Gedanken zum Nationalfeiertag
Weil man nie weiß, was morgen kommt
Nachfolgendes Sujet des Bundesheeres erschien rechtzeitig vor dem Nationalfeiertag.
Foto: erstaunlich.at
Bedenkt man, dass Österreichs Grenzen sperrangelweit und unkontrolliert offen stehen – und damit Drogendealern, Vergewaltigern, Mördern und islamistischen Terroristen ungehindert der illegale Grenzübertritt ins Bundesgebiet ermöglicht wird, kann man es sich auf einer Hand ausrechnen, was „morgen kommt“.
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2017-10-26
„Islamisches Erwachen“ missfällt Urteil gegen 20-fachen Mörder
„Er hat nur seinen Job gemacht …..“
Es ist echt erstaunlich, wie man bei „Islamisches Erwachen“ das Urteil eines österreichischen Gerichtes kommentiert, welches über einen 20-fachen Mörder lebenslange Haft verhängte. Tja, wenn die Islamisierung Europas derart weiter fortschreitet und vielleicht in naher Zukunft Islamisten die Richterposten besetzen werden, wird man sich auch hierzulande warm anziehen müssen.
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2017-05-13
Erstaunliche Personen im Unterstützungskomitee für Van der Bellen
Mörder und Despot wird statt demokratisch gewählten Präsidenten bevorzugt
Der politisch links orientierte Journalist Klaus Kufner, der im „Unterstützungskomitee für Van der Bellen“ aufscheint, würde also lieber in einem Österreich leben wollen, das von einem Mörder und Despoten tyrannisiert wird, als unter der Regentschaft eines demokratisch gewählten Präsidenten – wie beispielsweise Norbert Hofer, den er im gleichen Atemzug als Nazi bezeichnet. Damit hat wieder ein Mitglied der „geistigen linken Elite“ und Van der Bellen-Unterstützer öffentlich bewiesen, wessen Geistes Kind er ist.
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2016-11-28
Wem schreiben nun die Linken den Massenmord in Nizza zu?
Im Fall Breivik waren ja laut unzähligen Linken,
rechtspopulistische Parteien schuld
Dem deutschen Systemmedium „Tagesschau (ARD)“ wird wohl niemand antiislamische Tendenzen vorwerfen und deswegen verlinken wir betreffend der Wahnsinnstat in Nizza, auf deren Internetportal. Hier der LINK zum Liveticker. Auf diversen islamischen Facebook-Seiten, sieht man die Angelegenheit anders. Da übt man sich fleißig in Verschwörungstheorien. Auch die Postings sind nicht ohne. Nach- folgend davon zwei, stellvertretend für unzählige andere Kommentare.
Während man sich auf fast allen linken Facebook-Seiten in vornehmes Schweigen hüllt, haben wir nach einiger Suche zwei politisch links orientierte Accounts gefunden, auf denen der Lastwagenfahrer als irrer Einzeltäter dargestellt wird. Wir finden das erstaunlich, weil genau diese Herrschaften dies beim norwegischen Massenmörder, Anders Behring Breivik, ganz anders sahen. Dessen Wahnsinnstat wurde sofort rechtspopulistischen Parteien zugeschrieben, obwohl Breivik ebenfalls ein irrer Einzeltäter war. Manche Linke gingen sogar soweit, Breivik direkt mit der FPÖ in Verbindung zu bringen oder ihn mit H.C. Strache zu vergleichen und diesen als „geist- igen Ziehvater“ des irren Massenmörders zu bezeichnen. ***** 2016-07-15
Bei den Grünen kommt man zur späten Erkenntnis …..
… allerdings wurden wichtige Fakten „vergessen“
Bei den Grünen kommt man nun zur Erkenntnis, dass es nicht mehr so weiter geht. Tja, da kommen die Herrschaften mit erheblicher Verspätung drauf. Erstaunlicherweise wird da sogar der Ruf nach der Polizei laut. Allerdings „vergaß“ die Grünpolitikerin Birgit Hebein in ihrem Facebook-Posting zu er- wähnen, dass es sich bei den Vergewaltigern vom Praterstern, um drei afghanische Asylwerber gehandelt hat. Möglicherweise liegt es daran, dass sie. – .und zu diesem Schluss gelangt man unweigerlich, wenn man sich in ihrer Facebook-Seite einliest – den Welcome-Klatscher(innen) zuzurechnen ist. Auch bei jenem Mörder, der eine Frau auf offener Straße erschlagen hat, handelt es sich um einen – abgewiesenen – Asylwerber aus Kenia. Der Mann hatte das Kunststück zuwege gebracht, innerhalb kürzester Zeit seines Aufenthaltes in Österreich, 18 (!) Vorstrafen auszufassen. Auch davon ist kein Wort im Posting von Hebein zu lesen. Von Recht wegen hätte der Kenianer bereits abgeschoben werden müssen. Warum dies nicht geschah ist unverständlich. Allerdings „vergaß“ Hebein in ihrem Facebook- Posting anzugeben, dass die Grünen strikte Abschiebegegner sind. Erst 2014 finanzier- ten sie im Rahmen der „Wienwoche“ einen Kurzfilm der zeigt, wie man die Rückführ- ung eines Schubhäftlings im Flugzeug verhindert... LINK zum Presse-Artikel. Und wer nicht weiß wer Birgit Hebein ist, hier eine kurze Erläuterung: Sie ist Abgeord- nete zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates der Grünen-Wien. Zudem ist sie eine Verfechterin der Drogenlegalisierung. Pikantes Detail am Rande: Frau Hebein, die eine fleißige Facebook-Userin ist, hat über einen Zeitraum von knapp 7 (!) Jahren nicht erkannt, dass sie ihren Vornamen falsch geschrieben hatte. Hier der LINK zum Beitrag. ***** 2016-05-05Ein peinlicher Internetauftritt eines Grün-Politikers
Michel Reimon beschuldigt den
Außenminister Tote zu verursachen
Michel Reimon, Spitzenkandidat der Burgenländischen Grünen bei der Landtagswahl im Burgenland 2010 und seit Anfang Juli 2014 Mitglied des Europäischen Parlaments, dürfte den wenigsten Österreicher(innen) bekannt sein. Das ist auch irgendwie ver- ständlich, denn auch wir haben von diesem Mann noch nichts Produktives in Erfahrung bringen können. Nun ist es ihm endlich gelungen in die Schlagzeilen zu geraten. In einer Rede warf er dem Außenminister S. Kurz (ÖVP) vor, um Flüchtlinge von der Balkan-Route abzu- halten, wollte er humanitäre Missstände herbeiführen und gezielt hässliche Bilder zur Abschreckung in Umlauf bringen. Zudem bezeichnet er Kurz als einen menschenverachtenden Zyniker, der Elend produ- zieren will. Reimons Aussage sorgte kurz für einen medialen Rummel. Dieser ebbte aber voraussehbar wieder schnell ab und Reimon will scheinbar nicht wieder in die mediale Versenkung verschwinden. Vielleicht stellte er aus diesem Grund nachfolg- enden Tweet auf seinem Twitter-Account ein:Was will Reimon eigentlich damit aussagen? Jedenfalls scheint dem Grünpolitiker fast jedes Mittel recht zu sein, um in den Schlagzeilen zu bleiben. Wir sind schon gespannt wie lange es dauern wird, bis die Systemmedien den obig gezeigten Tweet entdecken und dem Grünen wieder etwas Aufmerksamkeit schenken werden.
