„Billige politische Bordsteinschwalbe“
Möglicherweise werden beim ehemalige Chef des – bei der Nationalratswahl 2013 aus dem Parlament geflogenen – BZÖ (schaffte die Vier-Prozent-Hürde nicht), wehmütige Erinnerungen wach. Denn so wie es einst dem BZÖ erging, ergeht es zurzeit dem Team Stronach, dem scharenweise die Mandatare weglaufen.
Unter den „Partei-Flüchtlingen“ befindet sich auch die Nationalratsabgeordnete Martina Schenk, die auch schon seinerzeit das BZÖ verlassen hatte. Gut, die werte Dame betreibt schon reges Parteien-Hopping (BZÖ, FPÖ, Stronach und jetzt FLÖ) – aber rechtfertigt das, sie als Irma la Douce (Anm.: Prostituierte in einer US-amerikanische Filmkomödie) der österreichischen Innenpolitik zu bezeichnen und den Kommentar mit dem Hashtag „#billigepolitischeBordsteinschwalbe“ zu bekräftigen? Wir sagen „Nein“ dazu und werten den Tweet als beleidigend und frauenfeindlich.

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2017-08-09
Szene-Fotograf der SPÖ bezeichnete
H.C. Strache als menschlichen Müll
Im Dezember des Vorjahres haben wir den Beitrag „SPÖ hat eigenen Bordell-Beauftragten“
gebracht. Die Roten hatten augenscheinlich die Absicht, sich ihre Pfründe in der Wirt-
schaftskammer mittels Prostituierten sichern zu wollen.
Als Bordell-Beauftragter sollte der Szene-Fotograf Götz Schrage fungieren. Wir haben
damals angemerkt, dass Schrage eigentlich ein netter Kerl sei und sich für den Job (der
höchstwahrscheinlich ein politischen Mandat als Belohnung in Aussicht hatte) nicht ver-
heizen lassen soll.
Aus dem geplanten Unterfangen schien jedoch nichts geworden zu sein und so gelangte
Schrage bis dato zu keinen politischen Ehren. Leider müssen wir unsere Aussage „netten
Kerl“ revidieren. Denn der Szene-Fotograf scheint unbedingt ein politisches Amt inner-
halb der SPÖ anstreben zu wollen und so bediente er sich in einer virtuellen Diskussion
auf Facebook eines Jargons, den man eigentlich nur von einem SPÖ-nahen Skandal-
rapper kennt.
Dem aber nicht genug, fand Schrage auch für den freiheitlichen Klubobmann im Wiener
Rathaus, Johann Gudenus, beleidigende Worte. Mit diesen könnte er sich aber ins eigene
Fleisch geschnitten haben, denn die rote Homo-Lobby wird über diese Wortwahl wahr-
scheinlich nicht erfreut sein.
Wir sind schon neugierig, ob Schrage für seine Worte mit einem Mandat belohnt werden
wird. Denn für die kommende Wien-Wahl im Herbst, kandidiert er an wählbarer Stelle im
Wiener-Gemeindebezirk Neubau für die SPÖ.
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2015-06-06
Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren
„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in manchen Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten worden sind um diese dem Finanzamt zu überweisen“, so steht es auf dem Internet-
portal sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise waren die betroffenen Finanzämter über diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich, denn damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren. Denn
so problemlos ist das nicht, immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB. Im Absatz 1 steht:
„Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei das Wort „ausnützt“ nicht klar definiert ist und ganz nach Belieben
interpretiert werden kann.
Im vorigen Jahr fällte der VwGG nun ein Urteil, in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig festgehalten wurde. Es ist daher ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass es aus der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im Wirtschaftsbetrieb einzugliedern, macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz. Wir können beim besten Willen
nicht nachvollziehen, wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach. Dabei ist es egal, ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube am Dach“ und daher die Auswahl völlig willkürlich traf. Den Grund dafür ver-
muten wir in der nicht sehr hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen. Viele sind nur für
wenige Monate in Österreich und wandern dann weiter. Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt, dass diese Damen ihre Steuern nicht entrichtet haben, sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen. Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer abzuführen. Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich. Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre nämlich die Weisungspflicht, der jeder Dienstnehmer im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit unterliegt. Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen Wunsch eines Freiers. Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls feststehen: Viel nachgedacht wurde diesbezüglich nicht. Aber vielleicht liegt es
daran, dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
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2014-02-25
Trotz Gesetz noch immer erhebliche Anzahl illegaler Prostitutionslokale
Mit 1. November 2011 trat in Wien ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft. In diesem wird unter
anderem festgehalten, dass alle Lokale in denen die Prostitution ausgeübt wird, einer amtlichen
Genehmigung bedürfen. Den Betreibern bereits bestehender Lokale, wurde für die Kommis-
sionierung eine nachträgliche Übergangsfrist eingeräumt, die mit 31.Oktober 2012 endete.
