Eine wirklich interessante Presseaussendung! Aktuelle Klubchefin klagt grüne Basis um ehemalige Klubchefin

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht vermeintlich Maurers umstrittenes „Stinkefinger-Foto“

Die grüne Klubchefin Sigi Maurer hat den grünen Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic „Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (kurz: GGI)“ geklagt – Streitwert: 35.000 EUR. Vorgeblich geht es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, weil die GGI das berüchtigte „Stinkefinger-Foto“ auf X/Twitter in einem Kommentar auf Maurers Tweet verwendete. Für Madeleine Petrovic aber ist klar: Es handelt sich um eine Einschüchterungsklage, um kritische, grüninterne Stimmen mundtot zu machen.

– Die Grünen befinden sich erneut in einem internen Streit, diesmal zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Als Sigi Maurer auf X/Twitter Hass und Niedertracht thematisierte, kommentierte die GGI den Tweet mit den Worten „Wer im Glashaus sitzt…“ und untermauerte diese Behauptung mit dem berüchtigten Stinkefinger-Foto. Prompt klagte Maurer den GGI Verein – Streitwert: 35.000,- EUR. Die GGI hält dagegen: Die Verwendung auf Twitter ist sowohl im Rahmen der Lizenz zulässig. Vor allem aber ist die Äußerung und das Bildzitat nach der einschlägigen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie Maurer weiß, ist für einen ehrenamtlichen Basisverein so eine Slapp-Klage (Einschüchterungsklage) existenzbedrohend.

„Wir lassen uns davon nicht mundtot machen“, so Petrovic. „Dieses Vorgehen ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Diskurs. Es ist hoch an der Zeit, dass die Grüne Parteispitze ihre autoritäre Haltung ablegt und sich wieder auf die parteiinterne Demokratie und die Grünen Grundwerte besinnt.“

Die GGI ruft jetzt zu Spenden auf, um die aktive Arbeit für Grundrechte und Informationsfreiheit – trotz Klage – fortführen zu können.

Spendenkonto:

GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit

IBAN: AT65 2025 6000 0062 5665

„Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm.

Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt. Aufgrund dieser Entwicklungen versammelten sich Anfang 2022 um die ehemalige Klubobfrau Madeleine Petrovic knapp 6.000 Funktionär:innen, Parteimitglieder und Grün-Wähler:innen, sowie zahlreiche Ex-Grüne, um gegen die Grüne Regierungspolitik zu protestieren – sowohl öffentlich als auch parteiintern.

Erklärvideo: https://ggi-initiative.at/wp/wp-content/uploads/2024/01/sigim.mp4

Nähere Informationen zum GGI-Verein: www.ggi-initiative.at
Quelle: APA/OTS

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Grünen-Chefin verliert Prozess gegen Facebook-User


Da ließ sich ein User zum Pech von Glawischnig nicht einschüchtern

 

In regelmäßigen Abständen rühmten sie die Grünen damit, soundsoviel(e) Facebook-User(innen) angezeigt bzw. geklagt zu haben und präsentierten „Erfolge“ wie Trophäen.  Diese „Erfolge“ waren aber meist Vergleiche.  Etliche Personen ließen sich eben einschüchtern – aber nicht alle, wie beispielsweise ein Mann aus Graz. Wir haben darüber berichtet.  Hier der LINK zum seinerzeitigen Beitrag.

 


 


In dieser Causa ging nun bis zum OGH, da die Grünen einen Freispruch des Users nicht hinnehmen wollten. Nun sprach der Oberste Gerichtshof ein entscheidendes Wort.  Wie „Die Presse“ in ihrem Rechtspanorma heute mitteilte, bestätigte dieser den Freispruch, welcher bereits vom OLG Graz bestätigt wurde.

 

Das Oberlandesgericht Graz war nämlich zum Schluss gekommen, dass das Posting als Kritik an der grünen Politik in der Flüchtlingskrise zu werten sei.  Der Angeklagte habe Glawischnig nicht unterstellen wollen, dass sie diese Aussage tatsächlich getätigt habe.  Das Posting sei „mit Blick auf die hinreichend bekannte politische Einstellung“Glawischnigs zur Frauenpolitik und der Kommentierung durch den Mann („Ihr kann diese Aussage zugetraut werden“) so auszulegen, dass es sich nur um eine politische Kritik handle. (Quelle: Die Presse)

 

Apropos „politische Kritik“!  Mit dieser dürfte Glawischnig so einige Schwierigkeiten haben, wenn diese an ihr geübt wird. Diesen Schluss ziehen wir aus ihrem Verhalten gegenüber dem politischen Nachwuchs, den Jungen Grünen. Wir haben im Beitrag „Grüne Realsatire mit fahlem Beigeschmack“ darüber berichtet.

 

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2017-04-03


Im Clinch mit der Justiz


Berufungsverhandlung in Graz

Screen: justizopfer-andrea-juen.com
Der sicher nicht uninteressante  Prozess findet am Freitag,  dem 6. Februar 2015 um 11.30,
im  Saal  003 / Parterre  des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz, Hötzendorf Straße 41
statt.
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2015-02-03

Straffrei: Auf Uwe Scheuch wartet der Strick


Und wieder einmal wurde mit zweierlei Maß gemessen

Man  muss  den  ehemaligen  Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter  und  FPK-Chef, Kurt
Scheuch,  nicht  unbedingt mögen.  Auch bei  www.erstaunlich.at  halten sich die Sympathie-
werte  für  ihn  gegen  null.  Wir  finden,  dass der Mann mit seinem Verhalten,  dem ohnehin
schon  schwer  angeschlagenen  Image  des  Politikerstandes,  sowie  dem  Ansehen seiner
Fraktion Schaden zugefügt hat.
Aber all dies darf nicht dazu führen, wie ein Staatsbürger zweiter Klasse behandelt zu werden.
Ein gestriger Beitrag auf  „unzensuriert.at“  bringt es haargenau auf den Punkt, wie sowohl die
politische Linke, als auch wieder einmal die Justiz mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: www.unzensuriert.at
Was einen Herrn Öllinger betrifft, sollte dieser jene Maßstäbe bei sich anlegen,  die er so gerne
beim  politischen  Gegner  anlegt.   Der  Herausgeber  dieses Online-Magazins hat den grünen
Politiker geklagt.  Grund  für die Klage ist,  dass Öllinger erst nach  Intervention eines Anwaltes,
ein  diskriminierendes  Posting auf seiner Facebook-Seite gelöscht hat.   Wir werden vom Aus-
gang des Prozesses berichten.
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2013-06-24
 

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
 

Er ist gefasst der Erpresser, der Dosendealer


GASTAUTOREN – BEITRAG

Nun ist es mal wieder soweit!  Nun beginnt der Hype

der früher Rauschen im Blätterwald genannt wurde!