***** 2016-03-13
Es wird natürlich keine IS Propaganda betrieben
Dazu ein aussagekräftiges Kommentar eines Users
Der fremdländische Kulturimport hat uns unter anderem Bandenkriege, Vergewaltiger, Räuber, Diebe und auch Mörder beschert. Auch in religiöser Hinsicht gibt es immer wieder von erstaunlichen Gegebenheiten zu berichten, sowie wir dies in regelmäßigen Abständen tun. Im Zuge unserer Recherchen sind wir auf die Facebook-Seite der islamischen Gemein- schaft .„Gottergebenheit“. gestoßen. Der Beitreiber der Seite (der sich bedeckt hält) verabsäumt es natürlich nicht zu erwähnen, dass er keine IS Propaganda betreibt. Auch wenn der IS das islamische Strafrecht in die Praxis umsetzt (wie beispielsweise die Amputation der Hand eines Diebes) – und diese Vorgangsweise vom besagten Seitenbetreiber geteilt wird, bedeutet das für ihn nicht, dass er IS Propaganda be- treibt.Sehr aussagekräftig ist auch der Kommentar eines Users, der natürlich auch keine IS oder sonstige radikale islamistische Propaganda darstellt. ***** 2016-03-10
SPÖ-Politiker verharmlost IS-Terroristen
„… ein paar Verrückte ….“
Der durch seine beleidigende Schreibweise bekanntgewordene Wiener SPÖ-Bezirksrat, Götz Schrage, hat wieder einmal den Vogel abgeschossen. Dies beweist eine Diskussion auf seinem Facebook-Account, mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins Was und wer IS-Terroristen sind, dürfte jedem halbwegs vernünftig denkenden Menschen klar sein. Nämlich Mörder, die keine Skrupel kennen und auch vor Frauen und Kindern nicht Halt machen. Egal ob im Nahen Osten oder in Europa, ihr Ziel ist das Ermorden unschuldiger Menschen. Der SPÖ-Bezirksrat Götz Schrage, dürfte dies etwas anders sehen. Er bezeichnete IS- Terroristen verharmlosend lediglich als. „ein paar Verrückte“. Selbst auf Nachfrage rückte der SPÖ-Politiker nicht von seinem Standpunkt ab. Tja, bei der SPÖ scheinen die Uhren möglicherweise etwas anders zu ticken. ***** 2016-02-05Registrierkassenpflicht auch für Dealer und Schlepper
GASTAUTORENBEITRAG
Seit einiger Zeit ist die Katze aus dem Sack, die Regierung hat sich in der sogenannten „Barumsatzverordnung“ festgelegt, wer alles eine Registrierkasse benötigt und wer nicht. Vorweg ist festzuhalten, dass der OGH bereits folgendes (siehe LINK ) festgestellt hat. Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO sei ….. festgehalten, dass das durch ein strafgesetzwidriges Tun …… gewonnene Einkommen, ……, nach ständiger Judikatur sehr wohl die Einkommensteuerpflicht auslöst (RIS-Justiz RS0109799). ….. Der OGH hat auch bereits klar dargelegt, dass der Drogenhändler, Schlepper etc. ja nicht darlegen muß, wie er zu seinem Geld gekommen ist – Hauptsache, er lässt den Staat ord- entlich mitschneiden. Soweit mit der Frage: „was der Angeklagte und Beschwerdeführer denn nach Ansicht des Gerichts und der Finanzbehörde hinsichtlich begangener Malversationen im Namen der Malerei B***** Ltd. in seine eigene Einkommenssteuererklärung als Rechtstitel oder Rechtsgrund für die fraudolös erlangten Beträge hinschreiben hätte sollen?!“, unter Beruf- ung auf grundrechtlich verbotenen Zwang zur Selbstbezichtigung (Art 6 MRK) der Sache nach eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 33 Abs 1 FinStrG) in Abrede gestellt wird, verschweigt die Beschwerde, warum deren Befolgung einen Hinweis auf die betrügerische Herkunft von Einkünften erfordert hätte (vgl. im Übrigen RIS-Justiz RS0109800).“ Es sollte daraus also klar ersichtlich sein, dass auch Drogenhändler, Schlepper etc. steuer- pflichtig und damit aufzeichnungspflichtig sind (Ausnahmen: Erpresser und Mörder). Die in Finanznöten befindliche Republik Österreich hat dieses Jahr die allgemeine Registrierkassenpflicht beschlossen, damit sie den grundsätzlich verdächtigen Unter- tanen noch genauer auf die Finger schauen kann. Mit Verordnung des Bundesminister- iums für Finanzen vom 09.09.2015 (Barumsatzverordnung) wurde die Katze aus dem Sack gelassen, wer von dieser Registrierkassenpflicht befreit ist. Drogenhändler, Schlepper etc. fallen eher nicht unter die Befreiung, denn die Verord- nung besagt, dass die (Erwerbs)-Tätigkeit nicht IN oder IN VERBINDUNG MIT fest umschlossenen Räumlichkeiten stattfinden darf um von der Registrierkassenpflicht befreit zu sein. Nun, viele Drogenhändler werden sich nicht den Hintern abfrieren sondern eher ver- suchen, ihre „Ware“ in warmen Discos, Cafes etc. an den Mann/Frau zu bringen. Dass Schlepperei in der Regel mit sehr fest umschlossenen „Räumlichkeiten“ stattfindet, haben die mehr als 70 Toten im Kastenwagen eindrücklich unter Beweis gestellt. Man kann also davon ausgehen, dass Drogenhändler und Schlepper sehr wohl der Einkommensteuer- und der Registrierkassenpflicht unterliegen. Gott sei Dank hat Papa Staat aber mitgedacht und ist dabei drauf gekommen, dass es sowohl einem Drogen- händler als auch einem Schlepper wohl kaum zumutbar ist, mit einer Registrierkasse unter dem Arm herumzulaufen. Deswegen gibt es hier eine Sonderregelung, nämlich die, dass bei Leistungen von Leuten auf Achse (Drogenverkauf, Schlepperei) die Umsätze erst nach Rückkehr in die Betriebsstätte erfasst werden müssen – allerdings in einer Registrierkasse die auch jeder Drogenhändler, Schlepper etc. schön brav bei sich zu Hause stehen haben muss, da er sich andernfalls ja strafbar machen würde. Mit besten Grüßen Günther Richter 2015-10-261. Mai – Gedenken der besonderen Art
Erinnerung an die Opfer des „realen Sozialismus“
Seit Oktober 2008, huldigen Wiens Sozialisten dem Terroristen und Mörder Che Guevara mittels eines Denkmals im Wiener Donaupark. Bei der (obiger Screenshot) feierlichen Eröffnung des Denkmals, fungierten SPÖ- Bürgermeister Michael Häupl und SPÖ-Ex-Inneminister Karl Blecha als Festredner, die Che Guevara als außergewöhnlichen Menschen und Freiheitskämpfer lobten. Nicht uninteressant ist die Tatsache, dass es sich bei der Che-Guevara-Gedenkbüste im Wiener Donaupark, um das einzige Denkmal dieser Art in einer europäischen Haupt- stadt handelt. Augenscheinlich will man im roten Wien, die Folgen des „realen Sozialis- mus“, für den auch ein Guevara seine Taten beging, wohlweislich verschweigen. Aber nicht alle Menschen beugen sich dem linken Meinungsdiktat und so fanden sich welche, die an die Folgen des „realen Sozialismus“ erinnern. Aktivisten verhüllten in der Nacht von gestern auf heute, das Antlitz von Che Guevara und errichteten neben dessen Büste, ein dreiseitig beschriebenes Mahnmal im Wiener Donaupark. {besps}che{/besps} ***** 2015-05-01Ist die LINKSWENDE ein Fall für den Verfassungsschutz?
