Erster Raser musste bereits sein Auto abgeben

PKW-Lenker mit 114 km/h im Ortsgebiet gemessen

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, können seit 1. März bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrzeuge von der Polizei beschlagnahmt werden. Nun hat es in Wien den ersten Raser erwischt. Ein Autofahrer, der am Wochenende in Wien-Josefstadt mit seinem Auto mit 114 km/h, statt den erlaubten 50 km/h unterwegs war, ist sein Auto zumindest einmal vorläufig los. Dazu die Presseaussendung der Wiener Polizei von heute Dienstag, dem 05.03.2024.

Vorfallszeit: 03.03.2024, 22:30 Uhr
Vorfallsort: 1080 Wien, Hernalser Gürtel

Sachverhalt: Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch. Ein PKW wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen. Aufgrund der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wurde dem 28-Jährigen Lenker des PKW der Führerschein vorläufig abgenommen. Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme des PKW. Der Lenker soll durch dichtes Auffahren an andere PKW und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben. Der 28-jährige Lenker wurde in weiterer Folge wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.

Die Wiener Polizei ließ es sich auch nicht nehmen, den Vorfall  auf  X/Twitter zu posten. Die Reaktionen der User waren durchaus gemischt. Von Beifallsbekundungen bis hin zur kompletten Ablehnung.

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Ab 1.März 2024 kann Rasern das Auto (Motorrad) weggenommen werden

Der ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto oder Motorrad beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Rennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser oder der Raserin, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor(innen) konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

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