Eine wirklich interessante Presseaussendung! Aktuelle Klubchefin klagt grüne Basis um ehemalige Klubchefin
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht vermeintlich Maurers umstrittenes „Stinkefinger-Foto“
Die grüne Klubchefin Sigi Maurer hat den grünen Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic „Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (kurz: GGI)“ geklagt – Streitwert: 35.000 EUR. Vorgeblich geht es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, weil die GGI das berüchtigte „Stinkefinger-Foto“ auf X/Twitter in einem Kommentar auf Maurers Tweet verwendete. Für Madeleine Petrovic aber ist klar: Es handelt sich um eine Einschüchterungsklage, um kritische, grüninterne Stimmen mundtot zu machen.
– Die Grünen befinden sich erneut in einem internen Streit, diesmal zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.
Als Sigi Maurer auf X/Twitter Hass und Niedertracht thematisierte, kommentierte die GGI den Tweet mit den Worten „Wer im Glashaus sitzt…“ und untermauerte diese Behauptung mit dem berüchtigten Stinkefinger-Foto. Prompt klagte Maurer den GGI Verein – Streitwert: 35.000,- EUR. Die GGI hält dagegen: Die Verwendung auf Twitter ist sowohl im Rahmen der Lizenz zulässig. Vor allem aber ist die Äußerung und das Bildzitat nach der einschlägigen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie Maurer weiß, ist für einen ehrenamtlichen Basisverein so eine Slapp-Klage (Einschüchterungsklage) existenzbedrohend.
„Wir lassen uns davon nicht mundtot machen“, so Petrovic. „Dieses Vorgehen ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Diskurs. Es ist hoch an der Zeit, dass die Grüne Parteispitze ihre autoritäre Haltung ablegt und sich wieder auf die parteiinterne Demokratie und die Grünen Grundwerte besinnt.“
Die GGI ruft jetzt zu Spenden auf, um die aktive Arbeit für Grundrechte und Informationsfreiheit – trotz Klage – fortführen zu können.
Spendenkonto:
GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit
IBAN: AT65 2025 6000 0062 5665
„Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm.
Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt. Aufgrund dieser Entwicklungen versammelten sich Anfang 2022 um die ehemalige Klubobfrau Madeleine Petrovic knapp 6.000 Funktionär:innen, Parteimitglieder und Grün-Wähler:innen, sowie zahlreiche Ex-Grüne, um gegen die Grüne Regierungspolitik zu protestieren – sowohl öffentlich als auch parteiintern.
Erklärvideo: https://ggi-initiative.at/wp/wp-content/uploads/2024/01/sigim.mp4
Nähere Informationen zum GGI-Verein: www.ggi-initiative.at
Quelle: APA/OTS
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- Beitrag veröffentlicht:13. Januar 2024
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Screen:
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen kleinere Waren- und Dienstleistungen an. Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen Variationen. Liest man sich das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann nur ein Schluss daraus gefolgert werden: Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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Screen:
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant. Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw. Sanktionen gegen Aufsteller von illegalen Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.) SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können. Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung „Hasard“ ins Spiel gebracht wird, denn „
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) ,
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§
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Über den Freispruch sichtlich erleichtert