Nach Ablauf der o.a. Übergangsfrist von einem Jahr, kontrolliert die Wiener Polizei seit Anfang
November 2012 die Einhaltung des Gesetzes. Der zuständige Polizeireferent ist ein gewisser
Dr. Wolfgang Langer, auf den wir im Beitrag noch einmal zurückkommen werden.
Die Kontrollen der Polizei haben sich bis dato offenbar als zahnlos erwiesen. Denn auf der
Internetplattform „SOPHIE“ – Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen – wurde nun eine Liste
der genehmigten Prostitutionslokale veröffentlicht. Lediglich 67 Lokale erhielten bis heute eine
Genehmigung.
Fraglich ist auch die Tatsache, wie „SOPHIE“ zu diesen Daten gekommen ist. Laut Auskunft
der Mitarbeiterin Frau M. wurden diese von der Polizei zur Verfügung gestellt. Da stellen wir
uns die Frage, ob hier eine Verletzung des Datenschutzgesetzes begangen wurde. Aber das
wäre noch das kleinere Übel zu jener Tatsache, die wir recherchiert haben.
In Wien gibt es 421 Lokale (wir verfügen ebenfalls über eine Liste) in denen die Prostitution
ausgeübt wird. Tatsächlich sind 72 davon genehmigt. Aus zuverlässiger Quelle wurde uns
berichtet, dass für 150 Lokale die Genehmigungsverfahren noch laufen, also nicht abgeschlos-
sen sind.
Das heißt im Klartext, dass 199 (!) Lokale – nach wie vor – illegal als Prostitutionslokale be-
trieben werden. Da stellen wir uns die berechtigte Frage, was kontrolliert die Polizei eigentlich?
In mehreren Interviews erklärte Dr. Wolfgang Langer, Leiter des Prostitutionsreferats der
Wiener Polizei, vollmundig, dass derartige Lokale ohne Genehmigung nicht mehr weiter be-
trieben werden dürfen. Die Praxis sieht jedoch völlig anders aus.
Und damit sind wir wie eingangs erwähnt bei Dr. Wolfgang Langer. Wir wollten ihn heute
zu unseren offenen Fragen interviewen. Wir hatten von dem Mann den Eindruck gewonnen,
dass dieser sehr kommunikativ ist. Sein erstaunlichstes Interview können Sie unter diesem
L I N K auf Video sehen.
Screen: sexworker.at
Möglicherweise wurde der Handlungsspielraum von Langer auf Grund dieses Interviews, von
seinem Dienstgeber etwas eingeschränkt. Jedenfalls verwies er uns an die Pressestelle, um
dort eine Erlaubnis einzuholen. Dort wiederum hieß es, dass er im Urlaub sei und man möge
die Fragen per E-Mail übermitteln.
Da wir aber mit unserem Beitrag nicht solange warten wollten, trafen wir mit den Presse-
sprecher der Wiener Polizei, Roman Hahslinger, folgendes Gentlemen’s Agreement. Wir
bringen den Beitrag und die Pressestelle wird nachträglich dazu Stellung nehmen. Wir
werden diese selbstverständlich veröffentlichen.
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2013-08-05
GASTAUTOREN-BEITRAG
Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los, die „aus Spaß“ das altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten. Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!) aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem er wohl wohnte zurückging. Als er von einem pflichtbewussten Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte, wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der Mann holte mit dem „Axt – Ding“ aus, worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat, als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.
Der noch mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus und traf den nun flüchtenden Bürger, der nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger zu erkennen gab abermals, diesmal am Rücken. Der Rucksack mit
Ausrüstung und Kamera rettete dem couragierten Bürger vermutlich sogar das Leben! Der
Schlag ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab, ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die Polizisten vor Ort taten korrekt ihre Pflicht, obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte und nach „weiterer Bewaffnung“ fragte und CS Gas sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die rechtswidrige Strafanzeige (Bild) die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst mit Zivilcourage ausgestatteten Wiener Bürger, der im übrigen am Weg in die, in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter und Prostituierte sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu, die Polizei zeigt Helfer an und verjagt „neugierige“ Journalisten, die das Treiben in den
genannten Vierteln aufdecken könnten bzw. die politische Unfähigkeit des Bezirksvorstehers.
