Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.
Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.
Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.
Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.
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Ein Österreicher namens Mohamed
An tägliche Einzelfälle, wie beispielsweise den Drogenverkauf durch illegale Scheinasylanten, hat man sich in Wien offenbar schon gewöhnt. Neu hingegen sind Messerattacken, die nun augenscheinlich täglich stattfinden. Da gab es einen Afghanen, der weil er schlecht drauf war, einfach auf vier völlig unbeteiligte Personen mit einem Messer einstach.
Nur wenige Stunden später wollte ein Algerier seine Meinung mit dem Messer durchsetzen und attackierte seinen Widersacher. Und nun (wieder nur einige Stunden später) attackierte – man höre und staune – ein „Österreicher“ namens „Mohamed“ einen Soldaten, der zur Bewachung der iranischen Botschaft – im 13. Wiener Gemeindebezirk – abgestellt war, ebenfalls mit einem Messer. Dabei hatte der Soldat noch Glück im Unglück, denn er trug eine stichsichere Weste und diese rettete ihm das Leben. Der Aggressor hatte allerdings Pech, denn der Soldat war mit einer Schusswaffe bewaffnet und setzte sich im Rahmen der Notwehr zur Wehr. Der Ordnung halber halten wir fest, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.
HEUTE-Beitrag weiterlesen ….
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2018-03-12
Hoffentlich hat Uwe Sailer auch in diesem Fall Anzeige erstattet
Sie werden täglich mehr, die muslimischen Gemeinschaften und Einzelpersonen, die mit
Waffengewalt drohen um ihre Ansichten durchzusetzen. Die im nachfolgenden Screen-
shot gezeigte Gruppierung „Aufstand der Muslime – Europe“ gibt es seit 15. Jänner 2015.
Die Botschaft ist klar und wird auch mit dem Abbild einer automatischen Waffe ein-
wandfrei unterstrichen. Dass die Staatsmacht dem ohnmächtig gegenüber steht und
ihre Bürger nicht beschützen kann, wurde erst kürzlich durch die Terroranschläge
in Paris bestätigt.
Darf man dann verwundert sein, wenn Bürger in einer verbalen Notwehr-Reaktion
ankündigt, sein Leben mit einer „9 mm“ zu verteidigen? Der selbsternannte Daten-
forensiker und Kriminalbeamte aus Linz scheint die Angelegenheit augenscheinlich
anders zu sehen.
Die Frage, die wir an Herrn Sailer stellen lautet: „Dürfen Angehörige – einer seit 1912
in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaft, die sogar den Status einer Körper-
schaft des öffentlichen Rechts genießt – mit einer automatischen Waffe drohen?“
NEIN? .Nun dann hoffen wir, dass Uwe Sailer auch in diesem Fall eine Anzeige gegen
die Gruppierung „Aufstand der Muslime – Europe“ eingebracht hat bzw. einbringen
wird. Noch ein kleiner Tipp an den Kriminalbeamten. Die muslimische Gruppierung
ist in Wien etabliert. Da wird er doch als Datenforensiker keine Probleme haben,
deren Spuren zu verfolgen.
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2015-01-24
Tankstellenräuber war völlig bekifft
Screen: heute.at (Hier der LINK zum Beitrag)
Wie nun allgemein bekannt wurde (die Medien berichten darüber), war der junge Tank-
stellenräuber, der nach dem Überfall von Polizisten in Notwehr erschossen wurde, völlig
bekifft. Und zwar mit jener Droge, die von Vertreter(innen) der Grünen und der SPÖ
so fleißig beworben wird.
Diese politischen Funktionäre fordern permanent die Legalisierung der Droge Cannabis und
stellen diese als völlig harmlos dar. Wie gefährlich diese jedoch ist, wurde nun am traurigen
Beispiel des Martin K. unter Beweis gestellt.
