H.C. Strache geht gegen den Laufhauskönig Laskaris anwaltlich vor

Peter Lasakaris: " ...der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein .."

Der selbsternannte Laufhauskönig, Peter Laskaris, hat scheinbar einen Faible für FPÖ – oder Ex-FPÖ-Politiker. Er hatte schon einmal eine gerichtliche Niederlage gegen Johann Gudenus einstecken müssen, scheint aber daraus  nichts gelernt zu haben.

Diesmal war der Ex-FPÖ-Chef H.C. Strache, den man ohnehin schon übel mitgespielt hatte und nicht nur versucht hat, ihn finanziell uns sozial zu ruinieren, Objekt der virtuellen Begierde von Laskaris. Strache ist eigentlich zu bewundern, wie er Schläge unter der Gürtellinie wegsteckt und sich immer wieder mit diversen geschäftliche Betätigungen seinen Lebensunterhalt verdient.

Eines dieses Geschäfte von Strache war die Werbung für ein Energieprodukt in rosa Farbe gehaltenen Pulverform. In einem Videoclip bewirbt er dieses mit einer hübschen blonden Dame. Das rief den selbsternannten Laufhauskönig auf den Plan und dieser postete auf Instagram: “ …der haut sich das Weiße lieber gleich löffelweise rein ..“

Nun braucht man kein Drogenfahnder oder Drogenkonsument zu sein um zu wissen, was damit gemeint sein könnte. Im Milieu versteht man unter „Weißen“ die Droge „Kokain“. Dass sich das Strache natürlich nicht gefallen ließ, damit hätte Laskaris eigentlich rechnen müssen. Der Ex-FPÖ-Chef zeigte sich aber noch human und unterbreitete ihm noch ein – unserer Meinung nach – annehmbares Vergleichsangebot anstatt gleich zu klagen.

Wir haben Laskaris dazu befragt und dieser meinte: „Mich interessiert das Vergleichsangebot nicht. Ich lasse es auf eine Klage ankommen.“ Ob das klug ist, wollen wir einmal dahingestellt lassen. Wir werden vom Ausgang der Angelegenheit berichten.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Laufhauskönig wurde schon wieder verhaftet


Nach der Pressekonferenz ging´s für Laskaris aus der Anwaltskanzlei direkt ins Gefängnis

 

Die Causa um den selbsternannten Laufhauskönig ohne Laufhaus, Peter Laskaris, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst am vergangenen Montag wurde er nach dem Prozess und einem Monat U-Haft enthaftet, da die Verhandlung vertagt wurde und der Richter keinen Haftgrund mehr sah.  Dies schien der Rechtsanwältin Astrid Wagner sauer aufgestoßen zu haben und sie gab daraufhin beim Sender oe24 ein Interview, das allerdings nicht überall auf Gegenliebe stieß.

 

Jedenfalls erfolgte ein neuerlicher Haftbefehl gegen Laskaris.  Die Begründung ist im nachfolgenden Screenshot ersichtlich.

 


 

Heute (Donnerstag dem 7. März 2019) berief Laskaris in der Kanzlei seines Anwaltes eine Pressekonferenz ein, um die Angelegenheit aus seiner Sicht zu erzählen und den beiden Damen, die sich von ihm gestalkt fühlen, ein Friedensangebot zu unterbreiten.

 

Für iPhone-Nutzer der Direktlink zum YouTube – Video
https://www.youtube.com/watch?v=bg4rDKmWoWM

{youtube}bg4rDKmWoWM{/youtube}

 

Nach der abendlichen Pressekonferenz wurde Laskaris von der Polizei verhaftet.  Aber auch der Vormittag war für ihn nicht von Erfolg gekrönt gewesen.  Das Strafmaß von 2 Monaten Haft aus dem letzten Prozess, wurde nach Berufung des Staatsanwaltes, vom OLG auf 8 Monate unbedingte Haft erhöht.

