Geplante Strafbarkeit von „Fake News“


Die Bundesregierung ist selbst Produzent permanenter politischer „Fake News“

 

Alles toll am Arbeitsmarkt, keine Probleme mit Migration, keinerlei Gefährdung durch den Migrantenstrom aus Arabien und Afrika, und so weiter und so fort – niemand geringerer als die Bundesregierung selbst produziert „Fake News“ am laufenden Band, will die Bevölkerung für dumm verkaufen und auf der anderen Seite kritische Stimmen nun offensichtlich per Gesetz abwürgen.  So kann und darf eine Demokratie westlicher Prägung nicht funktionieren.

 

Alleine am Beispiel der Kriminalstatistik in den vergangenen Jahren zeigt sich, wie sehr diese Regierung trickst und damit politische „Fake News“ produziert.  Aus zehn aufgebrochenen Autos fabriziert man ein einziges „Serien-Delikt“ und wenn man den Delinquenten ausfindig macht, freut man sich über zehn aufgeklärte Fälle.  Arbeitslose werden in oft sinnlosen Kursen versteckt, um damit die offizielle Statistik zu beschönigen, der Migrationshintergrund bei Verbrechern wird immer öfter unter den Teppich gekehrt oder man rechnet seit 2014 Drogenhandel und Prostitution mit in das BIP ein, um das wirtschaftliche Gesamtbild in den EU-Staaten zu beschönigen.  Mehr an „Fake News“ ist politisch kaum mehr möglich.

 

Dazu der FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache: „´Fake News´ würden aber offenbar toleriert, wenn sie von der Regierung und ihren geförderten Medien stammen. Wenn missliebige Informationen allerdings von kritischen und unabhängigen Geistern kommen, soll künftig die ‚Fake News‘-Keule zuschlagen. Sollte tatsächlich ein Straftatbestand für Desinformation eingeführt werden, dann müsste es die ersten großen Strafen für die gesamte Bundesregierung samt ihrer Riege an medialen Hofberichterstattern hageln.“

 

Unser Rechtssystem kennt bereits Strafen für üble Nachrede, Kreditschädigung oder Verleumdung.  Wenn etwas nachweislich nicht stimmt, hat jeder die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Wenn notwendig, könnte man hier sicher noch optimieren.  Wenn aber eine Bundesregierung versucht, unliebsame Meldungen für falsch zu erklären und selbst dabei eine politische Falschmeldung nach der anderen produziert, dann müssten bei jedem Demokraten die Alarmglocken läuten.

 

Die steigende Bedeutung sozialer Netzwerke, aber auch der Erfolg vieler kritischer Internet-Medien ist ein Segen für die Demokratie und ein hervorragendes Korrektiv zu den „Fake-News“ der Regierung und ihrer Medien.  Wenn man diesen öffentlichen Diskurs abwürgen will, hat man Demokratie nicht verstanden und will unsere Gesellschaft, die durch ein Direktiven- und Überwachungskonvolut der EU ohnehin schon viel an ihrer Freiheit eingebüßt hat, noch unfreier machen. Gegen eine derartige Vorgangsweise kündigt Strache massiven politischen Widerstand an.

 

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2016-12-30


Frauenfeindliches Posting auf Facebook – Seite eines SPÖ-Politikers


Beleidigung wegen Verweigerung sexueller Verfügbarkeit

Nun kann man ja zur Prostitution stehen wie man will, denn über das älteste Gewerbe der Welt gehen die Meinungen auseinander. Allerdings finden wir es erstaunlich, wenn auf der Facebook-Seite eines SPÖ-Politikers – der im Brotberuf Fotograf ist und sich deshalb beruflich sehr häufig in Prostitutionslokalen aufhält – Sexarbeiterinnen pauschal als  „osteuropäische Trottelweiber“  bezeichnet werden.  Der SPÖ-Bezirksrat von Wien Neubau, Götz Schrage, veröffentlichte nachfolgendes Posting auf seinem Facebook-Account:

Grund für das diskriminierende Posting auf der Facebook-Seite des SPÖ-Bezirksrates ist,  (wie im obigen Screenshot ersichtlich) weil sich Damen – in einem nicht näher genannten Etablissement – weigerten, einem dunkelhäutigen Mann sexuell zur Verfügung zu stehen.  Und sollte das von Schrage gepostete Kommentar ein Zitat sein, scheint es möglicherweise seinen Gefallen gefunden zu haben, da er es mit einem zustimmenden Smile versehen hat.  Möglicherweise ist es noch nicht bis zu Schrage durchgedrungen, dass es für Frauen (auch wenn es sich um Sexarbeiterinnen handelt) keine Verpflichtung gibt, jedermann sexuell zu befriedigen.

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2016-12-16

BZÖ-Chef schreibt bei Zuhältern von Berufsehre


Erstaunliche Aussage von Gerald Grosz

§ 216 StGB Zuhälterei
(1) Wer  mit  dem  Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende
Einnahme zu verschaffen,  diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
zu bestrafen.
(2) Wer  mit  dem  Vorsatz,  sich aus der  Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende
Einnahme   zu verschaffen,  diese Person ausbeutet, sie einschüchtert,  ihr die Bedingungen
der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer die Tat  (Abs. 1 und 2)  als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht,  ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(4) Mit  Freiheitsstrafe  von  sechs  Monaten bis zu fünf Jahren ist auch zu bestrafen,  wer
durch Einschüchterung eine Person davon abhält, die Prostitution aufzugeben.
Liest man sich den Strafparagraphen § 216 StGB durch,  wird man zur Ansicht kommen,  dass
Zuhälter  keine ehrenwerte Gesellschaft sind.  Und sicher haben sie keine Berufsehre.  Anders
sieht  dies  augenscheinlich  Gerald  Grosz,  Chef  des  sich in politisch freien  Fall befindlichen
BZÖ.
Grosz meint in einem gestrigen Facebook-Kommentar unter anderem wie folgt:
Screen: facebook.com (Textausschnitt)
Tja,  wenn  der  BZÖ-Chef augenscheinlich eine derartige Meinung vertritt,  dann ist es wohl
besser,  dass diese Partei aus dem Parlament geflogen ist.   Bei der Nationalratswahl 2013
scheiterte das BZÖ nämlich an der Vier-Prozent-Hürde.
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2014-08-22

Flatrate-Bordell zeigt Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politikern auf


SPÖ und Grüne wollen ein Gesetz ändern, dass es gar nicht gibt

Die  vorgestrige  Eröffnung  des österreichweit  ersten  Flaterate-Bordells  in  Wien  Donaustadt,
sorgte sowohl für politischen als auch für medialen Wirbel. In diesem Etablissement bezahlen
die  Freier  160,- Euro  Eintritt.   Für  diesen  Preis  ist  das  sexuelle Vergnügen mit fünf Frauen,
Snacks und alkoholfreie Getränke inkludiert.
Der  Lokalbetreiber  lobt  und  verteidigt  sein  Geschäftsmodell  und  sieht  es auch rechtlich
abgesichert.  Kritiker wiederum meinen, dass dadurch Frauen ausgebeutet und zur Massen-
ware  degradiert  werden.   Man mag über diese  Geschäftspraxis verschiedener Ansicht sein.
Wir  werden  in  diesem  Beitrag  keine  Stellung  dazu  nehmen.   Was  wir jedoch aufzeigen
wollen  ist die erschreckende Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politiker(innen),  die sich als
Spezialist(innen) in diesem Metier und als Sprecher(innen) für Frauen ausgeben.
Screen: orf.at
SPÖ  und  Grüne  in  Wien  fordern  jetzt  eine  Änderung  des Bundesprostitutionsgesetzes.
Die gesetzliche  Regelung der  Prostitution ist in Österreich Ländersache und daher gibt es gar
kein Bundesprostitutionsgesetz. Diese Tatsache ist den selbsternannten Spezialist(innen) und
Fürsprecher(innen) scheinbar gar nicht bekannt.
Doppelt traurig lässt dieses Unwissen noch erscheinen,  dass diese Personen Politiker(innen)
sind,  die  das  eigentlich  wissen  sollten.   Aber Hauptsache sie schwingen große Reden und
wollen ein Gesetz ändern,  dass es gar nicht gibt.
Angesichts  dieser  Tatsache  stellen  wir  uns  bei den betreffenden Politiker(innen) die Frage,
mit welcher Qualifikation diese auf ihren Posten sitzen und dafür fürstliche Gehälter beziehen.
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2014-04-03

Bürgerversammlung in Wien Leopoldstadt


Bürger äußerten ihren Unmut über unzumutbare Zustände

Der  Bezirksvorsteher  des zweiten Wiener Gemeindebezirkes lud gestern zur Bürgerversamm-
lung  in  die  BFI – FH  in  der  Wohlmutstraße.  Thema  waren  der  Praterstern das Stuwerviertel
sowie der Prater.   Doch auch andere Bereiche der Leopoldstadt kamen zur Sprache,  aber der
Hauptteil betraf Praterstern & Stuwerviertel.
Die  Bürger  äußerten  ihren  Unmut  über  die  Zustände  in  den  genannten Bereichen und
Bezirksvorsteher,  Stadtkommandant  (Polizei 2/20),  Sicherheitswachkommandant (Polizei
2/20),  Drogenfahndung (Polizei Wien),  sowie Sozialarbeiter von Wiener Drogenprävention
und Caritas standen Rede und Antwort.
Der  Haupttenor  waren  die  „Zustände“  am Praterstern,  die Osteuropäer dort sowie die Punks.
Da  seit Anfang  des  Jahres  die  Polizeipräsenz  am  „Stern“  massiv  erhöht wurde,  kommt es
seither auch zu weniger Sicherheitsproblemen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Leute,
welche den Praterstern passieren müssen stieg dadurch enorm an.
Auch  das die Bänke im Bereich des U1 Abganges gegen eine Pissoir-Anlage ausgewechselt
wurden  und  somit  das  „Sandlereck“  entfernt  wurde,  wurde von den Anwesenden inklusive
uns  gut  geheißen.   Bleibt  abzuwarten,  ob  diese Maßnahme auch im Sommer die Wirkung
erzielt, die sei jetzt hat.
Ein  weit  größeres Thema  war  jedoch das Stuwerviertel,  welches unter Lärm,  Abgase und
Prostitution zu leiden hat.   Anrainer beschwerten sich über diese Zustände,  auch wenn sich
die  Lage  seit  dem  neuen Prostitutionsgesetz 2012 gebessert hat.   Nächtliche Streitereien,
Autoverkehr  und  Pöbeleien  regten  die  Bewohner  des  Viertels  auf,  ebenso  wie die neu
entstandene  Drogenszene  in der Umgebung inklusive Max Winter Park und Venedigerau-
Park.
Man  versprach  die  Lage  nochmals  zu sondieren und ggf. zu verbessern,  Schritt für Schritt,
besonders  was  die  Drogenproblematik anbelangt.   Der Moderator,  Michael Schrenk,  inter-
pretierte  zum Ärgernis der Anwesenden das Eine oder Andere Mal die Aussagen der Redner
und  zog  sich  so  den Unmut der Bürger zu.   Manchmal wirkte er auch etwas herablassend,
was  auch  nicht  gut ankam,  bis er schließlich gegen 22:00 Uhr die Versammlung etwas ab-
rupt  beendete,  zum Erstaunen des Veranstalters,  sowie des eigentlich am Wort gewesenen
Polizei-Stadtkommandanten.
Nach  der  Versammlung , welche die FPÖ Bezirkspartei beantragte und von allen Fraktionen
gebilligt  wurde,  rissen  sich  Journalisten  um  so  manchen Redner aus dem Publikum aber
auch  um die Redner vom Veranstalterpult.   Ein Fernsehender aus der Leopoldstadt befragte
besonders betroffene Bürger und machte  u.a. mit uns eine Reportage (Reportageteil) für die
zweite Staffel „Pratergeschichten“, die ab Juni gesendet werden soll.
Resümierend ist von der Bürgerversammlung anzumerken,  dass sie eigentlich nichts brachte.
Also  wird  man  wohl  weiterhin  im  Bezirksparlament  über  Stuwerviertel  „Stern“  und  Prater
streiten um vielleicht irgendwann mal zu einem Ergebnis zu kommen. Ob das dann im Sinne
der Bürger ist, bleibt abzuwarten.
Ergänzend wäre anzumerken, dass es gegen die Versammlung einen „Anschlag“ gab.  Schon
knapp  nach  Beginn  der Bürgerversammlung flogen vier Farbbeutel gegen die Scheiben des
Saales  der BFI – FH  in  der Wohlmutstraße.   Möglicherweise kam dieser von der linke Szene,
welche sich in der Mühlfeldgasse einquartierte und so seit geraumer Zeit dort ein Haus
besetzt hält.
Erich Weber
2014-03-11

Keine Sexperten bei der Finanz


Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren

„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in  manchen  Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten  worden  sind  um  diese dem Finanzamt zu überweisen“,  so steht es auf dem Internet-
portal  sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise  waren  die  betroffenen Finanzämter  über  diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich,  denn  damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren.  Denn
so problemlos ist das nicht,  immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB.  Im Absatz 1 steht:
„Wer  mit  dem  Vorsatz,  sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme  zu  verschaffen,  diese  Person  ausnützt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei  das  Wort  „ausnützt“ nicht   klar   definiert  ist  und  ganz  nach   Belieben
interpretiert werden kann.
Im  vorigen  Jahr  fällte  der  VwGG  nun  ein Urteil,  in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig  festgehalten  wurde.   Es  ist  daher  ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass  es  aus  der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt  „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im  Wirtschaftsbetrieb einzugliedern,  macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz.  Wir können beim besten Willen
nicht  nachvollziehen,  wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach.   Dabei ist es egal,  ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube  am  Dach“  und  daher  die  Auswahl völlig willkürlich traf.   Den Grund dafür ver-
muten  wir  in  der  nicht  sehr  hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen.   Viele sind nur für
wenige  Monate in Österreich und  wandern dann weiter.   Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt,  dass  diese  Damen  ihre  Steuern nicht entrichtet haben,  sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den  Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen.   Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer  abzuführen.   Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich.   Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre  nämlich  die  Weisungspflicht,  der jeder Dienstnehmer im  Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit  unterliegt.   Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen  Wunsch  eines  Freiers.   Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls  feststehen:  Viel  nachgedacht  wurde  diesbezüglich nicht.   Aber vielleicht liegt es
daran,  dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
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2014-02-25

Frauen in leichter Kleidung sollten kein Taxi heranwinken


Erstaunliche Aussagen einer Polizeisprecherin

Auf  „derStandard.at“ erschien gestern ein Beitrag über die Prostitution im Wiener Stuwer-
viertel.   In diesem Artikel sind uns zwei Erstaunlichkeiten aufgefallen.
Screen: derStandard.at
Da  staunen wir aber,  dass eine Kombination aus leichter Kleidung, Fahrzeuge heranwinken
und  auf  haltende  Autos  zugehen,  eine Strafe wegen illegaler Prostitution auslösen können.
Folgt man der Argumentation der Polizeisprecherin,  dann sollten Frauen allgemein im Hoch-
sommer –  wo meist leichte  Kleidung getragen wird –  kein Taxi heranwinken oder auf dieses
zugehen.   Auch  bei  einer  Autopanne  sollten sie es tunlichst unterlassen auf diese Art und
Weise Hilfe zu suchen.
Aber es geht noch erstaunlicher, wie nachfolgender Screenshot beweist:
Screen: derStandard.at
Da hat Frau Riehs in der Polizeischule – sofern sie diese absolviert hat – nicht gut aufgepasst.
Denn  wie jedes Schulkind bereits weiß,  sind Anzeigen immer teurer als die Bezahlung eines
Organstrafmandates beim Polizisten.   Daher ist es unlogisch, dass sich eine Anzeige mit 50,-
Euro  zu  Buche  schlägt,  während  für  das  gleiche  Delikt  per  Organstrafmandat  100,- Euro
abkassiert wird.
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2013-09-21

Zahnloses Prostitutionsgesetz


Trotz Gesetz noch immer erhebliche Anzahl illegaler Prostitutionslokale

Mit  1. November 2011 trat in Wien ein  neues Prostitutionsgesetz in Kraft.   In diesem wird unter
anderem festgehalten, dass alle Lokale in denen die Prostitution ausgeübt wird, einer amtlichen
Genehmigung  bedürfen.  Den  Betreibern  bereits  bestehender Lokale,  wurde für die Kommis-
sionierung eine nachträgliche Übergangsfrist eingeräumt, die mit 31.Oktober 2012 endete.
Nach Ablauf der  o.a. Übergangsfrist von einem Jahr,  kontrolliert die Wiener Polizei seit Anfang
November 2012  die  Einhaltung des Gesetzes.   Der zuständige Polizeireferent ist ein gewisser
Dr. Wolfgang Langer,  auf den wir im Beitrag noch einmal zurückkommen werden.
Die  Kontrollen  der Polizei  haben  sich bis dato offenbar als zahnlos erwiesen.   Denn auf der
Internetplattform   „SOPHIE“ – Beratungsstelle  für  Sexarbeiterinnen –  wurde  nun  eine  Liste
der genehmigten Prostitutionslokale veröffentlicht. Lediglich 67 Lokale erhielten bis heute eine
Genehmigung.

Fraglich ist auch die Tatsache,  wie  „SOPHIE“  zu diesen Daten gekommen ist.   Laut Auskunft
der  Mitarbeiterin  Frau M.  wurden  diese von der Polizei zur Verfügung gestellt.   Da stellen wir
uns die Frage, ob hier eine Verletzung des Datenschutzgesetzes begangen wurde.  Aber das
wäre noch das kleinere Übel zu jener Tatsache, die wir recherchiert haben.
In  Wien  gibt  es  421 Lokale  (wir verfügen ebenfalls über eine Liste) in denen die Prostitution
ausgeübt  wird.  Tatsächlich  sind  72  davon genehmigt.   Aus zuverlässiger  Quelle wurde uns
berichtet, dass für 150 Lokale die Genehmigungsverfahren noch laufen, also nicht abgeschlos-
sen sind.
Das  heißt  im Klartext,  dass  199 (!)  Lokale  – nach wie vor –   illegal als Prostitutionslokale be-
trieben werden.   Da stellen wir uns die berechtigte Frage, was kontrolliert die Polizei eigentlich?
In  mehreren  Interviews  erklärte   Dr.  Wolfgang  Langer,  Leiter  des   Prostitutionsreferats  der
Wiener  Polizei,  vollmundig,  dass  derartige  Lokale ohne Genehmigung nicht mehr weiter be-
trieben werden dürfen.  Die Praxis sieht jedoch völlig anders aus.
Und  damit  sind wir  wie  eingangs  erwähnt  bei  Dr. Wolfgang Langer.   Wir wollten ihn heute
zu  unseren  offenen Fragen interviewen.   Wir hatten von dem Mann den Eindruck gewonnen,
dass  dieser  sehr  kommunikativ ist.   Sein erstaunlichstes Interview können Sie unter diesem
L I N K auf Video sehen.
Screen: sexworker.at
Möglicherweise  wurde der Handlungsspielraum von Langer auf Grund dieses Interviews, von
seinem Dienstgeber etwas eingeschränkt.  Jedenfalls verwies er uns an die Pressestelle,  um
dort eine Erlaubnis einzuholen. Dort wiederum hieß es, dass er im Urlaub sei und man möge
die Fragen per E-Mail übermitteln.
Da  wir  aber  mit  unserem  Beitrag  nicht solange warten wollten,  trafen wir mit den Presse-
sprecher  der  Wiener Polizei,  Roman Hahslinger,  folgendes  Gentlemen’s Agreement.  Wir
bringen  den  Beitrag  und  die  Pressestelle  wird  nachträglich  dazu Stellung nehmen.  Wir
werden diese selbstverständlich veröffentlichen.
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2013-08-05

Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)


Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben

In  Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen.   Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten  beispielsweise  für  die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten.  Diese Schutzzonen betragen 150 Meter,  gemessen  vom Eingang einer Schule.
 
Das  ist  auch  gut  so,  denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg  mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden,  mit denen sie im späteren
Leben  möglicherweise  in  Kontakt kommen werden.   Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
 
Da  wäre  zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt:  Soweit dies zum Schutz von
unmündigen  Minderjährigen  vor  unüberlegten  Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs  erforderlich  ist,  kann  die  Gemeinde  durch  Verordnung  die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
 
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden.  Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs,  die
erfahrungsgemäß  viel  von  unmündigen  Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen,  die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt  werden.   Auf  Plätzen  oder in Räumen,  die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
 
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte.  Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen.  Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem  L I N K  nachlesen.
 
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?

Aber  zurück  zum  Süßwarenautomat  und  dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter  Schutzzone.   Demnach  dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt,  Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder  Jugendliche  Süßwaren  oder Spielzeug kaufen können.   Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise)  ist  kaum  davon  auszugehen,  dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
 
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
 
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds?   Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann  werden  da  endlich  Schutzzonen  eingerichtet?  Diese  Frage  ist natürlich sarkastischer
Natur.   Aber  unser  Beitrag soll aufzeigen,  welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
 
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2012-09-01
 

Massives Drogenproblem in Wien-Leopoldstadt


Suchtgift – ein weiteres Problem für die Leopoldstadt

Nachdem seit 1. November 2011 das Prostitutionsgesetz  (welches nicht eingehalten
wird)  modifiziert  und die Straßenprostitution in Wohngebieten verboten wurde,  hat
der Wiener Gemeindebezirk Leopoldstadt – dank eines untätigen und rathaushörigen
roten Bezirksvorstehers –  ein weiteres Problem,  dass in letzter Zeit massiv  auftritt.
Nämlich ein ausuferndes Drogenproblem.

 
Foto:  E. Weber
 
Obwohl die Prostitution im Stuwerviertel eindeutig nach dem Gesetz verboten ist,  blüht
sie  wie  eh und  je.   Zusätzlich zu den Prostituierten berichten Anrainer,  dass nun das
einhergehende  Drogenproblem  ebenfalls  auch  im  Bezirk  angekommen  ist.   Etliche
Bewohner  berichten,  dass  vor  allem  farbige  Drogendealer  ihre illegalen Geschäfte
im Stuwerviertel tätigen.
 
Gebrauchte Spritzen finden sich in den Hauseingängen und in den Parkanlagen.   Nun ist
genau das eingetreten, was niemand will. Ein kleines, schönes Viertel in Wien verkommt
dank der Untätigkeit der zuständigen roten und grünen Politiker.
 
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2012-07-25
 

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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2012-06-04
 

Prostitutionsausübung neben Kinderspielplatz


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Abscheuliche Praterprostitution
 
Ein  Lokalaugenschein  heute Nachmittag ergab ein abscheuliches Bild! Prostituierte stehen in
unmittelbarer Nähe zur „Kids Welt“ so etwas wie einem Indoorspielplatz auf der Messestraße
und  das  um 15:00 Uhr nachmittags. Kinder sind verunsichert,  fragen und erfahren von den
Erwachsenen meist nicht wirklich etwas und / oder verstehen es nicht.
 
Wir sehen uns um im Grünbereich zwischen Messestraße und Csardastrasse entlang der Süd-
portalstraße,  was  uns  da  erwartete  ist wirklich abscheulich!   Überall Papiertaschentücher,
benützte Kondome und anderer Müll von der Nacht!?
 
Auch  Samenreste  sowie  sogar Hinterlassenschaften aus dem menschlichen Stoffwechsel!?
Die  Gerüche  teilweise  mehr als Ekel erregend und mehr!   Nicht weit davon Kinder auf den
Wegen sowie auf einem Spielplatz!   Zwischen den parkenden Autos nicht besser,  teilweise
sogar  noch  schlimmer  was  Kondome udgl. anbelangte.   Wir sahen genug und traten den
Rückzug an, angeekelt und auch einigermaßen empört.
 
{besps}pp01{/besps}
 
Wir sprachen mit den Taxilenkern,  die genau dort einen Standplatz haben,  mit der Würstel-
stand Angestellten, ebenfalls in der Messestraße und erfuhren, dass Tag und Nacht Prostitut-
ionsbetrieb  herrscht.   Gegen 17:00 Uhr zählten wir alleine in der Perspektivstraße sowie in
der Messestraße zusammen rund 30 Damen.
 
Man  sagte  uns  auch,   dass  es  vor allem in den Nachtstunden des Öfteren zu Streitigkeiten
kommt zwischen den Damen, manchmal sogar handgreiflich.   Man streitet sich um die Stand-
plätze sowie die Freier.  Seit dem Verbot der Prostitution im Stuwerviertel  sei die Lage sogar
noch schlimmer als zuvor. Da waren wohl „genug Standplätze“ vorhanden, wo sich jetzt  „die
Schönen der Nacht“ auch am Tag auf die Füße treten.
 
Waren  vor  dem  Verbot  der Freierwerbung im Stuwerviertel im November 2011 gerade am
Tag keine Prostituierten in der Messestraße zu sehen , so wurde dem anders seither.  Früher
standen meist farbige Damen des Nachts am Straßenrand,  die auch immer „ihren Müll“ weg-
räumten,  so sind es seit November wieder Damen aus aller Herren Länder,  die sich um u.a.
um die Müllentsorgung einen Dreck scheren!
 
Ein  weiterer  Lokalaugenschein  Stunden  später,  gegen  21:00  standen in der Dämmerung
doppelt so viele Damen an den Straßen bis runter zur Trabrennstraße sowie in der Trabrenn-
straße  selbst  –  gezählt  haben  wir sie nicht,  doch schätzungsweise waren es mehr als 50
Damen über mehr als 1 Km verteilt.   Immer noch Kinder aus dem Wurstelprater unterwegs,
die mit der Situation überfordert waren!
 
Vor  den  Sternehotels  in  der Messestraße sowie Trabrennstraße tummelten sich die Prost-
ituierten  sehr  zum  Unmut  der Hotelgäste sowie der Angestellten,  doch sei man machtlos
dagegen, da es ja erlaubt sei in diesem Bereich, so ein Hotelangestellter.  Verstehen könne
man das nicht und man sei verärgert über die unhaltbare Situation!
 
Man  wünscht  sich eine rasche Änderung und die Verantwortlichen des Bezirks sagten dies
auch zu, doch man wartet immer noch auf Änderung der Situation!?   So ist der Bezirksvor-
steher  sowie  die Landesregierung aufgerufen endlich die Praterprostitution auf bestimmte
Bereiche  sowie Zeiten festzulegen und bei Verstoß drastisch dagegen vorzugehen, wie zur
Zeit im Stuwerviertel auch!
 
Erich Weber

2012-05-20
 

Bordellführung für karitative Organisationen


Wenig Ahnung beim Kurier

Wie  wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat,  wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution  ist zwar in Österreich sittenwidrig,  aber definitiv nicht verboten.   Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.

Der nächste Herr, die selbe Dame

Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass  die  Führung  von  Laufhäusern  karitative  Organisationen  übernehmen könnten.
Möglicherweise  spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken,  da die Prostitution
noch immer  ein einträgliches Geschäft ist.
War  bis  dato  die  scheinheilig  aufrecht  erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich,  so  könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen,  könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen,  dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen.  Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
*****
2012-05-04
 

Nebenerwerb von Kim Jong Un


Interessantes Inserat vom dicken Kim

In Nordkorea hat gestern eine bizarre Beisetzungszeremonie für den verstorbenen Diktator

und  Menschrechtsverbrecher Kim Jong Il stattgefunden.   Jetzt tritt sein Sohn Kim Jong Un

das menschenverachtende Erbe seines Vaters an.  Im Gegensatz zur hungernden Bevölker-
ung Nordkoreas, ist der Diktatorensprössling schwer adipös oder auf gut wienerisch gesagt
„ausgefressen oder blad“.

 

Offenbar  ist die Staatskasse von Nordkorea leer und so bangt der dicke   Kim Jong Un um

seinen  nicht verdienten Wohlstand.   Aus diesem  Grund dürfte er sich entschieden haben,

selbst ein wenig für seinen Broterwerb etwas zu unternehmen, wie nachfolgendes Inserat

unter Beweis stellt.

 

 

Aus  unbestätigter Quelle wurde  uns mitgeteilt,  dass die Gründung einer österreichisch –

nordkoreanischen Prostitutionsgesellschaft geplant ist.  Man darf gespannt sein,  wer den

Vorsitz im Präsidium dieser Gesellschaft führen wird.


Karikatur: (c) hartmut koechlin

Schlachtruf für den bladen Kim:  Attacke auf in die Hacke!

 

Beim  Anblick obiger Zeichnung wird etlichen  SPÖ-Politiker(innen) das Herz höher schlagen.

Jedenfalls  besteht  wieder  ausreichend Anlass dazu,  ihre  erklärte  Lieblingsdestination so
schnell wie möglich zu bereisen.

 

*****

2011-12-29
 

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel


Peepshow oder Puff

Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber,  ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur  Magistratsabteilung 36  hat oder nur die  augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste.  Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit  1. November 2011 braucht der Betreiber  weder Beziehungen,  noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er  nun bis 31.Oktober 2012 Zeit,  die Peepshow als Prostitutionslokal  genehmigen zu
lassen.

Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige

Aber  wir wären nicht ERSTAUNLICH,  wenn wir nicht etwas  tiefer gegraben  hätten und
sind  bei  unseren  Recherchen auf  folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.

Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich  dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen,  via Internet ent-
schlossen.   Das Stellenangebot,  falls man dieses  als ein solches bezeichnen darf,  kann in
neun Sprachen abgerufen werden.

Dominierend  dabei  sind  die Sprachen der  ehemaligen  Ostblockländer wie  Slowakisch,
Ungarisch,  Rumänisch  oder Tschechisch.   Dieser Umstand ist leicht erklärbar,  werden
doch  die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen  Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.

Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen:  Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame  nicht ausreichend verdient?   Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern?   Und
was  ist mit  den Abreisekosten,  da  laut  Anwerbung  nur  die Anreise  bezahlt wird.  Wie
kommt  die  Sexarbeiterin wieder  nach Hause,  wenn ihr  hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?

Unserer  bescheidener Rechtsmeinung  nach  werden durch diese  Praxis  des  Peepshow-
betreibers,  die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person,  mag sie auch  bereits  der  Prostitution nachgehen,  der Prostitution in
einem Anderen  Staat als in dem,  dessen  Staatsangehörigkeit  sie  besitzt oder  in dem sie
ihren  gewöhnlichen Aufenthalt hat,  zuführt oder  sie hiefür anwirbt,  ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste   –  obwohl
es  nicht  den gesetzlichen  Bestimmungen entsprach  –  stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****

2011-12-14
 

Laufhäuser vs. Straßenstrich


Kein Straßenstrich mehr in Wohngebieten

Am 1. November tritt das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Kernstück der
neuen  Bestimmung  ist  die Trennung  von  Straßenprostitution  und  Wohngebiet.
Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind.  Bei
der Definition des Begriffs „Wohngebiet“ wird auch am Flächenwidmungsplan ange-
knüpft.
Leidgeprüfte Anrainer(innen) in Wohngebieten wie beispielsweise dem Stuwerviertel
oder der Felberstraße werden aufatmen.   Immerhin bleibt ihnen durch die Novellier-
ung des  Wiener Prostitutionsgesetzes in Zukunft der lärmende und nervenaufreib-
ende Freierverkehr erspart.
Allerdings ergibt sich durch die Novellierung auch ein Problem. Wo werden die Sex-
arbeiterinnen zukünftig  ihrem Gewerbe nachgehen?   Es ist kaum anzunehmen,
dass diese nun alle Supermarkt-Kassiererin werden.  Es bestünde auch die Gefahr,
dass die ganze  Szene in den Untergrund abrutscht,  welches sicherlich ein erheb-
licher Nachteil für die Prostituierten darstellen würde.
Bereits in der Vergangenheit haben Lokalbetreiber aus der Rotlichtszene begonnen,
dem im  obig angeführten Absatz  beschrieben Szenario  entgegenzuwirken und
sogenannte Laufhäuser ins Leben gerufen.   Zur Zeit gibt es in Wien 7 Laufhäuser.
Mit diesen  gibt es eigentlich  keine Probleme,  wie die zuständigen Behörden ver-
sichern. Zusätzlich gibt es in diesen Häusern für die Sexarbeiterinnen wesentlich
mehr Sicherheit und vor allem Hygiene, die sie am Straßenstrich missen mussten.

Neues Laufhaus in Wien eröffnet

Nun soll im 12. Wiener  Gemeindebezirk,  in der  Meidlinger Hauptstraße 27,  ein
achtes Etablissement entstehen. Peter Laskaris, Konsulent der Laufhausgruppe
„Red-Rooms“,  der am  24. Oktober 2011  das Laufhaus eröffnet,  versteht die
Welt nicht mehr.
Er sieht sich einem geharnischten Protest der Mieter diese Hauses gegenüber. Es
wäre noch verständlich, wenn es sich um eine gute Wohngegend handeln würde,
die mit der Szene noch nie in Berührung gekommen ist.   Dem ist aber nicht so,
denn im betroffenen Haus, Meidlinger Hauptstraße 27,  gab es seit gut 30 Jahren
ein Erotic-Center,  welches ein Sexkino mit  Videokabinen und  einen Sexshop
unterhielt.   Außerdem kann man bei der Örtlichkeit wohl kaum von einer guten
Wohngegend sprechen.
Foto: © erstaunlich.at
Protestschreiben der Hausbewohner
Foto: © erstaunlich.at
Seit über 30 Jahre am Platz
Aus diesem  Erotic-Center wird nun das Laufhaus  „Red-Rooms“.   Für die Bewohner
des Hauses ist damit kein Unterschied gegeben und es besteht auch keine Abwertung
des Wohnobjektes. Der Eingang zum Laufhaus befindet sich ganz diskret um die Ecke,
in der Hilschergasse 26.
Welche Leute nun ins Haus kommen werden, fragen sich die Gegner des Laufhauses.
Nun,  es wird das  gleiche Klientel wie  in den letzten 30 Jahren kommen.   Der einzige
Unterschied ist der, dass diese nicht mehr Sex mit sich selber haben werden, sondern
diesen am lebenden Objekt praktizieren.
Es ist einerseits verständlich,  dass sich Bewohner eines Hauses gegen ein solches Etablis-
sement wehren, anderseits wird hier das Bad mit dem Kind ausgeschüttet.   Es kann sich
wohl niemand über Fluglärm aufregen, wenn er sich ein Haus oder eine Wohnung neben
einem Flughafen mietet.   Und im Haus  Meidlinger Hauptstraße 27,  bestand seit über 30
Jahre ein einschlägiges Sexlokal.  Wir sind uns auch ziemlich sicher,  dass die Mieten dem-
entsprechend günstig sind.

Auch für die Betreiber gibt es Neuigkeiten

Aber die Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes bringt auch für die Betreiber eine
Neuigkeit. Alle Lokale die zur Prostitution dienen, müssen bewilligt werden.  Eine behördl-
iche Genehmigung darf nur  erfolgen, wenn bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
werden.   Das heißt,  dass Notbeleuchtungen und Fluchtwege vorhanden sein müssen.
Ferner müssen die Lokale über eine adäquate Lüftungsanlage verfügen.
Auch auf Hygiene wird aus gesundheitspolizeilichen Gründen großer Wert gelegt. So darf
zum Beispiel keine Kochgelegenheit im Gastraum vorhanden sein.  Eine Selbstverständl-
ichkeit stellen Duschen dar.   Auch ein eigener Aufenthaltsraum für die Damen ist unab-
dingbar.
Für bestehende Lokale haben die Betreiber ein Jahr Zeit diese Auflagen zu erfüllen, an-
sonsten drohen ihnen empfindliche Geldstrafen bis zu 7.000 Euro oder im Wiederhol-
ungsfalle die Schließung des Lokales.
Wenn wir  uns so  einige Auflagen ansehen  kommen wir  zur Annahme,  dass sich so
manche Betreiber von sogenannten „Studios“  (kleine Minibordelle),  Cafehäuser mit
Getränkemädchen und als Peepshows getarnte Bordelle, ernsthaft Gedanken machen
müssen.
*****

2011-10-04
 

Neues Wiener Prostitutionsgesetz?


Initiativantrag von Rot/Grün eingebracht

Der Initiativantrag  betreffend Erlassung  eines neuen  Wiener Prostitutionsgesetzes,  ist
zur Zeit  in aller Munde.  Es gibt Stimmen für und gegen diesen Antrag.  Auch die Boule-
vardpresse berichtet darüber, hat es jedoch bislang verabsäumt ihren Leser(innen) den
gesamten Inhalt des Antrags zu präsentieren.

Da ist die Erstaunlich-Redaktion schon etwas fixer und hat sich eine Kopie des Initiativ-
antrags besorgt. Diesen können sich unsere Leser(innen) als PDF-File downloaden.



Einige erstaunliche  Passagen des Antrags,  welcher offenbar  durch völlig  realitätsfremde
rot/grüne Stadtpolitiker(innen) erfolgte, haben wir uns herauskopiert um diese zu kommen-
tieren.

§ 2. Begriffsbestimmungen


Aus dieser Begriffsbestimmung geht einwandfrei hervor, dass diese Lokale durch äußere
Gestaltung  gekennzeichnet sind.  Ist ja  auch logisch,  wie soll sonst  ein Freier erkennen,
dass es sich um ein Prostitutionslokal handelt.

Interessant wird es jedoch bei der Genehmigung dieser Lokale. Aber lesen Sie selbst was
im  § 6.(e)  für die Voraussetzung der Genehmigung eines Prostitutionslokals steht.




Geht es nach diesem Paragraphen gibt es keine Genehmigung, es sei denn die Fassade

bzw. Auslage wird steril gestaltet.  Also was  wollen die Antragsteller  dieses Gesetztes in
Wirklichkeit?

Der  § 8. , betreffend der  Zuverlässigkeit ist  besonders erstaunlich.  Geht  es  nämlich nach
diesem, wird es in ganz Wien kaum ein Prostitutionslokal geben.  In dieser Branche werden
gewisse Dinge untereinander geregelt und da kommt es öfters vor, dass die Angelegenheit
vor dem Kadi endet. So etwas wird als Berufsrisiko bezeichnet.



Aber die  Betreiber(innen) haben  sich bis  dato schon  zu helfen gewusst.  Man nahm sich
einfach  einen  Unbescholtenen (Franken)  als  Geschäftsführer.  Und  so  wird  es  auch in
Zukunft sein. Dieser Paragraph ist ohnehin für den Hugo,  denn die Unbescholtenheit wird
bereits in der Gewerbeordnung gefordert.

Das Privileg als Vorbestrafter in Amt und Würden zu bleiben, bleibt lediglich Politikern und

Beamten vorbehalten, sofern sie nicht ein Kapitalverbrechen verübt haben.

Interessant ist auch nachfolgender Paragraph, welcher die Beschränkungen für Freier und
Freierinnen  regelt.  Klar  wird  die Kontaktaufnahme  per  Telefon,  E-Mail  oder  sonstigen
Kommunikationsmedien erlaubt,  sonst würde man ja der Kronen-Zeitung einen erheblich
finanziellen Schaden zufügen.



Da haben wir aber für die Damen des Gewerbes einen kleinen Tipp. Sie sollten sich ein-
fach ein  Schild mit  ihrer Handynummer  um den Hals hängen und damit können Freier-

(innen) gesetzeskonform  per  Mobiltelefon,  jederzeit den  gewünschten  geschäftlichen
Kontakt aufnehmen.

*****

2011-06-15
 

Sommerloch beim Standard?


Uralt-Story beim Standard

Offenbar ist bei der rosaroten Gutmenschen-Zeitung bereits das Sommerloch ausgebrochen.
Denn anders können wir uns nachfolgenden Beitrag (der heute online gebracht wurde) nicht
erklären.


Screen: „Der Standard“ – weiterlesen…..

Über diese staatlich subventionierte Prostitution hat das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“
bereits am 23.November 2010 berichtet.


Weiterlesen……

Erstaunlich ist nur die Tatsache geblieben, dass man mit solchen Geschäften noch immer
viel Geld verdienen kann und dass es sogar dafür weiterhin staatliche Subventionen gibt.

*****

2011-06-14
 

Intensive Polizei-Ermittlungen?


Ein Thema für „Thema“

Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“  wurde ein  Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der  Feuerattacke war,  dass sich Florentina M.  geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu  bezahlen.  Adrian Bogdan N.  steht seit  voriger Woche  vor Gericht.  Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.

Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht

Interessant war die Aussage von  Florentina M.,  dass sie von  Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach  bei der Polizei angezeigt hatte.  Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien

Leider kein Erfolg

Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags  kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten:  „ Man  wäre  der Anzeige  sehr  wohl nachgegangen  und hätte  intensiv  ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage.  Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun  die Aussage von Florentina M.  oder die  der Polizeibehörde stimmt,  entzieht
sich  unserer Kenntnis.  Eines wissen  wir allerdings mit Sicherheit,  nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.

Anzeige auch von anderer Frau

Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B.,  gegen ihren Willen in  einem Pensionszimmer  im  7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben.  Weiteres soll er  sie geschlagen  und gegen  ihren Willen auf den
Strich geschickt  haben.  Die Einnahmen  aus der  Prostitution musste  sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B.  zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle  Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto  dieser unterwegs sei.  Die Anzeigeerstattung  erfolgte am  16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.

Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen

Von intensiven  Ermittlungen war  jedoch dann  keine Spur,  denn es  passierte  rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte  Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach.  Hätte die Polizei  also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****

2011-03-08
 

Von NGOs und nigerianischen Zuhältern


NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz

Jeder  österreichische  Staatsbürger,  sowie  Ausländer  die  in  Österreich  aufhältig  sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig  verantwortlichen Personen,  die daraus resultierenden  Konsequenzen
zu tragen.
Dies  wird jeden Menschen mit  einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten.  Allerdings  gibt es  keine Regel  ohne Ausnahme  und so scheinen  Schwarzafri-
kaner(innen)  vorwiegend  aus Nigeria,  welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs,  die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.

Abschiebungsverhinderung verhindert

In der Nacht von vorgestern auf gestern,  kam es wieder zu einer  Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen).   Es fanden  sich wieder  eine  Anzahl  (rund 65 Personen)  berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar  hatten diese aus  verhinderten  Abschiebungen  in jüngster  Zeit Mut  geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren  sie sich bitterlich darüber,  dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie,  dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich?  Sie können das Recht beugen  ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben,  sondern die Polizei von den Spielchen  entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.

Kein automatischer Aufenthaltstitel

Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen,  dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde.  So traurig dieser  Umstand auch sein möge,
resultieren  aus  Unfällen,  Überfällen etc.,  keine automatischen  Aufenthaltstiteln.  Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.

Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum

Interessant  ist auch das Statement  zur Abschiebung einer  angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen.  Durch die Abschiebung  gelange sie direkt  in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser  Aussage von  Korun ist der Schluss zu ziehen,  dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in  Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.

Was stand in den Asylanträgen?

Interessant wäre es natürlich auch zu wissen,  was im Asylantrag der  Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht.  Aber wir können es uns denken,  denn diese
Anträge  gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat  politisch verfolgt und der Folter,  wenn nicht gar  dem Tod ausge-
setzt.
Wir  glauben,  dass  jene  Nigerianerin schon  in ihrer Heimat  der Prostitution  nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.

Lügengebäude brach zusammen

Bedenkt man,  dass ein nicht unerheblicher  Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen)  ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt  es aber in dieser Causa noch.  Wurden die  nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese,  in ihrer Heimat politisch Verfolgten,  noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****

2011-01-21
 

Steiermark subventioniert Prostitution TEIL2

 

Voll ins Schwarze

Mit unserem gestrigen Beitrag „Steiermark subventioniert Prostitution“ dürften wir voll
ins Schwarze  getroffen haben.  Die Kommentarfunktion wurde  von etlichen Usern zu
einem Forum umgestaltet, in dem heftig über Pro und Kontra diskutiert wurde.
Ursprünglich wollten wir dieses  Thema eigentlich  auf sich beruhen lassen,  aber die nach-
folgende,  vermutlich  entgeltliche  Einschaltung  in der  heutigen  Kronen Zeitung,  sowie
das Kommentar der Fachstelle  „Hautnah“ zum gestrigen Beitrag, haben uns veranlasst
in dieser Angelegenheit noch einmal nachzustoßen.
Quelle: Krone Print vom 24.11.2010

Doppelmoral und Sarkasmus vom Feinsten

Da schaltet das beliebte Familienblatt und auflagestärkste Tageszeitung Österreichs, natürlich
aus  reinem sozialen Engagement,  inmitten der  Sexanzeigen eine  Raumanzeige  gegen den
Menschenhandel  und der  darausfolgenden Zwangsprostitution.  Na ja,  in Zeiten wie  diesen
muss man eben sehen wo man bleibt und nehmen wo man kann.
Die Fachstelle „Hautnah“ wünscht in der Kommentarfunktion, allen in der Sexarbeit die best-
möglichsten  Bedingungen.  Diese  Wunschbotschaft  erscheint  uns im Angesicht  der leider
vorhandenen Zwangsprostitution,  wie ein Schlag ins  Gesicht jener  Sexarbeiter(innen),  die
ihren Job nicht freiwillig ausüben.

Ist oder stellt man sich bei „Hautnah“ ahnungslos?

Eigentlich müsste „Hautnah“ von der traurigen Tatsache der Zwangsprostitution in Kenntnis
sein, wird doch versichert mit Initiativen wie Sophie – Bildungsraum für Prostituierte und dem
Streetworkprojekt SXA – Information und Beratung für  Sexarbeiter(innen) und dem Frauen-
service Graz in Verbindung zu stehen.
Möglicherweise wurde „Hautnah“ von den oben angeführten Stellen, über die Zwangsprostitut-
ion im Unklaren gelassen oder nicht in  Kenntnis  gesetzt, denn sonst hätten  sie sich ihre
sarkastisch  anmutende Wunschbotschaft ersparen können.  Wir können der Fachstelle fol-
genden „Lesestoff“ empfehlen. Dieser stammt vom Inserenten der Krone-Einschaltung.

Auch wir beherrschen Sarkasmus

Aber wenn die Fachstelle „Hautnah“ der Meinung ist sarkastische Wunschbotschaften ver-
teilen zu müssen, dann wollen wir uns ebenfalls in der Disziplin Sarkasmus üben. Wir haben
uns  überlegt,  wie die Zwangsprostitution  einzudämmen wäre und sind auf folgende Idee
gekommen.
Alle Sexarbeiterinnen sollten sich in der  Alpha-Nova-Akademie bewerben, um sich zur Sex-
ualbegleiterin ausbilden zu lassen.  Wir präsentieren  hier einen kleinen Ausschnitt, aus dem
Programm der Sexual-Akademie. Das komplette Angebot können Sie unter diesem „LINK“
downloaden.

Screen: http://www.alphanova.at/akademie

Die geeignete Zielgruppe

Die meisten  Damen die  bereits als Sexarbeiterinnen tätig waren,  werden  über  genug Er-
fahrung verfügen, um die Prüfung mit Bravour zu  meistern und sind daher  als Zielgruppe
bestens geeignet. Auch die läppischen 1.000,- Euros sollten nicht davor abschrecken, den
Kurs an der Sexual-Akademie zu absolvieren, drücken doch die meistens Liebesdienerinnen
im Laufe ihrer Karriere wesentlich mehr an ihre Manager ab.
Die Kursgebühr,  an die  von öffentlicher  Hand subventionierte  Alpha Nova Betriebsgesell-
schaft m.b.H,  ist sicherlich eine gute  Investition wenn man bedenkt,  in der Zukunft keine
Probleme mehr mit der Polizei oder mit aufgebrachten Doppelmoral-Aposteln zu haben.