Umgehend  nach  der  Verhaftung  ratterten  die  Ticker  und  die Websites der Tageszeitungen
waren wieder bestens informiert. Nun kein Wunder möchte man sagen,  sind doch die Fuschler
Meister der PR.  Doch das wäre ungerecht!  Wer die Entwicklung der Österreichischen Kriminal-
berichterstattung,  vor allem in den großen Tageszeitungen wie  Österreich (also die die keinen
Artikel  unfallfrei  ergo  ohne  Rechtschreib- und oder  Grammatikfehler hinbekommen),  Krone
oder  Kurier,  aber auch von  NEWS oder Falter konsumiert,  kommt nicht umhin sich zu fragen
wie die immerselben Journalisten oft vor den Opfern über Straftaten und Festnahmen Bescheid
wissen.   Ein Schelm der da nach dem  Bundesamt für Korruptions-Bekämpfung (BAK) schreit!
Denn  wie  wir  als gelernte Österreicher wissen,  hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.
Vielleicht  fiel  ja  auch deswegen die BAK Razzia in der Krone nicht nur harmlos sondern auch
ergebnislos  aus?!   Fakt  ist  Ermittlungsmaßnahmen  gegen  dringend Tatverdächtige  ob des
Geheimnisverrates  innerhalb  der  Polizei,  hier  vor  allem bei der BPD Wien und BMI, wurden
keine gesetzt!

Was aber jedoch noch degoutanter nachhallt als die  „behördliche Recherche“  sind die Tricks so
mancher  – zumeist  linker –  Qualitätsjournalisten.   Da  werden  zum  Beispiel  konsequent keine
Namensangaben in Artikeln gemacht so es sich um  Nicht-Österreicher handelt,  wenn jedoch ein
Österreicher straffällig wird,  wie heute der Dosen-Erpresser kürzt man maximal, wie professionell
üblich,  den  Nachnamen!   Dass diese Systematik des volksverdummenden „Totschweigens“ den
lukrativen Regierungsinseraten geschuldet ist fällt unter die Unschuldsvermutung für Journalisten.
Richtig  derb wird´s  wenn vorsätzlich gelogen wird um sein Klientel zu bedienen!   Vor allem in
meiner  „linken Heimat“  nimmt  dies  mittlerweile  Ausmaße an die gar Pferde vor der Apotheke
kotzen lassen.
Da  hat  ein  Journalist  der  gerne  twittert wie böse nicht alles in Österreich ist,  sich gar erblödet
über einen Prozess  zu schreiben den er gar nicht besuchte.  Da wurde dann aus einem Täter der
viermal  in  den letzten 30 Jahren mit Nicht-Österreicherinnen verheiratet war ein böser Nazi, aus
der Richterin eine Rassistin die Angeklagte gerne als „Bimbos“ schimpft und aus den Zeugen aus
dem  Drogenmilieu  arme verfolgte Asylanten.   Natürlich wurden all diese Lügen von den großen
Tageszeitungen  weitertransportiert  und dass Volk derart  „verblödet“  zum  Aufschrei gegen den
Untergang Österreichs und seiner Institutionen aufgestachelt.
Dass  sich  die Richterin,  die einen tadellosen Lebenslauf (inkl. NGOs) vorzuweisen hat nunmehr
bis ans Ende Ihrer Karriere als Nazi-Richterin verleumden lassen muss,  dass der Angeklagte nun
trotz  der  Tatsache,  dass  er  ein Kosmoplit ist als Nazi durchs Leben gehen muss,  während die
nachweislich  drogenhandelnde  Zeugen  als  Interviewpartner  herumgereicht  werden  ja  dass
Leute  ist  Österreichs  Presse 2.0!   Dass da wahrheitsliebende  Journalisten mit Wiener Schmäh
im Weg stehen und „abgeschossen“ werden müssen ist nur die logische Folge.
Somit bleibt dem patscherten Dosenerpresser nur zu wünschen, dass eine ähnlich starke Persön-
lichkeit  über  ihn richtet wie über den Kosmpoliten  – ääähhhhmmmmm –  sorry Nazi.   Denn die
Auflage  wird  immer über die Schlagzeile verkauft.   Wen kümmert da dann noch die Wahrheit?
Chris Lorre
2013-04-11
 

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
*****

2012-06-04
 

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
*****

2012-04-12
 

Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten


Kurswechsel in der Werbemethode

Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen  „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“  das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben,  erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum  gestellte Behauptung wird  durch ein heutiges  Inserat in der  Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten.   Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung  „Omnia Online Medien
GmbH“  in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings  konnten wir nicht einwandfrei  nachvollziehen in welchem  Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“   – http://www.spieler-
info.at –  keine bösen Wörter über die Dualisten  „Casinos Austria“  oder  „Novomatic“  und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der  Herausgeber und Chefredakteur von  „Omnia Online“,  Gert Schmidt,  dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem  Onlineportal der „Presse“ folgt.  Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt,  Gesellschafter der  „Omnia Communication-Centers GmbH“,  einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)

Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant.   Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw.  Sanktionen gegen  Aufsteller von illegalen  Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.)  SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
                automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können.  Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung  „Hasard“  ins Spiel gebracht wird,  denn  „Hasard spielen“   bedeutet
nichts anderes,  als leichtfertig alles aufs Spiel setzen.   Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat  und daher  sind auch  typisierte und  kontrollierte  Automaten  dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.)  Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
                illegalen Geldspielgeräten!
Wäre  doch interessant gewesen zu erfahren,  wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen.   Über das scheint  sich die  legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.)  Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
                UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
                Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird.   Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt

Interessant ist auch die Aussage,  dass Automaten die ohne  Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste.  Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers,  einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab.  Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen,  reklamierte man seitens von  „Casinos Austria“  einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler,  der Schweizer Merlaku,  klagte daraufhin die  „Casinos Austria“  auf
fünf Millionen Euro.   Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken,  denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro.   Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die  Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro,  belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen.  Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an.   Dieser lehnte jedoch ab.   Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen  wir zu bezweifeln.   Wir vermuten eher,  dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit  diesem Beitrag wollen  wir keinesfalls eine  Lanze für Betreiber von illegalen  Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
 
Unser Fazit ist daher:  Jegliche Art von  Glücksspiel kann  Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden,  wenn nicht gar vernichten.   Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
*****
2012-03-03
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

HEUTE liest ERSTAUNLICH


Mediales Interesse

Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
 
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
 
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden.  Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
 
Prozesstermin:  15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
 
*****
 
2012-02-14
 
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Marcus J. Oswald vor Gericht


Diesmal in eigener Sache

Der  Online-Gerichtsreporter  Marcus J. Oswald  ist am  15.02.2012,  Gast im Saal 105
des  Landesgerichts für Strafsachen Wien.   Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.

Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht

haben.   Interessant bei  diesem Prozess  ist  auch  die  Tatsache der  Beiziehung des
psychiatrischen  Sachverständigen  Dr. Heinz Pfolz.   Den Vorsitz  in  der Verhandlung
führt  die  Richterin  Dr. Martina Krainz.   Für die Verteidigung  von  Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt  –   ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.

Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.   Wir versprechen jedoch,  dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.

*****

2012-02-13

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BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

*****

2011-12-12
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

*****

2011-09-29
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL3


Rechtsanwaltskammer klagte

Am 1. März dieses Jahres hatten wir  unter dem Motto „Es muss nicht immer Kaviar sein“

den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe?“ verfasst.   Da bot ein gewisser Martin Bugelmüller

kostenlose Rechthilfe für Personen an, die  Forums- oder persönlicher  Freunde von ihm

waren. Wenn dies nicht zutreffenden war, mussten sie eine Mitgliedschaft in der Juridi-

cum  Rechtschutzgruppe vorweisen, um von Bugelmüllers  großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.

 

Offenbar erweckte der Internetauftritt des Martin Bugelmüllers für die Rechtsanwalts-
kammer  (RAK)  Oberösterreich den Eindruck,  dass  der  Menschenfreund  vorgab,  zu
einer den Rechtsanwälten vergleichbaren rechtlichen  Beratungs- und Vertretungstätig-
keit befugt oder befähigt zu sein.

 

Unter anderem kritisierte die RAK , dass  Martin Bugelmüller den Eindruck erwecke, er
hätte für eine rechtliche  Beratungs- und/oder Vertretungstätigkeit die ihn fachlich dazu
befähigenden rechtlichen Fachprüfungen an der  Johannes Kepler Universität oder einer
anderen Hochschule mit Erfolg abgelegt.

 

Aus der Kritik der RAK Oberösterreich ging  jedenfalls recht eindeutig hervor, dass diese
nicht zum  Freundeskreis von Martin Bugelmüller zählte und klagten den Wohltäter und
Menschfreund beim Landesgericht Steyr.

 

Der Prozessausgang

Da wir unsere Leser(innen) immer auf dem Laufenden halten,  präsentieren wir nun nach-
folgend den Ausgang des Prozesses.  

 

Quelle: rechtsanwälte.at – Seite 31

 

Eigentlich schade,  dass der Prozess so ausging.   Waren wir doch  schon geneigt uns mit
Martin Bugelmüller anzufreunden oder zumindest eine Mitgliedschaft im Juridicum Recht-
schutzgruppe zu erwerben, um ihm einen kleinen Fall zu übertragen.   Nun haben wir uns
aber  dieses  Vorhaben  überlegt  und  legen die Angelegenheit lieber in die Hände eines
promovierten Juristen.

 

*****

2011-09-24
 
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Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Lizenz zum Töten

 

Die Tötung von Laden wirft Fragen auf

Wir weinen dem Terroristen-Chef,  Osama bin Laden,  keine Träne nach.  Der Mann  war für
den Tod tausender unschuldiger Menschen verantwortlich. Auch wenn es eine gezielte Hin-
richtung gewesen  ist und die  Festnahme des  Terror-Chefs nie  geplant war,  so wie  es die
amerikanische Regierung Glauben machen will.

Aber selbst wenn wir die Person  „Osama bin Laden“  ausser Acht lassen,  wirft dessen ge-
zielte Tötung  interessante Fragen  auf. Darf ein  Schwerverbrecher und Mörder auch ohne
Prozess hingerichtet werden? Wer hat das Recht zu bestimmen, ob und wann eine Person
gezielt getötet werden darf, obwohl diese gerichtlich nicht dazu verurteilt wurde?

Wäre Osama bin Laden von einem konkurrierenden Clanmitglied getötet worden, so hätte
jede demokratisch eingestellte Person vermutlich gesagt:  „Was soll’s, die kennen ja keine

Rechtsstaatlichkeit und agieren nach dem Recht des Stärkeren“.

Wer hat die Lizenz zum Töten?

Was uns in diesem Fall etwas nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass die gezielte Töt-
ung von Osama bin Laden von der  Regierung der USA angeordnet und einem staatseig-
enen Spezialkommando durchgeführt wurde.  Sind es doch gerade die USA,  welche sich
als Hüter und Beschützer demokratischer Werte und Rechtsstaatlichkeit ausgeben.

In jedem  demokratischen Staatsgefüge ist es verboten einen anderen Menschen  vorsätz-

lich zu  töten,  selbst wenn  es höheren  Interessen dient.  Also besteht   kein Zweifel,  dass
die vorsätzliche Tötung eines Menschen in demokratischen Ländern verboten ist und auch
geahndet wird. Dies dürfte auf internationaler Ebene offenbar nicht der Fall sein.

Aussagen von demokratischen Politiker(innen)

Erstaunlich sind auch Aussagen so einiger österreichischer Politiker zur Tötung von Osama
bin Laden.  Uns ist schon klar,  dass die  Tötung des Terror-Chefs  kaum eine  demokratisch
eingestellte Person  in Trauer  verfallen lässt.  Allerdings in Anbetracht dessen, dass es sich
bei diesen Herrschaften um Personen handelt, welche auf Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit Wert legen, sind wir jedoch ein wenig erstaunt.

Bundeskanzler Faymann: „Ich hoffe, dass mit diesem Schritt das internationale Terrornetz-

werk deutlich geschwächt wurde“. (Zitatquelle: oe24.at)

Vizekanzler Spindelegger:  „Das ist ein wichtiger Erfolg im weltweiten Kampf gegen den
Terrorismus“
. (Zitatquelle: oe24.at)

Außenpolitischer Sprecher  der  Grünen,  Alexander Van der Bellen:  „Der Tod  von Osama

bin Laden ist ein weiterer Erfolg der Terrorbekämpfung, der hoffentlich al-Kaida schwächen
wird“
. (Zitatquelle: gruene.at)

Allerdings  sind  unsere  Politiker  Waisenknaben  gegen  die  deutsche  Bundeskanzlerin

Angela Merkel. Diese meinte sogar: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Osama
bin Laden zu töten“. (Zitatquelle: derstandard.at)

Der König ist tot, es lebe der König

Wie bereits eingangs erwähnt, weinen wir dem Terror-Chef und Mörder, Osama bin Laden,
keine  Träne nach.  Der Mann hat  zum Schwert  gegriffen und  ist  durch  das Schwert um-
gekommen.  Allerdings glauben  wir aber  nicht,  dass durch seinen Tod der internationale
Terror  abnehmen  wird.  Es werden  bereits ausreichend  Nachfolger  in den  Startlöchern
verharren.  Möglicherweise wird  es einen kurzen internen Streit geben,  aber wir sind uns
absolut sicher, dass es demnächst einen neuen Osama bin Laden geben wird.

Im Schlusswort können wir es uns nicht verkneifen, auf die Beiträge „Spenden für Terror-

Camps TEIL 1 und TEIL 2 und „Osama bin Laden lässt danken“ zu verweisen. Wir haben
bereits  zum  damaligen  Zeitpunkt  darauf  hingewiesen,  dass die  Flutopfer-Spenden  für
Pakistan dem Terror-Chef Osama bin Laden zugute kommen werden.

Wie recht  wir mit dieser  Annahme gehabt  haben wird  nun dadurch bewiesen, dass sich
Pakistan  als  großzügiges  Gastgeberland  für  den  international  gesuchten  Terror-Chef
erwiesen hat.  Welche Summen  wurden von den  gespendeten Geldern wohl für den Auf-

enthalt von Osama bin Laden abgezweigt?  Und wieviel  floßen in  die zahlreichen Terror-
Camps in Pakistan?

*****

2011-05-04
 

Falschparken doch nicht gratis


GASTAUTOREN-BEITRAG

Offener Brief an die Kronen Zeitung

Sehr geehrte Redaktion!
 
Der Artikel ihres Redakteurs Markus Schütz mit dem Titel: Strafzettel für „Parksünder gegen

Menschenrechte“ mag zwar reißerisch  sein und dem Wunschdenken von Parksündern ent-
sprechen,  er ist inhaltlich  aber völlig  falsch und auf fahrlässige Weise geeignet, Personen
in die Irre zu führen und Ihnen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.


Screen: krone.at

Ich darf mir  erlauben Ihnen zur  Kenntnis zu bringen,  dass in Österreich  gemäß Art 7 B-VG
noch immer der Rechtsgrundsatz herrscht: „Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf
berufen,  wie die Behörde  gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer
Behörde in anderen  Fällen begründet keinen  Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im
eigenen Fall.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Zudem hat die strapazierte – rechtswidrige – Entscheidung des UVS noch nicht den Verwalt-
ungsgerichtshof  überstanden,  und entwickelt  daher  keinerlei  Bindungswirkung für  einen
anderen Prozeß.  In diesem Zusammenhang darf ich mir erlauben, sie auf die Entscheidung
des VwGH zur Gz.:  97/17/0334 zu verweisen, wo der VwGH in einem ähnlichen Fall bereits
festgestellt hat,  dass  die  erteilte Lenkerauskunft im  Verwaltungsverfahren auch  verwertet
werden darf und NICHT dem Art. 6 EMRK widerspricht: Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Der obzitierten Enscheidung ist auch zu entnehmen, dass der § 103 KFG (Pflicht zur Len-
kerauskunft)  seit 1986  im Verfassungsrang  steht und:  „Ob sich  Österreich durch die er-

wähnte Verfassungsbestimmung des Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1986 kon-
ventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes
und des  Verfassungsgerichtshofes  (vgl. wiederum  das hg. Erkenntnis  vom 27. Oktober
1997,  Zl. 96/17/0425, mwN),  könnte vom  Beschwerdeführer  also nur  mit Individualbe-
schwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht wer-
den.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Selbst der EGMR hat sich hienach bereits mehrfach mit dieser Problematik beschäftigt

und ist  in mehreren Entscheidungen  zur Erkenntnis gelangt,  dass KEINE  Verletzung
von Art 6 MRK vorliegt:

WEH gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/04_2/04_2_10
 
Silvia Fischbach-Mavromatis gegen Österreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/05_3/05_3_04
 
O’Halloran und Francis gg. das Vereinigte Königreich:
http://www.menschenrechte.ac.at/docs/07_3/07_3_15

Lückhof und Spanner gg. Österreich:
„Der  GH verweist  auf den  Fall O’Halloran und  Francis/GB,  wo er feststellte,  dass die
bloße Verpflichtung zur Angabe, wer das Fahrzeug gelenkt habe, noch keine Selbstbe-
zichtigung darstellte.“  „In diesem  Zusammenhang wiederholt  der GH,  dass er  im Fall
Weh/A  bereits festgestellt hat,  dass das  Erfordernis,  eine einfache  Tatsache bekannt
zu geben,  nämlich wer  der Fahrer des Fahrzeugs war, nicht als solche belastend sei.“
Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Krumpholz gg. Österreich:
„In den Fällen  O’Halloran und Francis/GB und  Lückhoff und Spanner/A stellte der GH fest,
dass die Pflicht des Fahrzeughalters, zu offenbaren, wer das Fahrzeug zur Zeit der Begeh-

ung eines  Verkehrsdelikts gelenkt hatte,  nicht gegen  das Recht  verstieß,  zu schweigen
und sich nicht selbst belasten zu müssen.“ Nachzulesen unter diesem „LINK“.

Unter Berücksichtigung  der journalistischen Sorgfaltspflicht  würde ich es  jedenfalls für

angebracht empfinden, ihre Leserschaft über die oben ersichtliche tatsächliche Rechts-
lage zu  informieren um  diese zumindest  vor weiteren witschaftlichen  Schäden zu be-
wahren.

Mit besten Grüßen
Günther Richter

2011-04-02
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

*****

2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Superpellets

 

Harte Anschuldigungen

Nachfolgende APA-OTS Aussendung ist uns heute ins Auge gestochen. Die Vorwürfe die
gegen die Firma „Superpellets“ erhoben werden, sind nicht von schlechten Eltern.
Screen: APA-OTS
Liest  man sich  die  Aussendung  der  AKNÖ durch  entsteht  unweigerlich  der  Eindruck,
dass es sich bei der Firma „Superpellets“  um gewerbsmäßige Betrüger handelt.  Laut der
Arbeiterkammer Niederösterreich  schauen Kunden  welche eine  Anzahlung für eine Jahr-
esmenge Pellets geleistet haben durch die Finger. Im Klartext heißt das,  dass diese Firma
Geld kassiert ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.

Laut AK sind Vorauszahlungen unseriös

Die AKNÖ unterstellt  der Firma Superpellets“  Unseriosität und begründet dies damit,  dass
eine seriöse Firma vor der Lieferung kein Geld verlangt. Das ist natürlich absoluter Schwach-
sinn. Offenbar  hat der Autor  des AK-Beitrags  noch nie einer  Baufirma einen Auftrag erteilt
oder bei einer Fluglinie ein Ticket gebucht.  Auch scheint  Ing. Horst Krumholz (AK) noch nie
ein Online-Geschäft getätigt zu haben, denn sonst müsste er wissen, dass Vorauskassa und
A-Conto-Zahlungen im Geschäftsleben durchaus gängige Praxis sind.
Mit der Aussage der Unseriosität  bei Vorauszahlungen diskreditiert der AK-Mann alle Firmen,
welche nach  dieser Praxis verfahren. Davon wären beispielweise auch seriöse Autovertret-
ungen  betroffen,  denn es gibt  keine Neuwagenbestellung  ohne Anzahlung.  Der heiß er-
sehnte fahrbare Untersatz wird dann meist bis zu einem Jahr später geliefert.

Wer ist „Superpellets“?

Der massive Angriff der AKNÖ gegen  „Superpellets“ ließ uns vermuten, dass es sich bei
dieser Firma um ein dubioses Unternehmen handle, welches seine Geschäfte an der Haus-
türe abwickelt und keinen Firmensitz hat. Also googelten wir ein wenig und stießen auf fol-
gende Webseite.
Screen:  Superpellets

Da war der Geschäftsführer erstaunt

Da die Webseite  auf uns einen recht ordentlichen Eindruck machte und auch alle notwend-
igen Firmendaten enthielt,  wurde der Geschäftsführer  von „Superpellets“,  Peter Kudera,
von uns telefonisch kontaktiert.  Als er mit den von der  AKNÖ erhobenen Anschuldigungen
konfrontiert wurde, fiel dieser aus allen Wolken. Er nahm zu den ungeheuren Vorwürfen per
E-Mail Stellung.

Guten Tag,

unter Bezugnahme unseres von soeben geführten Telefonates, teile ich Ihnen mit,das

es richtig ist unseren Kunden 2 % Skonto anzubieten, dies wird auch in einigenwenigen

Fällen genützt. Meistens bezahlen die Kunden  netto bei Lieferung! Laut unseren AGB´s

haben wir 2 Monate Zeit zu liefern, dies ist auf Grund der manchmal herrschenden Roh-

stoffknappheit, insbesondere im Winter, notwendig. Kunden heizen aber meistens bis

zum letzten Pellet und bestellen, wenn der Ofen kalt ist, nicht immer können wir zaubern

und kurzfristig liefern Wir haben derzeit mehr als 1000 Kunden und nur selten eine Rek-

lamation. Auf Grund eines Problems eines unseres Lieferanten in 2009 beobachtet uns

die Arbeiterkammer!

Hoffe hiermit gedient zu haben!

Mit freundlichen Grüßen

Peter KUDERA, Geschäftsführer

Verkaufsbüro:

EMA  GmbH

„Superpellets.at“

2603 Felixdorf

Zellergasse 59

ATU 63098702


AKNÖ wollte sich nicht schriftlich äußern

Da wir  unsere journalistische  Sorgfaltspflicht sehr  ernst nehmen,  haben wir auch Herrn
Ing. Horst Krumholz (AKNÖ)  um Stellungsnahme  ersucht.  Dieser wollte sich zwar zu un-
serer Anfrage nicht schriftlich äußern, teilte uns aber am Telefon folgendes mit.
„Im  Zeitraum  September bis  Oktober 2010 hat  die  AKNÖ drei  Konsumentenanfragen
bezüglich der  Firma  „Superpellets“ erhalten.  Die AK hat  daraufhin  im November 2010,
Herrn Kudera um Stellungsnahme  ersucht. Dieser nahm jedoch keinen  Kontakt mit der
AK  auf.  Vor  wenigen  Tagen wurde  um neuerliche  Stellungsnahme ersucht.  Auch auf
diese Anfrage meldete sich Herr Kudera nicht.“

Wie kann man denn nur die AK ignorieren?

Für uns  entsteht hiermit  der subjektive  Eindruck  dass es die AKNÖ erzürnte,  weil der
Geschäftsführer ihre Anfrage einfach  links liegen ließ.  Möglicherweise  musste der Mann
seinen Lebensunterhalt  verdienen und  hatte einfach  keine Zeit die Anfragen der AK zu
beantworten.
Stellt man  nun die 3 angefragten Fälle mit den 1.000 offenbar zufriedenen  Kunden in
Relation,  verstärkt sich  unser subjektiver Eindruck.  Wie konnte es Kudera wagen, die
AKNÖ einfach zu ignorieren?

Zählt bei der AK keine Unschuldsvermutung?

Auch sind  wir über das Schreiben der AKNÖ erstaunt,  da  der Verfasser  offenbar noch
nichts von der Unschuldsvermutung gehört hat. Immerhin wird der Firma „Superpellets“
betrügerisches  Verhalten vorgehalten,  obwohl keine  gerichtliche  Verurteilung  vorliegt.
Denn der Satz:  „Immer wieder melden sich Geschädigte, die Pellets bestellt und vor der
Lieferung  angezahlt  haben.  Die Ware  haben sie nie zu Gesicht bekommen“  lässt  ein-
wandfrei auf einen Betrug schließen.  Vermutlich wird  der Geschäftsführer  von „Super-
pellets“  die AKNÖ  verklagen.  Spielt aber  auch keine  wirkliche Rolle,  denn sollte die AK
den Prozess verlieren, müssen ihre Zwangsmitglieder für die Prozesskosten aufkommen.
*****

2011-03-14
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

*****

2011-03-01
 
{jcomments off} 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
*****

2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
*****

2010-11-18
 

Hundeführerschein – Erfundene Expertenmitwirkung

Alles Schimäre

Wie wir bereits in einigen  Beiträgen festgehalten haben,  hat sich die  SPÖ-Stadträtin Ulli
Sima und einige ihrer Mitarbeiter(innen) selbst zu Hundeexperten  ernannt und eine neue
Hunderasse, nämlich die der „Kampfhunde“ erfunden.

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Vernunft gilt nicht

Diese vernüftige Version über Hunde wollte Ulli Sima und ihre Mitstreiter(innen) allerdings
nicht gelten lassen. Es mußte unbedingt untermauert werden, dass es die Rasse „Kampf-
hund“ gibt und diese führerscheinpflichtig sein muß.

In der TV-Diskussion „Talk of town“ (Puls4, 7.7.2010) wurde Kritik an der sachlichen Grund-
lage des Wiener Hundeführscheins und dessen Rassenliste geübt. SPÖ-Gemeinderat Erich

Valentin, der die Position der Stadt Wien vertrat, wehrte sich, dass die Rassenliste sehr wohl
von Experten erstellt worden sei. Valentin nannte dabei den deutschen „Hundepapst Profes-
sor Rütter“.

(Foto: www.grande-fotografie.de)
Hundeexperte Martin Rütter, aus zahlreichen TV-Sendungen bekannt

Ein Skandal bahnt sich an

Nun kam der Österreichische Hundehalterverband  (ÖHV)  einer Tatsache auf die Spur, welche
sich vermutlich noch zu einem handfesten Skandal entwickeln wird. Dr. Hans Mosser, Präsident
des ÖHV, setzte sich mit der Pressesprecherin von Rütter in Verbindung um zu erfahren, warum
ein anerkannter Hundexperte die hanebüchene Fiktion der Kampfhunderasse unterstützt.

Hundepapst Rütter weiß von nichts

Bei dieser Nachforschung stellte sich erstaunliches heraus. Rütter  dementiert am  16.8.2010
seine Mitwirkung an der Erstellung des Wiener Hundeführscheins sowie der Rassenliste. Der
Herausgeber dieses  Online-Magazins hat sich mit Dr. Mosser in Verbindung gesetzt.  .

Auf Grund der uns vorliegenden Unterlagen, sowie der Stellungsnahme der Pressesprecherin

von Martin Rütter steht  eindeutig fest,  dass dieser weder in  Deutschland noch in  Österreich
an der Erstellung einer Rasseliste beteiligt war.

Ist Valentin ein Nachfahre der Gebrüder Grimm?

Aus diversen Schriftstücken  lässt sich einwandfrei ableiten,  dass der  Hundeexperte  Martin
Rütter weder an der Erstellung des Wiener Hundeführscheins, noch an der Hunderassenliste
mitgewirkt hatte.  Es ist doch erstaunlich mit welcher Unverfrorenheit der  SPÖ-Gemeinderat
Erich Valentin, auf Referenzen verweist die gar nicht vorhanden sind.

Kein Hundeführerschein dieser Welt kann eine Bissattacke vermeiden und daher dient die-

ses wertlose Papier ausschliesslich dazu, Gelder in die marode Gemeindekasse zu spülen.
Vor lauter Abzockgedanken schreckte der Rote Gemeindepolitiker nicht einmal davor zurück,
einen Namen in den Mund zu nehmen und auf einen Experten zu verweisen, der von dieser
Angelegenheit nicht einmal etwas wußte.

Möglicherweise rechtliche Schritte

Laut ÖHV dürfte Martin Rütter rechtliche  Schritte gegen die Stadt Wien oder den SPÖ-Ge-
meinderat  Valentin prüfen,  da er sich,  wie es Informationen  zufolge heißt, durch solche
Aussagen in Ansehen und Ehre verletzt sehe.

Sollte es tatsächlich  zu einem Prozess kommen,  ist es auch halb so wild. Der Steuerzahler
wird für den Schaden aufkommen müssen,  den ein profilierungssüchtiger Politiker verschul-

dete. Könnte man aber den  SPÖ-Gemeinderat  Valentin nicht zu den  Waste-Watcher  ver-
setzen?
 
Dort könnte er nämlich den ganzen Tag Geschichten erfinden und diese den Hundehaufen er-
zählen.  Und das  Schöne daran  wäre noch,  er bräuchte  sich nicht  einmal zu fürchten, denn
Hundeexkremente stinken zwar, aber können nicht  beißen. Auch wenn sie von sogenannten
„Kampfhunden“ stammen.

*****

2010-08-17
 

Der Vaterrechts-Terrorist


Wer ist Mag. Herwig Baumgartner?

Baumgartner ist ein 58-jähriger Akademiker, der sich seit dem Jahr 2001 eine erbitterte
Schlacht mit der Justiz liefert. Grund für diese Auseinandersetzung ist ein Sorgerechts-
streit mit der Mutter seiner vier Kinder.
Er war oder ist möglicherweise noch ein Aktivist einer Väterrechtsbewegung. Zwei seiner
größten Fehler die er begangen hatte, waren Beleidigungen gegen Richter(innen und
Staatsanwält(innen)e im Internetforum „Genderwahn“ und die vermeintliche Freund-
schaft mit Marcus J. Oswald.

