Gleiche Sendung, unterschiedliche Portokosten
Die Österreichische Post AG schafft es immer wieder uns in Erstaunen zu versetzen. Diesmal betrifft es die „Häufig berechneten Tarife für Österreich“. So kostet beispielsweise das „Paket S“, mit den Abmessungen L 100 x B 60 x H 60 cm und einem Gewicht bis zu 2 kg, 4,62 Euro.
Wenn sich nun ein Postkunde Geld ersparen will, so braucht er nur seine Postsendung verniedlichend als „Päckchen M“ zu bezeichnen. Natürlich darf dieser auch nicht vergessen, die Maße statt in cm, in mm – also L 1000 x B 600 x H 600 mm (Gewicht bleibt gleich) – anzugeben. Und schon betragen die Portokosten statt 4,62 Euro nur mehr 4,00 Euro für ein und dasselbe Paket.
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2018-03-18
Je mehr Beitragszahlungen, desto weniger Service
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs-
versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese
zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen
Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.
Screen: esv-sva.sozvers.at
In Österreich gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Selbständigen, deren Geschäfte
das Leben nicht tragen. Diese haben dann nebenbei noch eine unselbständige Erwerbs-
tätigkeit. Dieser Personenkreis ist dann zwangsweise mehrfach versichert. Abgesehen davon,
dass diese Menschen durch ihren erhöhten Arbeitsaufwand noch weniger Zeit haben und
auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen leisten, werden diese von der SVA diskriminiert.
Denn auf dem Hinweis der SVA zur Online-Vergütung, ist uns folgender Passus aufgefallen:
Screen: esv-sva.sozvers.at
Wir sahen in diesem Passus keinen Sinn und riefen daher bei der SVA an und wollten
wissen, warum bei einer mehrfachen Krankenversicherung (z.B.: Krankenversicherung als
Selbständiger und als Dienstnehmer) es nicht möglich ist, Rechnungen online einzureichen.
Eine Dame am Telefon erklärte ernsthaft, dass für die Versicherten in diesem Fall die Mög-
lichkeit bestünde, eine Arztrechnung bei beiden Krankenversicherungsanstalten einzureichen
und daher die Rückvergütung doppelt zu kassieren. Da wäre eine gesetzwidrige Handlung.
Abgesehen davon, dass schon eine mehrfache Kranken-Zwangsversicherung eine bodenlose
Unverschämtheit ist (man kann im Krankheitsfall ohnehin nur einmal erkranken), müssen sich
mehrfach Versicherte als mögliche Betrüger hinstellen lassen. Mit der Antwort der Dame von
der SVA bekommt nun der Passus im 2. Screenshot einen Sinn. Und damit kann das
diskriminierende Verhalten wohl kaum in Abrede gestellt werden.
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2014-02-03
LESERBRIEF
Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle würden davon profitieren. Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt. Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen wäre sofort abrufbar. Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es könnten mit einer Sendung bis zu hundert Schriftstücke gleichzeitig verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellverfahrens. Zweitens am Unver-
mögen der Österreichischen Post, ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach. Empfänger erhielten weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung. Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten. RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es Probleme mit einem Zustellungsdatum, also dem Fristbeginn, war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender, ohne Aktenzahl. Ein Nachweis der Zustellung ist dem Empfänger damit
nicht mehr möglich; eine krasse Benachteiligung von Parteien in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen! Was nur beweist, dass das Ministerium
tatsächlich keine Ahnung von Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellver-
fahrens hat. Empfängern wurde damit alle Möglichkeit genommen, festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und wann können Sie Ihr Dokument abholen? Es steht klein, aber deutlich links
auf den großen gelben Zetteln. Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung eingetragen. Abgeholt kann aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch die Post kann es noch besser. Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein? Aber nicht doch! In vorgedruckten Briefen teilt der Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche Sendungen – RSa- und RSb-Briefe – sind gewöhnliche Briefsend-
ungen, deren Verlauf aus technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Daher
können wir keine Feststellungen darüber treffen, ob diese der Österreichische
Post AG zur Beförderung übergeben wurden bzw. ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung eingetreten sind.“ Heißt im Klartext: der Empfänger ist erst recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der erste: Ein Schippel RSa-Briefe wurde ohne Zustellung abgegeben. Der
Empfänger kann nicht feststellen, wann; den Absendern wurde von der Post
gemeldet, ein Bevollmächtigter habe unterschrieben. Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung Justiz“, keine Aktenzahl. Aber hinterlegt worden ist nichts. Wen soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem Justizministerium wäre dringend zu empfehlen, dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23
Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte
In Zeiten ausufernder Kriminalität – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht – ist es erstaunlich, wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten bzw. Ausweisen umgehen. Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung dem Empfänger mittels „Rsb-Briefes“ zustellt, werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
Foto: © erstaunlich.at
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft, dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann. Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein kann, dafür zeugen die vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen, wie soll dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen, dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist. Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
Es ist schon erstaunlich, dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
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2012-11-11
FP-NÖ fordert Grenzsicherung durch Berufssoldaten
Auf unseren Beitrag „Eiserner Vorhang statt Sicherheitsgipfel“ erfolgte prompt eine politische
Reaktion. Der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag, Gottfried Waldhäusl, bezeichnete
den Sicherheitsmaßnahmenplan von Landeshauptmann Pröll als inhaltslos.
Als gefährlich bezeichnete der freiheitliche Klubobmann darüber hinaus, dass die VP-NÖ
versuche, die Niederösterreichische Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, eine, die es aber
nicht gibt. „Wenn Pröll von einem Aufstocken des Polizei-Personals spricht, bedeutet das in
Wirklichkeit, dass man Polizisten in einem Gebiet abzieht, um sie in einem anderen Gebiet
einzusetzen, ganz nach dem Loch auf – Loch zu – Prinzip“, meint Waldhäusl.
