Mehr Personal für Kontrollen an Österreichs Staatsgrenzen
Novelle des Grenzkontrollgesetzes:
Ab 1. Jänner 2019 steht mehr Personal für Grenzkontrollen zur Verfügung
Wie das BMI heute mitteilt, werden ab dem 1. Jänner 2019 für die Kontrollen an Österreichs Staatsgrenzen – zusätzlich zu den bisherigen Grenzbeamt(innen) – Verwaltungsbedienstete des Innenministeriums sowie der Landespolizeidirektionen eingesetzt.
Eine diesbezügliche Novelle des Grenzkontrollgesetzes wird das Parlament in der Nationalratssitzung am 11. Dezember 2018 beschließen. Sinn des Einsatzes von Verwaltungsbediensteten bei den Grenzkontrollen ist, dass Polizisten mehr Kapazitäten für andere polizeiliche Tätigkeiten haben. Dazu Innenminister Herbert Kickl: „Damit wird gewährleistet, dass Österreichs Staatsgrenzen noch besser und effizienter beschützt werden können.“
Diese neuen „Grenzkontrollassistenten“ werden eine spezielle Ausbildung durchlaufen, die 16 Wochen dauern wird. Die Ausbildung beinhaltet die Schulung der benötigten rechtlichen Materien wie Dienst-, Straf, Fremden- und Grenzkontrollrecht. Außerdem werden die persönlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen (z.B. angewandte Psychologie, Menschenrechte, Berufsethik usw.) sowie situationsadäquate Handlungs-, Wahrnehmungs- und Reflexionskompetenzen (z.B. Einsatztraining, Erste Hilfe usw.) geschult.
Nach Abschluss der Basisausbildung ist eine vierwöchige Praxisphase vorgesehen. Diese dient der Vermittlung des nötigen dienstbetrieblichen Wissens sowie der weiteren Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung für den Aufgabenbereich des Grenzkontrollassistenten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird im Zuge eines mündlichen Fachgesprächs nachgewiesen.
Nach Beendigung der Ausbildung dürfen die „Grenzkontrollassistenten“ die Rechtmäßigkeit der Einreise prüfen und bei Minderjährigen, ob die Erziehungsberechtigten mit der Ausreise einverstanden sind. Zudem obliegt ihnen die Identitätsfeststellung durch Vergleich biometrischer Daten sowie die Prüfung der Authentizität von Reisedokumenten. Weiterführende Amtshandlungen – wie eine Zurückweisung oder Festnahme – dürfen weiterhin nur Polizisten durchführen. Gibt es Widerstand, müssen sich die „Grenzkontrollassistenten“ ebenfalls an die Polizei wenden.
Ein wesentlicher Grund für die Verwendung von Verwaltungsbediensteten als „Grenzkontrollassistenten“ liegt in den Passagierzahlen am Flughafen Wien-Schwechat, die in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen sind. Der Anstieg der Passagierzahlen führte zu einem stetig wachsenden Mehraufwand für die Polizei bei der Grenzkontrolle.
Auf dem Flughafen Wien-Schwechat stieg das Passagieraufkommen im September 2018 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 10,9 Prozent auf 2.696.340 Reisenden an. Etwa ein Drittel der Reisenden sind grenzkontrollpflichtig. Zusätzlich gibt es im Bereich der Grenzkontrollen deutlich mehr Personal- Ressourcen, etwa durch neue gesetzliche Regelungen wie dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sowie dem Entry Exit System (EES).
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2018-12-10