Achtung Betrug mit gefälschten RTR-Rechnungen!

Fingierte Briefe der RTR mit Zahlungsaufforderungen im Umlauf – diese Schreiben unbedingt ignorieren

In betrügerischer Absicht versenden unbekannte Dritte derzeit im Namen der Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) Briefe mit einer Zahlungsaufforderung für eine Servicegebühr. Die Briefe sind mit dem RTR-Logo, RTR-Kontaktdaten und einem QR-Code versehen. Wird der QR-Code gescannt, kommt man zu einer gefälschten Website und nach einem weiteren Klick zu einem Formular, in dem man seine Kontodaten zur Abbuchung der Servicegebühr bekannt geben soll.

Die RTR hält dazu fest, dass sie keinerlei Gebühren verrechnet und auch keine Zahlungsaufforderungen verschickt. Bei den versendeten Briefen handelt es sich ausnahmslos um Fälschungen.

Die RTR hat bereits Schritte in die Wege geleitet, um die Websites, die über die in den Briefen enthaltenen QR-Codes erreichbar sind, offline nehmen zu lassen.

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ORF hat 2010 und 2011 gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt


KommAustria entscheidet gegen den ORF

Der  ORF  hat  in  seinem  TV-Gesamtprogramm im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum
31. August 2011  nicht  dafür  gesorgt,  dass die Kategorien Information,  Kultur, Unterhalt-
ung und Sport in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen, wie es der im ORF-
Gesetz formulierte, öffentlich-rechtliche Kernauftrag verlangt.
 
In ihrem gestern vorgelegten Bescheid stellt die Medienbehörde mehrere Verletzungen des
ORF-Gesetzes fest.   So  war  in  dem  genannten  Zeitraum die Kategorie Kultur mit einem
Anteil von etwa 3 % gegenüber beispielsweise der Kategorie Unterhaltung, die einen Anteil
von über 50 % aufwies, stark unterrepräsentiert.
 
Mit  ihrer  Entscheidung  befinde t die Kommunikationsbehörde  Austria (KommAustria) über
eine  Beschwerde  mehrerer  Mitbewerber gegen das Fernsehprogramm des ORF.   Der im
September 2011  vom  Verband  Österreichischer  Privatsender  (VÖP)  eingereichte Antrag
richtete sich unter anderem gegen das angeblich unausgewogene Gesamtprogramm in den
Jahren 2010 und 2011.
 
Für  die  Kategorisierung  der  ORF-Sendungen  berücksichtigte die KommAustria das Vor-
bringen  der  Beschwerdeführer,  ein von der Behörde beauftragtes Gutachten sowie vom
ORF selbst vorgelegte Darstellungen.
 
Die KommAustria, die in ihrem Bescheid erstmals das im ORF-Gesetz geforderte angemes-
sene  Verhältnis  der  Programmkategorien zueinander geprüft hat,  geht allerdings davon
aus, dass das für 2010 und 2011 festgestellte Ungleichgewicht durch den zwischenzeitlich
erfolgten  Programmstart  der Spartenkanäle „ORF III – Kultur und Information“ und „ORF-
Sport+“  bei  Betrachtung  des  ORF-Gesamtprogramms  mittlerweile  größtenteils  ausge-
glichen sein dürfte.
 
Die KommAustria erkennt aber auch einen Gesetzesverstoß in der jeweiligen Ausgestaltung
der  Programme  ORF eins und ORF 2.   So wies etwa in dem von den Mitbewerbern bean-
standeten  Zeitraum das Programm ORF eins mit einem Unterhaltungsanteil von rund 80 %
nicht die vom Gesetzgeber geforderte inhaltliche Vielfalt auf.
 
Nach  Ansicht  der  Behörde  handelte es sich bei den beiden reichweitenstärksten Fernseh-
programmen  des  ORF  nicht um so genannte „Vollprogramme“,  für die im Bescheid eben-
falls klar nachvollziehbare Kriterien dargelegt werden.  Demnach müssen beide Programme
jeweils mindestens drei der vier Kategorien Information, Kultur, Sport und Unterhaltung mit
einem  Anteil von wenigstens 10 % aufweisen und darf eine Kategorie nicht mehr als 66 %
des  Programms  ausmachen.  Eine  in einem Programm fehlende Kategorie muss dabei in
dem anderen Programm vertreten sein.
 
