Hinweis für die SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger
Im Beitrag „Beschäftigungstherapie“ haben wir über das neue Aufgabengebiet der „Hans
Dampf in allen Gassen“ – Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) berichtet. Sie hat es sich
zur Aufgabe gemacht sexistische Werbung zu outen.
Dazu wurde eigens ein „Kriterienkatalog für sexistische Werbung“ ins Leben gerufen. In
diesem wird unter anderem in den Punkten 1.1 und 1.2 festgehalten, welche Kriterien für
sexistische Werbung zutreffend sind .
1.1. Frauen sind Lustobjekte, hier geht es um Erotik und um die Frau als Erfüllungsgehilfin
für männliche Heterosexualität. Beide Rollen verkörpern Schönheit, Jugendlichkeit,
Zerbrechlichkeit und Frauen. Darüber hinaus werden Frauen auf Dekorationsobjekte
für Produkte reduziert.
1.2. Männer sind in der Werbung stark, dominant, haben Macht und Einfluss und bezwin-
gen die Natur. Auch dies wird als geltende „Norm“ dargestellt.
Folgt man den Textinhalten des „Kriterienkatalogs für sexistische Werbung“, hat der be-
kannte Wiener Eissalon „Tichy“ mit seinen neuesten Werbeplakaten voll ins Schwarze
getroffen.
Foto: © erstaunlich.at
Nippel-Alarm im Eissaloon
Der Pirat verkörpert eindeutig Stärke und Dominanz. Bei der Nixe, die ganz offensichtlich
weiblicher Natur ist, wird die Erotik in den Vordergrund gestellt. Die beiden mittleren
„Eismarillenknödeln“, welche in der Mitte auseinander geschnitten sind, stellen eindeutig
Frauenbrüste inklusive Brustwarzen dar.
Somit werden diese Frauenbrüste als Dekorationsobjekte für ein Produkt reduziert, wenn
man den textlichen Inhalten des „Kriterienkatalogs für sexistische Werbung“ Glauben
schenken darf.
Also werte Frau Frauenberger, auf was warten Sie noch? Sammeln Sie doch Ihre Mitstreiter-
(innen) zu einer Protestkundgebung am Reumannplatz im 10. Wiener Gemeindebezirk. Das
ist doch das Mindeste was Sie ihren Kampfgenossinnen und den angeschlossen „Lila Pudeln“
schuldig sind.
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2012-05-13
Doch kein bedauerlicher Einzelfall
In unserem Beitrag „Gilt für die Polizei …..“ berichteten wir darüber, dass es die von uns
ertappten Polizisten offenbar mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen.
Während sie in einem Lokal gemütlich bei Kaffee und Kuchen saßen, war der Funkstreifen-
wagen in 2. Spur abgestellt.
Auf unsere Anfrage in der Bundespolizeidirektion wurde mitgeteilt, dass dies ein bedauer-
licher Einzelfall sei und man ein Ermittlungsverfahren aufnehmen werde. Allerdings dauerte
es nicht lange und ein ERSTAUNLICH – Lesereporter wurde wieder fündig. Wie in unserem
Beitrag „Nicht lernfähig ….“ einwandfrei unter Beweis gestellt wurde, schienen auch diese
Polizisten gewisse Punkte der Straßenverkehrsordnung nicht zu kennen oder ignorierten
diese.
Auf die Anfrage zum obigen Vorfall, erhielten wir bis dato von der Bundespolizeidirektion
keine Antwort. Möglicherweise denkt man dort bis heute über eine geeignete Ausrede nach.
Allerdings die Theorie des „bedauerlichen Einzelfalles“ ist nicht mehr haltbar, wie dies unser
heutiger Beitrag unter Beweis stellt. Offenbar scheint es bei der Polizei Methode geworden
zu sein, zum Zwecke der Nahrungsbesorgung oder Abhaltung von Pausen in Lokalen,
Fahr- und Halteverbote einfach zu ignorieren.
Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs durch Funkwagen
Gestern gegen 22:15 Uhr befuhr der Funkstreifenwagen (BP-90336) von der Gudrunstraße
/Keplerplatz kommend, die Fußgängerzone „Favoritenstraße“. Das Polizeiauto wurde vor
dem Eingang der dort befindlichen „McDonalds – Filiale“ abgestellt. Durch das abgestellte
Fahrzeug wurde der Fußgängerverkehr beeinträchtigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ein Polizist stieg aus dem Funkwagen aus und begab sich in die Filiale des Fastfood – Lokals.
Allerdings nicht zum Zwecke einer Amtshandlung, sondern um eine umfangreichere Bestellung
aufzugeben.
Foto: © erstaunlich.at
Da das Zubereiten der Speisen etwas Zeit in Anspruch nahm, vertrieb sich der Polizeibeamte
die Wartezeit (zirka 10-15 Minuten) mit dem Lesen der dort aufliegenden Gratis-Zeitung.
Besser wäre es gewesen, er hätte zwischenzeitlich die StVO studiert.
Foto: © erstaunlich.at
Nachdem der Polizist die erhaltenen Lebensmittel im Funkwagen verstaut hatte, fuhr er
wieder über die Fußgängerzone (Richtung Reumannplatz) davon. Auf Grund der größeren
Menge der eingekauften McDonalds – Produkte nehmen wir an, dass die Weiterfahrt eine
Polizeiinspektion (Wachzimmer) zum Ziel hatte.
Foto: © erstaunlich.at
Offenbar hatte dieser „Polizeieinsatz“ das Ziel, hungrige Polizist(innen) mit Burgers odgl.
zu versorgen. An und für sich auch kein Problem oder Vergehen meinen wir. Die Proble-
matik sehen wir darin, dass der Funkstreifenwagen vorschriftsmäßig auf der Gudrunstraße
/Keplerplatz abgestellt hätte werden können.
Aber offenbar waren dem Polizeibeamten zirka 5 Meter Fußweg zuviel. Daher wurde die
Straßenverkehrsordnung ganz einfach ignoriert, obwohl diese auch für Polizisten gilt, wenn
sie den Funkwagen zum Lebensmitteleinkauf oder sonstiger nicht polizeilicher Tätigkeit ver-
wenden.
Das Erstaunliche an der ganze Angelegenheit ist jedoch, dass die Polizei die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften von „Otto Normalautofahrer“ einfordert und bei Zuwiderhandlungen
gnadenlos abstraft, während so mancher Polizist mit der Einhaltung der StVO offenbar so
seine Probleme hat. Man sollte doch meinen, dass gerade jene Personen die sich zur
Überwachung berufen fühlen als Vorbildfunktion dienen sollten.
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2012-02-02