Warnungen vor dem IS als Panikmache gewertet
Dass der IS (Islamischer Staat) eine Truppe aus Mördern ist, daran dürfte jeder normal denkende Mensch keine Zweifel hegen. Scheinbar haben wir eine Ausnahme entdeckt. Die linksextreme Bewegung LINKSWENDE sieht im IS eine politische Bewegung mit erstaunlich erfolgreicher Miliz. Screen: facebook.com Interessant ist auch nachfolgende Aussage der LINKSWENDE:
Screen: facebook.com „Die öffentliche Panikmache der Medien über den IS (Islamischer Staat) …“ ..Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Öffentliche Warnungen vor der islamistischen Mörder-Truppe als Panikmache zu werten, zeigt wessen Geistes Kind man bei der LINKSWENDE ist. Langsam aber sicher stellen wir uns die Frage, ob diese linksextreme Bewegung nicht ein Fall für den Verfassungsschutz darstellt? ***** 2014-12-02
Linksextremisten tragen Antisemitismus offen zur Schau
SS-Scherge Amon Göth sorgt bei Linken für Erheiterung
Im Beitrag „Linksextremisten drehen auf Facebook durch“ haben wir über die linksextreme Facebook-Gruppe „AK Deutsch für FPÖ-Anhänger“ berichtet. Nach ihrer Abschaltung durch Facebook hat sich die Gruppe neu formiert und nennt sich nun sinniger Weise „AK Deutsch für FPÖ-Anhänger (und Rinnen)“. Wir haben uns nun den besagten Account, auf dem sich zahlreich User(innen) der Facebook- Seite „Heimat ohne Hass“ tummeln, etwas näher angesehen und sind auf folgendes Posting gestoßen: Screen: facebook.com (Account: „ AK Deutsch für FPÖ-Anhänger (und Rinnen)“ Die auf dem Bild dargestellte Szene stammt aus dem Film „Schindlers Liste“ undstellt den SS-Schergen und Mörder, Amon Leopold Göth, dar. Die Szene: Er erschießt im Konzentrationslagers Płaszów bei Krakau, vom Balkon seiner Wohnung aus, jüdische Lagerinsassen. Auf dem Bild prangen noch die Worten: „…. und ob Ihr alle richtig steht, merkt Ihr, wenn das Licht ausgeht ….“ Perverser geht es wohl nicht! Die Userin Ayse Ayse, auf Grund ihres Namens schließen wir dass sie Muslimin ist, kommentiert das Foto sarkastisch mit: .„Ohne Worte“. Vier andere User gefällt das Posting von Ayse offenbar derart, sodass sie dieses liken. Die Userin Helga Haunold scheint das ganze überhaupt zu erheitern und kommentiert: „nur für die slide show! hihih“. Auch ihr Kommentar erhielt ein Like. Wir möchten nochmals in Erinnerung rufen, dass es sich nicht um eine Webseite a la „Alpen Donau Info“, sondern um einen linksextremen Facebook-Account handelt. Dort scheint man offenbar kein Prob- lem damit zu haben, Antisemitismus offen zur Schau zu tragen und sich über die Ermord- ung von KZ-Insassen lustig zu machen. ***** 2014-10-28
Freiheitliche mit Islamisten in einen Keller sperren
Sollen den Freiheitlichen auch die Köpfe abgeschnitten werden?
Screen: twitter.com (Account: Michel Reimon) Mit seinem Eintrag auf Twitter, offenbart . Michel Reimon . sein wahres Gesicht. Dies ist ganz augenscheinlich von antidemokratischer und totalitärer Einstellung geprägt. Mit seinem Tweet: „Schad, dass man Freiheitliche und Islamisten nicht in einen Keller sperren und mit sich allein lassen kann“, lässt der Grünpolitiker seine Geisteshaltung erkennen. Nur in totalitären Regimen werden politisch Andersdenkende rechtswidrig eingesperrt. Aber dem nicht genug. Reimon findet es schade, dass jene Personen, die nicht in sein politisches links-grüne Weltbild passen, nicht zusammen mit Islamisten in den Keller gesperrt werden können. Dass Reimon mit Islamisten nicht friedfertige Moslems meint, dürfte klar auf der Hand liegen. Er meint damit ganz offensichtlich jene brutalen Massenmörder, welche zurzeit im Nahen Osten, politisch andersdenkenden und/oder religiös andersgläubigen Men- schen, auf grausamste Art und Weise die Köpfe abschneiden, Massenmorde begehen und für unfassbares Leid und Vertreibung verantwortlich sind. Was erwartet Reimon eigentlich, wenn man Freiheitliche mit diesen Mördern in einen Keller sperren könnte und mit sich allein lässt? Sollen den Freiheitlichen auch die Köpfe abgeschnitten werden? ***** 2014-09-15Wien-Ottakring ist ein Hotspot der Kriminalität
Wachzimmerschließungen bei steigender Kriminalität beabsichtigt
Es grenzt schon an Wahnsinn, in Zeiten steigender Kriminalität – die wir vorzugsweise den sperrangelweit offenen und unkontrollierten Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten zu verdanken haben – Polizeiinspektionen schließen zu wollen. Wie die Wiener Zeitung in ihrer gestrigen Online-Ausgabe berichtete, beabsichtigt die Innenministerin demnächst bis zu 100 Wachzimmer schließen zu lassen. Wie nun aus gut informierten Kreisen zu vernehmen ist, soll das Wachzimmer Maroltingergasse im 16. Wiener Gemeindebezirk eines der Ersten sein, welches von der Schließungsorgie betrof- fen sein soll. Was denkt sich Mikl-Leitner wohl dabei, in einem Hotspot der Kriminalität eine Maßnahme zu setzen, die der Sicherheit der Bevölkerung abträglich ist? Wien-Ottakring (16. Bezirk) ist schon jetzt ein Eldorado für Verbrecher, Gewalttäter, Schutz- gelderpresser, Diebe, Räuber, Mörder und Banden mit mafiösen Strukturen. Auch Banden- kriege sind in Ottakring keine Seltenheit. Statt den Polizisten ihre Räumlichkeiten zu nehmen und damit auch Bürgern die Möglichkeit, sich jederzeit hilfesuchend an die Exekutive vor Ort wenden zu können, sollte das Wachzimmer eher ausgebaut bzw. saniert und modernisiert werden. Die Kriminalität im 16. Bezirk ufert aus und der zuständigen Ministerin fällt nichts Besseres ein, als Wachzimmer zu schließen. Erst letztes Wochenende ging eine Handgranate los. Ein deutscher Staatsbürger und ein SPÖ-Gemeinderat mit Migrationshintergrund, kamen durch diese Granate ums Leben, welche in einem in Bulgarien geleasten Luxusgeländewagen explodierte. Im Oktober 2013 wurde eine Pensionistin durch eine Messerattacke getötet. Im September 2013 schoss ein Zuwanderer auf seine Freundin. Ein Tschetschene schoss im März 2013 einen Landsmann nieder und im Februar desselben Jahres fand ein Schusswechsel zwischen Türken und Albanern statt, welcher zwei Schwerverletzte zur Folge hatte. Das einmal ganz abgesehen von der Vielzahl an diversen anderen kriminellen Handlungen, die laufend in Ottakring passieren. Mikl-Leitner soll lieber schnellstens dafür Sorge tragen, die Exekutive endlich personell eklatant aufzustocken und ihnen in den Polizeiinspektionen ordentliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, ohne dass Stühle und Tische auseinander oder Waschbecken aus der Verankerung fallen. Nur dann können die Beamten ihrer Aufgabe, nämlich Verbrechen zu bekämpfen, auch in vollem Ausmaß und wirksam nachkommen. ***** 2014-01-14U-Bahnpolizei gegen ausländische Dealerhorden gefordert
Rot-Grün greift Rauschgifthändler weiter mit Samthandschuhen an
„Ungeniert in den Wagengarnituren und Stationen der Wiener U-Bahnen ihr Unwesen treibende Drogendealer machen die von der FPÖ seit Jahren geforderte U-Bahnpolizei notwendiger denn je“, sagt der Wiener FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik. Die durch permanente Störungen ohnehin an Attraktivität einbüßenden Öffis dürfen durch un- gestörten Rauschgifthandel nicht noch mehr in Misskredit gebracht werden, beinhartes Durch- greifen gegen die fast durchwegs ausländischen „Mörder auf Raten“ ist mehr als überfällig. Die Aufstellung einer eigenen, ständig patroullierenden U-Bahnpolizei muss seitens der rot- grünen Rathausregierung vom inaktiven Wiener SPÖ-Polizeipräsident Pürstl endlich vehement eingefordert werden, statt weiter den Konsum und Verkauf von Drogen augenzwinkernd zu verharmlosen. „Die U-Bahn muss wieder sicher, die Rauschgifthändler aus aller Herren Länder endlich in die Schranken gewiesen werden“, betont Mahdalik und fordert von SPÖ und Grünen die Abkehr von ihrer drogenfreundlichen Politik. (Quelle: APA/OTS) ***** 2014-01-06Treffen islamistischer Hassprediger in Wien
Bezahlt die Bundesregierung Schutzgeld?