Hohes Ranking auf der Doppelmoral-Skala

Werte Verantwortlichen der Fachstelle „Hautnah“. Dieses Online-Magazin hat es sich zur Auf-
gabe  gemacht,  Doppelmoral in der Gesellschaft,  Politik und  Wirtschaft  aufzudecken.  Dies
können Sie auch der Blattlinie von ERSTAUNLICH entnehmen.
Auf einer  Doppelmoral-Skala von 1 bis 10, bewerten  wir Ihr Kommentar  mit einer glatten 8.
Allerdings ist Ihre  Haltung aus  ökonomischen  Gründen für uns verständlich. Haben Sie doch
ein starkes Eigeninteresse daran  ihren Betrieb weiterhin wie gehabt zu führen, um auch noch
in Zukunft so viel wie möglich an Subventionen zu kassieren.
*****

2010-11-24
 

Steiermark subventioniert Prostitution


Zweierlei Maß

Mit dem  heutigen  Beitrag wollen  wir aufzeigen,  wie bei ein und der selben Sache,  mit
zweierlei Maß gemessen wird. Es betriff das Thema  „Prostitution“. Zugegebener Weise
muss eingeräumt werden, dass dieser Tätigkeitsbereich teilweise mit einer gewissen Be-
gleitkriminalität kontaminiert ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Prostitution einen wichtigen sozialen
Aspekt darstellt. Würde es diese nicht geben, sähe die Kriminalstatistik im  Bereich der
Sexualdelikte fürchterlich aus.

Sexarbeiterinnen werden wie Dreck behandelt

Aber nicht nur Triebtäter oder sexuell gestörte Personen beanspruchen Dienstleistungen
von Sexarbeiterinnen, sondern auch der  ganz normale  Otto Normalverbraucher. Sei es
aus Jux nach einer  ausgelassenen Betriebsfeier,  oder weil er sich  im Bordell Sexualprak-
tiken wünschen kann, die ihm zuhause nicht erfüllt werden.
Natürlich verneint fast jeder Mann die Frage, ob er schon einmal die Dienste einer Prosti-
tuierten in Anspruch genommen hat. Auch werden Sexarbeiterinnen von der „ach so“
moralisch gefestigten Gesellschaft wie der letzte Dreck behandelt.

Subventionierte Prostitution

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die öffentliche Hand die Prostitution subventio-
niert. Wenn Sie sich nun denken, dass wir übergeschnappt sind oder Ihnen einen Bären
aufbinden wollen, ist dem nicht so.
Die Firma  Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. aus Graz,  bietet Österreichweit für
behinderte  oder  ältere Personen, mit ihrem Produkt  „Libida Sexualbegleitung“,  gewerbs-
mäßigen Sex an.  Von den Sexualpraktiken  sind Geschlechtsverkehr  und Zungenküsse
ausgenommen.
Screen: http://www.libida-sexualbegleitung.at

Die Doppelmoralischen Angebote

Alles andere scheint  bei Libida erlaubt zu sein. Wir wollen Ihnen hier einige Angebote der
Sexarbeiter(innen),  dieser von öffentlicher  Hand geförderten  Firma präsentieren.  Diese
sehen sich natürlich nicht als Prostituierte und nennen sich vornehm Sexbegleiter(innen).
Ach welche Doppelmoral schon in den eigenen Reihen herrscht.
Ronald:
Mein Angebot richtet sich an Frauen,  Männer und Paare,  mit geistigen, körperlichen oder
altersbedingten Einschränkungen, die diese wunderbare  Kraft der Sexualität spüren wollen
oder auch nur eine praktische Hilfestellung brauchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu
stillen.
Monika:
Sinnliche Massagen, fühlen des nackten Körpers, Hilfestellung zur Selbstbefriedigung, neue
erogene Zonen entdecken die dir einen neuen Umgang mit sich selbst erfahren lassen.
Bettina:
Hilfestellung zur Selbstbefriedigung. Kuscheln,  gemeinsam nackt sein  und den Körper er-
forschen. Gegenseitiges zärtliches Berühren bis hin zum Höhepunkt in einem geschützten
Rahmen.

Das Gesetz ist recht eindeutig

Man muss nun kein Sexualwissenschaftler sein um zu erkennen, dass es sich bei den ob-
igen Angeboten, eindeutig um sexuelle Praktiken handelt. Was sagt das Gesetz dazu?
Begriffsbestimmung des Prostitutionsgesetzes:
§ 2. (1) Prostitution im  Sinne dieses Gesetzes  ist die Duldung  sexueller Handlungen am
eigenen Körper oder  die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vor-
liegt.

Preise auch nicht von schlechten Eltern

Im gesamten Gesetzestext ist keine Ausnahme zu finden die besagt, dass für behinderte
oder ältere Personen  dieses Gesetz  keine Anwendung findet.  Zur Gewerbsmäßigkeit ist
zu sagen,  dass die Preise bei Libida keinen  Vergleich mit dem  konventionellen Markt zu
scheuen brauchen.
Eine Stunde „Sexbegleitung“ schlägt sich mit  70,- bis 100,- Euro, zuzüglich Fahrt- und
Raumkosten zu Buche.  Bei Libida ,  sowie in allen einschlägigen Etablissements oder
EscortServices, sind diese Kosten natürlich nicht für sexuelle Handlungen, sondern für
die Gesellschaft der Dame oder des Herren zu bezahlen.

Zwischen Subvention und Drohungen

Nun soll unser Beitrag keine Stellung gegen den Sexanspruch von behinderten oder älter-
en Personen darstellen,  sondern lediglich  auf die ungleiche  Behandlung der Dienstleister-
(innen) hinweisen.
Während  die  Sexarbeiter(innen)  von Libida  sicherlich nicht von  Moralaposteln  bedroht
und beschimpft werden und auch keine Polizeischikanen zu erwarten haben, müssen jene
auf der Felberstrasse im 15. Wiener Gemeindebezirk,  vor  doppelmoralistischen Fackelträ-
ger(innen) flüchten.
Ein altes Sprichwort besagt: „Was für den einen recht ist, muss für den anderen billig sein.“
Dies  dürfte im  Bereich der Prostitution nicht gelten,  wenn man  sich den Unterschied zwi-
schen subventionierten und normalen Sexarbeiter(innen) ansieht.
*****

2010-11-23
 

Sexsklavinnen


Schwunghafter Menschenhandel

Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei  einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.

Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab.  Die angeworbenen Ungarinnen  wurden mit brutalsten Mitteln

gefügig gemacht und zur  Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet.  Dort mussten
sie voerst der  Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.

Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst

als eine 19-Jährige flüchten  konnte und Anzeige erstattete,  wurde die Polizei in  Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.

Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers

Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010,  mit dem Thema  „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer  Peter Laskaris,  der unserer Meinung  nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.

Allerdings  ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-

lich  die Meinung,  dass es in  Österreich  keine  Zwangsprostitution gibt.  Wie der  Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.

Gefügigmachung durch Drohungen

Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“.  Vor allem bulgarische  und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt,  Frauen zu Prostitution
zu zwingen.

Diese Banden operieren  vorwiegend im ländlichen Raum  und locken  Mädchen und  junge

Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen  unverhohlen  mitgeteilt,  dass sie  die  Prostitution auszuüben haben.  Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.

Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese  Drohungen gegen die  Verwandten im  fernen Bulgarien oder Rumänien,

die Frauen  davon ab  zu  flüchten und/oder  polizeiliche Anzeige  zu erstatten.  Die  dann so
zwangsverpflichteten  Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.

Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise.  Es ist noch nicht solange her,  dass ein rumänischer  Zuhälter eine  Prostituierte im

10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.

Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?

Uns wundert  dass Laskaris,  der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist,  von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.

Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen.  Er meinte, dass in Wien  jeder  ein Bordell  eröffnen könne,  ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen.  Auf die Frage der  Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines  Bordells qualifiziert meinte er wörtlich:  „Qualifikation ist das, was man

gerne macht.“

Dass heißt im  Klartext,  dass die ungarischen,  bulgarischen  und rumänischen  Zuhälter-

banden  zur  Ausübung  ihrer  Tätigkeit  qualifiziert  sein müssen,  denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.

Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich

Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock.  Aus Insiderkreisen wird  uns glaubhaft versichert,  dass  mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.

*****

2010-11-20
 

Wie packen wir’s an?


Der Hang zum Rotlicht

(Screen: niederoesterreich.gruene)
Das obige Bild bezeugt welch gutes Verhältnis die Grüne Klubchefin Petrovic zum Besitzer
des Rotlicht-Lokales „Pour-Platin“ gehabt haben muss. Mittlerweile sitzt die Chefetage des
inzwischen geschlossenen Etablissements in Untersuchungshaft.
Möglicherweise hat Madeleine Petrovic ein neues literarisches Werk verfasst und sucht eine
geeignete Location für dessen Präsentation.  Dass könnte  auch der Grund  für die heutige
APA-OTS Presseaussendung der Grünen sein.
(Screen: APA-OTS)

Heimatlose Plattform

Die Frage „Wie packen wir’s an?“ dürfte sich bei den Grünen nicht nur in Sachen Prostitution
stellen. Und zwecks der  Korrektheit, eine  „Feberstraße“  gibt es in ganz Wien nicht.  Also
scheint auch die „Bürgerplattform Feberstraße“ etwas orientierungslos zu sein und daher
stellt die berechtigte Frage, wie diese überhaupt etwas anpacken will.
*****

2010-09-13
 

Nichtraucherschutz im Puff

 

Moral und Anstand wahren

Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Alle wollen abkassieren

Also erfolgte gestern eine  Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei  im  15.
Wiener Gemeindebezirk.  An den Kontrollen  beteiligte sich auch die Wiener  Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.

(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für

Sofortmaßnahmen der Stadt Wien

Jede Menge Anzeigen

12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.

Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution

in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.

Naja. zwecks  Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr  Anzeigen erstatten.  Der Steuer-

zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.

Auch Freier angezeigt

Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.

Aber  die Bemühungen des Beamten  der diese Anzeige erstattet hat,  werden von  Erfolg

gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten,  obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte.  Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene  Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll,  wird er zähneknirschend und  stillschweigend die paar hundert  Euros  bezahlen.