Zustände wie im ehemaligen Ostblock sind das, welche wohl wirklich nicht in eine mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich haben wir diese Sachverhaltsdarstellung auch der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den Angreifer erstattet, sowie auch gegen die Polizei (als ganzes, da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des Angreifers abweist als rechtlich unbegründet, da wie betont ja Notwehr nötig war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der Angreifer wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt. Er
erlitt eine schwere Prellung am rechten Arm bzw. der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch mit Zivilcourage , während die Politik und die Polizei wegschauen bzw. unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der Täter Yolacan G. (es gilt die Unschuldsvermutung) hat wohl keine längerfristigen Verletz-
ungen erlitten, dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen, die er mit der Holzaxt verfolgte sowie das Attest der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa: Prostitutionsverbot, schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist, müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen, damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03
Prostitutionsgesetz ist völlig zahnlos
und SPÖ-Frauenberger merkt es nicht
„Wir werden nicht zulassen, dass die Bezirke Liesing und Leopoldstadt zum Freiluftpuff
verkommen“, hielten heute Liesings FPÖ-Bezirksobmann, LAbg. Mag. Wolfgang Jung und
der Leopoldstädter FPÖ-Bezirksobmann LAbg. Wolfgang Seidl fest. Trotz Prostitutions-
gesetz eskaliert die Situation in bestimmten Bereichen der Bezirke.
Foto: © E. Weber
Im 23. Bezirk ist besonders das Gebiet um den Liesinger Friedhof, im Bereich der Brun-
nerstraße betroffen, wo Prostituierte jetzt schon am frühen Nachmittag Anrainer, Fried-
hofsbesucher und Trainierende vom nahen Sportplatz belästigen. Nicht nur, dass
die Gunstgewerblerinnen immer mehr werden, sie verunreinigen zusehendes die Straßen.
Fäkalien, gebrauchte Kondome, Taschentücher, Uringeruch und über die Zäune geworf-
ener sonstiger Müll sorgen für berechtigten Ärger bei Anrainern und Supermarktbetreibern.
Die dort ansässigen Betriebe fürchten bereits um ihren guten Ruf. Die Zustände sind
mittlerweile unzumutbar geworden.
Schließlich ist auch das Sicherheitsrisiko enorm gestiegen. Frauen werden bereits auf ihrem
Heimweg von Freiern angesprochen und belästigt. Abgesehen davon kommt es zu Unruhen
durch Verdrängungskämpfe von Zuhältergruppen. Das alles wird jedoch von der zuständigen
SPÖ-Stadträtin Frauenberger vehement bestritten. Geht es nach ihr, gibt es kein Problem mit
dem Straßenstrich in Liesing.
Auch im zweiten Bezirk gibt es Problemzonen. Diese befinden sich nahe bzw. im Prater so-
wie unterhalb des Pratersterns im Stuwerviertel. Abgesehen vom Straßenstrich ist hier auch
die hohe Anzahl an Bordellen einzigartig. Kreisende Freier sprechen jedes Mädchen und jede
Frau, die dort unterwegs ist, an.
Besonders bedenklich ist hierbei, dass es im Umkreis einige Schulen gibt. Das Problem mit
der illegalen Prostitution auf offener Straße ist daher evident. Auch die niedrigen Preise –
gerade einmal 25 Euro für verschiedene Dienstleistungen – locken immer mehr Freier an und
führen zu teils aggressiven Konkurrenzkämpfen. Trotzdem ist weder der Bezirk noch die
Stadtregierung in der Lage, die Situation zu entschärfen.
Die Probleme mit den Frauen der Nacht in vielen Gebieten Wiens zeigen also deutlich, dass
das seit 1.11.2011 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz völlig zahnlos ist. Die eigene Vor-
gabe, nämlich Rechtssicherheit und Klarheit für alle Rechtsunterworfenen zu schaffen wurde
meilenweit verfehlt. Deshalb sprechen sich Jung und Seidl abschließend für ein generelles
Straßenprostitutionsverbot aus.
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2013-05-29
Zwangsprostitution in Atzelsdorf
In ihrer heutigen Printausgabe berichtete die Kronen Zeitung, dass sich der 46-jährige Frührent-
ner, Andreas W., in seinem Haus in Atzelsdorf (NÖ) -Am Mitternberg, eine Sexsklavin gehalten
haben soll. Laut Kronen Zeitung lockte der Mann eine 30-jährige Slowakin via Internet in sein
Haus und gab vor eine Krankenpflegerin zu suchen.
Weiters war in der Kronen Zeitung zu lesen, dass die 30-Jährige in einer Sexkammer im Keller
seines Hauses gelandet sein soll, wo er sie als Porno-Sklavin hielt. Es soll auch nicht das ein-
zige Opfer gewesen sein.
Die Kronen Zeitung berichtete, dass sich der Frührentner mit dem Privat-Puff eine goldene
Nase verdient habe. Wörtlich war unter anderem zu lesen: „Und als die Damen dann bei ihm
eingezogen waren, zwang er sie mit den unterschiedlichsten Mitteln (Erpressung, Gewalt,
Freiheitsentzug) zu Sex mit anderen Männern.“
So weit, so nicht gut. Sollten die Vorwürfe stimmen (es gilt die Unschuldsvermutung), dann
liegt hier ein eindeutiger Fall von Zwangsprostitution vor. Von den in Österreich tätigen Sex-
arbeiterinnen sind rund die Hälfte Zwangsprostituierte.
Warum veröffentlicht die Krone nur einen Inseraten-Ausschnitt?
Was uns an der Sache irritiert ist, dass in der Kronen Zeitung nebst dem Haus des Ver-
dächtigen, ein Ausschnitt des Inserates der Webseite „sexecke.at“ veröffentlicht wurde.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 25.03.13)
Hätte man in der Kronen Zeitung auch das Inserat veröffentlicht, wenn es im eigenen Hause
geschaltet worden wäre? Oder geschah die Veröffentlichung möglicherweise nur deshalb, weil
die Webseite „sexecke.at“ (die mittlerweile zum Verkauf angeboten wird) in Sachen Sex-
inserate eine Konkurrenz ist/war. Nachfolgend abgebildet sehen Sie den kompletten Screenshot
des Originalinserates. (Foto, Telefon- und Hausnummer wurden wegen des Opferschutzes ge-
schwärzt).
Screen: sexecke.at
Sieht man sich obiges Inserat an, lässt sich aus diesem zumindest keine Zwangsprostitution
ableiten. Geht man von der sehr realen Voraussetzung aus, dass keine Prostituierte freiwillig
ihren Körper für 20,- bis 40,- Euro verkauft, sieht es bei den Sexinseraten der Kronen Zeitung
schon etwas anders aus. Nachfolgend präsentieren wir 4 Inserate, die stellvertretend für rund
20 Einschaltungen in dieser Preisklasse, in der heutigen Kronen Zeitung zu lesen sind/waren.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 25.03.13)
Sexinserate die zum Nachdenken anregen sollten
Was denkt man sich bei der Kronen Zeitung eigentlich, wenn ein Inserat entgegengenommen
wird, in dem Naturfranzösisch (Oralverkehr ohne Schutz) und/oder Geschlechtsverkehr um
jeweils 20,- Euro angeboten wird? Sind die Verantwortlichen bei der auflagenstärksten Tages-
zeitung Österreichs wirklich so naiv anzunehmen, dass eine Prostituierte freiwillig für 20.-
Euro ungeschützten Oralverkehr oder um den selben Betrag Geschlechtsverkehr macht?
Augenscheinlich ist es den Herrschaften bei der Kronen Zeitung egal, solange der Rubel bzw.
der Euro rollt. Diese sollten jedoch raschest in sich gehen und darüber nachdenken, was hinter
solchen Inseraten wirklich steckt und diese schnellstens aus ihrem Anzeigenteil verbannen,
wenn sie im Kampf gegen die Zwangsprostitution glaubhaft erscheinen wollen.
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2013-03-25
Ordensschwestern nehmen sich illegaler Zwangsprostituierter an
Auch die Kirche dürfe vor Menschenhandel und Prostitution die Augen nicht verschließen, dies
meint heute auf „wien.orf.at“ eine gewisse Schwester Patrizia von den Salvatorianerinnen.
Da können wir die Ordensfrau beruhigen, denn dieser Ansicht dürfte schon der Wiener
Stephansdom Pfarrer Toni Faber gewesen sein. Er pflegte bereits neben Laura Rudas und
Michael Landau eine Freundschaft mit Wiens modernsten Bordell – dem Laufhaus Rachel –
auch wenn diese freundschaftliche Beziehung nur via Facebook stattfand.
Screen: facebook.com
Schwester Patrizia meint weiters, dass es Pflicht sei hier ganz bewusst hinzuschauen und
nicht zu sagen, es geht uns nichts an. Da ist der Dompfarrer Faber allerdings aus einem
anderen Holz geschnitzt, denn als wir seine Facebook-Bordell Freundschaft publik machten,
kündigte er diese dem Laufhaus sofort auf.
So geheim, dass niemand hinfinden wird
Jedenfalls wurde heute in Wien, ähnlich einem Frauenhaus, ein Wohnhaus eröffnet, dass eine
Zufluchtsstätte für illegale Prostituierte sein soll, die zur Prostitution gezwungen werden.
Dieses Haus wird von katholischen Ordensfrauen betreut.
Allerdings hat das ganze mehrere Schönheitsfehler. Erstens handelt es sich laut „wien.orf.at“
um ein Geheimprojekt. Wir zitieren wörtlich: „Straße und Bezirk sind geheim, die Öffentlichkeit
soll nicht erfahren, wo das neue Schutzhaus steht.“ Also stellt sich die berechtigte Frage, wie
die illegalen Zwangsprostituierten dorthin gelangen sollen? Ist vielleicht dem Dompfarrer Faber
die Örtlichkeit bekannt und kann dieser einer Suchenden den entscheidenden Hinweis geben?
Zweitens: Warum finden in diesem Haus nur illegale Zwangsprostituierte Schutz? Illegal heißt
ja nur, dass sie keine Kontrollkarte (im Jargon: Deckel) hat. Wird Registrierten, die zur
Prostitution gezwungen werden die Tür gewiesen, sofern sie diese überhaupt finden?
Drittens: Von einem können die Ordensfrauen – wie das Amen im Gebet – ausgehen. Sobald
die erste Prostituierte – aus welchen Gründen auch immer – zu ihrem Zuhälter zurückkehrt,
ist es nur mehr eine Frage ganz kurzer Zeit bis die Adresse allgemein und im Speziellen in
der Szene bekannt ist.
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2012-10-15
Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen
Für die Rotlichtbranche scheint es derzeit sehr eng zu werden. Scheinbar scheint Vater
Staat, seine bis dato aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben und will auch in diesem Geschäft kräftig mitnaschen. Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
War es früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich. Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen. Also vorbei die lustigen Zeiten in denen
sich Prostituierte als Selbständige anzumelden hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
Der Wegfall der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder. Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“ (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012
Zudem müssen ab 1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale als solche gemeldet, umgebaut und behördlich genehmigt sein. Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden. Theoretisch dauert die behörd-
liche Genehmigung etwa drei Wochen, diese Zeit wird in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten in den Lokalen nicht übereinstimmten. Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
Ferner stimmt bei zahlreichen Lokalen die Bausubstanz, nicht mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein. Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand mehr, wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat. Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei. Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
Rotlichtlokal-Betreiber deren Betriebe ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien entsprechen, werden kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
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2012-10-06
Peepshow oder Puff
Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber, ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur Magistratsabteilung 36 hat oder nur die augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste. Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit 1. November 2011 braucht der Betreiber weder Beziehungen, noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er nun bis 31.Oktober 2012 Zeit, die Peepshow als Prostitutionslokal genehmigen zu
lassen.
Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht etwas tiefer gegraben hätten und
sind bei unseren Recherchen auf folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.
Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen, via Internet ent-
schlossen. Das Stellenangebot, falls man dieses als ein solches bezeichnen darf, kann in
neun Sprachen abgerufen werden.
Dominierend dabei sind die Sprachen der ehemaligen Ostblockländer wie Slowakisch,
Ungarisch, Rumänisch oder Tschechisch. Dieser Umstand ist leicht erklärbar, werden
doch die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.
Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen: „Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame nicht ausreichend verdient? Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern? Und
was ist mit den Abreisekosten, da laut Anwerbung nur die Anreise bezahlt wird. Wie
kommt die Sexarbeiterin wieder nach Hause, wenn ihr hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?
Unserer bescheidener Rechtsmeinung nach werden durch diese Praxis des Peepshow-
betreibers, die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in
einem Anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste – obwohl
es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach – stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
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2011-12-14
Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten
Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen Bestimmung ist die Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen. Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig ihrem Gewerbe nachgehen? Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden. Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze Szene in den Untergrund abrutscht, welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im obig angeführten Absatz beschrieben Szenario entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen. Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen gibt es eigentlich keine Probleme, wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.
Neues Laufhaus in Wien eröffnet
Nun soll im 12. Wiener Gemeindebezirk, in der Meidlinger Hauptstraße 27, ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“, der am 24. Oktober 2011 das Laufhaus eröffnet, versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist. Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27, gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center, welches ein Sexkino mit Videokabinen und einen Sexshop
unterhielt. Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem Erotic-Center wird nun das Laufhaus „Red-Rooms“. Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun, es wird das gleiche Klientel wie in den letzten 30 Jahren kommen. Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich, dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet. Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet. Und im Haus Meidlinger Hauptstraße 27, bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal. Wir sind uns auch ziemlich sicher, dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.
Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten
Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden. Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden. Das heißt, dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein. Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar. Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir uns so einige Auflagen ansehen kommen wir zur Annahme, dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“ (kleine Minibordelle), Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
*****
2011-10-04
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
*****
2011-03-15
Ein Thema für „Thema“
Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“ wurde ein Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der Feuerattacke war, dass sich Florentina M. geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu bezahlen. Adrian Bogdan N. steht seit voriger Woche vor Gericht. Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.
Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht
Interessant war die Aussage von Florentina M., dass sie von Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach bei der Polizei angezeigt hatte. Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien
Leider kein Erfolg
Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten: „ Man wäre der Anzeige sehr wohl nachgegangen und hätte intensiv ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage. Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun die Aussage von Florentina M. oder die der Polizeibehörde stimmt, entzieht
sich unserer Kenntnis. Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit, nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.
Anzeige auch von anderer Frau
Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B., gegen ihren Willen in einem Pensionszimmer im 7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben. Weiteres soll er sie geschlagen und gegen ihren Willen auf den
Strich geschickt haben. Die Einnahmen aus der Prostitution musste sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B. zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto dieser unterwegs sei. Die Anzeigeerstattung erfolgte am 16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.
Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen
Von intensiven Ermittlungen war jedoch dann keine Spur, denn es passierte rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach. Hätte die Polizei also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****
2011-03-08
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
raum seines Wagens. Dann überschüttete er die Frau mit Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem
Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.
Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
geparkten Pkw geholt.
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
delt hat und man sich in Gepflogenheiten rumänischer Kultur nicht wirklich einmischen
wollte.
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
einigung darzustellen.
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde den
Rahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.

Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02
Das Erotikforum
In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“ veröffentlicht. Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.
Als wir heute, also knapp 2 Jahre später diesem Forum wieder einen virtuellen Besuch ab-
statteten stellten wir fest, dass sich nichts geändert hat. Die Alterskontrolle erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Recherche über Peep-Show-Sterben
Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen, waren wir daran interessiert, ob über diese Thematik im Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.
Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob
in einem derartigen Lusttempel „mehr möglich ist“. Daraufhin erhielt der Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Was bietet eine Peep-Show an?
Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete Frauen auf einer Drehbühne tanzen zu lassen. Dem Besucher ist es nun freige-
stellt, ob er nur zusehen oder bei der erotischen Tanzvorführung selbst aktiv sein will,
indem er Hand an sich legt.
In den Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen) kann der Gast individuelle Wünsche an
die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.
Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern sind ausgeschlossen. Strenge behördliche Auflagen und bauliche Gegeben-
heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.
Erstaunliche Antwort
Erstaunt waren wir aber, als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende detailierte Antwort
gegeben wurden.

Screen: http://www.erotikforum.at/
Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt
Da wird dem Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt, dass es in 3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.
Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-
worten bewusst Unwahrheiten verbreitet, um die betreffenden Peep-Show-Betreiber zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.
Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen das Gesetz verstossen, hätte dies doch schwer-
wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.
Virtueller Konkurrenzkampf
Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt, den Betreibern von Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen um ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.
Das Motiv dürfte ziemlich klar auf der Hand liegen, liest man sich das Posting des Users
„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.
Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen. Der Markt ist eng geworden und den Letzten beissen die Hunde. Was für uns aller-
dings unverständlich ist, ist die Tatsache dass der Forumsbetreiber hier offenbar mitspielt,
bzw. es billigend in Kauf nimmt, dass auf seiner Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.
Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?
Das Erotikforum verfügt über genügend Admins (oder sollte über solche verfügen) welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge unberührt stehen, anstatt sie zu löschen. In jedem seriösen Forum werden Bei-
träge, in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.
Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-
klaren. Vielleicht sollten sich die Peep-Show-Betreiber dazu entschliessen, diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.
*****
2010-12-12
Ausländerhasser?
Immer wieder wird den Österreicher(innen) vorgeworfen, von Ausländerhass geprägt und
fremdenfeindlich zu sein. Was kann wohl die Ursache, für einen derartigen Vorwurf sein?
Ist es dass gute Benehmen und die Gesetzestreue eines nicht unerheblichen Teil von Aus-
ländern, welche sich es in Österreich bequem gemacht haben? Wir haben einige Beispiele
zusammengefasst.
Ausländerkriminalität
Migranten bescherten den Städten Mauthausen und Linz ein blutiges Wochenende. Acht
Funkstreifen, fünf Rettungsteams sowie der ÖAMTC-Hubschrauber waren erforderlich, die
Ergebnisse eines blutigen Bandenkrieges zwischen Türken und Tschetschenen zu beseit-
igen.
10 Rumänen am Gürtel in Wien-Alsergrund, lieferten sich ein wildes Feuergefecht. Zwei
rumänische Männer wurden mit lebensgefährlichen Schussverletzungen ins AKH einge-
liefert. Ein rumänischer Zuhälter zündet im 10. Wiener Gemeindebezirk eine Prostituierte
an, weil diese sich weigert, ihm weiterhin zu Diensten zu stehen.
Eine unüberschaubare Anzahl schwarzafrikanischer Drogendealer gehen in Österreich
ihren Geschäften nach. Alle diese Zeitgenossen haben sich in ihrer Heimat politisch verfolgt
gefühlt und in der Alpenrepublik um Asyl angesucht oder besitzen bereits den Asyl-Status.
Tschetschenische Terroristenbanden tragen in Wien ihre Differenzen aus. Dabei werden
Gegner auf offener Strasse erschossen. Der zur Zeit stattfindende Prozess im Landesge-
richt Wien, droht immer mehr zu einer Farce auszuarten.
Eine Bande türkischstämmiger Jugendlicher, kassiert in einem Gemeindebau im 21. Wie-
ner Gemeindebezirk, Schutzgeld auf einem Kinderspielplatz. Kinder die für die Benützung
der Geräte auf dem nicht Spielplatz bezahlen wollen, werden entweder terrorisiert oder ver-
prügelt.
