Messer-Attacke auf Polizist in Wien-Favoriten

Stichschutzweste fing Messerstich ab

Gestern Abend führten Polizisten des Stadtpolizeikommandos Favoriten im Bereich des Keplerplatzes eine Amtshandlung wegen eines augenscheinlich Alkoholisierten, der mit Glasflaschen um sich geworfen haben soll. Unterstützt wurden sie dabei von Polizisten der Bereitschaftseinheit Wien.

Während der Sachverhaltsklärung näherte sich ein Unbeteiligter, ein 41-jähriger jordanischer Staatsangehöriger, einem Polizisten. Plötzlich zog der Mann ein Messer und stach unvermittelt auf den Oberkörper des Beamten ein. Die Klinge wurde dabei von dem ballistischen Gilet (Stichschutzweste) mit integriertem Stichschutz abgefangen.

Der Angreifer konnte in weiterer Folge von Polizisten der Bereitschaftseinheit Wien mit Hilfe der Elektroimpulswaffe „Taser“ überwältigt und festgenommen werden. Das Messer wurde sichergestellt. Der Beamte wurde bei dem Vorfall, dank der Stichschutzweste, nur leicht verletzt.

So das nüchterne Protokoll (obiger Text) zum Messerattentat auf einen Polizisten bei einer Kontrolle in der Waffenverbotszone in Wien Favoriten.

Durch das klägliche Versagen dieser schwarz-grünen Sicherheitspolitik auf Bundesebene und rot-pinkes Versagen auf Landesebene, müssen täglich die Polizistinnen und Polizisten besonders im Gewalt-Brennpunkt Wien Favoriten ihr Leben riskieren. Gott sei Dank konnte die ballistische Stichschutzweste, die unter der Amtszeit von Herbert Kickl als Innenminister eingeführt wurde, den Messerstich abfangen.

Besonders in Wien Favoriten wurde jahrelang über diese Gewaltentwicklung hinweggesehen und nun versagen alle Systemsicherheitsmaßnahmen. Sowohl der Wiener Polizeipräsident als auch der ÖVP-Innenminister haben mehrmals versichert, dass sie diese gefährliche Entwicklung in den Griff bekommen werden – das ist beiden aber nicht einmal annähernd gelungen. Die nahezu schon täglichen Berichte über brutale Angriffe auf Polizisten, Messerstechereien oder Vergewaltigungen belegen nämlich dieses komplette Versagen und zeigen ganz klar, wie die Situation in Favoriten aus dem Ruder gelaufen ist.

Dazu heute der NAbg. Werner Herbert, freiheitlicher Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzender der AUF: „Die massiv ansteigende Gewaltsituation in Wien trägt auch dazu bei, dass immer weniger junge Menschen den Beruf eines Polizisten ergreifen wollen. Die von ÖVP-Innenminister Karner ‚medial-gesetzten‘ Pseudo-Maßnahmen in Wien Favoriten sind lediglich Teil seiner verantwortungslosen Showpolitik, die aber auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung geht.“

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Linker Datenforensiker blamierte sich wieder einmal kräftig


Gibt es in Katalonien ein Linz und einen Taubenmarkt?

 

Nachfolgende Verlinkung (samt Bild), versehen mit seinem eigenen Kommentar dazu, stellte der sattsam bekannte wackere Kämpfer gegen Rechts, Uwe Sailer, gestern auf seinem Facebook-Account ein:

 

 

Als ihn ein User mit den Worten: „Bei der Wahrheit bleiben“ das Foto hat nichts mit einem Zwischenfall in Linz zu tun. Wer solche Fehlinformationen streut ist unglaubwürdig“ darauf aufmerksam machte, antwortete der linke Datenforensiker unter anderem wie folgt: „Das Foto der IDIs hat sehr wohl etwas mit Linz zu tun, es zeigt deutlich den Taubenmarkt …….“

 

Doch der User Alexander ließ nicht locker und meinte, dass gezielte Desinformation der falsche Weg sei.  Sailer zeigte sich aber weiterhin nicht einsichtig und erwiderte:  „Ach lassen wir das, für Diskussionen sollte man halt offen sein und auch ein bisschen etwas von Medienkompetenz verstehen.“

 

Da staunen wie aber, mit welchen Argumenten der linke Datenforensiker sein Posting verteidigte, obwohl das gezeigte Foto eindeutig nicht am Taubenmarkt in Linz geschossen wurde.  Dieses wurde nämlich im Vorjahr bei den Protesten in Katalonien aufgenommen.  Eine diesbezügliche Recherche dazu hat uns etwa 3 Minuten Zeit gekostet.  Hier der L I N K dazu.

 

Zudem hätte Sailer – der vor seiner Pensionierung im Brotberuf Polizist war – erkennen können, dass es sich bei den Uniformen, bei den auf dem Foto abgebildeten Polizisten, keinesfalls um eine österreichische Uniformierung handelt.  Unser Fazit: Der linke Datenforensiker hat sich wieder einmal kräftig blamiert.

 

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2018-04-26


Schon wieder Angriff durch einen „Schutzsuchenden“


Afghane attackierte Polizeibeamten

 

Die Serie der Attacken von illegal eingereisten „Schutzsuchenden“ reißt nicht ab. So kam es heute schon wieder zu einem Zwischenfall. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilt, sprach ein 26-jähriger Tatverdächtiger, einen im Streifenwagen sitzenden Polizisten an, der vor dem provisorischen Parlamentsgebäude am Heldenplatz eine Überwachungstätigkeit durchführte.

 

Während des Gesprächs ergriff der Tatverdächtige den Polizisten plötzlich an seiner Bekleidung und versuchte, ihn aus dem Auto zu zerren.  Der Beamte wehrte sich mit Pfefferspray, wodurch der Angreifer leicht verletzt wurde und danach festgenommen werden konnte.  Ermittler des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) führten die Beschuldigteneinvernahme mit dem Festgenommenen durch.  Der Polizist blieb unverletzt.

 

Wie unsere Recherchen ergaben, handelt es sich bei dem „ 26-jähriger Tatverdächtigen“ um einen afghanischen Staatsbürger, dessen Asylverfahren noch im Laufen ist.  Dass der Polizist unverletzt geblieben ist, ist vermutlich dem Umstand zu verdanken, dass der Afghane sein Messer zu Hause „vergessen“ hatte.

 

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2018-03-13


SPÖ-Politiker disqualifiziert sich mit Posting selbst


Doppelmord dient für Hetzposting gegen FPÖ und Polizei

 

Offenbar ist es keine Ausnahme, dass sich in der SPÖ Funktionäre dadurch hochdienen, indem sie politisch Andersdenkende beleidigen. Nur einige Beispiele: Dr. Christoph Baumgärtel, Peko Baxant oder Götz Schrage. Letzterer hat sich aber mit seinem jüngsten Posting auf seiner Facebook-Seite selbst disqualifiziert.

 

SPÖ-Bezirksrat (Wien Neubau) Schrage nahm einen Doppelmord – dessen ein Polizist verdächtigt wird (es gilt die Unschuldsvermutung) – zum Anlass  gegen die FPÖ, gegen den freiheitlichen Bundespräsidentschaftskandidaten Norbert Hofer und schlussendlich auch gegen Polizeibeamte zu hetzen.

