Gewährt die Justiz den Klima-Klebern Narrenfreiheit?

FPÖ-Politiker handelt sich wegen Kritik an Klima-Klebern eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung ein

Wie kann oder darf man wohl Personen bezeichnen, die Fahrbahnen, Kunstwerke, Fassaden oder Auslagenscheiben mit Farbe beschmieren, Öl auf Fahrbahnen gießen und damit in Kauf nehmen, dass Zweiradfahrer stürzen und sich dabei verletzen oder gar zu Tode kommen können, sich auf Fahrbahnen ankleben oder sogar einbetonieren und damit Autofahrer zum Stillstand zu nötigen oder sich polizeilichen Anweisungen widersetzen? Auch der volkswirtschaftliche Schaden den die Klima-Kleber bis dato angerichtet haben, dürfte nicht unerheblich sein.

In Deutschland – exakt im Freistaat Bayern – hat man mittlerweile für diese Truppe eine amtliche Bezeichnung und zwar „Kriminelle Vereinigung“. Dies wurde vom Landesgericht München I festgestellt. Bei unserer Justiz, unter der Federführung der Grünen Justizministerin Zadic, scheinen die Uhren anders zu ticken.

Der Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete Dominic Maier, äußerte sich bereits im März 2023, in einem TikTok-Video (welches noch bis dato abrufbar ist) wie folgt:

@dominic__maier Klimakleber nun auch in Salzburg. Grüne Störaktionen unter dem Vorwand des Klimaschutzes haben bei uns keinen Platz und fallen dann doch eher in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zuletzt wurden solche Klimachaoten auch von Funktionären der Wiener ÖVP unterstützt. Bei den Salzburger Stadt-Freiheitlichen gibt es für solche Störaktionen weder Toleranz noch Verständnis. #dominicmaier #fpösalzburg #fpoesalzburg #klimaklebersalzburg ♬ Originalton - dominic__maier

Wie nun gestern zu erfahren war, brachte ihm das eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Da darf man ruhig staunen, denn nicht einmal mit viel Fantasie kann man erkennen, dass ein gefordertes Kriterium des § 283 StGB erfüllt werden dürfte. Zudem hat Maier weder zu Gewalt oder Hass gegen die Klima-Kleber aufgerufen.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Ministerin Zadic und die Staatsanwaltschaft begeben sich damit auf dünnes Eis. Dieses Vorgehen ist hanebüchen und ein gefährlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit sowie der Versuch, kritische Politiker mit dem Gewaltmonopol des Staates mundtot zu machen. Die Bezeichnung der Straßenkleber als Öko- oder Klimaterroristen ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich terrorisieren sie mit ihren Aktionen die arbeitende Bevölkerung und gefährden damit auch Menschenleben, wenn beispielsweise Rettungskräfte in den von ihnen verursachten Staus feststecken.“

Wie die SN berichtet, wandte sich die Staatsanwaltschaft an die Landtagspräsidentin und ersuchte um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss des Landtags tritt nun am 13. Dezember zusammen und wird die Immunität wohl aufheben. Auch die FPÖ werde dem zustimmen, sagte Klubchef Andreas Schöppl den „SN“. Es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Religionsfreiheit bedeutet nicht Narrenfreiheit


FP-Gudenus fordert die klare Abgrenzung

zum radikalen Islam durch IGGIÖ und SPÖ

Der radikale Islam ist weiter am Vormarsch, wie jüngste Vorfälle bewiesen haben.  „In Europa
ist  der  politische  Islam,  in  dem  die  Scharia   als anzuwendendes Recht gilt,  weiterhin aufs
Schärfste  abzulehnen“,  macht der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus und stellver-
tretender Bundesparteiobmann der FPÖ, Mag. Johann Gudenus deutlich.  „Wer bei uns leben
möchte, muss sich integrieren und allem voran unsere Verfassung respektieren.“
Zudem  müssen sich islamische Glaubensgemeinschaften wie etwa die IGGIÖ deutlich und laut
hörbar  von den radikalen Islamisten abgrenzen.  Bis dato herrscht von dieser Seite mehr Stille,
deutliche  Handlungen  sind  keine  zu sehen,  so  der  Freiheitliche.   „Solange  keine  Taten zu
spüren  sind,  darf  man  sich  nicht  wundern,  wenn angepasste,  durchaus auch gut integrierte
Muslime mit den Radikalen in einen Topf geschmissen werden.  Es ist nicht zuletzt die Aufgabe
der IGGIÖ  ein deutliches Signal zu senden – auch zum Wohle der Mitglieder ihrer Glaubensge-
meinschaft“,  sagt  Gudenus  der  gleichzeitig  davor  warnt,  Religionsfreiheit mit Narrenfreiheit
gleichzusetzen.
Auch  die  engen  Bande,  welche  die  Wiener SPÖ  zur  türkischen  Regierung geknüpft hat, sind
vor  dem  Hintergrund,  dass  der  Chef der radikalen Hamas, Khaled Mashal bei einem Kongress
der  Erdogan-Partei AKP  aufgetreten ist, einmal mehr zu hinterfragen.   „Bürgermeister Häupl ist
aufgerufen,  die  Fehler  der  Vergangenheit,  wie  den   Auftritt  des   türkischen   Regierungschef
Erdogan  in Wien zu zulassen,  kein zweites Mal zu begehen.   Wohin das führt, sieht man in der
immer drastischer werdenden Spaltung der Wiener Gesellschaft“,  so Gudenus.   „In der Bundes-
hauptstadt  stehen  wir   nun  vor  dem  Scherbenhaufen dessen,  was die SPÖ seit Jahrzehnten
versucht, als gelungene Integration zu verkaufen.“ (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-12-29