Am kommenden Samstag werden sich fünf berüchtigte islamistische Hassprediger in Wien treffen – offiziell, um Spenden zu sammeln. Es darf aber mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit angenommen werden, dass diese Männer ihren Auftritt dazu nutzen werden, um vor dem „Unheil der Demokratie“ zu warnen und demokratisch gesinnte Menschen als „blutrünstige, geldgierige Mörder“ zu beschimpfen. Erstaunlich ist, dass der Verfassungs- schutz darüber Bescheid weiß, sich aber auf Weisung des Innenministeriums auf das Beob- achten der Extremisten beschränken muss. Dazu Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus: „Das ist ein Skandal, die Bundesregierung macht Wien systematisch zur bedeutendsten internationalen Terror-Drehscheibe. Bei uns dürfen radikale Islamisten offenbar ungestört hetzen, Geld für Anschläge sammeln und Gotteskrieger für den Kampf gegen die, ihrer Mein- ung nach, Ungläubigen anwerben. Das ist unverantwortlich! Diese fünf Hassprediger müssen festgenommen, ausgewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt werden!“ Wer nun Gudenus Aussage als Hetze abtun will, den müssen wir eines Besseren belehren. Selbst die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, äußert ihre Bedenken zum Treffen der salafistisch-radikalen Predigern in Wien. „Offensichtlich benützen radikale Prediger den Krieg in Syrien auch in Europa als Deckmäntel- chen, um gefährliches Gedankengut in der muslimischen Glaubensgemeinschaft zu verbreiten. Ziel muss die Vorbeugung von Radikalisierung sein, wenn nötig gezieltes Eingreifen des Ver- fassungsschutzes und Verhinderung von Hasspredigten“, so die Grünpolitikerin mit türk- ischem Migrationshintergrund. Aber auch liberale Muslime fordern Verbote von Radikalen. Die Tageszeitung HEUTE be- richtete heute auf ihrer Webseite: Regelmäßig treffen laut einer Aussendung der Initiative Liberaler Muslime Österreich (ILMÖ) Islamisten-Führer aus Österreich während Besuchen in Katar den Hassprediger und Muslimbruder-Führer Yusuf al-Qaradawi, der Selbstmord- attentate, Jihad und Terror befürwortet. Die ILMÖ verurteilt solche Kontakte und fordert den Rücktritt von Omar al-Rawi und Fuat Sanac wegen ihrer Treffen mit extremistischen ausländ- ischen Salafisten-Führern. Jetzt sollten die Verantwortlichen in der SPÖ schön langsam aber sicher zum Nachdenken anfangen. Es kann wohl kein Verständnis dafür aufgebracht werden, dass die Bundesregierung bei islamistischem Hass wohlwollend wegschaut. Hetzen, Geld sammeln und Gotteskrieger an- werben dient nur der Vorbereitung von Anschlägen. Es entsteht hier der Eindruck, dass es eine geheime Vereinbarung mit den islamistischen Terroristen gibt, dass Österreich nicht gefährdet wird, wenn sie hier in Ruhe „arbeiten“ dürfen. Wenn dies tatsächlich so ist und die Bundesregierung eine Art Schutzgeld dafür bezahlt, um in Ruhe gelassen zu werden, wäre das ein Offenbarungseid. Ein Staat kann und darf sich nicht erpressen lassen. Islamistischer Terrorismus ist ein internationales Problem. Alle zivilisierten Länder, also auch Österreich, haben die moralische Verpflichtung, alles zu unternehmen, um diese Fanatiker zurückzuschlagen. ***** 2013-10-08FPÖ am Vierfachmord schuld?
Öllinger versucht aus Vierfachmord politisches Kapital zu schlagen
Uns ist allen noch der schreckliche Amoklauf in Niederösterreich in Erinnerung, der mit einem vierfachen Mord endete. Nun stellte sich heraus, das ein Polizist den mutmaßlichen Mörder mit Munition beliefert hatte. Es handelte sich dabei um Munition, die beim Scheibenschießen Verwendung findet. Die Tageszeitung ÖSTERREICH berichtete gestern darüber und stellte auch nachfolgendes Interview mit dem betroffenen Polizisten auf ihrer Webseite online. Obwohl Öllinger auf ÖSTERREICH verlinkt hat, dürfte er das Interview offenbar nicht gelesen haben. Da uns bekannt ist, dass der Grünpolitiker ein eifriger ERSTAUNLICH-Leser ist, bringen wir dieses nachfolgend in der Hoffnung, dass Öllinger darüber stolpert. Screen: österreich.at So schrecklich diese Morde auch waren und sind, so primitiv ist die Vorgangsweise des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger (Grüne), der auf seiner Facebook-Seite versucht, aus diesem traurigen Vorfall politisches Kapital zu schlagen. Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger) Sarkastisch merkt er an: „Wie kann es sein, dass wir erst jetzt davon erfahren, dass ein Polizist und FPÖ-Kandidat dem Vierfach-Mörder Huber Munition geliefert hat?“ ERSTAUNLICH übt auch öfters Kritik am Verhalten von Polizeibeamten, aber Recht muss Recht bleiben. Was kann der Munitionslieferant – über den wir übrigens auch schon kritisch geschrieben haben – für den Amoklauf? Sind nun alle Waffengeschäftsinhaber, bei denen Huber jemals Munition gekauft hat, Schuld an der Ermordung von vier unschuldigen Menschen? Und was hat die FPÖ und/oder die Polizei damit zu tun. Wir sind uns absolut sicher, wenn der Beamte ein Grüner gewesen wäre, würde dieser Umstand nicht auf Öllingers Facebook-Seite stehen. Süffisant ergänzt Öllinger sein Kommentar noch mit: „Eh nicht die Muntion, mit der drei seiner Kollegen und ein Sanitäter umgebracht wurden, beteuert der Lieferant!“ Eigentlich traurig wie ein Grünpolitiker versucht, auf Grund der Ermordung von vier Menschen, politisches Kleingeld zu wechseln. Erstaunlich ist auch die Anmerkung: „Ich fürchte, da ist noch lange nicht alles auf dem Tisch!“ Was soll diesbezüglich noch nicht auf dem Tisch liegen? Ein Erkenntnis, dass die FPÖ an dem Vierfachmord schuld ist? Denn zu diesem kommen augenscheinlich schon User(innen) auf Karl Öllingers Facebook-Seite. (Siehe obigen Screenshot). ***** 2013-09-27Türkische Kulturgemeinde ortet Verhetzung in LEGO-Spielzeug
Rette Han Solo aus Jabba´s Wüstenpalast!
