FPÖ am Vierfachmord schuld?
Öllinger versucht aus Vierfachmord politisches Kapital zu schlagen
Uns ist allen noch der schreckliche Amoklauf in Niederösterreich in Erinnerung, der mit einem vierfachen Mord endete. Nun stellte sich heraus, das ein Polizist den mutmaßlichen Mörder mit Munition beliefert hatte. Es handelte sich dabei um Munition, die beim Scheibenschießen Verwendung findet. Die Tageszeitung ÖSTERREICH berichtete gestern darüber und stellte auch nachfolgendes Interview mit dem betroffenen Polizisten auf ihrer Webseite online. Obwohl Öllinger auf ÖSTERREICH verlinkt hat, dürfte er das Interview offenbar nicht gelesen haben. Da uns bekannt ist, dass der Grünpolitiker ein eifriger ERSTAUNLICH-Leser ist, bringen wir dieses nachfolgend in der Hoffnung, dass Öllinger darüber stolpert. Screen: österreich.at So schrecklich diese Morde auch waren und sind, so primitiv ist die Vorgangsweise des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger (Grüne), der auf seiner Facebook-Seite versucht, aus diesem traurigen Vorfall politisches Kapital zu schlagen. Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger) Sarkastisch merkt er an: „Wie kann es sein, dass wir erst jetzt davon erfahren, dass ein Polizist und FPÖ-Kandidat dem Vierfach-Mörder Huber Munition geliefert hat?“ ERSTAUNLICH übt auch öfters Kritik am Verhalten von Polizeibeamten, aber Recht muss Recht bleiben. Was kann der Munitionslieferant – über den wir übrigens auch schon kritisch geschrieben haben – für den Amoklauf? Sind nun alle Waffengeschäftsinhaber, bei denen Huber jemals Munition gekauft hat, Schuld an der Ermordung von vier unschuldigen Menschen? Und was hat die FPÖ und/oder die Polizei damit zu tun. Wir sind uns absolut sicher, wenn der Beamte ein Grüner gewesen wäre, würde dieser Umstand nicht auf Öllingers Facebook-Seite stehen. Süffisant ergänzt Öllinger sein Kommentar noch mit: „Eh nicht die Muntion, mit der drei seiner Kollegen und ein Sanitäter umgebracht wurden, beteuert der Lieferant!“ Eigentlich traurig wie ein Grünpolitiker versucht, auf Grund der Ermordung von vier Menschen, politisches Kleingeld zu wechseln. Erstaunlich ist auch die Anmerkung: „Ich fürchte, da ist noch lange nicht alles auf dem Tisch!“ Was soll diesbezüglich noch nicht auf dem Tisch liegen? Ein Erkenntnis, dass die FPÖ an dem Vierfachmord schuld ist? Denn zu diesem kommen augenscheinlich schon User(innen) auf Karl Öllingers Facebook-Seite. (Siehe obigen Screenshot). ***** 2013-09-27Und wieder bewies ein Opfer Zivilcourage
Überfälle können der Gesundheit schaden oder sogar das Leben kosten
Dass seit der Öffnung der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten, die Kriminalität immens zugenommen hat ist kein Geheimnis und wir haben schon etliche Male darüber berichtet. Seitens der Politik nimmt man es offenbar billigend in Kauf, dass in Österreich lebende Personen bestohlen, ausgeraubt, vergewaltigt und sogar ermordet werden. Die immer wieder mediengerecht in Szene gesetzten Sicherheitsgipfeln, haben sich bis dato als Farce erwiesen. Auch die großspurige Ankündigung, acht ehemalige Grenzübergangs- Kontroll- stellen zur Durchführung von Schleierfahndungen zu nutzen, darf getrost ins Reich der Gebrüder Grimm verwiesen werden. Denn mittlerweile wurde der Grenzübergang Deutschkreutz abgerissen und auch die Grenz- stationen Bonisdorf, Radkersburg, Heiligenkreuz, Klingenbach und Nickelsdorf werden bzw. wurden ebenfalls schon Opfer der Abrissbirne. Dazu kommen noch massive Budgetkürzungen im Bereich Sicherheit und eine unfähige Innen- ministerin. Alle diese Umstände haben aus dem einst sicheren Österreich, ein Eldorado für Kriminelle (meist aus den ehemaligen Ostblockstaaten) gemacht. Augenscheinlich betrachten zahlreiche Regierungspolitiker – aus welchen Gründen auch immer – Kriminalitätsopfer als Kollateralschäden. Dazu kommt noch, dass Täter immer öfter als Opfer dargestellt werden, wenn sie bei ihren kriminellen Taten erwischt werden und zu Schaden kommen. Ein gutes Beispiel dafür ist, dass ein Polizist zu sechs Monaten (bedingter) Haft verurteilt wurde, weil er einen rumänischen Einbrecher (um vier Uhr früh) in einem Supermarkt in Krems (Noe) erschossen hatte. Die ganze Angelegenheit wurde von den Gutmenschen hochgespielt, da der Einbrecher erst 14 Jahre alt war. Tja so ein Pech, da wurde doch eine hoffnungsvoll beginn- ende Verbrecherkarriere mit einer Kugel aus einer Polizeipistole vorzeitig beendet. Aber zurück zu den wahren Opfern, nämlich jene Personen, die durch kriminelle Taten Schäden am Vermögen, Gesundheit oder Leben erleiden oder erleiden sollen. Unter diesen gibt es in jüngster Zeit vereinzelt Wehrhafte, die nicht als ungeklärte Fälle in die Kriminalstatistik eingehen wollten und sich zur Wehr setzten. Da gab es beispielsweise den Juwelier in Wien Meidling, dessen Geschäft in der Nacht von drei polnischen Einbrechern aufgesucht wurde und in Notwehr einen der Täter erschoss. Oder den Trafikanten aus Wien Brigittenau, den ein mit einer Pistole bewaffneter rumänischer Räuber überfiel und statt Geld eine tödliche Kugel (Notwehr) erhielt. Noch gar nicht so lange her ist ein Raubüberfall auf einen Taxilenker in Wien. Da versuchte ein pakistanischer Asylwerber seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, indem er dem Taxler ein Messer an den Hals hielt und ihm seine Brieftasche abnehmen wollte. Statt Geld gab es ebenfalls eine tödliche Kugel (Notwehr). In allen angeführten Fällen gab es ein lautes Gutmenschen-Geheule und die Betroffenen (die Überfallenen) wurden durch den Kakao gezogen. Diese bösen Menschen hatten es doch tat- sächlich gewagt, ihr Eigentum, ihre Gesundheit und ihr Leben zu verteidigen. Der jüngste Vorfall – Überfall mit tödlichem Ausgang für den Räuber – fand am vergangenen Freitag statt. Da überfielen drei Männer (einer davon war bewaffnet) einen Juwelier in Wien Fünfhaus. Das Trio bedrohte den Geschäftsinhaber und dessen Ehefrau mit einer Pistole. An- statt Geld und Juwelen gab es eine tödliche Kugel (Notwehr) für einen der Räuber (der aus Litauen stammte) aus der Pistole des Juweliers. Die anderen beiden Täter flüchteten darauf- hin. Und es kommt wie es kommen musste. Die Gutmenschen haben wieder zu ihrem Geheul an- gesetzt. Wer es nicht glaubt, der möge sich doch zahlreiche Kommentare zu diesem Thema auf derstandard.at durchlesen. Da gibt es Postings bzgl. Täter/Opfer-Umkehr en masse. Dass allerdings der Kurier auf diesen Zug aufspringt erstaunt uns eigentlich. Der Autor Dominik Schreiber titelt die Headline seines Beitrags wie folgt: Screen: kurier.at Selbstjustiz? Wie kommt Schreiber auf diese erstaunliche Frage. Der Juwelier rannte doch nicht dem flüchtenden Räuber auf der Straße hinterher und schoss ihm dort in den Rücken. Der tödliche Schuss (Notwehr) wurde im Geschäftslokal abgegeben, wo sich die drei Räuber befanden. Und in diesem steht dem Lokalinhaber wohl zu, dass er sein Leben und /oder sein Eigentum verteidigt. Vermutlich resultiert die Platzierung des Treffers aus einer Körperdrehung des Räubers. Und wenn der Kurier-Autor, Dominik Schreiber, Mitleid mit dem litauischen Räuber hat, steht es ihm frei dessen Familie (sofern vorhanden) finanziell zu unterstützen. Und zur Beruhigung der Gutmenschen hätten wir ein Idee. Man möge doch an der ungesicherten und unkontrol- lierten österreichischen Grenze ein großes Plakat aufstellen, auf dem folgendes ( in mehreren Sprachen) stehen sollte: „Überfälle auf die heimische Bevölkerung kann Ihrer Gesundheit schaden oder sogar Ihr Leben kosten!“ Vielleicht hält so ein Hinweis einige Kriminelle von ihren Vorhaben ab.***** 2013-07-06
Abartiger Feminismus
Kastration als Strafe und Kastration als Recht
Kastration als StrafeNichts macht Männern mehr Angst, als die Furcht von einer Frau kastriert zu werden. Und zu Recht, ist es doch die ultimative Entwertung ihrer ohnehin schon kümmerlichen Existenz. Kastration als Recht
Heute kann die Eigentümerin eines Hundes frei entscheiden ob sie den Rüden kastrieren lässt oder nicht. Bedenkt frau dass die Männer im kommenden Matriarchat viel weniger wert sein werden als heute ein Hund, dürfte klar sein, worauf das hinausläuft. Da es in einem Matriarchat keine freien Männer geben kann, das das Matriarchat an sich männerfeindlich ist, werden die überlebenden Männer entweder Mutter Staat oder einzelnen Frauen gehören. Und diese Eigentümerinnen haben dann natürlich das Recht frei über die Kastration ihres Eigentums zu entscheiden. Der Text der obigen beiden Absätze entstammt der Webseite „prokastration.wordpress.com“, welche natürlich über kein Impressum verfügt und offenbar von einer geistig gestörten Per- son namens Elisabeth betrieben wird. Über sich gibt sie an, 29 Jahre alt zu sein und aus Deutschland zu stammen. Von Beruf sei sie Wissenschaftlerin im Bereich der Gender Studies. Politisch ist sie natürlich durch und durch Feministin. Elisabeth lebt laut eigenen Angaben sogar mit einem Mann zusammen, der ihr in jeder Hin- sicht untergeordnet ist. Wir bezweifeln sehr, dass diese Dame einen Mann hat und dies eher unter die Kategorie Wunschträume fällt. Wie psychisch krank diese Frau sein muss beweist auch folgendes Bild (samt Text), welches auf ihrem Blog zu finden ist: Screen: prokastration.wordpress.com Elisabeth hält also eine Guillotine extra für Hodensäcke für eine wunderbare Erfindung, die in der Realität gebaut werden sollte, da es die Männer verdient hätten. Anfänglich hielten wir die betreffende Webseite für einen Satire-Blog wie etwa z.B. Raketa. Allerdings wird man rasch eines Besseren belehrt, wenn man sich nur einige Zeilen aus den Texten auf „prokastration.wordpress.com“ durchliest. Unserer Meinung nach sind einige Textpassagen bereits strafrechtlich relevant. Allerdings glauben wir, dass Elisabeth nicht ins Gefängnis sondern in eine geschlossene Irrenanstalt gehört. Sie hat also mehr ein medizinisches als ein rechtliches Problem. Aber die Webseite der Parade-Feministin hat auch ihre gute Seite. Sie zeigt nämlich zweifelsfrei auf, wie gefährlich, abartig und geistig gestört Feministinnen sein können. ***** 2013-06-26
Asyllobby kostet den Steuerzahler(innen) Millionen
60 Prozent der Fälle beim Verfassungsgerichtshof betreffen Asyl
Wie aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hervorgeht, sind rund 60 Prozent der behandelten Fälle Asylfragen. So sind von 4.643 neu anhängigen Verfahren 2.770 Asylangelegenheiten. Dies ist aus dem Tätigkeitsbericht 2012 zu ent- nehmen. Im Klartext bedeutet das, dass die Asyllobby – die vornehmlich von Rot-Grün mit Steuergeld gesponsert wird – den Steuerzahler(innen) Millionen kostet. Es ist doch erstaunlich, dass zahlreiche von der Bundesregierung mit Steuergeld finanzierte NGO’s nichts anderes tun, als aussichtslose Asylverfahren bis hin zum VfGH zu verschlep- pen. So wird ein großer Teil der VfGH-Beschwerden abgelehnt bzw. zurück- und abge- wiesen. Von den 4.574 Erledigungen im Vorjahr waren 1.531 Ablehnungen, 117 Abweisungen und 203 Zurückweisungen. Nur 201 Anträgen wurde stattgegeben. Diese Zahlen zeigen deutlich auf, dass es sich bei vielen Asylverfahren um reine Verschleppungstaktiken der sogenannten „Hilfsorganisationen“ handelt.Dass diese Asyllobby natürlich nicht gratis zur Verfügung steht sondern dabei kräftig ab- kassiert , ist die eigentliche Ungerechtigkeit. Denn das „Geschäft“ wird am Rücken der Einzelschicksale der Flüchtlinge gemacht, denen man mit falschen Hoffnungen und unhaltbaren Versprechen Jahre des Lebens stiehlt. Dass diese Asyllobby nicht davor zurückschreckt geltendes Recht und jene die sich daran halten, als ausländerfeindlich und rassistisch zu verunglimpfen, um ihre „Aktivitäten“ in ein besseres Licht zu rücken, ist im Grunde genommen menschenverachtend. Denn dieses „gutmenschliche Engagement“ findet zu einem sehr großen Teil auf dem Rücken aussichtsloser Asylfälle – und daher den betroffenen Menschen – statt. Anstatt die Asyllobby mit Millionen zu sponsern, gehört diese in die Verantwortung genommen, wenn absichtlich aussichtslose Asylverfahren verschleppt werden. Aber hier scheint Profitgier vor Menschlichkeit zu gelten, und zwar auf dem Rücken der betrof- fenen Asylwerber(innen), sowie zum Nachteil der Steuerzahler(innen). ***** 2013-05-21