 

 

Schrages Posting brachte ihm auf seiner Facebook-Seite einen gewaltigen Shitstorm ein. Selbst Genoss(innen) waren über seinen Kommentar entsetzt. Wir finden es erschreckend, welche Typen in der SPÖ politische Ämter innehaben.

 

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2016-10-12


Linksextreme finden Unfall mit schwerverletztem Polizisten lustig


Primitive und respektlose Kommentare

„unsare regeln, unsare kultur, unsare traditionen“, so titelt heute der User Dominik Lagushkin,
seinen Beitrag auf der linksextremen Facebook-Seite   „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER
(und Rinnen)“.
Dazu  verlinkt  er auf  eine Beitrag der Tageszeitung  HEUTE,  in der berichtet wird,  dass ein
Polizist bei einem Krampusfest von einem Autolenker fast getötet wurde. Was will Lagushkin
mit seinen Worten: „unsare regeln, unsare kultur, unsare traditionen“ aussagen?   Dass es in
Österreich Regel, Kultur und Tradition ist, Polizeibeamte bei Krampusfesten niederzufahren?
Screen: facebook.com
Wessen Geistes Kinder sich noch auf der linksextremen Facebook-Seite  „AK Deutsch für ….“
tummeln, beweisen die anschließenden Kommentare einiger User(innen).  Wie tief kann man
eigentlich  sinken, um sich über einen Verkehrsunfall,  mit fast tödlichem  Ausgang,  lustig zu
machen?
Der Zweck der geistig sinnbefreiten  Kommentare ist schon klar.  Man wollte augenscheinlich
eine Verbindung zwischen dem Krampusfest und einiger FPÖ-Slogans herstellen.   Dies wird
sogar vom Thread-Ersteller, Dominik Lagushkin,  mit nachfolgendem Kommentar bestätigt.
Screen: facebook.com
Scheinbar scheuen Personen wie Dominik Lagushkin nicht davor zurück, einen schweren Ver-
kehrsunfall als  Anlass dafür zu nehmen,  um auf die FPÖ  (die in keinem Zusammenhang mit
dem  Unfall steht)  loszugehen  zu  können.   Dass  dabei  eine  Person  schwer verletzt wurde,
scheint eine unbedeutende Nebensache zu sein.
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2014-11-30

Linksextreme bezichtigen Polizeibeamten des Mordes


Gedenken an einen Einbruch in Krems

Liest  man  nachfolgend Meldung,  welche gestern auf der Webseite „linksunten.indymedia“
verfasst wurde,  könnte man zur Annahme kommen,  dass ein Polizist seinerzeit Amok lief,
grundlos seine Waffe abfeuerte und dabei einen Menschen ermordete.
Screen: linksunten.indymedia.org
Leider  vergaßen  die  Herrschaften  der  linksextremen  Webseite  zu  erwähnen,  dass sich die
Beiden  in  den  Nachtstunden,  in einem Supermarkt in Krems (Noe) als Einbrecher betätigten.
Der Aufforderung sich zu ergeben sind beide Täter nicht nachgekommen,  sondern versuchten
sich der Festnahme zu entziehen.  Der Polizist musste also damit rechnen, dass er angegriffen
wird.   Es  ist  zwar  traurig,  wenn  ein  14-Jähriger  sein  Leben verliert,  allerdings war es seine
eigene Schuld.   Denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschos-
sen zu werden.
In  einem Schauprozess wurde  der Beamte zu  8 Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.   Sein überraschendes Schuld-
geständnis  dürfte  ihm  „angeraten“ worden  sein,  um dem unwürdigen Schauspiel ein Ende
zu  bereiten.   Die linke  Gutmenschen  durften aufatmen und jubeln.   Hoffentlich wurden sie
zwischenzeitlich  nie  Opfer  eines  Verbrechens  und  mussten die Dienste der Polizei in An-
spruch nehmen.
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2014-08-06

Ein Hacker als Gerichtssachverständiger?


Die seltsamen Bekenntnisse des Uwe Sailer eine Profilneurose?

Hackerangriffe  auf  die Profile freiheitlicher Funktionäre und provozierende Kommentare
auf  Internetseiten,  meist  ohnehin  leicht  als  bestellt durchschaubar,  sind nichts Neues.
Neu ist allerdings, dass sich einer der sich dieser miesen Methoden bedient, selbst outet,
berichtet heute der Wiener FPÖ-Gemeinderat, LAbg. Mag. Wolfgang Jung.
Der  einschlägig  bekannte  selbsternannte Großmeister der Datenforensik Uwe Sailer gab
nämlich  kürzlich – bezeichnender  Weise übrigens auf der Seite des oberösterreichischen
Grünfunktionärs  und  Linksaußen  Manfred  Walter – an  seinen Freundeskreis Ratschläge
für  das  richtige Hacken (O-Text:  „Wir  haben mal Versuche unternommen,  Passworte zu
hacken…“,  „Wenn  ich  hacke,  hacke  ich  nie  das Passwort,  ich steige immer von hinten
ein…“).   Nachdem er damit bei seinen Fans geprahlt hatte,  ergänzte er sicherheitshalber,
dass seine anrüchigen Ruhmestaten inzwischen verjährt seien.
„Auch  wenn  der   ‚Hinteneinsteiger‘  seither  wirklich  von  derartigen  Straftaten  Abstand
genommen  haben  sollte – für  ihn  gilt ja wie immer die Unschuldsvermutung – so bleibt
doch ein mehr als schaler Nachgeschmack. Dies insbesondere weil er (wie lange noch?)
Polizist  und  damit  Gesetzeshüter  ist.   Seinen  Kollegen  macht  er  damit   keine  Ehre!
Disziplinäre Schritte des Dienstgebers wären eigentlich fällig“, fordert Jung.
„Unverständlich  wäre  es auch,  wenn er weiter gerichtlich beeideter Sachverständiger
bleiben  könnte.   Die Staatsanwaltschaft Linz hat im Übrigen mittlerweile die Sachver-
haltsdarstellung  zu  seinem Verhalten hinsichtlich der  ‚Enttarnung‘  von Beamten des
Verfassungsschutzes zuständigkeitshalber an Wien abgetreten“, schließt Jung.
(Quelle: APA/OTS)
Für Uwe Gerhard Sailer gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
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2014-04-17

Gefährliche Anhaltung durch Polizeibeamten


Nachschulung würde dem Beamten sicher gut tun

Geschehen am Freitag, dem 2.August 2013, am frühen Nachmittag auf der Wiener Außenring-
autobahn S2 – in Höhe Aderklaa.  Es herrschte dichter Kolonnenverkehr wie jeden Freitag um
diese  Uhrzeit .   Da  erblickte  ein  Polizist,  der mit seinem Streifenwagen gerade einen LKW
überholte, dass der Fahrer nicht angeschnallt war.  Dass war natürlich der Verkehrssicherheit
abträglich und so wurde der LKW bei der nächsten Ausfahrt  (Hermann Gebauer Straße) hin-
aus gelotst.
Allerdings fand es der Polizist offenbar weniger der Verkehrssicherheit abträglich, dass er den
LKW  samt  Anhänger  (komplette Zuglänge zirka 14 Meter  und Breite rund  2,40 Meter) in der
o.a.  Ausfahrt  stoppte,  um  ein  Organstrafmandat auszustellen.   Dass  dadurch der gesamte
Verkehr in der  Ausfahrt  behindert  wurde  störte den Polizeibeamten wenig.  Wenn der Amts-
schimmel einmal zu wiehern beginnt,  muss man Kollateralschäden eben in Kauf nehmen.
Foto: © Privat
Aber das ist noch nicht alles.   Möglicherweise machte dem Polizisten die Hitze zu schaffen
oder  er  hatte  eine  Sehschwäche.   Denn er war nicht einmal in der Lage einen LKW samt
Anhänger  von  einem  PKW  zu  unterscheiden,  obwohl er sogar den Zulassungsschein in
seinen Händen hatte.

