Linzer Kriminalbeamter diskreditiert Ballbesucher(innen)


Uwe Sailer vergleicht Ballbesucher mit Kriminellen

Am  heutigen  Abend  ist  es  so weit.  Da geht der Akademikerball 2014 über die die Bühne.
Über  die  Ankündigungen  gewaltbereiter  linker  Anarchos zur Verhinderung dieser Veran-
staltung, haben wir bereits im Vorfeld berichtet.
Wer  sind  aber  die Teilnehmer(innen) an dieser Ballveranstaltung?   Laut dem Linzer Kriminal-
beamten Uwe Sailer sind es Personen,  die sich für Leistungsträger halten aber dennoch nichts
anderes sind als gut gekleidete mit Orden behangene Kümmerlinge, die mit ihren Füßen, noch
dazu  in der Hofburg,  unsere Demokratie und unsere Verfassung mit Füßen niedertanzen und
niedertreten.
Zusätzlich  vergleicht  Sailer die Teilnehmer(innen) des Balls mit Betrüger,  denn diese treten
auch  mit Anzug,  Krawatte  und  redegewandt auf.   Nachfolgend ein Screenshot von Sailers
Facebook-Seite als Beweis für seine getätigte Aussagen:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Dass  jemand Sailer für diese Aussagen klagen wird glauben wir kaum, denn dazu ist seine
Person zu unwichtig.   Allerdings ist es erstaunlich, dass ein Polizeibeamter – der eigentlich
für  Recht  und  Ordnung  sorgen sollte – öffentlich derartig diskreditierende Aussagen tätigt.
Damit sollte sich zumindest sein Dienstgeber auseinandersetzen.
Unser  angekündigter Beitrag über den erstaunlichen Kriminalbeamten aus Linz verschiebt
sich noch ein wenig. Wir ersuchen unsere Leserschaft um Verständnis.  Danke!
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2014-01-24

FPÖ am Vierfachmord schuld?


Öllinger versucht aus Vierfachmord politisches Kapital zu schlagen

Uns ist allen noch der schreckliche Amoklauf in Niederösterreich in Erinnerung, der mit einem
vierfachen  Mord endete.   Nun  stellte  sich heraus,  das ein Polizist den mutmaßlichen Mörder
mit Munition beliefert hatte.  Es handelte sich dabei um Munition, die beim Scheibenschießen
Verwendung  findet.   Die  Tageszeitung ÖSTERREICH berichtete gestern darüber und stellte
auch nachfolgendes Interview mit dem betroffenen Polizisten auf ihrer Webseite online.
Obwohl Öllinger auf ÖSTERREICH verlinkt hat, dürfte er das Interview offenbar nicht gelesen
haben.   Da  uns  bekannt  ist,  dass  der  Grünpolitiker  ein  eifriger  ERSTAUNLICH-Leser ist,
bringen wir dieses nachfolgend in der Hoffnung,  dass Öllinger darüber stolpert.
Screen: österreich.at
So  schrecklich  diese  Morde  auch  waren  und  sind,  so  primitiv  ist  die Vorgangsweise des
Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger (Grüne), der auf seiner Facebook-Seite versucht, aus
diesem traurigen Vorfall politisches Kapital zu schlagen.
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Sarkastisch merkt er an: „Wie kann es sein, dass wir erst jetzt davon erfahren, dass ein Polizist
und  FPÖ-Kandidat  dem  Vierfach-Mörder  Huber Munition geliefert hat?“ ERSTAUNLICH übt
auch  öfters  Kritik  am  Verhalten  von Polizeibeamten,  aber Recht muss Recht bleiben.  Was
kann der Munitionslieferant  – über den wir übrigens auch schon kritisch geschrieben haben –
für  den Amoklauf?   Sind nun alle Waffengeschäftsinhaber,  bei denen Huber jemals Munition
gekauft  hat,  Schuld  an  der  Ermordung  von  vier  unschuldigen   Menschen?   Und  was hat
die  FPÖ  und/oder  die  Polizei  damit  zu tun.   Wir sind uns absolut sicher,  wenn der Beamte
ein Grüner gewesen wäre, würde dieser Umstand nicht auf Öllingers Facebook-Seite stehen.
Süffisant ergänzt Öllinger sein Kommentar noch mit: „Eh nicht die Muntion, mit der drei seiner
Kollegen  und  ein  Sanitäter  umgebracht  wurden,  beteuert der Lieferant!“ Eigentlich traurig
wie  ein  Grünpolitiker  versucht,  auf  Grund  der  Ermordung  von  vier Menschen,  politisches
Kleingeld zu wechseln.
Erstaunlich  ist  auch  die  Anmerkung:  „Ich fürchte,  da ist noch lange nicht alles auf dem Tisch!“
Was  soll diesbezüglich noch nicht auf dem Tisch liegen?  Ein Erkenntnis, dass die FPÖ an dem
Vierfachmord schuld ist? Denn zu diesem kommen augenscheinlich schon User(innen) auf Karl
Öllingers Facebook-Seite. (Siehe obigen Screenshot).
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2013-09-27