In Jabba’s Palace™ auf dem Planeten Tatooine versucht Prinzessin Leia in der Verkleidung von Boushh den in Karbonit eingefrorenen Han Solo und Chewbacca zu befreien. Wird es ihr gelingen, sich an den Raketen auf dem Dach, den Wehranlagen und dem Überwachungs- system vorbeizuschleichen und zu ihren Freunden zu gelangen? Oder werden Jabba und seine Handlanger die Prinzessin schnappen und sie am Fuße von Jabbas beweglichem Thron fesseln? Enthält 9 Minifiguren: Jabba, Salacious Crumb, Bib Fortuna, Gamorreanische Wache, Oola, Han Solo, als Boushh verkleidete Prinzessin Leia, Chewbacca und B’omarr Monk. Screen: shop.lego.com Eingangs angeführter Text gehört zu dem von LEGO angebotenen Spiel „Jabba’s Palace™“ aus deren „STAR WARS“ – Serie. Wie sich jedermann(frau) mit eigenen Augen überzeugen kann, sind in diesem keine Kampfhandlungen in der Türkei oder sonstigem orientalischen Land beschrieben. Auch ist das Aussehen der Spielfiguren und deren Namen keinesfalls der türk- ischen Bevölkerung oder anderen Orientalen nur annähernd ähnlich. Screen: Wikipedia Screen: Google Auch können wir keine 1:1 Kopie des Phantasiegebäudes „Jabba’s Palace“ – weder mit der Hagia Sophia in Istanbul noch mit der Moschee Jami al-Kabir in Beirut – feststellen. Denn dies wird auf der Webseite der „Türkischen Kulturgemeinde Österreich“ behauptet. Originalzitat: „Bei genauerer Betrachtung sind das fertig zusammengebaute LEGO-Haus und der dazugehörige Turm tatsächlich aber ein 1:1-Abklatsch der Hagia Sophia in Istanbul oder der Moschee Jami al-Kabir in Beirut und eines Minaretts. Die Figur im Turm (Gamorreanische Wache) wäre dann mit einem Vorbeter zu assoziieren (als Krimineller mit Axt und Sturmge- wehr!).“ Aber der Autor setzt noch einen drauf und meint: „Es ist offensichtlich, dass für die Figur des hässlichen Bösewichts Jabba und die ganze Szenerie rassistische Vorurteile und gemeine Unterstellungen gegenüber den Orientalen und Asiaten als hinterlistige und kriminelle Persön- lichkeiten (Sklavenhalter, Anführer von Verbrecherorganisationen, Terroristen, Verbrecher, Mörder, Menschenopferung) bedient wurden.“ Tja, wenn die Spielfigur „Jabba“ und seine Kumpanen tatsächlich Ähnlichkeiten mit Orientalen und Asiaten hätten, würde in diesen Länder wohl die plastische Chirurgie boomen. Jedenfalls wird festgehalten, dass sich die „Türkische Kulturgemeinde Österreich“ juristische Schritte vorbehält und überlegt, in Deutschland nach StGB § 300 Volksverhetzung, in Öster- reich nach StGB § 283 Verhetzung und in der Türkei Klage bei der jeweiligen Staatsanwalt- schaft in Form einer Sachverhaltsdarstellung gegen LEGO einzureichen. Nun könnte man in unzählige Spielzeuge oder Videogames (egal von welchem Hersteller) Rassismus oder Verhetzung hineininterpretieren. Es kommt nur darauf an wie der Schelm denkt und ein Erkenntnis eines alten Sprichwortes ist: „So ist er auch.“ Jedenfalls finden wir, dass sich die Verantwortlichen, die im besagten LEGO-Spiel Verhetzung geortet haben, sich selbst zu einer internationalen Lachnummer gemacht haben. *****2013-01-25
Donauinsel-Mörder ist tschetschenischer Asylbetrüger
Nach Bluttat in Wien setzte er sich in seine
Heimat ab, in der er angeblich verfolgt wird
Wegen einer Lappalie rammte Asylwerber Imran S. (27) am 10. Juli 2011 auf der Donau-
insel einem Deutschen (29) sein Messer in die Brust. Das Opfer starb wenig später. Nun
wurde der Mörder ausgeforscht – in Tschetschenien, seiner Heimat, in der er angeblich
so massiv verfolgt wird, dass er in die von SPÖ, ÖVP und Grünen gespannte soziale
Hängematte flüchten musste.
Dieser Vorfall stellt wieder einmal unter Beweis, für welche Personen die österreichischen
Steuerzahler(innen) aufkommen müssen. Denn der Mörder war natürlich ebenso ein Asyl-
betrüger wie es zumindest 90 Prozent seiner Landsleute in Österreich sind. Dies belegt
neben sämtlichen internationalen Beurteilungen auch der Umstand, dass die Tschetschenen
in Österreich über die Sommermonate massenweise in ihre angeblich so gefährliche Heimat
auf Urlaub fahren.
Es reicht, denn das kleine Österreich kann nicht permanent Weltsozialamt spielen. Das
Asylrecht ist ein hohes Gut und sollte nur jenen Personen gewährt werden, die es brauchen
und nicht irgendwelchen Scheinasylanten, die schlicht und einfach nicht arbeiten, sondern
auf Kosten der fleißigen Österreicher(innen) leben wollen.
Seit Jahren schon gibt es ein Rückführungsabkommen. Nur die Innenministerin nutzt diese
Chance nicht – und das, obwohl die Tschetschenen, wie die Polizei regelmäßig betont und
auch dieser Mord wieder zeigt, zur gewalttätigsten Gruppe der Scheinasylanten zählen.
Aber in Sicherheitsfragen scheint die Innenminister noch immer in einem Dornröschenschlaf
zu verharren – wie wir dies in unseren Beiträgen bzgl. der ausufernden Kriminalität entlang
der österreichischen Grenze am Grenzfluss March unter Beweis gestellt haben.
Man darf gespannt sein, wann Frau Mikl-Leitner erwacht und ihre Aufgabe – nämlich den
Schutz der in Österreich lebenden Bevölkerung wahrzunehmen und Personen, die das Asyl-
recht schamlos missbrauchen, umgehend in ihre Heimat zurücktransportieren lässt.
***** 2012-09-08
Die neue Asylbetrüger-Masche
Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen
Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt, ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt werden kann, obwohl er zugab, dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch seine Eltern, zwei Brüder und seine Schwester erschossen hat. Anstatt in
U-Haft genommen zu werden, wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach. Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen. Wenn wir diese erhalten, werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen. Gehen wir nun aber einmal davon aus, dass der Afghane wegen seiner in Kabul began- gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord, wenn jemand einen anderen Menschen tötet. Das sagt zumindest der § 75 StGB aus. Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im Drogenrausch mit seinem Vater in Streit geriet, die frei auf einem Tisch umherliegende Kalaschnikow nahm und zu feuern begann. Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder ums Leben.
Ein guter Anwalt wird’s schon richten
Mit der Streit-Aussage fällt die Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag. Denn der § 76 StGB sagt aus: Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat, macht dieser aus dem Totschlag noch einen § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe bis zu maximal drei Jahre. Rechnet man nun, dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird, wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die zwei Jahre Haft (bei Verbüßung der Höchststrafe) wird er in einem österreichischen Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen. Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein, als zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen. Möglicherweise muss er sich wegen seinem Drogenproblem noch einer Therapie unterziehen, was vermutlich aber auch kein Problem darstellen wird. Im Prinzip hat der Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er- kauft. Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze. In Afghanistan steht auch auf Drogenhandel die Todesstrafe.
Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?
Es wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben, dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal 6 Monate Haft bekommen, sofern er überhaupt vor Gericht gestellt wird. An-
schließend ist er ein freier Mann, der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis, ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick einstellen muss. Man darf gespannt sein, welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
*****
2012-07-31
Mülleimer für menschlichen Abschaum
Keine U-Haft für ausländische Sniper und Mörder
Zu unserem gestrigen Beitrag „Arme Tschetschenen-Flüchtlinge….“ schrieb ERSTAUNLICH-
User „Herr Karl“ folgenden Kommentar: „Das einst friedliche und schöne Österreich verfällt
immer mehr zum Müllereimer für den menschlichen Abschaum aus den ehemaligen Ostblock-
staaten . Während gewisse Politiker sich die Taschen vollstopfen und sich denken „hinter mir
die Sintflut“ verfällt Österreich immer mehr.“
Da müssen wir Herrn Karl leider korrigieren, denn dies trifft offenbar nicht nur auf die ehe-
maligen Ostblock-Staaten, sondern weit über deren Grenzen hinaus zu. Zwei Schlagzeilen in
der heutigen Kronen Zeitung stellen dies unter Beweis.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Drei junge Frauen im Alter von 13, 17 und 22 Jahren sind am Sonntag im 10. Wiener Ge-
meindebezirk durch Schüsse aus Softgun- Waffen verletzt worden. Eines der Opfer, eine
17-jährige Schülerin, merkte sich das Fahrzeug der Täter sowie das Kennzeichen. Da-
raufhin konnte die Polizei die Schützen, zwei junge Russen im Alter von 20 und 24 Jahren,
ausforschen und festnehmen.
Bei den Tätern handelt es sich um Ibragim A. (20) und Yusup S. (24). Die beiden Burschen
gaben an, dass sie es lustig fanden und deshalb Passanten aus ihrem Pkw (einem 3er-BMW)
unter Beschuss nahmen. Aber der Oberhammer ist, dass die beide geständigen Schützen
auf freiem Fuß angezeigt wurden, anstatt in Untersuchungshaft zu wandern. Nun gut, bleibt
den Beiden immerhin Zeit sich für ihren nächsten „Jagdausflug“ scharfe Waffen zu besorgen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Ein etwas Fortgeschrittener dürfte ein 25-jähriger Afghane sein. Dieser begnügte sich nicht
mehr mit einer Softgun, sondern griff zur Kalaschnikow. Im Drogenrausch tötete er in seiner
Heimat seine Eltern und zwei Brüder sowie seine Schwester. Nach seiner Tat flüchtete er
nach Österreich. In Afghanistan wird fieberhaft von der Polizei gesucht.
Auch dieser Fall endet vorerst in einer Erstaunlichkeit. Nach seinem Aufgriff durch die öster-
reichische Polizei und seinem Geständnis vor dieser, suchte der Afghane prompt um Asyl an
und wurde anstatt in Untersuchungshaft, in das Lager Traiskirchen überstellt.
Der geständige afghanische Fünffach-Mörder wird Österreich auch erhalten bleiben, da ihn
in seiner Heimat der Strick erwartet und es daher zu keiner Auslieferung kommen wird. Im
Klartext bedeutet das, dass die Steuerzahler dieses schwerkriminelle Subjekt auf Lebenszeit
erhalten müssen.
Zum Schluss müssen wir Herrn Karl nochmals korrigieren. Österreich verfällt nicht immer
mehr zum Müllereimer für menschlichen Abschaum aus aller Herren Länder, sondern ist
dieser bereits.
***** 2012-07-31
Linke Narren
Sprengt alle Gefängnisse
Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“. Zu diesem Schluss kommen wir, da diese Truppe in letzter Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder und sonstiges kriminelle Gesindel aus den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
Erstaunlicher Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen, eine Gewaltbereit-
schaft ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
Scheinbar sind der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt. Da könnte ein
Ausflug nach „Klein-Istanbul“ – den Wiener Ureinwohnern noch unter dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“ zuhauf bewundert werden. Leider konnten wir auf deren (natürlich
impressumlosen) Webseite keine Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
***** 2012-04-24
Stand dem Kindermörder die Invalidenrente zu Recht zu?
FPÖ-Winter: Grüne setzen sich für grausamen Kindermörder ein
Miloslav Maletic ist ein grausamer Kindermörder. Er wurde von einem Geschworenen-
gericht einstimmig schuldig gesprochen. Er hat den dreijährigen Cain brutal zu Tode ge-
prügelt. Ein Gerichtsgutachter bezeichnete den Leichnam des Kleinkindes als „Trümmer-
feld“. Die Geschworenen waren schockiert.
Einzig auf der Homepage „stopptdierechten.at“ – deren Impressum der Grüne Parlaments-
klub innehat – bricht man augenscheinlich eine Lanze der Relativierung für den Kindermör-
der. Dabei geht es um die Artikel „Der rechtsextreme Mob und der Missbrauch der Opfer“,
sowie „Rechte Hassmails zu Pensionen II“.
Screen: stopptdierechten.at Das Leid des jungen Cain wird dabei vernachlässigt und nicht gewürdigt. Forderungen nach härteren Strafen für Kindermörder und –schänder werden pauschal als rechtsextremistisch abgetan. „Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Deshalb müssen sie auch entsprechend geschützt werden. Es erfüllt mich mit Entsetzen, dass sich die grüne Fraktion für die Interessen eines grausamen Kindermörders einsetzt“, kritisiert FPÖ-NAbg. Dr. Susanne Winter die Betreiber der genannten Homepage. Während man am Leid des Kindes vorbeiginge, mache man sich für die Invaliditätspension des jungen Serben stark. Es dürfe kein mildes Klima für entsprechende Straftaten ge- schaffen werden. Das Impressum hat der Grüne Parlamentsklub inne. Karl Öllinger ist einer der Hauptprota- gonisten der Homepage. Er schreibt in regelmäßigen Abständen Kommentare. „Ich fordere die Grünen und insbesondere Herrn Öllinger auf, sich öffentlich von dieser Seite zu distanzieren und sich bei den Österreicherinnen und Österreichern für diese skanda- lösen und menschenverachtenden Beiträge zu entschuldigen“, fordert Winter. Die Grünen müssten sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekennen und ihr ge- recht werden. Die Verfasser der Beiträge seinen mit allem gebotenen Nachdruck zur Verantwortung ziehen. Winter kündigt entsprechende parlamentarische Anfragen an.
Karl Öllinger ortet parteipolitische Polemik der FPÖ
Karl Öllinger (Grüne) kritisiert postwendet die scharfen Worte von Susanne Winter und
meint, dass sie den Mord an einem Kleinkind für widerwärtige parteipolitische Polemik
auf tiefstem Niveau missbrauche.
„Die FPÖ hat den erschütternden Mord am dreijährigen Cain dazu benutzt, in Anträgen
im Nationalrat und in verschiedenen Landtagen einen erschwerten Zugang zur Invalidi-
tätspension zu fordern . Das würde zehntausenden schwerkranken Menschen auf den
Kopf fallen. Und das hat die Seite www.stopptdierechten.at thematisiert „, so Öllinger.