So der Bescheid rechtskräftig wird, wird der ORF seine Programmgestaltung sowohl im Hin-
blick auf die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms als auch insbesondere hinsichtlich der
inhaltlichen  Vielfalt  seiner  Hauptprogramme  überprüfen  und  gegebenenfalls  anpassen
müssen.  Die Parteien können binnen zwei Wochen Berufung beim Bundeskommunikations-
senat einbringen. Die Berufung hätte aufschiebende Wirkung. (Quelle: APA/RTR)
 

Bestürzung beim ORF

Nun scheint beim ORF doch einiges schief gelaufen zu sein. Das schließen wir daraus, dass
nun  eine  Behörde  gegen den staatlichen Rundfunk entscheidet.   Beim Staatssender zeigt
man  sich  über  den  Bescheid  bestürzt  und meint,  der ORF erfüllt wie kaum ein anderer
europäischer öffentlich-rechtlicher Sender seinen umfassenden Informations-,  Kultur- und
Unterhaltungsauftrag.
 
Offenbar ist der ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz   – über den die SPÖ stets ihre
schützende Hand hält –  keine Kritik oder gar einen Negativbescheid gewöhnt. Er bezeichnet
den Bescheid als  „unfassbar“ und unterstellt,  dass dieser mit einem methodisch fragwürd-
igen Gutachten als Entscheidungsgrundlage zustande gekommen sei.
 
Wir  sehen  dies etwas anders.   Offenbar hat man beim ORF den Bogen überspannt. Mög-
licherweise  ist Wrabetz auch in Ungnade gefallen und seine Tage als Generaldirektor sind
bereits gezählt.   Jedenfalls steht für uns fest, wenn es keine Zwangsgebührenzahler gäbe,
die den Staatsrundfunk am Leben erhalten,  gäbe es auch keinen Dr. Wrabetz als Chef am
Küniglberg.
 
Allerdings  ist  man  beim ORF kampfbereit und weist die Bescheidaussage entschieden zu-
rück.   Ferner wurde angekündigt,  sich mit allen rechtlichen Mittel gegen diesen  „erstmal-
igen“ inhaltlichen Eingriff in die Programmgestaltung zur Wehr zu setzen.
 
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2012-10-06
 

A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“


Einseitige Vertragsänderungen nicht

widerspruchslos hinnehmen !

Am  08.08.2011  haben wir den Beitrag  “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst.  Darin  ging es  um eine einseitige  Vertragsänderung  zum  Nachteil  von
Kunden,  die mit der  Telekom  einen bestehenden Vertrag  über einen  Festnetz-
Internetanschluss haben.

 

A1 nützte die  Fusionierung mit der Telekom  sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche  „Internet Service Pauschale“  in Rechnung.   Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

 

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-

Anschluss bestehen.  Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger

Kunde bei A1 geworden.  Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem

Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.

 

Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags,  sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung,  dass die Rechtssicherheit eines  Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.

 

Ein Brief von A1

Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist.  Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.

 

Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom  A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1

 

Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“  für dieses Jahr.  Wir haben die Zahlungsüberweisung  mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an,  denn mit einer widerspruchslosen  Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.

 

Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir

keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben.   Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener  Rechnung darüber informiert wurden.   Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.

 

Die Ankündigung von A1,  dass die „Internet Service Pauschale“  ab nächstes Jahr in

Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit.   Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.

 

Erstaunliches Verhalten bei RTR

Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-

funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen

reagiert. Dies haben wir auch bereits  im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.

 

Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR  die
 „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber  abzumahnen  oder  andere geeignete  rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.

 

Kann es möglicherweise daran liegen,  dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten)  Staats-
betrieb  finanziert wird?  Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus,  dass bei dieser
Millioneneinnahme der  „Internet Service Pauschale“,  die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.

 

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2011-08-20
 

A1 am Weg zur negativen Spitzenposition


Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine  Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden,  dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten  Kunden widerfahren kann.  Diese lassen sich unter  Umständen noch auf-
klären,  sofern  man  im  Callcenter  des  Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.

 

Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition  des unbeliebtesten  Telefon- und  Internetanbieters  zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.

 

Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der  Betreiber verkauft zwar  Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem,  lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.

 

Sollte bei einem Kunden  in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt  lediglich  folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt.  Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1  nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der

Minute schwer kostenpflichtig.

 

A1 betreibt Vertragsbruch

Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu

den  Betriebssystemen  Windows  oder  Mac  zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele

lassen sich nur  verhindern, wenn man auf  Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,

wie  die eingescannte Rechnung beweist.

 

 

A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.

Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-

ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.

 

Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.

Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion

ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.

 

Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der

Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus

der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen

Telekom-Verträgen nicht vor.

 

Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und

begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen

Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich

den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative

zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den

Kunden nur  übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.

 

Erstaunliche Schlichtungsstelle

Wir wollten wissen, wie man in der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-

kom Regulierungs-GmbH)  die  ganze Angelegenheit sieht  und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1  nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil,  sie ver-
suchte  diese zu rechtfertigen.

 

Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die

RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage.  Die Schlichtungsstelle wird nämlich von

den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch

staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil

darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-

rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.

 

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2011-08-08
 

Inhalts-Ende

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