Und wieder bewies ein Opfer Zivilcourage


Überfälle können der Gesundheit schaden oder sogar das Leben kosten

Dass  seit  der  Öffnung  der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten,  die Kriminalität immens
zugenommen  hat  ist kein Geheimnis und wir haben schon etliche Male darüber berichtet.  Seitens
der Politik nimmt man es offenbar billigend in Kauf, dass in Österreich lebende Personen bestohlen,
ausgeraubt, vergewaltigt und sogar ermordet werden.
Die  immer  wieder mediengerecht in Szene gesetzten Sicherheitsgipfeln,  haben sich bis dato als
Farce  erwiesen.   Auch  die  großspurige Ankündigung, acht ehemalige Grenzübergangs- Kontroll-
stellen  zur  Durchführung von Schleierfahndungen zu nutzen,  darf getrost ins Reich der Gebrüder
Grimm verwiesen werden.
Denn  mittlerweile  wurde  der  Grenzübergang  Deutschkreutz  abgerissen  und auch die Grenz-
stationen Bonisdorf,  Radkersburg,  Heiligenkreuz,  Klingenbach  und  Nickelsdorf werden bzw.
wurden ebenfalls schon Opfer der Abrissbirne.
Dazu kommen noch massive Budgetkürzungen im Bereich Sicherheit und eine unfähige Innen-
ministerin.   Alle  diese  Umstände  haben  aus  dem  einst sicheren Österreich,  ein Eldorado für
Kriminelle (meist aus den ehemaligen Ostblockstaaten) gemacht.    Augenscheinlich betrachten
zahlreiche  Regierungspolitiker  – aus  welchen  Gründen  auch  immer –   Kriminalitätsopfer  als
Kollateralschäden.   Dazu  kommt  noch,  dass  Täter  immer öfter als Opfer dargestellt werden,
wenn sie bei ihren kriminellen Taten erwischt werden und zu Schaden kommen.
Ein gutes Beispiel dafür ist, dass ein Polizist zu sechs Monaten (bedingter) Haft verurteilt wurde,
weil  er  einen rumänischen Einbrecher (um vier Uhr früh) in einem Supermarkt in Krems (Noe)
erschossen hatte.  Die ganze Angelegenheit wurde von den Gutmenschen hochgespielt, da der
Einbrecher  erst  14 Jahre  alt war.   Tja so ein Pech,  da wurde doch eine hoffnungsvoll beginn-
ende Verbrecherkarriere mit einer Kugel aus einer Polizeipistole vorzeitig beendet.
Aber zurück zu den wahren Opfern, nämlich jene Personen, die durch kriminelle Taten Schäden
am  Vermögen,  Gesundheit  oder  Leben erleiden oder erleiden sollen.   Unter diesen gibt es in
jüngster Zeit vereinzelt Wehrhafte, die nicht als ungeklärte Fälle in die Kriminalstatistik eingehen
wollten und sich zur Wehr setzten.
Da gab es beispielsweise den Juwelier in Wien Meidling, dessen Geschäft in der Nacht von drei
polnischen Einbrechern aufgesucht wurde und in Notwehr einen der Täter erschoss.  Oder den
Trafikanten  aus  Wien  Brigittenau,  den  ein mit einer Pistole bewaffneter rumänischer Räuber
überfiel und statt Geld eine tödliche Kugel (Notwehr) erhielt.
Noch  gar  nicht  so  lange  her ist ein Raubüberfall auf einen Taxilenker in Wien.   Da versuchte
ein pakistanischer Asylwerber seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, indem er dem Taxler
ein  Messer  an  den  Hals  hielt  und ihm seine Brieftasche abnehmen wollte.   Statt Geld gab es
ebenfalls eine tödliche Kugel (Notwehr).
In allen angeführten Fällen gab es ein lautes Gutmenschen-Geheule und die Betroffenen (die
Überfallenen) wurden durch den Kakao gezogen.  Diese bösen Menschen hatten es doch tat-
sächlich gewagt,  ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihr Leben zu verteidigen.
Der jüngste Vorfall  – Überfall mit tödlichem Ausgang für den Räuber – fand am vergangenen
Freitag  statt.   Da überfielen drei Männer  (einer davon war bewaffnet)  einen Juwelier in Wien
Fünfhaus.   Das Trio bedrohte den Geschäftsinhaber und dessen Ehefrau mit einer Pistole. An-
statt  Geld  und  Juwelen  gab  es eine tödliche Kugel (Notwehr) für einen der Räuber (der aus
Litauen stammte)  aus der Pistole des Juweliers.   Die anderen beiden Täter flüchteten darauf-
hin.
Und es kommt wie es kommen musste.  Die Gutmenschen haben wieder zu ihrem Geheul an-
gesetzt.   Wer es nicht glaubt, der möge sich doch zahlreiche Kommentare zu diesem Thema
auf derstandard.at durchlesen. Da gibt es Postings bzgl. Täter/Opfer-Umkehr en masse. Dass
allerdings  der  Kurier  auf  diesen Zug aufspringt erstaunt uns eigentlich.   Der Autor Dominik
Schreiber titelt die Headline seines Beitrags wie folgt:
Screen: kurier.at
Selbstjustiz?  Wie kommt Schreiber auf diese erstaunliche Frage. Der Juwelier rannte doch
nicht dem flüchtenden Räuber auf der Straße hinterher und schoss ihm dort in den Rücken.
Der  tödliche  Schuss  (Notwehr)  wurde  im  Geschäftslokal  abgegeben,  wo  sich  die  drei
Räuber befanden.  Und in diesem steht dem Lokalinhaber wohl zu, dass er sein Leben und
/oder  sein  Eigentum  verteidigt.  Vermutlich resultiert die Platzierung des Treffers aus einer
Körperdrehung des Räubers.
Und  wenn  der Kurier-Autor, Dominik Schreiber,  Mitleid mit dem litauischen Räuber hat, steht
es ihm frei dessen Familie (sofern vorhanden) finanziell zu unterstützen.  Und zur Beruhigung
der  Gutmenschen  hätten  wir ein Idee.   Man möge doch an der ungesicherten und unkontrol-
lierten österreichischen Grenze ein großes Plakat aufstellen, auf dem folgendes ( in mehreren
Sprachen)  stehen  sollte:  „Überfälle auf die heimische Bevölkerung kann Ihrer Gesundheit
schaden oder sogar Ihr Leben kosten!“   Vielleicht hält so ein Hinweis einige Kriminelle von
ihren Vorhaben ab.
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2013-07-06
 

