Muslime beten auf der Fahrbahn

FPÖ – Nepp: "Wiens Straßen sind keine Gebetsräume"

Wie die Kronen Zeitung heute berichtet, beten Muslime auf der Fahrbahn. Nahe einer Moschee im 15. Bezirk wurden die Gebetsteppiche am Tag des Starts des Opferfestes mitten auf der Straße ausgebreitet. Während sich SPÖ, NEOS und GRÜNE zu dieser Art der Religionsausübung  bis dato in vornehmes Schweigen hüllen, nimmt die FPÖ dazu wie folgt Stellung:

Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Stadtrat Dominik Nepp verurteilt scharf die zunehmende Praxis von religiösen Versammlungen und Gebeten auf Wiens Straßen. Besonders am 16. Juni, dem Start des viertägigen muslimischen Opferfestes, wurde die Goldschlagstraße im 15. Bezirk zur muslimischen Gebetsfläche umfunktioniert – eine Aktion, die nicht nur den Anrainern erheblichen Ärger bereitete, sondern auch ein Sicherheitsrisiko darstellte. „Religionsausübung hat nicht mitten auf Wiens Straßen zu passieren,“ kritisiert Nepp. „Mit rund 80 Gebetsstätten für 200.000 Muslime in Wien gibt es genügend Räume. Wenn diese nicht ausreichen, dann gehört das Gebet nach Hause verlagert.“

Das Gebet auf der Goldschlagstraße, einer doch stark befahrenen Straße, gefährdete den Verkehr und ignorierte die öffentliche Ordnung. „Religionsfreiheit ist nicht mit Narrenfreiheit gleichzusetzen. Wenn es die Neo-Zuwanderer bis jetzt aus ihrer Heimat gewohnt waren, auf jeder x-beliebigen Straße ihre Teppiche zum Gebet auszurollen, dann können sie das gerne weiter so machen – aber bitte daheim! Ich fordere eine strikte Einhaltung der Vorschriften zur Nutzung öffentlicher Räume und stärkere Kontrollen durch die Behörden. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Ordnung durch religiöse Rituale gestört wird. Wiens Straßen sind schließlich keine Gebetshallen“, betont Nepp.

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„Persönlicher Feiertag“ als österreichische Lösung


EUGH-Urteil bzgl. Karfreitag muss umgesetzt werden

 

Das Thema Karfreitag war in Österreich weder ein großes Thema und schon gar kein Problem.  Es gibt aber nun ein EUGH-Urteil, wonach die bisherige Regelung – Karfreitag Feiertag für Evangelische – diskriminierend und nicht zulässig ist.  Eine Regelung, mit der es bislang also überwiegende Zufriedenheit in Österreich gegeben hat, muss nun neu geordnet werden.

 

Dazu die beiden Regierungskoordinatoren Bundesminister Gernot Blümel und Bundesminister Norbert Hofer: „In vielen Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten seien unterschiedliche Varianten besprochen und deren Auswirkungen und Umsetzbarkeit diskutiert worden. Insbesondere mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften habe es einen engen Austausch gegeben, um zu einer akzeptablen Lösung für alle Seiten zu gelangen.“

 

Die Regierung hat sich dazu entschlossen einen Schritt weiter zu gehen, um eine bessere Lösung zu schaffen: Und zwar einen „persönlichen Feiertag“, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird.  Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils.

 

Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert.  Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten „persönlichen Feiertag“ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag.  Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen.  Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.

 

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2019-02-26


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