Dietmar Erlacher lässt grüßen

Aber das  Karussell der  Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.

*****

2010-07-16
  

Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch


Prostitutionsexpertin Frauenberger

Auf die Novellierung des Prostitutionsgesetzes wollen wir nicht näher eingehen. Aller-
dings kommen wir nicht herum, einige Anmerkungen zu diversen Erstaunlichkeiten in
dieser Causa niederzuschreiben.
Da wäre einmal die Aussage der  Stadträtin Sandra Frauenberger: „Solange es Freier gibt,
wird es die Straßenprostitution geben – daran wird auch ein Verbot nichts ändern.“ Die
Stadträtin dürfte in der Schule des Lebens  nicht gut aufgepasst haben, denn sonst wüsste
sie, dass die  Prostitution das „älteste Gewerbe der Welt“  ist.

Was fällt unter Straßenprostitution?

Auch scheint Frauenberger nicht zu wissen, was das Wort Straßenprostitution überhaupt be-
deutet. Dann wollen wir die unbedarfte Stadträtin einmal kurz aufklären. Jegliche Prostitution
die außerhalb von Arealen und geschlossenen Räumen stattfindet fällt unter den Begriff Stra-
ßenprostitution.
Wie bereits erwähnt gibt es die Prostitution seit Menschengedenken. Auch bereits zu einer
Zeit, wo es noch gar keine Straßen gegeben hat und die Menschen noch in Höhlen wohnten.
Daher wäre der Ausspruch von Frauenberger dahingehend zu korrigieren,  dass es die Prosti-
tution solange geben wird, solange es Menschen geben wird.

Die Kondom Watchers

Wir finden es zwar löblich dass sich die Stadträtin für eine Kondompflicht ausspricht und
diese zwingend vorschreiben will, können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen wie
die Einhaltung dieser kontrolliert werden soll.
Möglicherweise wird es eine neue Kapperltruppe nach den Vorbildern der „Waste Wat-
chers“ oder „Parksheriffs“ geben. Diese werden dann vermutlich in Separees einfallen
und einen Koitus Interruptus erzwingen, um nachzusehen ob dem Penis ein Kondom über-
gezogen wurde.

Ein Tiefschlag für die Kronen Zeitung

Beim nächsten Punkt den Frauenberger vor hat, wird die Kronen Zeitung aufjaulen. Die
Stadträtin will nämlich per Gesetz verbieten, dass von Frauenseite ungeschützter Sex
angeboten wird.
Dann fallen Inserate wie „Blasmäuschen bietet Naturfranzösisch mit Mundvollend-
ung“ im allgemein beliebten Familienblatt aus. Und wenn man den betreffenden Anzei-
genteil in der Krone studiert wird man feststellen, dass der Ausfall nicht unerheblich sein
wird.
Entweder lässt Krone-Chef Dichand seine Muskeln spielen um sich nicht die Butter vom
Brot nehmen zu lassen oder die Inserate werden in Zukunft möglicherweise so aussehen:
„Französischexpertin bietet Konversation in fließendem französisch, mit anschlie-
ßendem Dinner“.
*****

2010-05-20
  

Der Pornojäger

 

Schlechtwetterprogramm

Eigentlich wollte dieses Magazin nicht mehr über die Person des Marcus J. Oswald be-
richten. Da aber heute ein Sauwetter herrscht welches zu keinerlei Freizeitaktivitäten
einlädt, im Web nichts los ist und Oswald eine neue Berufung gefunden hat, wollen wir
dem Mann einen Beitrag widmen.

Oswald der Anwaltjäger

Oswalds Spezialität war es, ihm nicht angenehme Anwälte via Internet zu jagen. Rechts-
vertreter die ihn nicht mitleben ließen, erhielten auf seinem Blog eine schlechte Presse.
Einen Beitrag dazu können Sie unter diesem „Link“ nachlesen.

Weil dies aber nicht so funktionierte wie er sich es vorstellte, änderte er seine Methode der

„Honorarverrechnung“,  indem er versuchte sich am  Klientenhonorar zu beteiligen. Der
Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ gibt Ihnen Einblick in die oswaldische Honorar-
verrechnung.

Ein Anwalt stoppte Oswalds Treiben

Etliche Anwälte standen auf Oswalds Abschussliste.  Darunter auch Werner Tomanek und
Ralph Kilches. Während Tomanek von der Person Oswald nicht einmal Notiz nahm, sah
dies Kilches zu Recht anders. Er ließ den Gratisblog von Oswald mittels rechtlichen Mitteln
sperren.

Wie schnell so etwas geht, musste auch schon der Favoritner Bloger Wolfgang Kirchleitner
alias „Rokker Mur“ am eigenen Körper erfahren. Allerdings war Kirchleitner schlussendlich
einsichtig und entfernte die kompromentierenden Beiträge aus seinem Blog. Daraufhin akti-
vierte Twoday.net die Webseite wieder.

Virtuelle Zwillinge?

Was hat nun aber Oswald mit Kirchleitner zu tun? Sehr viel, denn nach dem der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet bereits zum zweiten Mal von verschiedenen Webblogan-
bietern gesperrt wurde, kopierte er Kirchleitner.
 
Er legte sich eine ganze Reihe von Gratisblogs zu und nennt das Ganze „Konzern-Prinzip“.
Oswald wörtlich: „Sollte es Einstweilige Verfügungen geben, fällt das auch nicht auf,
wenn es 12 – irgendwann einmal – gleichwertige Seiten gibt. Ob irgendwo ein Bericht „her-
ausfällt“ ist zu verkraften. Man verteilt die Last auf 12 Pfeiler. Bricht im Extremfall
ein ganzer Pfeiler weg, bleibt elf weitere, wo etwas geschieht. Es wird für Außenstehende
so gut wie unkontrollierbar. Anders gesagt: Fällt im Krieg ein Flugzeugträger, ist die
Schlacht verloren. Wird nur ein Kreuzer oder Beiboot abgeschossen, geht es weiter.“

Oswald beschimpft Rechtsanwaltskammer

Da sich Oswald nun vermeintlich in virtueller Sicherheit glaubt, schimpft er ganz nach Manier
des zur Zeit  inhaftierten Genderwahn-User Mag. Herwig Baumgartner, gegen den Berufs-
stand der Rechtsanwälte.

Offensichtlich kennt Oswald das Unschuldsprinzip nicht und ist schwerstens enttäuscht, dass
sein Lieblingsfeind Werner Tomanek nicht suspendiert wurde. Dieser steht bekanntlich zur Zeit
in Graz als Beschuldigter vor Gericht.


(Screen:http://anwaltwien.wordpress.com)

Nachdem Oswald jedoch bemerkt haben dürfte, dass er in Sachen Rechtsanwälte permanent

mit dem Kopf gegen eine Wand läuft, hat er sein Betätigungsfeld verlagert. War er früher dem
Rotlichtmilieu zugetan und wollte dieses sogar reformieren, hat er nun seine (doppel)moral-
ische Seite entdeckt.

Rotlichtmilieu warf Oswald raus

Vor gar nicht so langer Zeit verweilte er noch in diversen Peepshows, Laufhäuser udgl., für
dessen Betreiber er gegen Entgelt PR-Artikel verfasste und ihm die einen oder anderen
Gratisvorführung zu Gute kam.

Dann verscherzte es sich Oswald mit dem Rotlichtmilieu, indem er glaubte diesen Leuten

Vorschriften machen zu können. Man lies den Machtfaktor einfach fallen und strafte ihn mit
Ignoranz. Das dürfte einen Sinneswandel bei ihm ausgelöst haben.

Vom Freier zum Pornojäger

Man kann zum ältesten Gewerbe der Welt stehen wie man will, aber Oswalds Wandlung ist
schon erstaunlich. Vom Freier zum Moralapostel bedarf es schon eines gewaltigen Sprunges.
Möglicherweise will er den in die Jahre gekommenen Pornojäger Martin Humer ablösen. Ob
sich Oswald auch schon eine Pornosammlung zugelegt hat?

Jedenfalls schritt er zur seiner ersten „Moralhandlung“ und vernaderte ein angeblich illegales
Massagestudio an den Hauseigentümer, die israelitische Kultusgemeinde.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Pornojäger Light

Dass die Vernaderung auch wirklich Wirkung zeigt, unterstrich Oswald dass die Israelitsche
Kultusgemeinde am Rotlicht verdient und dass es ihnen egal ist, solange der Bakschisch rollt.
Man darf gespannt sein, wie lange Oswald brauchen wird alle Häuser der RK-Kirche ausfindig
zu machen, indem sich Rotlichtbetriebe befinden. Jedenfalls reagierte die Kultusgemeinde
auf die Vernaderung von Oswald und schrieb nachfolgenden Brief.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Was hat Oswald damit erreicht? Gar nichts, denn der Massage-Club wird einfach eine neue

Wohnung anmieten und die Adresse in der Kronenzeitung korrigieren. Da war Martin Humer
schon ein anderes Kaliber.

Mit Humer gabs mehr Action

Dieser bemühte sich wenigtens mit einer Scheibtruhe voll Jauche vor eine Linzer Peepshow.
Das Medienecho war gewaltig. Der seinerzeitige Besitzer Peter Stolz meinte damals, dass er
sich so eine Werbung gar nicht leisten hätte können. Jedenfalls boomte das Geschäft besser
als zuvor.  

Während Oswald sich früher vom Rotlicht mit Speis und Trank, sowie Zigaretten versorgen ließ
und für eine Handvoll Euros in seinem Blog Lobeshymnen übers Milieu schrieb, meint er heute
wörtlich: „Ihr seid im Schmutzgeschäft tätig. Ich habe keinen Respekt davor. Ich sage immer
meine ehrliche Meinung. Wem es passt oder nicht.“

Oswald erklärt Hauke den Krieg

Allerdings äussert er seine Meinung nicht von Mann zu Mann, sondern nur telefonisch oder per
E-Mail. Jedenfalls dürfte er durch seinen Vernaderungserfolg in Sachen Massage-Studio derart
beflügelt worden sein, sodass ihm nach grösseren Taten durstet.