Falscher Freund

Oswald der sich als vermeintlicher Freund von Baumgartner ausgab, zeigte bald sein wahres
Gesicht. Nachdem man ihn aus der Vaterrechtsrunde ausgeschlossen hatte, wurde er zum
Brutus und versuchte dem Tiroler Justizrebell verbale Dolche ins Herz zu stechen.
Dies hat Oswald  in mehreren Blogeinträgen und mit seiner Zeugenaussage vor dem Linzer
Gericht im Mai dieses Jahres eindeutig unter Beweis gestellt. Was das Genderwahnforum
betrifft,  haben wir seinerzeit gegen  dieses  Opposition  bezogen,  da wir derartige Be-
schimpfungen als schlechte Internetkultur werteten.

Kontraproduktive Schimpferei

Das derartige Schimpfkanonaden nichts bringen, hätte Baumgartner, der immerhin einen
IQ von 145 aufweist, wissen müssen. Mit seinen Beschimpfungen hatte er auch eine mög-
liche Unterstützung der Öffentlichkeit  verspielt.  Was ihn zu diesen  verbalen  Ausrastern
veranlasste wird vermutlich nur er wissen.
Gut fanden wir die Videoaufnahmen welche in diversen Amtsräumen aufgenommen und auf
Youtube gestellt wurden. Diese zeigten  die Hilflosigkeit so mancher Amtsperson wenn sie
mit Aktivisten, die für ihr Recht kämpften, konfrontiert waren.

Die Videoaufnahmen waren unangenehm

Baumgartner setzte sich nicht nur für seine Anliegen, sondern auch für jene, anderer ent-
rechteter Väter ein. Die verbalen Ausritte auf  „Genderwahn“ dürften offenbar  nicht wirk-
lich störend gewesen sein,  denn diese zogen sich immerhin über  zwei Jahre.  Vermutlich
hatte auch die Justiz erkannt, dass sich wegen dieser Aussagen das öffentliche Interesse in
Grenzen hielt.
Es waren vermutlich die Videoaufnahmen die der Justiz unangenehm gewesen sind und so
wurde offensichtlich beschlossen, gegen den Justizrebell etwas zu unternehmen. Er wurde
am 3.November 2009 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Vaterrechts-Aktivist unter Terrorverdacht

Seitens der Justiz wird Herwig Baumgartner die Bildung einer kriminellen Organisation vor-
geworfen und damit einem Terroristen gleichgestellt. Gemäß der Paragrafen 246 und 278b
StGB geht es im Fall „Baumgartner“ um die Gründung einer „staatsfeindlichen Verbindung“
bzw. um die Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“.
Es ist durchaus richtig, dass der Justizrebell mit seinen verbalen Entgleisungen den Tatbe-
stand der Ehrenbeleidigung gegen Amtspersonen setzte, aber mit Osama Bin Laden und
Co, hat er wohl nicht das geringste zu tun.
Baumgartner ist im Vergleich zu linkradikalen Anarchos ein Sängerknabe. Denn er warf keine
Steine und Brandsätze gegen Polizisten, zertrümmerte keine Auslagenscheiben und zündete
auch keine Autos an.

Richter verwies Angeklagten aus dem Verhandlungssaal

Seine erste Verhandlung ging in Linz, am 28. Mai  2010 über die Bühne und wurde am 24.Juni
2010 fortgesetzt. Beide Male wurde er vom Richter Dr. Klaus-Peter Bittmann aus der Verhand-
lung ausgeschlossen, da sich dieser durch Aussagen von Baumgartner beleidigt fühlte.
Soviel Verständnis und  Feingefühl sollte ein  Richter schon  aufbringen,  sodass ihn eventuell
scharf gesprochene Worte eines Angeklagten nicht aus der Fassung bringen sollten. Vor allem
wenn der Delinquent wegen  „Terrorverdacht“  bereits seit knappe 8 Monaten in  Untersuch-
ungs-Haft sitzt, obwohl  dieser lediglich Amtspersonen beleidigte. Vielleicht leidet Baumgartner
am Tourette Syndrom .

Mag. Herwig Baumgartner ist möglicherweise kein angenehmer Zeitgenosse. Allerdings er-
scheint es wie ein Armutszeugnis, wenn die Justiz gegen einen Mann der um seine Vater-
rechte kämpft und sich dabei sehr rustikal ausdrückt, unter dem Verdacht der Beteiligung
an einer „terroristischen Vereinigung“ wegsperrt und ihm wegen staatsfeindlicher Verbind-
ung den Prozess macht. Die nächste Tagsatzung ist für den 15. Juli 2010 anberaumt.
*****

2010-06-25
  

Marcus J. Oswald und die Anwälte


Treffen mit Werner Tomanek

Der Herausgeber dieses Magazins traf heute zufälligerweise den Anwalt Mag. Werner
Tomanek. Klar war, dass man auf den in Graz verhandelten Prozess und den erfolgten
Freispruch zu sprechen kam.
Über den Freispruch sichtlich erleichtert
Tomanek im O-Ton: „Die Anklage war an den Haaren herbeigezogen und endete mit
einem Freispruch, den ohnehin alle erwartet haben. Allerdings habe ich daraus gelernt,
nicht mehr so gutgläubig zu sein und gewissen Personen nicht mehr so leicht zu vertrau-
en.“

Einer war bitter enttäuscht

Mit seiner Aussage dass alle einen Freispruch erwarteten, liegt Werner Tomanek falsch.
Sein selbsternannter „Erzfeind“ Marcus J. Oswald war über den Prozessausgang fürcht-
erlich enttäuscht und hat sicher die eine oder andere Träne darüber verloren.
Oswald hatte sogar via seiner Webseite eine Suspendierung von Tomanek gefordert und
die Rechtsanwaltskammer als korrupten Sauhaufen bezeichnet, da diese dem Ansinnen
des selbsternannten Machtfaktor des Internets nicht nachkamen.

Oswald ist ein medizinisches Problem

Zur Person  Marcus J. Oswald befragt und warum er sich nicht mit rechtlichen Schritten,
wie ein bekannter Wiener Wirtschaftsanwalt, gegen die Anschuldigungen und Verleumd-
ungen zur Wehr setzt, meinte Tomanek wörtlich: „Was kümmert´s  den Mond, wenn ihn ein
Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinander-
setze. Ich sehe in Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Wie haben schon des öfteren über Marcus J. Oswald und seinem gesellschaftlichen Absturz
berichtet. Der gar nicht untalentierte Journalist hat die Gabe, sich es mit allen Leuten zu
verscherzen.

Neidkomplexe

Die Ursache seines Verhaltens dürfte in einem ausgeprägten Neidkomplex zu finden sein.
Diese Theorie stützen wir auf Aussagen in seinen Beiträgen, auf den von ihm betriebenen
und immer wieder gesperrten Webseiten. Nachfolgend ein Auszug aus einem solchen Bei-
trag.
 
Der Oswald-Beitrag trieft vor Neid
 

Telefongespräche mit Freund aufgezeichnet

Interessant ist der Absatz, welcher den Anwalt  Mag. Roland Friis betrifft.  Dieser Mann
war wohl der letzte Förderer und Freund des Marcus J. Oswald. Die Betonung liegt auf
„war“,  denn normalerweise zeichnet man Telefongespräche mit Freunden nicht auf
Tonband auf und erwähnt deren Eheprobleme auch nicht im Internet.

Oswald outet Friis

Aber Oswald legt noch einen drauf. Friis dürfte aus welchen Gründen auch immer, ein
vorübergehendes Burnout-Syndrom erlitten haben und wurde in eine Klinik eingeliefert.
Möglicherweise ist die Ursache dieser Erkrankung, in zu langen und intensiven Umgang
mit Marcus J. Oswald zu suchen.
Der selbsternannte Machtfaktor Oswald hatte allerdings nichts besseres zu tun, als auf
einer seiner Webseiten den Namen der Klinik zu nennen. Als Draufgabe publizierte er
noch Äußerungen, welche Friis offensichtlich im Zuge seiner vorübergehenden Erkrank-
ung von sich gab.

Am besten nicht anstreifen

Aus Anstandsgründen gegenüber einem Erkrankten, geben wir diese Äußerungen auf
ERSTAUNLICH nicht wieder.  Auch nehmen wir Abstand davon, die Adresse der Web-
seite zu nennen oder einen Screenshot des betreffenden Beitrags zu veröffentlichen.
Mit dieser Aktion hat Marcus J. Oswald einwandfrei seinen Charakter definiert. Er tritt
medial, auf einen am Boden liegenden Kranken ein, der sich zur Zeit nicht wehren kann.
Daher kommt der  Herausgebers von ERSTAUNLICH zur Meinung, man sollte an diesen
Oswald  am besten nicht einmal anstreifen.
*****

2010-06-17
  

Ausgeliefert im Rechtsstaat Österreich


Buchtipp

Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.

Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.

Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-

men.

Erlebnisse schriftlich festgehalten

Was für uns allerdings erstaunlich ist,  ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.



In dem  177 Seiten umfassenden Buch beschreibt  Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und

Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.

Zum Selbstkostenpreis

Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts  verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.

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2010-05-29
  

Korruption wird salonfähig


Erstaunlicher Leserbrief

In der heutigen Krone ist auf Seite 27, ein höchst erstaunlicher Leserbrief veröffentlicht.
Der Autor dieses Briefes ist niemand Geringerer, als der Abgeordnete zum Europäischen
Parlament, Dr. Hannes Swoboda. Wir wollen auf die Person dieses Politikers nicht näher
eingehen, denn Informationen über diesen können Sie seiner Selbstbeweihräucherungs
-Hompage entnehmen.

Screenshot: www.hannes-swoboda.at

Dr. Hannes Swoboda sieht sich selbst dreifach.

Swoboda schiesst den Vogel ab

Warum sich Herr Swoboda auf seiner Homepage dreifach sieht, bleibt leider im Unklaren.
Liegt es daran dass die Aufnahme nach einem Heurigenbesuch gemacht wurde, dass das
Foto im Bezug zu seinen Gehältern steht oder er sich einfach nur überbewertet?

Hat schon der Finanzminister Pröll durch die Aussage, dass die Griechen den von Öster-
reich gewährleisteten Kredit zurückzahlen werden, bewusst gelogen oder seine Ahnungs-
losigkeit bewiesen, schiesst Swoboda mit seinem Leserbrief den Vogel ab.

Erklärungsversuche

Zuerst versucht er sich in einer wirtschaftliche Erklärung. Er behauptet allen Ernstes, dass
ein Ausscheren Griechenlands aus der EU den Euro abwerten und damit unsere Exporte
verteuern würde.

Er behauptet weiters, dass ein Ausscheiden Griechenlands aus der EU, verstärkte Speku-
lationen in Richtung Portugal, Spanien und Irland in Bewegung setzen würde und irgend-
wann sei Österreich an der Reihe.

Vergesslicher Swoboda

Da hat doch der EU-Abgeordnete vergessen, dass die Spekulanten in Griechenland nur
mit Hilfe der dortigen Politiker ihre krummen Dinger abziehen konnten. Auch waren es
Politiker bzw. deren beauftragte Beamte, welche die Staats-Bilanzen fälschten und die
EU-Kontrollbehörde bewusst anlogen.

Mit dieser Aussage behauptet er indirekt, dass kriminelle Energien von Politikern nur
mit Geld zu stoppen seien. Er stellt also ganz unverblümt in den Raum, dass es auch
Österreich treffen könne, falls Griechenland keine „Kredite“ bekommt sondern fallen
gelassen werde.

Bankräuber-Fond

Vielleicht sollte man einen Fond für Bankräuber einrichten. Diese könnten sich dann
aus diesem bedienen und müßten keine Bankinstitute mehr überfallen. Swoboda lässt
in seinem Leserbrief anklingen, dass durch Bezahlung kriminelle Energie abgewendet
werden kann.

Man bezahlt lieber, als den kriminellen Politikern den Prozess zu machen. Damit soll
verhindert werden, dass diese ihre kriminellen Energien weiterhin freisetzen und zu-
sammen mit Spekulanten weitere Staatspleiten verursachen können. Im Klartext wird

so eine Vorgehensweise „Korruption“ genannt.

Der Mann hängt an seinem Job

Und das Ganze geschieht lediglich aus dem Grund, das künstlich geschaffene überregio-
nale Staatengebilde weiterhin am Leben zu erhalten. Dies ist nämlich ebenfalls aus dem
Leserbrief von Swoboda zu entnehmen.

Klar dass dieser Mann an seinem gut dotierten Job hängt. In Österreich hatten seine sozial-

demokratischen Genossen offenbar keine politische Verwendung mehr für die Person
Swoboda und schoben ihn vermutlich deshalb nach Brüssel ab.

Ein Ende der EU würde möglicherweise kurzfristig Geld kosten. Ein Weiterbestehen dieser
aber mit absoluter Sicherheit ewig ein Fass ohne Boden sein. Kriminelle Politiker würden
weiterhin bezahlt werden, um kriminelle Handlungen zu unterlassen,  anstatt sie ins Gefäng-

nis zu werfen.

EU gehört aufgelöst

Unter diesen Aspekten ist eine Auflösung der EU das Klügste. Lieber ein Ende mit Schre-
cken, als ein Schrecken ohne Ende. Europa gab es vor der EU und wird es auch nach
dieser geben.

Die Einzigen die ein Ende der EU bedauern werden sind jene Politiker und Beamte die
in Brüssel sitzen, viel Geld kassieren und ihren Job entweder gar nicht oder sehr schlecht
erledigen. Denn hätten diese ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht, stünden wir heute
nicht vor einem Griechenland-Desaster.

*****

2010-05-08

  

Geld zu verschenken TEIL2


Alles Lug und Trug

Das alte Sprichwort: „Stiehlst Du ein Schaf hängt man Dich, stiehlst Du aber die ganze
Herde verhandelt man mit Dir“ bestätigt sich nun. Jahrelang hatten die obersten Ver-
antwortlichen für Griechenland Bilanzen gefälscht, betrogen, gestohlen und gelogen.
Entweder wollte man dies in Brüssel nicht bemerken oder hat es nicht bemerkt, weil es
an qualifizierter Kontrolle gefehlt hatte. Aber bekanntlicher Weise geht man mit dem Krug
solange zum Brunnen bis er bricht.
Und so kam es wie es kommen musste, Griechenland steht vor dem Staatsbankrott. Ab jetzt
wird es in der Tat erstaunlich. Jeder Geschäftsmann der Bilanzen fälscht und sich dadurch
vorsätzlich Kredite verschafft, von denen er schon im Vorhinein weiß dass er diese nicht
zurückzahlen kann, landet mit Sicherheit im Gefängnis.