 

*****

2019-03-07


Möchtegern-Laufhausbesitzer wegen Beleidigung verurteilt


Recherchefehler beim STANDARD

Wie  im  heutigen  STANDARD (Online-Ausgabe)  berichtet wird,  wurde Peter Laskaris
wegen Beleidigung verurteilt.   Allerdings ist dem Redakteur des Beitrags, der politisch
links orientierten Postille, ein Recherchefehler unterlaufen.
Laskaris  ist  zwar  kein Unbekannter,  besitzt aber definitiv kein Laufhaus.   Nicht einmal
ein öffentliches WC kann dieser Mann sein Eigen nennen. Aber zurück zum eigentlichen
Thema.   Der Möchtegern-Laufhausbesitzer  bezeichnete via seinem Facebook-Account
den  Wiener  FPÖ-Bürgermeister   Mag.  Johann  Gudenus  als  „Nazischwein“.    Für  den
Dritten  Nationalratspräsidenten  und FPÖ-Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl 2016,
Ing. Norbert Hofer,  hatte er unter anderem Worte wie „Krüppel“ übrig.
Nun wurde Laskaris die Quittung für sein beleidigendes Verhalten präsentiert.  Richter
Mag. Apostol, am Landesgericht Wien, verhängte für die Beleidigungen 30 Tagsätze à
30 Euro über den Angeklagten.
Und  wieder  wurde jemand verurteilt der glaubte, dass man FPÖ-Politiker im Internet
ungestraft beleidigen kann.   Ob das bei jenen Leuten ankommen wird,  die das noch
immer glauben?
*****
2016-08-23

Die erstaunlichen Unterstützer von Van der Bellen


Möchtegern-Laufhausbesitzer und Motherfucker

Leider  müssen  wir  heute  dem befreundeten Online-Magazin „unzensuriert.at“ mitteilen,
dass sie sich geirrt haben. Denn sie titeln heute wie folgt:

Sie  bezeichnen  nämlich  einen gewissen Peter Laskaris als  Laufhaus-Betreiber.   Das ist
unrichtig, denn dieser Mann besitzt nicht einmal einen Würstelstand, geschweige denn ein
Rotlicht-Etablissement.   Ein Versuch in der Branche Fuß zu fassen scheiterte kläglich.

Mit  Hilfe  von  Investoren  eröffnete  er  vor  4 Jahren  ein Laufhaus im  12. Wiener Gemeinde-
bezirk. ERSTAUNLICH rührte damals sogar die Werbetrommel für Laskaris.  Doch das nützte
alles  nichts,  denn  wegen  Nichteinhaltung  von  Auflagen,  schloss  die  Behörde das Etablis-
sement schneller, als dieses aufgesperrt worden war.
Es  war  ein  sehr  kurzes  Gastspiel,  das Laskaris seinerzeit lieferte.   Allerdings versucht er
noch  bis  heute  den  Eindruck  zu  vermitteln,   er sei ein  erfolgreicher  Unternehmer in der
Rotlichtbranche.   Als  Unternehmer  bezeichnet  er  sich  auch auf dem Internetportal  „Per-
sonenkomitee Vanderbellen.at“.
Seit  den  wüsten  Beschimpfungen  in  Richtung  Norbert  Hofer,  ging der Herausgeber
dieses  Online-Magazins  auf  Distanz  zu  Laskaris.   Auf  die Frage ob er keine Klagen
befürchte,  antwortete der Möchtegern-Laufhausbesitzer:. „Was soll´s, ich hab eh nichts
und deswegen kann mit keiner was wegnehmen.“
Wir sehen es als Armutszeugnis für Van der Bellen an, wenn er schon derartige Unter-
stützer  notwendig  hat.   Und  damit  kommen wir zum nächsten Kandidaten,  nämlich
dem Skandal-Rapper Nazar.
Dieser  ist  ebenfalls  ein  Unterstützer von Van der Bellen und bezeichnet diesen in der
Babysprache  liebevoll  als  „Brudi“.   Der wiederum grinst ganz verlegen in die Kamera,
wie  ein  Kleinkind,  dass  beim Schokolade klauen erwischt wurde.   Hier der LINK zum
Video,  falls dieses noch online ist.
Was  uns  natürlich sehr verwundert ist,  dass sich Van der Bellen eines Unterstützers
erfreut,  der in einem seiner Songs den 11. September feiert ….
Textauszug aus Nazars Song „Präsidentenwahl“

Screen: songtextemania.com
…. und dem FPÖ-Chef – wörtlich: „Und fick ich deine Mutter ist dein Blut auch wieder
rein“ .wissen lässt.