Fotos: © Privat
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wie dieser Beamte die Abschlussprüfung in der
Polizeischule geschafft hat?   Vielleicht sollte er einmal nachgeschult werden.
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2013-08-04

Schlepper-Refugees


Yilmaz und Sailer nicht mehr tragbar

Freiheitliche fordern Konsequenzen für Gemeinderätin und Exekutivbeamten, die ganz bewusst
die Schlepper-Mafia unterstützen.
Na, bravo! Die pakistanischen Erpresser, für die sich die gesamte österreichische Gutmenschen-
Schickeria  von  Nationalratspräsidentin  Barbara Prammer bis hin zu Kardinal Christoph Schön-
born ins Zeug gelegt hat, sind in Wahrheit stinkreiche Mafia-Paten.
Politisch den Vogel abgeschossen hat die bereits in der Vergangenheit regelmäßig durch Unge-
fühl  aufgefallene,  türkischstämmige  SPÖ-Gemeinderätin  Yilmaz,  die  den Tätern sogar noch
elf  Minuten  nach (!)  der Veröffentlichung des  Polizei-Berichts über die  erfolgreiche Operation
gegen das organisierte Verbrechen ihre Solidarität ausdrückte.
„Wir  haben  bisher  vermutet,  dass  Sozialisten  und  Grüne  mit  der  Schleppermafia  nur durch
Wegschauen und Bagatellisieren zusammenarbeiten. Dass sie das so intensiv tun, dass eine rote
Gemeinderätin  sogar  dringend  Tatverdächtigen,  gegen die bereits Haftbefehl erteilt wurde,  die
Mauer  macht,  das schockiert sogar uns.  Wenn Yilmaz nur einen Funken Ehre im Leib hat, dann
tritt  sie umgehend zurück“,  fordert Wiens FPÖ-Landesparteisekretär  Nabg. Hans-Jörg Jenewein.
Weil  er  sich  bewusst  ist,  dass  sich  Immigranten auf dem Arbeitsmarkt schwer tun,  will er der
Frau aus Söke aber noch eine Chance geben:  „Ich glaube trotz aller negativen Erfahrungen mit
den politischen Gegnern an das Gute im Menschen und werde mich dafür einsetzen, dass sie in
der  FPÖ einen Platz findet,  an dem sie resozialisiert und gefühlvoll und behutsam an das öster-
reichische Rechtssystem herangeführt wird“, so Jenewein.
Fast noch schlimmer ist für Jenewein, dass der als geltungssüchtig bekannte Polizist und Anti-
FPÖ-Hetzer  Uwe Sailer  aus  Linz  sogar  am Tag nach der Festnahme noch den Verbleib der
mutmaßlichen Verbrecher in Österreich fordert.
Jenewein:  „Wenn  sich ein vereidigter  Staatsdiener,  der eigentlich das Gesetz durchsetzen soll,
öffentlich  gegen  geltendes  Recht,  gegen die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts und
gegen seine Ministerin stellt, diese sogar in einer Presseaussendung des dubiosen Vereins SOS-
Mitmensch  als  gewissenlos und unkultiviert bezeichnet,  ist das schlicht und einfach untragbar.
Hier  muss  umgehend ein Disziplinarverfahren gegen diesen Mann eingeleitet werden,  das nur
damit  enden  kann,  dass er aus dem Staatsdienst entlassen wird und ihm die Beamtenpension
gestrichen wird.“
Der Gesamtheit der selbsternannten Moralapostel schreibt Jenewein ins Stammbuch:  „Es ist Zeit,
dass diese Herrschaften zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle, die unsere Sprache nicht sprechen
gut  und  zu hofieren,  und nicht alle, die Deutsch sprechen mies und zu verdammen sind.   Es ist
ein  idealer,  wenn  auch  vermutlich  letzter  Zeitpunkt,  dass  die  rot-grüne  Verlierer-Koalition in
Wien  ihre  Politik gegen  die  eigenen  Bürger beendet,  eine 180-Grad-Wendung macht und mit
uns  Freiheitlichen  gemeinsam  für  die  Wienerinnen und Wiener arbeitet.   Bürgermeister Häupl
darf das durchaus als Angebot zur Zusammenarbeit begreifen.“ (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-31

Sofortige Distanzierung von „Nazi-Bilder-Sailer“ ist geboten


Öllinger und Co. legitimieren sonst den Einsatz

von NS-Propaganda im politischen Diskurs

„Der  zuletzt 18 Monate lang suspendierte Polizist Uwe Sailer soll in seiner Freizeit ja gerne mit
den  Grünen  gegen die FPÖ  ‚ermitteln‘.   Immer wieder kommt es dabei zu infamen Unterstell-
ungen,  auch gegen die ‚echte‘ Polizei bzw. eigenen Kollegen. Diese Woche kam es aber zum
handfesten Skandal: Nazi-Bilder aus dem ‚Stürmer‘ auf Sailers Homepage wurden aufgedeckt“,
bezieht sich der freiheitliche NAbg. Werner Neubauer auf entsprechende Medienberichte.
„Nach  kurzem Zögern gesteht Sailer,  die NS-Bilder auf Grundlage eines ‚Stürmer‘-Sujets ver-
öffentlicht  zu  haben,  verstrickt sich dabei aber in Widersprüche.  Seine Entschuldigung:  Er
habe die Bilder nicht als Nazi-Propaganda erkannt!“
Die  über  mehrere Wochen öffentlich zugänglichen 24 Nazi-Propagandabilder widersprechen
ihrem  „Eigentümer“ offenkundig:  Zu sehen sind in Varianten unter dem Titel „Oesterreich frei“
ein  grimmiger  Mann mit  Hakenkreuz und andere Männer, die flüchten. Darunter steht:  „Trotz
Not  und  Tod  und  tausend  Wunden  –  Hat  Oesterreich  nun heim gefunden –  Ein Volk,  ein
Führer  und  ein  Reich – Volksfeinde  fliehn,  vor  Schrecken bleich“.   Im  Hintergrund ist eine
riesige Hakenkreuzfahne.
„Eindeutiger  geht es kaum“, betont Neubauer.  „Wenn Sailer allen Ernstes behauptet, nicht zu
wissen, was der ‚Stürmer‘ ist oder war, andererseits das NS-Sujet nicht erkannt zu haben, kann
das nur eine faule Ausrede sein. Gerade er, als – wenngleich längerfristig suspendierter Polizist –
müsste  doch  wissen,  was erlaubt und was verboten ist.   Bei anderen Personen, die er perma-
nent  verfolgt,  weiß  er  sehr  wohl,  welche  Verhalten  Strafverfahren  nach  sich  ziehen  und
welche nicht.“
Vor  allem  sieht  Neubauer die Grünen als Partner von Sailer gefordert:   „Die Grünen müssen
sich –  wenn  sie  ihre ‚antifaschistische‘ Haltung auch nur halbwegs ernst nehmen bzw.  weiter-
hin  glaubwürdig aufrecht erhalten wollen –  sofort von Uwe Sailer und seinen Machenschaften
glaubhaft distanzieren.
Egal,  ob  jemand  aus Unwissenheit,  Dummheit oder in voller Absicht Propagandabilder aus
dem  NS-Blatt ‚Stürmer‘  veröffentlicht –  für die Grünen muss so eine Person eigentlich untrag-
bar sein“, stellt Neubauer fest. Bei kleinen Funktionären, die im Facebook einen zweifelhaften
Eintrag setzen, seien die Grünen sehr schnell mit Rücktrittsaufforderungen zur Stelle.
Sollten  Geschäftsbeziehungen  zwischen  den  Grünen  und  Herrn  Sailer bestehen,  fordert
Neubauer deshalb Anschober, Öllinger und Glawischnig auf, diese endlich zu beenden. „Der-
zeit verteidigen die Grünen OÖ  ‚ihren‘ Sailer noch, indem sie zu Rundumschlägen gegen die
FPÖ ausholen.   An Sailers Nazi-Bildern gibt es aber nichts zu beschönigen. Sie sprechen für
sich  und  können  nur  ein  Ende  des politischen Paarlaufes zwischen Sailer und der grünen
Partei bedeuten.   Dies umso mehr, als die Grünen in Oberösterreich ja bereits einmal selbst
Opfer eines gewissen Datenforensikers wurden“, so Neubauer abschließend.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-04-24
 

Verdeckter Ermittler – TEIL 2


Dem verdeckten Ermittler auf der Spur

Unserem Gastautor Erich Weber hatte der Beitrag „Verdeckter Ermittler“ keine Ruhe gelassen
und  so wandte er sich diesbezüglich an das Bundeskriminalamt.   Von dort erhielt er folgende
Antwort.
 
From: Mario.Hejl@bmi.gv.at
onlineredaktion-ew@hotmail.com
CC: Johann.*****@polizei.gv.at
Subject: WG: Dubioser Polizist
Date: Fri, 17 Aug 2012 10:12:23 +0000
 
Sehr geehrter Herr Weber!
 
Danke für Ihre Mitteilung!  Eine Überprüfung ergab,  dass es beim .BK und im ganzen Innen-
ressort keine Person mit diesem Namen gibt. Wie Sie wissen ist Facebook ja für alle zugäng-
lich  und  jeder  kann sich unter einem beliebigen Namen anmelden.   Auch alle weiteren An-
gaben  können  frei erfunden und beliebig sein.   So wird es in diesem Fall sein. Wir werden
versuchen mit „Rudolf Neuböck“ Kontakt aufzunehmen und ihn darauf hinweisen. Strafrecht-
lich relevantes Verhalten ergibt sich aus dieser Sachlage nicht.
 
MfG
 
Mario Hejl, BSc
Pressesprecher
Bundeskriminalamt 
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien

Damit hat der Pressesprecher des Bundeskriminalamtes auch Recht. Denn für eine Amtsan-
maßung gemäß  § 314 StGB ist das Verhalten des  „Möchtegernpolizisten“  Rudolf Neuböck
nicht ausreichend.  Im Strafgesetz ist eine Amtsanmaßung wie folgt beschrieben.
 
Wer  sich  die  Ausübung  eines  öffentlichen Amtes anmaßt oder,  ohne dazu befugt zu sein,
eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf,
ist  mit  Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.
 
Also  die  bloße Titulierung als Polizist,  ohne dabei eine Amtshandlung zu setzen ist straffrei.
Allerdings haben wir im FB-Account von  R. Neuböck etwas gestöbert und sind auf folgende
Eintragung gestoßen.
 
Screen: facebook.com
Bei Androhungen dieser Art könnte die Sache schon etwas delikater werden
 

Auch geheimer Archivar und Theatermacher

Wir  haben  weiter  recherchiert  und  wurden auf „herold.at“ fündig.   Dort gibt sich Rudolf
Neuböck aus Pinsdorf nicht mehr als „verdeckter Drogenfahnder“ aus, sondern ist plötzlich
seines Zeichens Magister und geheimer Archivar.
 
Screen: herold.at
 
Aber  auch das ist nicht der Weisheit letzter Schluss.   Der Mann ist auch Theatermacher,
wenn man dem Eintrag auf der Webseite „home.eduhi.at“ Glauben schenken darf.
 
Screen: home.eduhi.at     
 
Bei seinen vielen Jobs dürfte Rudolf  Neuböck jedenfalls sehr ausgelastet sein.   Ob er da
für seine verdeckten Ermittlungen im Drogenmilieu noch Zeit hat?
 
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2012-08-19
 

Polizist mit Sehschwäche


Der Kriminalfall der Woche

Den  Kriminalfall der Woche löste gestern ein Polizeibeamter in Bruck an der Leitha.  Er
ertappte  einen LKW-Fahrer  auf frischer Tat.   Sein Verbrechen  war es einen LKW zu
lenken,  ohne  den  dafür  gesetzlich  vorgeschriebenen  Sicherheitsgurt  angelegt  zu
haben. Nach einer ausgiebigen Fahrzeug – und Lenkerkontrolle, wurde der Missetäter
mit 35 Euro zur Kassa gebeten.

Foto: © erstaunlich.at
Zuhause  angekommen  sah sich der ertappte Sünder das Organmandat etwas genauer
an  und  staunte  nicht  schlecht.   Obwohl er einen unübersehbaren LKW gelenkt hatte,
war im Knöllchen als Fahrzeug das Wort „PKW“ vermerkt worden. Und das obwohl dem
amtshandelten  Polizeibeamten  auch  der  Zulassungsschein  – auf  Verlangen –  ausge-
händigt  worden war,  in dem  deutlich sichtbar das Wort  „LASTKRAFTWAGEN“  zu
ersehen ist.
Foto: © erstaunlich.at
Nun  ist  es eine unumstößliche Tatsache,  dass Polizeibeamte im allgemeinen nicht unbe-
dingt jenem Personenkreis angehören, die für einen Nobelpreis nominiert sind.  Allerdings
sollte  man  sich von  einem  Polizisten  schon erwarten dürfen,  dass er den Unterschied
zwischen einem PKW und einem LKW erkennt. Und wenn ihm dies aus welchen Gründen
auch  immer nicht  möglich ist,  sollte er zumindest die Daten im  Zulassungsschein lesen
können.
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2012-01-13
 

Abschlepporgie


294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende

Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge-
führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen)
insgesamt fast  80.000 Euro hinblättern.

 

Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der  Abschleppgebühr von 192 Euro und der
Polizeistrafe aus  72 Euro zusammen.   Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro
pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.

 

So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen.  Aller-
dings  nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt.   Wie aus gut informierter  Quelle infor-
miert,  gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane,  keine Falschparkdelikte zu tolerieren.

 

Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag  „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“
riesiges  Glück gehabt,  dass sie nicht mit ihrem Privatauto,  sondern mit einem Funkwagen
unterwegs waren.   Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts-
widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.

 

Foto: ©erstaunlich.at

 

Der  ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl-
reiche Autofahrer(innen)  ihr Fahrzeug vorschriftswidrig  abstellen und hohe Strafen bzw.
Abschleppkosten  riskieren.  Möglicherweise  orientieren  sich  diese  Personen  an  den
Gesetzeshütern.

 

Der Tipp des ÖAMTC

Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung
sind sie allemal.   Abschließend appelliert der ÖAMTC,  gerade in der Weihnachtszeit die
Parkvorschriften  unbedingt zu beachten.   Es gäbe  aber eine  – wenn auch nicht legale –

Methode,  sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.

 

Einfach  am Blech seines Autos ein paar  Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-

licht anbringen.  Wir weisen aber darauf hin,  dass dies verboten ist und raten von einem

derartigen  Vorhaben ab.

 

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2011-11-28
 

Hungerlohn beim Standard?


Landplage Rad-Rowdys

Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden.  Wer
kennt sie nicht,  die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer,  die wie von einer Tarantel ge-
stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen.  Jedermann(frau) der/die nicht recht-
zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn
man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“  auf das
Gröbste beschimpft.

 

Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind,  denn sie sind nicht in der  Lage ein rotes
Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote  – wie
z.B. Fußgängerzonen-  in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven,  ohne ihr
Vehikel zu beleuchten.

 

Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone
in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten.  Zusätzlich war das Licht am Fahrrad
nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war.   Der Beamte bat den Ver-
kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.

 

Prominenter Verkehrssünder

Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody,  sondern um Tom Schaffer.

Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir
wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
 
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien.  Also ein vielver-
sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs.  Ferner ist er
Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs  „zurPolitik.com“.

 

In seiner  journalistischen Laufbahn  wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil.  Er
durfte den Bundespräsidenten der Republik  Österreich und das ehemalige  Präsidiums-
mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer,
interviewen.  Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be-
kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.

 

Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches  Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor-
zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen,  verdient sich der
studierende  Journalist seine Brötchen selbst.   Allerdings hat er es finanziell wesentlich
schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.

 

Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn

Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten  Internetportal  „Online-Standard“.
Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner  Ideologie auch recht gut vereinbar.   Allerdings waren
wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann
beim rosaroten Online-Standard verdient.

 

Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online
-Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats-
lohn  -mit einer 40-Stundenwoche-  hochgerechnet.  Die offizielle Berechnungsformel
laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.

Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe  454 Euro und 65 Cent monat-
liche Entlohnung,  bei einer 40-Stundenwoche.   Wir hoffen für Schaffer,  dass dieser
Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.


Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:

Screen: „zurPolitik.com“

 

Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird,
sondern in einem ordentlichen  Dienstverhältnis steht.   Er sollte um seiner selbst Willen,
so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Nur so ganz nebenbei sei  erwähnt,  dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile
einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern.  Diese Forderung ist zwar
utopisch und auch nicht realisierbar,  aber als wir den  Monatslohn von  Tom Schaffer
errechneten, waren wir mehr als erstaunt.

 

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2011-08-26
 

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

*****

2011-07-19
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

*****

2011-02-20
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Faustrecht für ausländische Verbrecher


Visa-Freiheit für Serben

Wie der gestrige  Raubüberfall auf einen Innsbrucker Juwelier zeigt,  trägt die Reisefrei-
heit der Serben bereits ihre Früchte.  Diese dürfen nämlich  seit 1. Jänner 2010,  ohne
Visum  bei uns  einreisen.  Es genügte  offenbar nicht,  dass man die  Grenzen zu  den
ehemaligen Ostblockländern sperrangelweit geöffnet hatte, nein, auch Verbrecher aus
dem Balkan sollen die Chance bekommen in Österreich ihre kriminellen Dinger abzu-
ziehen.
Nach dem obigen Absatz werden die Gutmenschen wieder aufheulen und diese Webseite
rassistisch und  Rechts bezeichnen.  Allerdings übersehen  diese Leute,  dass wir  nur das
schreiben, was auch tatsächlich der  Realität entspricht. Hatte irgendwer ernsthaft ange-
nommen, dass durch die Visa-Freiheit für Serben plötzlich gutbetuchte Touristen aus die-
sem Balkan-Staat nach Österreich reisen werden?
Nein,  es ist größtenteils der  Abschaum den  es nach  Österreich zieht.  Hier lässt es sich
nämlich gemütlich einbrechen und rauben, ohne dafür großartige Konsequenzen ziehen
zu müssen. Und wenn einer nicht genügend kriminelle Energie aufbringt, legt er sich ein-
fach die soziale Hängmatte der Alpenrepublik.

Krems hinterließ Spuren

Auch die Verurteilung eines Kremser Polizeibeamten, der bei einem Einbruch einen jugend-
lichen Einbrecher erschoss, zeigt Auswirkungen.  Offenbar aus Furcht vor strafrechtlichen
und  disziplinären  Aburteilungen,  verzichten Polizisten lieber  auf ihre Eigensicherung und
lassen die Dienstwaffe im Holster stecken.
Eine solch günstige  Situation nutzen natürlich  ausländische Kriminelle zu ihren Gunsten.
Voriges Jahr  kostete dies einem  Polizisten in Wien fast das Leben,  als ihn ein  Serbe bei
einer  Verkehrsanhaltung anschoss.  Das Projektil steckt noch bis heute,  im Körper des
Beamten.

Polizist niedergeschlagen und beraubt

Aber auch  der Innsbrucker Polizist,  welcher die  Räuber des  gestrigen Juwelierraubes
anhalten wollte,  machte den  folgenschweren Fehler,  seine Waffe nicht  zu ziehen. Das
nutzen die beiden Serben sofort aus,  schlugen den Beamten nieder und raubten des-
sen Dienstwagen.
Erst eine ganze Polizei-Armee konnte  den serbischen Berufsverbrechern  Herr werden.
Es  hat schon  seine Richtigkeit,  das wir  keine schießwütigen  Cowboys bei  der Polizei
brauchen, aber der Kremser Fall zeigt eindeutig auf, dass es so auch nicht gehen kann.
Wenn sich  Polizeibeamte nicht mehr gegen Berufsverbrecher wehren,  weil sie Beden-
ken haben, man könnte ihnen daraus einen juristischen Strick drehen, wäre es besser
die Polizei abzuschaffen.
*****

2011-01-27 
 

Kremser Nachwehen


Verkehrte Moralauffassungen

Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei  dessen  Misslingen ausser einer  geringen  Strafe nichts herauskommt,  wird die
Existenz von  pflichtbewussten  Polizisten vernichtet,  wenn diese in  korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.

Wie hinlänglich bekannt ist,  erschoss ein Polizist einen  14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines  Einbruches  und anschliessender  Flucht in  einem  Kremser  Supermarkt.  Dieser

Vorfall ereignete sich im August 2009.

Schauprozess mit überraschenden Geständnis

In einem  Schauprozess im heurigen März,  wurde der Beamte zu  8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger  Tötung unter besonders  gefährlichen Verhältnissen  verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein,  um dem
unwürdigen  Schauspiel ein Ende  zu bereiten.  Die  Linken Gutmenschen  hatten ihren
Seelenfrieden gefunden,  denn wo käme  man denn hin,  wenn man  Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.

Wer nun glaubt,  dass die  Causa damit erledigt gewesen wäre,  der befindet sich im Irr-

tum.  Die ganze Angelegenheit hatte noch ein  Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.

Klage auf Verdienstentgang?

Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen  Bereich.  Mit dieser ist es  für die  hinterbliebene  Familie nun  wesentlich leichter,
Ansprüche  wie  Ersatz der  Begräbniskosten  und/oder Trauschmerzensgeld  gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.

Würde man sarkastisch sein, könnte man  durchaus die Empfehlung aussprechen,  dass

die  Familie auch  auf  Verdienstentgang  klagen soll.  Hatte doch der  Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem  Einkommen welches  der  Sohnemann  erwirtschaftet hätte,  wäre es  durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.

*****

2010-12-28
 

Pädofiler Polizist


Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?

Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos  vorzugehen,  scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch  aufzugehen.  Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.

Polizist vor Gericht

Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben.  Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.

Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der  Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.

Scherzurteil und weiterhin im Dienst

Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.

Aber das ist noch nicht alles.  Der Beamte ist zwar vorläufig vom  Dienst suspendiert und er-

wartet noch seine  Disziplinarverhandlung,  kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.

Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.  Unter dem Suchwort  „Pädofile“  finden Sie etliche  Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.

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2010-07-10
  

Der Vaterrechts-Terrorist


Wer ist Mag. Herwig Baumgartner?

Baumgartner ist ein 58-jähriger Akademiker, der sich seit dem Jahr 2001 eine erbitterte
Schlacht mit der Justiz liefert. Grund für diese Auseinandersetzung ist ein Sorgerechts-
streit mit der Mutter seiner vier Kinder.
Er war oder ist möglicherweise noch ein Aktivist einer Väterrechtsbewegung. Zwei seiner
größten Fehler die er begangen hatte, waren Beleidigungen gegen Richter(innen und
Staatsanwält(innen)e im Internetforum „Genderwahn“ und die vermeintliche Freund-
schaft mit Marcus J. Oswald.

Falscher Freund

Oswald der sich als vermeintlicher Freund von Baumgartner ausgab, zeigte bald sein wahres
Gesicht. Nachdem man ihn aus der Vaterrechtsrunde ausgeschlossen hatte, wurde er zum
Brutus und versuchte dem Tiroler Justizrebell verbale Dolche ins Herz zu stechen.
Dies hat Oswald  in mehreren Blogeinträgen und mit seiner Zeugenaussage vor dem Linzer
Gericht im Mai dieses Jahres eindeutig unter Beweis gestellt. Was das Genderwahnforum
betrifft,  haben wir seinerzeit gegen  dieses  Opposition  bezogen,  da wir derartige Be-
schimpfungen als schlechte Internetkultur werteten.

Kontraproduktive Schimpferei

Das derartige Schimpfkanonaden nichts bringen, hätte Baumgartner, der immerhin einen
IQ von 145 aufweist, wissen müssen. Mit seinen Beschimpfungen hatte er auch eine mög-
liche Unterstützung der Öffentlichkeit  verspielt.  Was ihn zu diesen  verbalen  Ausrastern
veranlasste wird vermutlich nur er wissen.
Gut fanden wir die Videoaufnahmen welche in diversen Amtsräumen aufgenommen und auf
Youtube gestellt wurden. Diese zeigten  die Hilflosigkeit so mancher Amtsperson wenn sie
mit Aktivisten, die für ihr Recht kämpften, konfrontiert waren.

Die Videoaufnahmen waren unangenehm

Baumgartner setzte sich nicht nur für seine Anliegen, sondern auch für jene, anderer ent-
rechteter Väter ein. Die verbalen Ausritte auf  „Genderwahn“ dürften offenbar  nicht wirk-
lich störend gewesen sein,  denn diese zogen sich immerhin über  zwei Jahre.  Vermutlich
hatte auch die Justiz erkannt, dass sich wegen dieser Aussagen das öffentliche Interesse in
Grenzen hielt.
Es waren vermutlich die Videoaufnahmen die der Justiz unangenehm gewesen sind und so
wurde offensichtlich beschlossen, gegen den Justizrebell etwas zu unternehmen. Er wurde
am 3.November 2009 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Vaterrechts-Aktivist unter Terrorverdacht

Seitens der Justiz wird Herwig Baumgartner die Bildung einer kriminellen Organisation vor-
geworfen und damit einem Terroristen gleichgestellt. Gemäß der Paragrafen 246 und 278b
StGB geht es im Fall „Baumgartner“ um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“
bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“.
Es ist durchaus richtig, dass der Justizrebell mit seinen verbalen Entgleisungen den Tatbe-
stand der Ehrenbeleidigung gegen Amtspersonen setzte, aber mit Osama Bin Laden und
Co, hat er wohl nicht das geringste zu tun.
Baumgartner ist im Vergleich zu linkradikalen Anarchos ein Sängerknabe. Denn er warf keine
Steine und Brandsätze gegen Polizisten, zertrümmerte keine Auslagenscheiben und zündete
auch keine Autos an.

Richter verwies Angeklagten aus dem Verhandlungssaal

Seine erste Verhandlung ging in Linz, am 28. Mai  2010 über die Bühne und wurde am 24.Juni
2010 fortgesetzt. Beide Male wurde er vom Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann aus der Verhand-
lung ausgeschlossen, da sich dieser durch Aussagen von Baumgartner beleidigt fühlte.
Soviel Verständnis und  Feingefühl sollte ein  Richter schon  aufbringen,  sodass ihn eventuell
scharf gesprochene Worte eines Angeklagten nicht aus der Fassung bringen sollten. Vor allem
wenn der Delinquent wegen  „Terrorverdacht“  bereits seit knappe 8 Monaten in  Untersuch-
ungs-Haft sitzt, obwohl  dieser lediglich Amtspersonen beleidigte. Vielleicht leidet Baumgartner
am Tourette Syndrom .

Mag. Herwig Baumgartner ist möglicherweise kein angenehmer Zeitgenosse. Allerdings er-
scheint es wie ein Armutszeugnis, wenn die Justiz gegen einen Mann der um seine Vater-
rechte kämpft und sich dabei sehr rustikal ausdrückt, unter dem Verdacht der Beteiligung
an einer „terroristischen Vereinigung“ wegsperrt und ihm wegen staatsfeindlicher Verbind-
ung den Prozess macht. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli 2010 anberaumt.
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2010-06-25
  

Geld zu verschenken TEIL2


Alles Lug und Trug

Das alte Sprichwort: „Stiehlst Du ein Schaf hängt man Dich, stiehlst Du aber die ganze
Herde verhandelt man mit Dir“ bestätigt sich nun. Jahrelang hatten die obersten Ver-
antwortlichen für Griechenland Bilanzen gefälscht, betrogen, gestohlen und gelogen.
Entweder wollte man dies in Brüssel nicht bemerken oder hat es nicht bemerkt, weil es
an qualifizierter Kontrolle gefehlt hatte. Aber bekanntlicher Weise geht man mit dem Krug
solange zum Brunnen bis er bricht.
Und so kam es wie es kommen musste, Griechenland steht vor dem Staatsbankrott. Ab jetzt
wird es in der Tat erstaunlich. Jeder Geschäftsmann der Bilanzen fälscht und sich dadurch
vorsätzlich Kredite verschafft, von denen er schon im Vorhinein weiß dass er diese nicht
zurückzahlen kann, landet mit Sicherheit im Gefängnis.

Dürfen dies private Geschäftsleute auch?

Abgesehen davon entsteht durch Bilanzfälschung massiver Steuerbetrug. Nehmen wir
einmal an, der Geschäftsmann XY hätte diese kriminelle Tat begangen. Würde ihm der
Finanzminister Josef Pröll mit einem weiterem Kredit unter die Arme greifen?
Und würde der Finanzminister dies mit dem Argument rechtfertigen, er mache dies des-
halb, dass die Banken ihr Geld zurückerhalten und damit keine Schädigung des Euros
eintritt?
Mit absoluter Sicherheit nicht. Herr XY würde wahrscheinlich bis zum Hals in Ketten gelegt
werden und sein verbliebenes Hab und Gut würde unter dem Hammer landen. Da ist es
doch erstaunlich, dass Josef Pröll dies in der Causa Griechenland nicht so sieht.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Vielleicht sieht er es nicht so eng, weil die Betrüger und Diebe in den Reihen der Politiker
angesiedelt waren? Denn die Argumentation, falls Griechenland nicht geholfen werde
könne ein Dominoeffekt eintreten und andere Länder mit sich reißen, lassen wir nicht
gelten.
Denn im Klartext würde diese erstaunliche Argumentation bedeuten, wenn das Haus von
Herrn A versteigert wird, automatisch die Bank beim Nachbarn B ebenfalls um ihr Geld
umfallen würde. Dieser Umstand würde nur dann eintreten, wenn Herr B ebenfalls seine
Finanzen nicht im Griff hat.

Bettelstaaten raus oder EU-Auflösung

Daher haben Länder die wirtschaftlich nicht in der Lage sind der EU anzugehören, in
dieser nichts verloren. Als Alternative bliebe nur, diesen gesamten Verein aufzulösen.
Das künstlich geschaffene, überregionale Staatsgebilde hat bis dato bei den mittel-
europäischen Staaten einen  derartigen Schaden angerichtet, sodass einer Auflösung
ohnehin kein normal denkender Mensch nachweinen würde.

Bürgerkrieg?

Das die Suppe nun der kleine Mann in Griechenland auslöffeln soll und muss, die Politiker
und eine elitäre Schicht eingebrockt haben, ist ebenfalls für die Gangart der EU bezeich-
nend.
In einem gestrigen Beitrag in den VOX-Nachrichten fiel ein Satz, der zum Nachdenken
anregen sollte. Ein griechischer Bürger der auf der Strasse von einem Reporter zur Lage
in seinem Land befragt wurde sagte wortwörtlich: „Wir werden für das nicht bezah-
len, denn eher wird es zum Bürgerkrieg kommen.“

Auch Polizisten prügeln nicht gratis

Wenn es wirklich zu diesem Eklat kommen sollte, werden dies auch Prügelpolizisten die
zur Zeit munter auf die eigene Bevölkerung einschlagen nicht verhindern können. Denn
irgendwann kommt der Zeitpunkt wo die privilegierte Schicht den Sold für ihre Schutz-
truppen nicht mehr bezahlen kann. Da weder Polizisten noch Soldaten  gratis prügeln,
könnte es in diesem Fall zu einem Umkehrschluss kommen und in Griechenland wieder
eine Militärjunta an die Macht kommen.
Das so ein Machthaber keinen Cent zurückzahlen wird, kann sich wohl auch der blauäug-
igste Mensch ausmalen. Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welchem Recht erlaubt
sich der österreichische Finanzminister einem bankrotten Staat Geld zu leihen, bei dem
jeder Laie erkennen kann, dass dieses das nie zurückbezahlt werden wird.

Würde Pröll sein Privatvermögen verborgen?

Interessant wäre zu wissen, ob Josef Pröll aus seinem Privatvermögen ebenfalls den
Griechen Geld leihen würde? Wir können uns die Frage gleich selbst beantworten. Mit
absoluter Sicherheit würde ihm dies nicht im Traum einfallen.
Ob das Verschenken von österreichischem Steuergeld, in der Höhe von 2 Mrd. Euro, aus
unterwürfigster EU-Hörigkeit oder aus Profilierungssucht des Herrn Josef Pröll geschieht,
wird uns vielleicht die Geschichte der Zukunft lehren.
*****

2010-05-04
  

Rentner erschossen


Pensionist bedroht Zeitungszusteller

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, ereignete sich in Laakirchen (Bez. Gmunden)
ein tragischer Vorfall. Ein 84-jähriger Pensionist soll gegen zwei Uhr früh, einen Zeitungs-
austräger in dessen Wagen, mit einer Pistole bedroht haben.

Der Mann, der erst seit wenigen Tagen in diesem Revier Zeitungen austrägt und die Haus-
nummer vom Haus des Pensionisten ablesen wollte, flüchtete sofort und verständigte die
Polizei.

Pensionist bedroht Polizisten

Als uniformierte Polizeibeamte,  die mit einem Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen,
Nachschau halten wollten, bedrohte der Pensionist auch die Beiden mit der Waffe.
Einer der beiden Polizisten gab daraufhin einen Warnschuss in den Boden ab und
forderte den Pensionisten auf, die Waffe wegzulegen.

Der Mann dachte aber nicht daran und blieb in Angriffstellung, worauf der Polizeibeamte
einen gezielten Schuss abgab, der den Pensionisten tödlich traf. So weit, so nicht gut.
Es ist immer tragisch wenn ein Mensch zu Tode kommt.

Gutmenschengeheule wird unerträglich

Was wir aber nun höchst erstaunlich finden, ist das Geheule der Gutmenschenfraktion.
War dieses in der Causa Krems mit viel Fantasie noch nachvollziehbar, können wir das
in diesem Fall nicht verstehen.

Man führe sich vor Augen, ein mit einer Pistole bewaffneter Mann richtet diese auf einen
anderen Menschen, in diesem Falle auf die beiden Polizisten. Selbst die Abgabe eines
Warnschusses beeindruckt diesen nicht.

Nun hat der Beamte Bruchteile von Sekunden Zeit zu entscheiden, ob er sterben will oder
nicht. Der Beamte hat sich fürs Überleben entschieden und in gerechtfertigter Notwehr
von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht.

Nur mehr Kopfschütteln

Nun kommen Argumente ins Spiel, die bei jedem normalen Menschen nur mehr Kopf-
schütteln auslösen können. Es könnte ja möglich gewesen sein, dass der Pensionist die
Beamten für Einbrecher gehalten habe und deswegen seine Waffe nicht weglegte.

Dieses Argument lassen wir für den Zeitungsausträger gelten, allerdings wer zwei uni-
formierte Polizisten, die mit einem Funkstreifenwagen anrücken für Einbrecher hält, muss
ohnehin etwas verwirrt sein. Damit konnte der Beamte davon ausgehen, dass sein Gegen-
über der eine Pistole im Anschlag hielt die Realität nicht erkannte und von der Waffe Ge-
brauch machen würde.

Auch der Vorwurf es habe sich „nur“ um eine Attrappe gehandelt ist ebenfalls absurd. Soll
es der Beamte darauf ankommen lassen, ob die Waffe seines Widersachers echt ist? Nein,
auch in diesem Fall gilt die Notwehr.

Einer der dümmsten Argumente das in den Raum gestellt wurde lautete, ob bei der Polizei nur
mehr „Angstschiesser“ unterwegs sind. Natürlich hat der Beamte aus Angst geschossen und
dies ist auch selbstverständlich. Warum soll der Mann keine Angst gehabt haben, wenn er mit
dem Tod bedroht wurde?

Es gäbe noch eine ganze Reihe von schwachsinnigen Argumenten, welche die Gutmenschen-
fraktion von sich gibt. Allerdings ersparen wir uns diese hier wiederzugeben.

