KommAustria entscheidet gegen den ORF
Der ORF hat in seinem TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011 nicht dafür gesorgt, dass die Kategorien Information, Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest. So war in dem genannten Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
Mit ihrer Entscheidung befinde t die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) über
eine Beschwerde mehrerer Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF. Der im
September 2011 vom Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
Für die Kategorisierung der ORF-Sendungen berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen der Beschwerdeführer, ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene Verhältnis der Programmkategorien zueinander geprüft hat, geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten Programmstart der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“ bei Betrachtung des ORF-Gesamtprogramms mittlerweile größtenteils ausge-
glichen sein dürfte.
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der Programme ORF eins und ORF 2. So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen des ORF nicht um so genannte „Vollprogramme“, für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden. Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des Programms ausmachen. Eine in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen Vielfalt seiner Hauptprogramme überprüfen und gegebenenfalls anpassen
müssen. Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
Bestürzung beim ORF
Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun eine Behörde gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet. Beim Staatssender zeigt
man sich über den Bescheid bestürzt und meint, der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-, Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält – keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als „unfassbar“ und unterstellt, dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
Wir sehen dies etwas anders. Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt. Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten, gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
Allerdings ist man beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück. Ferner wurde angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
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2012-10-06
Einseitige Vertragsänderungen nicht
widerspruchslos hinnehmen !
Am 08.08.2011 haben wir den Beitrag “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst. Darin ging es um eine einseitige Vertragsänderung zum Nachteil von
Kunden, die mit der Telekom einen bestehenden Vertrag über einen Festnetz-
Internetanschluss haben.
A1 nützte die Fusionierung mit der Telekom sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche „Internet Service Pauschale“ in Rechnung. Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.
Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-
Anschluss bestehen. Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger
Kunde bei A1 geworden. Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem
Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.
Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags, sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung, dass die Rechtssicherheit eines Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.
Ein Brief von A1
Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist. Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.
Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:
Textauszug aus dem Schreiben von A1
Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“ für dieses Jahr. Wir haben die Zahlungsüberweisung mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an, denn mit einer widerspruchslosen Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.
Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir
keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben. Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener Rechnung darüber informiert wurden. Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.
Die Ankündigung von A1, dass die „Internet Service Pauschale“ ab nächstes Jahr in
Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit. Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.
Erstaunliches Verhalten bei RTR
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-
funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen
reagiert. Dies haben wir auch bereits im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.
Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR die
„Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber abzumahnen oder andere geeignete rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.
Kann es möglicherweise daran liegen, dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten) Staats-
betrieb finanziert wird? Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus, dass bei dieser
Millioneneinnahme der „Internet Service Pauschale“, die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.
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2011-08-20
Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten Kunden widerfahren kann. Diese lassen sich unter Umständen noch auf-
klären, sofern man im Callcenter des Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.
Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition des unbeliebtesten Telefon- und Internetanbieters zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.
Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der Betreiber verkauft zwar Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem, lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.
Sollte bei einem Kunden in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt lediglich folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt. Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1 nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der
Minute schwer kostenpflichtig.
A1 betreibt Vertragsbruch
Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu
den Betriebssystemen Windows oder Mac zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele
lassen sich nur verhindern, wenn man auf Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,
wie die eingescannte Rechnung beweist.
A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.
Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-
ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.
Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion
ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.
Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der
Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus
der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen
Telekom-Verträgen nicht vor.
Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und
begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen
Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich
den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative
zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den
Kunden nur übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.
Erstaunliche Schlichtungsstelle
Wir wollten wissen, wie man in der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-
kom Regulierungs-GmbH) die ganze Angelegenheit sieht und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1 nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil, sie ver-
suchte diese zu rechtfertigen.
Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die
RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage. Die Schlichtungsstelle wird nämlich von
den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch
staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil
darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-
rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.
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2011-08-08