Das sind nur so einige Vorfälle des heurigen Jahres, welche sich in Österreich abspielten.
Würde man alle anführen wollen, könnte man damit ein Telefonbuch füllen. Durch die offen-
en Ostgrenzen stehen Einbrüche und Raubüberfälle von Verbrecher-Ostbanden an der Ta-
gesordnung.
Was haben diese Leute großartiges für Österreich geleistet?
Aber auch sozialpolitisch tut sich so einiges. Laut AMS-Chef Buchinger, haben 70 Prozent
der Antragssteller, der neu eingeführten Mindestsicherung (744,-Euro pro Monat), Migrat-
ionshintergrund.
Bedenkt man, dass Antragssteller mit Migrationshintergrund durchschnittlich 4 Kinder haben,
kommt mit den zusätzlichen Vergütungen wie Kinder- und Familienbeihilfe, Befreiung von
Rezept-, Fernseh- und Telefongrundgebühr, sowie der Mietzinsbeihilfe, eine stattliche Sum-
me zusammen. Diesen monatlichen Betrag für Nichtstun, könnte der Antragssteller nie im Le-
ben verdienen.
Dafür erstaunliche Einsparungen
Anderseits werden die Bereiche Bildung und Krankenwesen kaputtgespart und massiv be-
schnitten. Aber auch jene Personen welche diese Republik aufgebaut haben, trifft die unge-
rechte soziale Umverteilung. Ein nicht unerheblicher Teil der Pensionisten muss in kalten
Wohnungen verharren, da sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können.
Gemeindewohnungen für Alle
Während Wiener(innen) im Durchschnitt 5 Jahre auf Zuweisung einer Gemeindewohnung
warten müssen, forderte die frischgebackene Wiener-Vizebügermeisterin Maria Vassilakou
allen Ernstes, eine fristenlose und sofortige Vergabe dieser Sozialwohnungen für Asylanten
und Zuwanderer.
Die Liste der erstaunlich sozialen Umverteilungen ist ellenlang und würde den Rahmen die-
ser Webseite sprengen. Aber auch unsere Kleinsten kommen nicht zu kurz. Es gibt schon
Kindertagesstätten, welche auf die Kultur und Tradition von Österreich pfeifen und zum Bei-
spiel ein Nikolausverbot erlassen, da der überwiegende Teil der Kinder moslemischen
Glaubens ist.
Wer kritisiert, ist ein Nazi
Betrachtet man nun all diese Vorgänge welche sich in unserem Lande abspielen, kann man
sich nur wundern, dass diese von Frau und Herrn Österreicher so kommentarlos hingenom-
men werden. Und wagt es doch einmal jemand zu reklamieren, wird dieser sofort zum Aus-
länderhasser und Nazi abgestempelt.
Auch politischen Gruppierungen welche diese Zustände kritisieren, werden sofort als Nazi-
oder Rechtsparteien stigmatisiert. Dafür werden von den Linken Gutmenschen, Österreich-
Beschimpfungen für gut geheissen.
Österreichbeschimpfungen in Mode
Ein gutes Beispiel dafür waren die unqualifzierten Äusserungen des türkischen Botschafters
über die Österreicher(innen). Die Gallionsfigur der Grünen, Alexander Van der Bellen, fand
die Beleidigungen und Diffamierungen von Kadri Ecved Tezcan, tatsächlich erfrischend.
Wie sieht es nun in der Realität aus? Die Österreicher(innen) sind mit Sicherheit nicht aus-
länderfeindlich und hegen auch keinen Fremdenhass. Berechtigte Kritik an Misständen
muss erlaubt sein. Uns wundert es ohnehin, dass die heimische Bevölkerung derartige Zu-
stände so ruhig hinnimmt.
Über den Tellerrand hinausblicken
Denn eines vergessen die Linken Gutmenschen. In Ländern wie der Türkei, Rumänien, Bul-
garien, Tschetschenien, Nigeria etc., würde kriminelles Verhalten von Ausländern nicht so
seelenruhig hingenommen werden, sondern hätte schwerwiegende strafrechtliche Folgen.
Wobei die Haftanstalten in diesen Ländern etwas anders aussehen, als im gemütlichen
Österreich. Auch würde in diesen Staaten eine Bevorzugung von Zuwanderern gegenüber
der heimischen Bevölkerung einen Volksaufstand auslösen.
Daher sei den Linken Gutmenschen und anderen Organistionen welche der heimischen Be-
völkerung Ausländerfeindlichkeit attestieren gesagt, blicken Sie einmal über den Tellerrand
hinaus, wie es anderswo aussieht.