Da muss Öllinger in den beiden betreffenden Beiträgen (wir haben diese im zweiten Ab-
satz dieses Beitrags als PDF-Dateien verlinkt) auf der „stopptdierechten“-Webseite ein-
iges überlesen haben. Da steht zum Beispiel: „Miroslav M. hat eine seltene, aber schwere
Erkrankung. Dafür hat er – zu Recht – befristet eine Invalidenrente erhalten;“
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, warum ein 23jähriger Drogenabhängiger – egal
ob In- oder Ausländer – überhaupt ein Anrecht auf eine Invalidenrente hat. Immerhin
wurden seine psychischen Probleme durch exzessiven Drogenmissbrauch ausgelöst. Wäre
es im Fall Maletic nicht besser gewesen den Mann in eine geeignete Anstalt einzuweisen.
Dort hätte er rund um die Uhr ausreichend ärztliche Betreuung gehabt. Dort hätte auch
seine „Muskelschwäche“, die immerhin noch ausreichte ein dreijähriges Kind zu erschlagen,
therapeutisch behandeln werden können.
Interessant sind auch folgende Zeilen auf der Webseite auf der die Grünen verantwortliche
zeichnen: „Gewalt gegen Kinder, vor allem sexuelle Gewalt, löst starke Emotionen aus:
Angst, Furcht, Zorn und Hass. Diesen emotionalen Humus nutzen Rechtsextreme für ihre
politische Propaganda. Beispiele aus der jüngeren Zeit sind der Mord an dem 3-jährigen Cain
aus Bregenz.“
Es ist völlig richtig, dass Gewalttaten gegen Kinder bei jedem normaldenkenden Menschen
dementsprechende Reaktionen wie Furcht, Hass und Zorn auslösen. Allerdings wird dies
auf der Webseite „stopptdierechten.at“ in einem Atemzug mit Rechtextremismus genannt.
Dadurch entsteht unweigerlich der Eindruck, wer sich über Personen aufregt, die gegen-
über Kindern Gewalt ausüben, ist automatisch ein Rechtsextremer. Und das kann es wohl
nicht sein.
*****
2012-04-20
Dürfen Mörder und Kinderschänder zum Bundesheer?
Es geht doch noch peinlicher
Peinlicher als die Tatsache, dass Häftlinge zum Dienst beim Bundesheer herangezogen
werden (unser gestriger Beitrag), ist ein hilfloses Dementi des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zu der pikanten Causa.
Da musste der Pressesprecher des Verteidigungsministers wohl Überstunden schieben,
denn exakt um 18:22 Uhr des gestrigen Abends erfolgte eine in sich widersprüchliche
Pressaussendung.
Zuerst wird in Abrede gestellt, dass bei den Pilotprojekten für ein Profiheer Freigänger
anstelle von Rekruten eingesetzt werden. Im gleichen Atemzug wird jedoch festge-
halten, dass Freigänger stundenweise in militärischen Liegenschaften arbeiten. Es
handelt sich hierbei um eine Resozialisierungsmaßnahme, so ist es jedenfalls in der
Presseaussendung zu lesen.
Also was stimmt nun? Versehen nun Häftlinge Dienst beim Bundesheer oder nicht?
Da sollte sich der Verteidigungsmnister Norbert Darabos doch zu einer klaren Aussage
durchringen können. Allerdings bleibt ihm diese erspart, denn in der gleichen Presse-
aussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist folgendes wörtlich
festgehalten:
„Die wenigen Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschafts-
pflege, Außengestaltung und Gebäudeerhaltung. Straftäter, die wegen schwerer
Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten, oder
wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittel- oder Waffengesetz verurteilt wurden,
dürfen Arbeitseinsätze in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften, die sich in
der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht eingesetzt werden. Ebenso
ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.“
Damit ist eindeutig bestätigt, dass Strafgefangene beim Bundesheer Dienst versehen.
Interessant sind die Ausnahmen: Räuber, Einbrecher, Giftler, Waffenschieber ,Terror-
isten und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen nicht „dienen“.
Auf Grund der haargenauen Aufzählung der Ausnahmen seitens des Verteidigungs-
ministeriums kommen wir zum Schluss, dass Mörder, Gewalttäter und Kinderschänder
sehr wohl beim Bundesheer Verwendung finden könnten. Denn laut Presseaussend-
ung bilden diese und auch keine anderen Gewaltdelikte eine Ausnahme.
*****
2012-03-10
Politisches Todesurteil für Elsner fix?
Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt, hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch- rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche Beiträge diesbezüglich abrufen.In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er- kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen sind.Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sieanschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehrnach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei- heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel- mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigennicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
*****
2011-07-06Gebi schämt sich
Republik Gambia
Gambia ist eine Republik in Westafrika, die an den Ufern des Gambias liegt. GambiasBevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen indigenen afrikanischen Religionen an. Alle Religionen genießen
eine ruhige und friedliche Koexistenz. Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.
Gambia ist eine Republik mit einer demokratisch gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006). Damit gehört Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.
Das Parlament, das in der National Assembly tagt, und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Wahlen selber fanden in der Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.
Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?
Die obigen drei Absätze stammen nicht aus einem Reiseprospekt, sondern sind ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dasses sich bei Gambia um einen sicheren und stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.
Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-
Unverständliche Freilassung
Nun haben die routinierten Beamten auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai abgeschoben werden, was jedoch selbsternannte Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.
Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ ist für uns nicht nachvollziehbar. Jedenfalls kündigten die Grünen damals an,
Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler
Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende Kriminalität beim Drogen- und Menschenhandel, sowie bei Morden. Allerdings wurde kein einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.
Also fassen wir zusammen. Die Todesstrafe in Gambia gilt für Mörder, sowie für Drogen-
und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinemHeimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste, weil er laut den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.
Der sich schämende Gebi
Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-ler Landtagspolitiker ist deshalb ein Liebling der ERSTAUNLICH-Redaktion, da es ihm
immer wieder gelingt ins virtuelle Fettnäpfchen zu treten, was wiederum Stoff für erstaun- liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.
Screen: gebimair.blogspot.com
Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,
dass die Behörde eines Illegalen habhaft werden konnte und diesen in seine Heimat ab- schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.Screen: tirol.orf.at
Die Grünen zitieren den 20-jährigen Gambier, dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden, müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer, Menschenhändler oder Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-
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2011-05-27Lizenz zum Töten
Die Tötung von Laden wirft Fragen auf
Wir weinen dem Terroristen-Chef, Osama bin Laden, keine Träne nach. Der Mann war fürden Tod tausender unschuldiger Menschen verantwortlich. Auch wenn es eine gezielte Hin-
richtung gewesen ist und die Festnahme des Terror-Chefs nie geplant war, so wie es die
amerikanische Regierung Glauben machen will.
Aber selbst wenn wir die Person „Osama bin Laden“ ausser Acht lassen, wirft dessen ge-
zielte Tötung interessante Fragen auf. Darf ein Schwerverbrecher und Mörder auch ohne
Prozess hingerichtet werden? Wer hat das Recht zu bestimmen, ob und wann eine Person
gezielt getötet werden darf, obwohl diese gerichtlich nicht dazu verurteilt wurde?
Wäre Osama bin Laden von einem konkurrierenden Clanmitglied getötet worden, so hätte
jede demokratisch eingestellte Person vermutlich gesagt: „Was soll’s, die kennen ja keine
Wer hat die Lizenz zum Töten?
Was uns in diesem Fall etwas nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass die gezielte Töt-
ung von Osama bin Laden von der Regierung der USA angeordnet und einem staatseig-
enen Spezialkommando durchgeführt wurde. Sind es doch gerade die USA, welche sichals Hüter und Beschützer demokratischer Werte und Rechtsstaatlichkeit ausgeben.