Dürfen dies private Geschäftsleute auch?

Abgesehen davon entsteht durch Bilanzfälschung massiver Steuerbetrug. Nehmen wir
einmal an, der Geschäftsmann XY hätte diese kriminelle Tat begangen. Würde ihm der
Finanzminister Josef Pröll mit einem weiterem Kredit unter die Arme greifen?
Und würde der Finanzminister dies mit dem Argument rechtfertigen, er mache dies des-
halb, dass die Banken ihr Geld zurückerhalten und damit keine Schädigung des Euros
eintritt?
Mit absoluter Sicherheit nicht. Herr XY würde wahrscheinlich bis zum Hals in Ketten gelegt
werden und sein verbliebenes Hab und Gut würde unter dem Hammer landen. Da ist es
doch erstaunlich, dass Josef Pröll dies in der Causa Griechenland nicht so sieht.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Vielleicht sieht er es nicht so eng, weil die Betrüger und Diebe in den Reihen der Politiker
angesiedelt waren? Denn die Argumentation, falls Griechenland nicht geholfen werde
könne ein Dominoeffekt eintreten und andere Länder mit sich reißen, lassen wir nicht
gelten.
Denn im Klartext würde diese erstaunliche Argumentation bedeuten, wenn das Haus von
Herrn A versteigert wird, automatisch die Bank beim Nachbarn B ebenfalls um ihr Geld
umfallen würde. Dieser Umstand würde nur dann eintreten, wenn Herr B ebenfalls seine
Finanzen nicht im Griff hat.

Bettelstaaten raus oder EU-Auflösung

Daher haben Länder die wirtschaftlich nicht in der Lage sind der EU anzugehören, in
dieser nichts verloren. Als Alternative bliebe nur, diesen gesamten Verein aufzulösen.
Das künstlich geschaffene, überregionale Staatsgebilde hat bis dato bei den mittel-
europäischen Staaten einen  derartigen Schaden angerichtet, sodass einer Auflösung
ohnehin kein normal denkender Mensch nachweinen würde.

Bürgerkrieg?

Das die Suppe nun der kleine Mann in Griechenland auslöffeln soll und muss, die Politiker
und eine elitäre Schicht eingebrockt haben, ist ebenfalls für die Gangart der EU bezeich-
nend.
In einem gestrigen Beitrag in den VOX-Nachrichten fiel ein Satz, der zum Nachdenken
anregen sollte. Ein griechischer Bürger der auf der Strasse von einem Reporter zur Lage
in seinem Land befragt wurde sagte wortwörtlich: „Wir werden für das nicht bezah-
len, denn eher wird es zum Bürgerkrieg kommen.“

Auch Polizisten prügeln nicht gratis

Wenn es wirklich zu diesem Eklat kommen sollte, werden dies auch Prügelpolizisten die
zur Zeit munter auf die eigene Bevölkerung einschlagen nicht verhindern können. Denn
irgendwann kommt der Zeitpunkt wo die privilegierte Schicht den Sold für ihre Schutz-
truppen nicht mehr bezahlen kann. Da weder Polizisten noch Soldaten  gratis prügeln,
könnte es in diesem Fall zu einem Umkehrschluss kommen und in Griechenland wieder
eine Militärjunta an die Macht kommen.
Das so ein Machthaber keinen Cent zurückzahlen wird, kann sich wohl auch der blauäug-
igste Mensch ausmalen. Da stellt sich die berechtigte Frage, mit welchem Recht erlaubt
sich der österreichische Finanzminister einem bankrotten Staat Geld zu leihen, bei dem
jeder Laie erkennen kann, dass dieses das nie zurückbezahlt werden wird.

Würde Pröll sein Privatvermögen verborgen?

Interessant wäre zu wissen, ob Josef Pröll aus seinem Privatvermögen ebenfalls den
Griechen Geld leihen würde? Wir können uns die Frage gleich selbst beantworten. Mit
absoluter Sicherheit würde ihm dies nicht im Traum einfallen.
Ob das Verschenken von österreichischem Steuergeld, in der Höhe von 2 Mrd. Euro, aus
unterwürfigster EU-Hörigkeit oder aus Profilierungssucht des Herrn Josef Pröll geschieht,
wird uns vielleicht die Geschichte der Zukunft lehren.
*****

2010-05-04
  

Geld zu verschenken

 



(Screens von: https://www.bmf.gv.at/)
Diese Werbeeinschaltung erschien vor drei Tagen in mehreren Tageszeitungen und kann
noch immer auf der Startseite, der „Webseite“ des Bundesministeriums für Finanzen be-
staunt werden.

Finanzminister glaubt selbst nicht was er sagt

Abgesehen von der Geschmacklosigkeit dieser Werbung, scheint der Finanzminister
seine Ankündigung ohnehin nicht ernst zu nehmen. Er beabsichtigt allen Ernstes, dem
Pleitestaat Griechenland einen „Kredit“ in der Höhe bis zu 2 Milliarden Euro zu gewähren.
Eine knappe Milliarde Euro steht bereits zur Verfügung. Wenn man bedenkt das Griechen-
land sein Desaster selbst verschuldet hat, indem Korruption, Steuerhinterziehung und Miss-
wirtschaft an der Tagesordnung steht , stellt sich die Frage wie man einem solchen Staat
Geld borgen kann.

Griechen wollen keinen Sparkurs

Nicht einmal im Angesicht der drohenden Staatspleite sind die Griechen bereit Opfer zu
bringen und demonstrieren gegen die angekündigten Sparpläne ihrer Regierung. Da ist
die Aussage des Finanzministers, dass der Griechenland-Kredit dem Steuerzahler nichts
kosten werde, da die Griechen ja alles zurückzahlen werden, im höchsten Maße erstaunlich.

Realitätsverweigerung

Offensichtlich ist Josef Pröll ein Realitätsverweigerer, denn wie die Lage im Moment aus-
sieht, wird Österreich von dem verborgten Geld keinen Cent wieder sehen. Das heißt im
Klartext, der Finanzminister ist bereit Steuergelder herzuschenken, obwohl die pro Kopf-
verschuldung in Österreich 23.901,- Euro beträgt.
Österreich hat auf Grund der weltweiten Wirtschaftkrise selbst  finanzielle Probleme,
die aber Finanzminister Pröll offensichtlich nicht zu interessieren scheinen. Legt man
dieses Szenario in die Privatwirtschaft um, würde dies folgendes bedeuten.

Hausdurchsuchung und U-Haft bis zum Prozess

Ein privater Geschäftsmann hat immense Schulden und weiß aus diesen keinen Ausweg.
Trotzdem verschenkt er Gelder die ihm anvertraut wurden. In diesem Fall kann sich jeder
sicher sein, dass in diesen Betrieb sofort die Wirtschaftpolizei samt Finanzfahndung ein-
rückt und alles auf den Kopf stellt. Der Firmeninhaber würde sofort festgenommen werden
und säße bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft.
Es heißt zwar immer die Lämmer wählen ihren Schlächter selbst, aber hier stellt sich die
berechtigte Frage, hat Österreich wirklich so einen Finanzminister verdient?
*****

2010-04-30
  

Inhalts-Ende

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