In einem möglichen Anfall von Größenwahn meint er wörtlich: „Ich habe jetzt ein Asienbordell
vertrieben. Als nächstes knöpfe ich mir einmal das Hauke-Laufhaus vor…“


Wiens modernstes Laufhaus

Der Besitzer des Laufhauses „Rachel“ nimmt es gelassen. „Der Mann ist nicht ernst zu neh-

men. Vermutlich ist er verwirrt“meint Harald Hauke. Und mit dieser Meinung ist Hauke nicht
allein. Auch wir vermuten dass mit Oswald irgend etwas nicht stimmen kann und er ärztliche
Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

*****

2010-05-15
  

Naturfranzösisch Spezial


Doppelmoral vom Feinsten

Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.

Gesundheit auch egal?

Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.
AIDS-Risiko ist bei der Krone ein Fremdwort
Falls es sich noch nicht bis in die Räumlichkeiten der auflagenstärksten Tageszeitung herum-
gesprochen hat, ist ungeschützter Verkehr, egal oral, vaginal oder anal, die beste Möglichkeit
AIDS zu bekommen. Wenn die o.a. Inserate von Sex-Schmuddelblättern veröffentlicht
würden wäre dies noch zu verstehen, da sich diese nicht als Familienzeitung ausgeben.
Nicht so bei der Kronen Zeitung, die stets moralisierend den Zeigefinger über das Rotlicht-
milieu erhebt und vorgibt an der Gesundheit von Lesern interessiert zu sein. Diesbezüglich
gibt es sogar eigene Gesundheitsbeilagen mit allerlei Tipps, im moralisch gefestigten Fami-
lienblatt.

Alles freiwillig?

Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle  Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.
Diese Statistik sollte man bei Krone studieren

Zuhälter(innen)-Inserate

Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige  Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.
Nachdem diese Anzeige eindeutig in der Rubrik „Kontakte“ steht, wo sich ausschließlich
gewerbsmäßige Sexangebote befinden, kündigt diese Schaltung eine strafbare Handlung
an. Und zwar die „Zuführung zur Prostitution“.

Krone verschließt beide Augen

Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
*****

2010-04-16
  

Die Familienzeitung

 

Die Familienzeitung mit Prostitutionswerbung

Wir haben am 15.04.2009 den Beitrag „Naturfranzösisch .. TEIL 2“ verfasst. Ausschlag-
gebend für diesen, war ein Artikel in der „Kronen Zeitung“ am selbigen Tag.
Wir wollten die Sache damit gut sein lassen, aber die Aussage des Krone-Journalisten hat uns
veranlasst, noch einmal nachzustoßen. 

Ein Mitarbeiter von uns rief Herrn Lauber an, weil wir wissen wollten ob er es in Ordnung fände,
einerseits in einer Zeitung gegen ein Bordell zu schreiben, die anderseits  zwei volle Seiten
Inserate von Prostituierten beinhaltet.

Der Journalist hatte kein Problem damit und auf die Frage bezüglich der zum Teil obszönen
Texte der Einschaltungen, antwortete er wortwörtlich: „Es obliegt der Verantwortung
der Eltern dafür zu sorgen, dass Kinder diesen Teil der „Kronen Zeitung“ nicht lesen“.

Für Jugendliche nicht alles lesbar

Da waren wir sehr erstaunt, gibt sich doch diese Zeitung als Familienzeitung aus und unter
einer solchen verstehen wir, dass sie von allen Mitgliedern einer Familie, ohne Einschränkungen
gelesen werden kann.

Wir sind der Angelegenheit nun etwas tiefer auf den Grund gegangen und haben uns mit den
besagten Texten etwas genauer auseinander gesetzt. Um sich selbst ein Bild machen zu können,
haben wir einige dieser Inserate für Sie nachfolgend eingescannt .
 

Inserate aus der Kronen Zeitung



Das es bei „Naturfranzösisch“  und „Traumgriechisch“ um keinen Nachhilfeunterricht in
Fremdsprachen geht, wird wohl jedem klar sein.
  
Auch bei der „Prostatamassage am Praxisstuhl“, wird es sich um keine ärztlich verordnete
Therapie handeln.
    
Die „Kammerspiele“ werden auch sehr wenig mit klassischer Musik zu tun haben und
„Vollendung mit Schlucken“, wollen wir nicht näher kommentieren.
  

Suche nach der Begriffsbestimmung   

Wir sind der Meinung, dass diese Texte „jugendgefährdend“ sind, weil sie obszöne und
pornografische Passagen beinhalten.
Wir haben einige Zeit dafür aufgewendet, eine Begriffsbestimmung für das Wort „jugend-
gefährdend“ zu finden und sind im Internet fündig geworden.

ju·gend·ge·fähr·dend
Adj. ju·gend·ge·fähr·dend
so, dass etwas für Kinder und Jugendliche einen sehr schlechten Einfluss hat, weil es z.B.
obszön oder pornografisch ist Bücher und Zeitschriften mit jugendgefährdenden Inhalten
TheFreeDictionary.com Deutsches Wörterbuch. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

Fremdwort Jugendgefährdung ?

Bei der Kronen Zeitung scheint man dieses Wort offensichtlich nicht zu kennen oder zu
ignorieren und veröffentlicht o.a. Inserate täglich am laufenden Band.
   
Bringt ja auch eine schöne Stange Geld herein, wenn man bedenkt, dass ein Wort 
7,50 Euro (Fettdruck das Doppelte) exklusive Mehrwertsteuer kostet. Wer gerne mit
Zahlen spielt, kann sich nun ausrechnen, wie viel so eine Doppelseite an Geld bringt.
Gegen Geldverdienen ist auch nichts einzuwenden, aber es sollte immer am richtigen
Platz geschehen, sowie nachfolgendes Inserat beweist.
Dieses Inserat wurde in einer einschlägigen Zeitschrift geschaltet, die für Jugendliche
unter 18 Jahre legal nicht erhältlich ist.
In den Texten unterscheidet sich das in der Sexzeitschrift geschaltete Inserat, nicht
von denen der „Kronen Zeitung“.

Doppelmoral

Wir werfen der „Kronen Zeitung“ Doppelmoral vor, den einerseits gibt sie sich als Familien-
zeitung und poltert gegen die Prostitution, während man anderseits täglich zwei Seiten
Prostitutionswerbung, teils mit sehr herben Texten, gegen Bezahlung betreibt.
Mag sein das sich dieser Bereich noch in einer rechtlichen Grauzone befindet und die
„Kronen Zeitung“ dies zu ihrem Vorteil nützt und daher gegen kein Gesetz verstoßt.
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass sich von den  politischen Verantwortlichen für
Kinder- und Jugendschutz noch niemand gefunden hat, der hier klare Verhältnisse schafft.
Stauni
 
2009-04-17
  

Naturfranzösisch …….. TEIL 2


Verärgerung in St.Veit/Gölsen

Wie in der heutigen niederösterreichischen Ausgabe der Kronen Zeitung auf Seite 17
zu lesen ist, sind die Anrainer des bereits geschlossenen Nachtclubs „Venusbar“
entsetzt, dass das Bordell seinen Betrieb wieder aufgenommen hat.

Da sich das Etablissement nur 100 meter von der örtlichen Volksschule Rainfeld
befindet, sind Eltern um ihre Sprößlinge besorgt. Mit einer Unterschriftenaktion
wollen sie verhindern, dass ihre Kinder von klein auf mit der Prostitution konfron-
tiert werden.

Die Moralistenzeitung

Der Krone-Journalist Thomas H. Lauber unterstützt in seinem Artikel, die Ängste der
besorgten Bevölkerung immerhin eine Viertel Seite lang.
Wir vermuten, dass dies auch mit Genehmigung des Chefredakteurs geschah.

Allerdings dürfte Herr Lauber in der Zeitung seines Arbeitsgebers nie weiter als bis
zum Kfz-Anzeigenteil gelesen haben, sonst hätte er feststellen müssen, das sein Arti-
kel in der Kronen Zeitung am falschen Platz ist.

2 (!) volle Seiten Prostitutionsangebote

In der selben Ausgabe befinden sich nämlich von Seite 56 bis 57, zahlreiche Inserate
teils mit Fotos, wo Damen und auch Herren des leichten Gewerbes ihre Dienste anbieten.
Von der normalen „Missionarsstellung“, über „Transensex“ bishin zum „Ohne-Service“
und „Mundvollendung“ mit schlucken, wird hier alles offeriert was Männerherzen höher
schlagen lässt.

Leseverbot für Kinder ?

Liebe Eltern von Rainfeld, wenn Ihr verhindern wollt dass Eure Kinder von klein auf
nicht mit der Prostitution konfrontiert werden, dann tragt Sorge dafür, dass sich die
Kronen Zeitung nicht am Frühstückstisch befindet.
Den zwischen den Kfz-Anzeigen und dem Sportteil, sind Eure Sprösslinge bereits vor
dem Frühstück mit der Prostitution in Reinkultur konfrontiert.

Es gibt ein altes Sprichwort das besagt: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit
Steinen werfen“. Diese Weisheit sollte man sich bei der Kronen Zeitung vielleicht zu
Herzen nehmen.
 
Trotz intensivster Suche im besagten Inseratenteil der Seiten 56 und 57, mussten wir
erstaunlicher Weise feststellen, dass die „Venusbar“ aus St.Veit/Gölsen nicht zu den

Inserenten der Kronen Zeitung gehört.

Stauni

2009-04-15 
   

Inhalts-Ende

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