„Die Aktivierung von acht ehemaligen Grenzkontrollstellen bringt außer einer verbesserten
Infrastruktur für die Polizisten vor Ort keinen Deut mehr an Sicherheit“, stellt Waldhäusl fest.
„Wenn man wirklich etwas für die Sicherheit in Niederösterreich tun will, dann müssen die
Grenzen wieder dicht gemacht werden und zwar rund um die Uhr“, fordert der Klubobmann
der FPÖ-NÖ erneut und präsentiert einen erstaunlichen aber durchaus guten Vorschlag.
Das fehlende Personal für die Kontrollen an den Grenzübergängen und zur Grenzüberwach-
ung könnte mit Soldaten des Bundesheeres kompensiert werden. „Viele Berufssoldaten
kommen nach einem Auslandseinsatz zurück und werden mit dem Argument, Österreich
hätte keine Verwendung mehr für sie, in die Privatwirtschaft entlassen. Man könnte hier
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, einerseits wären Niederösterreichs Grenzen profes-
sionell bewacht und andererseits wären nicht so viele Berufssoldaten auf Arbeitssuche“, so
Waldhäusl.
Und damit hat der FPÖ-Mann Recht. Sollten nun wieder kritische Stimmen aufkommen,
dass das Bundesheer nicht für die Grenzsicherung zuständig sei, da dies verfassungswidrig
ist, gibt es eine einfache Lösung. Man bräuchte nur diese Soldaten in den Zolldienst über-
nehmen. Was zwischen Bundesheer und Justiz, sowie Post und Polizei möglich ist, müsste
auch zwischen Bundesheer und Zoll durchführbar sein.
Auch Waldhäusl sieht in der Förderung für Alarmanlagen keine Sicherheit und bezeichnet
diese richtigerweise als Verlagerung der Kriminalität. Das hat seine Richtigkeit, denn wenn
ein Haus gesichert ist, suchen sich die Einbrecher eben ein anderes. Und alle Häuser mit
Alarmanlagen zu sichern ist Utopie und scheitert schon an den Kosten, für die finanziell
schwächer gestellte Personen nicht aufkommen können. Da macht auch keine Förderung
das Kraut fett.
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2012-10-08
UPC ist der Zeit voraus, allerdings nur bei Rechnungslegung
Heute haben wir den 28.06.2012. Dieses Datum ist für diesen Beitrag sehr wichtig. Ein
ERSTAUNLICH-Leser hat uns heute seine UPC-Rechnung gemailt (Screen).
Das Gesetz kennt den Begriff der Urkundenfälschung und den Begriff der Herstellung
einer echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannte Lugurkunde) – LINK.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Firma eine überhöhte Rechnung ausstellt,
ode aus „finanztechnischen Gründen“ Leistungen in Rechnung stellt, die gar nie erbracht
wurden. Prinzipiell fällt somit jede Urkunde mit unwahrem Inhalt, sofern sie im Rechtsver-
kehr Gebrauch findet unter die Strafbarkeit des § 293 StGB.
Wie bereits eingangs erwähnt, schreiben wir heute den 28.06.2012. Erstaunlich, dass sich
dann heute in der Post bereits eine Rechnung befindet, die erst am 01.07.2012 (rot mar-
kiert) ausgestellt werden wird – wie das Rechnungsdatum zeigt.
Noch erstaunlicher ist, dass auf dieser Rechnung vermerkt ist: „Fällig bei Rechnungserhalt“.
Die Rechnung welche erst am 01.07.2012 ausgestellt werden wird, ist somit nach Ansicht
von UPC bereits am 28.06.2012 fällig. Oder wurde hier von UPC einfach eine Urkunde un-
wahren Inhaltes (über das Ausstellungsdatum) hergestellt ?
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2012-06-28
LESER(INNEN)-BRIEF
Heute erreichte uns nachfolgender Leser(innen)-Brief der jungen couragierten Katharina
Essmann. Beiträge über die junge Dame können unter LINK 1, LINK 2 und LINK 3 nach-
gelesen werden.
Sehr geehrte Redaktion!
Sehr geehrte Unterstützer!
Ich danke Ihnen allen für die breite Unterstützung. Viele Menschen haben mir geschrieben
und angerufen. Viele Redakteure haben mir gutes Gelingen für meine Kundgebung
gewünscht und sich entschuldigt, dass sie nicht schreiben dürfen über meinen Fall der
Misshandlung.
Dennoch möchte ich mich auch bei diesen Menschen und Redakteuren bedanken, dass
sie mich aber angerufen und geschrieben haben und mir alles Gute gewünscht haben.
Bedanken möchte ich mich vor allem beim Verein Väter ohne Rechte, bei Herrn Martin
Stiglmayr und bei der Rechtsanwältin Frau Mag. Michaela Krankl, die mich nie im Stich
gelassen haben und immer für mich da sind, wenn nichts mehr geht. Sie helfen mir auch
auf meinen Weg zu meiner Schwester, dass sie auch eine Stimme erhält. Ich liebe meine
Schwester sehr und vermisse sie jeden Tag.
Sie helfen mir auch, da ich ja auch nicht zum Arzt gehen darf wie andere normale Men-
schen. Ich erhalte ja auch keine E-Card, keine Kinderbeihilfe, darf keinen Personalausweis
haben usw… nur weil ich bei meinem Vater wohne. Ich liebe eben meinen Vater auch
wenn ihn alle wie einen Verbrecher behandeln. Mein Vater ist ein wunderbarer Mensch
und war immer für mich da, obwohl sie ihn dafür verfolgen.
Die ersten 3 Links zu meiner Kundgebung, die anderen 4 werden in den nächsten Tagen
auf Youtube kommen.
1., http://www.youtube.com/watch?v=otL8PFfHqV0
2., http://www.youtube.com/watch?v=aH5nbvcsboA
3., http://www.youtube.com/watch?v=_CrZkv4fIYQ
Katharina Essmann
2012-05-29
Geburtstagswünsche oder Nachricht mittels Geheimcode?
Nachfolgenden Brief (Screenshot) haben wir auf dem Facebook-Account des stellver-
tretenden Bezirksvorstehers der Wiener Josefstadt, Alexander Spritzendorfer, gefunden.
Screen: facebook.com
Obiges Schreiben erhielt Spritzendorfer anlässlich seines 49. Geburtstags, vom Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Bei aller Kreativität ist es uns nicht möglich, die Aussage
im ersten Absatz auszuwerten.
Die offenbar willkürlich aneinander gereihten Worte ergeben für uns absolut keinen Sinn.
Möglicherweise wurde der Brief nach einem ausgiebigen Heurigenbesuch verfasst oder
der textliche Inhalt ist ein Geheimcode zwischen der SPÖ und den Grünen. Nicht einmal
Spritzendorfer konnte – laut eigener Angabe auf Facebook – erkennen, was ihm der
Wiener Landesfürst mit denen im Brief enthaltenen Worten mitteilen wollte.
Wie er selbst angibt, arbeitet er noch an einer Übersetzung. Vielleicht sollte er den Brief
der Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou vorlegen, denn seit der Koalitionsbildung
im Oktober 2010, versteht sie die Worte des Wiener Bürgermeisters perfekt und spricht
ihm auch nicht zurück.
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2012-03-04
Der Brief
Heute haben wir erstaunliche Post bekommen. Nicht per E-Mail, sondern auf altbewährte
Weise mittels eines Briefes. Dieser Brief erreichte uns aus dem Grauen Haus (Landesgericht
für Strafsachen Wien). Grund des Schreibens war nicht etwa weil jemand von ERSTAUNLICH
gegen das Gesetz verstieß, sondern weil uns Marcus J. Oswald etwas mitzuteilen hatte.
Marcus J. Oswald ist jener Mann, über dessen Gerichtsverhandlung wir am 15.02.2012 einen
Beitrag geschrieben haben.
Seinen Zeilen legte er jenen Brief bei, der ihm zu 18 Monaten unbedingter Haftstrafe verhalf.
M.J. Oswald gestattet diesem Online-Magazin, mit dem Brief an den Richter Dr. Hannes Winge,
zu machen was es wolle. Diese Gelegenheit ergreifen wir natürlich beim Schopf und veröffent-
lichen das fünfseitige Schreiben nachfolgend.
Unserer Meinung nach wurde Marcus J. Oswald zu Recht verurteilt. Durch die bewertungsfreie
Veröffentlichung des obigen fünfseitigen Briefes, kann sich jedoch der/die geneigte Leser(in)
selbst eine Meinung darüber bilden.
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2012-02-22
Betrug mit ungerechtfertigten Rechnungen
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd“ verschickt derzeit massenweise
ungerechtfertigte Rechnungen und Mahnungen für den Download von Smartphone-Apps.
Dutzende Österreicher haben bereits solche Rechnungen erhalten und sich in den letzten
Tagen verunsichert an den Internet Ombudsmann gewandt. Der Internet Ombudsmann
( www.ombudsmann.at ) hat umgehend die zuständigen Behörden informiert und emp-
fiehlt allen Konsumenten, sich nicht einschüchtern zu lassen: Rechnungen für Leistungen,
die nicht bezogen oder bestellt wurden, muss man auch nicht bezahlen. Generell wird vor
der Nutzung von Angeboten der „Apps World Ltd.“ gewarnt.
App-Downloads
Mobiltelefone, auf denen zusätzliche Software-Anwendungen (so genannte „Apps“) in-
stalliert werden können, liegen derzeit voll im Trend. Das Kaufen und der Download
dieser kleinen Software-Programme erfolgt dabei meist mit einem einfachen „Klick!“ am
Handy oder via App-Plattform im Internet. Viele dieser „Apps“ sind gratis oder sehr billig
erhältlich. Der Erfolg beschert den Programmierern und Betreibern der Vertriebsplatt-
formen dennoch weltweit Milliardenumsätze. Bezahlt werden die Apps meist via Kredit-
karte, deren Daten oft in den „App-Stores“ hinterlegt werden müssen.
Das in London ansässige Unternehmen „Apps World Ltd.“, geht jedoch einen anderen
Weg, um arglose Konsumenten, um ihr Geld zu erleichtern. „Apps World Ltd.“ verschickt
derzeit im gesamten deutschsprachigen Raum wahllos Rechnungen bzw. Mahnungen
per Post oder E-Mail und fordert Geld für den Download von „Apps“ ein.
Das Adress-Material inkl. weiterführender Informationen zu den Empfängern, die un-
aufgefordert als „Beweis“ der tatsächlichen Bestellung angeführt werden, dürfte dabei
einfach von klassischen Adress-Vermarktern eingekauft worden sein.
Webseiten gar nicht existent
„Apps World Ltd.“ fordert von bis zu 96 Euro von den überraschten und verunsicherten
Rechnungs-Empfängern. Angebliche Leistung: Nutzung von Websites wie zum Beispiel
myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com für den Download von nicht
näher bezeichneten „Apps“. Die Seiten sind teilweise nicht vorhanden. Wenn auf diesen
überhaupt eine Registrierung möglich ist, können keine Apps heruntergeladen werden.
Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an den Internet Ombudsmann
gewandt haben, geben außerdem unisono und absolut glaubwürdig an, keine dieser
Webseiten jemals genutzt zu haben. Viele Rechnungsempfänger verfügen nicht einmal
über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.
Beratung und weitere Informationen für Betroffene bietet der Internet Ombudsmann unter
www.ombudsmann.at. Download einer „Beispiel-Rechnung“ von „Apps World Ltd.“ hier…..
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2011-02-10
Mahnklage
Dass eine illegal beschäftigte Putzfrau als Postempfangsberechtigte für amtliche Schreiben
eines Gerichts gesehen wird, möge als erstaunlich erscheinen. Tatsächlich war dieser Fall
aber eingetreten.
Im betreffenden Fall ging es um ein sogenanntes Mahnverfahren oder auch Mahnklage
genannt. Der Kläger bringt seine Geldforderung ( max. bis zu 75.000,- Euro) bei Gericht ein.
Dieses überprüft vorerst nicht ob diese Forderung gerechtfertigt ist, sondern stellt dem ver-
meintlichen Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.
Zustellung zu eigenen Handen
Wenn der Empfänger gegen den Zahlungsbefehl innerhalb einer vierwöchigen Frist nicht
beruft, erwächst dieser in Rechtskraft. Bei einer Berufung wird der Fall verhandelt. Zahl-
ungsbefehle werden vom Gericht immer mittels RSA-Briefes (blaues Kuvert) versendet
und müssen eigenhändig zugestellt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der
Empfänger einen Postempfangsberechtigten hat. Und dieser Umstand macht folgenden
Fall so erstaunlich.
Illegale Putzfrau übernahm amtliche Post
Was war geschehen? Ein Firma aus der Steiermark hatte eine Putzfrau beschäftigt, die
unkorrekter Weise nicht angemeldet war. Diese reinigte einmal in der Woche die Räum-
lichkeiten des Betriebes ausserhalb der Öffnungszeit, in der ausser ihrer Person niemand
anwesend war. Die Belegschaft des Unternehmens befand sich zu dieser Zeit sogar nach-
weislich auf einem Firmenausflug.
Just zu diesem Zeitpunkt kam der Briefträger, um die Post, unter der sich auch ein Zahl-
ungsbefahl über rund 14.500,- Euro befand, zuzustellen. Die illegal beschäftigte Putzfrau
bestätigte den Empfang des gerichtlichen Schreibens, gab dieses jedoch nicht an die
Geschäftsleitung weiter, sondern legte dieses angeblich auf den Schreibtisch des Ge-
schäftsführers. Jedenfalls gelangte das Gerichtsschreiben nie in dessen Hände.
Wiedereinsetzung beantragt
In Folge waren weder der Firmeninhaber, noch dessen Geschäftsführer in Kennntis dieses
Zahlungsbefehles. Daher erfolgte auch kein Einspruch gegen diesen und das Gericht be-
willigte nach Verstreichung der Einspruchsfrist, die Exekution der offenen Forderung. Der
Geschäftsführer war über alle Maße erstaunt, als ihm die Exekutionsbewilligung zugestellt
wurde.
Er beantragte beim zuständigen Landesgericht die nochmalige Zustellung des Zahlungsbe-
fehles oder eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Beim LG Leoben
hatte man aber offenbar keine Lust auf Mehrarbeit, wies den Antrag zurück und hielt die
Exekutionsbewilligung aufrecht.
Daraufhin wandte sich der betroffene Geschäftsführer an das OLG Graz und erhielt dort
Recht. Eine Putzfrau die einmal wöchentlich ausserhalb der Öffnungszeit die Firmenräum-
lichkeiten reinigt, ist für amtliche Firmenpost nicht empfangsberechtigt.
Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt
Diese Entscheidung gefiel wiederum dem Exekutionsbetreiber nicht, sah er doch schon
die geforderte Summe in seiner Kasse. Schlussendlich landete die ganze Causa vor
dem OGH und dieser entschied in der Tat höchst erstaunlich.
„Der Senat gelangte zur Erkenntnis, dass im vorliegenden Fall die Reinigungskraft als
Arbeitnehmerin der Beklagten und damit als taugliche Ersatzempfängerin iSd § 16
ZustG zu qualifizieren ist.“
Die gesamte OGH-Entscheidung können Sie hier downloaden.
Auf gut Deutsch heisst dies, dass sogar eine illegal beschäftigte Putzfrau in einem Betrieb
bedingt zeichnungsberechtigt ist. Dieses Senatserkenntnis beweist, dass auch der OGH
in der Lage ist realitätsfremde Urteile zu fällen. Jedenfalls musste der Geschäftsführer die
14.500,- Euro bezahlen, obwohl nie in einem Gerichtsverfahren geklärt werden konnte, ob
diese Forderung zu Recht bestand.
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2010-12-26
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Bekanntlich haben Einbrecher während der Urlaubszeit Hochsaison. Wie das Licht die Motten,
locken leerstehende Häuser und Wohnungen lichtscheues Gesindel an. Für Betrüger ist die
Urlaubszeit normalerweise eine Flaute, da potentielle Opfer im Urlaub verweilen.
Wie gesagt normalerweise, denn findige Betrüger haben eine Marktnische gefunden, um auch
in der Urlaubszeit auf ihre Kosten zu kommen. Sie erkundigen sich wann ihr späteres Opfer in
den Urlaub fährt und vergewissern sich, dass dieser Umstand auch eingetreten ist.
Fingierte Mahnklagen
Dann bringt der Betrüger beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage, gegen die im
Urlaub verweilende Person ein. Als Grund wird meistens ein angeblich aushaftendes Dar-
lehen angegeben.
In Folge erhält der Gemahnte einen Zahlungsbefehl mittels RSB- Brief. Ein solches Schreiben
kann auch an einen Ersatzempfänger, also an jede erwachsene Person die an der gleichen
Adresse wie der Empfänger wohnt, zugestellt werden. In diesem Fall könnte der Betrug noch
verhindert werden.
Hinterlegung gilt als Zustellung
Da aber der Urlaub großteils ein Familienereignis ist, ist in den meisten Fällen niemand an
der Zustelladresse anzutreffen. In diesem Fall deponiert der Briefträger eine Hinterlegungs-
anzeige (gelber Abholschein). Ab diesem Zeitpunkt fängt die 4-wöchige Einspruchsfrist zu
laufen an, da die Hinterlegung als Zustellung gilt.
Sollte in der gesetzlich vorgegeben Frist kein Einspruch erhoben werden, erwächst die Mahn-
klage in Rechtskraft und der Zahlungsbefehl hat rechtliche Gültigkeit. Der Betrüger oder ein
Helfer begibt sich nun zur Wohnadresse und stiehlt die Hinterlegungsanzeige aus dem Brief-
kasten. Damit ist auch die Möglichkeit ausgeschalten, dass sich der Empfänger den RSB-Brief
zu einem späteren Zeitpunkt vom Postamt abholt.
Plötzlich steht der Exekutor vor der Türe
Das ahnungslose Opfer hat keine Ahnung was da abgelaufen ist und merkt das Dilemma erst
zu dem Zeitpunkt, wenn der Exekutor vor der Türe steht. Gegen die nun folgende Exekution
stehen keine rechtliche Mittel zur Verfügung.
Der Betrogene hat zwar nun die Möglichkeit des Rechtsbehelf der Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand und kann dadurch versuchen prozessualen Nachteile zu beseitigen. Ein der-
artiger Schritt birgt jedoch Kosten, Mühen und vor allem erhebliche prozessualen Risken.
Ortsabwesenheitserklärung
Die sicherste Methode sich gegen einen solchen Betrug zu schützen ist eine Ortsabwesen-
heitserklärung, die man beim zuständigen Postamt kostenlos abgeben kann. Hierfür gibt es
eigene Formulare. Mit einer solch abgegeben Erklärung werden alle RSA- und RSB-Briefe
an den Absender (Behörden, Ämter) zurückgeschickt und gelten nicht als zugestellt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag ein wenig die Augen geöffnet haben und mit
dem Tip der Ortsabwesenheitserklärung ein wenig hilfreich sein konnten. In diesem Sinne
wünschen wir Ihnen noch einen schönen Urlaub.
*****
2010-08-01
Bestens betreut?
(Screen: www.linzag.at)
Immer bestens betreut, sah sich Frau Christine R. nicht. Denn die Linz AG teilte ihr Mitte Juni
schriftlich mit, dass sie verstorben sei. Das entsprach natürlich nicht der Realität und sie ver-
suchte wochenlang diesen Irrtum aufzuklären.
Begonnen hatte alles damit, dass die betagte Nachbarin von Christine R., deren Sachwalterin
sie war, verstarb. Da sie in dieser Funktion auch die Post der mittlerweile Verstorbenen erhielt,
unter der auch Rechnungen der Linz AG waren, teilte sie am 1.Juni den Todesfall dem Staats-
betrieb mit.
Sie hat tot zu sein
Irgendwie schien ein Beamter dies verwechselt zu haben und erklärte Christine R. für tot. Und
wenn ein Beamter jemanden für tot erklärt, dann ist dieser Mensch auch tot. Obwohl die für tot
erklärte, quicklebendige 58-Jährige mehrere Fax und E-Mails an die Linz AG schickte, erhiel-
ten die „Hinterbliebenen“ ein Schreiben der Beamtenburg, in dem um Nennung einer Kon-
taktperson ersucht wurde, um die notwendigen Formalitäten für den Todesfall abzuwickeln.
Christine R. begab sich nun persönlich ins Kundencenter der Linz AG, um den Irrtum aufzu-
klären. Dort nahm man die Fakten auf und versprach eine Antwort. Nachdem bis vorige Woche
nichts geschehen war, wandte sich die 58-jährige Arzthelferin an die „Oberösterreichischen
Nachrichten“, welche die Linz AG aus ihrer Totenstarre erweckten.
Ignoranz oder Unfähigkeit?
Es ist erstaunlich mit welcher Ignoranz Beamte der Linz AG in ihrer Meinung verharrten, obwohl
das Gegenteil bewiesen wurde. Erst auf Druck der Medien, erwachte der Staats-Moloch aus sei-
nem Dornröschenschlaf.
Die Linz AG bedauert nun den Vorfall: „Das war eindeutig unser Fehler. Das dürfte nicht pas-
sieren“, sagt Sprecherin Karin Penn. Die betroffenen Mitarbeiter seien bereits deutlich auf das
Fehlverhalten hingewiesen worden, der Leiter des Kundenservice werde sich persönlich bei
der Kundin entschuldigen. Penn verspricht: „Wir werden daraus lernen.“
Was hätte die Linz AG wohl gemacht, wenn die totgesagte Christine R. ihre Stromrechnung
nicht mehr bezahlt hätte? Dieser erstaunliche Vorfall beweist wieder einmal, dass sich so man-
cher Beamte in der „freien Wildbahn“ nicht einmal ein Semmerl verdienen könnte.
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2010-07-14
Kreditvergabe wird vorgegaukelt
Einfach zum richtigen Kredit, auch ohne KSV möglich. Sie suchen einen Kredit oder möchten
sich über die verschiedenen Kreditarten informieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Mit diesem Slogan wirbt die PASARO-Finanz AG auf der Startseite ihrer Homepage.
Eine etwas einfach gestrickte Dame und dies ist nicht beleidigend gemeint, ließ sich von
dieser Werbung ansprechen, da sie unbedingt einen Kredit für eine Anschaffung benötigte.
Allein aus der Versprechung einen Kredit ohne KSV-Auskunft, bzw. auch bei negativer KSV-
Auskunft zu erhalten, hätte die Frau aus Niederösterreich stutzig machen müssen.
Aber wie bereits erwähnt, handelt es sich bei besagter Kreditwerberin um eine einfache
Frau. Sieht man sich die Startseite der Homepage der PASARO-Finanz AG an, kann ein
einfacher Mensch durchaus zum Schluss kommen, diese Firma vergibt Kredite.
Startseite gaukelt Kreditvergabe vor
Kein Kredit, dafür enorme Telefonrechnung
Die Niederösterreicherin füllte das Online-Formular für die Kreditanfrage aus und sendete
dieses ab. Kurze Zeit später erhielt sie ein SMS in der ihr mitgeteilt wurde, dass der Kredit
bewilligt werde, sie aber noch zum Zwecke der persönlichen Datenaufnahme rückrufen
müsse. Als Rückrufnummer wurde ihr eine kostenpflichtige Mehrwertnummer angegeben.
Die Dame aus Niederösterreich wählte besagte Nummer, die sage und schreibe 3,64 Euro
pro Minute kostet. Die Aufnahme der persönlichen Daten erstreckte sich über einen Zeit-
raum von 5(!) Stunden, wobei sie zwischenzeitlich immer wieder in eine Warteschleife
geschaltet wurde. Letztendlich wurde ihr mitgeteilt, dass sie alle Unterlagen per Post er-
halte.
Die Kreditwerberin hatte zwar im Kreditanfrage-Formular die Geschäftsbedingungen akzep-
tiert, denn anders kann das Online-Formular gar nicht abgesendet werden, allerdings diese
nicht durchgelesen.
Am nächsten Tag erhielt sie wieder eine SMS, in der sie nochmals zu einem Rückruf auf-
fordert wurde, weil angeblich noch irgendwelche Daten benötigt wurden. Da die Telefon-
kosten bereits auf rund 1.100,- Euro angestiegen waren, unterließ die Niederösterreicherin
einen neuerlichen Rückruf. Den Kredit bekam sie, wie könnte es auch schon anders sein,
natürlich nicht.
Gewinn liegt woanders
„Bei diesen Anrufen geht es nicht um echte Kreditvermittlung sondern nur darum, dass der
sprichwörtliche Fisch so lange wie möglich am Haken bleibt. Genau wie bei Sexhotlines,
Partnervermittlungen oder Gewinnbenachrichtigungen“, meint der Konsumentenberater
der AK Niederösterreich Ernst Hafrank.
Da Firmen wie die Pasaro-Finanz AG ihren Firmensitz meist in der Schweiz haben und sich
damit außerhalb des EU-Rechts- und Gerichtsbereiches befinden, können sie rechtlich
kaum bis gar nicht belangt werden.
Einem Kreditsuchenden kann daher nur angeraten werden, bei derartigen Firmen nicht
anzurufen, denn diese finanzieren sich meist ausschließlich aus dem Gewinn der Mehr-
wertnummern und nicht aus vermittelten Krediten.
Nicht umsonst vermerkt die Pasaro-Finanz AG in ihrer Homepage folgendes:
Der Ordnung halber merken wir an, dass alle in diesem Beitrag abgebildeten Screenshots
von der Homepage der PASARO-Finanz AG angefertigt wurden.
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2010-05-05
Vornehmes Schweigen
Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.
Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag
Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.
Neuerliche Anfrage
Auf jeden Fall hatte uns dies dazu veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bekamen Post
Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.
Wie die Katze um den heißen Brei
Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.
Das Schweigen wird nichts nützen
Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****
2009-12-22
Bußgeld und Datenschutz
Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.
Kundendesorientiert
Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M. mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.
Neues erstaunliches Gesetz
Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.
Mitarbeiterin kam nicht
Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.
Stornomeldung ignoriert
Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.
Erst mit Rechtsbeistand Erfolg
Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.
Warum kein Strafgeld für die WGKK?
Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
*****
2009-12-14
Post von der WGKK
Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.
Frist versäumt?
Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.
Alles ordnungsgemäß bezahlt
Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober 2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.
Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei
Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.
Kein Wahrheitsbeweis
Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?
Denkende Mitarbeiter unerwünscht
Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“ denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
*****
2009-12-04
Unsere Skepsis bestätigt sich
Wir haben bereits im Juni einen „Beitrag“ über die absurde Idee verfasst, nicht mehr
benötigte Postbeamte zur Polizei zu versetzen. Seit einiger Zeit hat die Polizei auf Grund
diverser Vorfälle ohnehin Imageprobleme. Da hat sie eine solche „Aktion“ wie ein Loch
im Kopf benötigt.
Stille Rebellion
Von Beginn an waren konservative Kräfte in den Polizeireihen gegen eine solche „Personal-
reform“, wie man aus internen Kreisen erfahren konnte. Allerdings wurde Kritik vorerst nur
hinter vorgehaltener Hand geäußert.
Sicherheitsbedenken
Aber bereits zu Beginn dieses Monats, wurden einige Hände von den Mündern wegge-
nommen. Die Polizeigewerkschaft sprach das laut aus, was sich viele dachten. Es wurden
Sicherheitsbedenken geäußert, da die „frisch importierten Postler“ bereits nach 14-täg-
iger Einschulung, Zugriff zum höchst sensiblen EKIS-Datensystem der Polizei hatten.
Schadensbegrenzung
Natürlich bemühte sich der stv. Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad
Kogler in Schadensbegrenzung. Da alle „umfunktionierten“ Beamten ohnehin eine
Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen, sehe er die Sicherheit gewährleistet, so Kogler.
Das jedoch, hat den Beliebtheitsgrad der ehemaligen Postbeamten in den konservativen
Kreisen der Polizei auch nicht erhöht, wie der jüngste Vorfall beweist.
