Van der Bellens Auskunftsverweigerung über die Reisekosten seiner Gattin wird Fall fürs Bundesverwaltungsgericht

FPÖ – Spalt: "Wir ziehen mit Antrag vor das Bundesverwaltungsgericht – Was will der Bundespräsident den Bürgern verschweigen?“

Eine Anfrage unter dem Titel „Was kostet der Festspielsommer des Bundespräsidenten die Steuerzahler?“ nach §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz brachte FPÖ-Kultursprecher NAbg. Thomas Spalt am 6. September 2023 an die Bundespräsidentschaftskanzlei ein, in der er unter anderem eine Offenlegung aller mit den Besuchen der Festspiele Mörbisch, Erl, Bregenz und Salzburg durch Bundespräsident Van der Bellen verbundenen Kosten forderte. Nachdem sich die Präsidentschaftskanzlei trotz Bescheidbeschwerde vom 11. März 2024 nach wie vor beharrlich weigert bekanntzugeben, welche Kosten den Steuerzahlern durch seine ihn begleitende Gattin Doris Schmidauer entstanden sind, hat Spalt am Freitag den Fall mit einem Vorlageantrag vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht.

„57.000 Euro kosteten Van der Bellens Festspielbesuche im Vorjahr samt Mitreise seines ‚Hofstaats‘ und vier PR-Begleitern die Steuerzahler. Diesen verschwenderischen Umgang mit dem hart erarbeiteten Steuergeld konnten wir Freiheitliche bereits mit dieser Anfrage aufdecken. Über einen Punkt will der Bundespräsident aber den Mantel des Schweigens legen: nämlich über die Reisekosten seiner Gattin, die ihn ebenfalls begleitet hat. Diese Auskunftsverweigerung ist völlig inakzepabel und ein Skandal! Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel letztendlich sie dafür bezahlen mussten, dass die Ehefrau des Bundespräsidenten mit ihm von einem Festspiel zum nächsten tingeln konnte!“, begründete NAbg. Thomas Spalt seinen Gang vor das Bundesverwaltungsgericht.

Als „geradezu hanebüchen“ wertet der freiheitliche Kultursprecher, dass Van der Bellens Präsidentschaftskanzlei ihre Auskunftsverweigerung bis zum heutigen Tag mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und angeblichen Sicherheitsbedenken begründet. „Eine Offenlegung dieser Kosten würde weder Rückschlüsse auf einen Sitzplatz, ein Hotelzimmer noch sonstige sicherheitsrelevante Details über die Reisepraxis zulassen. Diese Argumente sind daher völlig aus der Luft gegriffen und lassen ganz klar darauf schließen, dass es der Präsidentschaftskanzlei nicht an der Möglichkeit, sondern eindeutig am Willen zur gebotenen Transparenz fehlt“, so Spalt. Gerade angesichts der parteipolitischen Herkunft des Bundespräsidenten sei diese beharrliche Auskunftsverweigerung ein „regelrechtes Fanal“: „Es waren und sind die Grünen, die immer blitzschnell mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger zur Stelle sind und so gerne von ‚Anstand‘ und ‚Transparenz‘ reden – aber offenbar nur bei anderen, nicht bei sich selbst!“

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