Abartiger Feminismus


Kastration als Strafe und Kastration als Recht

Kastration als Strafe
Nichts macht Männern mehr Angst, als die Furcht von einer Frau kastriert zu werden. Und zu
Recht,  ist es doch die ultimative Entwertung ihrer ohnehin schon kümmerlichen Existenz.
Kastration als Recht
Heute kann die Eigentümerin eines Hundes frei entscheiden ob sie den Rüden kastrieren lässt
oder  nicht.   Bedenkt  frau  dass  die Männer im kommenden Matriarchat viel weniger wert sein
werden   als  heute  ein  Hund,  dürfte  klar  sein,  worauf  das   hinausläuft.    Da  es  in  einem
Matriarchat  keine  freien  Männer geben kann,  das das Matriarchat an sich männerfeindlich ist,
werden  die  überlebenden  Männer  entweder  Mutter  Staat  oder  einzelnen  Frauen  gehören.
Und  diese  Eigentümerinnen  haben  dann  natürlich  das  Recht  frei  über die Kastration ihres
Eigentums zu entscheiden.
Der Text der obigen beiden Absätze entstammt der Webseite „prokastration.wordpress.com“,
welche  natürlich  über  kein Impressum verfügt und offenbar von einer geistig gestörten Per-
son  namens  Elisabeth  betrieben  wird.   Über  sich gibt sie an,  29 Jahre alt zu sein und aus
Deutschland zu stammen. Von Beruf sei sie Wissenschaftlerin im Bereich der Gender Studies.
Politisch ist sie natürlich durch und durch Feministin.
Elisabeth  lebt laut eigenen Angaben sogar mit einem Mann zusammen,  der ihr in jeder Hin-
sicht untergeordnet ist.   Wir bezweifeln sehr, dass diese Dame einen Mann hat und dies eher
unter die Kategorie Wunschträume fällt.
Wie psychisch krank diese Frau sein muss beweist auch folgendes Bild (samt Text), welches
auf ihrem Blog zu finden ist:
Screen: prokastration.wordpress.com
Elisabeth  hält  also eine Guillotine extra für Hodensäcke für eine wunderbare Erfindung, die
in der Realität gebaut werden sollte,  da es die Männer verdient hätten.
Anfänglich  hielten  wir die betreffende Webseite für einen Satire-Blog wie etwa  z.B.  Raketa.
Allerdings wird man rasch eines Besseren belehrt,  wenn man sich nur einige Zeilen aus den
Texten  auf  „prokastration.wordpress.com“  durchliest.   Unserer  Meinung  nach  sind einige
Textpassagen bereits strafrechtlich relevant.
Allerdings  glauben  wir,  dass  Elisabeth  nicht  ins  Gefängnis  sondern  in eine geschlossene
Irrenanstalt gehört. Sie hat also mehr ein medizinisches als ein rechtliches Problem. Aber die
Webseite  der  Parade-Feministin  hat auch ihre gute Seite.   Sie zeigt nämlich zweifelsfrei auf,
wie gefährlich,  abartig und geistig gestört Feministinnen sein können.
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2013-06-26
 

Asyllobby kostet den Steuerzahler(innen) Millionen


60 Prozent der Fälle beim Verfassungsgerichtshof betreffen Asyl

Wie  aus  dem  jüngsten Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervorgeht,
sind rund 60 Prozent der behandelten Fälle Asylfragen. So sind von 4.643 neu anhängigen
Verfahren  2.770 Asylangelegenheiten.   Dies  ist  aus  dem  Tätigkeitsbericht  2012  zu ent-
nehmen. Im Klartext bedeutet das, dass die Asyllobby – die vornehmlich von Rot-Grün mit
Steuergeld gesponsert wird – den Steuerzahler(innen) Millionen kostet.
Es ist doch erstaunlich, dass zahlreiche von der Bundesregierung mit Steuergeld finanzierte
NGO’s  nichts  anderes tun,  als aussichtslose Asylverfahren bis hin zum VfGH zu verschlep-
pen.   So  wird  ein großer Teil  der  VfGH-Beschwerden  abgelehnt  bzw.  zurück- und abge-
wiesen.
Von  den  4.574 Erledigungen  im  Vorjahr  waren 1.531 Ablehnungen,  117 Abweisungen
und 203 Zurückweisungen.   Nur 201 Anträgen wurde stattgegeben.  Diese Zahlen zeigen
deutlich  auf,  dass  es sich bei vielen Asylverfahren um reine Verschleppungstaktiken der
sogenannten „Hilfsorganisationen“ handelt.
 
Dass  diese  Asyllobby natürlich nicht gratis zur Verfügung steht sondern dabei kräftig ab-
kassiert ,  ist  die  eigentliche Ungerechtigkeit.   Denn das „Geschäft“ wird am Rücken der
Einzelschicksale  der  Flüchtlinge  gemacht,  denen  man  mit  falschen  Hoffnungen und
unhaltbaren Versprechen Jahre des Lebens stiehlt.
Dass diese Asyllobby nicht davor zurückschreckt geltendes Recht und jene die sich daran
halten,  als  ausländerfeindlich  und  rassistisch zu verunglimpfen,  um ihre „Aktivitäten“ in
ein  besseres  Licht  zu  rücken,  ist  im  Grunde  genommen menschenverachtend.  Denn
dieses  „gutmenschliche Engagement“  findet  zu einem sehr großen Teil auf dem Rücken
aussichtsloser Asylfälle – und daher den betroffenen Menschen – statt.
Anstatt  die  Asyllobby  mit  Millionen  zu  sponsern,  gehört  diese  in  die Verantwortung
genommen, wenn absichtlich aussichtslose Asylverfahren verschleppt werden. Aber hier
scheint  Profitgier  vor  Menschlichkeit  zu  gelten,  und zwar auf dem  Rücken der betrof-
fenen Asylwerber(innen), sowie zum Nachteil der Steuerzahler(innen).
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2013-05-21
 

Von Recht und Gerechtigkeit


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise

an den  Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt

 
 
An  so  ziemlich  allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen  der Jugendämter stattgegeben wird bzw.  vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw.  ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
 
Man  ist  der  Meinung,  dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse.   Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
 
Vom  Finanziellen  mal  ganz abgesehen,  denn so ein Verfahren,  dass unter Umständen
über  Jahre  gehen  kann,  kostet im Schnitt um die 5000,– €  und mehr  – welche Eltern
können  sich das schon leisten!?   Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
 
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet,  dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers  abgenommen  wurde.   Die  Rechtsmittelbelehrung  auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“  abgefasst,  die  dadurch  auch  nicht  jeder  versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
 
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
 
Mit  vorgehaltener Hand sagt man uns,  dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen  Weg  gehe,  dem Weg des Jugendamtes eben.   Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit  in Kauf und hoffe darauf,  dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
 
Sehr  fragwürdige  Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
 
Erich Weber

2012-11-13
 

Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12


Lautes Schnitzelklopfen

„Sie  haben  am  28.02.2012  von  22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
 
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm  erregt  wird.  Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A.,  wurde Kontakt aufgenommen.  Dieser
gab  an,  dass  er  im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte,  weil er am
29.02.2012 heiratet.“   Rechtsentscheidung unter diesem  LINK.
 

Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen

„Sie  haben  als  Bauherr  nicht  dafür  gesorgt,  dass  die  auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten.  Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“  Rechtsentscheidung
unter diesem  LINK.
 

Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung

Es  gibt  natürlich  auch eine Strafe,  wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und  da  soll  noch  einer  Unternehmer  werden,  wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
 
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen  durchgeführt  und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
 
Weiters  werden  vor  Beginn  einer  Baustelle  konkret  für die Baustelle Unterweisungen
durch  den  Polier  bzw.  Obermonteur  durchgeführt,  für  die  konkrete  Baustelle durch
Herrn X.  Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
 
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor  dem  Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es  sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden.   Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als  Ausschubleiter  der  X  verwendet,  weil sich diese in der Halle befand.“   Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
 
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2012-10-16
 

Ausrede verlasse mich nicht!


Das Innenministerium bedient sich absurder Ausreden

Die Rechtfertigung für den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei beim
WKR-Ball ist mehr als lächerlich.   Eine absurdere Ausrede haben wir von einem Ministerium
noch nicht gehört. Damit meinen wir die Rechtfertigung des Sprechers des Innenminister-
iums dafür,  dass bei den Gegendemonstrationen zum  WKR-Ball das Vermummungsverbot
von der Polizei nicht exekutiert worden ist.
 
Am  27. Jänner  2012 haben etliche gewaltbereite Linksextremisten gegen den WKR-Ball
demonstriert und deren friedliche Besucher attackiert,  beschimpft und bespuckt.  Sogar
auf ältere Frauen und Behinderte ist von gewaltbereiten Ballgegnern keine Rücksicht ge-
nommen worden.
 
Die  zum  Teil von linksextremen undemokratischen Organisationen aus Deutschland und
Italien importierten Demonstranten ließen in Wien ihren Aggressionen und ihrem Zerstör-
ungstrieb  ungehindert,  ja sogar von den Grünen,  der jungen SPÖ und konfessionellen
Organisationen  – durch deren ideologischen Parolen –  indirekt bestärkt, freien Lauf.
 
Ein  großer Teil  der hemmungslosen Gewalttäter  (bei einem wurde eine Bombe gefun-
den)  war vermummt gewesen,  ohne dass die Polizei, die das Recht gehabt hätte,  ein-
schritt. Wenn das Innenministerium diese Zurückhaltung der Polizei nur damit begründet,
die  Situation hätte dadurch noch weiter eskalieren können,  wäre diese Argumentation
nachvollziehbar gewesen.
 
Aber mit der Ausrede:  „Man wusste nicht,  ob jemand der Demonstranten rund um den
WKR-Ball  am  27. Jänner  eine Haube gegen Kälte aufhatte oder um sich unkenntlich zu
machen“ zu argumentieren, grenzt daran, sich über die Opfer dieser „Demonstranten“ in
zynischer  Weise  lustig machen zu wollen und jene Bürger,  die auf Recht und Ordnung
Wert legen würden, für dumm zu verkaufen.
 
Wenn  man  dieses Argument fortsetzen  will,  kann  das  Innenministerium dann die nicht
erfolgte  Entwaffnung  eines  Gewalttäters  damit begründen,  dass  man  ja  nicht wissen
konnte,  ob er mit dem  Messer nicht  jausnen wollte.   Es ist ja  fast erstaunlich,  dass die
Bombe sichergestellt wurde. Diese hätte doch als verspätetes Sylvester-Feuerwerk gelten
können,  wenn  man  die absurde Ausrede seitens des Innenministeriums vernimmt,  was
den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei betrifft.
 
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2012-04-26
 

Gleiches Recht für alle


Sozialistische Säuberungsaktion des Wiener Stadtbildes

Möglicherweise ist es wirklich an der Zeit,  historische Persönlichkeiten nach dem Stand
der heutigen Wertmaßstäbe neu zu bewerten.  Jedenfalls scheint dies eine neue Lieb-
lingsbeschäftigung  der SPÖ sein.  Denn diese veranstaltet seit einiger Zeit eine „Säub-
erung“ des Wiener Stadtbildes.
 
So  wurde  beispielsweise der Jagdflieger Walter Nowotny seines Ehrengrabs verlustig
und  die  Gräber des Ständestaat-Kanzlers Dollfuß und des Generalstabschaf der k.u.k.
Armee im Ersten Weltkrieg, Feldmarschall Conrad von Hötzendorf,  sollen dem Beispiel
Nowotnys folgen.
 
Nachdem der österreichische Dichter Ottokar Kernstock bei den Roten in Ungnade ge-
fallen war,  hat es nun den christlich-sozialen Bürgermeister Karl Lueger erwischt.   Der
Straßenzug im  1. Wiener Gemeindebezirk   „Dr. Karl-Lueger-Ring“ soll nun umbenannt
werden.
 

Gilt nur für nicht-sozialistische Personen

Allerdings  ist es auch für einen Blinden mit Krückstock auffallend,  dass die rote Säuber-
ungsaktion  nur nicht-sozialistische  Personen betrifft.   Denn von einer Beseitigung der
blutigen Spuren ihrer eigenen Ideologie nimmt die SPÖ offenbar Abstand. Denn anders
ist es nicht zu erklären, dass die Gedenktafel des Diktators und Massenmörders Stalin in
Wien-Meidling und das Denkmal des mörderischen Revolutionärs Ernesto „Che“ Guevara
in Wien-Donaustadt bis dato unangetastet blieben.
 
Auch  ist  uns  von  einer  Umbenennung  des Karl-Marx-Hofs oder des Friedrich-Engels-
Platzes nichts bekannt,  obwohl die beiden Herren mit ihren Schriften die Basis für zahl-
reiche mörderische Regime mit Millionen von Opfern gelegt haben.
 