Es beginnt schief zu laufen
Der Polizist in spe, der von der Telekom überstellt wurde, erschien zum Dienstantritt im
Wachzimmer „Praterstern“ mit einer Alkoholfahne. Weil der Durst vermutlich noch immer
sehr groß war, genehmigte er sich im gegenüberliegenden Weinhaus noch einige „Spritzer“.
Das rief natürlich seine zukünftigen Kollegen auf den Plan und der „Polizeipostler“ wurde
zu Alkotest gebeten, den dieser jedoch verweigerte. Jetzt wartet man bei der Telekom
weitere Ergebnisse ab. Dem inzwischen dienstfrei gestellten Mann, erwarten auch diszi-
plinäre Maßnahmen.
Demonstrative Ablehnung?
Diese ganze Aktion beweist die Unbeliebtheit der Postler bei der Polizei. Wir sind der
Meinung, dass man mit einem „echten“ Polizisten, in Kollegenkreisen nicht so verfahren
wäre.
Die Überstellung von ausgemusterten Postbeamten in den Polizeidienst, wird dem Ansehen
der Polizei sicherlich nicht förderlich sein. Es wäre weitaus sinnvoller, junger engagierte
Männer, die noch Ideale haben, mit einer dementsprechenden Schulung zu guten Polizisten
auszubilden.
Dann wird man eine von der Bevölkerung respektierte und von den Gesetzesbrechern
gefürchtete Polizei haben. Nicht mehr benötigte Postler in den Polizeidienst zu stellen, ist
mehr als ein schlechter Witz.
Stauni
2009-09-17
Info über Story
Ende Mai dieses Jahres, wurden wir von einem Leser auf eine erstaunliche Geschichte
aufmerksam gemacht. Wir haben dann am 31.05.2009 nachfolgenden Beitrag darüber
geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=259;neuer-akh-skandal-&catid=1;erstaunliches
Der o.a. Leser Wolfgang K., betreibt den Webblog „Warteschlange“ und nennt sich selbst
„RokkerMur“. Es ist eine sozialkritische Website, eher links orentiert und Vorfälle über die in
dieser Seite geschrieben werden, sind mehr oder weniger satirisch kommentiert.
Der Kontakt
Mit der Zeit entwickelte sich ein lockerer E-Mail Kontakt, der im Zeitraum von Anfang Juni be-
gann und mit 8.Juli 2009 endete. Dieser Mailverkehr bestand aus 11 Mails von denen 9 Beant-
wortungen von Anfragen seitens der Warteschlange waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen
unserseits, bezüglich des etwas erstaunlichen Benehmens des Wolfgang K.
Die wirkliche Absicht
Der Betreiber der „Warteschlange“ hatte uns nämlich mehrmals via E-Mail „bedrängt“,
einen Permanent-Link zu seiner Webesite zu setzen. Falls Herr K. diesen Umstand vergessen
hat, sind wir gerne bereit die betreffenden Mails zu veröffentlichen.
Ja, nein, ja, nein….
Lange Rede, kurzer Sinn, wir haben diese Linksetzung nicht gemacht. Das führte dann am
8.Juli 2009 offensichtlich zu einem „Hausverbot“ auf der Website von Wolfgang K.
An diesem Tag erhielt er auch sein letztes Mail von uns, in dem wir ihm mitteilten das wir dies
zur Kenntnis nehmen und es für uns auch nicht besonders wichtig ist.
Umso erstaunter waren wir, als uns in einem Mail von Wolfgang K., am 11.Juni 2009, sowie
über das Forum „Genderwahn“ mitgeteilt wurde, dass das Hausverbot wieder aufgehoben sei.
Abgelehnt
Da wir allerdings keinen Wert mehr auf einen Kontakt mit Herrn Wolfgang K. legten, lies der
Herausgeber dieses Magazins, über einen Bekannten, dass von ihm nachfolgend verfasste
Schreiben ebenfalls über „Genderwahn“ veröffentlichen:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4174&sid=221f00905d3e5af8da6f38014cfdfe78&p=15710#p15710
Beginn des Schreibens
Auf WARTESCHLANGE am Samstag, 11. Juli 2009, 00:18 erschienen:
==========================================================
Hausverbote in der warteschlange:
Anm: Marcus J.Oswald (blaulicht & graulicht) hat auf der warteschlange Hausverbot.
Herr Reders Hausverbot wurde in eine bedingte umgewandelt
und ist daher aufgehoben.
Das finde ich wirklich „ERSTAUNLICH“ das sich ein Wolfgang K. anmasst, bedingte Sank-
tionen auszusprechen. Vielleicht verwechselt er sich mit einer Behörde oder einem Gericht.
Ausserdem erhielt ich vom Selbigen ein E-Mail,das ich auszugsweise zitiere:
Betreff: Umwandlung des Hausverbotes in eine bedingte Attachment
Von: Kirchleitner Wolfgang <kirchleitner@gmail.com>
Datum: 11.07.2009 07:38
An: <office@erstaunlich.at>
Hallo Stauni !
Grund: Mit Oswald wollen wir dich nicht in einen Topf werfen,
das der Pädo ist war mir klar………………………
MfG
Wolfgang
Es ist mir gänzlich egal für was Wolfgang K. den Oswald hält. Wenn er mit diesem ein Prob-
lem hat, soll er es selbst lösen. Ich löse meine Probleme auch selbst.
Ich persönlich lege keinen Wert mehr darauf, irgendwelche Kontakte mit Wolfgang K. oder
seiner Website WARTESCHLANGE zu pflegen.
Ich halte es wie vor 4 Wochen, wo ich weder Wolfgang K. noch seine HP gekannt habe.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt ganz gut gelebt und werde auch weiter ganz gut leben.
