Dreifachmord durch afghanischen Asylwerber in Wien Brigittenau

FPÖ-Bezirksobmann fordert das Schließen der Grenzen und eine Politik der Remigration

Nachdem es bereits in den vergangenen Wochen in der Millennium City zu einer Messerstecherei und im Bereich des Handelskais zu einer Massenschlägerei kam, wurden gestern mehrere Frauen mutmaßlich von einem afghanischen Asylwerber kaltblütig ermordet und regelrecht entstellt. So sah ein Passant eine Blutspur und rief daraufhin die Polizei.

„Stellen wir uns diese Situation doch einmal vor. Stellen wir uns vor, eine Gruppe von 16-jährigen Mädchen geht Freitag abends nach Hause und sieht eine Blutspur, die offenbar zu einem afghanischen Asylwerber führt, der sich mit einem Messer im Busch versteckt und mutmaßlich gerade mehrere Frauen ermordet hat. Was macht dieser Afghane in einem Busch mitten in Wien? Warum ist dieser Migrant nicht in einem Busch in Kabul?“, zeigt sich der FPÖ-Bezirksparteiobmann Maximilian Weinzierl bestürzt über diesen Vorfall.

Weinzierl findet weitere deutliche Worte: „Nach diesem Vorfall muss man sich allerdings sowieso die Frage stellen, was eigentlich Wien noch von Kabul unterscheidet? Diese Zustände sind untragbar! Wann handelt die Regierung endlich? Was muss noch passieren?“

Aber auch die SPÖ-Bezirksvorsteherin Dubravac-Widholm und der rote Bürgermeister Ludwig müssen endlich aktiv werden, so der FPÖ-Bezirksparteiobmann: „Wäre ich Bezirksvorsteher der Brigittenau, hätte ich Innenminister Karner und die Bundesregierung schon längst aufgefordert, ein vernünftiges und detailliertes Konzept der Remigration auszuarbeiten. Mehr Polizeipräsenz kann zwar kurzfristig die Lage verbessern, doch eine echte Änderung kann es nur mit einer konsequenten Abschiebepolitik geben!“

„Wenn Wiener Freitag abends nicht einmal mehr sorglos durch die Stadt spazieren können, ohne dass sie auf eine Blutlacke und einen mit einem Messer bewaffneten Afghanen treffen, der mutmaßlich mehrere Frauen getötet hat, dann muss man ehrlicherweise feststellen, dass im Wien des Jahres 2024 die Bevölkerung Schutz vor den angeblich Schutzbedürftigen braucht. Diesen Schutz kann und wird die Bevölkerung jedoch leider nur durch eine politische Wende erhalten. Ein baldiger Volkskanzler Herbert Kickl wird für eine konsequente Abschiebepolitik sorgen und ein zukünftiger Bürgermeister Dominik Nepp wird den Sozialmagnet-Wien für illegale und straffällige Asylanten abdrehen“, so Weinzierl abschließend.

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Frauenfeindlicher Tweet des Ex-BZÖ Chefs


„Billige politische Bordsteinschwalbe“

 

Möglicherweise werden beim ehemalige Chef des – bei der Nationalratswahl 2013 aus dem Parlament geflogenen –  BZÖ (schaffte die Vier-Prozent-Hürde nicht), wehmütige Erinnerungen wach.  Denn so wie es einst dem BZÖ erging, ergeht es zurzeit dem Team Stronach, dem scharenweise die Mandatare weglaufen.

 

Unter den „Partei-Flüchtlingen“ befindet sich auch die Nationalratsabgeordnete Martina Schenk, die auch schon seinerzeit das BZÖ verlassen hatte.  Gut, die werte Dame betreibt schon reges Parteien-Hopping (BZÖ, FPÖ, Stronach und jetzt FLÖ) – aber rechtfertigt das, sie als Irma la Douce (Anm.: Prostituierte in einer US-amerikanische Filmkomödie) der österreichischen Innenpolitik zu bezeichnen und den Kommentar mit dem Hashtag „#billigepolitischeBordsteinschwalbe“ zu bekräftigen?  Wir sagen „Nein“ dazu und werten den Tweet als beleidigend und frauenfeindlich.

 

 

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2017-08-09


Karriere innerhalb der SPÖ nur mit Beleidigungen möglich?


Szene-Fotograf der SPÖ bezeichnete

H.C. Strache als menschlichen Müll

Im Dezember des Vorjahres haben wir den Beitrag „SPÖ hat eigenen Bordell-Beauftragten“
gebracht.   Die  Roten  hatten  augenscheinlich  die  Absicht,  sich  ihre  Pfründe in der Wirt-
schaftskammer mittels Prostituierten sichern zu wollen.
Als  Bordell-Beauftragter  sollte  der  Szene-Fotograf Götz Schrage fungieren.   Wir haben
damals  angemerkt,  dass Schrage eigentlich ein netter Kerl sei und sich für den Job (der
höchstwahrscheinlich  ein  politischen  Mandat als Belohnung in Aussicht hatte) nicht ver-
heizen lassen soll.
Aus dem geplanten  Unterfangen schien jedoch nichts geworden zu sein und so gelangte
Schrage bis dato zu keinen politischen Ehren. Leider müssen wir unsere Aussage „netten
Kerl“  revidieren.   Denn  der  Szene-Fotograf scheint unbedingt ein politisches Amt inner-
halb  der  SPÖ anstreben  zu wollen und so bediente er sich in einer virtuellen Diskussion
auf  Facebook  eines  Jargons,  den  man  eigentlich nur von einem SPÖ-nahen Skandal-
rapper kennt.
Dem  aber  nicht genug,  fand Schrage auch für den freiheitlichen Klubobmann im Wiener
Rathaus, Johann Gudenus, beleidigende Worte. Mit diesen könnte er sich aber ins eigene
Fleisch  geschnitten  haben,  denn die rote Homo-Lobby wird über diese Wortwahl wahr-
scheinlich nicht erfreut sein.
Wir  sind schon neugierig,  ob Schrage für seine Worte mit einem Mandat belohnt werden
wird.  Denn für die kommende Wien-Wahl im Herbst, kandidiert er an wählbarer Stelle im
Wiener-Gemeindebezirk Neubau für die SPÖ.
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2015-06-06

Keine Sexperten bei der Finanz


Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren

„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in  manchen  Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten  worden  sind  um  diese dem Finanzamt zu überweisen“,  so steht es auf dem Internet-
portal  sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise  waren  die  betroffenen Finanzämter  über  diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich,  denn  damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren.  Denn
so problemlos ist das nicht,  immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB.  Im Absatz 1 steht:
„Wer  mit  dem  Vorsatz,  sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme  zu  verschaffen,  diese  Person  ausnützt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei  das  Wort  „ausnützt“ nicht   klar   definiert  ist  und  ganz  nach   Belieben
interpretiert werden kann.
Im  vorigen  Jahr  fällte  der  VwGG  nun  ein Urteil,  in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig  festgehalten  wurde.   Es  ist  daher  ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass  es  aus  der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt  „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im  Wirtschaftsbetrieb einzugliedern,  macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz.  Wir können beim besten Willen
nicht  nachvollziehen,  wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach.   Dabei ist es egal,  ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube  am  Dach“  und  daher  die  Auswahl völlig willkürlich traf.   Den Grund dafür ver-
muten  wir  in  der  nicht  sehr  hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen.   Viele sind nur für
wenige  Monate in Österreich und  wandern dann weiter.   Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt,  dass  diese  Damen  ihre  Steuern nicht entrichtet haben,  sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den  Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen.   Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer  abzuführen.   Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich.   Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre  nämlich  die  Weisungspflicht,  der jeder Dienstnehmer im  Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit  unterliegt.   Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen  Wunsch  eines  Freiers.   Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls  feststehen:  Viel  nachgedacht  wurde  diesbezüglich nicht.   Aber vielleicht liegt es
daran,  dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
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2014-02-25

Zahnloses Prostitutionsgesetz


Trotz Gesetz noch immer erhebliche Anzahl illegaler Prostitutionslokale

Mit  1. November 2011 trat in Wien ein  neues Prostitutionsgesetz in Kraft.   In diesem wird unter
anderem festgehalten, dass alle Lokale in denen die Prostitution ausgeübt wird, einer amtlichen
Genehmigung  bedürfen.  Den  Betreibern  bereits  bestehender Lokale,  wurde für die Kommis-
sionierung eine nachträgliche Übergangsfrist eingeräumt, die mit 31.Oktober 2012 endete.
Nach Ablauf der  o.a. Übergangsfrist von einem Jahr,  kontrolliert die Wiener Polizei seit Anfang
November 2012  die  Einhaltung des Gesetzes.   Der zuständige Polizeireferent ist ein gewisser
Dr. Wolfgang Langer,  auf den wir im Beitrag noch einmal zurückkommen werden.
Die  Kontrollen  der Polizei  haben  sich bis dato offenbar als zahnlos erwiesen.   Denn auf der
Internetplattform   „SOPHIE“ – Beratungsstelle  für  Sexarbeiterinnen –  wurde  nun  eine  Liste
der genehmigten Prostitutionslokale veröffentlicht. Lediglich 67 Lokale erhielten bis heute eine
Genehmigung.

Fraglich ist auch die Tatsache,  wie  „SOPHIE“  zu diesen Daten gekommen ist.   Laut Auskunft
der  Mitarbeiterin  Frau M.  wurden  diese von der Polizei zur Verfügung gestellt.   Da stellen wir
uns die Frage, ob hier eine Verletzung des Datenschutzgesetzes begangen wurde.  Aber das
wäre noch das kleinere Übel zu jener Tatsache, die wir recherchiert haben.
In  Wien  gibt  es  421 Lokale  (wir verfügen ebenfalls über eine Liste) in denen die Prostitution
ausgeübt  wird.  Tatsächlich  sind  72  davon genehmigt.   Aus zuverlässiger  Quelle wurde uns
berichtet, dass für 150 Lokale die Genehmigungsverfahren noch laufen, also nicht abgeschlos-
sen sind.
Das  heißt  im Klartext,  dass  199 (!)  Lokale  – nach wie vor –   illegal als Prostitutionslokale be-
trieben werden.   Da stellen wir uns die berechtigte Frage, was kontrolliert die Polizei eigentlich?
In  mehreren  Interviews  erklärte   Dr.  Wolfgang  Langer,  Leiter  des   Prostitutionsreferats  der
Wiener  Polizei,  vollmundig,  dass  derartige  Lokale ohne Genehmigung nicht mehr weiter be-
trieben werden dürfen.  Die Praxis sieht jedoch völlig anders aus.
Und  damit  sind wir  wie  eingangs  erwähnt  bei  Dr. Wolfgang Langer.   Wir wollten ihn heute
zu  unseren  offenen Fragen interviewen.   Wir hatten von dem Mann den Eindruck gewonnen,
dass  dieser  sehr  kommunikativ ist.   Sein erstaunlichstes Interview können Sie unter diesem
L I N K auf Video sehen.
Screen: sexworker.at
Möglicherweise  wurde der Handlungsspielraum von Langer auf Grund dieses Interviews, von
seinem Dienstgeber etwas eingeschränkt.  Jedenfalls verwies er uns an die Pressestelle,  um
dort eine Erlaubnis einzuholen. Dort wiederum hieß es, dass er im Urlaub sei und man möge
die Fragen per E-Mail übermitteln.
Da  wir  aber  mit  unserem  Beitrag  nicht solange warten wollten,  trafen wir mit den Presse-
sprecher  der  Wiener Polizei,  Roman Hahslinger,  folgendes  Gentlemen’s Agreement.  Wir
bringen  den  Beitrag  und  die  Pressestelle  wird  nachträglich  dazu Stellung nehmen.  Wir
werden diese selbstverständlich veröffentlichen.
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2013-08-05

Amtsmissbrauch zu Gunsten von Verbrechern?


GASTAUTOREN-BEITRAG

Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los,  die  „aus Spaß“  das  altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten.   Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!)  aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem  er  wohl  wohnte  zurückging.   Als er von einem pflichtbewussten  Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte,  wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der  Mann  holte  mit  dem  „Axt – Ding“ aus,  worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat,  als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.

Der   noch  mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus  und  traf  den  nun  flüchtenden  Bürger,  der  nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger  zu  erkennen gab abermals,  diesmal am Rücken.   Der Rucksack mit
Ausrüstung  und  Kamera  rettete  dem  couragierten  Bürger  vermutlich  sogar  das  Leben!  Der
Schlag  ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab,  ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die  Polizisten  vor  Ort  taten  korrekt  ihre  Pflicht,  obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte  und  nach  „weiterer  Bewaffnung“  fragte  und  CS Gas  sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die  rechtswidrige  Strafanzeige  (Bild)  die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst  mit  Zivilcourage  ausgestatteten  Wiener Bürger,  der im übrigen am Weg in die,  in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter  und  Prostituierte  sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu,  die  Polizei  zeigt  Helfer  an  und verjagt  „neugierige“  Journalisten,  die  das  Treiben in den
genannten  Vierteln aufdecken könnten  bzw.  die  politische  Unfähigkeit  des  Bezirksvorstehers.
Zustände  wie  im  ehemaligen  Ostblock  sind  das,  welche  wohl  wirklich  nicht  in  eine  mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich  haben  wir  diese  Sachverhaltsdarstellung  auch  der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den  Angreifer  erstattet,  sowie  auch gegen die Polizei  (als ganzes,  da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des  Angreifers  abweist  als  rechtlich  unbegründet,  da  wie  betont  ja  Notwehr  nötig  war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der  Angreifer  wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der  Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt.  Er
erlitt  eine  schwere  Prellung  am  rechten  Arm bzw.  der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch  mit  Zivilcourage , während  die  Politik  und die Polizei wegschauen bzw.  unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der  Täter Yolacan G.  (es gilt die Unschuldsvermutung)  hat  wohl  keine  längerfristigen Verletz-
ungen erlitten,  dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen,  die  er  mit  der  Holzaxt  verfolgte  sowie  das  Attest  der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa:   Prostitutionsverbot,  schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist,  müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen,  damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03

Liesing und Leopoldstadt verkommen zum Freiluftpuff


Prostitutionsgesetz ist völlig zahnlos

und SPÖ-Frauenberger merkt es nicht

„Wir  werden  nicht  zulassen,  dass  die Bezirke  Liesing und Leopoldstadt zum Freiluftpuff
verkommen“, hielten heute Liesings FPÖ-Bezirksobmann, LAbg. Mag. Wolfgang Jung und
der  Leopoldstädter  FPÖ-Bezirksobmann  LAbg.  Wolfgang Seidl fest.   Trotz Prostitutions-
gesetz eskaliert die Situation in bestimmten Bereichen der Bezirke.
Foto: © E. Weber
Im  23. Bezirk  ist  besonders das Gebiet um den Liesinger Friedhof,  im Bereich der Brun-
nerstraße  betroffen,  wo  Prostituierte   jetzt schon am frühen Nachmittag Anrainer,  Fried-
hofsbesucher  und   Trainierende  vom   nahen  Sportplatz   belästigen.    Nicht  nur,  dass
die Gunstgewerblerinnen immer mehr werden, sie verunreinigen zusehendes die Straßen.
Fäkalien,  gebrauchte  Kondome,  Taschentücher,  Uringeruch  und  über die Zäune geworf-
ener  sonstiger Müll sorgen für berechtigten Ärger bei Anrainern und Supermarktbetreibern.
Die  dort  ansässigen  Betriebe  fürchten  bereits  um  ihren guten Ruf.   Die  Zustände  sind
mittlerweile unzumutbar geworden.
Schließlich  ist auch das Sicherheitsrisiko enorm gestiegen.   Frauen werden bereits auf ihrem
Heimweg von Freiern angesprochen und belästigt.   Abgesehen davon kommt es zu Unruhen
durch Verdrängungskämpfe von Zuhältergruppen.  Das alles wird jedoch von der zuständigen
SPÖ-Stadträtin Frauenberger vehement bestritten.  Geht es nach ihr, gibt es kein Problem mit
dem Straßenstrich in Liesing.
Auch  im zweiten Bezirk gibt es Problemzonen.   Diese befinden sich nahe bzw. im Prater so-
wie  unterhalb  des Pratersterns im Stuwerviertel.  Abgesehen vom Straßenstrich ist hier auch
die hohe Anzahl an Bordellen einzigartig. Kreisende Freier sprechen jedes Mädchen und jede
Frau, die dort unterwegs ist, an.
Besonders  bedenklich  ist hierbei,  dass es im Umkreis einige Schulen gibt. Das Problem mit
der  illegalen  Prostitution  auf  offener  Straße ist daher evident.   Auch die niedrigen Preise –
gerade einmal 25 Euro für verschiedene Dienstleistungen – locken immer mehr Freier an und
führen  zu  teils  aggressiven  Konkurrenzkämpfen.  Trotzdem  ist  weder  der Bezirk noch die
Stadtregierung in der Lage, die Situation zu entschärfen.
Die  Probleme mit den Frauen der Nacht in vielen Gebieten Wiens zeigen also deutlich,  dass
das  seit  1.11.2011  in  Kraft  getretene Prostitutionsgesetz völlig zahnlos ist.   Die eigene Vor-
gabe,  nämlich Rechtssicherheit und Klarheit für alle Rechtsunterworfenen zu schaffen wurde
meilenweit  verfehlt.   Deshalb sprechen sich  Jung und Seidl abschließend für ein generelles
Straßenprostitutionsverbot aus.
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2013-05-29
 

Bedenkliche Sexinserate in der Kronen Zeitung


Zwangsprostitution in Atzelsdorf

In ihrer heutigen Printausgabe berichtete die Kronen Zeitung, dass sich der 46-jährige Frührent-
ner,  Andreas W., in seinem Haus in Atzelsdorf (NÖ) -Am Mitternberg, eine Sexsklavin gehalten
haben  soll.  Laut  Kronen Zeitung lockte der Mann eine 30-jährige Slowakin via Internet in sein
Haus und gab vor eine Krankenpflegerin zu suchen.
Weiters war in der Kronen Zeitung zu lesen,  dass die 30-Jährige in einer Sexkammer im Keller
seines Hauses gelandet sein soll,  wo er sie als Porno-Sklavin hielt.   Es soll auch nicht das ein-
zige Opfer gewesen sein.
Die  Kronen Zeitung  berichtete,  dass  sich  der  Frührentner mit dem Privat-Puff eine goldene
Nase verdient habe.  Wörtlich war unter anderem zu lesen:  „Und als die Damen dann bei ihm
eingezogen  waren,  zwang  er  sie  mit den unterschiedlichsten Mitteln  (Erpressung,  Gewalt,
Freiheitsentzug) zu Sex mit anderen Männern.“
So weit,  so nicht gut.   Sollten die Vorwürfe stimmen (es gilt die Unschuldsvermutung), dann
liegt hier ein eindeutiger Fall von Zwangsprostitution vor.   Von den in Österreich tätigen Sex-
arbeiterinnen sind rund die Hälfte Zwangsprostituierte.

Warum veröffentlicht die Krone nur einen Inseraten-Ausschnitt?

Was  uns  an  der Sache  irritiert  ist,  dass  in  der  Kronen Zeitung nebst dem Haus des Ver-
dächtigen,  ein Ausschnitt des Inserates der Webseite  „sexecke.at“  veröffentlicht wurde.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 25.03.13)
Hätte  man  in  der  Kronen Zeitung auch das Inserat veröffentlicht,  wenn es im eigenen Hause
geschaltet worden wäre?  Oder geschah die Veröffentlichung möglicherweise nur deshalb, weil
die  Webseite  „sexecke.at“  (die  mittlerweile  zum  Verkauf  angeboten  wird)  in  Sachen Sex-
inserate eine Konkurrenz ist/war. Nachfolgend abgebildet sehen Sie den kompletten Screenshot
des Originalinserates. (Foto, Telefon- und Hausnummer wurden wegen des  Opferschutzes  ge-
schwärzt).
Screen: sexecke.at
Sieht  man  sich obiges Inserat an,  lässt sich aus diesem zumindest keine Zwangsprostitution
ableiten.  Geht  man von der sehr realen Voraussetzung aus,  dass keine Prostituierte freiwillig
ihren  Körper für 20,- bis 40,- Euro verkauft,  sieht es bei den Sexinseraten der Kronen Zeitung
schon etwas anders aus.   Nachfolgend präsentieren wir 4 Inserate, die stellvertretend für rund
20  Einschaltungen in dieser Preisklasse,  in der heutigen Kronen Zeitung zu lesen sind/waren.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 25.03.13)

Sexinserate die zum Nachdenken anregen sollten

Was  denkt man sich bei der Kronen Zeitung eigentlich,  wenn ein Inserat entgegengenommen
wird,  in  dem Naturfranzösisch  (Oralverkehr ohne Schutz)  und/oder  Geschlechtsverkehr um
jeweils 20,- Euro angeboten wird?   Sind die Verantwortlichen bei der auflagenstärksten Tages-
zeitung  Österreichs  wirklich  so  naiv  anzunehmen,  dass  eine  Prostituierte freiwillig für 20.-
Euro ungeschützten Oralverkehr oder um den selben Betrag Geschlechtsverkehr macht?
Augenscheinlich  ist  es den Herrschaften bei der Kronen Zeitung egal,  solange der Rubel bzw.
der Euro rollt.  Diese sollten jedoch raschest in sich gehen und darüber nachdenken, was hinter
solchen  Inseraten  wirklich  steckt  und  diese  schnellstens aus ihrem Anzeigenteil verbannen,
wenn sie im Kampf gegen die Zwangsprostitution  glaubhaft erscheinen wollen.
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2013-03-25
 

Schutzhaus für Prostituierte als Geheimprojekt


Ordensschwestern nehmen sich illegaler Zwangsprostituierter an

Auch die Kirche dürfe vor Menschenhandel und Prostitution die Augen nicht verschließen, dies
meint  heute  auf  „wien.orf.at“  eine  gewisse Schwester Patrizia von den Salvatorianerinnen.
Da  können  wir  die  Ordensfrau  beruhigen,  denn  dieser Ansicht  dürfte  schon  der Wiener
Stephansdom  Pfarrer  Toni  Faber  gewesen sein.  Er pflegte bereits neben Laura Rudas und
Michael Landau  eine  Freundschaft mit Wiens  modernsten Bordell  – dem Laufhaus Rachel –
auch wenn diese freundschaftliche Beziehung nur via Facebook stattfand.
 
Screen: facebook.com
 
Schwester  Patrizia  meint  weiters,  dass  es Pflicht sei hier ganz bewusst hinzuschauen und
nicht  zu  sagen,  es  geht  uns nichts an.   Da ist der Dompfarrer Faber allerdings aus einem
anderen Holz geschnitzt,  denn als wir seine  Facebook-Bordell Freundschaft  publik machten,
kündigte er diese dem Laufhaus sofort auf.
 

So geheim, dass niemand hinfinden wird

Jedenfalls wurde heute in Wien, ähnlich einem Frauenhaus, ein Wohnhaus eröffnet, dass eine
Zufluchtsstätte  für  illegale  Prostituierte  sein  soll,  die  zur  Prostitution gezwungen werden.
Dieses Haus wird von katholischen Ordensfrauen betreut.
 
Allerdings hat das ganze mehrere Schönheitsfehler.  Erstens handelt es sich laut  „wien.orf.at“
um ein Geheimprojekt. Wir zitieren wörtlich: „Straße und Bezirk sind geheim, die Öffentlichkeit
soll nicht erfahren, wo das neue Schutzhaus steht.“   Also stellt sich die berechtigte Frage, wie
die illegalen Zwangsprostituierten dorthin gelangen sollen? Ist vielleicht dem Dompfarrer Faber
die  Örtlichkeit  bekannt und kann dieser einer Suchenden den entscheidenden Hinweis geben?
 
Zweitens: Warum finden in diesem Haus nur illegale Zwangsprostituierte Schutz? Illegal heißt
ja  nur,  dass  sie  keine  Kontrollkarte  (im Jargon: Deckel) hat.   Wird Registrierten,  die zur
Prostitution gezwungen werden die Tür gewiesen, sofern sie diese überhaupt finden?
 
Drittens: Von einem können die Ordensfrauen – wie das Amen im Gebet – ausgehen.  Sobald
die  erste Prostituierte  – aus welchen Gründen auch immer –  zu ihrem Zuhälter zurückkehrt,
ist  es  nur  mehr eine Frage ganz kurzer Zeit bis die Adresse allgemein und im Speziellen in
der Szene bekannt ist.
 
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2012-10-15
 

Der Staat bittet das Rotlicht zur Kasse


Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen

Für  die  Rotlichtbranche  scheint es derzeit sehr eng zu werden.   Scheinbar scheint Vater
Staat,  seine  bis  dato  aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben  und  will  auch  in diesem Geschäft kräftig mitnaschen.   Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
 
War  es  früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich.  Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen.   Also vorbei die lustigen Zeiten  in  denen
sich  Prostituierte  als  Selbständige  anzumelden  hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
 
Der  Wegfall  der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder.   Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
 
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung  zu  erwartende  volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“  (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft,  wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
 

Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012

Zudem  müssen  ab  1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale  als solche gemeldet,  umgebaut und behördlich genehmigt sein.   Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden.  Theoretisch dauert die behörd-
liche  Genehmigung etwa drei Wochen,  diese Zeit wird  in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
 
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
 
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde,  gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
 
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber  mit  den  tatsächlichen  Gegebenheiten  in  den Lokalen nicht übereinstimmten.  Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
 
Ferner  stimmt  bei  zahlreichen Lokalen die Bausubstanz,  nicht  mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein.   Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand  mehr,  wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat.   Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei.   Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
 
Rotlichtlokal-Betreiber  deren  Betriebe  ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien  entsprechen,  werden kräftig zur Kasse gebeten.   Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
 
*****

2012-10-06
 

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel


Peepshow oder Puff

Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber,  ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur  Magistratsabteilung 36  hat oder nur die  augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste.  Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit  1. November 2011 braucht der Betreiber  weder Beziehungen,  noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er  nun bis 31.Oktober 2012 Zeit,  die Peepshow als Prostitutionslokal  genehmigen zu
lassen.

Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige

Aber  wir wären nicht ERSTAUNLICH,  wenn wir nicht etwas  tiefer gegraben  hätten und
sind  bei  unseren  Recherchen auf  folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.

Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich  dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen,  via Internet ent-
schlossen.   Das Stellenangebot,  falls man dieses  als ein solches bezeichnen darf,  kann in
neun Sprachen abgerufen werden.

Dominierend  dabei  sind  die Sprachen der  ehemaligen  Ostblockländer wie  Slowakisch,
Ungarisch,  Rumänisch  oder Tschechisch.   Dieser Umstand ist leicht erklärbar,  werden
doch  die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen  Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.

Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen:  Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame  nicht ausreichend verdient?   Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern?   Und
was  ist mit  den Abreisekosten,  da  laut  Anwerbung  nur  die Anreise  bezahlt wird.  Wie
kommt  die  Sexarbeiterin wieder  nach Hause,  wenn ihr  hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?

Unserer  bescheidener Rechtsmeinung  nach  werden durch diese  Praxis  des  Peepshow-
betreibers,  die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person,  mag sie auch  bereits  der  Prostitution nachgehen,  der Prostitution in
einem Anderen  Staat als in dem,  dessen  Staatsangehörigkeit  sie  besitzt oder  in dem sie
ihren  gewöhnlichen Aufenthalt hat,  zuführt oder  sie hiefür anwirbt,  ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste   –  obwohl
es  nicht  den gesetzlichen  Bestimmungen entsprach  –  stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****

2011-12-14
 

Laufhäuser vs. Straßenstrich


Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten

Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen  Bestimmung  ist  die Trennung  von  Straßenprostitution  und  Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind.  Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen.   Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des  Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig  ihrem Gewerbe nachgehen?   Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden.  Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze  Szene in den Untergrund abrutscht,  welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im  obig angeführten Absatz  beschrieben Szenario  entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen.   Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen  gibt es eigentlich  keine Probleme,  wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.

Neues Laufhaus in Wien eröffnet

Nun soll im 12. Wiener  Gemeindebezirk,  in der  Meidlinger Hauptstraße 27,  ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“,  der am  24. Oktober 2011  das Laufhaus eröffnet,  versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist.   Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27,  gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center,  welches ein Sexkino mit  Videokabinen und  einen Sexshop
unterhielt.   Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem  Erotic-Center wird nun das Laufhaus  „Red-Rooms“.   Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun,  es wird das  gleiche Klientel wie  in den letzten 30 Jahren kommen.   Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich,  dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet.   Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet.   Und im Haus  Meidlinger Hauptstraße 27,  bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal.  Wir sind uns auch ziemlich sicher,  dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.

Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten

Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden.  Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur  erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden.   Das heißt,  dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein.  Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar.   Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir  uns so  einige Auflagen ansehen  kommen wir  zur Annahme,  dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“  (kleine Minibordelle),  Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
*****

2011-10-04
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

*****

2011-03-15
 

Intensive Polizei-Ermittlungen?


Ein Thema für „Thema“

Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“  wurde ein  Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der  Feuerattacke war,  dass sich Florentina M.  geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu  bezahlen.  Adrian Bogdan N.  steht seit  voriger Woche  vor Gericht.  Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.

Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht

Interessant war die Aussage von  Florentina M.,  dass sie von  Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach  bei der Polizei angezeigt hatte.  Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien

Leider kein Erfolg

Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags  kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten:  „ Man  wäre  der Anzeige  sehr  wohl nachgegangen  und hätte  intensiv  ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage.  Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun  die Aussage von Florentina M.  oder die  der Polizeibehörde stimmt,  entzieht
sich  unserer Kenntnis.  Eines wissen  wir allerdings mit Sicherheit,  nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.

Anzeige auch von anderer Frau

Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B.,  gegen ihren Willen in  einem Pensionszimmer  im  7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben.  Weiteres soll er  sie geschlagen  und gegen  ihren Willen auf den
Strich geschickt  haben.  Die Einnahmen  aus der  Prostitution musste  sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B.  zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle  Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto  dieser unterwegs sei.  Die Anzeigeerstattung  erfolgte am  16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.

Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen

Von intensiven  Ermittlungen war  jedoch dann  keine Spur,  denn es  passierte  rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte  Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach.  Hätte die Polizei  also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****

2011-03-08
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Geheimprostitution in Peep-Shows?


Das Erotikforum

In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“
veröffentlicht.  Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.

Als wir heute,  also knapp  2 Jahre später diesem Forum wieder einen  virtuellen Besuch ab-

statteten stellten  wir fest,  dass sich nichts geändert hat.  Die Alterskontrolle  erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Recherche über Peep-Show-Sterben

Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen,  waren wir  daran interessiert,  ob über  diese Thematik im  Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.

Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob

in einem derartigen Lusttempel  „mehr möglich ist“.  Daraufhin erhielt der  Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Was bietet eine Peep-Show an?

Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete  Frauen auf einer  Drehbühne  tanzen zu lassen.  Dem Besucher ist es nun  freige-
stellt,  ob er  nur  zusehen  oder bei  der erotischen  Tanzvorführung  selbst  aktiv sein  will,
indem er  Hand an sich legt.

In den  Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen)  kann der Gast individuelle Wünsche an

die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.

Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern  sind ausgeschlossen.  Strenge  behördliche  Auflagen und  bauliche Gegeben-

heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.

Erstaunliche Antwort

Erstaunt waren wir aber,  als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende  detailierte Antwort
gegeben wurden.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt

Da wird dem  Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt,  dass es in  3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.

Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-

worten  bewusst  Unwahrheiten  verbreitet,  um  die  betreffenden  Peep-Show-Betreiber  zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.

Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen  das Gesetz verstossen,  hätte dies doch schwer-

wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.

Virtueller Konkurrenzkampf

Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt,  den Betreibern  von  Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen  um  ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.

Das Motiv  dürfte ziemlich klar  auf der Hand  liegen,  liest man sich das  Posting des Users

„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.

Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen.  Der Markt ist eng geworden  und den Letzten beissen die Hunde.  Was für uns aller-
dings  unverständlich ist,  ist die Tatsache  dass der Forumsbetreiber  hier offenbar  mitspielt,

bzw. es billigend in Kauf nimmt,  dass auf seiner  Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.

Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?

Das  Erotikforum verfügt  über genügend  Admins (oder sollte  über solche verfügen)  welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge  unberührt   stehen,  anstatt  sie  zu löschen.  In jedem  seriösen  Forum werden Bei-
träge,  in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt  werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.

Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-

klaren.  Vielleicht sollten  sich die  Peep-Show-Betreiber  dazu entschliessen,  diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.

*****

2010-12-12
 

Sind Österreicher(innen) fremdenfeindlich?


Ausländerhasser?

Immer wieder wird den  Österreicher(innen) vorgeworfen,  von Ausländerhass geprägt und
fremdenfeindlich zu sein.  Was kann  wohl die Ursache,  für einen derartigen Vorwurf sein?
Ist es dass gute Benehmen und die Gesetzestreue eines nicht unerheblichen Teil von Aus-
ländern, welche sich es in Österreich bequem gemacht haben? Wir haben einige Beispiele
zusammengefasst.

Ausländerkriminalität

Migranten bescherten den  Städten Mauthausen  und Linz ein  blutiges Wochenende. Acht
Funkstreifen, fünf Rettungsteams sowie der  ÖAMTC-Hubschrauber  waren erforderlich, die
Ergebnisse eines blutigen Bandenkrieges zwischen Türken und Tschetschenen  zu beseit-
igen.

10 Rumänen am Gürtel in  Wien-Alsergrund,  lieferten sich  ein wildes  Feuergefecht. Zwei
rumänische  Männer wurden mit  lebensgefährlichen  Schussverletzungen ins AKH einge-

liefert. Ein rumänischer Zuhälter  zündet im  10. Wiener Gemeindebezirk  eine Prostituierte
an, weil diese sich weigert, ihm weiterhin zu Diensten zu stehen.

Eine  unüberschaubare  Anzahl  schwarzafrikanischer  Drogendealer  gehen  in  Österreich

ihren Geschäften nach. Alle diese Zeitgenossen haben sich in ihrer Heimat politisch verfolgt
gefühlt und in der Alpenrepublik um Asyl angesucht oder besitzen bereits den Asyl-Status.

Tschetschenische  Terroristenbanden  tragen in Wien ihre Differenzen aus.  Dabei werden
Gegner auf offener Strasse erschossen.  Der zur Zeit  stattfindende  Prozess im Landesge-

richt Wien, droht immer mehr zu einer Farce auszuarten.  

Eine Bande  türkischstämmiger Jugendlicher,  kassiert in einem  Gemeindebau im  21. Wie-

ner Gemeindebezirk,  Schutzgeld auf einem  Kinderspielplatz.  Kinder die für die Benützung
der Geräte auf dem nicht Spielplatz bezahlen wollen, werden entweder terrorisiert oder ver-
prügelt.

Das sind nur so einige  Vorfälle des heurigen Jahres,  welche sich in  Österreich abspielten.
Würde man alle anführen wollen, könnte man damit ein Telefonbuch füllen. Durch die offen-

en Ostgrenzen stehen Einbrüche und Raubüberfälle von  Verbrecher-Ostbanden an der Ta-
gesordnung.

Was haben diese Leute großartiges für Österreich geleistet?

Aber auch sozialpolitisch tut sich so einiges.  Laut AMS-Chef Buchinger,  haben 70 Prozent
der Antragssteller,  der neu eingeführten Mindestsicherung  (744,-Euro pro Monat),  Migrat-
ionshintergrund.

Bedenkt man,  dass Antragssteller mit Migrationshintergrund durchschnittlich 4 Kinder haben,

kommt  mit  den zusätzlichen  Vergütungen wie Kinder-  und  Familienbeihilfe,  Befreiung von
Rezept-,  Fernseh- und Telefongrundgebühr,  sowie der Mietzinsbeihilfe, eine stattliche Sum-
me zusammen. Diesen monatlichen Betrag für Nichtstun, könnte der Antragssteller nie im Le-
ben verdienen.

Dafür erstaunliche Einsparungen

Anderseits werden die  Bereiche Bildung  und Krankenwesen kaputtgespart und massiv be-
schnitten. Aber auch jene Personen welche diese Republik aufgebaut haben, trifft die unge-
rechte  soziale  Umverteilung.  Ein nicht unerheblicher  Teil der Pensionisten  muss in kalten
Wohnungen verharren, da sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können.

Gemeindewohnungen für Alle

Während Wiener(innen)  im Durchschnitt  5 Jahre auf Zuweisung einer  Gemeindewohnung
warten müssen, forderte die frischgebackene  Wiener-Vizebügermeisterin Maria Vassilakou
allen Ernstes, eine fristenlose und sofortige Vergabe dieser Sozialwohnungen für Asylanten
und Zuwanderer.

Die Liste der erstaunlich sozialen Umverteilungen ist ellenlang und würde den Rahmen die-

ser  Webseite sprengen.   Aber auch unsere  Kleinsten kommen nicht zu kurz.  Es gibt  schon
Kindertagesstätten,  welche auf die Kultur und  Tradition von Österreich pfeifen und zum Bei-
spiel ein  Nikolausverbot  erlassen,  da  der  überwiegende  Teil  der  Kinder  moslemischen
Glaubens ist.

Wer kritisiert, ist ein Nazi

Betrachtet man nun all diese Vorgänge welche sich in unserem Lande abspielen, kann man
sich nur wundern,  dass diese von Frau und Herrn Österreicher so kommentarlos hingenom-
men werden.  Und wagt es doch einmal jemand zu reklamieren,  wird dieser sofort zum Aus-
länderhasser und Nazi abgestempelt.

Auch politischen  Gruppierungen welche diese Zustände kritisieren,  werden sofort als Nazi-
oder Rechtsparteien stigmatisiert.  Dafür werden von  den Linken Gutmenschen, Österreich-
Beschimpfungen für gut geheissen.

Österreichbeschimpfungen in Mode

Ein gutes Beispiel dafür waren die unqualifzierten Äusserungen des türkischen Botschafters
über die Österreicher(innen).  Die Gallionsfigur der Grünen,  Alexander Van der Bellen, fand
die Beleidigungen und Diffamierungen von Kadri Ecved Tezcan, tatsächlich erfrischend.

Wie sieht es nun in der Realität aus?  Die Österreicher(innen)  sind mit Sicherheit nicht aus-

länderfeindlich  und  hegen auch  keinen  Fremdenhass.  Berechtigte  Kritik  an  Misständen
muss erlaubt sein.  Uns wundert es ohnehin, dass die heimische Bevölkerung derartige Zu-
stände so ruhig hinnimmt.

Über den Tellerrand hinausblicken

Denn eines vergessen die Linken Gutmenschen. In Ländern wie der Türkei, Rumänien, Bul-
garien, Tschetschenien, Nigeria etc.,  würde kriminelles  Verhalten  von Ausländern  nicht so
seelenruhig hingenommen werden,  sondern hätte  schwerwiegende  strafrechtliche Folgen.
Wobei  die  Haftanstalten  in  diesen  Ländern  etwas anders aussehen,  als  im  gemütlichen
Österreich.  Auch würde in diesen Staaten  eine Bevorzugung von Zuwanderern  gegenüber
der heimischen Bevölkerung einen Volksaufstand auslösen.

Daher sei den Linken Gutmenschen und anderen Organistionen welche der heimischen Be-
völkerung Ausländerfeindlichkeit attestieren gesagt,  blicken Sie einmal über den Tellerrand

hinaus, wie es anderswo aussieht.

*****

2010-11-27
 

Sexsklavinnen


Schwunghafter Menschenhandel

Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei  einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.

Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab.  Die angeworbenen Ungarinnen  wurden mit brutalsten Mitteln

gefügig gemacht und zur  Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet.  Dort mussten
sie voerst der  Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.

Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst

als eine 19-Jährige flüchten  konnte und Anzeige erstattete,  wurde die Polizei in  Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.

Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers

Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010,  mit dem Thema  „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer  Peter Laskaris,  der unserer Meinung  nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.

Allerdings  ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-

lich  die Meinung,  dass es in  Österreich  keine  Zwangsprostitution gibt.  Wie der  Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.

Gefügigmachung durch Drohungen

Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“.  Vor allem bulgarische  und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt,  Frauen zu Prostitution
zu zwingen.

Diese Banden operieren  vorwiegend im ländlichen Raum  und locken  Mädchen und  junge

Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen  unverhohlen  mitgeteilt,  dass sie  die  Prostitution auszuüben haben.  Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.

Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese  Drohungen gegen die  Verwandten im  fernen Bulgarien oder Rumänien,

die Frauen  davon ab  zu  flüchten und/oder  polizeiliche Anzeige  zu erstatten.  Die  dann so
zwangsverpflichteten  Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.

Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise.  Es ist noch nicht solange her,  dass ein rumänischer  Zuhälter eine  Prostituierte im

10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.

Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?

Uns wundert  dass Laskaris,  der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist,  von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.

Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen.  Er meinte, dass in Wien  jeder  ein Bordell  eröffnen könne,  ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen.  Auf die Frage der  Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines  Bordells qualifiziert meinte er wörtlich:  „Qualifikation ist das, was man

gerne macht.“

Dass heißt im  Klartext,  dass die ungarischen,  bulgarischen  und rumänischen  Zuhälter-

banden  zur  Ausübung  ihrer  Tätigkeit  qualifiziert  sein müssen,  denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.

Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich

Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock.  Aus Insiderkreisen wird  uns glaubhaft versichert,  dass  mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.

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2010-11-20
 

Nichtraucherschutz im Puff

 

Moral und Anstand wahren

Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Alle wollen abkassieren

Also erfolgte gestern eine  Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei  im  15.
Wiener Gemeindebezirk.  An den Kontrollen  beteiligte sich auch die Wiener  Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.

(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für

Sofortmaßnahmen der Stadt Wien

Jede Menge Anzeigen

12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.

Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution

in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.

Naja. zwecks  Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr  Anzeigen erstatten.  Der Steuer-

zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.

Auch Freier angezeigt

Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.

Aber  die Bemühungen des Beamten  der diese Anzeige erstattet hat,  werden von  Erfolg

gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten,  obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte.  Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene  Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll,  wird er zähneknirschend und  stillschweigend die paar hundert  Euros  bezahlen.

Dietmar Erlacher lässt grüßen

Aber das  Karussell der  Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.

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2010-07-16
  

Hurentag


Internationaler Hurentag

„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.

Vertrag mit Freier?

Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.

Verträge gab es schon vor Jahren

Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum  gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.

Behördenkriege und die Auswirkungen

Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.

Gewalt gegen Sexarbeiterinnen

Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.

Die feine Gesellschaft

Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben.  Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****

2010-06-01
  

Nicht alle Richter sind gleich

 

Standesansehen

Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.

Gleichheitsgrundsatz egal

Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest,  der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.

No Fun for Judges

Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit  „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten  nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.

Aidstest nicht so wichtig

Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.

Wahrung der Menschenrechte

Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.

OGH vs. EMGR

Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen  „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.

Das Urteil das EMGR

Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.

Die Kleinen hängt man

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
  
2009-10-01
  

Auf Straches Spuren

 

Ostgrenzen dicht machen

Das die „Volldemokraten“ Strache, Mölzer und Co gegen die Öffnung der Ostgrenzen zu
Felde ziehen, ist nicht verwunderlich. Akzeptanz gehört nicht zu ihrem Parteiprogramm
wenn es sich um Ausländer handelt.
  
Wenn es sich jedoch um heimische Neonazis handelt die eine Holocaust-Gedenkfeier stören,
ortet man maximal einen Lausbubenstreich von Jugendlichen denen als Bestrafung die Ohren
lang gezogen gehören.

Kriminalitätssteigerung

Aber zurück zum eigentlichen Thema, von dem wir kurz abgeschweift sind. Es kann nicht
in Abrede gestellt werden, dass durch die Öffnung der Ostgrenzen die Kriminalität in
Österreich gestiegen ist.

Vorallem Kleinkriminelle versuchen hier ihr Glück, da in ihren Heimatländern offensicht-
lich nichts zu holen ist. Allerdings ist auch nicht das Gegenteil bewiesen, das es sich
um einen „Verdrängungswettbewerb“ handelt, denn das alle österreichischen Einbrecher

und Handtaschenräuber auf einmal anständig geworden sind, glauben wir auch nicht.

Grosskriminelle unbeeindruckt

Diesen kleinkriminellen Ausländern aus dem Ostblock, könnte man durchaus mit einer Grenz-
kontrolle das Leben erschweren, verhindern wird man sie nicht.
Leute die in großem Stil kriminelle Handlungen setzen, haben sich noch nie und werden
sich auch in Zukunft nicht von derartigen Kontrollen beeindrucken lassen.

Krone auf Straches Spuren

Das jedoch gerade die Kronen Zeitung in den Fußstapfen der FPÖ wandelt ist erstaunlich.
Profitieren gerade sie doch, von den offenen Grenzen zu den Ländern des ehemaligen
Ostblocks in erheblichen Maße.

Gute 90 Prozent der in Österreich arbeitenden Prostituierten stammen nämlich aus diesen
Ländern. Seit der Grenzöffnung haben sie überhaupt kein Problem mehr damit nach Österreich
zu gelangen und ihre Dienste hier anzubieten. Dem war früher nicht so, denn eine Einreise
nach Österreich war mit einigem Aufwand verbunden.

Scheinehen

Man benötigte Papiere um sich hier niederlassen zu können um Geld zu verdienen. Schein-
ehen waren ein sehr beliebtes Instrument um in Österreich einen Aufenthalt zu erlangen.
All das kostete sehr viel Geld und daher wurden viele leichte Damen abgeschreckt, eine
derartige Reise anzutreten.

Fast keine österreichischen Huren mehr

Seit der Öffnung der Ostgrenzen hat ein wahrer Boom eingesetzt, dass Frauen aus dem
ehemaligen Ostblock ihre sexuellen Dienste hierzulande anbieten.
  
Dazu nützen Zahlreiche die Möglichkeit, bei der Kronen Zeitung einschlägige Inserate
zu schalten. Denn ohne Werbung geht auch in diesem Job nichts mehr.

Würde man der Anregung der Krone nachgeben und die Ostgrenzen wieder dicht machen,
wäre das ein Schuss ins eigene Knie bei der Familienzeitung.

Finanzielle Verluste

Die meisten der sprachtalentierten „Blasmäuschen“ könnten ihr „naturfranzösisch mit
Mundvollendung“
nicht mehr in der Kronen Zeitung anbieten, denn sie würden nicht
mehr in Österreich sein.

Die täglichen zwei bis drei Seiten einschlägige Sexinserate würden schnell auf ein
Minimum zusammenschrumpfen und das würde wiederum einen schweren finanziellen

Verlust nach sich ziehen.

Also liebe Leute von der Kronen Zeitung die auf Straches Spuren wandeln, bevor Ihr
Euch wieder in Politik übt, fragt lieber in Eurer Marketingabteilung nach.
Es sei denn, Ihr meint ohnehin nicht was ihr schreibt ?

Stauni 

  
2009-05-17
  

Inhalts-Ende

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