Besonders befremdlich ist jedoch die Treue der Sozialdemokraten zu Julius Tandler, der
als  SPÖ-Stadtrat und Arzt ein Wegbereiter für die schrecklichen Euthanasie-Morde der
Nazis an Behinderten war,  indem er 1924 in einem Aufsatz zu „Ehe und Bevölkerungs-
politik“ schrieb:
 
Welchen  Aufwand  übrigens  die  Staaten für völlig lebensunwertes Leben leisten müs-
sen, ist zum Beispiel daraus zu ersehen,  daß die 30.000 Vollidioten Deutschlands diesem
Staat zwei Milliarden Friedensmark kosten.   Bei der Kenntnis solcher Zahlen gewinnt das
Problem der Vernichtung lebensunwerten Lebens an Aktualität und Bedeutung.  Gewiß,
es sind ethische, es sind humanitäre oder fälschlich humanitäre Gründe, welche dagegen
sprechen,  aber  schließlich  und  endlich  wird auch die Idee,  daß man lebensunwertes
Leben opfern müsse, um lebenswertes zu erhalten, immer mehr und mehr ins Volksbe-
wußstein dringen.“
 

Die braune Vergangenheit der SPÖ

Auch ist es uns nicht bekannt, dass der  „Dr. Karl Renner Ring“  umbenannt werden soll,
obwohl  Renner  den Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland befürwortete und sich
dafür  dezidiert  aussprach.   Wer mehr über die braune Vergangenheit der SPÖ und die
Verehrung deren Vertreter wissen will,  dem legen wir unseren Beitrag  „Auf der Suche
nach den braunen Sümpfen“  ans Herz.
 
Nun  stellt  sich  die berechtigte Frage,  warum die SPÖ bei ihrer Säuberungsaktion nicht
gleiches Recht für alle gelten lässt? Oder ist dieses vorgeschobene und geheuchelte Gut-
menschentum  wieder  nur eine Ablenkung von den wahren Problemen der Stadt Wien?
Jedenfalls erinnern und solche polit-historische Säuberungsaktionen an totalitäre Systeme,
die meist mit ihrem Untergang zu kämpfen haben.
 
*****

2012-04-22
 

Das AMS


GASTAUTOREN – BEITRAG


Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen
muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar
nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.

Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch
die  Justiz sowie die  Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht.   Doch
musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen??   Offenbar ja, denn sonst
gibt  man ja den Ämtern und  Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall
einfach zu!?

Da  werden Menschen ohne  Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen,  die sie nicht
wollen  und / oder  nicht  können!   Da werden Menschen in  Schulungen gezwungen,  die
weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen,  nein nur den Betreibern der
Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter
Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.

Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind
und  sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen.  Oder gar nicht in der Lage
sind das vom AMS verlangte zu tun,  nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver-
langt.

Da  werden  Menschen  in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end-
lich  abgeschlossen  ist,  ohne  Arbeit,  ohne  Geld  und  meist  auch ohne weitere Hilfe.  Da
werden  Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech-
enden Folgen.

Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über-
fordert war und sich so dazu genötigt sah.   Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt,  nach
Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….

Ja  auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht,  nicht vom AMS, nicht von
den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und
rechtswidrigem  Verhalten der Verantwortlichen,  fühlt sich so wehrlos und damit auch wert-
los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!

Wenn  dann  mal  etwas  auffliegt,  wie in diesem fall,  dann heißt es einfach:  „der ist selber
schuld, wir  haben  alles getan was wir konnten“  oder  „es handelt sich um einen bedauer-
lichen Einzelfall“

Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich,  doch das wird einfach in Grund und
Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben
ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant-
wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.

Darüber hinaus  ist  das  ASVG  sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze)  als
verfassungswidrig anzusehen,  da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet.   Darüber
hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem  Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung
festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz-
geber!!

Erich Weber

2012-04-02
 

Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ


Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier

 
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen  Kronen Zeitung zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen,  um Pfändungen beim säumigen Bräuti-
gam vorzunehmen.   Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger,  Riza Demir, bisher vier
Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12)
 
Der  Grund für diese  Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder
Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere
liefen.   Der Exekutor  rechnete  offenbar mit der Tatsache,  dass er bei den Hochzeitsge-
schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.
 

Eigentor mit Video auf Youtube

Angesichts der Anzahl von  2.000 Gästen bei der Feier,  hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken  bezüglich  seiner  Sicherheit  und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten.  Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKEN

Im Video ist einwandfrei ersichtlich,  wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und

die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier
liegt der sehr Verdacht nahe,  dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die
Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein.
 
So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht-
heit  der  Hochzeitsgäste verstehen,  jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der
Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.
 

Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet

Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der   SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab.  Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während  dieser  angegriffen wurden,  dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
 
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete  die betreffende Exekution als  „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“ 
Offenbar hat  H. Jarolim  das Video nicht gesehen,  denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
 
Aber  der  SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre.   Nein Herr Jarolim,  bei einer
österreichischen  Hochzeitsfeier  hätten  Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
 
Interessant ist auch,  dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet.   Weiters  fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um  solche  „Übergriffe“  zukünftig zu vermeiden.  Es ist erstaunlich welche
Einstellung  H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das  als Justizsprecher der SPÖ,  die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
 
*****

2012-03-28
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

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2012-01-28

 

Das Recht geht vom Volk aus


Nordkorea lässt grüßen

Die einzige und beste Schuldenbremse wäre der sofortige Rücktritt dieser Bundesregier-

ung. In den letzten Tagen ist viel von staatspolitischer Verantwortung die Rede gewesen.

Sogar der sonst so schweigsame Herr Bundespräsident hatte das Wort ergriffen und die

Opposition  aufgefordert,  dass sie den Plenarsaal  während der Abstimmung  verlassen
soll, wenn sie der Schuldenbremse nicht zustimmen will.

 

Dass dieser Aufruf wohl eher in die  nordkoreanische Diktatur passt, als in ein demokrat-

isches Staatssystem, sollte Dr. Heinz Fischer eigentlich wissen.  Immerhin war er jahre-

lang Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft.

Allerdings ist Nordkorea eine der erklärten Lieblings-Destinationen  der  sozialistischen

Politiker-Führungsriege.   Aus diesem Grund wäre die erstaunliche  Aufforderung des

Herrn Bundespräsidenten durchaus plausibel.