Herr Wolfgang K. darf jetzt wieder sein bedingtes, in eine festes Hausverbot bezüglich
meiner Person umwandeln.
======================================================================
Ende des Schreibens
RokkerMur begreift nicht
Wir sind einem Herrn Wolfgang K. nicht vom „Buckel“ heruntergerutscht und daher möge
er seine Spielchen mit Seinesgleichen betreiben.
Allerdings dürfte das o.a. Schreiben den Warteschlangenbetreiber voll ins Ego getroffen
haben, denn er postet heute wieder auf Genderwahn folgendes:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4179&st=0&sk=t&sd=a
Bis gestern war es anders da hat mich der Herr mit mails überflutet.
Selber Hirn einschalten wenn man nichts genaues weiß.
Er wollte Infs noch und noch, Tierschützer, AKH-der Kriminalfall usw.
Ich bin genauso froh wie ERSTAUNLICH das ich keine Mails mehr von ihm bekomme.
===================================================================
Zeitverschiebung
Herr Wolfgang K., gestern war der 11.Juni 2009 und dass letzte Mail haben Sie am
8.Juli 2009 erhalten. In Ihrer Zeitrechnung kann irgendetwas nicht stimmen.
Wie bereits oben angeführt, bestand der Mailverkehr aus ganzen 11 (!) E-Mails, bei denen
9 Beantwortungen Ihrer Anfragen waren. 2 Mails waren Stellungsnahmen, bzw. Anfragen
unserseits.
Erstickt in Post
Der Zeitraum dieses Mail-Verkehrs erstreckte sich über 6 Wochen. Wenn sie dies als
„Überflutung“ sehen, dürften Sie eine sehr dürftige Mailkorrespondenz haben.
Allerdings wäre das bei Ihrem Benehmen auch nicht sehr erstaunlich.
Doppelgleisig
Allerdings erstaunlich finden wir die „Gangart“ von Herrn Wolfgang K.
Einerseits verurteilt er das Forum „Genderwahn“ auf das Schärfste, während er ander-
seits darum bettelt auf Selbigen posten zu dürfen.
Herr Wolfgang K., bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass „ERSTAUNLICH“ mit Ihnen nichts
mehr zu tun haben will. Sie haben sich an uns „angepirscht“ also pirschen Sie sich wieder
weg.
Stauni
2009-07-12
Humor ist wenn man trotzdem lacht
In Krisenzeiten hat die Bevölkerung ohnehin wenig zu lachen. Da kommt eine Idee der
Bundesregierung gerade zeitgerecht, um die Leute zu erheitern. Diese beschäftigt sich
allen ernstes mit dem Gedanken, nicht mehr benötige Postbeamte in den Exekutivdienst
zu überstellen, um die Polizei zu entlasten.
Für die Post AG ist alles O.K.
Der Österreichische Post AG gefällt dieser Vorschlag, den sie findet es als Beitrag zur
Sicherheit, in den gegenwärtigen Zeiten. Man werde diesen Vorschlag prüfen und die
noch offenen Fragen zu Details wie Dienstorte und Tätigkeit klären.
Zum Transfer an und für sich bestehen keine Bedenken, da ja auch schon Justizwache-
beamte zur Polizei gewechselt sind.
Post AG ist ahnungslos
Offensichtlich hat man in der Postgeneraldirektion keine Ahnung über die Tätigkeit eines
Justizwachebeamten, um zu so einen Schluss zu kommen.
Den verantwortlichen Damen und Herren kann nur angeraten werden, einige Tage Dienst
in einem Gefängnis zu verrichten. Sie werden den Unterschied zwischen Justiz und Post
sofort bemerken.
Das Justizopfer
Auch der bedeutendste Oppositionspolitiker unseres Landes, Herr Westenthaler sieht in der
Idee von Beamtenministerin Heinisch-Hosek einen Lichtblick für die Betroffenen.
Na, ja vielleicht sind Postler verkehrssicherer und können einem Auto schneller ausweichen,
wenn der Fahrer damit aus einem Parkplatz ausfahren will.
Hut ab, Herr Pilz
Die sonst so realitätsfernen GRÜNEN haben diesmal überraschend richtig reagiert.
Peter Pilz fordert sarkastisch eine sofortige Bewaffnung der Müllabfuhr, den nur eine
solche kann potentielle Täter abschrecken.
Das ist nicht genug
Da wollen wir doch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass auch Straßenkehrer
sofort unter Waffen gestellt gehören. Eine ständige Präsenz einer Straßenkehrerarmee ,
die neben dem Besen ein Sturmgewehr tragen, wird das Sicherheitsgefühl der Bevölker-
ung augenblicklich verstärken.
Aber auch die Untergrundkriminalität muss mit geeigneten Mitteln bekämpft werden, um
Einbrüche a la „Riffifi“ zu verhindern. Hier könnten wir uns vorstellen, dass die Kanalräumer
ab sofort mit Waffen ausgerüstet werden.
Damit wäre Wien auch unter Tage ein wesentliches Stück sicherer, allerdings nur die Obdach-
losen müssten in Zukunft mehr aufpassen, um nicht mit einem Einbrecher verwechselt zu werden.
Schuster bleib bei deinem Leisten
Nichts gegen unsere Postler, die einen ehrenwerten und Beruf ausüben. Aber gehen Sie einmal
in ein Postamt und schauen Sie sich ein wenig um. Es wird Ihnen sofort klar werden, warum diese
Damen und Herren bei der Post arbeiten und nicht bei der Polizei sind.
Hoffentlich haben die Räuberbanden aus den ehemaligen Ostblockländer diese höchst
erstaunliche Idee noch nicht mitbekommen. Wenn ja, wird ihnen schon jetzt das Wasser
im Mund zusammenlaufen.
Stauni
2009-06-25