter und
meint,  dass  sie  den Mord an einem Kleinkind für widerwärtige parteipolitische Polemik
auf tiefstem Niveau missbrauche.
 
Die  FPÖ hat den erschütternden Mord am dreijährigen Cain dazu benutzt,  in Anträgen
im  Nationalrat  und in verschiedenen Landtagen einen erschwerten Zugang zur Invalidi-
tätspension zu fordern .   Das würde zehntausenden schwerkranken Menschen auf den
Kopf fallen. Und das hat die Seite www.stopptdierechten.at thematisiert „, so Öllinger.
 
Da  muss Öllinger in den beiden betreffenden Beiträgen (wir haben diese im zweiten Ab-
satz  dieses  Beitrags als PDF-Dateien verlinkt) auf der  „stopptdierechten“-Webseite ein-
iges überlesen haben. Da steht zum Beispiel: „Miroslav M. hat eine seltene, aber schwere
Erkrankung. Dafür hat er – zu Recht – befristet eine Invalidenrente erhalten;“
 
Da  stellt sich doch die berechtigte Frage, warum ein 23jähriger Drogenabhängiger – egal
ob  In- oder Ausländer –  überhaupt  ein  Anrecht auf eine Invalidenrente hat.   Immerhin
wurden seine psychischen Probleme durch exzessiven Drogenmissbrauch ausgelöst. Wäre
es  im  Fall Maletic nicht besser gewesen den Mann in eine geeignete Anstalt einzuweisen.
Dort hätte er rund um die Uhr ausreichend ärztliche  Betreuung  gehabt. Dort hätte auch
seine „Muskelschwäche“,  die immerhin noch ausreichte ein dreijähriges Kind zu erschlagen,
therapeutisch behandeln werden können.
 
Interessant sind auch folgende Zeilen auf der Webseite auf der die Grünen verantwortliche
zeichnen:  „Gewalt  gegen  Kinder,  vor allem sexuelle Gewalt,  löst starke  Emotionen aus:
Angst,  Furcht,  Zorn und Hass.  Diesen emotionalen Humus nutzen Rechtsextreme für ihre
politische Propaganda. Beispiele aus der jüngeren Zeit sind der Mord an dem 3-jährigen Cain
aus Bregenz.“
 
Es  ist völlig richtig,  dass Gewalttaten gegen Kinder bei jedem normaldenkenden Menschen
dementsprechende  Reaktionen wie Furcht,  Hass und  Zorn auslösen.   Allerdings wird dies
auf der Webseite „stopptdierechten.at“ in einem Atemzug mit Rechtextremismus genannt.
Dadurch  entsteht unweigerlich der Eindruck,  wer sich über Personen aufregt,  die gegen-
über Kindern Gewalt ausüben,  ist automatisch ein Rechtsextremer.  Und das kann es wohl
nicht sein.
 
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2012-04-20
 

Dürfen Mörder und Kinderschänder zum Bundesheer?


Es geht doch noch peinlicher

Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag),  ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung  zu der pikanten Causa.
 
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um  18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
 
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle  von Rekruten eingesetzt werden.   Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten,  dass  Freigänger  stundenweise in militärischen  Liegenschaften  arbeiten.  Es
handelt  sich  hierbei  um  eine  Resozialisierungsmaßnahme,  so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
 
Also was stimmt nun?   Versehen nun Häftlinge  Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können.  Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung  des  Bundesministeriums  für  Landesverteidigung  ist folgendes wörtlich
festgehalten:
 
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege,  Außengestaltung  und  Gebäudeerhaltung.   Straftäter,  die  wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten,  oder
wegen  des Verstoßes gegen das  Suchtmittel- oder Waffengesetz  verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften,  die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden.  Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
 
Damit ist eindeutig bestätigt,  dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen:  Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
 
Auf  Grund  der haargenauen  Aufzählung der Ausnahmen seitens des  Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss,  dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten.  Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte  eine Ausnahme.
 
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2012-03-10
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

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2011-07-06
 

Gebi schämt sich


Republik Gambia

Gambia ist  eine Republik  in Westafrika,  die an den Ufern des Gambias liegt.  Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen  indigenen afrikanischen  Religionen an.  Alle Religionen genießen
eine ruhige  und friedliche Koexistenz.  Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.