Screen: magistrix.de
*****
2016-05-18

Rotlicht zeigt soziale Wärme – TEIL 2


LESERBRIEF


Sehr geehrte Redaktion!
 
Vorerst möchte ich mich über Ihre Berichterstattung bedanken.   Dank Ihres Beitrags wurde
eine  wahre Flut an  Medienmeldungen ausgelöst.   Diese Informationen kamen zahlreichen
Obdachlosen zu Gute, welche zahlreich von unserem Angebot Gebrauch machten.


Screen: red-rooms

Mit freundlichen Grüßen

Peter Laskaris

*****

2012-02-10
 
{jcomments off}
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare abgegeben werden.
=================================================
 

Laufhäuser vs. Straßenstrich


Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten

Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen  Bestimmung  ist  die Trennung  von  Straßenprostitution  und  Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind.  Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen.   Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des  Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig  ihrem Gewerbe nachgehen?   Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden.  Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze  Szene in den Untergrund abrutscht,  welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im  obig angeführten Absatz  beschrieben Szenario  entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen.   Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen  gibt es eigentlich  keine Probleme,  wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.

Neues Laufhaus in Wien eröffnet

Nun soll im 12. Wiener  Gemeindebezirk,  in der  Meidlinger Hauptstraße 27,  ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“,  der am  24. Oktober 2011  das Laufhaus eröffnet,  versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist.   Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27,  gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center,  welches ein Sexkino mit  Videokabinen und  einen Sexshop
unterhielt.   Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem  Erotic-Center wird nun das Laufhaus  „Red-Rooms“.   Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun,  es wird das  gleiche Klientel wie  in den letzten 30 Jahren kommen.   Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich,  dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet.   Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet.   Und im Haus  Meidlinger Hauptstraße 27,  bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal.  Wir sind uns auch ziemlich sicher,  dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.

Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten

Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden.  Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur  erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden.   Das heißt,  dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein.  Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar.   Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir  uns so  einige Auflagen ansehen  kommen wir  zur Annahme,  dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“  (kleine Minibordelle),  Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
*****

2011-10-04
 

Sexsklavinnen


Schwunghafter Menschenhandel

Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei  einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.

Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab.  Die angeworbenen Ungarinnen  wurden mit brutalsten Mitteln

gefügig gemacht und zur  Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet.  Dort mussten
sie voerst der  Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.

Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst

als eine 19-Jährige flüchten  konnte und Anzeige erstattete,  wurde die Polizei in  Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.

Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers

Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010,  mit dem Thema  „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer  Peter Laskaris,  der unserer Meinung  nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.

Allerdings  ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-

lich  die Meinung,  dass es in  Österreich  keine  Zwangsprostitution gibt.  Wie der  Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.

Gefügigmachung durch Drohungen

Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“.  Vor allem bulgarische  und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt,  Frauen zu Prostitution
zu zwingen.

Diese Banden operieren  vorwiegend im ländlichen Raum  und locken  Mädchen und  junge

Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen  unverhohlen  mitgeteilt,  dass sie  die  Prostitution auszuüben haben.  Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.

Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese  Drohungen gegen die  Verwandten im  fernen Bulgarien oder Rumänien,

die Frauen  davon ab  zu  flüchten und/oder  polizeiliche Anzeige  zu erstatten.  Die  dann so
zwangsverpflichteten  Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.

Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise.  Es ist noch nicht solange her,  dass ein rumänischer  Zuhälter eine  Prostituierte im

10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.

Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?

Uns wundert  dass Laskaris,  der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist,  von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.

Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen.  Er meinte, dass in Wien  jeder  ein Bordell  eröffnen könne,  ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen.  Auf die Frage der  Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines  Bordells qualifiziert meinte er wörtlich:  „Qualifikation ist das, was man

gerne macht.“

Dass heißt im  Klartext,  dass die ungarischen,  bulgarischen  und rumänischen  Zuhälter-

banden  zur  Ausübung  ihrer  Tätigkeit  qualifiziert  sein müssen,  denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.

Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich

Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock.  Aus Insiderkreisen wird  uns glaubhaft versichert,  dass  mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.

*****

2010-11-20
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten