Post ruft mit Streetart zur Beteiligung an der Nationalratswahl auf

"Wähl für was, gegen was, aber wähl was!"

Mit dem kraftvollen Spruch „Wähl für was, gegen was, aber wähl was!“ ruft die Österreichische Post zur Teilnahme an der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September auf. Ein besonderes Highlight der Kampagne ist die 450 Quadratmeter große Wand des Warda Network in der belebten Hollandstraße im zweiten Wiener Gemeindebezirk. Die beeindruckende Wandmalerei wurde vom Künstler Markus „MAX“ Wesenauer gestaltet und zieht mit ihren lebendigen Farben und dem starken Statement zum Wählen alle Blicke auf sich. Die Kampagne läuft ab sofort bis zum Tag der Nationalratswahl.

„Die Wandbemalung ist ein Eyecatcher und unterstreicht unseren motivierenden Aufruf, die eigene Wahlstimme zu nutzen. Damit setzt diese Kampagne auch ein Zeichen für die Demokratie in unserem Land, denn wählen ist wichtig und jede Stimme zählt. Mit der Briefwahl leisten wir einen Beitrag zu einer hohen Wahlbeteiligung und damit zu einer lebendigen Demokratie“, so Walter Oblin, designierter Generaldirektor und Vorstand für Brief und Finanzen, Österreichische Post AG.

Mit einem vielfältigen Mix aus Online- und Social Media-Maßnahmen auf Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat und Google wird die Kampagne breit gestreut und begleitet von Print-Anzeigen und Advertorials. Owned Media, wie Briefkastenaufkleber sowie Screens in den Postfilialen und Newsletter, unterstreichen die Kampagne. Auch die Post App und die Webseite post.at werden genutzt, um die Botschaft zu verbreiten.

Alle Informationen zur Nationalratswahl 2024 und zur Beantragung einer Wahlkarte gibt es auf post.at/briefwahl.

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Produktpiraterie hat zugenommen

Der Zoll hat alle Hände voll zu tun

Laut dem jetzt erschienenen Produktpiraterie-Bericht 2023, hat die Produktpiraterie zugenommen. Im Jahr 2023 hat der Zoll in Österreich 7.072 Fälle von Produktpiraterie aufgedeckt (das ist eine Steigerung um 77 % im Vergleich zum Vorjahr) und 14.061 Verfahren eingeleitet. Dadurch wurden insgesamt 194.165 gefälschte Artikel beschlagnahmt. Diese Maßnahmen führten nicht nur zur Beschlagnahmung von gefälschten Waren im Wert von fast 36 Millionen Euro, sondern stärkten Branchen, die besonders von Markenrechtsverletzungen betroffen sind. Laut einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (EUIPO) aus dem Jahr 2022, stellen diese Branchen in Österreich 29,8 % aller Arbeitsplätze und tragen 44,2 % zum Bruttoinlandsprodukt bei. In manchen Ländern beschäftigen sich ganze Industriezweige mit der Herstellung von Billigkopien. Fälscher und deren „Unternehmen“ arbeiten mittlerweile wie gut organisierte Firmen in industriellem Maßstab. Die Ergebnisse des vergangenen Jahres zeigen deutlich, wie entscheidend der Einsatz des Zolls im Kampf gegen die Produktpiraterie ist. Der Anstieg der Fälle ist auf vermehrte Kontrolltätigkeiten, vor allem im Postverkehr zurückzuführen. Auch die Verbesserung der Risikoanalyse sowie der Risikobewertung trug wesentlich zur Steigerung der Aufgriffe sowie der beschlagnahmten gefälschten Waren, vor allem am Flughafen Wien, bei.

Am Flughafen Wien griffen Zollbeamte bei der Kontrolle einer Luftfracht Mitte Jänner 2023 rund zwei Tonnen an gefälschter Ware auf. In 73 Kartons, die aus China via Österreich nach Polen transportiert werden sollten, fanden die Zollorgane 44.830 gefälschte Produkte verschiedener Produktgruppen und Marken. Dabei handelte es sich beispielsweise um 14.564 gefälschte Sonnenbrillen, 23.060 Stück Handyzubehör, 1.640 Paar Sportschuhe oder 308 Luxus-Handtaschen. Einen ähnlichen Fall deckten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls bei einer Sonderkontrolle im September 2023 auf. Die Sendung kam aus China und sollte weiter nach Polen transdportiert werden. Dabei wurden über 10.000 Stück Handycover, 1.372 Stück Smart Watches und mehr als 3.000 Stück Schlüsselanhänger gefunden.

Auch im Internethandel am Postweg blüht die Produktpiraterie. Im Jahr 2023 wurden alleine im Postverkehr 6.973 Sendungen mit online bestellten Fälschungen aufgegriffen. Das sind rund 99 % aller Sendungen, die Fälschungen enthielten. Dabei wurden wegen der geringen Größe von Postsendungen allerdings „nur“ 17.864 gefälschte Artikel beschlagnahmt. Alarmierend bleibt die Situation im Bereich der Medikamentenfälschungen. Obwohl ein Rückgang von 40 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet wurde, bleibt die Zahl der gefälschten und illegalen Medikamente, die in Österreich eingeführt werden, mit 6.734 Sendungen und 801.863 Stück diverser Medikamente besorgniserregend hoch. Diese nicht nur wirtschaftsschädigenden, sondern auch potenziell lebensgefährlichen Produkte stellen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar.

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Erstaunliches von der Post


Gleiche Sendung, unterschiedliche Portokosten

 

Die Österreichische Post AG schafft es immer wieder uns in Erstaunen zu versetzen.  Diesmal betrifft es die „Häufig berechneten Tarife für Österreich“.  So kostet beispielsweise das „Paket S“, mit den Abmessungen L 100 x B 60 x H 60 cm und einem Gewicht bis zu 2 kg, 4,62 Euro.

 

 

Wenn sich nun ein Postkunde Geld ersparen will, so braucht er nur seine Postsendung verniedlichend als „Päckchen M“ zu bezeichnen.  Natürlich darf dieser auch nicht vergessen, die Maße statt in cm, in mm – also L 1000 x B 600 x H 600 mm (Gewicht bleibt gleich) – anzugeben.  Und schon betragen die Portokosten statt 4,62 Euro nur mehr 4,00 Euro für ein und dasselbe Paket.

 

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2018-03-18


SVA diskriminiert mehrfach Zwangsversicherte


Je mehr Beitragszahlungen,  desto weniger Service

Die  Sozialversicherungsanstalt  der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs-
versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese
zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen
Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.
Screen: esv-sva.sozvers.at
In  Österreich  gibt  es  eine  nicht  unerhebliche Anzahl von Selbständigen,  deren Geschäfte
das  Leben  nicht  tragen.   Diese  haben dann nebenbei noch eine unselbständige Erwerbs-
tätigkeit. Dieser Personenkreis ist dann zwangsweise mehrfach versichert. Abgesehen davon,
dass  diese  Menschen  durch  ihren  erhöhten  Arbeitsaufwand  noch weniger Zeit haben und
auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen leisten,  werden diese von der SVA diskriminiert.
Denn auf dem Hinweis der SVA zur Online-Vergütung, ist uns folgender Passus aufgefallen:
Screen: esv-sva.sozvers.at
Wir  sahen in diesem  Passus  keinen  Sinn  und  riefen  daher  bei  der  SVA  an und wollten
wissen,  warum  bei einer mehrfachen Krankenversicherung  (z.B.: Krankenversicherung als
Selbständiger und als Dienstnehmer) es nicht möglich ist, Rechnungen online einzureichen.
Eine  Dame  am Telefon erklärte  ernsthaft,  dass  für  die  Versicherten in diesem Fall die Mög-
lichkeit bestünde, eine Arztrechnung bei beiden Krankenversicherungsanstalten einzureichen
und  daher  die  Rückvergütung  doppelt zu kassieren.   Da wäre eine gesetzwidrige Handlung.
Abgesehen  davon,  dass schon eine mehrfache Kranken-Zwangsversicherung eine bodenlose
Unverschämtheit ist  (man kann im Krankheitsfall ohnehin nur einmal erkranken),  müssen sich
mehrfach  Versicherte  als  mögliche  Betrüger  hinstellen lassen.  Mit der Antwort der Dame von
der  SVA   bekommt   nun der  Passus  im   2. Screenshot  einen  Sinn.   Und  damit   kann  das
diskriminierende Verhalten wohl kaum in Abrede gestellt werden.
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2014-02-03

Hybrider Rückschein – Ein Fehlschlag


LESERBRIEF

Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle  würden  davon profitieren.  Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt.  Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen  wäre  sofort  abrufbar.   Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es  könnten  mit  einer  Sendung  bis  zu  hundert  Schriftstücke  gleichzeitig  verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die  Notwendigkeiten  und  Auswirkungen  des  Zustellverfahrens.   Zweitens  am Unver-
mögen  der  Österreichischen Post,  ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach.   Empfänger erhielten  weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung.   Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten.  RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es  Probleme  mit  einem  Zustellungsdatum,  also dem Fristbeginn,  war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender,  ohne  Aktenzahl.   Ein Nachweis  der  Zustellung  ist dem Empfänger damit
nicht  mehr  möglich;  eine  krasse Benachteiligung  von  Parteien  in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender  „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen!   Was nur beweist,  dass das Ministerium
tatsächlich  keine  Ahnung  von  Notwendigkeiten  und  Auswirkungen  des Zustellver-
fahrens  hat.   Empfängern  wurde  damit  alle  Möglichkeit  genommen,  festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und  wann  können  Sie  Ihr Dokument abholen?   Es steht  klein,  aber deutlich links
auf  den  großen  gelben Zetteln.  Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung  eingetragen.   Abgeholt  kann  aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch  die  Post kann es noch besser.   Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein?   Aber  nicht  doch!   In vorgedruckten  Briefen teilt der  Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche  Sendungen  –  RSa- und RSb-Briefe  –  sind  gewöhnliche  Briefsend-
ungen,  deren  Verlauf  aus  technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist.  Daher
können  wir  keine  Feststellungen  darüber  treffen,  ob  diese  der  Österreichische
Post AG  zur  Beförderung  übergeben  wurden bzw.  ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung  eingetreten  sind.“  Heißt  im  Klartext:  der  Empfänger  ist  erst  recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der  erste:   Ein  Schippel  RSa-Briefe  wurde  ohne  Zustellung  abgegeben.  Der
Empfänger  kann  nicht  feststellen,  wann;  den  Absendern  wurde  von der Post
gemeldet,  ein Bevollmächtigter habe unterschrieben.  Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung  Justiz“,  keine  Aktenzahl.  Aber  hinterlegt  worden  ist  nichts.   Wen  soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem  Justizministerium  wäre  dringend zu empfehlen,  dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23
 

Nachlässige Behörde


Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte

In  Zeiten ausufernder Kriminalität   – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht    ist es erstaunlich,  wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten  bzw.  Ausweisen umgehen.   Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung  dem Empfänger mittels  „Rsb-Briefes“  zustellt,  werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft,  dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann.  Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
 
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein  – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein  kann,  dafür  zeugen  die  vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen,  wie  soll  dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen,  dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
 
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist.   Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
 
Es  ist  schon erstaunlich,  dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
 
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2012-11-11
 

Absage an Prölls Sicherheits-Schmähpaket


FP-NÖ fordert Grenzsicherung durch Berufssoldaten

Auf unseren Beitrag „Eiserner Vorhang statt Sicherheitsgipfel“ erfolgte prompt eine politische
Reaktion.   Der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag,  Gottfried Waldhäusl,  bezeichnete
den Sicherheitsmaßnahmenplan von Landeshauptmann Pröll als inhaltslos.
 
Als  gefährlich  bezeichnete  der  freiheitliche Klubobmann darüber hinaus,  dass die VP-NÖ
versuche, die Niederösterreichische Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, eine,  die es aber
nicht gibt. „Wenn Pröll von einem Aufstocken des Polizei-Personals spricht, bedeutet das in
Wirklichkeit, dass man Polizisten in einem Gebiet abzieht,  um sie in einem anderen Gebiet
einzusetzen, ganz nach dem Loch auf – Loch zu – Prinzip“,  meint Waldhäusl.
 
„Die  Aktivierung  von  acht  ehemaligen  Grenzkontrollstellen bringt außer einer verbesserten
Infrastruktur  für die Polizisten vor Ort keinen Deut mehr an Sicherheit“
,  stellt Waldhäusl fest.
„Wenn  man  wirklich  etwas für die Sicherheit in Niederösterreich tun will,  dann müssen die
Grenzen  wieder dicht gemacht werden und zwar rund um die Uhr“,  fordert der Klubobmann
der FPÖ-NÖ erneut und präsentiert einen erstaunlichen aber durchaus guten Vorschlag.
 
Das  fehlende Personal für die Kontrollen an den Grenzübergängen und zur Grenzüberwach-
ung  könnte  mit  Soldaten  des  Bundesheeres kompensiert werden.  „Viele Berufssoldaten
kommen  nach  einem  Auslandseinsatz zurück und werden mit dem Argument,  Österreich
hätte  keine  Verwendung mehr für sie,  in die Privatwirtschaft entlassen.   Man könnte hier
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, einerseits wären Niederösterreichs Grenzen profes-
sionell bewacht und andererseits wären nicht so viele Berufssoldaten auf Arbeitssuche“, so
Waldhäusl.
 
Und  damit  hat  der  FPÖ-Mann Recht.   Sollten nun wieder kritische Stimmen aufkommen,
dass das Bundesheer nicht für die Grenzsicherung zuständig sei, da dies verfassungswidrig
ist,  gibt es eine einfache Lösung.  Man bräuchte nur diese Soldaten in den Zolldienst über-
nehmen. Was zwischen Bundesheer und Justiz,  sowie Post und Polizei möglich ist, müsste
auch zwischen Bundesheer und Zoll durchführbar sein.
 
Auch  Waldhäusl  sieht  in der Förderung für Alarmanlagen keine Sicherheit und bezeichnet
diese richtigerweise als  Verlagerung der Kriminalität. Das hat seine Richtigkeit, denn wenn
ein  Haus gesichert ist,  suchen sich die Einbrecher eben ein anderes.   Und alle Häuser mit
Alarmanlagen  zu  sichern  ist  Utopie  und scheitert schon an den Kosten,  für die finanziell
schwächer  gestellte Personen nicht aufkommen können.   Da macht auch keine Förderung
das Kraut fett.
 
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2012-10-08
 

Erstaunliche Rechnungslegung bei UPC


UPC ist der Zeit voraus, allerdings nur bei Rechnungslegung

Heute haben wir den 28.06.2012. Dieses Datum ist für diesen Beitrag sehr wichtig.  Ein
ERSTAUNLICH-Leser hat uns heute seine UPC-Rechnung gemailt (Screen).
 
 
Das  Gesetz  kennt  den Begriff der Urkundenfälschung und den Begriff der Herstellung
einer echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannte Lugurkunde) – LINK.

Das  ist  zum  Beispiel dann der Fall,  wenn eine Firma eine überhöhte Rechnung ausstellt,

ode  aus  „finanztechnischen Gründen“ Leistungen in Rechnung stellt,  die gar nie erbracht
wurden.  Prinzipiell fällt somit jede Urkunde mit unwahrem Inhalt, sofern sie im Rechtsver-
kehr Gebrauch findet unter die Strafbarkeit des § 293 StGB.
 
Wie bereits eingangs erwähnt, schreiben wir heute  den 28.06.2012.  Erstaunlich, dass sich
dann  heute  in der Post bereits eine Rechnung befindet,  die erst am 01.07.2012   (rot mar-
kiert)  ausgestellt werden wird – wie das Rechnungsdatum zeigt.
 
Noch erstaunlicher ist, dass auf dieser Rechnung vermerkt ist:  „Fällig bei Rechnungserhalt“.
Die  Rechnung  welche erst am 01.07.2012 ausgestellt werden wird,  ist somit nach Ansicht
von  UPC bereits am 28.06.2012 fällig.   Oder wurde hier von UPC einfach eine Urkunde un-
wahren Inhaltes (über das Ausstellungsdatum) hergestellt ?
 
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2012-06-28
 

Post von Katharina


LESER(INNEN)-BRIEF

Heute erreichte uns nachfolgender Leser(innen)-Brief der jungen couragierten Katharina
Essmann.  Beiträge über die junge Dame können unter LINK 1, LINK 2 und LINK 3 nach-
gelesen werden.
 
 
Sehr geehrte Redaktion!
Sehr geehrte Unterstützer!
Ich danke Ihnen allen für die breite Unterstützung. Viele Menschen haben mir geschrieben
und  angerufen.   Viele  Redakteure  haben  mir  gutes  Gelingen  für  meine Kundgebung
gewünscht  und  sich  entschuldigt,  dass sie nicht schreiben dürfen über meinen Fall der
Misshandlung.
Dennoch möchte ich mich auch bei diesen Menschen und Redakteuren bedanken, dass
sie mich aber angerufen und geschrieben haben und mir alles Gute gewünscht haben.
Bedanken  möchte  ich  mich vor allem beim Verein Väter ohne Rechte,  bei Herrn Martin
Stiglmayr  und  bei  der  Rechtsanwältin Frau Mag. Michaela Krankl,  die mich nie im Stich
gelassen haben und immer für mich da sind, wenn nichts mehr geht. Sie helfen mir auch
auf meinen Weg zu meiner Schwester, dass sie auch eine Stimme erhält.  Ich liebe meine
Schwester sehr und vermisse sie jeden Tag.
Sie  helfen  mir auch,  da ich ja auch nicht zum Arzt gehen darf wie andere normale Men-
schen. Ich erhalte ja auch keine E-Card, keine Kinderbeihilfe, darf keinen Personalausweis
haben  usw… nur  weil  ich  bei meinem Vater wohne.   Ich liebe eben meinen Vater auch
wenn  ihn  alle  wie einen Verbrecher behandeln.   Mein Vater ist ein wunderbarer Mensch
und war immer für mich da, obwohl sie ihn dafür verfolgen.
Die ersten 3 Links zu meiner Kundgebung, die anderen 4 werden in den nächsten Tagen
auf Youtube kommen.
1., http://www.youtube.com/watch?v=otL8PFfHqV0
2., http://www.youtube.com/watch?v=aH5nbvcsboA
3., http://www.youtube.com/watch?v=_CrZkv4fIYQ
Katharina Essmann

2012-05-29
 

Post vom Wiener Bürgermeister


Geburtstagswünsche oder Nachricht mittels Geheimcode?

Nachfolgenden  Brief  (Screenshot)  haben wir auf dem  Facebook-Account des stellver-
tretenden Bezirksvorstehers der Wiener Josefstadt, Alexander Spritzendorfer,  gefunden.
 
Screen: facebook.com
 
Obiges  Schreiben erhielt Spritzendorfer anlässlich seines  49. Geburtstags,  vom Wiener
Bürgermeister Michael Häupl.   Bei aller  Kreativität ist es uns nicht möglich,  die Aussage
im ersten Absatz auszuwerten.
 
Die offenbar willkürlich aneinander gereihten Worte ergeben für uns absolut keinen Sinn.
Möglicherweise  wurde der Brief nach einem  ausgiebigen Heurigenbesuch  verfasst oder
der textliche Inhalt ist ein Geheimcode zwischen der SPÖ und den Grünen. Nicht einmal
Spritzendorfer konnte   – laut eigener Angabe auf Facebook –  erkennen,  was  ihm  der
Wiener Landesfürst mit denen im Brief enthaltenen Worten mitteilen wollte.
 
Wie er selbst angibt, arbeitet er noch an einer Übersetzung. Vielleicht sollte er den Brief
der  Vizebürgermeisterin  Maria Vassilakou vorlegen,  denn  seit  der Koalitionsbildung
im Oktober 2010,  versteht sie die Worte des  Wiener Bürgermeisters  perfekt und spricht
ihm auch nicht zurück.
 
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2012-03-04
 

Post aus dem Grauen Haus


Der Brief

Heute  haben  wir  erstaunliche Post bekommen.   Nicht per E-Mail,  sondern auf  altbewährte
Weise mittels eines Briefes.   Dieser Brief erreichte uns aus dem Grauen Haus  (Landesgericht
für Strafsachen Wien).  Grund des Schreibens war nicht etwa weil jemand von ERSTAUNLICH
gegen das Gesetz verstieß,  sondern weil uns Marcus J. Oswald etwas mitzuteilen hatte.
 
Marcus J. Oswald ist jener Mann,  über dessen Gerichtsverhandlung wir  am 15.02.2012 einen
Beitrag  geschrieben haben.
Seinen  Zeilen legte er jenen Brief bei,  der ihm zu 18 Monaten  unbedingter Haftstrafe verhalf.
M.J. Oswald gestattet diesem Online-Magazin, mit dem Brief an den Richter Dr. Hannes Winge,
zu machen was es wolle.  Diese Gelegenheit ergreifen wir natürlich beim Schopf und veröffent-
lichen das fünfseitige Schreiben nachfolgend.
Unserer Meinung nach wurde Marcus J. Oswald zu Recht verurteilt. Durch die bewertungsfreie
Veröffentlichung  des obigen fünfseitigen Briefes,  kann sich jedoch der/die geneigte Leser(in)
selbst eine Meinung darüber bilden.
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2012-02-22
 

Internet-Betrug


Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen

Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen  verunsichert  an  den  Internet Ombudsmann gewandt.  Der  Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at )  hat umgehend  die zuständigen  Behörden  informiert  und  emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.

App-Downloads

Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen  (so genannte „Apps“)  in-
stalliert  werden können,  liegen derzeit  voll im Trend.  Das Kaufen  und der  Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich.  Der Erfolg beschert den  Programmierern und  Betreibern der  Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.

Das in  London ansässige Unternehmen  „Apps World Ltd.“,  geht jedoch einen anderen

Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit  im gesamten  deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.

Das Adress-Material  inkl. weiterführender Informationen  zu den Empfängern,  die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.

Webseiten gar nicht existent

„Apps World Ltd.“  fordert von  bis zu 96 Euro  von  den  überraschten  und  verunsicherten
Rechnungs-Empfängern.  Angebliche Leistung:  Nutzung von Websites  wie zum  Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher  bezeichneten „Apps“.  Die Seiten sind  teilweise nicht vorhanden.  Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.

Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann

gewandt haben,  geben außerdem  unisono  und absolut  glaubwürdig an,  keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.

Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..

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2011-02-10

 

Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt


Mahnklage

Dass eine illegal beschäftigte Putzfrau als Postempfangsberechtigte für amtliche Schreiben
eines Gerichts gesehen wird, möge als erstaunlich erscheinen.  Tatsächlich war dieser Fall
aber eingetreten.

Im  betreffenden  Fall  ging es um ein  sogenanntes  Mahnverfahren  oder auch  Mahnklage

genannt. Der Kläger bringt seine Geldforderung ( max. bis zu 75.000,- Euro) bei Gericht ein.
Dieses überprüft  vorerst nicht ob diese Forderung gerechtfertigt ist,  sondern stellt dem ver-
meintlichen Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.

Zustellung zu eigenen Handen

Wenn der Empfänger gegen den Zahlungsbefehl  innerhalb einer vierwöchigen Frist nicht
beruft,  erwächst dieser in Rechtskraft.  Bei einer  Berufung wird der  Fall verhandelt. Zahl-
ungsbefehle  werden vom  Gericht  immer mittels RSA-Briefes (blaues Kuvert)  versendet
und müssen eigenhändig zugestellt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann,  wenn der
Empfänger einen  Postempfangsberechtigten hat.  Und dieser  Umstand macht  folgenden
Fall so erstaunlich.

Illegale Putzfrau übernahm amtliche Post

Was war geschehen?  Ein  Firma aus der  Steiermark hatte eine  Putzfrau  beschäftigt,  die
unkorrekter  Weise nicht angemeldet war.  Diese reinigte  einmal in der Woche  die Räum-
lichkeiten des Betriebes ausserhalb der Öffnungszeit,  in der ausser ihrer Person niemand
anwesend war. Die Belegschaft des Unternehmens befand sich zu dieser Zeit sogar nach-
weislich auf einem Firmenausflug.

Just zu diesem Zeitpunkt kam  der Briefträger,  um die Post, unter  der sich auch ein Zahl-
ungsbefahl über rund 14.500,- Euro befand, zuzustellen. Die illegal beschäftigte Putzfrau

bestätigte den  Empfang des  gerichtlichen  Schreibens,  gab  dieses jedoch  nicht an die
Geschäftsleitung  weiter,  sondern legte dieses  angeblich auf  den Schreibtisch  des Ge-
schäftsführers. Jedenfalls gelangte das Gerichtsschreiben nie in dessen Hände.

Wiedereinsetzung beantragt

In Folge waren weder der Firmeninhaber, noch dessen Geschäftsführer in Kennntis dieses
Zahlungsbefehles.  Daher erfolgte auch kein Einspruch gegen  diesen und das Gericht be-
willigte nach  Verstreichung der  Einspruchsfrist,  die Exekution der offenen Forderung. Der
Geschäftsführer war über alle Maße erstaunt,  als ihm die Exekutionsbewilligung zugestellt
wurde.

Er beantragte beim zuständigen Landesgericht die nochmalige Zustellung des Zahlungsbe-
fehles oder eine  Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand.  Beim LG Leoben
hatte man  aber offenbar  keine Lust  auf  Mehrarbeit,  wies den  Antrag  zurück und hielt die

Exekutionsbewilligung aufrecht.

Daraufhin  wandte sich der  betroffene Geschäftsführer  an das  OLG Graz  und erhielt dort

Recht. Eine Putzfrau die einmal wöchentlich ausserhalb der Öffnungszeit die Firmenräum-
lichkeiten reinigt, ist für amtliche Firmenpost nicht empfangsberechtigt.

Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt

Diese Entscheidung gefiel  wiederum dem Exekutionsbetreiber nicht,  sah er doch schon
die  geforderte  Summe in  seiner  Kasse.  Schlussendlich landete  die ganze  Causa vor
dem OGH und dieser entschied in der Tat höchst erstaunlich.

„Der Senat gelangte zur  Erkenntnis,  dass im vorliegenden Fall die  Reinigungskraft als
Arbeitnehmerin  der  Beklagten  und  damit   als   taugliche  Ersatzempfängerin iSd § 16
ZustG zu qualifizieren ist.“

Die gesamte OGH-Entscheidung können Sie hier downloaden.


Auf gut Deutsch heisst dies,  dass sogar eine illegal beschäftigte Putzfrau in einem Betrieb

bedingt   zeichnungsberechtigt ist.  Dieses Senatserkenntnis beweist,  dass auch der OGH
in der Lage ist  realitätsfremde Urteile zu fällen.  Jedenfalls musste der Geschäftsführer die
14.500,- Euro bezahlen, obwohl nie in einem Gerichtsverfahren geklärt werden konnte, ob
diese Forderung zu Recht bestand.

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2010-12-26
 

Urlaubsbetrug

Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken  leerstehende Häuser und Wohnungen  lichtscheues Gesindel an.  Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.

Fingierte Mahnklagen

Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger,  also an jede erwachsene  Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt,  zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.

Hinterlegung gilt als Zustellung

Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der  Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit.  Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur  Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.

Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe

Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem  Zeitpunkt,  wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.

Ortsabwesenheitserklärung

Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
*****
2010-08-01
 

Totgesagte leben länger


Bestens betreut?

(Screen: www.linzag.at)


Immer bestens betreut, sah sich Frau Christine R. nicht. Denn die Linz AG teilte ihr Mitte Juni
schriftlich mit, dass sie verstorben sei. Das entsprach natürlich nicht der Realität und sie ver-
suchte wochenlang diesen Irrtum aufzuklären.

Begonnen hatte alles damit, dass die betagte Nachbarin von Christine R., deren Sachwalterin

sie war, verstarb. Da sie in dieser Funktion auch die Post der mittlerweile Verstorbenen erhielt,
unter der auch Rechnungen der Linz AG waren, teilte sie am 1.Juni den Todesfall dem Staats-
betrieb mit.

Sie hat tot zu sein

Irgendwie schien ein Beamter dies verwechselt zu haben und erklärte Christine R. für tot. Und
wenn ein Beamter jemanden für tot erklärt, dann ist dieser Mensch auch tot. Obwohl die für tot
erklärte, quicklebendige 58-Jährige mehrere Fax und E-Mails an die Linz AG schickte, erhiel-
ten die „Hinterbliebenen“  ein Schreiben der  Beamtenburg, in dem um Nennung einer Kon-
taktperson ersucht wurde, um die notwendigen Formalitäten für den Todesfall abzuwickeln.

Christine R.  begab sich nun persönlich ins  Kundencenter der  Linz AG,  um den Irrtum aufzu-

klären. Dort nahm man die Fakten auf und versprach eine Antwort. Nachdem bis vorige Woche
nichts geschehen war, wandte sich die 58-jährige Arzthelferin an die „Oberösterreichischen
Nachrichten“, welche die Linz AG aus ihrer Totenstarre erweckten.

Ignoranz oder Unfähigkeit?

Es ist erstaunlich mit welcher Ignoranz Beamte der Linz AG in ihrer Meinung verharrten, obwohl
das Gegenteil bewiesen wurde. Erst auf Druck der Medien, erwachte der Staats-Moloch aus sei-
nem Dornröschenschlaf.

Die  Linz AG bedauert  nun den Vorfall:  „Das war eindeutig unser Fehler. Das dürfte nicht pas-

sieren“, sagt Sprecherin Karin Penn. Die betroffenen Mitarbeiter seien bereits deutlich auf das
Fehlverhalten hingewiesen worden, der Leiter des Kundenservice werde sich persönlich bei
der Kundin entschuldigen. Penn verspricht: „Wir werden daraus lernen.“

Was  hätte die  Linz AG wohl  gemacht, wenn die totgesagte Christine R.  ihre  Stromrechnung

nicht mehr bezahlt hätte? Dieser erstaunliche Vorfall beweist wieder einmal, dass sich so man-
cher Beamte in der „freien Wildbahn“ nicht einmal ein Semmerl verdienen könnte.

*****

2010-07-14
  

Wie eine Sexhotline


Kreditvergabe wird vorgegaukelt

Einfach zum richtigen Kredit, auch ohne KSV möglich. Sie suchen einen Kredit oder möchten
sich über die verschiedenen Kreditarten informieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Mit diesem Slogan wirbt die PASARO-Finanz AG auf der Startseite ihrer Homepage.
Eine etwas einfach gestrickte Dame und dies ist nicht beleidigend gemeint, ließ sich von
dieser Werbung ansprechen, da sie unbedingt einen Kredit für eine Anschaffung benötigte.
Allein aus der Versprechung einen Kredit ohne KSV-Auskunft, bzw. auch bei negativer KSV-
Auskunft zu erhalten, hätte die Frau aus Niederösterreich stutzig machen müssen.
Aber wie bereits erwähnt, handelt es sich bei besagter Kreditwerberin um eine einfache
Frau. Sieht man sich die Startseite der Homepage der PASARO-Finanz AG an, kann ein
einfacher Mensch durchaus zum Schluss kommen, diese Firma vergibt Kredite.

Startseite gaukelt Kreditvergabe vor

Kein Kredit, dafür enorme Telefonrechnung

Die Niederösterreicherin füllte das Online-Formular für die Kreditanfrage aus und sendete
dieses ab. Kurze Zeit später erhielt sie ein SMS in der ihr mitgeteilt wurde, dass der Kredit
bewilligt werde, sie aber noch zum Zwecke der persönlichen Datenaufnahme rückrufen
müsse. Als Rückrufnummer wurde ihr eine kostenpflichtige Mehrwertnummer angegeben.
Die Dame aus Niederösterreich wählte besagte Nummer, die sage und schreibe 3,64 Euro
pro Minute kostet. Die Aufnahme der persönlichen Daten erstreckte sich über einen Zeit-
raum von 5(!) Stunden, wobei sie zwischenzeitlich immer wieder in eine Warteschleife
geschaltet wurde. Letztendlich wurde ihr mitgeteilt, dass sie alle Unterlagen per Post er-
halte.
Die Kreditwerberin hatte zwar im Kreditanfrage-Formular die Geschäftsbedingungen akzep-
tiert, denn anders kann das Online-Formular gar nicht abgesendet werden, allerdings diese
nicht durchgelesen.
Am nächsten Tag erhielt sie wieder eine SMS, in der sie nochmals zu einem Rückruf auf-
fordert wurde, weil angeblich noch irgendwelche Daten benötigt wurden.  Da die Telefon-
kosten bereits auf rund 1.100,- Euro angestiegen waren, unterließ die Niederösterreicherin
einen neuerlichen Rückruf. Den Kredit bekam sie, wie könnte es auch schon anders sein,
natürlich nicht.

Gewinn liegt woanders

„Bei diesen Anrufen geht es nicht um echte Kreditvermittlung sondern nur darum, dass der
sprichwörtliche Fisch so lange wie möglich am Haken bleibt. Genau wie bei Sexhotlines,
Partnervermittlungen oder Gewinnbenachrichtigungen“, meint der Konsumentenberater
der AK Niederösterreich Ernst Hafrank.
Da Firmen wie die Pasaro-Finanz AG ihren Firmensitz meist in der Schweiz haben und sich
damit  außerhalb des EU-Rechts- und Gerichtsbereiches befinden, können sie rechtlich
kaum bis gar nicht belangt werden.
Einem Kreditsuchenden kann daher nur angeraten werden, bei derartigen Firmen nicht
anzurufen, denn diese finanzieren sich meist ausschließlich aus dem Gewinn der Mehr-
wertnummern und nicht aus vermittelten Krediten.
Nicht umsonst vermerkt die Pasaro-Finanz AG in ihrer Homepage folgendes:
Der Ordnung halber merken wir an, dass alle in diesem Beitrag abgebildeten Screenshots
von der Homepage der PASARO-Finanz AG angefertigt wurden.
*****

2010-05-05
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Die kranke Krankenkasse TEIL2


Bußgeld und Datenschutz

Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.

Kundendesorientiert

Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M.  mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.

Neues erstaunliches Gesetz

Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.

Mitarbeiterin kam nicht

Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.

Stornomeldung ignoriert

Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.

Erst mit Rechtsbeistand Erfolg

Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.

Warum kein Strafgeld für die WGKK?

Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche  Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
 
*****
  
2009-12-14
  

Die kranke Krankenkasse


Post von der WGKK

Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.

Frist versäumt?

Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich  dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.

Alles ordnungsgemäß bezahlt

Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober  2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.

Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei

Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.

Kein Wahrheitsbeweis

Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?

Denkende Mitarbeiter unerwünscht

Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“  denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
*****

2009-12-04
  

Der Postwachmann TEIL2

 

Unsere Skepsis bestätigt sich

Wir haben bereits im Juni einen „Beitrag“ über die absurde Idee verfasst, nicht mehr
benötigte Postbeamte zur Polizei zu versetzen. Seit einiger Zeit hat die Polizei auf Grund
diverser Vorfälle ohnehin Imageprobleme. Da hat sie eine solche „Aktion“ wie ein Loch
im Kopf benötigt.

Stille Rebellion

Von Beginn an waren konservative Kräfte in den Polizeireihen gegen eine solche „Personal-
reform“, wie man aus internen Kreisen erfahren konnte. Allerdings wurde Kritik vorerst nur
hinter vorgehaltener Hand  geäußert.

Sicherheitsbedenken

Aber bereits zu Beginn dieses Monats, wurden einige Hände von den Mündern wegge-
nommen. Die Polizeigewerkschaft sprach das laut aus, was sich viele dachten. Es wurden
Sicherheitsbedenken geäußert, da die „frisch importierten Postler“ bereits nach 14-täg-
iger Einschulung, Zugriff zum höchst sensiblen EKIS-Datensystem der Polizei hatten.

Schadensbegrenzung

Natürlich bemühte sich der stv. Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad
Kogler in Schadensbegrenzung. Da alle  „umfunktionierten“ Beamten ohnehin eine
Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen, sehe er die Sicherheit gewährleistet, so Kogler.
Das jedoch, hat den Beliebtheitsgrad der ehemaligen Postbeamten in den konservativen
Kreisen der Polizei auch nicht erhöht, wie der jüngste Vorfall beweist.

Es beginnt schief zu laufen

Der Polizist in spe, der von der Telekom überstellt wurde, erschien zum Dienstantritt im
Wachzimmer „Praterstern“ mit einer Alkoholfahne.  Weil der Durst vermutlich noch immer
sehr groß war, genehmigte er sich im gegenüberliegenden Weinhaus noch einige „Spritzer“.
Das rief natürlich seine zukünftigen Kollegen auf den Plan und der „Polizeipostler“ wurde
zu Alkotest gebeten, den dieser jedoch verweigerte. Jetzt wartet man bei der Telekom
weitere Ergebnisse ab. Dem inzwischen dienstfrei gestellten Mann, erwarten auch diszi-
plinäre Maßnahmen.

Demonstrative Ablehnung?

Diese ganze Aktion beweist die Unbeliebtheit der Postler bei der Polizei. Wir sind der
Meinung, dass man mit einem „echten“ Polizisten, in Kollegenkreisen nicht so verfahren
wäre.
Die Überstellung von ausgemusterten Postbeamten in den Polizeidienst, wird dem Ansehen
der Polizei sicherlich nicht förderlich sein. Es wäre weitaus sinnvoller, junger engagierte
Männer, die noch Ideale haben, mit einer dementsprechenden Schulung zu guten Polizisten
auszubilden.
 
Dann wird man eine von der Bevölkerung  respektierte und von den Gesetzesbrechern 
gefürchtete Polizei  haben. Nicht mehr benötigte Postler in den Polizeidienst zu stellen, ist
mehr als ein schlechter Witz.
Stauni 
  
2009-09-17
  

Ausgepirscht RokkerMur

 

Info über Story

Ende Mai dieses Jahres, wurden wir von einem Leser auf eine erstaunliche Geschichte
aufmerksam gemacht. Wir haben dann am 31.05.2009 nachfolgenden Beitrag darüber
geschrieben.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=259;neuer-akh-skandal-&catid=1;erstaunliches

Der o.a. Leser Wolfgang K.,  betreibt den Webblog „Warteschlange“ und nennt sich selbst

„RokkerMur“. Es ist eine sozialkritische Website, eher links orentiert und Vorfälle über die in
dieser Seite geschrieben werden, sind mehr oder weniger satirisch kommentiert.

Der Kontakt

Mit der Zeit entwickelte sich ein lockerer E-Mail Kontakt, der im Zeitraum von Anfang Juni be-
gann und mit 8.Juli 2009 endete. Dieser Mailverkehr bestand aus 11 Mails von denen 9 Beant-
wortungen von Anfragen seitens der Warteschlange waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen
unserseits, bezüglich des etwas erstaunlichen Benehmens des Wolfgang K.

Die wirkliche Absicht

Der Betreiber der „Warteschlange“ hatte uns nämlich mehrmals via E-Mail „bedrängt“,
einen Permanent-Link zu seiner Webesite zu setzen. Falls Herr K. diesen Umstand vergessen
hat, sind wir gerne bereit  die betreffenden Mails zu veröffentlichen.

Ja, nein, ja, nein….

Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben diese Linksetzung nicht gemacht. Das führte dann am
8.Juli 2009 offensichtlich zu einem „Hausverbot“ auf der Website von Wolfgang K.
An diesem Tag erhielt er auch sein letztes Mail von uns, in dem wir ihm mitteilten das wir dies
zur Kenntnis nehmen und es für uns auch nicht besonders wichtig ist.

Umso erstaunter waren wir, als uns in einem Mail von Wolfgang K., am 11.Juni 2009, sowie

über das Forum „Genderwahn“ mitgeteilt wurde, dass das Hausverbot wieder aufgehoben sei.

Abgelehnt

Da wir allerdings keinen Wert mehr auf einen Kontakt mit Herrn Wolfgang K. legten, lies der
Herausgeber dieses Magazins, über einen Bekannten, dass von ihm nachfolgend verfasste
Schreiben ebenfalls über „Genderwahn“ veröffentlichen:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4174&sid=221f00905d3e5af8da6f38014cfdfe78&p=15710#p15710

Beginn des Schreibens

Auf WARTESCHLANGE am Samstag, 11. Juli 2009, 00:18 erschienen:
==========================================================
Hausverbote in der warteschlange:
Anm: Marcus J.Oswald (blaulicht & graulicht) hat auf der warteschlange Hausverbot.
Herr Reders Hausverbot wurde in eine bedingte umgewandelt
und ist daher aufgehoben.

Das finde ich wirklich „ERSTAUNLICH“ das sich ein Wolfgang K. anmasst, bedingte Sank-

tionen auszusprechen. Vielleicht verwechselt er sich mit einer Behörde oder einem Gericht.
Ausserdem erhielt ich vom Selbigen ein E-Mail,das ich auszugsweise zitiere:

Betreff: Umwandlung des Hausverbotes in eine bedingte Attachment
Von: Kirchleitner Wolfgang <kirchleitner@gmail.com>
Datum: 11.07.2009 07:38
An: <office@erstaunlich.at>
Hallo Stauni !
Grund: Mit Oswald wollen wir dich nicht in einen Topf werfen,
das der Pädo ist war mir klar………………………
MfG
Wolfgang

Es ist mir gänzlich egal für was Wolfgang K. den Oswald hält. Wenn er mit diesem ein Prob-

lem hat, soll er es selbst lösen. Ich löse meine Probleme auch selbst.
Ich persönlich lege keinen Wert mehr darauf, irgendwelche Kontakte mit Wolfgang K. oder
seiner Website WARTESCHLANGE zu pflegen.
Ich halte es wie vor 4 Wochen, wo ich weder Wolfgang K. noch seine HP gekannt habe.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt ganz gut gelebt und werde auch weiter ganz gut leben.
Herr Wolfgang K. darf jetzt wieder sein bedingtes, in eine festes Hausverbot bezüglich
meiner Person umwandeln.
======================================================================

Ende des Schreibens

 

RokkerMur begreift nicht

Wir sind einem Herrn Wolfgang K. nicht vom „Buckel“ heruntergerutscht und daher möge
er seine Spielchen mit Seinesgleichen betreiben.

Allerdings dürfte das o.a. Schreiben den Warteschlangenbetreiber voll ins Ego getroffen

haben, denn er postet heute wieder auf Genderwahn folgendes:

http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4179&st=0&sk=t&sd=a

Bis gestern war es anders da hat mich der Herr mit mails überflutet.
Selber Hirn einschalten wenn man nichts genaues weiß.
Er wollte Infs noch und noch, Tierschützer, AKH-der Kriminalfall usw.
Ich bin genauso froh wie ERSTAUNLICH das ich keine Mails mehr von ihm bekomme.

===================================================================

Zeitverschiebung

Herr Wolfgang K., gestern war der 11.Juni 2009 und dass letzte Mail haben Sie am
8.Juli 2009 erhalten. In Ihrer Zeitrechnung kann irgendetwas nicht stimmen.

Wie bereits oben angeführt, bestand der Mailverkehr aus ganzen 11 (!) E-Mails, bei denen

9 Beantwortungen Ihrer Anfragen waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen, bzw. Anfragen
unserseits.

Erstickt in Post

Der Zeitraum dieses Mail-Verkehrs erstreckte sich über 6 Wochen. Wenn sie dies als
„Überflutung“ sehen, dürften Sie eine sehr dürftige Mailkorrespondenz haben.
Allerdings wäre das bei Ihrem Benehmen auch nicht sehr erstaunlich.

Doppelgleisig

Allerdings erstaunlich finden wir die „Gangart“ von Herrn Wolfgang K.
Einerseits verurteilt er das Forum „Genderwahn“  auf das Schärfste, während er ander-
seits darum bettelt auf Selbigen posten zu dürfen.

Herr Wolfgang K., bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass „ERSTAUNLICH“ mit Ihnen nichts

mehr zu tun haben will. Sie haben sich an uns „angepirscht“ also pirschen Sie sich wieder
weg.   

Stauni 

  
2009-07-12
  

Der Postwachmann


Humor ist wenn man trotzdem lacht

In Krisenzeiten hat die Bevölkerung ohnehin wenig zu lachen. Da kommt eine Idee der
Bundesregierung gerade zeitgerecht, um die Leute zu erheitern. Diese beschäftigt sich
allen ernstes mit dem Gedanken, nicht mehr benötige Postbeamte in den Exekutivdienst
zu überstellen, um die Polizei zu entlasten.

Für die Post AG ist alles O.K.

Der Österreichische Post AG gefällt dieser Vorschlag, den sie findet es als Beitrag zur
Sicherheit, in den gegenwärtigen Zeiten. Man werde diesen Vorschlag prüfen und die
noch offenen Fragen zu Details wie Dienstorte und Tätigkeit klären.
Zum Transfer an und für sich bestehen keine Bedenken, da ja auch schon Justizwache-
beamte zur Polizei gewechselt sind.

Post AG ist ahnungslos

Offensichtlich hat man in der Postgeneraldirektion keine Ahnung über die Tätigkeit eines
Justizwachebeamten, um zu so einen Schluss zu kommen.
Den verantwortlichen Damen und Herren kann nur angeraten werden, einige Tage Dienst
in einem Gefängnis zu verrichten. Sie werden den Unterschied zwischen Justiz und Post
sofort bemerken.

Das Justizopfer

Auch der bedeutendste Oppositionspolitiker unseres Landes, Herr Westenthaler sieht in der
Idee von Beamtenministerin Heinisch-Hosek einen Lichtblick für die Betroffenen.
Na, ja vielleicht sind Postler verkehrssicherer und können einem Auto schneller ausweichen,
wenn der Fahrer damit aus einem Parkplatz ausfahren will.

Hut ab, Herr Pilz

Die sonst so realitätsfernen GRÜNEN haben diesmal überraschend richtig reagiert.
Peter Pilz fordert sarkastisch eine sofortige Bewaffnung der Müllabfuhr, den nur eine
solche kann potentielle Täter abschrecken.

Das ist nicht genug

Da wollen wir doch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass auch Straßenkehrer
sofort unter Waffen gestellt gehören. Eine ständige Präsenz einer Straßenkehrerarmee ,
die neben dem Besen ein Sturmgewehr tragen, wird das Sicherheitsgefühl der Bevölker-
ung augenblicklich verstärken.
Aber auch die Untergrundkriminalität muss mit geeigneten Mitteln bekämpft werden, um
Einbrüche a la „Riffifi“ zu verhindern. Hier könnten wir uns vorstellen, dass die Kanalräumer
ab sofort mit Waffen ausgerüstet werden.
   
Damit wäre Wien auch unter Tage ein wesentliches Stück sicherer, allerdings nur die Obdach-
losen müssten in Zukunft mehr aufpassen, um nicht mit einem Einbrecher verwechselt zu werden.

Schuster bleib bei deinem Leisten

Nichts gegen unsere Postler, die einen ehrenwerten und Beruf ausüben. Aber gehen Sie einmal
in ein Postamt und schauen Sie sich ein wenig um. Es wird Ihnen sofort klar werden, warum diese
Damen und Herren bei der Post arbeiten und nicht bei der Polizei sind.
Hoffentlich haben die Räuberbanden aus den ehemaligen Ostblockländer diese höchst
erstaunliche Idee noch nicht mitbekommen. Wenn ja, wird ihnen schon jetzt das Wasser
im Mund zusammenlaufen.
Stauni
  
2009-06-25
  

Inhalts-Ende

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