Gambia  ist eine  Republik mit einer demokratisch  gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille  des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006).  Damit gehört  Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.

Das Parlament,  das in der National Assembly tagt,  und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre  direkt vom  Volk gewählt.  Die Wahlen selber fanden in der  Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.

Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?

Die obigen  drei Absätze  stammen nicht  aus einem Reiseprospekt,  sondern sind  ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich  bei Gambia um  einen sicheren und  stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.

Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-

den  gewaltige  Lügen aufgetischt  haben,  um  sich  den  Aufenthalt  in  unserem  Lande  er-
schleichen zu können.

Unverständliche Freilassung

Nun haben  die routinierten Beamten  auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai  abgeschoben werden,  was jedoch  selbsternannte  Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.

Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ  ist für uns  nicht nachvollziehbar.  Jedenfalls kündigten  die Grünen damals an,

weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.

Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler

Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität  beim Drogen- und Menschenhandel,  sowie bei Morden.  Allerdings wurde  kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.

Also  fassen  wir zusammen.  Die Todesstrafe  in Gambia  gilt für Mörder,  sowie für  Drogen-

und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste,  weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.

Der sich schämende Gebi

Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler  Landtagspolitiker  ist  deshalb  ein Liebling  der ERSTAUNLICH-Redaktion,  da es  ihm
immer wieder  gelingt ins  virtuelle Fettnäpfchen zu treten,  was wiederum  Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.


Screen: gebimair.blogspot.com

Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,

dass die  Behörde eines  Illegalen habhaft  werden konnte  und diesen  in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.


Screen: tirol.orf.at

Die Grünen  zitieren den  20-jährigen Gambier,  dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden,  müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer,  Menschenhändler oder  Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer  Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-

fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.

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2011-05-27
 

Lizenz zum Töten

 

Die Tötung von Laden wirft Fragen auf

Wir weinen dem Terroristen-Chef,  Osama bin Laden,  keine Träne nach.  Der Mann  war für
den Tod tausender unschuldiger Menschen verantwortlich. Auch wenn es eine gezielte Hin-
richtung gewesen  ist und die  Festnahme des  Terror-Chefs nie  geplant war,  so wie  es die
amerikanische Regierung Glauben machen will.

Aber selbst wenn wir die Person  „Osama bin Laden“  ausser Acht lassen,  wirft dessen ge-
zielte Tötung  interessante Fragen  auf. Darf ein  Schwerverbrecher und Mörder auch ohne
Prozess hingerichtet werden? Wer hat das Recht zu bestimmen, ob und wann eine Person
gezielt getötet werden darf, obwohl diese gerichtlich nicht dazu verurteilt wurde?

Wäre Osama bin Laden von einem konkurrierenden Clanmitglied getötet worden, so hätte
jede demokratisch eingestellte Person vermutlich gesagt:  „Was soll’s, die kennen ja keine

Rechtsstaatlichkeit und agieren nach dem Recht des Stärkeren“.

Wer hat die Lizenz zum Töten?

Was uns in diesem Fall etwas nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass die gezielte Töt-
ung von Osama bin Laden von der  Regierung der USA angeordnet und einem staatseig-
enen Spezialkommando durchgeführt wurde.  Sind es doch gerade die USA,  welche sich
als Hüter und Beschützer demokratischer Werte und Rechtsstaatlichkeit ausgeben.

In jedem  demokratischen Staatsgefüge ist es verboten einen anderen Menschen  vorsätz-

lich zu  töten,  selbst wenn  es höheren  Interessen dient.  Also besteht   kein Zweifel,  dass
die vorsätzliche Tötung eines Menschen in demokratischen Ländern verboten ist und auch
geahndet wird. Dies dürfte auf internationaler Ebene offenbar nicht der Fall sein.

Aussagen von demokratischen Politiker(innen)

Erstaunlich sind auch Aussagen so einiger österreichischer Politiker zur Tötung von Osama
bin Laden.  Uns ist schon klar,  dass die  Tötung des Terror-Chefs  kaum eine  demokratisch
eingestellte Person  in Trauer  verfallen lässt.  Allerdings in Anbetracht dessen, dass es sich
bei diesen Herrschaften um Personen handelt, welche auf Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit Wert legen, sind wir jedoch ein wenig erstaunt.