In jedem demokratischen Staatsgefüge ist es verboten einen anderen Menschen vorsätz-
lich zu töten, selbst wenn es höheren Interessen dient. Also besteht kein Zweifel, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen in demokratischen Ländern verboten ist und auch geahndet wird. Dies dürfte auf internationaler Ebene offenbar nicht der Fall sein.Aussagen von demokratischen Politiker(innen)
Erstaunlich sind auch Aussagen so einiger österreichischer Politiker zur Tötung von Osama
bin Laden. Uns ist schon klar, dass die Tötung des Terror-Chefs kaum eine demokratisch
eingestellte Person in Trauer verfallen lässt. Allerdings in Anbetracht dessen, dass es sich
bei diesen Herrschaften um Personen handelt, welche auf Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit Wert legen, sind wir jedoch ein wenig erstaunt.
Bundeskanzler Faymann: „Ich hoffe, dass mit diesem Schritt das internationale Terrornetz-
werk deutlich geschwächt wurde“. (Zitatquelle: oe24.at)Vizekanzler Spindelegger: „Das ist ein wichtiger Erfolg im weltweiten Kampf gegen den
Terrorismus“. (Zitatquelle: oe24.at)
Außenpolitischer Sprecher der Grünen, Alexander Van der Bellen: „Der Tod von Osama
bin Laden ist ein weiterer Erfolg der Terrorbekämpfung, der hoffentlich al-Kaida schwächenwird“. (Zitatquelle: gruene.at)
Allerdings sind unsere Politiker Waisenknaben gegen die deutsche Bundeskanzlerin
Angela Merkel. Diese meinte sogar: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Osama bin Laden zu töten“. (Zitatquelle: derstandard.at)Der König ist tot, es lebe der König
Wie bereits eingangs erwähnt, weinen wir dem Terror-Chef und Mörder, Osama bin Laden,keine Träne nach. Der Mann hat zum Schwert gegriffen und ist durch das Schwert um-
gekommen. Allerdings glauben wir aber nicht, dass durch seinen Tod der internationale
Terror abnehmen wird. Es werden bereits ausreichend Nachfolger in den Startlöchern
verharren. Möglicherweise wird es einen kurzen internen Streit geben, aber wir sind uns absolut sicher, dass es demnächst einen neuen Osama bin Laden geben wird.
Im Schlusswort können wir es uns nicht verkneifen, auf die Beiträge „Spenden für Terror-
Camps TEIL 1 und TEIL 2„ und „Osama bin Laden lässt danken“ zu verweisen. Wir haben bereits zum damaligen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Flutopfer-Spenden für Pakistan dem Terror-Chef Osama bin Laden zugute kommen werden.Wie recht wir mit dieser Annahme gehabt haben wird nun dadurch bewiesen, dass sich
Pakistan als großzügiges Gastgeberland für den international gesuchten Terror-Chef
erwiesen hat. Welche Summen wurden von den gespendeten Geldern wohl für den Auf-
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2011-05-04Wenn der Vater mit dem Sohne
Inzest bald straffrei?
Heute wollen wir ausnahmesweise, wieder einmal einen kleinen Ausflug ins Ausland unter-
nehmen. Grund dafür ist die erstaunliche Idee der Schweizer Regierung, den Inzest straf-
frei stellen zu wollen. Laut einem Entwurf des neuen Strafgesetzes, soll eine einvernehm-
liche Liebesbeziehung zwischen zwei erwachsenen Blutsverwandten künftig nicht mehr
geahndet werden.
Grund für diese Idee, die jegliche moralische Werte missen lässt, ist dass in der Schweiz
kaum Verurteilungen wegen Inzest gefällt werden. Laut dem Bundesamt für Statistik kam
Erstaunliche Logik
Folgt man nun der Logik der Eidgenossen, müssten alle Delikte straffrei gestellt werden,die nicht mehr als vier Verurteilungen im Jahr zur Folge haben. Da werden in der Schweiz
zukünftig auch die Mörder frei herumlaufen, wenn ein derartiges Argument zur Straffreiheit dient. Denn mehr als vier jährliche Aburteilungen wegen Mordes, hat unser Nachbarland nicht aufzubieten.
Textänderungen für Nazar
Aber zurück zum Thema. Geht es nach dem Willen der Schweizer Regierung, könnten zu-
künftig Mütter mit ihren Söhnen ins Bett hüpfen, um geschlechtlich zu verkehren. Das hätte
zur Folge, dass der Busenfreund des SPÖ-Jugendsprechers Peko Baxant, der Skandalrap-
per „Nazar“, seine Texte geringfügig abändern müsste. Statt „ich ficke deine Mutter“, muss
der Text in Zukunft „ficke deine Mutter selbst“ lauten.
Wann melden sich die Grünen zu Wort?
Nun warten wir gespannt darauf wieviel Zeit verstreichen wird, bis unsere Grünen auf den„Schweizer Zug“ aufspringen werden. Wir trauen diesen vorbehaltlos zu, dass sie dem- nächst die Straffreiheit für Inzest fordern werden und die Schweiz als Vorbild hinstellen.
Sollte dieses perverse Szenario wirklich Realität werden und Mütter könnten in Zukunft
straffrei mit ihren Söhnen, oder Väter mit den Töchtern geschlechtlich verkehren, wird
Phase 2
Eine derartige Tolerierung von Inzest wird sofort Homosexuelle auf den Plan rufen, dennwas Heteros dürfen muss auch Lesben und Schwulen zugestanden werden. Ansonsten wird sofort die Diskriminierungskeule geschwungen. Jedenfalls würde der Satz „Wenn der Vater mit dem Sohne“ eine neue Bedeutung bekommen.
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2010-12-11Freiheit gibt Kraft
Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag
Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der Kronen Zeitung. Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.
Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren ihre Kräfte im Gefängnis derart geschwunden, sodass von ihr keine Gefahr mehr zu er- warten war. Und das bei einer Raubmörderin.
Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)
Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt, sondern weist zusätzlich daraufhin, dass sich die Justiz von einer Mörderin an der Nase herum- führen ließ.
Erstaunliche Gesundung
Kaum war die geschwächte Täterin wegen Haftunfähigkeit aus der Haft entlassen wor-
den, machte sich diese aus dem Staub. Offenbar sind ihre Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich die berechtigte Frage, welcher medizinische Sachverständige dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
Persilscheine für Mörder(innen)
Mord in der Garage des Hanusch-Spitals
Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L. in der Garage des Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben. Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.
Bei Franz P. soll Krebs diagnostiziert worden sein. Ärzte versuchen zur Zeit mit Chemo- therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes, hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.
Es bestehen Zweifel, ob Franz P. überhaupt am Prozess teilnehmen kann und wenn ja, ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P. eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.
Auch im Gefängnis lässt es sich sterben
Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser Argumentation entgegen zu halten, dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.
Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge- sperrt wird, bis er stirbt. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in 40 Jahren oder 40 Tagen geschieht.
Das Opfer hatte auch keine Wahl des Ortes, an dem es sterben musste. Diesen hat nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens- krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.
Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)
Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen. Zwei Beispiele aus jüngst vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut- achten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge- fahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent- lassen.
Warum sitzt Elsner noch?
Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner eigentlich noch immer in Haft sitzt. Dieser hatte zwar die BAWAG um ein
schönes Sümmchen erleichtert, allerdings keinen Menschen dabei verletzt, geschweige
denn getötet.
Kranke oder schwache Mörder haben es besser
In einem völlig „unpolitischen“ Prozess unter dem Vorsitz der Richterin Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.
Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren, in der Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut- achten einen schlechten körperliche Zustand.
Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener ist. Das Risiko ihn freizulassen wäre enorm hoch, nicht weil er flüchten würde, sondern wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.
Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen- des Zitat von Freddy Rabak. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben. *****
2010-11-18