Warum kein Spezialkommando?

Von medialer Seite tauchte die Frage auf, warum die Polizisten eigenmächtig gehandelt haben
und nicht das Spezialkommando „Cobra“ angeforderten. Die Frage lässt sich recht einfach be-
antworten.

Bei den beiden Beamten hat es sich um voll ausgebildete Polizisten gehandelt, die im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich waren.
Würde bei jedem Einsatz, der auch von „normalen“ Streifenpolizisten erledigt werden kann
die „Cobra“ gerufen, so müsste man diese Spezialabteilung rigoros aufstocken und jeder Poli-
zist der nicht dieser Abteilung angehört wäre entmündigt.
 

Mordermittlung

Dass ein Schusswaffengebrauch behördlich untersucht gehört ist verständlich. Darf man
jedoch einigen Pressemeldungen Glauben schenken, ermittelt der Staatsanwalt in diesem
Fall wegen Mord. Diese Tatsache ist wirklich erstaunlich und wird möglicherweise irgend-
wann dazu führen, dass man am Polizeinotruf vergeblich warten wird.

*****

2010-04-29
  

Erstaunlicher Dienst am Bürger


Unversperrte Lokaltüre

Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.

Einbruch vermutet

Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.

Keine Nachschau in der Geschäftskartei?

Anstatt nun die Telefonnummer des  Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.

Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes  ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.

Gefahr um Verzug?

Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.

Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer

Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.

Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen

Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.

War der Polizist verwirrt?

Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009

Feuerwehr trifft Mitschuld

Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.

*****

2010-03-16
  

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
*****

2010-03-12
  

Schauprozess Krems


Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen

Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.

Meinungsänderung

In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen  Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch  den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.

Polizist war nicht auf Einkaufstour

Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.

Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?

Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.

Wird das ein Schauprozess?

In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.

Die Theoretiker

Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.

Entwaffnet doch gleich die Polizei

Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
*****

2010-03-11
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
*****

2010-02-23
  

Polemische Killerhunde


Tödlicher Unfall mit Rottweiler

Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde-
freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen
Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd-
lich verletzt.

Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern
wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ
beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.

Politiker werden zu Hundespezialisten

So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische
Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins
für alle Hunde dringend notwendig ist.

Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee
zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander-
zusetzen.

Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei
der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt-
stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte „Kampfhunde“.

Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander
von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss-
kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung „Kampfhunde“.

Polemik und Ahnungslosigkeit

Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als
gutmütig bekannte „Bernhardiner“ verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als
alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde
und Schäfermischlinge.

Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien-
verbandes eingegliedert.

Die Rasse Kampfhund

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für
Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-
angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-
igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden
zufügen kann.

Tödliche Attacke trotz Qualifikation

Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss-
unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit
tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher
die Ausnahme von der Regel.

Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von

seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines
solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem
tödlichen Unfall.

Auch Rinder können töten

Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht,
welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-
berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich
verliefen.

Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten
die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso

größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.  

Fünf Lawinentote an einem Tag

Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter „Nonsens“. In An-
betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht-
sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen „Bergführerschein“
während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn
erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.

*****

2010-02-05
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Österreich will bei Zwangs – Demokratisierung helfen


Im Innenministerium ist man besorgt

Erstaunlich welche Sorgen sich einige Beamte im Innenministerium um die Sicherheit
machen. Allerdings nicht um jene in unserem eigenen Land, sondern um die in Afghan-
istan. In einer gestrigen APA-OTS Aussendung des Nachrichtenmagazins „Profil“ war
zu lesen, dass man im Innenministerium Polizisten für den Einsatz in Afghanistan
sucht.

Hintergrund für diese erstaunliche Idee ist die in der kommenden Woche stattfindende
Afghanistan-Konferenz in London. Auf dieser will sich die NATO um die Entsendung
zehntausender Soldaten in das Krisengebiet einigen.

Versuch der Zwangs-Demokratisierung

Afghanistan ist ein extremes Krisengebiet, seitdem sich alle möglichen Feldherren darum
bemühen, den Afghanen „Demokratie“ einzubleuen. Irgendwelche windige und korrupte
Politiker dieses Landes, ersuchten aus eigennützigen Gründen zuerst die Russen und
zuletzt die Amerikaner um Hilfe.

Lukrative Geschäfte und Waffentests

Das diese sich das lukrative Waffengeschäft, sowie das Testen ihrer neuen Waffen nicht
entgehen ließen war und ist klar. Auch die Deutschen, die für Millionen Tode im Zweiten
Weltkrieg verantwortlich sind, spielen in Afghanistan ein bischen Krieg und Leute ermorden.
Dies wird durch den erst kürzlichen Zwischenfall bewiesen, bei dem auf Befehl eines deut-
schen Generals zahlreiche Zivilisten getötet wurden.

Das fremde Mächte in diesem Land nie erwünscht waren und nicht erwünscht sind, zeigt
sich am erbitterten Kampf der dortigen Widerstandskämpfer. Waren es zur Zeit des Rus-

senfeldzugs „Freiheitskämpfer“, werden jene die sich heute gegen die Amerikaner
wehren Terroristen genannt.

Auch Österreich mischt mit

Österreich ist derzeit mit drei Stabsoffizieren des Bundesheers in Afghanistan vertreten,
die ihren Dienst im Hauptquartier der Internationalen Schutztruppe Isaf versehen. Das
ist genau um drei Soldaten zuviel.

Da ist es doch in der Tat erstaunlich, dass sich Verantwortliche im Innenministerium damit

beschäftigen, Polizeibeamte für einen Afghanistan-Einsatz zu rekrutieren. Erstens haben
wir in diesem Land nicht verloren und zweitens werden die Beamten in Österreich wohl
eher benötigt.

Kriminalitätsentwicklung verschlafen?

Falls es den Verantwortlichen noch nicht aufgefallen ist, wird Österreich zur Zeit von einer
Welle der Kriminalität überrollt. Banden aus dem ehemaligen Ostblock fallen wie die Hun-
nen bei uns ein, stehlen und rauben was das Zeug hält.

Einbrüche in Wohnungen und Raubüberfälle auf Banken, Trafiken, Tankstellen und Super-
märkte sind an der Tagesordnung. Nicht einmal vor Polizeibeamten wird Halt gemacht, wie

der erst kürzliche Vorfall beweist, wo ein Serbe einen Mordversuch an einen Polizisten im
Dienst verübte.

Österreich soll sich nicht einmischen

In diesem Fall müssen wir dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten und Polizeibeamten Mayer-
hofer beipflichten der meint, dass es sinnvoller wäre die eigenen Grenzen sicherer zu machen,
anstatt sich weltweit in kriegerische Konflikte ziehen zu lassen.

Das eine „Bücke Dich- ich küsse Dich“-Politik einiger profilierungssüchtiger Beamte und
Politiker im Innenministerium auf Kosten der Sicherheit Österreichs betrieben wird, ist nicht

mehr erstaunlich sondern bereits verantwortungslos.

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2010-01-24
  

Ein Hoch auf die offenen Grenzen


Mordversuch an einem Polizisten

Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.

Schuld ist die Armut

Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten  verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.

Die Causa Krems

Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in  Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.

Auch flüchtende Verbrecher schießen

Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat.  Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.

Tür und Tor geöffnet

Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.

*****

2010-01-14
  

Inhalts-Ende

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