Von Recht und Gerechtigkeit
GASTAUTOREN – BEITRAG
Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise
an den Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt
An so ziemlich allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass Anträgen der Jugendämter stattgegeben wird bzw. vorübergehende Wirksamkeit zuer- kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw. ungerechtfertigte Anträge stellen würde. Man ist der Meinung, dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig- keit des Antrages befassen müsse. Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind, dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!? Vom Finanziellen mal ganz abgesehen, denn so ein Verfahren, dass unter Umständen über Jahre gehen kann, kostet im Schnitt um die 5000,– € und mehr – welche Eltern können sich das schon leisten!? Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!? Wo bleibt da der Rechtsstaat? Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein- fach davon unterreichtet, dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl- fahrtsträgers abgenommen wurde. Die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite ist in „Amtsdeutsch“ abgefasst, die dadurch auch nicht jeder versteht und fremdsprachige (wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht. Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!? Mit vorgehaltener Hand sagt man uns, dass es auch nicht anders möglich sei, da man weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein- fachen Weg gehe, dem Weg des Jugendamtes eben. Da nehme man die eventuelle Gesetzwidrigkeit in Kauf und hoffe darauf, dass sich das die „Streitparteien“ unterein- ander ausmachen würden. Sehr fragwürdige Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson- dere der Justiz in Wien. Erich Weber2012-11-13
Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12
Lautes Schnitzelklopfen
„Sie haben am 28.02.2012 von 22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm erregt wird. Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A., wurde Kontakt aufgenommen. Dieser
gab an, dass er im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte, weil er am
29.02.2012 heiratet.“ Rechtsentscheidung unter diesem LINK.
Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen
„Sie haben als Bauherr nicht dafür gesorgt, dass die auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten. Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“ Rechtsentscheidung
unter diesem LINK.
Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung
Es gibt natürlich auch eine Strafe, wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und da soll noch einer Unternehmer werden, wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen durchgeführt und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
Weiters werden vor Beginn einer Baustelle konkret für die Baustelle Unterweisungen durch den Polier bzw. Obermonteur durchgeführt, für die konkrete Baustelle durch Herrn X. Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt. Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern. Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon vor dem Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt. Es sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden. Hiefür wurde dann die Anlegeleiter als Ausschubleiter der X verwendet, weil sich diese in der Halle befand.“ Rechtsent- scheidung unter diesem LINK. *****
2012-10-16
Ausrede verlasse mich nicht!
Das Innenministerium bedient sich absurder Ausreden
Die Rechtfertigung für den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei beim
WKR-Ball ist mehr als lächerlich. Eine absurdere Ausrede haben wir von einem Ministerium
noch nicht gehört. Damit meinen wir die Rechtfertigung des Sprechers des Innenminister-
iums dafür, dass bei den Gegendemonstrationen zum WKR-Ball das Vermummungsverbot
von der Polizei nicht exekutiert worden ist.
Am 27. Jänner 2012 haben etliche gewaltbereite Linksextremisten gegen den WKR-Ball
demonstriert und deren friedliche Besucher attackiert, beschimpft und bespuckt. Sogar
auf ältere Frauen und Behinderte ist von gewaltbereiten Ballgegnern keine Rücksicht ge-
nommen worden.
Die zum Teil von linksextremen undemokratischen Organisationen aus Deutschland und
Italien importierten Demonstranten ließen in Wien ihren Aggressionen und ihrem Zerstör-
ungstrieb ungehindert, ja sogar von den Grünen, der jungen SPÖ und konfessionellen
Organisationen – durch deren ideologischen Parolen – indirekt bestärkt, freien Lauf.
Ein großer Teil der hemmungslosen Gewalttäter (bei einem wurde eine Bombe gefun-
den) war vermummt gewesen, ohne dass die Polizei, die das Recht gehabt hätte, ein-
schritt. Wenn das Innenministerium diese Zurückhaltung der Polizei nur damit begründet,
die Situation hätte dadurch noch weiter eskalieren können, wäre diese Argumentation
nachvollziehbar gewesen.
Aber mit der Ausrede: „Man wusste nicht, ob jemand der Demonstranten rund um den
WKR-Ball am 27. Jänner eine Haube gegen Kälte aufhatte oder um sich unkenntlich zu
machen“ zu argumentieren, grenzt daran, sich über die Opfer dieser „Demonstranten“ in
zynischer Weise lustig machen zu wollen und jene Bürger, die auf Recht und Ordnung
Wert legen würden, für dumm zu verkaufen.
Wenn man dieses Argument fortsetzen will, kann das Innenministerium dann die nicht
erfolgte Entwaffnung eines Gewalttäters damit begründen, dass man ja nicht wissen
konnte, ob er mit dem Messer nicht jausnen wollte. Es ist ja fast erstaunlich, dass die
Bombe sichergestellt wurde. Diese hätte doch als verspätetes Sylvester-Feuerwerk gelten
können, wenn man die absurde Ausrede seitens des Innenministeriums vernimmt, was
den Nichtvollzug des Vermummungsverbotes durch die Polizei betrifft.
***** 2012-04-26
Gleiches Recht für alle
Sozialistische Säuberungsaktion des Wiener Stadtbildes
Möglicherweise ist es wirklich an der Zeit, historische Persönlichkeiten nach dem Stand
der heutigen Wertmaßstäbe neu zu bewerten. Jedenfalls scheint dies eine neue Lieb-
lingsbeschäftigung der SPÖ sein. Denn diese veranstaltet seit einiger Zeit eine „Säub-
erung“ des Wiener Stadtbildes.
So wurde beispielsweise der Jagdflieger Walter Nowotny seines Ehrengrabs verlustig
und die Gräber des Ständestaat-Kanzlers Dollfuß und des Generalstabschaf der k.u.k.
Armee im Ersten Weltkrieg, Feldmarschall Conrad von Hötzendorf, sollen dem Beispiel
Nowotnys folgen.
Nachdem der österreichische Dichter Ottokar Kernstock bei den Roten in Ungnade ge-
fallen war, hat es nun den christlich-sozialen Bürgermeister Karl Lueger erwischt. Der
Straßenzug im 1. Wiener Gemeindebezirk „Dr. Karl-Lueger-Ring“ soll nun umbenannt
werden.
Gilt nur für nicht-sozialistische Personen
Allerdings ist es auch für einen Blinden mit Krückstock auffallend, dass die rote Säuber-
ungsaktion nur nicht-sozialistische Personen betrifft. Denn von einer Beseitigung der
blutigen Spuren ihrer eigenen Ideologie nimmt die SPÖ offenbar Abstand. Denn anders
ist es nicht zu erklären, dass die Gedenktafel des Diktators und Massenmörders Stalin in
Wien-Meidling und das Denkmal des mörderischen Revolutionärs Ernesto „Che“ Guevara
in Wien-Donaustadt bis dato unangetastet blieben.
Auch ist uns von einer Umbenennung des Karl-Marx-Hofs oder des Friedrich-Engels-
Platzes nichts bekannt, obwohl die beiden Herren mit ihren Schriften die Basis für zahl-
reiche mörderische Regime mit Millionen von Opfern gelegt haben.
Besonders befremdlich ist jedoch die Treue der Sozialdemokraten zu Julius Tandler, der
als SPÖ-Stadtrat und Arzt ein Wegbereiter für die schrecklichen Euthanasie-Morde der
Nazis an Behinderten war, indem er 1924 in einem Aufsatz zu „Ehe und Bevölkerungs-
politik“ schrieb:
„Welchen Aufwand übrigens die Staaten für völlig lebensunwertes Leben leisten müs-
sen, ist zum Beispiel daraus zu ersehen, daß die 30.000 Vollidioten Deutschlands diesem
Staat zwei Milliarden Friedensmark kosten. Bei der Kenntnis solcher Zahlen gewinnt das
Problem der Vernichtung lebensunwerten Lebens an Aktualität und Bedeutung. Gewiß,
es sind ethische, es sind humanitäre oder fälschlich humanitäre Gründe, welche dagegen
sprechen, aber schließlich und endlich wird auch die Idee, daß man lebensunwertes
Leben opfern müsse, um lebenswertes zu erhalten, immer mehr und mehr ins Volksbe-
wußstein dringen.“
Die braune Vergangenheit der SPÖ
Auch ist es uns nicht bekannt, dass der „Dr. Karl Renner Ring“ umbenannt werden soll,
obwohl Renner den Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland befürwortete und sich
dafür dezidiert aussprach. Wer mehr über die braune Vergangenheit der SPÖ und die
Verehrung deren Vertreter wissen will, dem legen wir unseren Beitrag „Auf der Suche
nach den braunen Sümpfen“ ans Herz.
Nun stellt sich die berechtigte Frage, warum die SPÖ bei ihrer Säuberungsaktion nicht
gleiches Recht für alle gelten lässt? Oder ist dieses vorgeschobene und geheuchelte Gut-
menschentum wieder nur eine Ablenkung von den wahren Problemen der Stadt Wien?
Jedenfalls erinnern und solche polit-historische Säuberungsaktionen an totalitäre Systeme,
die meist mit ihrem Untergang zu kämpfen haben.
***** 2012-04-22
Das AMS
GASTAUTOREN – BEITRAG
Wieder hat das AMS (Arbeitsmarktservice) bewiesen, dass es immer am längeren Ast sitzen muss!? Da zählen persönliche Befindlichkeiten nicht und besondere Lebenslagen schon gar nicht, wie ich aus eigener Erfahrung leidvoll behaupten kann.
Diesmal hat es jedoch das AMS zu weit getrieben und so bleibt zu hoffen, dass endlich auch die Justiz sowie die Regierung dem unglaublichen treiben des AMS ein Ende macht. Doch musste dazu erst ein verzweifelter Mensch seinen Fuß einbüßen?? Offenbar ja, denn sonst gibt man ja den Ämtern und Behörden stets Recht und unsere Justiz schaut im Normalfall einfach zu!?
Da werden Menschen ohne Rechtsgrundlage einfach zu Dingen gezwungen, die sie nicht wollen und / oder nicht können! Da werden Menschen in Schulungen gezwungen, die weder dem AMS noch dem Arbeitssuchenden etwas bringen, nein nur den Betreibern der Schulungsstellen, die wie die Schwammerl aus dem Boden sprießen, damit das AMS weiter Klienten schicken kann – auf Steuerzahlers Kosten natürlich.
Da werden Menschen einfach in den Ruin gezwungen, weil sie einfach mündige Bürger sind und sich gegen die allmächtige AMS Beamtenschaft auflehnen. Oder gar nicht in der Lage sind das vom AMS verlangte zu tun, nur weil es ein eigenwilliger AMS Betreuer einfach ver- langt.
Da werden Menschen in Bürokratie begraben und einfach hängen gelassen bis diese end- lich abgeschlossen ist, ohne Arbeit, ohne Geld und meist auch ohne weitere Hilfe. Da werden Menschen unaufgeklärt gelassen und so auch ihrem Schicksal, mit den entsprech- enden Folgen.
Die Folgen daraus sieht man ja jetzt, Selbstverstümmelung aus Verzweiflung weil man über- fordert war und sich so dazu genötigt sah. Wie oft habe ich mir ähnliches überlegt, nach Krebs, nach schweren Unfallfolgen, mit körperlichen Gebrechen,….
Ja auf solche Ideen kommt man und geholfen wird einem nicht, nicht vom AMS, nicht von den Sozialversicherungen, nicht von Ländern & Gemeinden!? Man ersäuft in Bürokratie und rechtswidrigem Verhalten der Verantwortlichen, fühlt sich so wehrlos und damit auch wert- los, doch das sieht keiner und wenn doch, dann wird’s ignoriert!
Wenn dann mal etwas auffliegt, wie in diesem fall, dann heißt es einfach: „der ist selber schuld, wir haben alles getan was wir konnten“ oder „es handelt sich um einen bedauer- lichen Einzelfall“
Doch nichts von beiden ist wahr, es geschieht täglich, doch das wird einfach in Grund und Boden geschwiegen! So bleibt zu hoffen, Dass endlich Vater Staat handelt und dem treiben ein Ende setzt, wie in vielen anderen Bereichen auch (z.B. Jugendämter, …) und die Verant- wortlichen voll und hart zur Verantwortung zieht.
Darüber hinaus ist das ASVG sowie das ALVG (und noch viele, viele andere Gesetze) als verfassungswidrig anzusehen, da es der schweren Nötigung Tür und Tor öffnet. Darüber hinaus entspricht es ganz und gar nicht dem Gleichheitsgrundsatz wie er in der Verfassung festgeschrieben steht. So besteht dringender Handlungsbedarf durch Gerichte und Gesetz- geber!!
Erich Weber
2012-04-02
Erstaunliches Rechtsverständnis bei der SPÖ
Pfändungsversuch bei Hochzeitsfeier
Diese Beitrags-Überschrift ist in der heutigen Kronen Zeitung zu lesen. Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12) Bekannter Weise hatte es ein Exekutor gewagt, in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes auf einer türkischen Hochzeitsfeier zu erscheinen, um Pfändungen beim säumigen Bräuti- gam vorzunehmen. Laut Kronen Zeitung wurden dem Gläubiger, Riza Demir, bisher vier Exekutionstitel über 127.000 Euro zuerkannt. Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 28.03.12) Der Grund für diese Amtshandlung bei der Hochzeitsfeier war nicht etwas Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit, sondern einfach die Tatsache, dass bisherige Exekutionen ins Leere liefen. Der Exekutor rechnete offenbar mit der Tatsache, dass er bei den Hochzeitsge- schenken eine erfolgreiche Pfändung durchführen könne.Eigentor mit Video auf Youtube
Angesichts der Anzahl von 2.000 Gästen bei der Feier, hatte der Exekutor offensichtlich
Bedenken bezüglich seiner Sicherheit und ließ sich von 30 Polizisten unterstützend be-
gleiten. Wie recht er hatte beweist nachfolgendes Video, dass von einem Hochzeitsgast
dummerweise ins Internet gestellt wurde.
HIER ZUM VIDEO ANKLICKENIm Video ist einwandfrei ersichtlich, wie mindestens ein Polizist mit Fäusten attackiert und
die gesamte Polizeimannschaft von den Hochzeitsgästen aus dem Saal gedrängt wird. Hier liegt der sehr Verdacht nahe, dass eine Exekutionsvereitelung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorliegt. Das zu klären wird Aufgabe eines Gerichtes sein. So weit, so nicht gut. Man möge unter Berücksichtigung aller Tatsachen die Aufgebracht- heit der Hochzeitsgäste verstehen, jedoch rechtfertigt dies nicht Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Pflicht anzugreifen.Rechtmäßige Exekution als Übergriff bezeichnet
Den Vogel zu dem Vorfall schoss jedoch der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ab. Ab-
gesehen davon, dass es sich um eine rechtmäßige Amtshandlung handelte und Polizisten
während dieser angegriffen wurden, dürfte der SPÖ-Politiker der falsche Mann für den
Job eines Justizsprechers sein.
In einer Presseaussendung forderte er mehr Sensibilität bei Gerichts-Exekutionen und be-
zeichnete die betreffende Exekution als „Stürmen einer kurdisch-alevitischen Hochzeit.“
Offenbar hat H. Jarolim das Video nicht gesehen, denn sonst würde er nicht einen der-
artigen Unsinn verzapfen. Die Gewalt ging nämlich ausschließlich von den Hochzeitsgästen
aus.
Aber der SPÖ-Politiker übt sich weiter in geistigen Ergüssen und bezweifelt, ob man bei
österreichischen Staatsbürgern auch so vorgegangen wäre. Nein Herr Jarolim, bei einer
österreichischen Hochzeitsfeier hätten Exekutor und Polizei selbstverständlich noch Ge-
schenke mitgebracht.
Interessant ist auch, dass der SPÖ-Justizsprecher die Durchführung einer rechtmäßigen
Exekution als Übergriff wertet. Weiters fordert er spezifische Schulungen für Gerichts-
Exekutoren, um solche „Übergriffe“ zukünftig zu vermeiden. Es ist erstaunlich welche
Einstellung H. Jarolim zu Recht und Gesetz hat und das als Justizsprecher der SPÖ, die
doch so für Recht und Ordnung eintritt.
***** 2012-03-28
Verbrechen zahlen sich aus
Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seinesHeimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.
Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
*****
2012-01-28
Das Recht geht vom Volk aus
Nordkorea lässt grüßen
Die einzige und beste Schuldenbremse wäre der sofortige Rücktritt dieser Bundesregier-
ung. In den letzten Tagen ist viel von staatspolitischer Verantwortung die Rede gewesen.
Sogar der sonst so schweigsame Herr Bundespräsident hatte das Wort ergriffen und die
Opposition aufgefordert, dass sie den Plenarsaal während der Abstimmung verlassen soll, wenn sie der Schuldenbremse nicht zustimmen will.
Dass dieser Aufruf wohl eher in die nordkoreanische Diktatur passt, als in ein demokrat-
isches Staatssystem, sollte Dr. Heinz Fischer eigentlich wissen. Immerhin war er jahre-
lang Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft.
Allerdings ist Nordkorea eine der erklärten Lieblings-Destinationen der sozialistischen
Politiker-Führungsriege. Aus diesem Grund wäre die erstaunliche Aufforderung des
Herrn Bundespräsidenten durchaus plausibel.
Jedenfalls verhallte der Ruf von Dr. Fischer ungehört und keiner der Oppositionsparteien
kam seiner Aufforderung nach. Der Bundespräsident hätte besser einen runden Tisch der Partei-Obleute einberufen sollen, um die von der SPÖ praktizierte Ausgrenzungspoli- tik endlich zu beenden.
Wie man nun durch das Verhalten des Bundespräsidenten erleben konnte, gibt es nicht nur eine Finanz- und Währungskrise, sondern auch eine Demokratiekrise. Anstatt die Opposition aufzufordern den Plenarsaal zu verlassen, wenn diese nicht nach der Pfeife der Regierung tanzt, sollte man zusätzlich die Bevölkerung auf direkt demokratische Weise einbinden. Denn offenbar hat die Regierung und auch der Herr Bundespräsident mittlerweile vergessen, dass das Recht vom Volk ausgeht.
*****
2011-12-07
Die Katze lässt das Mausen nicht
Rasender Ortstafel-Anwalt
Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu
schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt. Er bezahlte
die Strafe nicht, sondern klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-
widrig, da diese nicht zweisprachig war. Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-
richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.
Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und
konnte diese sicher nicht als Vorbild – vor allem für junge Lenker(innen) – gewertet werden. Denn Ortsgebiet bleibt Ortsgebiet und das vorgeschriebene Tempolimit dient der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts- tafel bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet, der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.
Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern. Aber bekannter Weise
lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder
mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.
Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv
In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2
Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter
wurde der Führerschein abgenommen. Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul- ung stehen ins Haus des Anwaltes.
Rudi Vouk trat in der Ortstafel- und der Amtssprachenfrage immer gerne als Ver-
fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es
mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-
walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.
Alkoholisierte Lenker stellen eine massive Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar, da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen. Aber vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko- fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir allerdings.
Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State- ment zum Vorfall ab: „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging es um Prozente. Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“
*****
2011-10-08
SOS-Mitmensch ist beleidigt
SOS-Mitmensch misst Demokratiereife
Einen erstaunlichen Gradmesser für Demokratiereife wendet die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an, denn dort meint man: „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“
Grund dafür ist, dass das Innenministerium den NGOs den Zutritt ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert. Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von SOS-Mitmensch her- vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.
Ab 1.Juli tritt das neue Fremdenrecht in Kraft und damit dürfen neuankommende Flücht-
linge das Lager während der ersten 5 bis 7 Tagen nicht mehr verlassen. Dieser Aufent-
halt hat mit einem Gefängnisaufenthalt nicht das Geringste zu tun. Während dieser Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und
Dies wäre nicht möglich, wenn sich der Flüchtling unbekannten Aufenthaltortes befinden
würde. Durch diese Anhaltung im Lager können die Behörden effektiver arbeiten und so-
Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren
Asylwerber welche sich nicht an die 5 bis 7-tätige Aufenthaltspflicht halten, drohen zu
Recht rechtliche Sanktionen bis hin zur Schubhaft. Denn wie es sich in letzter Zeitimmer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.
Diese Personen werden zwar in ihrer Heimat verfolgt, allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.
Kaum ein Tag vergeht, dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar Raubüberfällen festgenommen werden. Bei
Daher ist es die Pflicht und das Recht des Staates Österreich, einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht
Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?
Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksamdurch, könnte er zur Annahme kommen, dass in Traiskirchen Asylwerber unkorrekt be- handelt oder gar deren Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der Anmerkung der NGOs, dass die Menschenrechtsorganisation vom Innenministerium mit haltlosen Argumenten davon abgehalten wird, ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion nachzukommen.
Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von jedem X-beliebigen Horrorgeschichten aufs Auge drücken zu lassen, die Angaben
Denn eines finden wir erstaunlich, nämlich dass SOS-Mitmensch noch nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher) verursacht wurden. Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen in seiner Heimat verfolgt wurde, hat sicher Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-
*****
2011-06-03Gleiches Recht für alle?
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren Kopf lichterloh in Flammen stand.Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklageund dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde denRahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt
Mahnklage
Dass eine illegal beschäftigte Putzfrau als Postempfangsberechtigte für amtliche Schreiben
eines Gerichts gesehen wird, möge als erstaunlich erscheinen. Tatsächlich war dieser Fall
aber eingetreten.
Im betreffenden Fall ging es um ein sogenanntes Mahnverfahren oder auch Mahnklage
genannt. Der Kläger bringt seine Geldforderung ( max. bis zu 75.000,- Euro) bei Gericht ein. Dieses überprüft vorerst nicht ob diese Forderung gerechtfertigt ist, sondern stellt dem ver- meintlichen Schuldner einen Zahlungsbefehl zu.Zustellung zu eigenen Handen
Wenn der Empfänger gegen den Zahlungsbefehl innerhalb einer vierwöchigen Frist nichtberuft, erwächst dieser in Rechtskraft. Bei einer Berufung wird der Fall verhandelt. Zahl- ungsbefehle werden vom Gericht immer mittels RSA-Briefes (blaues Kuvert) versendet und müssen eigenhändig zugestellt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Empfänger einen Postempfangsberechtigten hat. Und dieser Umstand macht folgenden Fall so erstaunlich.
Illegale Putzfrau übernahm amtliche Post
Was war geschehen? Ein Firma aus der Steiermark hatte eine Putzfrau beschäftigt, die
unkorrekter Weise nicht angemeldet war. Diese reinigte einmal in der Woche die Räum-
lichkeiten des Betriebes ausserhalb der Öffnungszeit, in der ausser ihrer Person niemand
anwesend war. Die Belegschaft des Unternehmens befand sich zu dieser Zeit sogar nach-
weislich auf einem Firmenausflug.
Just zu diesem Zeitpunkt kam der Briefträger, um die Post, unter der sich auch ein Zahl-
ungsbefahl über rund 14.500,- Euro befand, zuzustellen. Die illegal beschäftigte Putzfrau
Geschäftsleitung weiter, sondern legte dieses angeblich auf den Schreibtisch des Ge-
schäftsführers. Jedenfalls gelangte das Gerichtsschreiben nie in dessen Hände.
Wiedereinsetzung beantragt
In Folge waren weder der Firmeninhaber, noch dessen Geschäftsführer in Kennntis diesesZahlungsbefehles. Daher erfolgte auch kein Einspruch gegen diesen und das Gericht be-
willigte nach Verstreichung der Einspruchsfrist, die Exekution der offenen Forderung. Der Geschäftsführer war über alle Maße erstaunt, als ihm die Exekutionsbewilligung zugestellt wurde.
Er beantragte beim zuständigen Landesgericht die nochmalige Zustellung des Zahlungsbe-
fehles oder eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Beim LG Leoben
hatte man aber offenbar keine Lust auf Mehrarbeit, wies den Antrag zurück und hielt die
Daraufhin wandte sich der betroffene Geschäftsführer an das OLG Graz und erhielt dort
Recht. Eine Putzfrau die einmal wöchentlich ausserhalb der Öffnungszeit die Firmenräum- lichkeiten reinigt, ist für amtliche Firmenpost nicht empfangsberechtigt.Illegale Putzfrau ist zeichnungsberechtigt
Diese Entscheidung gefiel wiederum dem Exekutionsbetreiber nicht, sah er doch schondie geforderte Summe in seiner Kasse. Schlussendlich landete die ganze Causa vor dem OGH und dieser entschied in der Tat höchst erstaunlich.
„Der Senat gelangte zur Erkenntnis, dass im vorliegenden Fall die Reinigungskraft als
Arbeitnehmerin der Beklagten und damit als taugliche Ersatzempfängerin iSd § 16
ZustG zu qualifizieren ist.“
Die gesamte OGH-Entscheidung können Sie hier downloaden.
Auf gut Deutsch heisst dies, dass sogar eine illegal beschäftigte Putzfrau in einem Betrieb bedingt zeichnungsberechtigt ist. Dieses Senatserkenntnis beweist, dass auch der OGH in der Lage ist realitätsfremde Urteile zu fällen. Jedenfalls musste der Geschäftsführer die 14.500,- Euro bezahlen, obwohl nie in einem Gerichtsverfahren geklärt werden konnte, ob diese Forderung zu Recht bestand.
*****
2010-12-26Freispruch für Adamovich
Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung
Am 24. Dezember 2009, wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes
und Leiter der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich, wegen übler Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt, um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?
Adamovich hatte sich erlaubt, seine subjektive Privatmeinung zum Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“ kundzutun. In Interviews meinte er zum Mutter-Tochterverhältnis (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.
Brigitte Sirny klagte daraufhin den ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig
Adamovich wegen übler Nachrede. Die Richterin Birgit Schneider befand, dass der ehe-
In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir bereits fest, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz nicht halten werde, denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung. (Folgebeiträge 1./2.)
Freispruch für Ludwig Adamovich
Und unser Spürsinn für normales Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.
Der OLG konnte dem erstinstanzlichen Urteil nicht folgen, da es sich bei der Äußerung von
Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge- bracht habe, dass dies seine subjektive Meinung sei. Seine Aussage sei vom Grundrechtauf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge- geben.
Zwar lasse Adamovichs Aussage mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu, aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet, Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken, so begründete der Vor-
Brigitte Sirny ist entsetzt
Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-anwalt. Diese finden das Urteil des OLG als absolut nicht nachvollziehbar und skandalös.
Auch sei die Auslegung des OLG weltfremd und widerspreche den Grundsätzen des Medienrechts.
Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen. Denn mit dem vom
OLG gefällten Freispruch, ist es nämlich kaum möglich zivilrechtliche Ansprüche gegen Adamovich durchzusetzen. Auf gut Deutsch heisst das, dass sich Sirny zum Nulltarif tief gedemütig und gekränkt gefühlt hat.*****
2010-12-22Pilz: Viel Panzer, wenig Hirn
Pilz reitet wieder einmal auf dem Assistenzeinsatz herum
Die Verlängerung des Assistenzeinsatzes ist größter anzunehmender Schwachsinn, meint
der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, in einer heutigen APA-OTS Aussendung. „Die Re-
gierung hat Geld für alles, was Menschen nicht brauchen, aber keins für das, was Menschen
brauchen“, so der Grünpolitiker.
Da müssen wir Herrn Dr. Pilz recht geben, denken wir nur an die Unsummen welche für an-
gebliche Asylanten und sonstiges dahergelaufenes Gesindel ausgegeben werden. Aber
zurück zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres.
Ausufernde Kriminalität
Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesord-
nung. Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst
vergangener Zeit bewiesen haben.
(Fotoquelle: www.bundesheer.at) Sinnvolle Aufgabe: Schutz der österreichischen Grenzen
Bericht des Rechnungshofes
In dem, im heurigen Frühjahr veröffentlichen Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von
Dezember 2007 bis April 2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenz-
raum eingesetzt waren. In diesem Zeitraum wurden 2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahr-
nehmungen getätigt und in enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnah-
men gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis. Die
Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf rund 29,3
Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu berech-
nen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht wer-
den, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze Assistenz leisten. Dies wurde aber im Bericht des
Rechnungshofes verabsäumt.
Präventivmassnahme gegen Verbrechen
Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine Prä-
ventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben geret-
tet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die ausuf-
ernde Kriminalität etwas einzudämmen.
Planloses Herumstehen
Pilz sieht im Assistenzeinsatz vor allem die Verschwendung von Steuergeldern für Präsenz-
diener, die planlos im schönen Burgenland herumstehen. Dass diese Soldaten alleine durch
ihre Präsenz die eine oder andere Straftat verhindert und sogar Menschenleben gerettet
haben, dürfte beim Grünen Sicherheitssprecher noch nicht angekommen sein.
Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung
Ein Peter Pilz wird die Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes sicher nicht beurteilen können. Denn
in den gut bewachten Wiener Nobelvierteln, wo auch er in einem davon Quartier bezogen
hat, ist er weit weg vom Schuss der alltäglichen Kriminalität. Vielleicht sollte er sich einige
Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine
Meinung schnellstens ändert.
Schutz von Menschenleben nicht notwendig
Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Kasernen-Fenster hinausgeworfenes Steu-
ergeld. Da stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben
wert? Mit seiner wiederholten Aussage, indem er für die Einstellung des Assistenzeinsatzes
plädiert, nimmt er billigend in Kauf, dass in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und
ermordet werden können.
Alternative Eiserner Vorhang
Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte vermutlich ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht
mehr ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
*****
2010-11-29
Wie viel ist Dr. Pilz ein Menschenleben wert?
Ausufernde Kriminalität
Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.
(Fotoquelle: www.bundesheer.at) Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen
Bericht des Rechnungshofes
In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden 2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes verabsäumt.
Präventivmassnahme gegen Verbrechen
Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.
Pilz sieht ein Fiasko
Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.
Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung
Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist. Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus beurteilen können.
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert. Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be- völkerung. Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.
Schutz von Menschenleben nicht notwendig
Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert? Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.
Alternative Eiserner Vorhang
Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
***** 2010-03-08
Ist Hellsehen ein Betrug?
Hellseherische Fähigkeiten
Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.
Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug
Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.
Krone veröffentlicht Fahndungsfoto
Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen. Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.
Krone-Foto führte zum Erfolg
In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung Hellsehern eine Plattform
geboten wird?
Immer wieder Doppelmoral bei der Krone
Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
*****2010-01-18
Leserbriefe
Total unterschiedliche Meinungen
Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. LudwigAdamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die verschiedensten Richtungen ausgelöst.
Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.
Leserbrief aus Salzburg
In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.
Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.
Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Leserbrief aus Wien
Damit man weiß, in welchem Land wir leben:Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:
Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich. Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.
Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“
verankert ist.Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Bitte Kommentarfunktion nutzen
Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen istes uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.
Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf www.erstaunlich.at
Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.*****
2009-12-26Erstaunlich schnelle Reaktion
Adresse des Vereinssitzes korrigiert
Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“. Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite, heute schnellstens korrigiert. Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige Stammleser von ERSTAUNLICH“ und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk- sam gemacht.Die Zustelladresse eines Toten
Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
Stauni 2009-11-24
Engel auf Pfoten
Ein wahrer Menschenfreund
Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.
Schnelle Vereinsübernahme
Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
Starkes Interesse
Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.
Umfangreiche Aktivitäten
Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.
Ein Spendenverein ohne Adresse
Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.
Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute
Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.
Behörden und Spender sind sicher interessiert
Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.
Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky
Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R. Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:
Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun- sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.
Verbrecher oder Ehrenmann?
Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.
Wo sind die Moralisten geblieben?
Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.
Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd. In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten. Stauni 2009-11-23
Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr- situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert. Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun- lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen. Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni 2009-10-14
Der Schmäh mit dem Preis
Bestehen Sie auf Ihr Recht
Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.
Lockangebote
Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.
Preisliche Überraschungen
Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.Preisdumping
Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“ hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
Alles ein Irrtum
Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.
Gezielte Werbung ?
Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.
Kaufvertrag ungültig
Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.
Kostenlose Stornos ?
Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat. Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf- vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist. Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange- botenen Preis abgeben müsst. Stauni 2009-07-31Kampf dem Islamismus !
Betriebsausflug
In einer heutigen APA-Presseaussendung der FPÖ wird mitgeteilt, das die Freiheitliche Partei
Österreichs, auch heuer wieder den Anti-Islamisierungskongress in Köln nach Kräften unter-
stützen wird.
Die Herren und Damen der FPÖ, NRAbg. Harald Vilimsky und NRAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein, sowie der Wiener Stadtrat Johann Herzog und Landtagsabgeordneter Mag. Johann
Gudenus werden an der Veranstaltung von „pro Köln“ teilnehmen.
Wikipedia
Laut Wikipedia, ist die „Bürgerbewegung pro Köln“ eine Wählergruppe, die mit eigener
Fraktion im Stadtrat von Köln vertreten ist. Sie wird seit 2004 unter dem Verdacht einer
rechtsextremistischen Bestrebung im NRW-Verfassungsschutzbericht aufgeführt und beobachtet.
Die FPÖ weiß es besser, denn sie weist Verunglimpfung der Bürgerbewegung „pro Köln“ als „rechtsradikale Gruppe“ aufs Schärfste zurück. Über die Programme und Anliegen dieser „Bürgerbewegung“ kann sich der geneigte Leser unter http://www.pro-koeln-online.de/ ausführlich informieren.
Man kann nur hoffen, dass andere demokratische Länder diesen „Ausflug“ nicht als offiziellen Besuch einer österreichischen Politiker-Delegation bewerten.
Wir zitieren
Auch in Österreich spricht sich die FPÖ gegen Moscheen und für ein Minarettverbot haupt-
sächlich im dicht verbauten Gebieten aus. Jene islamischen Zentren werden nicht einzig zur
Ausübung der Religion genützt, sondern sind vornehmlich Nährboden für Hassprediger und
Demokratieverweigerer. Dies gilt es mit Argumenten und demokratischen Mitteln zu verhindern.
So steht es wortwörtlich in der FPÖ-Presseaussendung.
Bedenkliches Zitat
Das o.a. Zitat muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine „demokratische“ Partei will
allen Ernstes in einem demokratischen Land, die Ausübung der Religionsfreiheit beschränken.
Es ist noch zu verstehen, wenn eine Abneigung gegenüber islamitischen Gesetzesbrecher besteht, aber den religiösen Glauben einer Bevölkerungsschicht zu verwenden um ein der- artiges Gedankengut zu verstreuen, ist bereits mehr als bedenklich.
Freiheitlich
Der Buchstabe „F“ im Namen „FPÖ“ sollte eigentlich für das Wort „Freiheitlich“ stehen und
dies bedeutet im weiteren Sinn eine liberale Einstellung. Von dieser ist jedoch die FPÖ meilen-
weit entfernt, wenn sie solches Gedankengut in sich trägt.
Polemik gehört zu täglichem Geschäft in der Politik, aber solche Äußerungen wie im o.a. Zitat
sind demokratiefeindlich, den sie beabsichtigen ein in der österreichischen Verfassung gewähr-
leistetes Recht zu beschneiden, nämlich das der uneingeschränkten Religionsfreiheit.
Hat es alles schon gegeben
So ähnliche Äußerungen hat es bereits vor 75 Jahren gegeben und hat damit geendet, dass
6 Mio Juden umgebracht wurden. Auch wenn es so mancher „Halbirrer“ nicht wahrhaben will
und sogar die Existenz von Gaskammern leugnet.
Wir haben mit dem Islamismus nichts am Hut, respektieren aber jegliche Religion. Jeder
zivilisierte Mensch mit nur einem Funken Demokratieverständnis, kann und darf solche Zitate
nicht akzeptieren.
Vielleicht sollten jene Personen die einen derartigen „Schwachsinn“ von sich geben, zuerst ihr Gehirn einschalten, bevor sie den Mund aufmachen. Stauni
2009-05-07