Bundeskanzler Faymann: „Ich hoffe, dass mit diesem Schritt das internationale Terrornetz-

werk deutlich geschwächt wurde“. (Zitatquelle: oe24.at)

Vizekanzler Spindelegger:  „Das ist ein wichtiger Erfolg im weltweiten Kampf gegen den
Terrorismus“
. (Zitatquelle: oe24.at)

Außenpolitischer Sprecher  der  Grünen,  Alexander Van der Bellen:  „Der Tod  von Osama

bin Laden ist ein weiterer Erfolg der Terrorbekämpfung, der hoffentlich al-Kaida schwächen
wird“
. (Zitatquelle: gruene.at)

Allerdings  sind  unsere  Politiker  Waisenknaben  gegen  die  deutsche  Bundeskanzlerin

Angela Merkel. Diese meinte sogar: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Osama
bin Laden zu töten“. (Zitatquelle: derstandard.at)

Der König ist tot, es lebe der König

Wie bereits eingangs erwähnt, weinen wir dem Terror-Chef und Mörder, Osama bin Laden,
keine  Träne nach.  Der Mann hat  zum Schwert  gegriffen und  ist  durch  das Schwert um-
gekommen.  Allerdings glauben  wir aber  nicht,  dass durch seinen Tod der internationale
Terror  abnehmen  wird.  Es werden  bereits ausreichend  Nachfolger  in den  Startlöchern
verharren.  Möglicherweise wird  es einen kurzen internen Streit geben,  aber wir sind uns
absolut sicher, dass es demnächst einen neuen Osama bin Laden geben wird.

Im Schlusswort können wir es uns nicht verkneifen, auf die Beiträge „Spenden für Terror-

Camps TEIL 1 und TEIL 2 und „Osama bin Laden lässt danken“ zu verweisen. Wir haben
bereits  zum  damaligen  Zeitpunkt  darauf  hingewiesen,  dass die  Flutopfer-Spenden  für
Pakistan dem Terror-Chef Osama bin Laden zugute kommen werden.

Wie recht  wir mit dieser  Annahme gehabt  haben wird  nun dadurch bewiesen, dass sich
Pakistan  als  großzügiges  Gastgeberland  für  den  international  gesuchten  Terror-Chef
erwiesen hat.  Welche Summen  wurden von den  gespendeten Geldern wohl für den Auf-

enthalt von Osama bin Laden abgezweigt?  Und wieviel  floßen in  die zahlreichen Terror-
Camps in Pakistan?

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2011-05-04
 

Wenn der Vater mit dem Sohne


Inzest bald straffrei?

Heute wollen wir  ausnahmesweise,  wieder einmal einen  kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee  der Schweizer Regierung,  den Inzest straf-
frei  stellen zu wollen.  Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes,  soll eine einvernehm-
liche  Liebesbeziehung  zwischen  zwei erwachsenen  Blutsverwandten künftig  nicht  mehr
geahndet werden.

Grund für diese Idee, die jegliche moralische  Werte missen lässt,  ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden.  Laut dem  Bundesamt für Statistik kam

es zwischen 1984 und 2007,  pro Jahr durchschnittlich zu drei bis vier Urteilen.

Erstaunliche Logik

Folgt man  nun der Logik der  Eidgenossen,  müssten alle  Delikte straffrei  gestellt werden,
die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit
dient.  Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes,  hat unser Nachbarland
nicht aufzubieten.

Textänderungen für Nazar

Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung,  könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt  „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft  „ficke deine Mutter selbst“  lauten.

Wann melden sich die Grünen zu Wort?

Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den
„Schweizer Zug“  aufspringen werden.  Wir trauen  diesen vorbehaltlos zu,  dass sie dem-
nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.

Sollte  dieses  perverse Szenario wirklich  Realität werden und Mütter könnten in  Zukunft
straffrei  mit ihren  Söhnen,  oder  Väter mit den  Töchtern  geschlechtlich verkehren,  wird

automatisch „Phase 2“ in Kraft treten.

Phase 2

Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen,  denn
was Heteros dürfen muss auch  Lesben und Schwulen zugestanden werden.  Ansonsten
wird sofort die  Diskriminierungskeule  geschwungen.  Jedenfalls würde der Satz  „Wenn
der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.

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2010-12-11
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Inhalts-Ende

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