Ergebnisse der drei Volksbegehren
Alle Volksbegehren schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften
Bis zum 13. November 2023, 20:00 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die drei Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“ vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgte im Rahmen der Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.340.710.
Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
Zahl der Eintragungen: 27.624
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921
Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
Zahl der Eintragungen: 11.561
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652
Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
Zahl der Eintragungen: 17.083
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren jeweils überschritten worden ist, verlautbart das Bundesministerium für Inneres. Die Anmerkung „augenscheinlich“ erscheint uns interessant, weil ja nach eigenen Angaben des Innenministeriums alle drei Volksbegehren das Mindestestlimit von 100.000 Unterschriften überschritten haben.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende November 2023 bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle drei Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.
Man darf schon gespannt sein, ob dem Willen des Volkes Genüge getan wird, oder ob die drei Volksbegehren schubladiert und in einer Schreibtischlade verstauben werden.
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- Beitrag veröffentlicht:14. November 2023
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