 

Jedenfalls verhallte der Ruf von Dr. Fischer ungehört und keiner der Oppositionsparteien

kam  seiner Aufforderung nach.   Der Bundespräsident hätte besser einen runden Tisch
der Partei-Obleute einberufen sollen, um die von der SPÖ praktizierte Ausgrenzungspoli-
tik endlich zu beenden.

 

Wie  man nun durch das Verhalten des Bundespräsidenten erleben konnte,  gibt es nicht
nur  eine Finanz- und Währungskrise,  sondern auch eine Demokratiekrise.   Anstatt die
Opposition  aufzufordern den Plenarsaal zu verlassen,  wenn diese nicht nach der Pfeife
der  Regierung tanzt,  sollte man  zusätzlich die  Bevölkerung auf direkt  demokratische
Weise einbinden.   Denn offenbar hat die Regierung und auch der Herr Bundespräsident
mittlerweile vergessen,  dass das Recht vom Volk ausgeht.

 

*****

2011-12-07 

Die Katze lässt das Mausen nicht


Rasender Ortstafel-Anwalt

Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu

schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt.  Er bezahlte

die Strafe  nicht, sondern  klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-

widrig, da diese nicht zweisprachig war.   Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-

richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.

 

Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und

konnte diese  sicher nicht  als Vorbild  – vor allem für junge Lenker(innen) –  gewertet
werden. Denn Ortsgebiet  bleibt Ortsgebiet  und das vorgeschriebene  Tempolimit dient
der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts-
tafel  bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet,
der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.

 

Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und
deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern.   Aber bekannter Weise

lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder

mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.

 

Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv

In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2

Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter

wurde der Führerschein abgenommen.   Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul-
ung stehen ins Haus des Anwaltes.

 

Rudi Vouk trat  in der  Ortstafel- und der  Amtssprachenfrage immer  gerne als Ver-

fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es

mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-

walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.

 

Alkoholisierte Lenker stellen eine massive  Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar,
da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen.  Aber
vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko-
fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir
allerdings.

 

Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab
laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State-
ment zum Vorfall ab:  „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging
es um Prozente.  Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“

 

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2011-10-08
 

SOS-Mitmensch ist beleidigt


SOS-Mitmensch misst Demokratiereife

Einen  erstaunlichen  Gradmesser für  Demokratiereife  wendet  die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an,  denn dort meint man:  „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“

Grund dafür ist,  dass das  Innenministerium  den NGOs  den  Zutritt  ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert.  Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-

den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von  SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.

Ab 1.Juli  tritt das  neue Fremdenrecht  in Kraft und  damit  dürfen  neuankommende Flücht-
linge das  Lager während  der ersten  5 bis 7 Tagen  nicht mehr  verlassen.  Dieser  Aufent-
halt  hat  mit einem  Gefängnisaufenthalt nicht  das Geringste  zu tun.  Während dieser  Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und

bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.

Dies wäre nicht möglich,  wenn sich der Flüchtling unbekannten  Aufenthaltortes befinden
würde.  Durch diese Anhaltung im Lager können  die Behörden effektiver arbeiten und so-

mit rascher zu einem Ergebnis kommen.

Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren

Asylwerber welche  sich nicht  an die 5 bis 7-tätige  Aufenthaltspflicht halten,  drohen zu
Recht  rechtliche  Sanktionen bis  hin  zur  Schubhaft.  Denn  wie  es sich  in letzter  Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.

Diese Personen  werden zwar in ihrer Heimat verfolgt,  allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.

Kaum ein Tag vergeht,  dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar  Raubüberfällen festgenommen werden. Bei

ihrer Festnahme  sind diese  auch nicht  gerade zimperlich.  Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.

Daher ist  es die Pflicht  und das  Recht  des Staates Österreich,  einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht

auch zum  Schutz der in Österreich lebenden Menschen.  Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.

Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?

Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch,  könnte er  zur Annahme kommen,  dass in  Traiskirchen Asylwerber  unkorrekt be-
handelt oder  gar deren  Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs,  dass die Menschenrechtsorganisation  vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten  davon abgehalten wird,  ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.

Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von  jedem  X-beliebigen Horrorgeschichten  aufs  Auge drücken zu lassen,  die Angaben

eines  angeblichen  Asywerbers  so  gründlich  wie  möglich zu  überprüfen und  damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.

Denn eines  finden wir erstaunlich,  nämlich dass  SOS-Mitmensch noch  nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher)  verursacht wurden.  Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen  in seiner Heimat  verfolgt wurde,  hat sicher  Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-

nisaufenthalt vergleichen würde.

*****

2011-06-03
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

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2011-03-02
 

Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt


Mahnklage

Dass eine illegal beschäftigte Putzfrau als Postempfangsberechtigte für amtliche Schreiben
eines Gerichts gesehen wird, möge als erstaunlich erscheinen.  Tatsächlich war dieser Fall
aber eingetreten.

Im  betreffenden  Fall  ging es um ein  sogenanntes  Mahnverfahren  oder auch  Mahnklage

genannt. Der Kläger bringt seine Geldforderung ( max. bis zu 75.000,- Euro) bei Gericht ein.
Dieses überprüft  vorerst nicht ob diese Forderung gerechtfertigt ist,  sondern stellt dem ver-
meintlichen Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.

Zustellung zu eigenen Handen

Wenn der Empfänger gegen den Zahlungsbefehl  innerhalb einer vierwöchigen Frist nicht
beruft,  erwächst dieser in Rechtskraft.  Bei einer  Berufung wird der  Fall verhandelt. Zahl-
ungsbefehle  werden vom  Gericht  immer mittels RSA-Briefes (blaues Kuvert)  versendet
und müssen eigenhändig zugestellt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann,  wenn der
Empfänger einen  Postempfangsberechtigten hat.  Und dieser  Umstand macht  folgenden
Fall so erstaunlich.

Illegale Putzfrau übernahm amtliche Post

Was war geschehen?  Ein  Firma aus der  Steiermark hatte eine  Putzfrau  beschäftigt,  die
unkorrekter  Weise nicht angemeldet war.  Diese reinigte  einmal in der Woche  die Räum-
lichkeiten des Betriebes ausserhalb der Öffnungszeit,  in der ausser ihrer Person niemand
anwesend war. Die Belegschaft des Unternehmens befand sich zu dieser Zeit sogar nach-
weislich auf einem Firmenausflug.

Just zu diesem Zeitpunkt kam  der Briefträger,  um die Post, unter  der sich auch ein Zahl-
ungsbefahl über rund 14.500,- Euro befand, zuzustellen. Die illegal beschäftigte Putzfrau

bestätigte den  Empfang des  gerichtlichen  Schreibens,  gab  dieses jedoch  nicht an die
Geschäftsleitung  weiter,  sondern legte dieses  angeblich auf  den Schreibtisch  des Ge-
schäftsführers. Jedenfalls gelangte das Gerichtsschreiben nie in dessen Hände.

Wiedereinsetzung beantragt

In Folge waren weder der Firmeninhaber, noch dessen Geschäftsführer in Kennntis dieses
Zahlungsbefehles.  Daher erfolgte auch kein Einspruch gegen  diesen und das Gericht be-
willigte nach  Verstreichung der  Einspruchsfrist,  die Exekution der offenen Forderung. Der
Geschäftsführer war über alle Maße erstaunt,  als ihm die Exekutionsbewilligung zugestellt
wurde.

Er beantragte beim zuständigen Landesgericht die nochmalige Zustellung des Zahlungsbe-
fehles oder eine  Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand.  Beim LG Leoben
hatte man  aber offenbar  keine Lust  auf  Mehrarbeit,  wies den  Antrag  zurück und hielt die

Exekutionsbewilligung aufrecht.

Daraufhin  wandte sich der  betroffene Geschäftsführer  an das  OLG Graz  und erhielt dort

Recht. Eine Putzfrau die einmal wöchentlich ausserhalb der Öffnungszeit die Firmenräum-
lichkeiten reinigt, ist für amtliche Firmenpost nicht empfangsberechtigt.

Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt

Diese Entscheidung gefiel  wiederum dem Exekutionsbetreiber nicht,  sah er doch schon
die  geforderte  Summe in  seiner  Kasse.  Schlussendlich landete  die ganze  Causa vor
dem OGH und dieser entschied in der Tat höchst erstaunlich.

„Der Senat gelangte zur  Erkenntnis,  dass im vorliegenden Fall die  Reinigungskraft als
Arbeitnehmerin  der  Beklagten  und  damit   als   taugliche  Ersatzempfängerin iSd § 16
ZustG zu qualifizieren ist.“

Die gesamte OGH-Entscheidung können Sie hier downloaden.


Auf gut Deutsch heisst dies,  dass sogar eine illegal beschäftigte Putzfrau in einem Betrieb

bedingt   zeichnungsberechtigt ist.  Dieses Senatserkenntnis beweist,  dass auch der OGH
in der Lage ist  realitätsfremde Urteile zu fällen.  Jedenfalls musste der Geschäftsführer die
14.500,- Euro bezahlen, obwohl nie in einem Gerichtsverfahren geklärt werden konnte, ob
diese Forderung zu Recht bestand.

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2010-12-26
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

*****

2010-12-22
 

Pilz: Viel Panzer, wenig Hirn

 

Pilz reitet wieder einmal auf dem Assistenzeinsatz herum

Die Verlängerung des  Assistenzeinsatzes ist  größter  anzunehmender Schwachsinn,  meint
der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, in einer heutigen  APA-OTS Aussendung„Die Re-
gierung hat Geld für alles, was Menschen nicht brauchen, aber keins für das, was Menschen
brauchen“, so der Grünpolitiker.
Da müssen wir Herrn Dr. Pilz recht geben, denken wir nur an die Unsummen welche für an-
gebliche Asylanten und  sonstiges  dahergelaufenes  Gesindel ausgegeben werden.  Aber
zurück zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres.

Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern  überschwemmt.  Einbrüche und  Raubüberfälle  stehen an der Tagesord-
nung.  Auch vor  Mord wurde nicht zurückgeschreckt,  wie einige  traurige  Beispiele jüngst
vergangener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem,  im heurigen Frühjahr  veröffentlichen  Rechnungshofbericht  ist zu  lesen,  dass von
Dezember 2007 bis April 2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenz-
raum  eingesetzt  waren.  In diesem Zeitraum wurden   2.246 Mal  sicherheitsrelevante Wahr-
nehmungen  getätigt und in enger  Abstimmung  mit den Behörden entsprechende Maßnah-
men gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende  Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt.  Also gesamt gesehen  eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis. Die
Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf rund 29,3
Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des  Assistenzeinsatzes zu berech-
nen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht wer-
den, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten.  Dies wurde aber im Bericht des
Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf  jeden Fall fest,  dass durch den Assistenzeinsatz des  Bundesheeres eine Prä-
ventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben geret-
tet hat.  Sicherlich haben die Soldaten  an der Ostgrenze auch dazu beigetragen,  die ausuf-
ernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Planloses Herumstehen

Pilz sieht im Assistenzeinsatz vor allem die  Verschwendung von Steuergeldern für Präsenz-
diener, die planlos im schönen Burgenland herumstehen. Dass diese Soldaten alleine durch
ihre Präsenz die  eine oder andere  Straftat verhindert und sogar  Menschenleben gerettet
haben, dürfte beim Grünen Sicherheitssprecher noch nicht angekommen sein.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Ein Peter Pilz wird die  Sinnhaftigkeit  dieses Einsatzes sicher  nicht beurteilen können. Denn
in den gut bewachten Wiener Nobelvierteln,  wo auch er in  einem davon  Quartier bezogen
hat,  ist  er weit  weg vom  Schuss der  alltäglichen  Kriminalität.  Vielleicht sollte er sich einige
Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine
Meinung schnellstens ändert.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Kasernen-Fenster hinausgeworfenes Steu-
ergeld.  Da stellt sich  für uns die Frage,  was ist diesem  Mann eigentlich  ein Menschleben
wert? Mit seiner wiederholten Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes
plädiert, nimmt er billigend in Kauf,  dass  in Österreich Menschen beraubt,  bestohlen und
ermordet werden können.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des  Bundesheeres gäbe es noch.  Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem  Grünen Pilz wahrscheinlich  auch nicht ge-
fallen.  Er hätte  vermutlich ein  Problem damit,  dass räuberische  Ostblockbanden  nicht
mehr ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
*****

2010-11-29
 

Wie viel ist Dr. Pilz ein Menschenleben wert?


Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im  Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden  2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen  getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Pilz sieht ein Fiasko

Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist.  Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit  dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus  beurteilen können.
 
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal
sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert.
Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau
durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be-
völkerung.  Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert?  Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass  in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen  die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.

*****
2010-03-08 
 

Ist Hellsehen ein Betrug?


Hellseherische Fähigkeiten

Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.

Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug

Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.

Krone veröffentlicht Fahndungsfoto

Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen.  Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.

Krone-Foto führte zum Erfolg

In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung  Hellsehern eine Plattform
geboten wird?

Immer wieder Doppelmoral bei der Krone

Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
*****

2010-01-18
  

Leserbriefe


Total unterschiedliche Meinungen

Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.

Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.

Leserbrief aus Salzburg

In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.

Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.

Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Leserbrief aus Wien

Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:

Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich.  Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.

Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“

verankert ist.  

Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.

(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)

Bitte Kommentarfunktion nutzen

Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.

Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf  www.erstaunlich.at

Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.

*****

2009-12-26
  

Erstaunlich schnelle Reaktion


Adresse des Vereinssitzes korrigiert

Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“.
Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon
vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite,
heute schnellstens korrigiert.
Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige  Stammleser von ERSTAUNLICH“
und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk-
sam gemacht.

Die Zustelladresse eines Toten

Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
 
Stauni
  
2009-11-24 

 

Engel auf Pfoten


Ein wahrer Menschenfreund

Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen  handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.

Schnelle Vereinsübernahme

Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland  Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von  Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
 

Starkes Interesse

Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.

Umfangreiche Aktivitäten

Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder  anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.

Ein Spendenverein ohne Adresse

Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.

Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute

Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse  A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.

Behörden und Spender sind sicher interessiert

Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative  Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.

Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky

Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R.  Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
 

Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:

Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
  
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten
und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun-
sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.

Verbrecher oder Ehrenmann?

Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die  Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.

Wo sind die Moralisten geblieben?

Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.

Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd.
In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben
auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten.
Stauni
  
2009-11-23
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Der Schmäh mit dem Preis

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen  frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.

Lockangebote

Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz  „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.

Preisliche Überraschungen

Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.

Preisdumping

Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“  hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
  

Alles ein Irrtum

Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.

Gezielte Werbung ?

Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.

Kaufvertrag ungültig

Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche  Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.

Kostenlose Stornos ?

Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
  
2009-07-31
  

Kampf dem Islamismus !


Betriebsausflug

In einer heutigen APA-Presseaussendung der FPÖ wird mitgeteilt, das die Freiheitliche Partei
Österreichs, auch heuer wieder den Anti-Islamisierungskongress in Köln nach Kräften unter-
stützen wird.
Die Herren und Damen  der FPÖ, NRAbg. Harald Vilimsky und NRAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, sowie der Wiener Stadtrat Johann Herzog und Landtagsabgeordneter Mag. Johann
Gudenus werden an der Veranstaltung von „pro Köln“ teilnehmen.

Wikipedia

Laut Wikipedia, ist die „Bürgerbewegung pro Köln  eine Wählergruppe, die mit eigener
Fraktion im Stadtrat von Köln  vertreten ist. Sie wird seit 2004 unter dem Verdacht einer
rechtsextremistischen Bestrebung im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt und beobachtet.
   
Die FPÖ weiß es besser, denn sie weist Verunglimpfung der Bürgerbewegung „pro Köln“ als
„rechtsradikale Gruppe“ aufs Schärfste zurück.
Über die Programme und Anliegen  dieser „Bürgerbewegung“ kann sich der geneigte Leser
unter  http://www.pro-koeln-online.de/  ausführlich informieren.
   
Man kann nur hoffen, dass andere demokratische Länder diesen „Ausflug“ nicht als offiziellen
Besuch einer österreichischen Politiker-Delegation bewerten.

Wir zitieren

Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhindern.
  
So steht es wortwörtlich in der FPÖ-Presseaussendung.

Bedenkliches Zitat

Das o.a. Zitat muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine „demokratische“ Partei will
allen Ernstes in einem demokratischen Land, die Ausübung der Religionsfreiheit beschränken.
  
Es ist noch zu verstehen, wenn eine Abneigung gegenüber islamitischen Gesetzesbrecher
besteht, aber den  religiösen Glauben einer Bevölkerungsschicht zu verwenden um ein der-
artiges Gedankengut zu verstreuen, ist bereits mehr als bedenklich.

Freiheitlich

Der Buchstabe „F“ im Namen „FPÖ“  sollte eigentlich für das Wort „Freiheitlich“ stehen und
dies bedeutet im weiteren Sinn eine liberale Einstellung. Von dieser ist jedoch die FPÖ meilen-
weit entfernt, wenn sie solches Gedankengut in sich trägt.
Polemik gehört zu täglichem Geschäft in der Politik, aber solche Äußerungen wie im o.a. Zitat
sind demokratiefeindlich, den sie beabsichtigen ein in der österreichischen Verfassung gewähr-
leistetes Recht zu beschneiden, nämlich das der uneingeschränkten Religionsfreiheit.

Hat es alles schon gegeben

So ähnliche Äußerungen hat es bereits vor 75 Jahren gegeben und hat damit geendet, dass
6 Mio Juden umgebracht wurden. Auch wenn es so mancher „Halbirrer“ nicht wahrhaben will
und sogar die Existenz von Gaskammern leugnet.
Wir haben mit dem Islamismus nichts am Hut, respektieren aber jegliche Religion. Jeder
zivilisierte Mensch mit nur einem Funken Demokratieverständnis, kann und darf solche Zitate
nicht akzeptieren.

Vielleicht sollten jene Personen die einen derartigen „Schwachsinn“ von sich geben, zuerst
ihr Gehirn einschalten, bevor sie den Mund aufmachen.
Stauni
 
2009-05-07
  

Inhalts-Ende

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