Dazu kommt noch, dass Cannabis eine Einstiegsdroge ist. Die Hemmschwelle sinkt und der
Griff zu härteren und gefährlichen Drogen ist meist die Folge. Zudem verursacht bereits der
Konsum von Cannabis selbst nicht zu unterschätzende gesundheitliche Schäden.
Laut seriösen Experten kann Cannabis bleibende geistige und körperliche Schäden verur-
sachen. Die Beschaffungskriminalität trifft wiederum hauptsächlich die Jugend. Zudem ist
Cannabis ganz klar eine Einstiegsdroge. Linke Luftschlosspolitik und sozialromantische
Träumereien sind hier völlig fehl am Platze.
Es wäre völlig unverantwortlich angesichts der bereits bestehenden Drogenkriminalität, den
Einstieg in die Abhängigkeit zu legalisieren und zu erleichtern. Ständig wiederholende
Forderungen seitens der SPÖ und der Grünen sind ein makaberes Spiel mit der Gesundheit
der Menschen und eine Verharmlosung der Drogenkriminalität.
Alle jene Drogenbefürworter der SPÖ und der Grünen mögen sich das Schicksal des 21-
jährigen Martin K. vor Augen halten, bevor sie das nächste Mal nach einer Drogenfreigabe
rufen und die Droge Cannabis als harmlos darstellen.
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2014-07-07
GASTAUTOREN-BEITRAG
Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los, die „aus Spaß“ das altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten. Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!) aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem er wohl wohnte zurückging. Als er von einem pflichtbewussten Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte, wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der Mann holte mit dem „Axt – Ding“ aus, worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat, als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.
Der noch mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus und traf den nun flüchtenden Bürger, der nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger zu erkennen gab abermals, diesmal am Rücken. Der Rucksack mit
Ausrüstung und Kamera rettete dem couragierten Bürger vermutlich sogar das Leben! Der
Schlag ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab, ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die Polizisten vor Ort taten korrekt ihre Pflicht, obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte und nach „weiterer Bewaffnung“ fragte und CS Gas sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die rechtswidrige Strafanzeige (Bild) die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst mit Zivilcourage ausgestatteten Wiener Bürger, der im übrigen am Weg in die, in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?
Straftäter und Prostituierte sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu, die Polizei zeigt Helfer an und verjagt „neugierige“ Journalisten, die das Treiben in den
genannten Vierteln aufdecken könnten bzw. die politische Unfähigkeit des Bezirksvorstehers.
Zustände wie im ehemaligen Ostblock sind das, welche wohl wirklich nicht in eine mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich haben wir diese Sachverhaltsdarstellung auch der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den Angreifer erstattet, sowie auch gegen die Polizei (als ganzes, da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des Angreifers abweist als rechtlich unbegründet, da wie betont ja Notwehr nötig war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der Angreifer wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt. Er
erlitt eine schwere Prellung am rechten Arm bzw. der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch mit Zivilcourage , während die Politik und die Polizei wegschauen bzw. unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der Täter Yolacan G. (es gilt die Unschuldsvermutung) hat wohl keine längerfristigen Verletz-
ungen erlitten, dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen, die er mit der Holzaxt verfolgte sowie das Attest der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa: Prostitutionsverbot, schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist, müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen, damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03
Überfälle können der Gesundheit schaden oder sogar das Leben kosten
Dass seit der Öffnung der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten, die Kriminalität immens
zugenommen hat ist kein Geheimnis und wir haben schon etliche Male darüber berichtet. Seitens
der Politik nimmt man es offenbar billigend in Kauf, dass in Österreich lebende Personen bestohlen,
ausgeraubt, vergewaltigt und sogar ermordet werden.
Die immer wieder mediengerecht in Szene gesetzten Sicherheitsgipfeln, haben sich bis dato als
Farce erwiesen. Auch die großspurige Ankündigung, acht ehemalige Grenzübergangs- Kontroll-
stellen zur Durchführung von Schleierfahndungen zu nutzen, darf getrost ins Reich der Gebrüder
Grimm verwiesen werden.
Denn mittlerweile wurde der Grenzübergang Deutschkreutz abgerissen und auch die Grenz-
stationen Bonisdorf, Radkersburg, Heiligenkreuz, Klingenbach und Nickelsdorf werden bzw.
wurden ebenfalls schon Opfer der Abrissbirne.
Dazu kommen noch massive Budgetkürzungen im Bereich Sicherheit und eine unfähige Innen-
ministerin. Alle diese Umstände haben aus dem einst sicheren Österreich, ein Eldorado für
Kriminelle (meist aus den ehemaligen Ostblockstaaten) gemacht. Augenscheinlich betrachten
zahlreiche Regierungspolitiker – aus welchen Gründen auch immer – Kriminalitätsopfer als
Kollateralschäden. Dazu kommt noch, dass Täter immer öfter als Opfer dargestellt werden,
wenn sie bei ihren kriminellen Taten erwischt werden und zu Schaden kommen.
Ein gutes Beispiel dafür ist, dass ein Polizist zu sechs Monaten (bedingter) Haft verurteilt wurde,
weil er einen rumänischen Einbrecher (um vier Uhr früh) in einem Supermarkt in Krems (Noe)
erschossen hatte. Die ganze Angelegenheit wurde von den Gutmenschen hochgespielt, da der
Einbrecher erst 14 Jahre alt war. Tja so ein Pech, da wurde doch eine hoffnungsvoll beginn-
ende Verbrecherkarriere mit einer Kugel aus einer Polizeipistole vorzeitig beendet.
Aber zurück zu den wahren Opfern, nämlich jene Personen, die durch kriminelle Taten Schäden
am Vermögen, Gesundheit oder Leben erleiden oder erleiden sollen. Unter diesen gibt es in
jüngster Zeit vereinzelt Wehrhafte, die nicht als ungeklärte Fälle in die Kriminalstatistik eingehen
wollten und sich zur Wehr setzten.
Da gab es beispielsweise den Juwelier in Wien Meidling, dessen Geschäft in der Nacht von drei
polnischen Einbrechern aufgesucht wurde und in Notwehr einen der Täter erschoss. Oder den
Trafikanten aus Wien Brigittenau, den ein mit einer Pistole bewaffneter rumänischer Räuber
überfiel und statt Geld eine tödliche Kugel (Notwehr) erhielt.
Noch gar nicht so lange her ist ein Raubüberfall auf einen Taxilenker in Wien. Da versuchte
ein pakistanischer Asylwerber seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, indem er dem Taxler
ein Messer an den Hals hielt und ihm seine Brieftasche abnehmen wollte. Statt Geld gab es
ebenfalls eine tödliche Kugel (Notwehr).
In allen angeführten Fällen gab es ein lautes Gutmenschen-Geheule und die Betroffenen (die
Überfallenen) wurden durch den Kakao gezogen. Diese bösen Menschen hatten es doch tat-
sächlich gewagt, ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihr Leben zu verteidigen.
Der jüngste Vorfall – Überfall mit tödlichem Ausgang für den Räuber – fand am vergangenen
Freitag statt. Da überfielen drei Männer (einer davon war bewaffnet) einen Juwelier in Wien
Fünfhaus. Das Trio bedrohte den Geschäftsinhaber und dessen Ehefrau mit einer Pistole. An-
statt Geld und Juwelen gab es eine tödliche Kugel (Notwehr) für einen der Räuber (der aus
Litauen stammte) aus der Pistole des Juweliers. Die anderen beiden Täter flüchteten darauf-
hin.
Und es kommt wie es kommen musste. Die Gutmenschen haben wieder zu ihrem Geheul an-
gesetzt. Wer es nicht glaubt, der möge sich doch zahlreiche Kommentare zu diesem Thema
auf derstandard.at durchlesen. Da gibt es Postings bzgl. Täter/Opfer-Umkehr en masse. Dass
allerdings der Kurier auf diesen Zug aufspringt erstaunt uns eigentlich. Der Autor Dominik
Schreiber titelt die Headline seines Beitrags wie folgt:
Screen: kurier.at
Selbstjustiz? Wie kommt Schreiber auf diese erstaunliche Frage. Der Juwelier rannte doch
nicht dem flüchtenden Räuber auf der Straße hinterher und schoss ihm dort in den Rücken.
Der tödliche Schuss (Notwehr) wurde im Geschäftslokal abgegeben, wo sich die drei
Räuber befanden. Und in diesem steht dem Lokalinhaber wohl zu, dass er sein Leben und
/oder sein Eigentum verteidigt. Vermutlich resultiert die Platzierung des Treffers aus einer
Körperdrehung des Räubers.
Und wenn der Kurier-Autor, Dominik Schreiber, Mitleid mit dem litauischen Räuber hat, steht
es ihm frei dessen Familie (sofern vorhanden) finanziell zu unterstützen. Und zur Beruhigung
der Gutmenschen hätten wir ein Idee. Man möge doch an der ungesicherten und unkontrol-
lierten österreichischen Grenze ein großes Plakat aufstellen, auf dem folgendes ( in mehreren
Sprachen) stehen sollte: „Überfälle auf die heimische Bevölkerung kann Ihrer Gesundheit
schaden oder sogar Ihr Leben kosten!“ Vielleicht hält so ein Hinweis einige Kriminelle von
ihren Vorhaben ab.
*****
2013-07-06
Sollen Taxilenker(innen) zum Freiwild für Räuber erklärt werden?
Wie bereits in zahlreichen Medien berichtet wurde, überfiel ein pakistanischer Asylwerber in
der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag einen Wiener Taxilenker. Der Vorfall spielte sich im
22. Wiener Gemeindebezirk ab. Der Räuber nahm den Lenker von hinten in den Schwitz-
kasten und setzte diesem ein Messer an den Hals.
Der Taxilenker griff daraufhin zu seinem Revolver, den er in der Ablage der Fahrertüre depo-
niert hatte und schoss in Notwehr über seine Schulter auf den Räuber. Dabei wurde dieser
tödlich getroffen. Wie die Polizei nun verlautbarte, hatte der Mann bereits zwei weitere
Taxiüberfälle verübt und zwar am 1. und 2. Juni 2013 – ebenfalls in Wien Donaustadt.
Es ist wahrlich interessant, wie sich der pakistanische Asylwerber seinen Lebensunterhalt
verdiente. Aber noch interessanter ist die Aussage des Fachgruppenvorstehers für das Taxi-
gewerbe, Christian Gerzabek. Obwohl es laut seinen eigenen Angaben heuer bereits 50
Taxiüberfälle in Wien gegeben hat, appelliert er an die 4.700 Taxilenker(innen) auf Gewalt
zu verzichten und die Losung den Tätern auszuhändigen.
Screen: Kurier (Printausgabe)
Den Räubern wird die Einstellung von Gerzabek mit Sicherheit gefallen, denn ein Raubopfer
das sich nicht wehrt ist eine leichte Beute. Vielleicht sollten die Taxilenker(innen) in Zu-
kunft einem Taxiräuber auch noch ihre Wohnungsschlüsseln aushändigen und ihre Wohn-
adresse bekanntgeben, sodass sich dieser noch zusätzlich „bedienen“ kann.
Ein Herr Gerzabek wird wohl kaum in die Situation eines Überfalles kommen, denn dieser
sitzt wohlbehalten hinter einem Schreibtisch in der Taxiinnung. Es ist wirklich erstaunlich,
dass der „Taxler-Chef“ (der selbst einmal Taxi fuhr) den Taxilenker(innen) anrät sich nicht
zu verteidigen. Es wäre besser gewesen diesbezüglich überhaupt kein Statement abzu-
geben.
Es gibt da ein bekanntes Zitat von Bertolt Brecht das lautet: „Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Mit seiner Aufforderung sich gegen einen Räuber
nicht zu wehren, sondern diesem die Losung auszuhändigen, hat Gerzabek in unseren
Augen bereits verloren. Zusätzlich birgt seine Aussage die Gefahr, die Taxilenker(innen)
zum Freiwild für kriminelles Gesindel zu erklären.
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2013-06-09
Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll
Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten. Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden, wird ja auch nicht allgemein als Freund tituliert, obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die meisten Polizist(innen) erledigen ihren Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen. Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen, die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt. Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz anders sieht es da schon bei gewissen Kulturbereicherern aus, wie nachfolgender
Videoclip eindeutig unter Beweis stellt. Da werden Polizisten im allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird. Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen, so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.
Polizistenbedrohung
Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend. In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem. Plötzlich stößt dieser
den Beamten weg und zieht eine Waffe bzw. einen waffenähnlichen Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun handelt es sich bei diesem Video um keinen Actionfilm mit Handlung. Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar, dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim besagten Videoclip sieht die ganze Sache schon etwas anders aus. Mit aufpeit-
schenden, primitiven, drohenden und beleidigenden Texten untermalt, wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden. Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten, sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip „Fick die Polizei“ Kunst sein, dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt. Denn Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip „Fick die Polizei“ die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
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2012-01-19
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.
Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.
Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
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2011-02-20
Zum Drogenverkauf gezwungen
Wieder haben „rassistische Polizeibeamte“, zwei in ihrer Heimat politisch verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen. In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven, waren unsere schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.
Die Vorfälle spielten sich am Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station Messe-Prater
und am Dienstag gegen 18:30 Uhr, bei der U6-Station Handelskai ab. In beiden Fällen
setzten sich die armen unschuldig angehaltenen schwarzen Drogendealer zur Wehr,
stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.
Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden. In Afrika wären die zwei
vermutlichen Dealer schon tot, wenn sie derart langsam vor einem Krokodil geflüchtet
wären.
Die bösen rassistischen Polizisten
Aber zurück zum Thema. In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer zukommen zu lassen und ihnen gute Verkaufsplätze vor Schulen zu zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.
Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht, als sie die Polizisten zur Seite stießen und flüchteten. Wieso Notwehr werden
Sie sich nun fragen?
Zangers These der Notwehr
Na ja, wir folgen hier nur einer These des RA Zangers. Dieser meinte im Fall „Camara“,
dass ein Recht auf Notwehr besteht, wenn durch eine Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.
Wir gehen davon aus, dass den beiden Schwarzafrikanern, wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht. Dies haben sie sicher
bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die Gefahr einer Abschiebung gegeben und daher war der rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.
Das Maß ist voll
Was wird nun passieren? Die beiden mutmaßlichen Drogendealer werden einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.
Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……
Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist? Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.
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2011-01-06
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/
Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Pensionist bedroht Zeitungszusteller
In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.
Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus-
nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die
Polizei.
Pensionist bedroht Polizisten
Als uniformierte Polizeibeamte, die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.
Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte
einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut.
Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.
Gutmenschengeheule wird unerträglich
Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.
Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen
anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines
Warnschusses beeindruckt diesen nicht.
Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder
nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr
von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.
Nur mehr Kopfschütteln
Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.
Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni-
formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss
ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen-
über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge-
brauch machen würde.
Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll
es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein,
auch in diesem Fall gilt die Notwehr.
Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur
mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und
dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit
dem Tod bedroht wurde?
Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen-
fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.
Warum kein Spezialkommando?
Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.
Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren.
Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann
die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli-
zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
Mordermittlung
Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.
*****
2010-04-29
Securitymann beendet Bankräuberkarriere
Ein brandgefährliches Rauberduo hielt seit 2005 die Polizei auf Trab. Das Brüderpaar
Christian (24) und Alexander L. (26), überfiel in den letzten 5 Jahren vermutlich fünfzehn
Banken. In ihrer Gangart waren sie nicht zimperlich. Schwerbewaffnet stürmten sie die
Bankinstitute, um diese auszurauben.
Am 4.Dezember 2009 machte ein Securitymitarbeiter ein Bank in Blindenmarkt (Bezirk
Melk), dem munteren Treiben des Bankräuberduos ein jähes Ende. Wir haben im Beitrag
„Der bedrohte Bankräuber“ darüber berichtet.
Bei der Flucht aus dem Bankgebäude, schoss der aufmerksame Sicherheitsmann einen
der Räuber an. Diesen gelang es zwar sich noch in den Fluchtwagen zu retten, konnte je-
doch samt seinem Komplizen kurze Zeit später von der Polizei gestellt und verhaftet werden.
Bankräuber ortete Mordversuch
Wir haben bereits in unserem damaligen „Beitrag“ darüber berichtet, dass der angeschos-
sene Bankräuber ankündigte, einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmann, wegen Mord-
versuchs zu erstatten. Seine Rechtfertigung für diese obskure Äusserung begründete er
damit, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Wir haben diese Ankündigung für einen schlechten Scherz gehalten. Wie wir nun feststellen
müssen, haben wir uns geirrt. Das Anwälte im Auftrag ihrer Klienten oft die erstaunlichsten
Klagen einbringen und Anzeigen erstatten ist traurige Realität.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen
Allerdings das nun die Anwältin der beiden Profi-Bankräuber tatsächlich eine Anzeige wegen
Mordversuch gegen den Securitymann erstattet, ist mehr als erstaunlich. Mit dieser Anzeige-
erstattung hat sie die besten Chancen, zur traurigsten Lachnummer ihres Berufsstandes zu
avancieren.
Auch die Polizei bekommt ihr Fett weg. Da bemängelt doch die Anwältin tatsächlich, dass die
Beamten das Räuberduo zuerst überwältigt und gefesselt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten.
Na klar, Polizeibeamte haben nichts anderes im Sinn, als zuerst nach den „Weh-Wechen“ von
bis an die Zähne bewaffneten Räuber zu fragen. Möglicherweise ortet die Anwältin vielleicht
auch noch einen Raub, da sich die Beamten erlaubten den Brüdern die Waffen abzunehmen.
Berufsrisiko
Vielleicht sollte der Anwältin mitgeteilt werden, dass es ein ganz normales Berufsrisiko eines
Bankräubers ist, bei einem Banküberfall eventuell erschossen zu werden. Möglicherweise
ist der Dame auch nicht bewusst, wer ihre Klienten eigentlich sind. Es sind keine kleinen
Hendldiebe, sondern brandgefährliche Profi-Bankräuber.
Wir gehen natürlich auch davon aus, dass das Honorar dieser Advokatin aus Spendengelder
oder aus ehrlich verdienten Geld der Bankräuber bezahlt wird. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Christian und Alexander L. die Unschuldsvermutung gilt.
*****
2010-03-03
Mordversuch an einem Polizisten
Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.
Schuld ist die Armut
Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.
Die Causa Krems
Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.
Auch flüchtende Verbrecher schießen
Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat. Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.
Tür und Tor geöffnet
Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.
*****
2010-01-14
Gewalt ist Staatsmonopol
Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.
Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach
nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.
Trafikant ist nun der Böse
Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.
Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte
auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.
Verweichlichung vorprogrammiert
Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.
Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie
inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.
Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es
nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.
Gehirnwäsche kam nicht an
Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.
Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen
aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.
Weicheier
Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.
Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-
tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.
*****
2010-01-06
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
*****
2009-12-20
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.
Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni
2009-10-14
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06