*****
2010-11-27
Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
*****
2010-11-20
Moral und Anstand wahren
Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Alle wollen abkassieren
Also erfolgte gestern eine Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei im 15.
Wiener Gemeindebezirk. An den Kontrollen beteiligte sich auch die Wiener Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für
Sofortmaßnahmen der Stadt Wien
Jede Menge Anzeigen
12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.
Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution
in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.
Naja. zwecks Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr Anzeigen erstatten. Der Steuer-
zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.
Auch Freier angezeigt
Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.
Aber die Bemühungen des Beamten der diese Anzeige erstattet hat, werden von Erfolg
gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten, obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte. Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll, wird er zähneknirschend und stillschweigend die paar hundert Euros bezahlen.
Dietmar Erlacher lässt grüßen
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. 4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.
*****
2010-07-16
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Ostgrenzen dicht machen
Das die „Volldemokraten“ Strache, Mölzer und Co gegen die Öffnung der Ostgrenzen zu
Felde ziehen, ist nicht verwunderlich. Akzeptanz gehört nicht zu ihrem Parteiprogramm
wenn es sich um Ausländer handelt.
Wenn es sich jedoch um heimische Neonazis handelt die eine Holocaust-Gedenkfeier stören,
ortet man maximal einen Lausbubenstreich von Jugendlichen denen als Bestrafung die Ohren
lang gezogen gehören.
Kriminalitätssteigerung
Aber zurück zum eigentlichen Thema, von dem wir kurz abgeschweift sind. Es kann nicht
in Abrede gestellt werden, dass durch die Öffnung der Ostgrenzen die Kriminalität in
Österreich gestiegen ist.
Vorallem Kleinkriminelle versuchen hier ihr Glück, da in ihren Heimatländern offensicht-
lich nichts zu holen ist. Allerdings ist auch nicht das Gegenteil bewiesen, das es sich
um einen „Verdrängungswettbewerb“ handelt, denn das alle österreichischen Einbrecher
und Handtaschenräuber auf einmal anständig geworden sind, glauben wir auch nicht.
Grosskriminelle unbeeindruckt
Diesen kleinkriminellen Ausländern aus dem Ostblock, könnte man durchaus mit einer Grenz-
kontrolle das Leben erschweren, verhindern wird man sie nicht.
Leute die in großem Stil kriminelle Handlungen setzen, haben sich noch nie und werden
sich auch in Zukunft nicht von derartigen Kontrollen beeindrucken lassen.
Krone auf Straches Spuren
Das jedoch gerade die Kronen Zeitung in den Fußstapfen der FPÖ wandelt ist erstaunlich.
Profitieren gerade sie doch, von den offenen Grenzen zu den Ländern des ehemaligen
Ostblocks in erheblichen Maße.
Gute 90 Prozent der in Österreich arbeitenden Prostituierten stammen nämlich aus diesen
Ländern. Seit der Grenzöffnung haben sie überhaupt kein Problem mehr damit nach Österreich
zu gelangen und ihre Dienste hier anzubieten. Dem war früher nicht so, denn eine Einreise
nach Österreich war mit einigem Aufwand verbunden.
Scheinehen
Man benötigte Papiere um sich hier niederlassen zu können um Geld zu verdienen. Schein-
ehen waren ein sehr beliebtes Instrument um in Österreich einen Aufenthalt zu erlangen.
All das kostete sehr viel Geld und daher wurden viele leichte Damen abgeschreckt, eine
derartige Reise anzutreten.
Fast keine österreichischen Huren mehr
Seit der Öffnung der Ostgrenzen hat ein wahrer Boom eingesetzt, dass Frauen aus dem
ehemaligen Ostblock ihre sexuellen Dienste hierzulande anbieten.
Dazu nützen Zahlreiche die Möglichkeit, bei der Kronen Zeitung einschlägige Inserate
zu schalten. Denn ohne Werbung geht auch in diesem Job nichts mehr.
Würde man der Anregung der Krone nachgeben und die Ostgrenzen wieder dicht machen,
wäre das ein Schuss ins eigene Knie bei der Familienzeitung.
Finanzielle Verluste
Die meisten der sprachtalentierten „Blasmäuschen“ könnten ihr „naturfranzösisch mit
Mundvollendung“ nicht mehr in der Kronen Zeitung anbieten, denn sie würden nicht
mehr in Österreich sein.
Die täglichen zwei bis drei Seiten einschlägige Sexinserate würden schnell auf ein
Minimum zusammenschrumpfen und das würde wiederum einen schweren finanziellen
Verlust nach sich ziehen.
Also liebe Leute von der Kronen Zeitung die auf Straches Spuren wandeln, bevor Ihr
Euch wieder in Politik übt, fragt lieber in Eurer Marketingabteilung nach.
Es sei denn, Ihr meint ohnehin nicht was ihr schreibt ?
Stauni
2009-05-17