Ergebnisse der drei Volksbegehren

Alle Volksbegehren schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften

Bis zum 13. November 2023, 20:00 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgte im Rahmen der Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
Zahl der Eintragungen: 27.624
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
Zahl der Eintragungen: 11.561
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
Zahl der Eintragungen: 17.083
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist, verlautbart das Bundesministerium für Inneres. Die Anmerkung „augenscheinlich“ erscheint uns interessant, weil ja nach eigenen Angaben des Innenministeriums alle drei Volksbegehren das Mindestestlimit von 100.000 Unterschriften überschritten haben.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende November 2023 bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle drei Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.

Man darf schon gespannt sein, ob dem Willen des Volkes Genüge getan wird, oder ob die drei Volksbegehren schubladiert und in einer Schreibtischlade verstauben werden.

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Jahresbericht der Volksanwaltschaft alarmiert


Eklatante Missstände in heimischen Senioren- und Pflegeheimen

 

„Der kürzlich erschienene Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft zeichnet ein alarmierendes Bild über die Zustände in heimischen Senioren- und Pflegeheimen.  Wir Freiheitliche fordern seit Jahren eine Aufstockung des Pflegepersonals, eine Attraktivierung dieses Berufsbildes sowie die Einführung des Lehrberufs Pflege.  Die überwiegende Zahl der zutage geförderten Missstände ist die Folge von heilloser Überlastung – sowohl physischer als auch psychischer Natur – der Pflegekräfte aufgrund permanenter Unterbesetzung“, zeigten sich heute der freiheitliche Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer und FPÖ-Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer erschüttert angesichts der aufgezeigten Situation.

 

So förderten laut Bericht 83(!) Prozent der Kontrollen Defizite zutage, darunter auch massive Menschenrechtsverletzungen und strukturelle Gewalt.  Aber auch die Vernachlässigung der Patienten wegen des Mangels an gut qualifiziertem Personal und aufgrund von fehlendem Teamgeist sei an der Tagesordnung.  Im Bericht wird etwa ein Beispiel aus einem Heim in Tirol angeführt, in dem die Menschen in Harn und Kot gelegen sein sollen – wegen Streitigkeiten zwischen Pflegekräften:  Der Tagdienst habe sie vor dem Zubettgehen nicht mehr gereinigt, der Nachtdienst sich nicht zuständig gefühlt.  Oftmals wurde, so der Bericht, auch das Abendessen bereits um 16:00 Uhr verabreicht, damit sich die zu Betreuenden anschließend zur Bettruhe begeben können – ob sie dies nun wollten oder nicht – damit möglichst bald ‚Ruhe einkehrt‘.  Aber auch über Freiheitsbeschränkungen durch Psychopharmaka, um die Bewohner ruhig zu stellen, wird berichtet.  Besonders tragisch sei auch der Fall eines niederösterreichischen Heimes, dem sogar das Nationale Qualitätszertifikat verliehen wurde und in dem laut Bericht vier Mitarbeiter in Verdacht stehen, schwer demente Pfleglinge über Monate hinweg grausam gequält zu haben.

 

„Wenn nun alle diese Missstände durch Kontrollen aufgedeckt wurden, müsse doch davon ausgegangen werden, dass bereits zahlreiche Beschwerden und auch Anzeigen auflägen.  Was in weiterer Folge die Frage aufwerfe, warum in einem so sensiblen Bereich, wohlgemerkt in Verantwortung eines SPÖ-Sozialministers, nichts dagegen unternommen wurde“, so Neubauer.

 

„Es ist ein Gebot der Stunde, dass sofort Maßnahmen eingeleitet werden, endlich für ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal in den Senioren- und Pflegeheimen zu sorgen. Dies darf aus unserer moralischen und ethischen Verantwortung den Pflegebedürftigen gegenüber auch keine Kostenfrage sein.  Des weiteren müssen systematisch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden und haben bei gröberen Beanstandungen unverzüglich entsprechende Konsequenzen bis hin zur Entlassung der Verantwortlichen zu erfolgen“, forderte Neubauer.

 

„Die Bundesregierung hätte der prekären Situation im Pflegebereich in Österreich längst durch das Aufgreifen von zumindest einem der zahlreichen freiheitlichen Vorschläge – wie der Forderung nach Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalschlüssels -entgegenwirken und Maßnahmen zur Absicherung des österreichischen Pflegesystems setzen können“, kritisierte der freiheitliche Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer, „geschehen ist aber nichts“.

 

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2017-05-04


Häuptling Gespaltene Zunge


Wehsely gehört durch einen

‚Notfallparagraphen‘ an die kurze Leine gelegt

„Wie die aktuelle Diskussion rund um eine mutmaßliche Einigung zwischen KAV und
Ärzteschaft  in  Sachen  Arbeitszeitgesetzumsetzung  wieder  einmal  zeigt,  gibt  die
Wiener  SPÖ  den  ‚Häuptling  Gespaltene  Zunge‘.    Gebetsmühlenartig  behaupten
Rathaussozialisten  und  Verwaltungsapparatschiks im KAV,  dass man sich geeinigt
habe.   Dies  obwohl  der  Sozialpartner  Wiener  Ärztekammer  von dieser Einigung
offenbar  keinerlei  Wahrnehmung  hat,  so  FPÖ-Gesundheitssprecherin  NAbg.  Dr.
Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
„Offensichtlich  ist  Georg  Orwells  ‚1984‘  die  Dauerlektüre  von Sonja Wehsely und
ihren  parteipolitischen  Schildknappen  im  Wiener  SPÖ-Rathausklub,  allen  voran
Gemeinderat Kurt Wagner.  Wehsely und Co.  konstruieren sich in Sachen Gesund-
heitsversorgung und Ärztearbeitszeit eine Parallelwelt und erklären diese in Durch-
halteparolen via Pressedienst zur Realität, so Belakowitsch-Jenewein weiter.
„Diese  Situation  zeigt einmal mehr,  dass es – auch zum Wohle der Patienten – eine
Art  ‚Durchgriffsrecht‘  des Bundes im  Gesundheitswesen in der Form eines  ‚Notfall-
paragraphen‘  geben  muss .   Wenn  die  Gebietskörperschaft  Stadt  Wien  es nicht
schafft,   binnen  einer  gewissen  Zeitspanne  eine  für  die  Gesundheitsversorgung
und  die  dort   beschäftigten  Ärzte   und  Pflegekräfte   sozial- und  arbeitsrechtlich
verträgliche Umsetzung zustande zu bringen, dann müssen das Gesundheitsminis-
terium  und  Sozialministerium  unter  der  Kontrolle  des  Nationalrates  in die Hand
nehmen.    Die FPÖ wird in diesem  Zusammenhang eine  entsprechende  Initiative
im nächsten Gesundheitsausschuss setzen“, sagte Belakowitsch-Jenewein.
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2016-09-23

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