Bild der Woche 21/2015
Ein Pfingstausflug der etwas anderen Art
Jedenfalls liefen diese Herrschaften nicht in Gefahr von einem Radar geblitzt zu werden. ***** 2015-05-24Kein Freund und Helfer
Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt
und musste nun seinen Führerschein abgeben
Es vergeht wohl kein Tag, an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden. So auch die FF Maria Rain (Kärnten), die wegen eines Brandeinsatzes am 23.07.2013 alarmiert wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene setzt die Florianijünger (die übrigens ihre Hilfsbereitschaft in ihrer Freizeit zur Verfügung stellen) darüber in Kenntnis, dass sie sich zwecks eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin- den haben. Unmittelbar beim o.a. Rüsthaus hatte sich zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger. Diese hatten das Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten. Für jeden normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar, dass man wohl kaum mit 30 km/h dahinschleicht, wenn es gilt einen Brand zu löschen und damit möglicherweise Menschenleben zu retten. Nicht so die blitzenden Polizisten. Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige. Auch für den Strafreferenten dürfte Feingefühl ein Fremdwort sein, denn einer der drei Männer musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben. Es gibt zwar keine Regelung, die eine Ausnahme für die Fahrt mit dem Privatauto zum Rüsthaus besagt, wenn diese zum Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient. Allerdings wäre seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist. Immerhin geschah diese, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt es den „Entschuldbaren Notstand“. Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen. Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen Leuten via Facebook folgendes aus: „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu- kunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten, auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“ Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf- tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab- gewendet werden kann.“ Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer- enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat „Dein Freund und Helfer“ verdient. ***** 2013-11-06Highway to Hell
Fast täglich schwere Verkehrsunfälle
Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien mit dem Grenzübergang Nickelsdorf. Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren „Highway to Hell“ gemacht. Kaum ein Tag vergeht, an dem
es auf der A4 nicht richtig „crasht“. Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
Video: © erstaunlich.at
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Besonders undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer. Unzählige Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur ohne den F ahrtrichtungsanzeiger zu betätigen ist an der Tagesordnung. Wenn
man Glück hat, kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
Bei weniger Glück kommt dann das heraus, was im Video zu sehen ist. Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen 100 km/h – Begrenzungszonen fleißig
Fotos schießen. Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld. Was zählen da
schon einige Verletzte oder gar Tote, die mit Präventivfahrten der Exekutive verhindert
werden könnten.
***** 2012-06-08
Weihnachtsgeld
Unterschiedliche Beschaffung
Die beiden heutigen aufgenommenen Fotos stellen klar, wie unterschiedlich die
Beschaffung des Weihnachtsgeldes doch sein kann. Die niederösterreichische
Kleinstadt Bruck an der Leitha, war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.
Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei – mittels Radar – sein Weihnachts-
geld.
Foto: © erstaunlich.at
Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-
tronischen Hilfsmittel zur Verfügung. Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit
künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.
Foto: © erstaunlich.at
Diese spendeten großzügig, weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes
gefiel. Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden „Spenden“
an die Bezirkshauptmannschaft, werden wohl kaum den Gefallen der Menschen
finden. Aber was soll´s? Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.
*****
2011-12-24
Der tägliche Horror auf der A4
Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf der Ostautobahn (A4) kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet. Besonders häufig sind LKW´s in diese Unfälle verwickelt. Heute krachte
es gegen 08:00 Uhr, knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West
Fahrdisziplin lässt missen
Und wieder war ein LKW mit von der Partie. Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen. Regelmäßig kann man die Kapitäne der Landstraße beim Telefon-
ieren, Essen und Trinken, ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren beim Fahrstreifenwechsel und kilometerlange Elefantenrennen
trotz Überholverbots, tun ihr übriges dazu um die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend. Die Ordnungshüter ziehen es lieber vor, gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
*****
2011-06-17
Neue Abzocke ?
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008 von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen, der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten zu führen. Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt, den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse Anzahl von Führerscheine einzuziehen. Stauni
2009-04-19