Die Zahl der „Pflegegeld-Asylanten“ ist erneut angestiegen

Wie lange kann sich Österreich das noch leisten?

Die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker erhebt in regelmäßigen Abständen mittels parlamentarischer Anfragen, wie viele Personen mit einem Asylstatus in Österreich das Bundespflegegeld erhalten. Aktuelle Daten zeigen nun, dass die Zahl der „Pflegegeld-Asylanten“, also Fremde, die entweder asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt sind, mit Stand Dezember 2023 auf 2.403 angestiegen ist.

Zur Erinnerung Mit Stand Dezember 2022 gab es 2.122 sowie im Dezember 2021 1.974 Personen, die das Bundespflegegeld erhielten und es ist zu rechnen, dass die Anzahl dieses Bezieherkreises weiter ansteigen wird. Zum Vergleich waren es im Dezember 2015 672 und im Jahr 2020 1.774 Asylanten.

Die Kosten für das Jahr 2023 betrugen dafür somit rund 28,2 Millionen Euro. Allerdings haben auch andere Fremde unter anderem gemäß den Bestimmungen des Unionsrechts oder des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes österreichische Pflegegeldleistungen lukriert. Und da sind nochmals rund 16,2 Millionen Euro an Kosten für das Jahr 2023 angefallen. Der jährliche Gesamtaufwand für das Pflegegeld betrug laut aktueller Anfragebeantwortung durch Grün-Minister Rauch im Jahr 2023 rund drei Milliarden Euro.

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„Nein“ zu Erhöhung der Politikergehälter


FPÖ fordert im morgigen Verfassungsausschuss eine Nulllohnrunde

„Die  FPÖ  wird  im morgigen Verfassungsausschuss einen Abänderungsantrag zum Antrag der
Regierungsparteien betreffend Erhöhung der Politikergehälter einbringen und so eine Nulllohn-
runde  fordern.  Man  wird  jedenfalls  gegen  die  von  der Regierung geforderten Erhöhung von
1,16% stimmen“,  so  heute  der  freiheitliche  Verfassungssprecher  NAbg.  Mag.  Harald Stefan.
Wir  leben  in einer Zeit der steigenden Arbeitslosenzahl und der Einsparungen.  Auch wird von
SPÖ und ÖVP die Familienbeihilfe nicht wertangepasst.  Ebenso wie auch das Pflegegeld nicht
an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst wird, sodass die Pflege eines Angehörigen leicht
zum  Ruin  der  Familie führen kann.   Es ist daher für nicht verständlich, wenn sich die Politiker
von SPÖ und ÖVP eine Gehaltserhöhung gönnen wollen.
Mit  Spannung  darf  erwartet werden, ob die Grünen,  die bereits im vergangenen Jahr einer
Erhöhung  zugestimmt  hätten,  dies  auch heuer wieder tun werden.   Wir rechnen jedenfalls
damit.
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2013-12-11

Rotstift dominiert im Pflegebereich


Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst

Menschen  mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten  ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden.   Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
 
Ein  wesentlicher  Schritt in Richtung  Selbstbestimmung wurde  1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt.   Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
 
Im  Gegenteil:  Es wurden sogar neue  Hürden beim  Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen  eingezogen  und  die  NOVA-Rückerstattung  beim  Kauf  eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen.   Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit  ist  ebenso  wie  bei Krankheit,  Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
 
Ohne  das  Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen.   Die Finanzier-
ung darf nicht durch den  Haushalt der Betroffenen erfolgen,  aber auch nicht auf  Kosten der
Pfleger und Betreuer.   Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch  erfolgt  und  das  Risiko  weiter  überwiegend  privat  getragen werden muss,  kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
 
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf.  Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum  erhöht.   Dies  geht  natürlich  auf  Kosten  der  betroffenen  Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
 
Aber  auch  bei  den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor,  dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche  Belastungen  durch  eine  körperliche oder geistige Behinderung haben,  ein steuerlicher
Freibetrag  zusteht.   Die  Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
 
Es wäre daher notwendig,  sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge  betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung,  als auch die
monatlichen  Pauschbeträge  für  Krankendiätverpflegung  sowie  für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
 
Die  durch  eine  wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären,  in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze.   Alleine  dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich.   Ein Akutbett ist deutlich  teurer als ein  Pflegeplatz oder gar die  Pflege und Betreuung
daheim.   Dringendste Maßnahme wäre nun aber,  das Pflegegeld jährlich der  Inflation anzu-
passen.
 
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2013-04-06
 

Muttertag

 

Zwei Stunden Mutterbesuch

Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.

Von der Volkshilfe zur Caritas

Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.

Von der Pflegerin zur Sachwalterin

Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin  von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen. 
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.

Beim Gericht abgeblitzt

Des öfteren versuchte der Sohn beim  Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.

Hausverbot

Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter  Dr. Egon Bachler  Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.

Kritische Caritas

Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine  private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.

Geht’s hier etwa ums Geld ?

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
   
2009-07-27
  

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