Der Hund ist tot
In diesem Beitrag der „Wiener Bezirkszeitung“, wird die Trauerbewältigung nach dem
Tod von Struppi und Strolchi behandelt. Ja es bereitet schon seelische Schmerzen, wenn
der Liebling einer Familie das Zeitige segnet.
Hoffentlich sanft entschlafen
Ganz traurig und schockierend wäre der Tod des vierbeinigen Hausgenossen, wenn dieser
von einem alkoholisierten Verkehrsraudi überfahren worden wäre. Von diesen Zeitgenossen
gibt es ja ausreichend. Kärnten hatte die Ehre einen ganz prominenten Vertreter dieser
Spezies zu haben.
Kleine Abänderung
Wir haben uns erlaubt, dass Titelblatt der oben angeführten Zeitschrift etwas zu verändern.
So müsste dieses nämlich aussehen, wenn die „Wiener Bezirkszeitung“ eine Sonderaus-
gabe für Kärnten herausgegeben hätte.
Der Jörg ist tot
Kollektive Trauer
Wenn man im Fernsehen die Antworten der Passanten auf Reporterfragen bezüglich Haiders
Tod hört, kann nur mehr ungläubig der Kopf geschüttelt werden. Die Kärntner(innen) dürften
seit einem Jahr, in kollektive Trauer verfallen sein.
Wenn schon, denn schon
Beim Tod von Elvis Presley kann es nicht anders gewesen sein. Absehen davon, dass sein
Leben nach einer Überdosis irgendwelcher Pillen, im Badezimmer ein Ende genommen hatte.
Da war Jörg Haider schon ein anderes Kaliber, denn er setzte sich „stockbesoffen“ hinter das
Steuer seines Wagens und raste mit unverantwortlichen 170 km/h im Ortsgebiet in den Tod.
Ave Maria für Alkolenker
Das man für einen unverantwortlichen „Alkoraser“ noch ein Jahr nach seinem Tod, Gottes-
dienste und sonstige heiligen Abhandlungen durchführt ist schon erstaunlich. Würde dies
für jeden Verkehrsrowdy veranstaltet werden, hätte die Kirche sehr viel zu tun.
Glück im Unglück
Neben einem Haider-Museum, werden noch Brücken, Plätze und Strassen, nach dem Ex-
Landeshauptmann benannt. Dabei war bei der ganzen Sache noch Glück im Unglück. Denn
hätte Haider in seinem Alkorausch einen unbeteiligten Passanten getötet, müsste man die
Schilder dementsprechend länger fabrizieren, um fairerweise dessen Namen auch anzu-
führen.
Superstars
Das Getue um Elvis Presley oder Michael Jackson können wir verstehen. Immerhin lebt
eine milliardenschwere Musikindustrie davon. Haider hat sich zwar auch im Singen versucht,
aber damit wird vermutlich niemand Geld verdienen können.
Alkolenker als Mythos
Also versucht die Minipartei BZÖ, die eigentlich nur mehr in Kärnten existiert, das „Erbe“
von Haider hochzuhalten, um weiter am Futtertrog der Politik zu bleiben. Der Bevölkerung
wird Trauer vorgespielt und ein Alkolenker zum Mythos hochstilisiert.
Wenn dies die Kärntner(innen) noch immer nicht überrissen haben, hilft wirklich nur mehr
Therapie.
Stauni
2009-10-13
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni
2009-04-19