FPÖ fordert im morgigen Verfassungsausschuss eine Nulllohnrunde
„Die FPÖ wird im morgigen Verfassungsausschuss einen Abänderungsantrag zum Antrag der
Regierungsparteien betreffend Erhöhung der Politikergehälter einbringen und so eine Nulllohn-
runde fordern. Man wird jedenfalls gegen die von der Regierung geforderten Erhöhung von
1,16% stimmen“, so heute der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan.
Wir leben in einer Zeit der steigenden Arbeitslosenzahl und der Einsparungen. Auch wird von
SPÖ und ÖVP die Familienbeihilfe nicht wertangepasst. Ebenso wie auch das Pflegegeld nicht
an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst wird, sodass die Pflege eines Angehörigen leicht
zum Ruin der Familie führen kann. Es ist daher für nicht verständlich, wenn sich die Politiker
von SPÖ und ÖVP eine Gehaltserhöhung gönnen wollen.
Mit Spannung darf erwartet werden, ob die Grünen, die bereits im vergangenen Jahr einer
Erhöhung zugestimmt hätten, dies auch heuer wieder tun werden. Wir rechnen jedenfalls
damit.
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2013-12-11
Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen. Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzier-
ung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der
Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Es wäre daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären, in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze. Alleine dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung
daheim. Dringendste Maßnahme wäre nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzu-
passen.
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2013-04-06
Zwei Stunden Mutterbesuch
Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.
Von der Volkshilfe zur Caritas
Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.
Von der Pflegerin zur Sachwalterin
Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen.
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.
Beim Gericht abgeblitzt
Des öfteren versuchte der Sohn beim Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.
Hausverbot
Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter Dr. Egon Bachler Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.
Kritische Caritas
Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.
Geht’s hier etwa ums Geld ?
Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
2009-07-27