Staatsbürger zweiter Klasse


Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst

Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken  einen  Monteur  zwecks  Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet  keinen  legalen Parkplatz.   Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block  verursachen  Wartezeit  beim  Kunden  und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein  selbst  angefertigtes  Schild,  auf dem man sich auf den  § 26A Abs. 4  der Straßenver-
kehrsordnung beruft,  sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die  berechtigte  Frage  die  sich nun stellt lautet:  Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht  für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste,  wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker?  Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse?  Offenbar
wird  hier  der  Grundsatz:  „Alle  Menschen sind vor dem  Gesetz gleich“  durch  „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
*****
2013-04-21
 

Narrenfreiheit


Entmündigt

Früher gab es den Ausdruck  „Entmündigter“, für Personen die nicht ganz im
Besitz ihrer geistigen Kräfte waren. Heutzutage drückt man sich vornehm aus und
verwendet das Wort  „Besachwalterte“ für diese Leute.

Beim Thema „Sachwalterschaft“ wiehert der Amtsschimmel besonders.
Ein Beispiel: Wenn ein Nicht-Besachwalterter einen Zigarettenautomaten absichtlich zer-
kratzt, kann sein, dass er zwei Monate bedingt vom Strafrichter erhält.

Keine Anzeige

Wenn ein Besachwalterter das gleich tut, wird er nicht einmal angezeigt. Besachwalterte
genießen die Freiheit der Narren. Sie arbeiten nichts, leben vom Staat, dürfen im Internet
unbehelligt jeden Schwachsinn schreiben und können mehr oder weniger auch ungeschoren
kriminell werden.

Ein solcher Mann narrte jahrelang die Wiener Polizei im Nobelviertel Döbling.
Ein 49-jähriger Ingenieur war als Querulant und Einbrecher bekannt. Doch das
Gericht verweigerte einen Hausdurchsuchungsbefehl, weil bei einem Besach-
walterten dieser nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgestellt wird.
 
Der Ingenieur konnte unbehelligt einbrechen
 
Somit konnte der Mann weiterhin seinen kriminellen Neigungen nachgehen.
Er beging Einbrüche am laufenden Band.
 

Es wurde lebensgefährlich

Jetzt geschah dieses: Er knackte einen Audi und fuhr rund 600 Kilometer durch Wien.
Erst als er wieder losfahren wollte, wurde er festgenommen. Jetzt lag eine Gefahr für Leib
und Leben vor und es gab auch eine Hausdurchsuchung.

Dort fand man allerlei, wie Navigationssysteme , Ausweise, Handys, Geld und
anderes Diebsgut. Es soll aus 60 (!) Autoeinbrüchen stammen.

Nicht geschäftsfähig

Es ist interessant zu beobachten, dass kriminelle Besachwalterte weiterhin mit Glacehand-
schuhen angefasst werden.
Sie sind eine Gefahr für ihre Mitmenschen und das Geschäftsleben.
 
  Wenn sie schon strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen
  werden  können, sollten sie wenigsten hier untergebracht werden  !
 
Nimmt sich ein Mensch einen Kredit oder Anwalt und wird er dann besachwaltert, kann er
Jahre danach die Rechnung zurückfordern, weil er argumentieren kann, er war damals schon
nicht mehr Herr seiner Sinne.
Es gibt Banken und Anwälte in Wien, die bereits diese Erfahrungen gemacht haben.

Bedenkliche Entwicklung

Der kriminelle Ingenieur, der im Verdacht steht, 60 Autos aufgebrochen zu haben sitzt nun
in Haft. Lange hat es gedauert.
Das Sachwalterschaftsgesetz schafft eine Zweiklassengesellschaft vor dem Recht, über die
man nachdenklich werden muss.

Aus einem gesunden Rechtsempfinden heraus, fühlt sich fast jeder Mensch durch
den Staat, gegen kriminelle Subjekte beschützt.
Wenn nun dieses Rechtsempfinden dadurch gestört wird, dass jemand sein
Recht auf Schutz verliert, weil es sich beim Täter um einen Besachwalterten
handelt, kann dies bedenkliche Entwicklungen zur Folge haben.

Selbstschutz

Nehmen wir ein Beispiel an, ein Besachwalterter bricht Herrn Müller mehrmals
seinen Autospiegel ab. Die Polizei kann nicht einschreiten, da ein abgebrochener
Autospiegel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Irgendwann wird es Herrn Müller wahrscheinlich zu bunt und er wird sich, bzw.
sein Eigentum „selbst schützen“.
Das eine derartige Aktion eines Selbstschutzes auch aus dem Ruder laufen kann,
sollten sich die Verantwortlichen einmal vor Augen führen.
 
Stauni
  
2009-03-12
    
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten